Das "Gemeinwesen Knast". Rückfallpräventive Gemeinwesenarbeit im Jugendstrafvollzug


Seminar Paper, 2014

27 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

1.) Einleitung

2.) Rückfallquote 78%: Sozialisationsbedingungen im Jugendstrafvollzug
2.1) Der „Haftalltag“: kritische Regelungen und Hintergründe
2.2) Negative Einflüsse des Strafvollzugs auf den Sozialisationsprozess männlicher Adoleszenter

3.) Das „Gemeinwesen Jugendknast“
3.1) Was ist überhaupt Gemeinwesenarbeit?
3.2) Gemeinwesenarbeit im Strafvollzug als territoriale, funktionale und kategoriale GWA
3.2.1) Territoriale GWA im Jugendstrafvollzug
3.2.2) Die institutionell-funktionale GWA Im Jugendstrafvollzug
3.2.3) Die kategoriale GWA im Jugendstrafvollzug

4.) Fazit

1.) Einleitung

„Schauen wir uns die Ergebnisse der Sanktionsforschung an, wie sie uns Jehle, Heinz und Sutterer 2003 in einer umfassenden Studie (…) vorgelegt haben, so ist zu konstatieren, dass der Jugendstrafvollzug die höchste Rückfallquote aufweist. So werden nach einer verbüßten Jugendstrafe 78 Prozent der Entlassenen erneut rückfällig und 45 Prozent kehren gar wieder in den Strafvollzug zurück“(Nickolai 2014: 5).

Mit diesen Sätzen schloss ich meine letzte Seminararbeit ab, die sich mit den positiven und negativen Einflüssen des Jugendstrafvollzugs auf die Sozialisation der männlichen Adoleszenten beschäftigte. Die vorliegende Seminararbeit kann mit ihrem Themenschwerpunkt der Gemeinwesenarbeit (GWA) hervorragend an diese letzte Arbeit anknüpfen, da in dieser die negativen Strukturen des Strafvollzugs als Hauptproblematik herausgearbeitet wurden. Die Notwendigkeit eines gemeinwesenorientierten Ansatzes, der die Komplexität eines Systems ganzheitlich wahrnimmt, mit Hilfe von Partizipation und kooperativer Arbeit Strukturen in ihrem Kern modifizieren kann, wurde in der letzten Arbeit deutlich und erlangt erneut Evidenz, wenn wir die Ziele des Strafvollzugs in den Blick nehmen:

„Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“, besagt § 1 JVollzGB und demonstriert damit den mit der Altersklasse der 14 bis 21-jährigen verbundenen Erziehungsauftrag. Ziel des Strafvollzugs ist laut § 2 JVollzGB I, dass dieser insbesondere dem Schutz der Bevölkerung dient, als er auch „einen Beitrag für die Eingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft, die innere Sicherheit und den Rechtsfrieden [zu] leisten“ hat.

Welch triviale Paradoxie sich dahinter verbirgt, wird deutlich, wenn wir die Ziele gegenüberstellen: Einerseits soll der Gefangene isoliert und separiert von der Gesellschaft untergebracht sein, andererseits soll er parallel dazu in eben diese Gesellschaft eingegliedert werden. Dieser Konflikt soll im Folgenden unter der zentralen Fragestellung „Welche Möglichkeiten einer rückfallpräventiven GWA gibt es im Jugendstrafvollzug?“ diskutiert werden und die Möglichkeiten einer Öffnung des Vollzugs zum Gemeinwesen als Gesellschaft hin überprüft werden.

Daher beginnt diese Arbeit zunächst mit einigen Hintergründen zum deutschen Jugendstrafvollzug. Dieses Kapitel greift wesentliche Erkenntnisse der vergangenen Arbeit erneut auf und stellt, fokussiert auf die (große) Gruppe der Rückfalltäter, mögliche Hypothesen für ein Misslingen des Erziehungs- und Resozialisierungsauftrags des Strafvollzugs dar. Auf Grund des Rahmens dieser Studienarbeit habe ich mich bewusst ausschließlich auf die kritischen Faktoren des Strafvollzugs konzentriert.

Der zweite Teil der Arbeit beschäftigt sich mit theoretischen Hintergründen der GWA, wobei vertieft die drei Formen der GWA aufgegriffen und in Bezug zum Jugendstrafvollzug und den gebildeten Hypothesen bzw. einer Rückverfallverhinderung gesetzt werden. Es werden spezifische Gestaltungsmöglichkeiten „Brainstorming“ -ähnlich angesetzt und diskutiert.

Das abschließende Fazit beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse entlang der Fragestellung und gibt einen Ausblick auf mögliche zukünftige Entwicklungen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es in Bezug auf eine gemeinwesenorientierte Arbeit im Jugendstrafvollzug bisher kaum Literatur gibt, weshalb diese Arbeit lediglich auf Basis bestehender Theorien der GWA und sozialisationstheoretischer Modelle bzgl. des Jugendalters, Ideen und Visionen entwickelt. Es geht hierbei nicht darum, wie mögliche Interventionen organisiert werden könnten.

Auf Grund besserer Lesbarkeit wird in vorliegender Arbeit nur die männliche Form verwendet.

2.) Rückfallquote 78%: Sozialisationsbedingungen im Jugendstrafvollzug

2.1) Der „Haftalltag“: kritische Regelungen und Hintergründe

Unternehmen wir den Versuch, uns in einen „angehenden“ Haftinsassen hineinzuversetzen, so beginnt ein jeder Aufenthalt zunächst mit Prozeduren der Entpersönlichung, wie zum Beispiel Entkleidung und körperlicher Durchsuchung, Abgabe von persönlichen Besitzgegenständen, Reinigung und Desinfektion… Diese Maßnahmen sind für die jungen Gefangenen höchst traumatisierend und es kommt zu sogenannten „Haftdeprivationen“ (vgl. Laubenthal 2011: 111f.). „Der Strafvollzug ist die deutlichste Form einer Stigmatisierung als „Krimineller““(ebd.: 111). Der „Alltag“ des Strafgefangenen ist dann durch sämtliche Verhaltensregeln strukturiert: Hierzu ein Blick in § 58 Abs. 1 JVollzGB IV „die jungen Gefangenen haben sich nach der Tageseinteilung der Jugendstrafanstalt zu richten. Sie dürfen durch ihr Verhalten […] das geordnete Zusammenleben nicht stören.“ Nach Abs. 2: „haben sie Anordnungen der Vollzugsbediensteten zu befolgen, auch wenn sie sich durch sie beschwert fühlen.“ Die Vollzugsbediensteten werden durch § 65, 69f. desselben Buches befugt, die Gefangenen an Händen und Füßen zu fesseln und durch „körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel und durch Waffen“ unmittelbaren Zwang auf die Häftlinge auszuüben. Zusätzlich sei auf die Unterbringung in Doppel- oder Mehrbettzimmern hingewiesen und die Abhängigkeit des Gefangenen von den Mitarbeitern: „Alleinsein, Intimität und Anonymität […] sind in einer Strafanstalt nur bedingt zu realisieren. […] dem Inhaftierten wird …teilweise die Erwachsenenrolle verweigert, was zu einer weitgehenden Freistellung von Selbstfürsorge und Verantwortung führt. Folge ist eine erlernte Hilflosigkeit.“ (Laubenthal 2011: 112)

Zudem sei auf die „Gefangenheit“ der Straftäter im Kreis anderer Straftäter hinzuweisen und die strengen Regelungen, was Besuche von Außen anbelangt. Zwar erlaubt § 17 JVollzGB IV den Besuch sozialer Kontakte, wie Freunden, Familienangehörigen etc., dennoch wird die Besuchszeit auf monatlich vier Stunden beschränkt. Neben des Fehlens familiärer, heterosexueller Kontakte und Kontakten zu Gleichaltrigen, die nicht deviant sind oder waren, bietet die Vollzugsanstalt außerdem durch den kategorischen Zusammenschluss der Straftäter eine Art „Ersatz-Sozialisation“ an: Um Laubenthal zu zitieren, ist die „Folge des Anstaltsmilieus vielmehr ein negativer Sozialisationsprozess: die Anpassung an das Anstaltsleben, verbunden mit einer Akkulturation an die devianten Normen der Subkultur“ (Laubenthal 2011: 127). Wer sich in der gefangeneninternen Hierarchie unten befindet, „muss tun, was er gesagt bekommt: Zellen und Schuhe putzen […] bis hin zu sexuellen Ausgleichshandlungen“ (Bornhöfer 2010: 211f.). Durch sexuellen Missbrauch, auch „Bullying“ genannt, präsentieren die Inhaftieren ihre Stärke, insbesondere durch das gezielte Schikanieren Neuinhaftierter. (vgl. Laubenthal 2011: 119f.) Hinzu kommt die Drogenproblematik in der Haftanstalt und der damit zusammenhängende hohe Konsum von Drogen/Alkohol, der sich in Haft entweder auf Grund einer bereits bestehenden Abhängigkeit manifestiert oder aber vorher Nicht-Konsumierende „bei einer wenig betreuungs- und ereignisintensiven Vollzugsgestaltung die Droge zum strukturierenden Element des Vollzugsalltags werden [lassen].“ (Laubenthal: 123) Zwar gibt es im Strafvollzug Angebote der Freizeitbeschäftigung, wie z.B. das Benutzen der Bücherei, die Teilnahme an Freizeit- und Gruppengesprächen (vgl. § 53 JVollzGB IV) und die Möglichkeit zur sportlichen Betätigung (vgl. § 30 JVollzGB IV), dennoch sind diese Angebote sehr schwach ausgeprägt bzw. werden selten genutzt. Zur Freizeit und Unterhaltung erlauben die Rechtsnormen §§ 54, 55 und 56 des JVollzGBs den Besitz von Gegenständen, wie Radio und TV, sowie Zeitschriften und Zeitungen, was allerdings selbst finanziert werden muss und wenig Tagesstruktur schafft.

Das Zitat von Laubenthal hatte bereits angekündigt, dass insbesondere durch die Subkultur ein negativer Einfluss auf die adoleszente Sozialisation zu verzeichnen sei. Daher wird nun dargestellt, welche Sozialisationsprozesse in der Jugendphase zu passieren sind und welche Einflüsse der Strafvollzug auf diese nimmt.

2.2) Negative Einflüsse des Strafvollzugs auf den Sozialisationsprozess männlicher Adoleszenter

Als erstes seien das Absprechen jeglicher Übernahme von (Selbst-)Verantwortung und eine, durch Isolation und Einschluss entstandene, Alltagsferne zu nennen: Die Isolation verhindert das Erleben eines stabilen Familiensystems und eines Erfahrens von Wertschätzung und Liebe durch die Eltern, sowie auch eine Abgrenzung von diesen, was laut Havighurst als eine wesentliche Sozialisationsaufgabe genannt wird (vgl. Stangl o.J.: o.S.). Die Alltagsferne und das kategorische Zusammenschließen und Trennen nach Geschlecht verhindern auch die Auseinandersetzung mit Gleichaltrigen und insbesondere heterosexuellen Kontakten, die laut J. Havighurst eine wichtige Sozialisationsinstanz darstellen (vgl. ebd.). Darüber hinaus führt das Fehlen des Kontakts zu Gleichaltrigen zu einer bestimmten Gruppenmoral: Laut Meuser wird dem sozialen Umfeld ein hoher Stellenwert zugeschrieben, da Handeln und Verhalten zuallererst durch das soziale Umfeld erlernt werden (Meuser 2005: 309). Die Jugendlichen orientieren sich in ihrem Verhalten an bestehenden Gruppennormen, daher gilt, in pädagogischen Kontexten der „moralischen Atmosphäre der Institution und der Entwicklung kollektiver Normen besondere Aufmerksamkeit“ zu widmen (vgl. Weyers 2010: 416). Im Jugendstrafvollzug wird dies wohl am deutlichsten in der hier vorherrschenden Subkultur. Die gefangeneninterne Subkultur fungiert als Ventil für das Misslingen von gleich zwei Sozialisationsaufgaben nach J. Havighurst: zum Ersten die „Übernahme der männlichen Geschlechterrolle“: Da laut einer Studie über das Thema Männlichkeit deutlich wurde, dass Jungen Männlichkeit überwiegend mit Härte, Gewalt und Machtausübung gleichsetzen (vgl. Phoenix 2005: 27) und den Jugendlichen im Vollzugsgeschehen jegliche Macht und Verantwortung abgesprochen werden, kommen diese Energien in der Subkultur zum Ausdruck. Die hier vorherrschenden Werte ermöglichen einen Aufstieg in der hierarchischen „Hackordnung“ nur durch Gewalt, Härte und Mobbing. Diese Werte bringen uns der zweiten Funktion näher: Zweitens nämlich vermittelt die Subkultur ein „ethisches Wertsystem“ mit eigenen Normen und Gesetzen. Die Entwicklung eines ethischen und moralischen Wertesystems ist auch als Endziel der adoleszenten Entwicklung anzusehen, jedoch wird es durch den Faktor ergänzt, dass es in Übereinstimmung mit dem der Gesellschaft stehen sollte (vgl. Stangl o.J.: o.S.), was in der Subkultur keineswegs der Fall ist.

Positiver Einfluss des Strafvollzugs war in meiner letzten Seminararbeit lediglich auf eine Sozialisationsaufgabe zu verzeichnen: Der Vorbereitung auf eine berufliche Karriere (vgl. Stangl o.J.: o.S.). Durch breitgefächerte schulische und berufliche Ausbildungsmöglichkeiten haben die Inhaftierten viele Möglichkeiten, sich auf ihre berufliche Zukunft vorzubereiten (vgl. §§ 40ff. JVollzGB I).

Dennoch überwiegen die negativen Einflüsse und ich stelle abschließend folgende Hypothesen auf für das Zustandekommen einer solch fulminanten Rückfallquote:

1.) Das Absprechen jeglicher Übernahme von (Selbst-)Verantwortung, eine „ erlernte Hilflosigkeit “ und die, durch Isolation, Einschluss und interne Regelungen entstandene Alltagsferne.
2.) die gefangeneninterne Subkultur und die hier vorherrschenden Werte, die einen Aufstieg in dieser hierarchischen „Hackordnung“ nur durch Gewalt, Härte und Mobbing ermöglichen.
3.) die Abwesenheit nicht-devianter und heterosexueller Kontakte, das nicht vorhandene stabile Familiensystem und die fehlende Wertschätzung und Liebe, der negative Umgang, bzw. die rechtliche Legitimation von Gewalt des Personals gegenüber Insassen.

„Oft wachsen die Jugendlichen im Knast erst richtig in eine kriminelle Struktur hinein und werden so zu Widerholungstätern“ (Peters 2008: o.S.), sagt Merckle, der Begründer des Seehauses in Leonberg, das einen Strafvollzug in freien Formen darstellt, und stützt damit insbesondere die von mir genannte zweite Hypothese.

Wolfgang Heinz (1996) nennt in Bezug auf erfolglose Sozialisationsprozesse ebenfalls die gewalt- und drogenaffine Subkultur und stellte zudem fest: „Auf Jugendkriminalität verschärft zu reagieren, verschärft regelmäßig das Problem. Die in der Praxis immer noch übliche Sanktionierung nach dem „Prinzip des Strengerwerdens“ hat im besten Fall keine, im schlimmsten Fall einen negativen Effekt auf die Legalbewährung“. So besteht nach Spiess (2004) kein Zweifel daran, dass Resozialisierungsmaßnahmen außerhalb des Strafvollzugs wirksamer sind. „Wenn die Bewährung in Freiheit“, so Spiess, das Ziel der Behandlung Straffälliger ist, so kann der Strafvollzug dieses Problem nicht lösen, er ist selbst ein Teil des Problems.“ (Nickolai 2014: 6)

Die letzte Aussage Heinz‘ präferiert also in gewisser Weise eine Öffnung des Strafvollzugs, bzw. einen Strafvollzug in freien Formen. Auch Walkenhorst untermalt diesen Vorschlag, indem er kritisiert, dass es im Strafvollzug zu einer „Erziehung zur Unselbstständigkeit“ kommt; die Jugendlichen können nicht das erlernen, was sie nach ihrem, ohnehin nur vorübergehenden Aufenthalt im Arrest, können müssen (Einkaufen, Kochen, Waschen etc.) (vgl. Walkenhorst 2007: 368). „So kann der Bezugspunkt einer lebensweltorientierten, nachhaltig angelegten Pädagogik letztlich nicht die Institution selbst sein, weil der junge Mensch eben dort nur eine begrenzte Lebenszeit verbringt, die letztlich eine Vorbereitung für ein Leben in Selbstständigkeit und eigener Verantwortung darstellt“ (ebd.: 368).

Mit diesen Worten wird die Notwendigkeit deutlich, die gesamten Strukturen in den Blick zu nehmen und wir stoßen unweigerlich darauf, dass die klassische soziale Einzelfallhilfe, wie sie bereits neben der Gruppenarbeit betrieben wird an ihre Grenzen stößt, während des Versuchs den Insassen individuelle Beratung und Betreuung anzubieten. Cornel (2003) unterstützt diese These, in dem er sagt „Tatsächlich macht der Begriff der Integration besonders deutlich, dass ein großer Teil der Probleme gerade erst durch die Ausgrenzung, durch die Desintegration des Straftäters entsteht. Es wird in ihm deutlich, dass es um das Verhältnis der Gesellschaft zum Straftäter geht, eine Einsicht, die durchaus auch im Begriff der Resozialisierung enthalten war, durch die Anlehnung an den medizinischen Behandlungsbegriff und individualisierende pädagogische Konzepte aber verloren ging.“(Cornel in Walkenhorst 2007: 371)

Genau hier setzt das Prinzip der Gemeinwesenarbeit an: Laut Galuske kann GWA in folgender Weise definiert werden: „Der Fokus der Hilfeleistungen ist […] die Verbesserung der Lebenslagen bedrohter Individuen, das Medium dieser Verbesserung ist allerdings nicht primär das Individuum selbst im Rahmen einer helfenden Beziehung, sondern die Veränderung der Strukturen des sozialen Raums, der sozialen Netzwerke, der materiellen und sozialen Infrastruktur und nicht zuletzt der Förderung der Selbstorganisation.“(Galuske 2007: 99)

Diese Definition bildet eine Überleitung zum folgenden Kapitel, indem es insbesondere um eine Auseinandersetzung mit der Gemeinwesenarbeit in der Theorie gehen soll, parallel dazu auch die Frage bearbeitet werden soll, welche Interventionsmöglichkeiten der GWA im Strafvollzug denkbar und rückfallpräventiv eingesetzt werden könnten.

3.) Das „Gemeinwesen Jugendknast“

3.1) Was ist überhaupt Gemeinwesenarbeit?

„GWA ist keine Methode, sondern ein Arbeitsansatz, der viele Methoden anwendet und integriert. GWA definiert soziale Probleme im gesellschaftlichen Kontext. Das Problem des einzelnen hat immer einen Zusammenhang mit gesellschaftlichen Strukturen und Rahmenbedingungen. Deshalb zielt GWA auf die Veränderung ungerechter Strukturen ab.“ (Stoik o.J.: 4)

Dazu ist zunächst zu sagen, dass die GWA als ein Arbeitsprinzip der Sozialen Arbeit „seinen zentralen Aspekt in der Aktivierung der Menschen in ihrer Lebenswelt [hat]. Sie sollen zu Subjekten politisch aktiven Handelns und Lernens werden und zunehmend Kontrolle über ihre Lebensverhältnisse gewinnen.“ (Oelschlägel 1997: 37, Hervorhebung durch J.B.)

„GWA zielt oft auf die Verbesserung der Partizipation und Beteiligung der BürgerInnen an politischen Prozessen ab.“ (Stoik o.J.: 13) „Das Ziel der Gemeinwesenarbeit ist die Aktivierung der Bevölkerung innerhalb eines Gemeinwesens, ist die Nutzung der Ressource Gemeinschaft zur Bearbeitung sozialer Probleme“ (Galuske 2007: 102).

Doch wie funktioniert dies? Ein Stichwort wurde bereits genannt mit dem Begriff „Ressource“. Die GWA arbeitet ressourcenorientiert, legt den Blick auf das, was die Zielgruppe an Fähigkeiten und Talenten mitbringt.

GWA arbeitet außerdem sozialraum - bzw. lebensweltorientiert, was bedeutet, dass „Menschen in ihren lokalen, sozialen, ökologischen ebenso wie baulich und infrastrukturell geprüften Umfeld zu sehen [sind] und von diesem Blick aus zu handeln [ist]“ (Rothschuh 2010: 84).

GWA fördert zudem die Bürger- Beteiligung, was heißt, dass die Perspektive der Betroffenen einzunehmen ist, diese aktiviert und Beteiligung/Interessenvertretungen möglich macht. Hierbei fungiert die GWA insbesondere als Vermittler „zwischen Gemeinwesen und Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung“ (Rothschuh: 85).

Fassen wir die theoretischen Hintergründe der GWA zusammen, liegen die zentralen Ziele der GWA sind also insbesondere in der:

- Aktivierung der Zielgruppe/des Gemeinwesens und

durch Kooperation zwischen unterschiedlichen Parteien

um strukturelle Veränderungsprozesse zu bewirken

- sie arbeitet dabei ressourcen-,

sozialraum- und lebensweltorientiert.

Im Übertrag auf den Jugendstrafvollzug finden wir also zunächst einmal die Zielgruppe der jugendlichen Straftäter, die sich im „Gemeinwesen Strafvollzug“ befinden. Demnach müssen wir den „Strafvollzug“ als ein in sich geschlossenes Gemeinwesen begreifen, ebenso können der Umkreis, die Stadt, die Gemeinde und deren Bewohner mit einbezogen werden.

Der Strafvollzug ist gekennzeichnet von einer Verwehrung partizipativer Möglichkeiten, er lebt als Freiheits- entzug geradezu durch diese Entmündigung und ein Halten der Häftlinge in Passivität und Isolation, was u. A. durch entmündigende Regelungen zum Ausdruck kommt. Der erste Spiegelpunkt würde demnach Einfluss auf einen der drei Hauptfaktoren für ein Misslingen des Strafvollzugs nehmen: der Erziehung zur Unselbstständigkeit. Durch Aktivierung und Partizipation lernen die Jugendlichen Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Leben in Selbstständigkeit zu bewähren. Eine ressourcenorientierte Herangehensweise in gegenseitiger Wertschätzung und Achtung wäre ebenso sinnvoll, nach den Erläuterungen des vorigen Kapitels und der ab Haftantritt verbundenen Reduzierung des Jugendlichen auf einen „Kriminellen“.

Die bereits erwähnte „Alltagsferne“ im Jugendstrafvollzug deutet auf die Relevanz einer lebensweltorientierten Perspektive hin. Der Aspekt der Lebensweltorientierung wird auch von Walkenhorst unterstrichen: „gemeint ist mit diesen Begriffen [Alltagsbezug und Lebensweltorientierung] die Öffnung der Einrichtung gegenüber dem Alltag der Betroffenen sowie die Perspektive, den jungen Menschen nicht als isoliert zu behandelndes Individuum zu betrachten, sondern ihn im Kontext seiner mit eingebrachten und neu gewonnenen Sozialbeziehungen zu sehen und entsprechend zu handeln. Gleichzeitig bedeutet Alltagsbezug den notwendigen Gestaltungsschritt zur Verselbstständigung und damit Annäherung an die Lebensverhältnisse außerhalb der Einrichtungen, mit denen die Jugendlichen und Heranwachsenden dann angemessener als bisher fertig werden sollen.“ (Walkenhorst 2007: 368) Um das Subkulturgeschehen einzudämmen, könnten dabei durch eine lebensweltorientierte Betrachtungsweise und durch passende Kooperationen mit anderen Stellen strukturelle Veränderungs- bzw. Öffnungsprozesse des Strafvollzugs in Gang gesetzt werden. Diese Prozesse seien auch in Bezug auf eine Änderung der kritischen rechtlichen Regelungen, wie der Legitimation von Gewalt gegenüber den Insassen, anzustreben. Vollzugöffnende Maßnahmen könnten ebenso helfen, den Kontakt zu Gleichaltrigen und zur Familie aufrechtzuerhalten.

Welche konkreten vollzugsändernden bzw. vollzugsöffnenden Möglichkeiten die GWA bietet, um auf die genannten Rückfallfaktoren Einfluss zu nehmen, soll nun im folgenden zentraler Inhalt sein.

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Details

Title
Das "Gemeinwesen Knast". Rückfallpräventive Gemeinwesenarbeit im Jugendstrafvollzug
College
University of Cooperative Education Stuttgart; Horb
Grade
1,0
Author
Year
2014
Pages
27
Catalog Number
V278931
ISBN (eBook)
9783656726708
ISBN (Book)
9783656726678
File size
469 KB
Language
German
Keywords
Knast, Gemeinwesenarbeit, Sozialraumorientierung, Gefängnis, Strafvollzug
Quote paper
Julie Bergé (Author), 2014, Das "Gemeinwesen Knast". Rückfallpräventive Gemeinwesenarbeit im Jugendstrafvollzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/278931

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