Die mir vorliegenden Texte von Eberhard Schockenhoff und Heinrich Kreß erörtern beide die Frage nach dem Beginn der Schutzwürdigkeit eines Menschenlebens. Dabei vertreten beide Autoren sowohl vereinbare als auch unterschiedliche Positionen. Dies zeigt sich in Bereichen der Moralität, der Art der Schutzwürdigkeit und der Abwägbarkeit. Im Folgenden werden beide Argumentationen mit Bezug auf die genannten Bereiche miteinander verglichen. Besondere Beachtung soll dabei der Einschätzung der Autoren hinsichtlich der prinzipiellen Abwägbarkeit in der Frage des Embryonenschutzes geschenkt werden. Die Arbeit bezieht sich ausschließlich auf Eberhard Schockenhoffs Text „Lebensbeginn und Menschenwürde – Eine Begründung für die lehramtliche Position der katholischen Kirche“ und Hartmut Kreß‘ Text „Reproduktionsmedizin im Licht theologischer Ethik“.
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