Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1) Einleitung
2) Der Hexenhammer und seine Hintergründe im Allgemeinen
2.1) Zur Person des Verfassers
2.2) Verfasser und Autorisierung des „Malleus maleficarum“
2.3) Inhalt
2.4) Auswirkung und Bedeutung
3) Der konkrete Fall der Kunigunde Sterzl bei den Eichstätter Hexenprozessen
3.1) Hexenprozesse in Eichstätt
3.2) Der Fall der Kunigunde Sterzl
4) Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1) Einleitung
Hexen üben seit jeher eine gewisse Faszination auf uns aus. Zur Zeit der Hexenverfolgung war diese Faszination eher durch Angst und Furcht geprägt und resultierte in einer grausamen Hetzjagd. Auch wenn das Thema Hexenverfolgung heute keine Rolle mehr zu spielen scheint, so ist es nach wie vor aktuell. Laut dem Historiker Rune Blix Hagen werden auch heute noch Menschen als angebliche Hexer verfolgt. In Afrika, Mexiko, Indien, Indonesien und Malaysia wurden dem Forscher zufolge in den „vergangenen 50 Jahren mehr Hexen getötet als damals in Europa“.[1]
Ein Werk hat wie kein anderes Buch die Hexenverfolgung vorangetrieben : Der „Malleus maleficarum“, heute bekannt unter dem Titel „Hexenhammer“, welcher 1487 von Heinrich Kramer (Institoris) veröffentlicht wurde. In der vorliegenden Arbeit möchte ich den „Malleus maleficarum“ und seine Hintergründe unter die Lupe nehmen und die Fragen klären: Wer genau hat den Hexenhammer verfasst? Was wissen wir über den Verfasser? Worum geht es inhaltlich? Und welche Auswirkungen hatte dieses Werk?
In der Stadt Eichstätt lebt das Thema Hexenverfolgung momentan dank Wolfram Kastner wieder auf. Laut Eichstätter Journal fordert die Initiative um den Münchner Künstler eine namentliche Rehabilitation der in Eichstätt hingerichteten Hexen und ein Denkmal in der Stadtmitte, ggf. nach eigenen Entwürfen.[2] In einem zweiten Abschnitt wird folglich die Hochphase der Eichstätter Hexenverfolgung und hierbei besonders der Fall der Kunigunde Sterzl beleuchtet und der Ablauf ihres Prozesses skizziert.
2) Der Hexenhammer und seine Hintergründe im Allgemeinen
Der Hexenhammer ist erst im Laufe des 18. Jahrhunderts zu diesem uns heute geläufigen Namen gekommen. Veröffentlich wurde das circa 250 Seiten umfassende Werk 1487 von Heinrich Kramer (Institoris) unter dem Orginaltitel „Malleus maleficarum“, zu Deutsch: „der Hammer der Schandstifterinnen / Unholdinnen“. Neumann beschreibt den „Malleus maleficarum“ als: „ein Traktat, der in der Tradition eines scholastischen Lehrbuches geschrieben worden ist, um die kirchliche und weltliche Rechtsprechung von der Hexenverfolgung zu überzeugen.“[3]
2.1) Zur Person des Verfassers
Der spätere Dominikanermönch Heinrich Kramer (latinisiert: Institoris) ist um 1430 im elsässischen Schlettstadt geboren, ironischerweise in einer Gegend „mit der man landläufig die Stichworte Renaissance und Humanismus in Deutschland verbindet“[4], denn das Werk, das er knapp 60 Jahre später veröffentlicht, ist alles andere als humanistisch bzw. von den Leitgedanken der Renaissance, die ja gewissermaßen das „düstere“ Mittelalter überwinden wird, getragen. Vielmehr ist der Hexenhammer ein Zeugnis des Fanatismus und der Radikalität der Hexenverfolgungen, oder wie Joseph Hansen überspitzt formuliert, kommt in diesem Werk Kramers zu der schonungslosen und unerbitterlichen konsequenten Brutalität, zu der an Stumpfsinn grenzenden aber mit theologischer Eitelkeit durchsetzten Dummheit [...] hier noch ein kaltblütiger und geschwätziger Zynismus, ein erbärmlicher und nichtswürdiger Hang zur Menschenquälerei.[5]
Auch wenn Hansen hier ein stark kritisch-wertendes Urteil fällt, das sicherlich auch ein Stück weit relativiert werden kann, wie im Verlauf dieser Arbeit deutlich werden wird, so zeigt es dennoch eindeutig, wie absurd und auf schreckliche Art und Weise unglaublich uns die Ausführungen des „Malleus maleficarum“ heute erscheinen.
Aus Kindheit und Jugend Kramers ist kaum etwas bekannt, sein Werdegang zum Inquisitor hingegen ist gut bezeugt: Während diverser Aufenthalte in Rom hatte Institoris es geschafft dort gute Kontakte zu knüpfen, auch mit der Kurie und evtl. sogar mit Papst Sixtus XI. persönlich. So wurde Heinrich Kramer am 13. März 1479 zum inquisitor per totam Alemanium superiorem, für ganz Oberdeutschland also, ernannt, einem Gebiet in dem dem Papst zufolge „ viele Irrtümer (errores) und Häresien (hereses) sich ausgebreitet hätten, aber noch kein beauftragter Inquisitor seines Amtes walte“.[6] Folglich ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Institoris bei einflussreichen Kreisen der Kurie durchaus große Wertschätzung genoss. Im Jahr 1484 ernannte man ihn dann zusammen mit Jakob Sprenger zum Generalinquisitor von Mainz, Salzburg, Köln und Bremen und er erhielt die ausdrückliche Bestätigung seines Amtes durch die Hexenbulle von Innozenz VIII.[7]
Um den Hexenhammer als Werk Kramers nachvollziehen zu können ist es nützlich, sich mit der Person Institoris zu befassen und sich einen Einblick in seine Persönlichkeit und Verhaltensweisen zu verschaffen. Dies versucht Peter Segls in seinem Artikel „Heinrich Institoris. Persönlichkeit und literarisches Werk“ zu leisten. Segl beschreibt Kramer als einen selbstbewussten Mann, der seine intellektuelle Fähigkeit wohl als ziemlich hoch einstufte und sich „im Hochgefühl seiner wissenschaftlichen Überlegenheit als Theologe anderer Wissenschaftler, besonders Juristen gegenüber, gelegentlich bis zur Arroganz steigern konnte“.[8] Dieses recht scharfe Urteil fällt Segl auf Basis diverser Vorfälle im öffentlichen Wirken Institoris. So wurde beispielsweise 1474 gegen Heinrich Kramer eine Gefängnisstrafe verhängt, da dieser sich in einer Predigt gegenüber dem Kaiser Friedrich III. mit mangelndem Respekt geäußert hatte. Auch wenn das in Rom tagende Domkapitel ihn am 15.Juni 1474, zumindest vorläufig, von dieser Inhaftierung befreite und wir zudem leider nicht wissen, welche Aussagen genau zur der Gefängnisstrafe geführt hatten, resümiert Peter Segl dennoch, dass er Kramer nur aufgrund unzureichender Quellenlage „nicht gleich als besonders aufrichtigen und unerschrockenen Charakter bezeichnen [will], vielleicht war er einfach unbedacht und hitzköpfig.“[9] Des weiteren nennt er eine Streitsache zwischen Kramer und seinen Schlettstädter Mitbrüdern Burkhard Bruckslegel und Jokod Furt, die noch fast vier Jahre danach immer noch andauerte, was Segl ebenfalls als Indiz sieht, dass die Mitmenschen Kramers es definitiv nicht leicht mit ihm hatten und es Institoris selbst sicherlich nicht leicht fiel aufzugeben.[10]
[...]
[1] http://www.sueddeutsche.de/wissen/schwarze-magie-tausende-noch-immer-als-hexen-verfolgt-1.634849 Zugriffsdatum: 10.08.2013
[2] Zengerle, Denkmalvisionen, 18 ff.
[3] Neumann, Teufel 253.
[4] Segl, Institoris 103.
[5] Hansen, Hexenverfolgung 474ff.
[6] Segl, Institoris 106.
[7] vgl. Neumann, Teufel 258.
[8] Segl, Institoris 121.
[9] vgl. Segl, Institoris 104f.
[10] vgl. Segl, Institoris 105.