Geistige Behinderung. Wege zur Normalität und Selbstbestimmung


Trabajo Escrito, 2013

25 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Geistige Behinderung
2.1. Was ist „geistige Behinderung“?
2.2. Etikettierung und Stigmatisierung
2.3. Wandel im Denken und Handeln

3. Normalität und geistige Behinderung
3.1. Was ist normal?
3.2. Das Normalisierungsprinzip

4. Aspekte der Selbstbestimmung von Menschen mit geistiger Behinderung
4.1 . Die Bedeutung von Selbstbestimmung
4.2 Selbstbestimmung vs. soziale Abhängigkeit
4.3 Das Empowerment-Konzept
4.4 Pädagogische Handlungsansätze um Menschen mit geistiger Behinderung zur Selbstbestimmung zu begleiten

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung:

Lange Zeit sah man die Notwendigkeit geistig behinderte Menschen in Anstalten zu sperren, um sie von der Gesellschaft fernzuhalten. Heute wird dies nicht mehr als gesellschaftlich akzeptable Lösung für all die Probleme der geistigen Behinderung gesehen. Es haben sich weltweit differenzierte Denkweisen etabliert. (vgl. Wüllenweber 2004, S.298) Die Normalität ist in der Diskursgeschichte der Behindertenpädagogik eine Variable, die nicht wegzudenken ist. Normalisierung bedeutet, den geistig Behinderten ein so normales Leben wie möglich zu gewähren. (vgl. Thimm 1995, S.3- 4) Normalisierung ist ein Wunsch vieler geistig behinderter Menschen, denn diese fühlen sich als „normal“ und wollen folglich auch so behandelt werden (vgl. Wendeler 1992, S.141) In der Praxis aber zeigt sich leider oftmals, dass Entscheidungen über den Kopf der geistig behinderten Menschen hinweg getroffen werden, zu solchen Entscheidungen sie durchaus selbst in der Lage wären. Damit wird ignoriert, dass geistig behinderte Menschen die gleichen Rechte wie Nicht-Behinderte haben. Ihnen wird also das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, vorenthalten. Mit den Themen Selbstbestimmung und Inklusion sind neue gesellschaftliche Zielsetzungen in die Diskussion gebracht worden. (vgl. Wüllenweber 2004, S.298) Grundsätzlich gilt, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung genauso ein Recht auf eine selbstbestimmte Gestaltung des eigenen Lebens haben, wie nicht behinderte Menschen. Jedoch ist für geistig behinderte Menschen ein selbstbestimmtes Leben in vielerlei Hinsicht mit Schwierigkeiten verbunden. Die Gründe hierfür können an der Behinderung selbst liegen, aber auch an dem sozialen Umfeld und den Strukturen, in denen sie leben. (vgl. Wagner 2001, www.a-wagner-online.de) Wenngleich die Forderung nach einem selbstbestimmten Leben kein neues Gedankengut beinhaltet, zweifelt sie wie kein anderer Paradigmenwechsel sehr stark am Selbstverständnis der meisten Pädagogen und stellt deren vorherrschende Denkweise über Behinderung auf den Prüfstand. Menschen mit geistiger Behinderung wollen nicht überbehütet, sondern mit Respekt behandelt werden. Wenn sie aber auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten, normalen Leben nicht unterstützt werden, ist es abzusehen, dass eine Überforderung eintritt und gesteckten Ziele nicht erreicht werden können. (vgl. Kleine Schaars 2003, S.11).

Wie sieht nun allerdings für diese theoretische Vorgehensweise die Umsetzung in der Praxis aus? Welche pädagogische Einflussnahme ist wünschenswert, damit geistig behinderte Menschen zu einem selbstbestimmten Leben finden?

In meiner Hausarbeit möchte ich genau dieser Frage nun nachgehen und darstellen, wie es mit Hilfe pädagogischen Handelns möglich ist, Menschen mit geistiger Behinderung Normalität zu ermöglichen und zur Selbstbestimmung zu begleiten.

Zunächst einmal werde ich versuchen den Begriff „geistige Behinderung“ zu definieren. Hierzu werde ich auf Stigmatisierungs - und Typisierungsprozesse sowie auf den Wandel im Denken und Handeln bezüglich geistiger Behinderung zu sprechen kommen. Im Anschluss daran werde ich auf das Normalisierungsprinzip eingehen. Hier ist zunächst einmal für das grundsätzliche Verständnis zu klären was „Normalität“ überhaupt bedeutet. Im letzten Kapitel dann geht es um die Selbstbestimmung bei Menschen mit geistiger Behinderung und dessen Bedeutung. Hier werde ich auch näher auf das Empowerment-Konzept eingehen, um schließlich dann pädagogische Handlungsansätze darzustellen, welche den geistig behinderten Menschen auf seinem Weg zur Selbstbestimmung unterstützen.

2. Geistige Behinderung

2.1. Was ist geistige Behinderung?

Der Begriff der Behinderung ist seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil des deutschen Wortschatzes. In der Heil-, Sonder-, oder Behindertenpädagogik nimmt der Begriff sogar seit vielen Jahren die eine ganz zentrale Stellung ein. Trotzdessen kann man kaum behaupten, dass der Behindertenbegriff auch ein geklärter oder klarer Begriff ist, von dem man sagen könnte, in welchem Sinne man ihn gebraucht. Vielmehr zeigt sich im alltäglichen sowie wissenschaftlichen Sprachgebrauch eine Unklarheit bezüglich seiner Bedeutung, (vgl. Lindmeier 1993, S.21) denn eine geistige Behinderung kann man nicht als Behinderung des Geistes beschreiben. Während bei einer Sehbehinderung sichtbar ist, dass das Sehen in irgendeiner Weise beeinträchtigt ist, ist es bei geistiger Behinderung etwas schwieriger.

Bach beschreibt geistige Behinderung als ein umfassendes Wesensmerkmal. Folglich charakterisiert er Menschen mit geistiger Behinderung unter anderem durch das „Vorherrschen des Bearbeitens und Speicherns von Lerninhalten und des „anschauend- vollziehenden“ Aufnehmens.“ Der sprachliche, emotionale und motorische Bereich seien beeinträchtigt. So ist Bach der Ansicht, dass Menschen mit geistiger Behinderung einer dauernden umfänglichen pädagogischen Maßnahme bedürfen. (vgl. Bach 1979 zit. n. Weingärtner 2009, S.44)

Eine andere Sichtweise versucht, geistige Behinderung als eine Entwicklungsverzögerung zu beschreiben. Dies bedeutet, dass Menschen mit geistiger Behinderung sich in gleicher Weise entwickeln wie Nichtbehinderte, nur eben viel langsamer. Weingärtner (2009) ist hingegen der Meinung, dass die Position der Bundesvereinigung Lebenshilfe für eine Beschreibung von „geistiger Behinderung“ am ehesten zutrifft. (Weingärtner 2009, S. 45 ff) Diese fasst „geistige Behinderung“ wie folgt zusammen:

„Geistige Behinderung ist keine Krankheit. Sie bedeutet vor allem eine Beeinträchtigung der intellektuellen Fähigkeiten eines Menschen, nicht aber seiner sonstigen Wesenszüge, wie z.B. der Fähigkeit, Freude zu empfinden oder sich wohl zu fühlen. Geistig behinderte Menschen benötigen oft Hilfe und Unterstützung. Durch spezielle Förderung und Begleitung können viele behinderte Menschen lernen, ein Leben zu führen, das ihren Bedürfnissen gereicht wird und das dem von Menschen ohne Behinderung weitgehend gleicht“ (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe)

Den Vorteil dieser Definition sieht Weingärtner darin, dass Menschen mit geistiger Behinderung die gleichen Bedürfnisse und, außer den intellektuellen, alle sonstigen Fähigkeiten im Grundsatz zugesprochen bekommen wie Menschen ohne geistige Behinderung. (vgl. Weingärtner 2009, S. 45 ff)

Speck führt eine Definition an, die weniger defizitsorientiert ist und worin der pädagogische Aspekt den Schwerpunkt bildet. So sieht Speck in einer geistigen Behinderung "spezielle Erziehungsbedürfnisse, die bestimmt werden durch eine derart beeinträchtigte intellektuelle und gefährdete soziale Entwicklung, dass lebenslange pädagogisch-soziale Hilfen zu einer humanen Lebensverwirklichung nötig werden" (Speck 1993 zit. n. Wagner 2001, www.a-wagner-online.de)

2.2. Etikettierung und Stigmatisierung:

Einen Menschen in dessen Gegenwart als „geistig behindert“ zu bezeichnen, wäre taktlos. In der Öffentlichkeit und in fachlichen Kontexten wird der Begriff jedoch verwendet, wenn Menschen sich über Dritte unterhalten. Dies macht deutlich, dass Behinderung eine Eigenschaft ist, deren Anwendung auf sich selbst der Behinderte nicht akzeptiert. (vgl. Wüllenweber 2004, S.288)

In den entsprechenden Einrichtungen für Behinderte arbeiten und leben Menschen mit sehr unterschiedlichen Beeinträchtigungen: Körperbehinderung, Lernbehinderung, psychische Störungen, Mehrfachbehinderung, Hirnschädigungen etc. Dort sind Menschen vorzufinden, an denen uns schwere Verhaltensauffälligkeiten auffallen, und andere, bei denen es nicht sichtbar ist, warum sie in solch einer Einrichtung leben. Es handelt sich hierbei also nicht um eine homogene Personengruppe, sondern um ganz verschiedene Menschen, die unterschiedliche Beeinträchtigungen haben. Die einzige Gemeinsamkeit, die diese Menschen verbindet, ist eigentlich nur, dass sie als “geistig behindert“ bezeichnet werden. Und genau diese sozialen Beeinträchtigungen, die ein Mensch mit geistiger Behinderung ertragen muss, haben meist viel schwerwiegendere Auswirkungen als die ursprüngliche Schädigung. Denn sobald einem Menschen „geistige Behinderung“ bescheinigt wird, bestimmt diese Zuschreibung die Art und Weise wie andere Menschen mit ihm umgehen. Wer einmal diese Bescheinigung bekommen hat, kann ihr kaum mehr entkommen und wird im Verlauf seines Lebens immer mehr zum behinderten Menschen. (vgl. Pörtner 2003, S.18) Dietmut Niedecken (1998) beschreibt „geistige Behinderung“ als „behindert werden“. Auch Hennicke und Rotthaus (1993) definieren Behinderung als eine „mögliche Daseinsform des Menschen, die erst im Kontext von Gesellschaft zur eigentlichen Behinderung wird“. Diese Aussage macht deutlich, dass geistige Behinderung nicht nur eine Problematik der Betroffenen, sondern auch ihres persönlichen und gesellschaftlichen Umfeldes ist. Auch wird dies deutlich, da in unterschiedlichen Kulturen die Grenzen zwischen „behindert“ und „nicht-behindert“ unterschiedlich verlaufen. Was hier bereits als Behinderung bezeichnet wird, kann in einer anderen Kultur noch im Rahmen tolerierter Persönlichkeits- und Verhaltensvarianten liegen. (vgl. Pörtner 2003, S.19 ff)

2.3. Wandel im Denken und Handeln:

In den letzten 50 Jahren hat sich die Einstellung gegenüber geistig Behinderten verändert. Leitbilder haben sich von der Verwahrung zur Selbstbestimmung gewandelt. Auch das Denken hat sich verändert, von der „Klassifikation zur Individualisierung“ und von der „Segregation zur Integration“. Allmählich verbreitet sich die Auffassung, Behinderung nicht mehr „im Sinne einer kausalen Wirkung als Folge des Grades und des Ausmaßes einer organischen Schädigung zu verstehen, sondern als Produkt von Schädigung, Einstellungen der Umwelt, den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen und der Interpretation der eigenen Befindlichkeiten durch den Behinderten selbst ihrer Veränderung in seinem Lebenslauf zu betrachten“. (vgl. Pörtner 2003, S.19) Diese Verbesserungen im Umgang mit geistig Behinderten haben mit der Normalisierungsbestrebung im Laufe der 1960/70er Jahre begonnen. Bis dahin lebten geistig Behinderte entweder abgeschottet mit ihren Familien oder wurden in psychiatrischen Kliniken verwahrt, sodass die Öffentlichkeit nichts von ihnen mitbekam. Ihre Verhaltensauffälligkeiten erklärte man sich ausschließlich durch hirnorganische Defekte und diese wurden als nicht beeinflussbar gesehen. Mit der Zeit jedoch, kam die Einsicht auf, dass Verhaltensauffälligkeiten auch von ungünstigen Lebensumständen herrühren können. Die „Entpsychiatrisierung“ kam ins Laufen, die sich bis in die 1980er Jahre erstreckte. Mit dem Normalisierungsprinzip, auf das ich später noch näher eingehen werde, strebte man für Menschen mit geistiger Behinderung ein möglichst normales Leben an. Dies war ein großer Schritt in Richtung Besserung. (vgl. Hähner 1997, S.25 ff) Doch was dies konkret in der Umsetzung bedeutet, ist vielen noch unklar. Selbst in Institutionen, die solch einem Leitbild nachgehen, sieht die Praxis leider ganz anders aus, da die Umsetzung hier noch nicht ganz gelingt. Es gibt immer noch Institutionen, die ihren Bewohnern zu wenig Spielraum für ihre eigenständige Entwicklung einräumen. Es gibt auch immer noch Amtspersonen, die von den Menschen, für die sie zuständig sind, nur deren Akten kennen. Der Normalisierungsgedanke hat sich noch lange nicht überall sich verbreitet. (vgl. Pörtner 2003, S.20) Wenn Menschen mit geistiger Behinderung zu einem möglichst normalen Leben geführt werden sollen, muss man sich zunächst einmal die Frage stellen: „Was ist eigentlich normal?“ Diese Frage werde ich im nächsten Kapitel zu klären versuchen.

3. Normalität und geistige Behinderung:

3.1. Was ist normal?

Auf den ersten Blick herrscht innerhalb einer Gesellschaft Einigung darüber, was normal ist. Bei genauer Betrachtung allerdings werden doch deutliche Unterschiede in den Vorstellungen deutlich erkennbar. Diese sind abhängig von der Herkunft - geographisch wie familiär -, von den Traditionen, in denen ein Mensch aufgewachsen ist, von religiösen Überzeugungen, vom jeweiligen Umfeld und von persönlichen Neigungen und Interessen. Darüber hinaus hängt dies auch von physischen und psychischen Bedingungen und auch Umständen ab, in denen der Mensch lebt. (vgl. Pörtner 2003, S.30ff)

Im Alltagsverständnis ist Normalität ein kaum hinterfragtes Deutungsmuster, da wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass normale Personen oder Handlungsweisen von denen unterschieden werden können, die außergewöhnlich, störend oder irritierend sind. Normalität wird hierbei meistens als Negation, Feststellung von Abweichung, wahrgenommen und kommt in etwa so zum Ausdruck: “ Das ist doch nicht normal!“ Mit einem gesunden Menschenverstand kann man Normalität und Abweichung ganz eindeutig voneinander differenzieren. Sie werden als Gegensätze betrachtet. Die Folge hiervon ist, dass Menschen in zwei Gruppen geteilt werden: Der „normale“ Mensch, der dem Standard entspricht und normgetreu handelt, und der „Abweichler“, welcher optional als „krank“, „verrückt“, „behindert“ etc. bezeichnet wird. (vgl. Stehr 2006, S.130) Doch auch Menschen mit starken Beeinträchtigungen sehnen sich nach Normalität. Dieses Bedürfnis nach Normalität bedeutet, die gleichen Rechte wie alle zu besitzen und die gleichen Chancen zu haben. Sich normal zu fühlen bedeutet, sich gleichwertig zu fühlen, auch wenn man anders ist als die anderen. Auch heißt Normalität, wie jeder andere Mensch handeln zu können, die gleichen Erfahrungen zu machen, in die gleichen Institutionen zu gehen, mit den gleichen Ritualen und Gewohnheiten. Nur so finden die Menschen mit geistiger Behinderung Zugehörigkeit und Gemeinschaft mit anderen. Das Gefühl zur Normalität dazuzugehören, erzeugt auch sozialen Zusammenhalt zwischen Gruppen, die andernfalls keine gegenseitige Beziehung haben könnten, denke man an Schüler mit Behinderung in Förderschulen und Nichtbehinderte in einer „normalen“ Schule. (vgl. Ianes 2009, S.10 ff)

[...]

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Geistige Behinderung. Wege zur Normalität und Selbstbestimmung
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Calificación
1,3
Autor
Año
2013
Páginas
25
No. de catálogo
V279671
ISBN (Ebook)
9783656725213
ISBN (Libro)
9783656725206
Tamaño de fichero
560 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
geistige, behinderung, wege, normalität, selbstbestimmung
Citar trabajo
Melanie Schewtschenko (Autor), 2013, Geistige Behinderung. Wege zur Normalität und Selbstbestimmung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279671

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