Zwischen Bildungsauftrag und Quotendruck. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bildung dienen und damit ein Massenpublikum erreichen will


Trabajo Escrito, 2014

17 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1 Einleitung

2 Der öffentliche-rechtliche Rundfunk in Deutschland
2.1 Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich zu Vorschriften des privaten Rundfunk
2.2 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
2.3 Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk
2.4 Herleitung der Forschungsfrage

3 Aktueller Forschungsstand
3.1 Theoretischer Rahmen: Der lernpsychologische Konstruktivismus
3.2 Uses-and-Gratification-Ansatz
3.3 Hypothesenbildung

4 Die Sendung „ZDF-History“
4.1 Beschreibung der Folge „Countdown zur Katastrophe - Der Kriegsbeginn 1939“ aus der Reihe „ZDF-History“
4.2 Wissensanalayse

5 Beantwortung der Forschungsfrage

6 Fazit

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist ein politisches System, in dem alle Macht vom Volke ausgeht (vgl. Art. 20 Abs.2, GG). Jeder Einzelne hat somit das Recht über seine Regierungsvertreter abzustimmen. Bestandteil dieses Rechts ist die freie Meinungsbildung, die nicht ohne Informationen über verschiedene Sachverhalte möglich ist (vgl. Art. 5 Abs. 1, GG). Das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland fördern und festigen, und ist dazu mit einem Informations- und Bildungsauftrag ausgestattet (vgl. §11 Abs. 1 RStV). Dabei sind von ihm Objektivität und Unparteilichkeit, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen (vgl. §11 Abs. 2 RStV). Das Rundfunkrecht schafft hierfür einen gesetzlichen Rahmen und legt unter anderem die Finanzierung über Beiträge fest, die pro Wohnung erhoben werden (vgl. § 2 RBStV). Diese Finanzierung kann somit die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit garantieren, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht, um der Objektivität sowie der Unparteilichkeit gerecht zu werden. Die Gebührenfinanzierung steht allerdings wieder und wieder in der Kritik der Gesellschaft, wie verschiedene Zeitungsartikel zeigen (vgl. süddeutsche.de vom 20. Dezember 2012) Ein Vorwurf lautet, dass die Bürger zur Finanzierung des Programms verpflichtet sind, egal ob sie es sehen oder nicht. Die Sender stehen folglich unter dem Druck, Informationen und Bildung zu vermitteln und dabei möglichst viele Zuschauer zu erreichen. Daraus lässt sich schließen, dass nur unter beiden Bedingungen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Daseinsberechtigung behält.

Die Fernuniversität in Hagen stellt in seinem Modul 3A „Mediale Bildung und Medienkommunikation“ des Bachelor-Studiengang Bildungswissenschaft die Aufgabe, eine Hausarbeit mit bildungswissenschaftlichen und medien- pädagogischen Fokus anzufertigen. Das fokussierte Interesse der vorliegenden Hausarbeit liegt dabei im Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Bildung zu vermitteln und damit ein möglichst großes Publikum zu erreichen. Dazu wird im zweiten Kapitel der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien betrachtet und Aufgabe sowie Vorschriften von Seiten des Gesetzgebers für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk näher beschrieben. Ferner wird das Finanzierungssystem und der Bildungsauftrag erläutert, worauf die Herleitung der Forschungsfrage dieser Hausarbeit folgt. Kapitel 3 weist auf den aktuellen Forschungsstand hin, fasst mit dem lernpsychologischen Konstruktivismus den theoretischen Rahmen und beschreibt den Uses-and-Gratification-Ansatz, um schließlich zwei Hypothesen zu bilden. Kapitel 4 beschreibt die Fernsehreihe „ZDF-History“ und untersucht daraus die Folge „Countdown zur Katastrophe - Der Kriegsbeginn 1939“ um schließlich an deren Beispiel in einer Wissensanalyse die Hypothesen zu prüfen. In Kapitel 5 wird die Forschungsfrage dieser Hausarbeit beantwortet und zum Abschluss wird schließlich in Kapitel 6 ein Fazit gezogen.

2 Der öffentliche-rechtliche Rundfunk in Deutschland

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland ist über den Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV), der zwischen allen 16 Bundesländern geschlossen wurde, gesetzlich geregelt. Der aktuelle Rundfunkstaatsvertrag trat zum 01.01.2013 in Kraft und enthält Vorschriften und Pflichten zur Veranstaltung und Verbreitung sowohl des öffentlich-rechtlichen als auch des privaten Rundfunk in Deutschland. Dabei regelt er unter anderem Organisation, Finanzierung und Aufsicht des Rundfunk und stellt gewisse Anforderungen an das Programm der Rundfunkanstalten (vgl. RStV).

2.1 Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich zu Vorschriften des privaten Rundfunk

Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch der private Rundfunk unterliegen dem Rundfunkstaatsvertrag. Um die Besonderheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunk herauszustellen, werden in diesem Kapitel dessen Auftrag mit den Vorschriften des privaten Rundfunk verglichen.

Als Präambel gibt der Vertrag an, dass beide, also öffentlich-rechtlicher Rundfunk als auch privater Rundfunk der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung sowie der Meinungsvielfalt verpflichtet sind. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gibt der Vertrag bezüglich seiner Angebote einen konkreten Auftrag: Sie sollen durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses, der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen. Außerdem haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Dabei sollen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten auch Unterhaltungssendungen anbieten. (vgl. §11 Abs. 1 RStV). Bei der Erfüllung dieses Auftrags schreibt der Vertrag des Weiteren vor, dass Objektivität und Unparteilichkeit, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen sind (vgl. §11 Abs. 2 RStV). Beim privaten Rundfunk ist hingegeben kein klar definierter Auftrag per Gesetz bestimmt. Der Rundfunkstaatsvertrag gibt diesem lediglich in § 25 vor, dass inhaltlich die Vielfalt der Meinungen zum Ausdruck gebracht werden muss, dass die bedeutsamen, politischen, weltanschaulichen und gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen in Vollprogrammen angemessen zu Wort kommen müssen sowie dass Minderheiten zu berücksichtigen sind. Außerdem verbietet der Vertrag, dass ein einzelnes Programm die Bildung der öffentlichen Meinung in hohem Maße beeinflusst. Einzig den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen schreibt der Vertrag vor, dass sie Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in dem jeweiligen Land aufzunehmen haben (vgl. §25 Abs 4 RStV).

Der Vergleich zeigt, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur gesetzliche Vorschriften gemacht werden, sondern eine konkrete Funktion gegeben wird. Mit dem Auftrag durch die Herstellung und Verbreitung seiner Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und somit die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen, ist er folglich ein informelles Instrument der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland.

2.2 Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Objektivität und Unparteilichkeit, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit in seinen Angeboten zu berücksichtigen. So fordert es §11 des Rundfunkstaatsvertrag. Daraus lässt sich schließen, dass eine Finanzierung, zum Beispiel über Institutionen wie den Staat, Parteien oder Wirtschaftsunternehmen, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgeschlossen sind. Eine Finanzierung über eine oder mehrere Institutionen würde ihn von diesen abhängig machen.

Der öffentliche-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert sich über den Rundfunkbeitrag, den die Bürger pro Wohnung zu zahlen haben (vgl. § 2 RBStV). Jeder Einzelne, sofern er nicht per Gesetz befreit ist (vgl. §4 RBStV)), ist also Beitragsschuldner um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitzufinanzieren. Eine Verweigerung ist also nicht möglich.

Das Finanzierungssystem zieht Kritik auf sich: Zeitungen berichten über öffentliche Debatten zum Rundfunkbeitrag, der nicht selten auch als Zwangsabgabe gescholten wird. Zum Beispiel kommentiert Claudia Tieschky für die Online -Ausgabe der Süddeutsche Zeitung am 20. Dezember 2012 unter dem Titel „Die Deutschen werden zum Zwangspublikum“ (aufgerufen am 20.07.2014), dass es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Entmündigung handele und Bürger gezwungen würden, den Betrag von 17,98 Euro monatlich zu zahlen, obwohl viele das Angebot nicht oder nur zum Teil nutzten. Außerdem stellt Tieschky in ihrem Kommentar fest, dass sich Akzeptanz nicht durch Zwang erreichen lasse sondern mit einem guten Programm.

[...]

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Zwischen Bildungsauftrag und Quotendruck. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bildung dienen und damit ein Massenpublikum erreichen will
Universidad
University of Hagen
Calificación
1,3
Autor
Año
2014
Páginas
17
No. de catálogo
V279703
ISBN (Ebook)
9783668144675
ISBN (Libro)
9783668148925
Tamaño de fichero
403 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
zwischen, bildungsauftrag, quotendruck, rundfunk, bildung, massenpublikum
Citar trabajo
Sebastian Rodenfels (Autor), 2014, Zwischen Bildungsauftrag und Quotendruck. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bildung dienen und damit ein Massenpublikum erreichen will, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/279703

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Zwischen Bildungsauftrag und Quotendruck. Wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bildung dienen und damit ein Massenpublikum erreichen will



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona