Prozesshafte Implementierung von expertenbasierter Dekubitusprophylaxe in einem betriebswirtschaftlichen und pflegerisch - qualitativen Kontext


Texto Academico, 2006

61 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis... 3

1. Einleitung. 4

2 Definition von Dekubitusprophylaxe... 4

3 Relevanz der Dekubitusprophylaxe... 6

4 Betriebliche Einflussfaktoren und Qualitätskonzepte der Pflege... 12

4.1 Der Expertenstandard unter Berücksichtigung von betrieblichen Gesichtspunkten und bestehenden Qualitätsmethoden der Pflege... 12

4.2 Der Pflegeprozess und die Implementierung des Expertenstandards... 21

5 Implementierungsprozesse der Pflege... 31

5.1 Das Phasenschema des DNQP zur Implementierung... 31

5.2 Definition des Phasenmodells... 32

5.3 Die vier Phasen der Implementierung... 33

5.3.1 Fortbildungen... 33

5.3.2 Anpassung des Expertenstandards an die Zielgruppe... 38

5.3.3 Einführung des Expertenstandards... 41

5.3.4 Datenerhebung mittels Auditinstrument... 41

6 Wirkungen von Expertenstandards bei Implementierung im betriebswirtschaftlichen Prozessmanagementkontext... 43

6.1 Thematische Hinführung... 43

6.2 Definition von Prozessen... 44

6.3 Der Expertenstandard im Produktionsprozess des Krankenhauses... 46

7 Zusammenfassung... 49

8 Literaturverzeichnis (inkl. weiterführender Literatur)... 51

Abkürzungsverzeichnis

ANA American Nurses Association

AOK Allgemeine Ortskrankenkasse

AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BMG Bundesministerium für Gesundheit

BUKO-QS Bundeskonferenz für Qualitätssicherung im Pflege- und Gesundheitswesen

BQS Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung

CBO Nationales Institut für Qualitätsförderung im Gesundheitswesen

der Niederlande

DGQ Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.

DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

DKI Deutsches Krankenhausinstitut

DNQP Deutsches Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege

DPR Deutscher Pflegerat

DRGs Diagnosis Related Groups

EuroQUAN European Quality in Nursing Network

GMK Gesundheitsministerkonferenz

GRG Gesundheitsreform-Gesetz

GSG Gesundheitsstruktur-Gesetz

ICN International Council of Nurses

IGAP Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung

IPB Interne Prozessbegleiterinnen und -begleiter

KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz

MbO Management by objectives – Führen durch Zielvereinbarung

MDK Medizinischer Dienst der Krankenkassen

MDS Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V.

MUM Monitoring – Evaluation – Management

SGB Sozialgesetzbuch

WHO World Health Organisation

1. Einleitung

In dieser Arbeit wird die Implementierung einer expertenbasierten Dekubitusprophylaxe in einem betriebswirtschaftlichen Kontext und unter Berücksichtigung von pflegerischen Qualitätskonzepten dargelegt. Dabei wird zu Beginn grundsätzlich auf Definition und Relevanz der Dekubitusprophylaxe eingegangen. Der grundlegenden Einführung folgt eine Einordnung von betrieblichen Einflussfaktoren bei der Implementierung sowie die Darlegung von bereits bestehenden Qualitätskonzepten der Pflege und deren Beziehung zum Expertenstandard bei Implementierung. Dabei werden grundsätzliche betriebliche Rahmenbedingungen erläutert, die bei der Einführung von Expertenstandards aus unserer Sicht relevant sind. Danach wird aus pflegespezifischen Gesichtspunkten der Einfluss und die Relevanz des Pflegeprozesses bei der Implementierung beleuchtet. Es folgt eine Darlegung von Implementierungsprozessen der Pflege. Das Phasenschema des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege zur Implementierung wird hierbei als ein professionelles Modell zur Umsetzung des Expertenstandards vorgestellt. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Darlegung der angenommenen Wirkungen von Expertenstandards bei Implementierung in einem betriebswirtschaftlichen Prozessmanagementkontext.

2 Definition von Dekubitusprophylaxe

Das Thema Dekubitus und Dekubitusprophylaxe nimmt einen sehr breiten Raum in der Fachliteratur der letzten Jahre ein. Nach unserer Beobachtung wurde wohl kaum einem anderen Thema so viel Beachtung entgegengebracht. Daraus lässt sich unserer Ansicht nach ableiten, dass die Entstehung von Dekubitalulzera [1] für die Berufsgruppe der Pflegenden das Pflegeproblem schlechthin zu sein scheint und dass das Auftreten beziehungsweise Nicht-Auftreten von Dekubitalulzera in Einrichtungen des Gesundheitswesens Vermutungen über deren pflegerische Qualität anstellen lässt. Sogar vom „Schreckensgespenst der Pflege“ (Sowinski/Maciejewski 2002, 3) ist zu lesen. Jedoch auch in unserer pflegerischen Praxis konnten wir übereinstimmend feststellen, dass das Thema Dekubitusprophylaxe für uns und unsere Kolleginnen und Kollegen von überaus hoher Wichtigkeit ist. Im Folgenden werden wir zunächst klären, welche Bedeutungen hinter den einzelnen Wortbestandteilen „Dekubitus“ und „Prophylaxe“ stehen, um anschließendend auf vorhandene Definitionen zur Dekubitusprophylaxe eingehen zu können. Auf eine differenzierte Darstellung der Pathogenese oder Stadieneinteilung wurde bewusst aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

Der Dekubitus, auch Druckgeschwür genannt, leitet sich aus dem lateinischen „decumbere“ und „decubitum“ ab und bedeutet „sich niederlegen“ (vgl. Pschyrembel 1993, 307), beziehungsweise „wund liegen“. Es kommt zu einer Schädigung der Haut infolge eines länger anhaltenden Drucks (vgl. DNQP 2002, 30). Dabei werden pflegediagnostisch vier Dekubitusstadien unterschieden (vgl. Georg/Frohwein 2001, 180). Unter Prophylaxe ist die Verhütung von Krankheiten (vgl. Pschyrembel 1993, 1245) zu verstehen, beziehungsweise die Prävention, das Zuvorkommen oder die Vorbeugung. Dabei kann man die Prophylaxe in die drei Stufen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprophylaxe einteilen (vgl. Georg/Frowein 2001, 713). Daraus ableitend lässt sich festhalten, dass die Dekubitusprophylaxe eine pflegerische Intervention zur Verhütung von Dekubitalulzera ist (vgl. Georg/Frowein 2001, 181; vgl. DNQP 2002, 31), die man planen, durchführen, dokumentieren und auf ihre Eignung hin evaluieren muss (vgl. MDS 2001, 32). Zudem beinhaltet sie „Maßnahmen zur Erkennung und Einschätzung des Dekubitusrisikos“ (DNQP 2002. 31). Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.V. (MDS) führt auf, dass das „Vorgehen nach dem aktuellen (…) anerkannten Stand der medizinischen und pflegerischen Erkenntnisse“ zu erfolgen hat (MDS 2001, 25) und das Institut für Innovationen im Gesundheitswesen und angewandte Pflegeforschung (IGAP) erläutert in diesem Zusammenhang, dass „zur Durchführung dieser Maßnahmen (…) Fachwissen und ein ausreichendes Maß an Zeit benötigt“ werden (IGAP 2005, 1).

Unserer Meinung nach ist der Bezug der Dekubitusprophylaxe zum Pflegeprozess [2] deutlich zu erkennen, da die Prozesselemente des Einschätzens, Planens, Durchführens und Evaluierens in diesem Zusammenhang aufgeführt sind. Bienstein et al. (1997) unterstreichen, dass die Dekubitusprophylaxe das Herzstück der pflegerischen Tätigkeit sei (vgl. Bienstein et al. 1997, 25). Das DNQP (vgl. DNQP 2002, 31) hebt die Dekubitusprophylaxe sogar als originäres Betätigungsfeld der Pflege hervor. Dazu wurde zur Schaffung einer qualitativen und einheitlichen Basis im August 2000 der hier erörterte nationale Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe veröffentlicht, der den Beitrag der Pflege zur Dekubitusprophylaxe beschreibt (Lubatsch 2004, 66). Die Relevanz eines solchen Expertenstandards, der auch innerhalb von juristischen Streitfragen als Expertise herangezogen wird, stellt sich nach unserem Ermessen als besonders erheblich dar. In diesem Zusammenhang wird nachfolgend in differenzierter Weise auf die Relevanz der Dekubitusprophylaxe eingegangen.

3 Relevanz der Dekubitusprophylaxe

Das Dekubitusrisiko stellt sich als eines der großen gesundheitlichen Risiken der Bevölkerung dar (vgl. DNQP 2002, 85). Die Entstehung stellt eine enorme Belastung für die Betroffenen dar, und die Behandlung ist sehr kostenintensiv. Dies weist bereits darauf hin, dass sich die Pflege diesem Thema im Interesse der zu Pflegenden annehmen muss. Francois-Kettner (2003) führt an, dass die Auswahl der Themen für einen nationalen Expertenstandard primär aus pflegeepidemiologischen Gründen erfolgt, welche wie im Falle des Dekubitus zu den großen Pflegeproblemen in unserer Gesellschaft zählen. Des Weiteren legt sie dar, dass vor allem bei der professionellen Bearbeitung der Dekubitusprophylaxe Qualitätsverbesserungen in der Pflegepraxis zu erwarten sind (vgl. Francois-Kettner 2003, 18). Dies offenbart, dass das Thema Dekubitus eine vielschichtige Relevanz für jeweils unterschiedliche Bereiche und Personengruppen aufweist. Im Folgenden gehen wir auf die Relevanz für Betroffene und deren Angehörige sowie die Berufsgruppe der Pflegenden und die Gesellschaft im Allgemeinen sowie auf haftungsrechtliche Aspekte ein.

Die zu Pflegenden sollen im Mittelpunkt pflegerischen Handelns stehen. Dies erscheint uns oft lediglich als eine Phrase. Im Bereich der Dekubitusprophylaxe jedoch kann ein Abweichen von diesem Grundsatz mit einer hohen Einschränkung der Lebensqualität bis hin zu gesundheitsgefährdenden und lebensbedrohlichen Zuständen einhergehen. Die Dekubitusprophylaxe ist für die Betroffenen und deren Angehörige von großer Bedeutung, da ein entstandener Dekubitus mit Schmerzen, Einschränkungen der Selbständigkeit, sozialer Isolation und reduzierter Lebensqualität einhergeht (vgl. MDS 2002, 16; vgl. DNQP 2002, 31, vgl. Steingaß et al. 2004, 802, vgl. IGAP 2005, 1). „Die Therapie nimmt häufig Monate in Anspruch und jede Bewegung und Aktivität wird zur Qual“ (IGAP 2005, 1). Unserer Ansicht nach wird außerdem das Verhältnis zwischen Pflegekraft und zu Pflegendem belastet, da es durchaus möglich sein kann, dass der oder die zu Pflegende das Vertrauen in die Pflegeperson verliert. Es stellt besonders bei längeren „Pflegebeziehungen“ ein aufgebautes Vertrauensverhältnis unter Umständen auf den Prüfstand. Zudem können Betroffene und Angehörige Schuldgefühle entwickeln, da sie den Eindruck gewinnen, aus Unfähigkeit oder mangelnder Kooperationsbereitschaft Schuld oder Mitschuld an der Entstehung zu haben (vgl. Bienstein et al. 1997, 27). Dies führt zur psychischen Belastung der Betroffenen. Ohne hier weiter auf Details einzugehen, ist für uns klar ersichtlich, dass der oder die Betroffene ein überaus hohes Interesse an einer professionell durchgeführten Dekubitusprophylaxe beziehungsweise Behandlung haben wird, nicht zuletzt um gesund und schmerzfrei bleiben zu können.

Für die Pflegenden als Berufsgruppe wird speziell im Krankenhausbereich relevant sein, dass voraussichtlich ab 2007 der „Generalindikator Dekubitus“ durch die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH (BQS), einem Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses, eingeführt wird. Die Pilotphase hierzu begann bereits am ersten November 2005. Dort wurde das neue Qualitätsmessverfahren, welches das Auftreten von Dekubitalulzera im gesamten Krankenhausbereich messen soll, auf seine Anwendungstauglichkeit gestestet (vgl. BQS 2005, 1). In diesem Zusammenhang und in Verbindung mit der Tatsache, dass gehäuft noch eine uneinheitliche Vorgehensweise unter der Pflegenden anzutreffen ist (vgl. IGAP 2005, 1; vgl. Bartholomeyczik 2005, 22), bei der „ (...) aus Unkenntnis oder veraltertem Fachwissen unsachgemäße pflegerische Handlungen (...) durchgeführt“ werden (IGAP 2005, 1), wird unseres Erachtens nach deutlich, warum eine wissenschaftlich fundierte Dekubitusprophylaxe in der beruflich-pflegerischen Praxis von hoher Wichtigkeit ist.

In der pflegerischen Praxis wird im Allgemeinen das Nichtvorhandensein eines Dekubitus als ein exponiertes pflegerisches Qualitätsmerkmal definiert, ein entwickelter Dekubitus hingegen wird vom Pflegepersonal einem Pflegefehler gleichgesetzt, was wiederum intraindividuell Schuldgefühle beim Personal auslösen kann. Schuld aber hat nur derjenige, der Pflegehandlungen zur Dekubitusprophylaxe unterlässt. Eine erfolgreiche Dekubitusprophylaxe stellt einen wichtigen psychischen Eigenschutz für die Pflegekräfte dar (vgl. Bienstein et al. 1997, 26/27). Im Verhältnis von Dekubitustherapie mit Hilfe von ärztlich verordnetem „Wundmaterial“ und der Dekubitusprophylaxe als pflegegenuine Aufgabe ist nach unserer Recherche in der Bedeutungsdimension für Pflegende eine gewisse Diskrepanz festzustellen. Die Dekubitustherapie genießt eine höhere Wertschätzung bei den Pflegenden als die Dekubitusprophylaxe, was wohl damit zusammen hängen kann, dass ein Dekubitus in Entwicklung, Verlauf und Heilung beobachtet werden kann, aber die Wirkung der Dekubitusprophylaxe nicht sichtbar ist. Auch die hohe Affinität der Therapie eines Dekubitus mit der therapeutischen Arbeitweise der medizinischen Berufsgruppe trägt wohl hierzu bei. Insbesondere weil viele Pflegende sich nach wie vor über medizinische und nicht über pflegerische Aufgaben definieren. Dadurch werden originär pflegerische Tätigkeiten wie etwa die Dekubitusprophylaxe mangelhaft wahrgenommen (vgl. Bienstein et al. 1997, 28). Unserer Meinung nach trifft die letztere Aussage nicht mehr in dem Ausmaß zu, da die anhaltende Professionalisierung der Berufsgruppe der Pflegenden zu einer positiven Veränderung innerhalb der beruflichen Identifikation geführt hat.

Zur Wahrnehmung von Tätigkeiten innerhalb der Dekubitusprophylaxe und deren Bedeutung für die Pflegenden wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Abwechslungsreichtum bei der Anwendung pflegerischer Handlungen als wertvoller erlebt wird. In diesem Zusammenhang wird erläutert, dass ein Lagerungswechsel als alleinige Maßnahme zur Dekubitusprophylaxe als Minimalpflege definiert wird, das Anwenden mehrerer verschiedener Maßnahmen gleichzeitig als Maximalpflege (vgl. Bienstein et al. 1997, 29). Auch diese Aussage entspricht unserer Meinung nach nicht mehr gänzlich dem Zeitgeist, was wiederum durch den Einzug der Professionalisierung zu erklären ist. Pflegende sind heute eher bereit, sich Wissen über Fachzeitschriften und Bücher anzueignen, wenn ihnen diese Materialen zur Verfügung gestellt werden. Die Hauptverantwortung beim Bildungsmanagement kommt dabei unserem späteren Tätigkeitsfeld, dem Pflegemanagement, zu. Durch die Sensibilisierung der Pflegekräfte für das Thema Dekubitus und dessen Prophylaxe sowie dem gleichzeitigen Einzug externer Qualitätssicherung wie beispielsweise über den nationalen Expertenstandard erfolgt die Ausrichtung der Pflege zunehmend anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Um die Bedeutung der Dekubitusprophylaxe für die Gesellschaft schemenhaft darzulegen, gebietet sich unserer Ansicht nach die Betrachtung der Kostenintensität in der Behandlung von Dekubitalulzera und ferner, wie das Thema innerhalb der Bevölkerung diskutiert wird.

Bienstein et al. (1997) stellen beispielsweise die Frage, ob ein Gesundheitssystem oder ein Kostenträger die Pflicht hat, die besten und eventuell auch teuersten Mittel zur Prophylaxe und Therapie einzusetzen. Des Weiteren wird dargelegt, dass am Einsatz von personellen und finanziellen Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe die Wertschätzung erkennbar ist, die eine Institution der Lebensqualität seiner Kunden entgegenbringt (vgl. Bienstein et al. 1997, 36). Dabei wird darauf hingewiesen, dass es keine Frage der Wirtschaftlichkeit, sondern vielmehr aus ethischer Sicht strikt geboten ist, der Dekubitusprophylaxe vor der -therapie den Vorrang einzuräumen (MDS 2001, 55). Eine sachgerechte Dekubitusprophylaxe ist zudem kostengünstiger als eine aufwändige Dekubitusbehandlung (vgl. MDS 2001, 55; vgl. Bienstein et al. 1997, 36). Die exakte Bestimmung der Folgekosten erscheint uns hierbei aufgrund der komplexen Folgeerscheinungen im Allgemeinen und den von uns gesichteten Untersuchungen im Speziellen schwer fassbar. Die durchschnittlichen Kosten für eine Therapie können sich bis auf ca. 50.000 € belaufen, was sich auf einen volkswirtschaftlichen „Schaden“ von ca. 1,5 Mrd. bis 3,0 Mrd. € beläuft (vgl. IGAP 2005, 1). Andere Schätzungen gehen von 1,5 Mrd. – 4 Mrd. DM aus (Pelka 1997, In: Müller/ Hollmann-Karsten 2004, 410; Panfil/Mayer 2000, 584). Schätzungen gehen außerdem davon aus, dass ca. 400.000 Personen (Leffmann et al. 2002, 5) oder sogar 750.000 bis 1,5 Millionen Menschen an einem Dekubitus leiden (Panfil/Mayer 2000, 584). Da gesicherte Fallzahlen nur in Ansätzen vorliegen, ist eine Berechnung der entstehenden Kosten für das Gesundheitssystem eher nicht zu realisieren (Leffmann et al. 2002, 5). In den USA belaufen sich die Kosten für über eine Million Betroffene in den Krankenhäusern auf 55 Milliarden Dollar jährlich (vgl. National Decubitus Foundation 2002, 1). Im europäischen Bereich schwanken die Angaben zur Prävalenz [3] in zahlreichen Arbeiten zwischen 2,2% und 25% und zur Inzidenz [4] zischen 0,04% und 85% (Püschel u. a. 1999, In: MDS 2002, 9). Dabei ist festzuhalten, dass in Deutschland nur wenige Veröffentlichungen zur Prävalenz von Dekubitalulzera existieren (Tauche 1993, Leffmann et al. 1997, Püschel et al. 1999, In: MDS 2001, 9 und DNQP 2002, 30).

Für öffentlichen Diskussionsstoff sorgten in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der Untersuchung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Hamburg 1998. Eine Querschnittserhebung [5] an 10.222 Leichen ergab eine Dekubitusprävalenz von 11,2%. Das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover führte im Jahre 1999 ebenfalls eine Untersuchung an 1.172 Krematoriumsleichen durch. Sie entdeckten eine Prävalenz von zehn Prozent. Mit einer Prävalenz von 16,1% fiel die Krematoriumsleichenschau an 1.279 Leichen des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin Berlin im Jahre 2000 deutlich höher aus. Der Sozialverband Deutschland kommentierte das Ganze wie folgt: „Die Ergebnisse dieser Studien sind erschreckend. In einem der höchst entwickelten Länder der Welt leiden nach glaubhaften wissenschaftlichen Schätzungen rund eine halbe Millionen Menschen an einer Erkrankung, die grundsätzlich vermeidbar ist“ (Sozialverband Deutschland 2001, 1). Das Institut für Medizin-/Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft der Charité – Universitätsmedizin Berlin führt seit 2001 jährlich bundesweite Prävalenzerhebungen durch. Im Jahr 2005 beteiligten sich 39 Pflegeheime und 37 Kliniken. Die Prävalenz lag bei insgesamt 15,9% (vgl. Dassen et al. 2006, 30/31). Somit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Im Jahre 2004 nahmen bundesweit 29 Pflegeheime und 39 Krankenhäuser teil, mit einer Gesamtprävalenz von 15,2% (vgl. Dassen et al. 2004, 7/48).

Die haftungsrechtlichen Aspekte der Dekubitusprophylaxe erscheinen uns in der abschließenden Betrachtung der Relevanz von besonderer Bedeutung, nicht zuletzt weil beispielsweise das Unterlassen der prophylaktischen Maßnahmen unter Umständen hohe Schadensersatzforderungen auslösen können. In der Grundsatzstellungnahme „Dekubitus“ des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen ist zu lesen, dass die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in zunehmendem Umfang bei vorliegenden Druckgeschwüren mit der Überprüfung beauftragt werden, ob im Rahmen des Auftretens dieser Krankheit Hinweise für Behandlungs- beziehungsweise Pflegefehler vorliegen (MDS 2001, 7). Bis vor kurzem vertrat man die Ansicht, dass ein Dekubitus – auch bei schwerstkranken Menschen – vermeidbar ist, das heißt die Entstehung eines Dekubitus wurde grundsätzlich als Pflegefehler angesehen (vgl. MDS 2001. 65). Mittlerweile ist man zu der Erkenntnis gekommen, dass das Ziel der Vermeidung eines Dekubitus trotz der Durchführung prophylaktischer Maßnahmen nicht immer erreicht werden kann. Gründe hierfür liegen vor allem in der gesundheitlichen Situation des Betroffenen (vgl. DNQP 2002, 45).

An dieser Stelle stellt sich unserer Ansicht nach die Frage, wie der Nachweis einer Schadensverursachung zu führen ist, beziehungsweise wie Fälle entstandener Dekubitalulzera, welche unvermeidbar waren, identifiziert werden können. Röhlig (1997) führt folgende Sachverhalte für haftungsbegründende Unzulänglichkeiten an (vgl. Röhlig 1997, In: MDS 2001, 65/66):

1. Die Dekubitusprophylaxe entspricht nicht dem anerkannten Stand der Wissenschaft 2. Das Dekubitusrisiko ist bei Risikopatienten nicht dokumentiert 3. Die erforderlichen Maßnahmen der Dekubitusprophylaxe wurden nicht geplant 4. Die durchgeführten Maßnahmen wurden nicht dokumentiert 5. Die Pflegedokumentation wurde nicht zeitnah geführt 6. Informationen sind nicht zeitnah an den Arzt weitergegeben worden. 7. Das Abweichen von gültigen Pflegestandards ist nicht nachvollziehbar begründet.

Nach dem Grundgesetz sind Leben und Selbstbestimmung höchste Rechtsgüter des Menschen, woraus ableitend unter anderem der Sorgfaltspflicht pflegerischen Handelns eine hohe Bedeutung zukommt (vgl. MDS 2001, 66/67). Die Sorgfaltspflicht wird beispielsweise verletzt, wenn pflegerische Erkenntnisse nach dem jeweiligen Stand der Pflegewissenschaft nicht berücksichtigt werden (vgl. Klie 1996, in: MDS 2001, 67).

Innerhalb einer von uns besuchten Fachtagung zum Thema „Sturzprophylaxe in der Pflege“ des Diakonischen Werks der evangelischen Kirche in Württemberg e.V. am 20. Oktober 2005 äußerte sich in einem Vortrag der Rechtsanwalt Ronald Richter zu rechtlichen Aspekten von Expertenstandards. Hierzu vermittelte er, dass Expertenstandards zu diesem Zeitpunkt noch keine rechtliche Verbindlichkeit haben, aber durchaus eine Empfehlung genießen. Der Jurist Böhme geht hier weiter und führt auf, dass Expertenstandards vorweggenommene Sachverständigengutachten darstellen (vgl. Böhme, in: Elsbernd 2005, 9/10). Unserer Ansicht nach bedeutet dies, dass der Expertenstandard die Pflegekräfte „absichert“, verwendet man einen anderen Pflegestandard so muss man dies begründen können. Jedoch bedeutet eine Anwendung eines Expertenstandards nicht ohne weiteres, dass man dadurch von jeglicher „Schuld“ befreit ist. Insgesamt wird jedoch deutlich, dass schon allein aus juristischen Aspekten die Implementierung und Ausrichtung der pflegerischen Arbeit auf den nationalen Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe“ in hohem Maße geboten ist. Wie sich nun betriebliche Einflussfaktoren und in der Praxis vorfindbare Qualitätsmethoden der Pflege bei Implementierung des Expertenstandards auswirken können, wird im nachfolgenden Kapitel diskutiert.

[...]


[1] Wir haben uns dafür entschieden die Pluralform von Dekubitus, den Begriff „Dekubitalulzera“ zu verwenden, da der Literaturrecherche zu entnehmen war, dass dies derzeit der wohl am meisten anerkannte und verwendete Fachbegriff dafür ist.

[2] Der Pflegeprozess ist ein systematischer, zielgerichteter Prozess zur Lösung pflegerischer Probleme (vgl. Georg/Frowein 2001, 685).

[3] Die Prävalenz ist die Angabe über den Anteil der Erkrankten, in der betrachteten Population zu einem definierten Zeitpunkt (vgl. DNQP 2005, 91)

[4] Die Inzidenz ist die Angabe über die Anzahl der Personen, die innerhalb eines definierten Zeitraums neu erkranken oder ein Ereignis erleiden (vgl. DNQP 2005, 90)

[5] Querschnittsstudien sind nicht experimentelle Forschungsdesigns, bei denen die Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt, das heißt in der unmittelbaren Gegenwart, untersucht werden.

Final del extracto de 61 páginas

Detalles

Título
Prozesshafte Implementierung von expertenbasierter Dekubitusprophylaxe in einem betriebswirtschaftlichen und pflegerisch - qualitativen Kontext
Calificación
1,3
Autores
Año
2006
Páginas
61
No. de catálogo
V280450
ISBN (Ebook)
9783656735199
ISBN (Libro)
9783668137417
Tamaño de fichero
613 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
prozesshafte, implementierung, dekubitusprophylaxe, kontext
Citar trabajo
Carmen Wolfsteiner (Autor)Michelangelo Ferrentino (Autor), 2006, Prozesshafte Implementierung von expertenbasierter Dekubitusprophylaxe in einem betriebswirtschaftlichen und pflegerisch - qualitativen Kontext, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280450

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