Extracto
Evidence-based medicine (EbM)
- Evidence-based palliative medicine
- Evidence-based emercency medicine
- Evidence-based complementary and alternative medicine
- Evidence-based veterinary medicine
- Evidence-based nursing (EbN)
- Evidence-based nursing care
- Evidence-based nursing practice
- Evidence-based caring
- Evidence-based emergency care
Evidence-based Practice
- Evidence-based public health (EbPH)
- Evidence-based health care
- Evidence-based therapy
- Evidence-based physiotherapy
- Evidence-based physical therapist practice
- Evidence-based rehabilitation
- Evidence-based teaching (EbT)
- Evidence-based social work (EbSW)
- Evidence-based management / policy ….
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Evidenz (dt.):
ÄIm deutschen Sprachgebrauch sprechen wir von Evidenz, wenn etwas augenscheinlich ist. Etwas gilt als evident, wenn es nicht erklärt oder begründet werden muss, sondern sich von selbst versteht. […] Der geäußerte Gedanke ist ohne eine weitere Form der Begründung plausibel und überzeugend. Somit bricht etwas, das als evident gilt, einen argumentativ gestützten Diskurs ab. Es muss nichts weiter gesagt werden, die Auseinandersetzung ist an ihr Ende
Evidence (engl.):
ÄDas Englische unterscheidet zwischen self-evidence und evidence. Als ‚self-evidence‟ wird das verstanden, was im Deutschen als Evidenz gilt: eine Offenbarung ohne weitere Legitimation: sich selbst evident sein.
‚Evidence‟ hingegen, […] kann jedes ‚Mittel der Bestätigung und Rechtfertigung einer Annahme‟ sein, auch alles, ‚was Grundlage einer Meinung‟ […] ist. […]
Diese im Deutschen und Englischen über Kreuz gehenden
Begriffsverständnisse erschweren die Klärung dessen, was mit einer […] [evidence-based] gemeint sein könnte.“ (Jornitz 2008, 207)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Veranschaulichung, Ersichtlichkeit, Klarheit, Deutlichkeit, Sichtbarkeit
ersichtlich, sichtbar, augenscheinlich, einleuchtend, offenbar, unverkennbar, erwiesen
Evidence ≠ Evidenz
(engl.) (dt.)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gesetzliche Gründe für EbP
Beispiel: SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
§ 2 (1) Leistungen
[…] Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Gesetzliche Gründe für EbP
Beispiel: SGB V Gesetzliche Krankenversicherung § 12 (1) Wirtschaftlichkeitsgebot Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherten nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die
Krankenkassen nicht bewilligen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Die Versorgung […] muß ausreichend und zweckmäßig sein, darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten und muß in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden.
[...]
- Citar trabajo
- Horst Siegfried Kolb; BA, MSc (Autor), 2014, Evidence-based Practice. Einführungsvortrag, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/280677
Así es como funciona
Comentarios