Die Bilanzierung ist wesentlicher Bestandteil einer jeden Unternehmung. Der Jahresabschluss als ihr Herzstück ist das wichtigste Mittel, die wirtschaftliche Lage einer Unternehmung darzustellen. So ist grds. auch jeder Kaufmann zur Aufstellung eines „das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss[es]“ verpflichtet (§ 242 Abs. 1 HGB). Dieser Jahresabschluss ist „nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen“ (§ 243 Abs. 1 HGB). Durch diese sehr allgemein gehaltenen Formulierungen ergeben sich vielfältig bilanzielle Detailfragen, u. a. auch die Frage, wann ein Gewinn bilanzrechtlich auszuweisen ist, damit
die tatsächliche Unternehmenssituation adäquat abgebildet wird. Während leistungsstarke Unternehmen einen möglichst späten Gewinnausweis anstreben, um etwaige Steuerzahlungen und Gewinnausschüttungen hinaus zu zögern und das Kapital länger zinslos im Unternehmen zu binden, sind wirtschaftlich schwache Unternehmen an einem frühen Gewinnausweis interessiert, um so ihre Bilanzen aufzubessern. Umso mehr überrascht es, dass es an konkreten gesetzlichen Regelungen zur Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisation bis heute mangelt. Auch der Hinweis, Gewinne in der Bilanz dann zu berücksichtigen, wenn sie realisiert sind (§ 252 Abs. 4 HGB), vermag keine Klarheit zu verschaffen. Möchte man aber den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit Rechnung tragen, bedarf es insbesondere i. S. d. Gläubigerschutzes eindeutigen und einheitlichen Regeln zur Bestimmung des Zeitpunkts der Gewinnrealisation. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Das System der handelsrechtlichen GoB
- Bilanzzweck
- Vermögens- und Gewinnermittlung
- Statische und dynamische Bilanzauffassung
- GoB-Prinzipien der Gewinnrealisation
- Grundsätzliche Bedeutung der GoB
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise als zentrales Prinzip im GoB-System
- Realisationsprinzip und Objektivierungsgebot als Leitprinzipien
- Konkretisierung des Gewinnrealisationszeitpunkts
- Grundsätze der Gewinnrealisation
- Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs
- Prinzip des hinreichenden Risikoabbaus
- Abhängigkeit der Gewinnrealisierung von der zugrundeliegenden Zivilrechtsstruktur
- Kaufverträge
- Prinzip des Preisgefahrenübergangs als beherrschendes Gewinnrealisierungskriterium
- Vorliegen eines geringfügigen Restrisikos trotz Preisgefahrenübergangs
- Auswirkungen des Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechts auf die Gewinnrealisierung
- Auswirkungen von Gewährleistungsansprüchen auf die Gewinnrealisierung
- Werkverträge
- Schuldrechtlicher Begriff des Werkvertrags
- Grundsatz: Gewinnrealisierung bei Gesamtabnahme des Werks
- Ausnahme: Teilgewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bei langfristigen Werkverträgen
- Teilabnahmeprinzip
- Abrechnungsprinzip
- Verlustantizipationsprinzip
- Bewertungsprinzip
- Dividenden
- Gesetzliche Ausgangslage der Gewinnrealisation für Dividendenausschüttungen
- Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen am Beispiel der Mehrheitsbeteiligung einer Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft
- Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Rolle des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Gewinnrealisierung nach handelsrechtlichen GoB. Ziel ist es, die Bedeutung dieses Prinzips im System der GoB aufzuzeigen und seine Anwendung in verschiedenen Vertragsarten zu erläutern.
- Die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im GoB-System
- Die Anwendung des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Gewinnrealisierung
- Die Abhängigkeit der Gewinnrealisierung von der zugrundeliegenden Zivilrechtsstruktur
- Die Anwendung des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in verschiedenen Vertragsarten (Kaufverträge, Werkverträge, Dividenden)
- Die Bedeutung der GoB für die Gewinnrealisierung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit behandelt die Problemstellung der Gewinnrealisierung nach handelsrechtlichen GoB. Es wird die Bedeutung des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im GoB-System erläutert. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den Grundsätzen der Gewinnrealisierung und zeigt die Abhängigkeit der Gewinnrealisierung von der zugrundeliegenden Zivilrechtsstruktur auf. Das dritte Kapitel behandelt die Anwendung des Prinzips der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in verschiedenen Vertragsarten, wie Kaufverträgen, Werkverträgen und Dividenden.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen Gewinnrealisierung, handelsrechtliche GoB, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Zivilrechtsstruktur, Kaufverträge, Werkverträge, Dividenden, Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs, Prinzip des hinreichenden Risikoabbaus, Teilabnahmeprinzip, Abrechnungsprinzip, Verlustantizipationsprinzip und Bewertungsprinzip. Diese zentralen Begriffe werden im Kontext der Gewinnrealisierung nach handelsrechtlichen GoB untersucht und analysiert.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet "wirtschaftliche Betrachtungsweise" in der Bilanzierung?
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise besagt, dass für die bilanzielle Erfassung nicht allein die äußere zivilrechtliche Form, sondern der tatsächliche wirtschaftliche Gehalt eines Sachverhalts entscheidend ist.
Wann wird ein Gewinn nach handelsrechtlichen GoB realisiert?
Ein Gewinn gilt als realisiert, wenn der Anspruch "quasi-sicher" ist und ein hinreichender Risikoabbau stattgefunden hat. Dies ist beim Verkauf von Waren meist mit dem Übergang der Preisgefahr der Fall.
Wie unterscheidet sich die Gewinnrealisierung bei Kauf- und Werkverträgen?
Bei Kaufverträgen erfolgt die Realisierung meist bei Lieferung. Bei Werkverträgen tritt sie grundsätzlich erst mit der Gesamtabnahme ein, wobei es Ausnahmen für Teilgewinnrealisierungen bei langfristigen Projekten gibt.
Was ist das "Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs"?
Es besagt, dass ein Gewinn erst dann ausgewiesen werden darf, wenn der Verkäufer seine Leistung so weit erbracht hat, dass ihm der Gegenleistungsanspruch (die Zahlung) rechtlich und wirtschaftlich kaum noch zu nehmen ist.
Dürfen Dividenden phasengleich aktiviert werden?
Eine phasengleiche Aktivierung ist unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Mehrheitsbeteiligungen) möglich, wenn der Gewinnanspruch der Muttergesellschaft zum Bilanzstichtag bereits als wirtschaftlich sicher gilt.
- Quote paper
- Sarah Unterburger (Author), 2014, Die Rolle der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Gewinnrealisierung nach handelsrechtlichen GoB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/281653