Gewalt und Gewaltmonopol. Der Gewaltbegriff Hannah Arendts und der Staat


Dossier / Travail, 2014

31 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Zur Einführung

2. Macht und Gewalt – Gegensätze
2.1. Die Vita Activa
2.2. Macht und Gewalt bei Hannah Arendt
2.3. Andere Definitionen von Macht und Gewalt

3. Das Gewaltmonopol des Staates
3.1. Politische und rechtliche Grundlagen
3.2. Notwehr und Widerstandsrecht
3.3. Gewaltmonopol und Demokratie

4. Legitimität des Gewaltmonopols
4.1. Der Gewaltbegriff und das Gewaltmonopol
4.2. Kritik am Gewaltmonopol

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Zur Einführung

Das Gewaltmonopol des Staates ist eine grundlegende gesellschaftliche Rechtsnorm. Schon Max Weber definiert den Staat über das Monopol auf Gewaltanwendung in einem Gebiet. Er sagt auch, dass Staaten sich auf Gewalt gründen, ihrer bedürfen und dass eine Monopolisierung dieser Gewalt für den Staat notwendig ist. Die Politische Theoretikerin Hannah Arendt hat ein anderes Verständnis von Gewalt. Der Staat gründet sich vielmehr auf Macht, Gewalt bewertet sie meist negativ. Wie also wirkt sich Arendts Gewaltbegriff auf das Verständnis von einem staatlichen Gewaltmonopol aus? In dieser Arbeit soll die Frage beantwortet werden, ob ein staatliches Gewaltmonopol legitim und gerechtfertigt ist, wenn man Arendts Gewaltbegriff zugrunde legt.

Im ersten Teil der Arbeit werden Arendts Gewalt- und Machtbegriff auf Grundlage ihrer Handlungstheorie definiert und eingeführt. Danach soll das Gewaltmonopol des Staates mit seinen Ausnahmen politisch und juristisch hergeleitet und auf die spezielle Situation in Demokratien bezogen werden. Im letzten Teil der Arbeit soll das Gewaltmonopol in den Kontext des Gewaltbegriffs gesetzt werden um es anschließend in diesem Kontext zu kritisieren.

Hierbei soll folgendermaßen vorgegangen werden: Zunächst ist es notwendig Arendts Handlungstheorie, oder ihre Vorstellungen vom tätigen Leben vorzustellen. Ihre Begriffe von Macht und Gewalt basieren auf ihrer Handlungstheorie, die sie in „Vita Activa. Oder vom tätigen Leben“ darlegt. Dieses Werk hat Arendt 1958 verfasst, die von ihr selbst angelegte deutsche Übersetzung erschien 1960. Arendt beschreibt in „Vita Activa“ drei grundsätzliche Erscheinungsformen des aktiven Lebens: Arbeiten, Herstellen und Handeln.

Unter den Begriff der Arbeit fasst Arendt alles das, was zur Fortsetzung und Aufrechterhaltung des Lebens notwendig ist: Atmen, Nahrungsaufnahme und Schlaf, aber auch die Produktion und Konsumption von Konsumgütern fallen unter den Begriff der Arbeit. Den arbeitenden Menschen bezeichnet Arendt als „animal laborans“, als „arbeitendes Tier“, was darauf hindeutet, dass sie Arbeit nicht als eine menschliche, sondern eine tierische Eigenschaft hält.

Das Herstellen ist die zweite Grundtätigkeit des Menschen. Durch das Herstellen erschafft der Mensch eine Dingwelt, er schafft Gebrauchsgegenstände und eine Welt des Objektiven, die seiner Subjektivität entgegensteht. Die Welt, die der Mensch bewohnt, hat er selbst hergestellt. Diesen, den herstellenden Menschen bezeichnet Arendt als „homo faber“. Die Begriffe von Macht und Gewalt basieren auf der dritten Grundtätigkeit des Menschen, dem Handeln. Das Handeln ist die eigentliche menschliche Eigenschaft, die Fähigkeit zu handeln macht den Menschen erst menschlich. Der Mensch ist sterblich, seine Existenz ist begrenzt. Mit dem Beginn des menschlichen Lebens beginnt auch die menschliche Fähigkeit zu handeln. Dabei ist es wichtig, dass es dem Menschen möglich ist, einen Anfang zu machen, Dinge zu beginnen und zu initiieren. Die Geburt ist der erste dieser Anfänge und der Tod nimmt dann dem Menschen die Fähigkeit dazu. Handeln ist eng verbunden mit dem Sprechen. Durch Kommunikation und Interaktion ist es möglich zu handeln. Weil alle Menschen unterschiedlich sind, sind das Sprechen (und damit das Handeln) notwendig. Das Handeln umfasst also die Fähigkeit des Menschen zu sprechen, zu interagieren Dinge anzufangen und sich mit anderen Menschen zu assoziieren.

Arendts Machtbegriff kommt schon in „Vita Activa“ zum Ausdruck, explizit hat sie sich der Begriffsdichotomie von Macht und Gewalt in ihrer gleichnamigen Studie, „Macht und Gewalt“ von 1970. Macht ist nach Arendt das, was durch das Handeln entsteht: Menschen sprechen und handeln und schaffen so den Raum des Öffentlichen. Sie können sich jederzeit mit anderen Menschen zusammenschließen um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Dieses fluide „Machtpotential“ kann sich jederzeit zu Macht manifestieren. Gewalt bezeichnet Arendt als den Gegensatz von Macht. Macht basiert auf und benötigt den öffentlichen Raum, Gewalt ist stumm und braucht den öffentlichen Raum nicht. Macht ist grundsätzlich zweckfrei, Gewalt ist immer an einen Zweck gebunden. Darüber hinaus bedarf sie der Gewaltmittel um ihre Ziele durchzusetzen. Für Arendt ist Gewalt niemals legitim, sie kann höchstens gerechtfertigt sein, wenn es rationale Gründe für ihren Einsatz gibt. Allerdings kann Gewalteinsatz indirekt legitimiert werden, indem der Gewalteinsatz explizit durch Machtmanifestierung zustande kommt.

Das Gewaltmonopol des Staates erlaubt dem Staat den Einsatz von Gewalt und verbietet dasselbe dem Bürger. Das Gewaltmonopol wurde von Max Weber zu einer staatskonstituierenden Eigenschaft erhoben und ist Teil vieler Rechtsnormen, ist aber im Grundgesetz selber nicht explizit erwähnt. Das Gewaltmonopol kennt Ausnahmen, stellvertretend für diese soll das Recht auf Notwehr und das Recht auf Widerstand genannt werden. Anschließend soll anhand zweier Beispielsituationen die Problematik des Gewaltmonopols in Demokratien aufgezeigt werden. Im letzten Teil der Arbeit soll das Gewaltmonopol mit Arendts Gewaltbegriff kontextualisiert werden. Der universelle Charakter des Gewaltmonopols kollidiert mit Arendts Bewertung von Gewalt: Gewalt ist fast immer illegitim aber kann rational gerechtfertigt sein. Als Ergebnis von Macht kann Gewalt entstehen, die durch die Machtmanifestation indirekt legitimiert wird. Das Gewaltmonopol wäre also nur dann gerechtfertigt und legitimiert, wenn in allen Fällen staatlicher Gewaltanwendung ein rationaler Zweck gegeben ist und wenn jede staatliche Gewaltanwendung Ergebnis einer Machtmanifestation ist. Dies ist nicht der Fall, das Gewaltmonopol ist also mit Arendts Gewaltbegriff nicht legitim und nicht gerechtfertigt. Dies wird allerdings eingeschränkt: In den allermeisten Fällen staatlicher Gewaltanwendung liegt eine rationale Begründung vor und man kann eine Machtmanifestation intersubjektiv zumindest voraussetzen.

2. Macht und Gewalt – Gegensätze

2.1. Die Vita Activa

Bevor die Begriffe von Macht und Gewalt innerhalb des Arendtschen Denkens definiert und eingeführt werden können, müssen sie auf ein Fundament von Grundannahmen gestellt werden, die Arendt trifft. Das Leben, also auch das tätige Leben, ist durch die Geburt und den Tod eindeutig begrenzt:

„Alle drei Grundtätigkeiten und die ihnen entsprechenden Bedingungen sind nun nochmals in der allgemeinsten Bedingtheit menschlichen Lebens verankert, dass es nämlich durch Geburt zur Welt kommt und durch Tod aus ihr wieder verschwindet.“[1]

Diese vielleicht als banal anzusehende Einsicht gewinnt Relevanz dadurch, dass nach Arendts Ansicht ob der Sterblichkeit jedes Menschen und dem Bewusstsein dieser Mortalität die Fähigkeit, einen Anfang machen zu können, eine wesenskonstituierende Eigenschaft des Menschen ist. Ausgehend von der Geburt als erstem Anfang bis zur natürlichen Handlungsbegrenzung durch den Tod ist die Fähigkeit, Neues zu beginnen, zu initiieren, eine der wichtigsten Attribute des Menschen. Diese Fähigkeit ist die Grundlage allen Handelns.[2]

Die drei Grundtätigkeiten des Menschen, die im Folgenden vorgestellt werden sollen, sind eng an die Mortalität des Menschen gebunden. Das aktive Leben umfasst nach Hannah Arendt Arbeiten, Herstellen und Handeln.[3]

Arbeiten ist die grundlegendste aller menschlichen Tätigkeiten, ohne sie ist Leben – nicht nur menschliches – nicht vorstellbar. Darauf zielt auch die Bezeichnung Arendts für den arbeitenden Menschen ab: Der Mensch sei ein „Animal laborans“, ein arbeitendes Tier, woraus sich ableiten lässt, dass die Arbeit keine genuin menschliche Eigenschaft ist.[4] Das Arbeiten meint hierbei alle Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung und Fortsetzung des Lebens unabdingbar sind:

„Die Tätigkeit der Arbeit entspricht dem biologischen Prozess des menschlichen Körpers, der in seinem spontanen Wachstum, Stoffwechsel und Verfall sich von Naturdingen nährt, welche die Arbeit erzeugt und zubereitet, um sie als die Lebensnotwendigkeiten dem lebendigen Organismus zuzuführen.“[5]

Die Arbeit ist damit eng mit der materiellen und biologischen Grunddisposition des Menschen verbunden, indem durch sie die Bedürfnisse einer temporären Existenz befriedigt werden können. Diese Tätigkeiten müssen deswegen fast immer wiederholt werden, sie sind also zyklisch. Auf ganz grundlegender Ebene ist Atmen eine Form der Arbeit, da zyklische Respiration lebensverlängernd wirkt. Auch Nahrungsaufnahme gehört dazu, ebenso wie komplexere Arbeitstätigkeiten in der industrialisierten Welt, die aber letztendlich ebenso für die Fortsetzung des Lebens sorgen.[6] Der Mensch unterliegt einem Zwang, sein Leben zu erhalten, wird also von seiner „Condition humaine“ gleichsam zur Arbeit verpflichtet.

Die nächste Grundtätigkeit des Menschen ist das Herstellen. Diese unterscheidet sich von der Arbeit durch die Schaffung einer Dingwelt. Die Produkte der Arbeit sind Konsumgüter, die sofort verzehrt oder verwendet werden,[7] während durch das Herstellen dauerhafte materielle Strukturen geschaffen werden. Durch das Herstellen wird demnach eine objektive Welt geschaffen, die der Subjektivität des Menschen entgegensteht:

„Mit anderen Worten, das, was der Subjektivität des Menschen entgegensteht, und woran sie sich misst, ist die Objektivität, die Gegenständlichkeit der von ihm selbst hergestellten Welt. (…) Ohne eine solche Welt zwischen Mensch und Natur gäbe es ewige Bewegtheit, aber weder Gegenständlichkeit noch Objektivität.“[8]

Damit will Arendt ausdrücken, das durch die der Natur entnommenen Rohstoffe, die für die Errichtung einer die Natur exkludierenden Umgebung nötig sind, die Natur selbst als gegenständlich wahrgenommen werden kann. Der Mensch wird als Homo Faber, als tätiger und werkender Mensch verstanden.[9]

Die für diese Arbeit und die Definition von Macht und Gewalt wichtigste Tätigkeit ist das Handeln. Das Handeln ist Grundlage für jedes soziale und politische Leben, sie sei die „einzige Tätigkeit der Vita Activa, die sich ohne Vermittlung von Materie, Material und Dingen direkt zwischen Menschen abspielt.“[10] Grundbedingung für das Handeln ist also das Vorhandensein anderer Menschen. Nach Arendt ist das Handeln nicht nur die „conditio sine qua non, sondern die conditio per quam“[11], also macht das Handeln oder die Fähigkeit zu Handeln den Menschen erst aus:

„Handeln allein ist das ausschließliche Vorrecht des Menschen; weder Tier noch Gott sind des Handelns fähig, und nur das Handeln kann als Tätigkeit überhaupt nicht zum Zuge kommen ohne die ständige Anwesenheit der Mitwelt.“[12]

Das Handeln umfasst und bedingt Kommunikation und Interaktion, so ist das Sprechen allein schon Handeln, wenn der Adressat des Sprechaktes eine andere Person ist. Wichtig dabei ist die Verschiedenheit und die Gleichheit der Menschen. Das mag paradox erscheinen, ist jedoch begründet: Gleichheit bezieht sich in diesem Fall auf eine ähnliche Grunddisposition: Die Fähigkeit zum Handeln, Sprechen und Kommunizieren ist bei quasi allen Menschen vorhanden und lässt sie zumindest dort gleich erscheinen. Die Verschiedenheit ist die Begründung für das Handeln, da „ohne Verschiedenheit (…) bedürfe es weder der Sprache noch des Handelns für eine Verständigung; eine Zeichen- und Lautsprache wäre ausreichend.“[13] Wenn sich also Menschen in Hinblick auf ihre Persönlichkeit, Kultur, Erfahrungen nicht unterscheiden würden, wäre das Handeln, das ja gerade dieser Unterschiede bedarf, nicht notwendig.

Zusammenfassend basiert das menschliche Handeln auf drei grundlegenden Eigenschaften des Menschen: Natalität, Mortalität und Pluralität. Die Natalität, also das Faktum der menschlichen Geburt, meint hier ausgehend von der Geburt als ersten Anfang die Fähigkeit, einen Anfang machen zu können und Initiativen zu setzen. Die Mortalität meint die Sterblichkeit des Menschen und macht deswegen das Arbeiten als Garant des Lebens notwendig. Darüber hinaus wird durch den Tod und die Geburt das Leben von zwei Seiten begrenzt. Die menschliche Existenz ist eine temporäre, durch die Geburt wird der Mensch in die Möglichkeit versetzt zu handeln Die Pluralität meint die grundsätzliche Ausgangsposition im Hinblick auf Erfahrungen, Überzeugungen und Charakter, die Handeln und Kommunikation notwendig macht: Erfahrungen können geteilt werden und Menschen ähnlicher Überzeugungen können durch Kommunikation zueinander finden ,um dann gemeinsam zu handeln.

Durch das Handeln vieler Menschen bildet sich ein öffentlicher Raum, der die Basis jeder politischen Wirklichkeit ist. Handeln findet immer im öffentlichen Raum statt. Als Idealen öffentlichen Raum sieht Hannah Arendt die altgriechische Polis, in deren Volksversammlungen sie ihr Idealbild eines öffentlichen Raumes am ehesten verwirklicht sah.[14] Der öffentliche Raum (der Polis) wird unterschieden vom Raum des Privaten, dem Oikos: In den Raum des Privaten gehören die ersten beiden Grundtätigkeiten (Arbeiten und Herstellen).[15]

Diese scharfe Trennung, die in der Antike zwischen Oikos und Polis bestand, wurde danach aufgeweicht und auch das Verhältnis der Grundtätigkeiten verschob sich. Dies ist für die Definition und Differenzierung von Macht und Gewalt jedoch nur marginal relevant und soll hier nur der Vollständigkeit halber kurz angerissen werden: Im Mittelalter des Christentums wurde nach Arendt statt eines auf Handeln ausgerichteten tätigen Lebens das kontemplative Betrachten zunehmend wichtiger, während andererseits innerhalb des tätigen Lebens dem Herstellen und dem herstellenden Betrachten Priorität zugewiesen wurde.[16] Und auch der Kirchenlehrer Thomas von Aquin kommt nach scholastischer Auseinandersetzung zu dem Schluss, dass die Vita Contemplativa oder das „beschauliche Leben“ „einfach besser als das tätige“[17] sei.

Ab der Neuzeit sieht Arendt eine andere Verschiebung: Wegen der Entstehung der modernen Massengesellschaft wird zunehmend das Arbeiten wichtiger. Der Mensch wird zum „Animal Laborans“. Ziel in der neuzeitlichen Gesellschaft wurde nun die Steigerung von Arbeitsproduktivität. Statt der Schaffung von Gebrauchsgegenständen (als Produkte des Herstellens) wurden das Arbeiten und damit die Produktion von Konsumgütern wichtig.[18]

Als Reaktion auf die Umwälzungen der Moderne konstatiert Arendt, dass an „Stelle [des Handelns] […] das Sich-Verhalten getreten ist“.[19] Statt der Aktion, dem Beginnen und Initiieren ist die Reaktion wichtig geworden. Das Individuum wird „gesellschaftlich

[…] normier[t]“, um „spontanes Handeln wie hervorragende Leistungen zu verhindern.“[20]

Das Beginnen von neuem ist durch gesellschaftlichen Druck eingedämmt worden. Für Arendt ist ein Reagieren, welches auf „dem der Gesellschaft inhärenten Konformismus [be]ruht“[21] eine grundsätzlich gefährliche Situation, da ohne freies Interagieren und Handeln die politische Teilhabe aller gefährdet ist.

Hannah Arendt definiert Handeln also als eine der Grundtätigkeiten des Menschen, die durch Kommunikation und Interaktion einen öffentlichen Raum entstehen lässt und sich in ihm abspielt. Durch das Handeln können Anfänge gemacht werden. Erst das Handeln macht den Menschen zum Menschen.

2.2. Macht und Gewalt bei Hannah Arendt

Ausgehend von Arendts Vorstellungen vom Menschen als arbeitendem Tier, herstellendem Menschen und vor allem handelndem Menschen soll nun Arendts Definition von Macht und Gewalt aufgezeigt werden. Interessant ist hierbei die strikte Trennung der beiden Begriffe, was Arendts Definitionen von vorherigen unterscheidet. Ausgehend vom tätigen Leben und Arendts Vorstellung vom Menschen als handelndem Wesen sind Macht und Gewalt eben nicht sich überschneidende Quasi-Synonyme sondern zwei distinktive Begriffe die eine unterschiedliche Bedeutung haben. Die Definition stützt sich hierbei auf Vita Activa und vor allem Arendts explizit zum Thema geschriebenem Werk, Macht und Gewalt, das 1970 erstmals veröffentlicht wurde und als Reaktion auf die Studentenunruhen von 1968 und den Vietnamkrieg gilt. Hannah Arendt selbst erwähnt das Begriffspaar in Vita Activa und definiert es grundlegend, genauer definiert wird Macht und Gewalt aber in ihrer gleichnamigen Schrift, in der darüber hinaus auch die Begriffe von Kraft, Autorität und Stärke definiert und voneinander abgegrenzt werden, da Arendt sie in der Fachsprache als unzureichend voneinander differenziert befand.[22]

Zunächst soll nun der Begriff der Macht eingeführt werden, von dem der Begriff der Gewalt im zweiten Teil dieses Kapitels differenziert werden soll. Wenn durch das Handeln von Menschen der öffentliche Raum entsteht, so entsteht auch Macht durch Handeln und im öffentlichen Raum. Über Macht verfüge deshalb niemals eine Einzelperson und auch eine Person die „die Macht hat“ ist nur ein Ausführender oder Sprecher einer größeren Gruppe, von der diese Macht ausgeht und auf die sie sich beruft.[23] Macht ist demnach ein sozialer Begriff und ist mit der Versammlung von Menschen verbunden:

„Wir erwähnten bereits, dass Macht überall da entsteht, wo Menschen sich versammeln und zusammen handeln, und dass sie immer dann verschwindet, wenn sie sich wieder zerstreuen.“[24]

[...]


[1] Arendt, VA (2011) S.18

[2] Arendt, VA (2011) S.18

[3] Arendt, VA (2011) S.16

[4] Arendt, VA (2011) S.102

[5] Arendt, VA (2011) S.16

[6] Arendt, VA (2011) S.115

[7] Arendt, VA (2011) S.114

[8] Arendt, VA (2011) S.162f

[9] Arendt, VA (2011) S.161

[10] Arendt, VA (2011) S.17

[11] Arendt, VA (2011) S.17

[12] Arendt, VA (2011) S.34

[13] Arendt, VA (2011) S.213

[14] Arendt, VA (2011) S.35f

[15] Arendt, VA (2011) S.40f

[16] Arendt, VA (2011) S.386ff

[17] Aquinas (2012)

[18] Arendt, VA (2011) S.410ff

[19] Arendt, VA (2011) S.51

[20] Arendt, VA (2011) S.51f

[21] Arendt, VA (2011) S.52

[22] Arendt, M&G (2011) S.44

[23] Arendt, M&G (2011) S.45

[24] Arendt, VA (2011) S.313f

Fin de l'extrait de 31 pages

Résumé des informations

Titre
Gewalt und Gewaltmonopol. Der Gewaltbegriff Hannah Arendts und der Staat
Université
University of Bonn  (Institut für Politische Wissenschaft und Soziologie)
Cours
Das politische Denken Hannah Arendts
Note
1,3
Auteur
Année
2014
Pages
31
N° de catalogue
V282565
ISBN (ebook)
9783656819622
ISBN (Livre)
9783656819646
Taille d'un fichier
462 KB
Langue
allemand
Mots clés
Hannah Arendt, Staat, Macht, Gewalt, Gewaltmonopol, Arendt, Hannah, Polizei, Max Weber, Macht und Gewalt, Vita, Activa
Citation du texte
Marian Blok (Auteur), 2014, Gewalt und Gewaltmonopol. Der Gewaltbegriff Hannah Arendts und der Staat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282565

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