Gegenstand der Arbeit sind die Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Gemeinsam bilden sie den rechtlichen Rahmen, der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Die ersten Überlegungen zur Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), gehen in die sechziger Jahre zurück. Der Werner-Plan zur Schaffung einer gemeinsamen Währung von 1971 scheiterte, da es nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems nicht gelang, einheitliche Zielvorstellungen zu formulieren. Der „Bericht zur Wirtschafts- und Währungsunion in der Europäischen Gemeinschaft“ (sog. „Delors-Bericht“) von 1989 sieht Verwirklichung der WWU in einem Dreistufenszenario vor. Der Begriff der WWU, der sich erstmalig im Vertrag von Maastricht (Präambel 6. Absatz, Art.2, 109 e und 109 j EGV-Maastricht) findet, kann als Überbegriff für die Vertragsbestimmungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik der EU gesehen werden. Gegenstand des Vertrages von Maastricht waren die zweite und dritte Stufe des Delors Berichts. Die zweite Stufe begann am 1.Januar 1994. In dieser Stufe sollte es zu einer Budgetkonsolidierung in den Mitgliedsstaaten kommen, außerdem wurde das „Europäische Währungsinstitut“, Vorläufer der Europäischen Zentralbank, errichtet. Mit Eintritt in die dritte Stufe wurden die Umrechnungskurse zwischen den beteiligten Währungen endgültig festgelegt und der Euro eingeführt. Die an der WWU teilnehmenden Staaten haben die Geld- und Wechselkurspolitik der EU als Ergebnis dieser Entwicklung vollständig übertragen. An die Konvergenzkriterien und ihre Einhaltung hatte das BVerfG in seiner Maastricht Entscheidung hohe Anforderungen gestellt. Trotzdem wurden im Prozess der Euro Einführung wiederholt die selbst gesetzten Ziele verletzt. Die INstabile Konstruktion des Euros wurde schnell offensichtlich und um die Primärrechtlichen Regeln zur Haushaltsdisziplin zu effektuieren wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt verabschiedet. Um diesen und insbes. die Reform desselben geht es im zweiten Teil der Arbeit. Die Maßnahmen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Primärrecht und dem Verfassungsrecht geprüft. Schließlich wird aufgezeigt, wie auch in diesem Bereich oft politische Erwägungen vor rechtlichen Pflichten standen. Die Arbeit schließt mit einem Fazit zum Zustand und der Konstruktion der WWU heute.
Inhaltsverzeichnis
LITERATURVERZEICHNIS
Die Konvergenzkriterien und der Stabilitäts- und Wachstumspakt - Rechtsfragen und tatsächliche Entwicklung
A. HISTORISCHE EINFÜHRUNG
B. DIE KONVERGENZKRITERIEN UND DER SWP
I. DIE KONVERGENZKRITERIEN
1. Historische Entwicklung der Kriterien
2. Die Kriterien im einzelnen
a) Preisstabilität
aa) Theorie
bb) Praxis
b) Stabilität der öffentlichen Finanzen
aa) Defizitkriterium
bb) Schuldenstandkriterium
cc) Ökonomische Kritik an den Kriterien
dd) Der Beschluss des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits
c) Wechselkursstabilität
aa) Überblick
bb) Normale Bandbreite
cc) Teilnahme am Wechselkurssystem
dd) Abwertungsverbot
d) Zinsen
e) Sonstige ökonomische Rahmendaten
3. Verbindlichkeit der Konvergenzkriterien?
4. Einhaltung der Konvergenzkriterien / Tatsächliche Entwicklung
5. Fazit
II. DER STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT (SWP)
1. Gründe für die Einführung des Paktes
2. Primärrechtliche Basis
a) Die ursprüngliche Fassung des Pakts
aa) Die Entschließung
bb) Die präventive Komponente
cc) Die korrektive Komponente
b) Die erste Reform des SWP
aa) Hintergründe
bb) „Aufweichen der Kriterien“
c) Änderungen im Primärrecht durch den Vertrag von Lissabon
d) Die Umsetzungsrealität vor der zweiten Reform des SWP
e) Die zweite Reform des SWP 2011 / der jetzige normative Bestand
aa) Die Regeln des sog. „Six-packs“
(1) VO (EU) 1175/2011 des Parlaments und des Rates
a. Das „Europäische Semester“
b. Wirtschaftlicher Dialog
c. Sanktionen
(2) VO (EU) 1177/2011 des Rates
(3) VO (EU) 1173/2011 des Parlaments und des Rates
(4) Rechtmäßigkeit der neuen Regeln
a. Das geänderte Sanktionsregime
i. Art. 121 VI AEUV als Grundlage
ii. Art. 136 AEUV als Grundlage
b. Die umgekehrte Abstimmung
(5) Folgen der Rechtswidrigkeit
(6) RL 2011/85/EU
bb) Die Regeln des sog. „Two-packs“
(1) VO (EU) 472/2013
(2) VO (EU) 473/2013
(3) Rechtmäßigkeit
3. Die Umsetzungsrealität
4. Auswirkung im deutschen Recht
C. FAZIT
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.