Die Situation obdachloser Menschen in Deutschland

Eine kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf inklusive und integrative Methoden der Sozialen Arbeit


Bachelorarbeit, 2014

85 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1 Begriffsklärung Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfall
2.2 AktuelleSituation
2.3 Inhalte und Ziele der Wohnungslosenhilfe

3. Überblick über den aktuellen Wissenstand zum Thema Obdachlosigkeit
3.1 Wege in die Obdachlosigkeit von Kindern und Jugendlichen
3.1.1 Rauswurf oder Flucht aus dem Elternhaus bzw. Herkunftsfamilie
3.1.2 Flucht oder Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtungen
3.1.3 Neugier und Faszination jugendkultureller Szenen
3.2 Wege in die Obdachlosigkeit im Erwachsenenalter
3.2.1 Trennung oder Scheidung vom Partner
3.2.2 Straffälligkeit und/oder unzureichende Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Gefängnisaufenthalt
3.2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
3.2.4 Armutszuwanderung, Einwanderung ohne offizielle Dokumente und Arbeitserlaubnis
3.2.5 Sonstige Gründe: Häusliche Gewalt, Alkohol- und Drogenmissbrauch, psychische Erkrankungen
3.3 Die Lebenssituation Obdachloser.
3.3.1 Prekäre Lebenssituation: finanzielle Notlage, körperliche und psychische Probleme, Alkohol- und Drogenkonsum
3.3.2 Bürokratische Barrieren
3.3.3 Gewalterfahrungen
3.3.4 (Beschaffungs-)kriminalität
3.3.5 Überlebens- und Bewältigungsstrategien

4. Integration und Inklusion - eine Diskussion
4.1 Ist Soziale Integration gleich Inklusion? Ein Versuch der Begriffsbestimmung
4.2 Inklusion aus verschiedenen Blickwinkeln - ein Überblick
4.3 Ausgrenzung Obdachloser: Ängste, Vorurteile und Stigmatisierungen der Gesellschaft
4.4 Bedeutung sozialer Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe
4.5 Arbeitsauftrag der Sozialen Arbeit zur Resozialisierung Obdachloser

5. Inklusive und integrative Methoden der Sozialen Arbeit
5.1 Handlungsstrategien zur Teilhabe
5.1.1 Empowerment als integratives Handlungskonzept?
5.1.2 Niederschwellige Angebote als Inklusionsarbeit
5.1.3 Lebensweltorientierung
5.1.4 Selbsthilfegruppen und Vernetzungskompetenz
5.1.5 Klientenzentrierte Soziale Arbeit
5.2 Studien- und Integrationsprojekte
5.2.1 Beispiel: die Studie Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
5.2.2 Weitere Projekte und Initiativen zum Thema Obdachlosigkeit
5.2.3 Thematisierung und Enttabuisierung in den Medien
5.2.4 Forderung einer nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland

6. Chancen und Grenzen von inklusiven und integrativen Methoden der Sozialen Arbeit
6.1 Integrationvs. Selbstbestimmtheit
6.2 Vielfalt statt Einfalt
6.3 Arbeitsauftrag Soziale Arbeit: Wege zur Verbesserung Lebenssituation Wohnungsloser

7. Schlussbetrachtungen

Literaturverzeichnis

I Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Am Umgang mit Randgruppen lässt sich sehr deutlich ablesen, wie es um das soziale Selbstverständnis des Staates und der Solidarität und Rücksicht innerhalb unserer Gesellschaft bestellt ist. Obdachlose stellen dabei zweifelsohne eine soziale Randgruppe dar, da sie im Alltagsdiskurs als von der Norm abweichend bezeichnet werden. Sie weisen folglich gegenüber der Mehrheitsgesellschaft Merkmale auf, aufgrund derer sie nicht als in das vorherrschende soziale und kulturelle Gefüge eingegliedert gelten. Das deviante Verhalten zeichnet sich dabei durch das Leben ohne Obdach mit den damit zusammenhängenden prekären Lebenslagen aus.

Dabei stellt die Obdachlosigkeit als soziales Problem und deren Bekämpfung ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit dar, denn Ziel ist die Förderung des sozialen Wandels und die Befähigung der Menschen, in freier Entscheidung ihr Leben besser zu gestalten. Gestützt wird diese Arbeit durch Prinzipien der Menschenrechte und sozialer Gerechtigkeit. Die Soziale Arbeit ist dabei gleichzeitig bestrebt, den sozialen Zusammenhalt unmittelbar zu fördern und darüber hinaus gesellschaftliche Veränderungsbedarfe anzumahnen. Sie beteiligt sich aktiv an deren Umsetzung und ermöglicht und unterstützt die Teilhabe aller Bürger in einer Gesellschaft (Internetpräsenz: DBSH/ IFWS, 2000, S. 1). Hier wird deutlich, dass die Soziale Arbeit sich neben der Befähigung und Unterstützung des einzelnen Individuums auch an gesellschaftspolitischen Prozessen beteiligt. Erkennbar ist dies dadurch, dass die Situation Obdachloser und die praktische Arbeit der Akteure Sozialer Arbeit immer im Zusammenhang mit Exklusion und gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen steht.

In diesem Kontext soll in dieser Bachelorarbeit versucht werden, die Bearbeitung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit in Einklang mit Forderungen nach Integration und Inklusion zu bringen. Laut der Bundesagentur für Arbeit beendet Inklusion das Wechselspiel von Exklusion (ausgrenzen) und Integration (wieder eingliedern) (Internetpräsenz: Bundesagentur für Arbeit, 2011). Bei der Bearbeitung der vorliegenden Thematik soll diese Aussage auf ihre Richtigkeit überprüft werden, wobei sich dabei kritisch mit integrativen und inklusiven Handlungsstrategien und deren Bewertung im Hinblick auf eine professionelle Soziale Arbeit im Bereich der Obdachlosenhilfe auseinandergesetzt werden soll. Dabei kann die Frage „Was hält die Gesellschaft zusammen?“ einen Orientierungsrahmen geben.

Zur Bearbeitung des Themas wurde folgendes Vorgehen gewählt: Im ersten Teil der Arbeit werden theoretische Grundlagen zur Begriffsbestimmung, der aktuellen Situation von obdachlosen Menschen in Deutschland und die Inhalte und Ziele der Wohnungslosenhilfe aufgezeigt. Weiter werden altersspezifische Wege, die zu Obdachlosigkeit führen können im Abschnitt über den aktuellen Wissenstand zum Thema Obdachlosigkeit vorgestellt. Anschließend wird versucht ein umfassendes Bild über die prekäre Lebenssituation von Obdachlosen zu zeichnen. Im Anschluss daran sollen integrative und inklusive Methoden der Sozialen Arbeit zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit bzw. zur Verbesserung der aktuellen Lage von Obdachlosen vorgestellt werden. Dazu ist es im Vorfeld nötig, einen Versuch der Begriffsbestimmung von Integration und Inklusion vorzunehmen. Nach dem Beleuchten integrativer und inklusiver Handlungsstrategien sollen kurz Projekte zur Überwindung von Obdachlosigkeit benannt und erläutert werden. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick, der sich mit den Chancen und Grenzen der Obdachlosenhilfe im Hinblick auf Inklusion beschäftigt.1

2. Theoretische Grundlagen

Um sich der aktuellen Situation von Obdachlosen in Deutschland inhaltlich und wissenschaftlich nähern zu können, ist es hilfreich, wenn man sich dabei von bekannten Klischees und Stereotypen befreit. Mancher assoziiert das Leben obdachloser Menschen mit Freiheit und Unabhängigkeit, wieder andere mit Armut und Verelendung. Aus der Sicht helfender oder auch altruistischer Menschen erwächst bei dem Aufeinandertreffen mit einem Obdachlosen der Wunsch, diesen Menschen aus seiner isolierten und gesellschaftlich gesehenen randständigen Position durch Unterstützung und Fürsorglichkeit heraus zu helfen. Außerdem ranken sich um die Thematik von Obdachlosigkeit verschiedene Mythen und Meinungen, die den Betroffenen selbst die alleinige Schuld an ihrer misslichen Lage geben oder durch eben nachvollziehbare Gründe struktureller oder gesellschaftlicher Natur von einem Leben ohne Obdach betroffen sind, denn „Straßenexistenz ohne Schutz durch Familie oder andere stellt eine Verletzung aller grundsätzlichen Menschenrechte auf Freiheit, Nahrung, Obdach, Gesundheit und Bildung gleichzeitig dar - mit der Schwierigkeit allerdings, dass ein einzelner Verursacher nicht ausgemacht werden kann“(Specht, 2010, S. 82).

Um einen umfassenden Blick auf die Thematik der Obdachlosigkeit zu erhalten, sollen in diesem Teil der Arbeit theoretische Aspekte näher beleuchtet und vorgestellt werden. Nach einem Versuch der Begriffsklärung, soll eine Bestandsaufnahme über die aktuelle Situation von obdachlosen Menschen in Deutschland gegeben werden. Um einen Bezug zur Sozialen Arbeit herzustellen, soll im Anschluss der Arbeitsauftrag und die damit verbundenen Inhalte und Ziele der Obdachlosenhilfe skizziert werden.

2.1 Klärung der Begriffe Wohnungslosigkeit, Obdachlosigkeit und Wohnungsnotfall

Es wäre innerhalb der wissenschaftlichen Diskussion falsch, wohnungslose und obdachlose Menschen ohne genauere Betrachtungsweise gleichzusetzen, denn im Bereich der Wohnungslosigkeit gibt es verschiedene Facetten und Definitionsstandards. Der Europäische Dachverband der Wohnungslosenhilfe FEANTSA, der über 100 europäische Non-Profit Organisationen vernetzt, hat eine Typologie der Wohnungslosigkeit entwickelt. Diese Typologie, die sich in vier konzeptionelle Kategorien unterscheiden lässt, wird als europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnversorgung, kurz ETHOS, bezeichnet.

Dabei werden die Kategorien Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, ungesichertes und ungenügendes Wohnen in dreizehn weitere operationelle Kategorien unterteilt (Vgl. FEANTSA - European Federation of National Organisations working with the Homeless). Diese Klassifizierung von wohnungslosen Menschen nach ihrer Wohnsituation, beispielsweise auf der Straße lebend oder zeitweise in Unterkünften, erlaubt einen detaillierteren Blick auf die tatsächliche Lebenssituation von Wohnungslosen und schützt davor, bestimmte Personengruppen, wie Flüchtlinge und Migranten auszuschließen. Eine Definition im weiten Sinne ermöglicht es zu dem, neben den Menschen ohne Obdach, auch Menschen in prekären oder unsicheren Wohnsituationen zu erfassen.

Nach Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., die jährlich eine Schätzung zur Zahl der Wohnungslosen heraus gibt, ist man wohnungslos, wenn man nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Demnach sind Personen von Wohnungslosigkeit betroffen, die im ordnungsrechtlichen Sektor aufgrund von ordnungsrechtlichen Maßnahmen ohne Mietvertrag, d.h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden oder im sozialhilferechtlichen Sektor ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten durch den Sozialhilfeträger übernommen werden.

Ebenfalls wohnungslos sind Personen, die sich in Heimen, Anstalten, Notübemachtungen, Asylen, und Frauenhäusern aufhalten. Auch Personen, die als Selbstzahler in Billigpensionen leben, bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen oder ohnejegliche Unterkunft sind, sind laut dieser Definition wohnungslose Menschen. Weiter zu nennen sind im Zuwanderersektor Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden konnten und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind (Vgl. Internetpräsenz: BAG-W_I).

Im Kontext der Wohnungslosigkeit hat sich der zentrale Begriff alleinstehende Wohnungslose fest etabliert. Er geht auf die Annahme zurück, dass es sich bei Wohnungslosen im häufigsten Fall um einzelne, isolierte Männer handelt. Schwierig an dieser Ausgangslage ist die undifferenzierte Ausleuchtung der betroffenen Personen, denn in diesem Fall wird kein Überblick über Anzahl und Formen von Wohnungslosigkeit bei Frauen, Jugendlichen, alten Personen oder auch der familiären und sozialen Beziehungen ermöglicht.

Folglich nimmt die Bundeszentrale für politische Bildung eine weitere Klassifizierung vor. Demnach sind Personen, denen der Verlust der derzeitigen Wohnung wegen Kündigung des Vermieters/der Vermieterin, einer Räumungsklage (auch mit nicht vollstrecktem Räumungstitel) oder einer Zwangsräumung unmittelbar bevorsteht, oder der Verlust der derzeitigen Wohnung aus sonstigen zwingenden Gründen unmittelbar bevorsteht (zum Beispiel aufgrund von eskalierten sozialen Konflikten, Gewalt geprägten Lebensumständen oder wegen Abbruch des Hauses) von Wohnungslosigkeit bedroht (Internetpräsenz: Bundeszentrale für politische Bildung).

Die Bezeichnung „Nicht-Sesshafte“, war der Amts- und Fachbegriff für Wohnungslose, der noch bis in die 90er Jahre vorgenommen worden ist: „Er unterstellt eine abgegrenzte, durch unsteten Charakter und zwanghafte Mobilität gekennzeichnete Personengruppe und tradierte damit die unheilvolle Pathologisierung der Wohnungslosigkeit“ (Kellinghaus, 2000, S. 2). Somit gelang es den Nazis durch Zuschreibungen wie asozial, arbeitsscheu und volksschädigend, die Verfolgung und Ermordung dieser Menschen zu legitimieren und zu rechtfertigen. Im Zuge der Reformdebatte wurde die Bezeichnung „Nicht-Sesshafte“ zunehmends diskutiert und kritisch hinterfragt. Dieser negativ aufgeladene Terminus wird somit heute aufgrund des stark diskriminierenden Hintergrundes und der Verwendung zu Zeiten des Nationalsozialismus nicht mehr gebraucht und durch Wohnungslose bzw. alleinstehende Wohnungslose in der Fachdiskussion ersetzt.

Wie man bereits hier schon recht deutlich erkennen kann, ist die Begriffsklärung nicht zuletzt dadurch erschwert, dass durch den Versuch keine Stigmatisierung oder Diskriminierung bezüglich der benannten Personengruppe vorzunehmen, keine einheitliche Definition gerade im Hinblick der politic correctness zu finden ist. So bemerkt Kellinghaus, dass viele Autoren „um nicht schon wieder einen heterogenen Personenkreis ein bestimmtes gemeinsames Merkmal zuzuschreiben, den Begriff „Wohnungsnotfall“ favorisieren“ (Kellinghaus, 2000, S. 2). So sind „Wohnungsnotfälle“ Personen, die überwiegend momentan nicht in der Lage sind, ohne Hilfe ihre Wohnungsversorgung zu sichern. Ein Notfall ist gegeben, wenn Personen unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht oder aktuell von Obdachlosigkeit betroffen sind, oder aus sonstigen Gründen in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben (Vgl. Deutscher Städtetag, 1987). Im Zentrum der Betrachtung steht bei „Wohnungsnotfällen“ nun also der fehlende oder unzureichende Wohnraum und nicht Familienstand, Geschlecht oder vermeintlich begünstigende Persönlichkeitsdispositionen. Dieser Blickwinkel ermöglicht neben der Verhinderung von diskriminierenden Kategorisierungen einen Blick auf gesellschaftliche, strukturelle und soziale Zustände, die das Fehlen oder Mangel an Wohnraum verursachen können. Folglich kann dadurch einen Arbeitsauftrag an institutioneller Stelle für die Soziale Arbeit geschaffen werden.

Die Unterscheidung bzw. Abgrenzung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit ist in der Literatur schwammig oder gar widersprüchlich vermerkt. So macht beispielsweise Geißler den Unterschied daran fest, dass ein Obdachloser erst dann zu einem Menschen ohne Obdach wird, wenn er komplett auf der Straße lebt, also auch nicht die Möglichkeiten einer Not- oder Übergangsunterkunft in Anspruch nimmt und somit zum Wohnungslosen werden würde (Vgl. Geißler, 2008, S. 210). Konen wiederum versucht Obdachlosigkeit folgendermaßen zu beschreiben: „Für unsere sozialstaatlichen Verhältnisse heißt das konkret: ohne Wohnung sein. Da nun das Wohnen als menschliches Grundbedürfnis bezeichnet werden kann, wird die Wohnung für den größten Teil der Bevölkerung zu einer unverzichtbaren Institution“ (Konen, 1990, S. 15). Neben der Begriffsverwirrung gibt es auch gänzlich andere Herangehensweisen unter den Autoren, denn Ansen und Khella beschreiben die Obdachlosigkeit als Wohnungslosigkeit in ihrer extremsten Form von Armut und Wohnungsnot (Vgl. Ansen, 1998, S. 159/ Khella, 1983, S. 404). Nicht zuletzt definiert Weeber die Obdachlosigkeit als „Zustand, kein Dach über dem Kopf zu haben und Tag und Nacht auf der Straße zubringen zu müssen“ (Weeber, 1980, zit. in: Paegelow, 2006, S. 32).

In einigen anderen Fällen werden die Begriffe wohnungslos und obdachlos synonym verwendet, wobei Obdachlose auch als eine Untergruppe von Wohnungsnotfällen gesehen werden kann. Laut dem SGB XII sind Obdachlose „Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind“(SGB XII § 67 ff.).

Obwohl in der Literatur häufig festgehalten wird, dass eine wohnungslose Person nicht zwangsläufig obdachlos sei, da sie zwar keine ihren individuellen Wohnungsbedürfnissen entsprechende eigene Wohnung besitzt, aber etwa bei vorübergehendem Unterkommen in der Wohnung eines Dritten oder der Nutzung einer Räumlichkeit - nicht ohne Dach über dem Kopf ist und damit nicht obdachlos sei, sollen in der folgenden Arbeit jedoch die Begriffe obdachlos und wohnungslos annähernd synonym verwendet werden. Gemeint sind jedoch damit Personen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben. Es definiert also einen Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder hin und wieder in Notunterkünften übernachten und nur gelegentlich Angebote der Wohnungslosenhilfe annehmen.

So lebten laut der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. im Jahre 2002 rund 13 % der Wohnungslosen, also 20.000 Menschen, auf der Straße. Da in dieser Arbeit die Situation von Menschen ohne Obdach unter den Gesichtspunkten von inklusiven und integrativen Methoden der Sozialen Arbeit im Fokus steht und sich große Unterschiede in den Lebenswelten der Betroffenen finden lässt, soll noch einmal heraus gearbeitet werden, wie sich die Situation Obdachloser in Deutschland aktuell genau gestaltet, denn Holtmannspötter bemerkt „Obdachlos zu werden und dann keine Wohnmöglichkeit mehr zu[...]erhalten, geht über die lokale Segregation und Ausgliederung obdachloser gewordener Haushalte in unzureichenden und benachteiligenden Wohnersatzunterkünften hinaus und kommt einer faktischen Ausbürgerung gleich“(Holtmannspötter, 1993a, S. 73).

2.2 Aktuelle Situation

Obwohl von den Sozialverbänden schon lange eine offizielle bundesweite Statistik zur Erfassung von Wohnungsnotfällen gefordert wird, gibt es bisher nur eine jährliche Schätzung vonseiten der BAG-W. Demnach waren 2012 rund 284.000 Menschen in Deutschland ohne Wohnung, dagegen waren es im Jahr 2010 248.000. Somit geht die BAG-W in diesen zwei Jahren laut Statistikbericht von einem Anstieg von rund 15 % aus. Ebenfalls zu erkennen ist ein Anstieg der Zwangsräumungen und „kalten“ Wohnungsverlusten meist aufgrund von Mietschulden. Insgesamt gab es 65.000 neue Wohnungsverluste in 2012, darunter ca. 25.000 (38 %) Zwangsräumungen und ca. 40.000 (62 %) „kalte“ Wohnungsverluste. Bei sogenannten „kalten“ Wohnungsverlusten kommt es nicht zu Zwangsräumungen, sondern der Mieter „verlässt“ die Wohnung ohne Räumungsverfahren oder vor der Zwangsräumung. Der Anstieg ist dabei gleichermaßen in Ost- und Westdeutschland zu erkennen. In Ostdeutschland gab es ca. 35.000 (Plus von 5.000) und in Westdeutschland ca. 249.000 (Plus von 33.000) wohnungslose Menschen. Straßenobdachlosigkeit nimmt nach Schätzungen ebenfalls weiter zu. Die Zahl der Menschen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, stieg von ca. 22.000 in 2010 auf ca. 24.000 in 2012. Rund 10 % der Wohnungslosen sind dabei minderjährig.

Circa 178.000 (64 %) wohnungslose Bürger sind alleinstehend, 106.000 (36 %) leben mit Partner und/ oder Kindern zusammen. Bezogen auf alle Wohnungslosen im Jahr 2012 schätzt die BAG-W, die Zahl der Kinder und minderjährigen Jugendlichen auf 11 % (32.000), die der Erwachsenen auf 89 % (252.000). Der Anteil der erwachsenen Männer liegt bei 75 % (189.000), der Frauenanteil liegt bei 25 % (63.000). Angesichts der sozialen und politischen Rahmenbedingungen prognostiziert die BAG-W einen Anstieg der Wohnungslosenzahlen auf 380.000 (Plus von 33 %) bis zum Jahr 2016. Laut der Bag-W liegen die Ursachen für die steigende Zahl der Wohnungslosen an zu hohen Mieten, Verarmung und Fehlentscheidungen bei Hartz - IV Beschlüssen. So übersteigen bei der Mehrzahl der Wohnungslosen - 62,5 % im Jahr 2011 - die monatlichen Zahlungsverpflichtungen das monatliche Gesamteinkommen (Vgl. BAG-W_I).

Verstärkt werden diese Entwicklungen durch ein unzureichendes oder fehlendes Angebot an preiswertem Wohnraum in Verbindung mit dem ständig schrumpfenden sozialen Wohnungsbestand, dem nicht durch Neubau und soziale Wohnungspolitik gegengesteuert wird. Im Zuge der Gentrifizierung verlieren ganze Familien ihren Wohnraum, da sie sich nach Sanierung oder steigenden Mieten, Wohnungen in bestimmten Gegenden nicht mehr leisten können. Folge sind Wegzug in andere Stadtteile oder die Verkleinerung von Wohnraum. Zudem werden durch Kürzungen im sozialpolitischen Sektor, wie beispielsweise der unzureichende Ausbau von Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten in Kommunen und Landkreisen, die Betroffenen von Wohnungsnotfällen besonders hart getroffen, denn viel zu wenige Kommunen und Landkreise, insbesondere in Ostdeutschland machen von den gesetzlichen Möglichkeiten (SGB II und SGB XII) zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit, Gebrauch (Vgl. BAG-W_I).

Laut der Jahreserhebung der BAG-W waren 2011 78 % der Wohnungslosen Männer und 22 % davon Frauen. Schon im Jahr 2010 lag der Anteil der Wohnungslosen mit Migrationshintergrund bei 21,7 %, ein Jahr später bereits bei 24,4 %. Somit gilt dieser Personengruppe besonderes Augenmerk, da auch hier ein deutlicher Trend für die Notwendigkeit Sozialer Arbeit erkennbar ist (Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung). Dabei zählen anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungslosen, können aber bei den Wohnungslosenzahlen aufgrund fehlender Daten nicht berücksichtigt werden (Vgl. BAG-W_I). Außerdem muss bedacht werden, dass ein Großteil der Obdachlosen nicht zu den Sozialämtern geht und daher nicht registriert werden kann. Auch Kinder und Jugendliche stellen einen Teil der Wohnungslosen dar, die in der Dunkelzifferstatistik verloren gehen. Abschließend muss festgehalten werden, dass die Betroffenen von Wohnungslosigkeit keine statische Gruppe ausmachen, da die Dauer variiert und mitunter in diesem Zusammenhang auch von manifester bzw. latenter Wohnungslosigkeit (gerade bei Frauen) gesprochen wird.

Bei der Befragung 2010 durch die BAG-W war die Zeitspanne von Wohnungslosigkeit bei knapp 40 % weniger als zwei Monate. Beinahe 19 % waren zwischen zwei und unter sechs Monaten wohnungslos, bei 11 % waren es sechs bis unter zwölf Monate. Bei knapp 14% dauerte die aktuelle Wohnungslosigkeit ein Jahr bis unter drei Jahre, bei etwa 17% waren es drei oder mehr Jahre.

Auch bei der Beschreibung von latenter bzw. manifester Wohnungslosigkeit lassen sich verschiedene Betrachtungsweisen in der Literatur finden. So macht Angele manifeste Obdachlose als Personen aus, die in Notunterkünften untergebracht sind und dadurch auch in amtlichen Statistiken auftauchen. Latente Obdachlose leben mit oder ohne Mietvertrag in unzureichenden Wohnverhältnissen und laufen ständig wegen finanzieller knapper Mittel und fehlender Rücklagen Gefahr, kurz- oder langfristig in die manifeste Obdachlosigkeit abzurutschen (Vgl. Angele, 1989, S. 19 ff.). Geiger und Steinert pflichten Angele bei, denn „manifeste Wohnungslosigkeit meint Formen offensichtlicher und vom Hilfe- und Kontrollsystem wahrgenommer Wohnungslosigkeit. Latente Wohnungslosigkeit meint Formen einer verdeckten Wohnungslosigkeit wie prekäre Wohnverhältnisse in mietrechtlich ungeschützten [...] oder anderen Unterkünften, mit denen sich ein hohes Maß an persönlicher Abhängigkeit verbindet (Steinert, 1991, S. 36). Unabhängig wie lange die Verweildauer in der Wohnungslosigkeit anhält, sind die Menschen ohne Wohnung von ein oder mehreren Problemlagen betroffen. Die prekäre Lebenssituation mit zusätzlichen Risikofaktoren und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Ausgrenzung ist Alltag für viele Obdachlose und stellt somit einen zu bearbeitenden Gegenstandsbereich der Obdachlosenhilfe dar.

2.3. Inhalte und Ziele der Wohnungslosenhilfe

Nachdem man sich von stationären hin zu ambulanten, lebensweltorientierten Konzepten innerhalb der Wohnungslosenhilfe gewandt hatte, wurde Mitte der 70er Jahre die Forderung nach einer Einrichtung von kommunalen Fachstellen laut. Der Begriff der Zentralen Fachstelle ist wie folgt definiert: „In der Zentralen Fachstelle werden alle Produkte und Leistungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unter einer Leitungsverantwortung zusammengefasst“ (MASSKS, 1999). Die Aufgaben der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe umfassen alle Leistungen und Angebote, die zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit oder für den Abbau eben solcher notwendig sind. Die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Wohnungsnotfallhilfe ist der § 67 SGB XII.

Neben der kommunalen Selbstverwaltung zur Behebung von Wohnungslosigkeit hat sich mittlerweile ein differenziertes Hilfeangebot herauskristallisiert. Neben der Kirche und den freien Wohlfahrtsverbänden engagieren sich außerdem freie Träger im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

Große stationäre Einrichtungen haben mittlerweile ein Netz von teilstationären und ambulanten Einrichtungen mit präventiven, reintegrativen und therapeutischen Ausrichtungen ausgebaut (Vgl. Rohden, 2000, S. 107). Der Personenkreis, für den die Obdachlosen- bzw. Wohnungslosenhilfe tätig wird, setzt sich aus Menschen zusammen, die sich in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsnot befinden. Ziel ist es dabei, Hilfestellung zur Überwindung von Armut und sozialer Ausgrenzung zu stellen. Dabei soll den Betroffenen ein würdevolles Leben unter Verwirklichung des Menschenrechts auf Wohnen und Existenzsicherung ermöglicht werden. Durch Partizipation, Selbstbestimmtheit und Selbstorganisation sollen die Betroffenen ermächtigt werden, von den ihnen zustehenden (Sozial-)Leistungen Gebrauch zu machen. Im Zuge dessen müssen bedarfsgerechte Konzepte für die kommunale und regionale Versorgung von Wohnungslosen erarbeitet werden. Angebote sind dabei Beratung, persönliche Hilfe, Empfehlungen, fachliche Stellungnahmen und Hilfeplanung. Unterstützung erfolgt zudem über Angebote des „Ambulant Betreuten Wohnens“, welches den §§67 ff. SGB XII und die zugehörige DVO als Gesetzesgrundlage hat. Neben der Beratung zu Hilfeleistungen, wird unterstützend mit Ämtern, Behörden und Gläubigern gearbeitet. Es besteht die Möglichkeit, auf der Suche nach einer neuen Wohnung (mitsamt Vermittlungsgespräch) oder bei der Arbeitssuche beratend zur Seite zu stehen. Zudem kann Hilfe bei der Haushaltsplanung, Finanzplanung und der Aufarbeitung von bestehenden Schulden gestellt werden.

Die Sicherstellung von medizinischer Versorgung ist ein nicht zu unterschätzender Teil innerhalb der Arbeit von der Obdachlosenhilfe, denn viele der Obdachlosen haben körperliche, wie auch psychische und seelische Krankheiten. Vernetzt sind die Mitarbeiter der Wohnungslosenhilfe mit Polizei, Bewährungshilfe, Behörden, Drogen- und Therapieeinrichtungen und geben dem Streetworker Informationen rund um Wohnungslose und städtische Brennpunkte (Vgl. Herzog, 2000, S. 145).

Die Arbeit mit Migranten hat innerhalb der Wohnungslosenhilfe an neuer Bedeutung gewonnen. Auswirkungen der Globalisierung und Anstieg der Migrantenzahl in Deutschland stellen das deutsche Hilfesystem vor neue Herausforderungen. Zuwanderer und Menschen mit Migrationshintergrund werden als Querschnittsaufgabe in den Angeboten von Einrichtungen und Diensten der Sozialen Arbeit aufgenommen. Erforderlich sind bei Mitarbeitern der Wohnungslosenhilfe interkulturelle Kompetenz und fachliches Wissen rund um das Ausländerrecht.

Eine interkulturelle Öffnung von Diensten und Angeboten unter Zusammenarbeit von Akteuren des Migrationsdienstes ist dabei unabdingbar. So beschloss im Jahr 2011 die BAG Wohnungslosenhilfe die Einsetzung einer für die Jahre 2012/2013 befristeten Projektgruppe „Migration und Wohnungslosigkeit“. Thematisch stehen dabei Themen, wie die Zuwanderung und Interkulturelle Öffnung der Wohnungslosenhilfe, illegalisierte Migranten in den niedrigschwelligen Angeboten der Wohnungslosenhilfe und sozialrechtliche Aspekte der Zuwanderung von EU-Ausländern aus den neuen Beitrittsländern Osteuropa, im Mittelpunkt.

Doch neben der klassischen klientenzentrierten Arbeit muss die Obdachlosenhilfe zudem Öffentlichkeitsarbeit zur Informationsverbreitung über präventive und helfende Maßnahmen betreiben. Dazu müssen öffentlichkeitswirksame Kampagnen initiiert und durchgeführt werden, um den präventiven Arbeitsauftrag der Obdach- bzw. Wohnungslosenhilfe bekannt zu machen, denn sie wird bereits bei der Gefahr von Wohnungsverlust aktiv und versucht Menschen auf den Weg in Notunterkünfte unterstützend und begleitend zur Seite zu stehen. Dies beinhaltet zudem politisch aktiv zu werden, um den Fortbestand bzw. Ausbau von sozial geschütztem Wohnraum zu fördern und Lobbyarbeit für die Betroffenen zu betreiben. Dazu muss an Gesetzgebungen und sozialrechtlichen Bestimmungen aktiv mitgewirkt werden. Zudem wird seit Längerem gefordert, eine bundeseinheitliche, amtliche Statistik zur Erfassung von Wohnungsnotfallen vorzunehmen und das Ausmaß von Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit in Wissenschaft und Forschung weiter zu dokumentieren und zu etablieren.

3. Überblick über den aktuellen Wissenstand zum Thema Obdachlosigkeit

Um einen umfangreicheren Blick auf die Situation von Obdachlosen zu erhalten, sollen im nächsten Teil der Arbeit Ursachen und Gründe, die zum Verlust vom Wohnraum führen können, aufgezeigt werden. Dazu wird eine lebensalterspezifische Unterteilung in das Kinder- und Jugendalter- so wie dem Erwachsenenalter vorgenommen, denn aufgrund der Altersstruktur können ganz vielfältige Ursachen zur Wohnungslosigkeit führen. Hier bleibt zu klären, warum manche Menschen den Weg bewusst einschlagen und sich so der „Normalität“ unserer Gesellschaft entziehen. Sie wählen also freiwillig ein Leben, dass sich los sagt von Familie, Beruf und Konsum. Doch am Ende sind die Gründe vielleicht doch eher in einer schweren Krise, wie dem Arbeitsplatzverlust oder dem Verlust eines geliebten Partners zu suchen?

Neben den hier vorgestellten Gründen, die zu Obdachlosigkeit führen können, begünstigen weitere Faktoren diesen Prozess. Ein Faktor kann beispielsweise ein fehlender bzw. wenig qualifizierender Schulabschluss sein. Dieser kann dazu führen, dass man kaum Chancen auf einen Ausbildungsplatz oder auf eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit hat. Die Folge sind Arbeitslosigkeit und finanzielle Not. Wobei hier festzuhalten ist, dass Armut im Allgemeinen ein begünstigender Faktor auf dem Weg in die Obdachlosigkeit sein kann.

Auch verschärfen Gentrifizierung und ansteigende Mieten auf dem Wohnungsmarkt die Situation für Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, denn abhängig von Ort und Gegend ist nicht nur die Anzahl von vorhandenen Wohnungen entscheidend, sondern vielmehr die maßgeblichen Mietpreise und das Prozedere beim Abschließen eines Mietvertrags. Eine fehlende Einbindung in ein soziales Netzwerk, welches bei auftretenden Konflikten stärkend zur Seite stehen könnte, sowie Probleme bei der körperlichen, wie auch seelischen Gesundheit können im Zusammenspiel zu Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit führen.

3.1 Wege in die Obdachlosigkeit von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, auch „Straßenkinder“ genannt, leben auf „Trebe“ oder machen „Platte“. Die BAG-W schätzt die Zahl auf bis zu 32.000 bundesweit, während die Initiative Off Road Kids lediglich von 2.500 ausgeht (Vgl. Internetpräsenz: BAG-W_II./ Off Road Kids). Doch genaue Zahlen gibt es auch hier nicht. Fakt ist, dass es sie überhaupt gar nicht erst geben dürfte. Laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz haben gefährdete Heranwachsende einen rechtlichen Anspruch auf sozialpädagogische Hilfen, ambulante Betreuung sowie angemessenen Wohnraum. Jedoch gelingt es ihnen, sich den gesellschaftlichen Sozialinstanzen zu entziehen und unterzutauchen.

Der Begriff „Straßenkinder“ hat ursprünglich das Phänomen von obdachlosen Kindern in Ländern Lateinamerikas oder Osteuropas beschrieben und hat auch hier in Deutschland mittlerweile Einzug gefunden. Dennoch wird der Begriff kontrovers diskutiert, da die Lebenswelt und Situation von den dortigen Kindern und Jugendlichen sich doch von denen in Deutschland gravierend unterscheidet.

Außerdem erzeugt er den Eindruck, dass das auf „Trebe sein“ von Dauer geprägt ist, jedoch leben die Kinder und Jugendlichen auch nur zeitweise auf der Straße oder haben zumindest die Möglichkeit diese Lebenslage zu verändern (Vgl. Schwinger M., 2005). Zudem denkt man bei „Straßenkindern“ an eine bestimmte Gruppe von unter 14-jährigen, denn nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (Vgl. §1 Jugendschutzgesetz). Doch in der Realität ist der überwiegende Anteil der „Straßenkinder“ unter den Jugendlichen undjungen Heranwachsenden zu finden und ein oft propagierter Anstieg der unter 14-jährigen allgemein nicht nachweisbar (Vgl. Hard/ Jordan, 1994, DJI, 1995). Daher wird hier in diesem Zusammenhang von obdachlosen Kindern und Jugendlichen gesprochen, die sich durch folgende Merkmale beschreiben lassen: „Weitgehende Abkehr von gesellschaftlich vorgesehenen Sozialisationsinstanzen wie Familie oder ersatzweise Jugendhilfeeinrichtungen, sowie von Schule und Ausbildung, Hinwendung zur Straße, die zur wesentlichen oder auch einzigen Sozialisationsinstanz und zum Lebensmittelpunkt wird, Hinwendung zum Gelderwerb auf der Straße durch Vorwegnahme abweichenden delinquenten Erwachsenenverhaltens, wie Betteln, Raub, Prostitution, Drogenhandel und faktischer Obdachlosigkeit“ (DJI, 1995, S.138).

Eine einheitliche und klare Definition zum Begriff der „Straßenkinder“ wird sich auch hier nicht finden lassen. So erscheinen sie laut Permien und Zink als „ein soziales Phänomen mit unscharfen Rändern, unbestimmter Dauer und sehr unterschiedlichen lokalen Ausprägungen“ (Permien/ Zink, 1997, S. 395). Hilfreich dagegen ist die vom Institut für Soziale Arbeit, kurz ISA, vorgenommene Unterscheidung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der besonderen Lebenslagen. Als erste Gruppe sind die „Ausgegrenzten“zu nennen. Die Straße stellt bei diesen Kindern und Jugendlichen den vorläufigen Endpunkt einer langen Kette von Desintegrationserfahrungen dar. Als zweite Gruppe werden die „Auffälligen“ vorgestellt. Das Leben auf der Straße ist für sie ein Moment der Selbstinszenierung als Ausdruck der eigenen Identitätssuche. Als dritte Gruppe sind die „Gefährdeten“, also Kinder und Jugendliche, bei denen ein gesteigertes Risiko besteht, dauerhaft in prekäre Wohnsituationen abzugleiten, zu nennen (Vgl. ISA, 1996, S.11).

Genau diese eben benannten Typisierungen dienen als Orientierung, um im nächsten Teil der Arbeit verschiedene Wege in die Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen zu erörtern, wobei die Übergänge zwischen Ausreißen gegen den Willen der Eltern, das Weglaufen mit stiller Duldung oder das „Hinauswerfen“ aus dem Elternhaus fließend sind (Vgl. Bodenmüller, 1995, S. 36)

3.1.1 Rauswurf oder Flucht aus dem Elternhaus bzw. Herkunftsfamilie

Ein niedriger Bildungsstand der Hauptbezugspersonen und beengte Wohnverhältnisse sind u.a. charakteristische Züge der Herkunftsfamilie von sogenannten „Straßenkindern“. Geringe oder gar keine qualifizierende Berufsabschlüsse sind die Folge und zwingen die Eltern meist dazu keine oder nur Nichtausbildungstätigkeiten auszuüben. Diese Ausgangslage begünstigt die Gefahr in Armut zu leben und zieht damit vielfältige Auswirkungen und Konsequenzen nach sich, welche ein späteres Leben auf der Straße begünstigen können. Wie bereits erwähnt, gehören dazu beengte bzw. ungenügende Wohnverhältnisse, wobei manche Kinder und Jugendlichen über kein eigenes Bett oder nur über eine Schlafcouch verfügen. „Dadurch werden sie ihren individuellen Entfaltungsmöglichkeiten und den damit zusammenhängenden entwicklungspsychologischen Ablösungsprozess gegenüber den Eltern beraubt“ (Buchholz, 1998, S. 48). Dieser dauerhafte Mangel an materiellen Gütern belastet das soziale Leben und die Beziehungen innerhalb der Herkunftsfamilie stark. Trennungen, Scheidungen oder ständiger Streit können die Folge sein.

Armut aufgrund von Arbeitslosigkeit, damit einhergehende Verschuldung und der ständige Druck, der bei Mangel an lebensnotwendigen Gütern auftritt, sind ein Nährboden für psychischen Stress, der wiederum zur Folge haben kann, dass es zu gewaltsamen Ausbrüchen kommt. Jogschies benennt „Gewalterfahrungen in der Familie als auslösendes Moment von Straßenkarrieren“ (Jogschies, 1995, S. 224). Armut weist neben dem Mangel an materiellen Gütern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität in sozialer und psychischer Hinsicht auf. Isolierung, soziale Ausgrenzung, gesundheitliche Einschränkungen und unter besonderer Belastung stehende „Multiproblemfamilien“ sind nur einige Folgen vom Leben in Armut. Als weiterer Risikofaktor ist der Drogen- und Alkoholkonsum der Eltern zu benennen. Der Missbrauch beginnt häufig schon dann im Kindesalter, wenn die eigenen Eltern bereits eine Suchtmittelabhängigkeit aufweisen. Dieser erste frühe Kontakt führt häufig dazu, dass auch später bei Kindern und Jugendlichen, die auf der Straße leben, Alkohol oder andere Drogen konsumiert werden und somit zur Abhängigkeit führen können (Internetpräsenz: Strassenkinderreport, 2012).

Es ist also zu erkennen, dass Kinder und Jugendliche, die später auf der Straße leben, häufig schon früh Defiziterfahrungen innerhalb ihrer Herkunftsfamilie machen mussten. Innerfamiliäre Konflikte haben zur Folge, dass es sich im eigenen Leben schwierig gestaltet, ein stabiles soziales Netzwerk aufzubauen. Von Generation zu Generation weitergegeben, wird es schwer den Kreislauf von Vernachlässigung, schwierigen Verwandtschaftsverhältnissen, Misshandlungen oder gar (sexuellem) Missbrauch (14.639 erfasste Fälle im Jahr 2013) zu durchbrechen (Internetpräsenz: Statista). So geht man davon aus, dass fast alle der Jugendlichen und Heranwachsenden, die auf der Straße leben, Gewalt- und Missbrauchserfahrungen in ihren Familien gemacht haben. So kommt Hartwig zu folgenden Ergebnissen: „Zwei Drittel der Täter sexuellen Missbrauchs stammen aus der Herkunftsfamilie oder dem direkten Umfeld der Familie“ (Hartwig, 1988, S. 192).

Zusammengefasst und nach einer durch den DJI durchgeführten Analyse von Experteninterviews kann man vier möglichen defizitären Bedingungen familiärer Sozialisation, die die Flucht aus der Herkunftsfamilie begünstigen können, benennen. Zum einen sind es Gewalt- und Missbrauchserfahrungen oder Abbrüche von Eltern-Kind-Beziehung und das Leben in Stieffamilien. Zum anderen kann das Nebeneinanderherleben von Eltern und Kindern oder auch der radikale Bruch zwischen Eltern und Kindern zum Verlassen des elterlichen Hauses führen (Vgl. DJI, 1995, S. 113 ff.). Somit scheint es aufgrund prekärer Familienverhältnisse teilweise nachvollziehbar, weshalb das Verlassen der Familie als Chance und somit durchaus positiv aus Sicht der Kinder und Jugendlichen gesehen wird.

„Folgerichtig wird von den Expertinnen das Weglaufen der Kinder bzw. Jugendlichen aus solchen Situationen als vergleichsweise konstruktive Lösung des Problems angesehen“ (DJI, 1995, S.113 / Jogschies, 1995, S. 225), wobei „oft viel Widerstandskraft, Mut und Hoffnung“(Permien H./ Zink,G.,1996, S. 40) im Ausdruck des Fluchtgedankens liegt. Um Armut, Tristesse und Langeweile zu entfliehen, erscheint „aus dieser Perspektive das Leben auf der Straße als eine Gegenwelt zu den festgefahrenen Routinen wohlfahrtsstaatlichen Sicherheitsdenkens und den Prinzipien der Leistungsgesellschaft“(Jogschies P./ Permien H., Zink, G., 1995, S.8).

3.1.2 Flucht oder Entlassung aus Jugendhilfeeinrichtungen

Die Ausgrenzung aus Jugendhilfeeinrichtungen sind nicht selten ein Grund um „auf der Straße zu landen“(Reuscke, 2010, S. 200). So stellt Seidel fest, dass etwa zwei Drittel der Jugendlichen mit Heimerfahrungen die pädagogische Maßnahme am Ende selbst durch Ausreißen beenden (Vgl. Seidel, 1994, S. 206). Bodenmüller weist ganz besonders für Mädchen daraufhin, dass die Flucht aus dem Heim als noch schwieriger empfunden wird, als die Flucht aus der Familie, da sich dort fast alle neu geschlossenen sozialen Beziehungen abgespielt haben. Somit bleibt als einziger Fluchtort nur die Straße, und die dort vorzufindenden Kontakte und Strukturen (Vgl. Bodenmüller, 1995, S. 37). Dabei sind die Gründe für das Weglaufen aus dem Heim fast dieselben wie beim Ausreißen von zu Hause, da die Erziehungsmethoden sehr ähnlich sind (Vgl. ISA, 1996, S.49).

Aktuellere Zahlen belegen, dass 50.759 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die 2011 eine Erziehungshilfe neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht wurden. Für sie begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie (15.264 Personen bzw. 3,2 % aller Hilfen), eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform (35.495 Personen bzw. 7,5 % aller Hilfen) (Internetpräsenz: Statistisches Bundesamt).

Doch auch die Entlassung aus einer derartigen Einrichtung kann ein Einstieg in die Wohnungslosigkeit sein. Mit dem 18. Lebensjahr endet häufig die Erziehungsmaßnahme ohne weitere Betreuung. Dies ist schwer nachvollziehbar, da mit dem Erreichen der sogenannten Volljährigkeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Jugendliche ab dem Tag vollständig für sich selber sorgen kann. Die Entlassung kann aber auch mit einem „Rauswurf‘ aus der Einrichtung vergleichbar sein, beispielsweise wegen Drogenkonsum oder Gewalt gegenüber sich selbst und anderen, oder aufgrund „einer positiven Entwicklung“ beendet werden. Des Weiteren kann eine Beratung nicht mehr erwünscht sein bzw. die Heimunterbringung auf eigenen Wunsch abgebrochen werden, wenn sich die Kinder und Jugendlichen nicht verstanden fühlen können oder sogar durch das Jugendamt oder den Beratungsstellen ausgegrenzt fühlen (Vgl. Weber, 2001, S. 56).

3.1.3 Neugier und Faszination jugendkultureller Szenen

Häufig haben Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Lebenssituation, Herkunft oder ihres Sozialraums bereits Erfahrungen mit der Straße, Bahnhöfen oder Plätzen gemacht. Die Straßenszene mit ihren mannigfaltigen Subkulturen kann dabei eine gewisse Faszination für das Leben auf der Straße hervorrufen. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass diese Form des Zusammenlebens als eine Art Gegenentwurf zum Leben der Eltern bzw. dem Leben mit den Eltern, das den gesellschaftlichen Normen entspricht, besonderes Interesse weckt. Das akzeptierende, solidarische Miteinander in der Gruppe kann als eine Art „Ersatzfamilie“ interpretiert werden. Weiter polarisieren und provozieren sie u.a. durch auffällige Kleidung, offen zur Schau gestelltes Risikoverhalten und demonstrativer „Andersartigkeit“ und verheißen dem Kind und Jugendlichen ein Leben ohne Grenzen und Regeln. Permien und Zink sprechen davon, dass die Straße als Ort jugendkulturell geprägter Szenen als Zufluchts- und Überlebensort an Attraktivität zugenommen hat (Vgl. Permien/ Zink, 1998, S. 136). Häufig fühlen sich die jungen Erwachsenen zum ersten Mal akzeptiert und wirklich zu Hause (Vgl. Bodenmüller, 2001, S. 84). Gerade das Interesse oder die Faszination für Punks oder „Hausbesetzer“ machen das Leben auf der Straße fernab von prekären Lebenssituationen innerhalb dieser Strukturen sehr interessant.

Für die Kinder und Jugendlichen ist die Straße hier ein Lern- und Erfahrungsort, bietet Zuflucht und gibt die Möglichkeit selbstbestimmt über Zeit, Ort und soziale Kontakte zu bestimmen. Nichtsdestotrotz birgt das Leben auf der Straße extreme Gefahren und kann bei dauerhafter Obdachlosigkeit zu Verwahrlosung und einer Verfestigung von abweichenden Verhalten führen.

3.2 Wege in die Obdachlosigkeit im Erwachsenenalter

Obdachlosigkeit kann im Prinzip jeden treffen. Doch ist das tatsächlich so? Welcher Verkettung bedarf es, um sein Hab und Gut zu verlieren, und schließlich ein Leben ohne Obdach zu führen? Sind es Schicksalsschläge, die einen Mensch im Laufe seines Lebens immer wieder herausfordern oder doch schon die Erfahrungen und Erlebnisse im Kindesalter, die durch weitere kleine Bausteine kumulierend zu einem großen Berg von nicht zu bewältigenden Problemen heranwachsen? Ist diese Art sein Leben zu bestreiten nicht vielleicht freiwillig gewählt, denn seit es Menschen und Gesellschaften gibt, gibt es Menschen, die nicht dazu gehören wollen.

Unabhängig davon, welche Faktoren den Weg in die Obdachlosigkeit und sozialer Probleme geebnet haben, können sie zur Überforderung der psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen führen. Sprich, wenn Menschen „aufgrund ihrer unbefriedigenden Einbindung in die sozialen Systeme ihrer Umwelt“ (Staub-Bernasconi, 2007, S. 182) daran gehindert werden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen.

Es besteht jedoch Konsens darüber, dass Obdachlosigkeit „das Ergebnis eines langfristigen [...] Ausgrenzungsprozesses“ (Gillich/ Keicher, 2012, S. 16.) ist. Dabei gibt es ganz mannigfaltige theoretische Erklärungsansätze. Obwohl sich mittlerweile ein „geschlechtssensibler Blick etabliert“ (Gerull, 2010, S. 15) hat, soll hier nicht auf geschlechts- und genderspezifische Unterschiede eingegangen werden. Stattdessen sollen im nächsten Teil der Arbeit individualisierende und strukturelle Ursachen für Obdachlosigkeit im Erwachsenenalter im Fokus der Betrachtung stehen, wobei Wohnungslosigkeit hier als soziales Problem zum Gegenstand der Sozialen Arbeit gemacht wird.

Nach dem Statistikbericht der BAG-W im Jahre 2012 lassen sich verschiedene Auslöser für den Verlust des Wohnraums ausmachen. Auf Platz eins liegt dabei die Trennung vom Partner mit rund 19 % der Befragten. Es folgen Miet- bzw. Energieschulden, der Auszug aus der elterlichen Wohnung, ein Ortswechsel und gerade bei Männern der Haftantritt (Internetpräsenz: Statistikbericht 2012, BAG-W).

3.2.1 Trennung oder Scheidung vom Partner

Ein kritisches Lebensereignis erfordert Kraft, stellt den Betroffenen vor neue Herausforderungen und erfordert ein hohes Maß an Neuorientierung und Bewältigungsverhalten. Im Leben ereignen sich immer wieder Ereignisse, die unser Leben auf den Kopf stellen. Sie sind nicht vorhersehbar und verlangen nach Bewältigungsstrategien, um das innere Gleichgewicht resilienzbedingt unter Einsatz aller eigenen Ressourcen wiederherzustellen.

[...]


1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

Ende der Leseprobe aus 85 Seiten

Details

Titel
Die Situation obdachloser Menschen in Deutschland
Untertitel
Eine kritische Auseinandersetzung im Hinblick auf inklusive und integrative Methoden der Sozialen Arbeit
Hochschule
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
85
Katalognummer
V282826
ISBN (eBook)
9783656819509
ISBN (Buch)
9783656819486
Dateigröße
799 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
situation, menschen, deutschland, eine, auseinandersetzung, hinblick, methoden, sozialen, arbeit
Arbeit zitieren
Mandy Franke (Autor:in), 2014, Die Situation obdachloser Menschen in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/282826

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