Der Vertrag von Lissabon führte eine neue Form der Bürgerbeteiligung ein, die Europäische Bürgerinitiative. Nach deren sekundärrechtlicher Umsetzung können die Unionsbürger sie seit dem 1.1.2012 auch tatsächlich nutzen.
Die Aufnahme dieses Mitwirkungsinstruments in das Vertragsgefüge wurde uneinheitlich rezipiert. Einerseits gab es Lob für die erste Ausprägung "transnationaler Bürgerbeteiligung weltweit", die ein Schritt zu mehr Bürgernähe und demokratischer Legitimation sei. Andere Stimmen befürchten dagegen, dass ebendiese Wirkung auf Grund der mangelnden Bindungswirkung nicht eintreten wird.
Diese Arbeit möchte hierzu einen Diskussionsbeitrag leisten. Ihr Ausgangspunkt ist die Gleichheit der Unionsbürger, wie sie u.a. in Art.9 Hs.2 EUV festgeschrieben ist, und die sich dem Anspruch nach im status activus der Unionsbürger wiederspiegelt. In einem zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, ob diese Gleichheit zur Demokratisierung der Union beitragen kann.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
1. Was ist die EBI ?
2. Ausgangspunkt Unionsbürgerschaft
II. Die EBI als status activus der Unionsbürgerschaft
1. Die Geschichte der Initiative
2. Die EBI als "Bürgerrecht"
3. EBI und Petitionsrecht
III. Die EBI als Ausdruck der Gleichheit der Unionsbürger
1. Art.9 EUV als spezieller Gleichheitssatz
2. Gleichheitsprobleme bei der Wahl zum EP
3. EBI und Demokratiedefizit
IV. Die EBI im Praxistest
1. Die Durchschlagskraft der Initiative
2. Hürdenlauf Verfahren
3. Zwischenbilanz
V. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als Instrument zur Stärkung der unionsbürgerlichen Gleichheit und als potenziellen Schritt zu einer stärkeren Demokratisierung der Europäischen Union. Dabei wird analysiert, ob die EBI trotz verfahrensrechtlicher Hürden und ihrer begrenzten Bindungswirkung den Status der Unionsbürger im Sinne eines aktiven Mitwirkungsrechts (status activus) signifikant stärken kann.
- Rechtliche Einordnung der EBI im europäischen Vertragssystem.
- Vergleich der EBI mit bestehenden Petitionsrechten.
- Analyse des Spannungsfelds zwischen unionsbürgerlicher Gleichheit und demokratischem Defizit.
- Bewertung der praktischen Hürden und der Durchschlagskraft der Initiative.
- Rolle von Lobbygruppen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bei der Mobilisierung.
Auszug aus dem Buch
2. Hürdenlauf Verfahren
Bis jetzt konnten nach eigenen Angaben erst drei EBI die Unterschriftensammlung erfolgreich abschließen. Dies liegt nicht zuletzt an dem Verfahren, das einem Hürdenlauf ähnelt und insofern nicht der Empfehlung des Weißbuchs entspricht, "initiatorenfreundlich" zu sein:
a. Eine EBI muss von einem Bürgerausschuss vorgeschlagen werden, der aus mindestens sieben EU-Bürgern besteht. Diese Bürger müssen wiederum aus mindestens sieben verschieden EU-Staaten kommen. Organisationen dürfen eine EBI nicht leiten, können aber fördernd oder unterstützend tätig werden, sofern dies transparent erfolgt.
b. Registrierung der geplanten Initiative (höchstens zwei Monate)
c. Zertifizierung des genutzten Online-Sammelsystems (höchstens ein Monat)
d. Sammlung der notwendigen Unterstützungsbekundungen (Papier oder online) von einer Million Unionsbürgern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten . Zu beachten ist ferner, dass in der vorgegebenen zwölfmonatigen auch die einzelstaatlichen Quoren zu erfüllen sind.
e .Innerhalb von drei Monaten werden die Unterstützungsbekundungen durch die jeweiligen nationalen Behörden überprüft.
f. Sollte die Initiative erfolgreich gewesen sein, so kann diese jetzt der Kommission vorgelegt werden.
g. In den drei Monaten nach Vorlage der Initiative
- empfangen Vertreter der Kommission die Organisatoren, damit diese die in der Initiative angesprochenen Aspekte genauer erläutern können;
- haben die Organisatoren die Möglichkeit, ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen;
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in die Europäische Bürgerinitiative als Mitwirkungsinstrument nach dem Vertrag von Lissabon und Darlegung der forschungsleitenden Fragestellung.
II. Die EBI als status activus der Unionsbürgerschaft: Historische Entstehungsgeschichte der EBI und ihre Einordnung als neues genuines Bürgerrecht im Kontext der Unionsbürgerschaft.
III. Die EBI als Ausdruck der Gleichheit der Unionsbürger: Untersuchung des Art. 9 EUV als Gleichheitssatz und kritische Betrachtung des Demokratiedefizits innerhalb der EU-Organe.
IV. Die EBI im Praxistest: Analyse der tatsächlichen Durchschlagskraft der Initiative, des komplexen Verfahrens und der Rolle zivilgesellschaftlicher Akteure anhand konkreter Beispiele.
V. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der EBI als ergänzendes Element der direkten Demokratie trotz der festgestellten Schwächen und der Gefahr einer Instrumentalisierung durch Interessengruppen.
Schlüsselwörter
Europäische Bürgerinitiative, Unionsbürgerschaft, Demokratiedefizit, Partizipative Demokratie, Vertrag von Lissabon, Gleichheit der Unionsbürger, Europäisches Parlament, Petitionsrecht, Lobbying, Politische Partizipation, Bürgerbeteiligung, Europäische Union, Direkte Demokratie, Rechtsstatus, Transnationaler Diskurs.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Europäische Bürgerinitiative (EBI) als Instrument der Bürgerbeteiligung in der EU und untersucht, ob sie zur Demokratisierung der Union beiträgt.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen das Konzept der Unionsbürgerschaft, das Demokratiedefizit der EU, die verfahrensrechtliche Ausgestaltung der EBI sowie deren praktische Umsetzung.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit fragt, ob die EBI als Ausdruck der unionsbürgerlichen Gleichheit verstanden werden kann und ob sie einen tatsächlichen Schritt zu mehr Demokratie in der EU darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und politikwissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Primärverträgen, Verordnungen und aktueller Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Einordnung als Bürgerrecht, die Analyse des Gleichheitsprinzips im Vergleich zum Wahlrecht des EP sowie den Praxistest der bisher gestarteten Initiativen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind EBI, Unionsbürgerschaft, Partizipative Demokratie und Gleichheit der Unionsbürger.
Warum wird das Verfahren der EBI als "Hürdenlauf" bezeichnet?
Aufgrund der komplexen Anforderungen wie Mindestquoren in sieben Mitgliedstaaten, technischer Zertifizierungen für Online-Plattformen und kurzer Zeitfristen gilt das Verfahren als schwierig für zivilgesellschaftliche Akteure.
Wie bewertet die Autorin die Rolle von Lobbygruppen?
Es besteht die Sorge, dass das Instrument von etablierten Organisationen und Interessenverbänden instrumentalisiert wird, da diese eher über die notwendigen Ressourcen für eine erfolgreiche Mobilisierung verfügen als einzelne Bürger.
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- Lara Schmitt (Autor), 2013, Die Europäische Bürgerinitiative, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/283231