Auswirkungen der Gesundheitsreform 2004 auf die Angebotsstrukturen am Beispiel des Arzneimittelmarktes


Mémoire (de fin d'études), 2004

52 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einführung
1.1. Untersuchungsgegenstand und Zielsetzung der Diplomarbeit
1.2. Vorgehensweise und Aufbau der Diplomarbeit
1.3. Problematik der empirischen Bewertbarkeit des GMG

2. Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
2.1. Notwendigkeit
2.2. Maßnahmen
2.3. Ziele

3. Der Arzneimittelmarkt
3.1. Charakterisierung und Besonderheiten
3.1.1. Anbieterstruktur
3.1.2. Nachfragerstruktur
3.1.3. Besonderheiten des Marktes
3.1.4. Begründung der Organisationsform des Marktes
3.2. Ausgangslage

4. Ausgewählte Maßnahmen des GMG und ihre Auswirkungen auf die Angebotsstruktur des Arzneimittelmarktes
4.1. Neue Festbetragsregelung für Arzneimittel
4.1.1. Darstellung der Maßnahme
4.1.2. Auswirkung
4.2. Änderung der Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln
durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV )
4.2.1. Darstellung der Maßnahme
4.2.2. Auswirkung
4.2.2.1. Förderung der Eigenverantwortung
4.2.2.2. Ausnahmeliste
4.2.2.3. Verordnungsverhalten der Ärzte
4.2.2.4. Verhalten der Pharma-Produzenten
4.2.2.5. Verhalten der Patienten
4.3. Preisfreigabe für nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel
4.3.1. Darstellung der Maßnahme
4.3.2. Auswirkung
4.3.2.1. Auswirkungen auf Pharma-Unternehmen
und Apotheken
4.3.2.2. Veränderung des Marketing
4.3.2.3. Auswirkungen auf die Preise
4.3.2.4. Chancen für den Apotheker
4.4. Einführung des Grünen Rezeptes
4.4.1. Darstellung der Maßnahme
4.4.2. Auswirkung
4.5. Neuregelung der Apothekerhonorare /
Neue Arzneimittelpreisverordnung
4.5.1. Darstellung der Maßnahme
4.5.2. Auswirkung
4.6. Neuregelung der Zuzahlungen für Arzneimittel
4.6.1. Darstellung der Maßnahme
4.6.2. Auswirkung
4.7. Nutzenbewertung von Arzneimitteln /
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
4.7.1. Darstellung der Maßnahme
4.7.2. Auswirkung
4.8. Versandhandel mit Arzneimitteln
4.8.1. Darstellung der Maßnahme
4.8.2. Auswirkung
4.8.2.1. Zielgruppe
4.8.2.2. Vorteile des Versandhandels
4.8.2.3. Vorteile der Apotheken
(Positionierung auf dem Markt)
4.8.2.4. Europäischer Versandhandel
4.8.2.5. Zusammenfassung
4.9. Aufhebung des Mehrbesitzverbots
4.9.1. Darstellung der Maßnahme
4.9.2. Auswirkung

5. Darstellung der Gesamtauswirkung auf den Arzneimittelmarkt

6. Ausblick

Glossar

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Arzneimittelklassifikation und Distributionswege

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einführung

1.1. Untersuchungsgegenstand und Zielsetzung der Diplomarbeit

In dieser Diplomarbeit werde ich die Auswirkungen der Gesundheitsreform 2004 auf die Angebotsstrukturen am Beispiel des Arzneimittelmarktes analysieren.

Bedingt durch demografische als auch durch monetäre Gründe, die sich unter anderem in hohen Arzneimittelausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung wiederspiegeln, war es notwendig das Gesundheitssystem zu modernisieren, um es in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten.

Zielsetzung der vorliegenden Diplomarbeit ist es, die mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) implementierten Maßnahmen kritisch auf die Wirksamkeit bezüglich der Zielerreichung des GMG hin zu untersuchen.

1.2. Vorgehensweise und Aufbau der Diplomarbeit

Zunächst werde ich in Kapitel 2 die Grundlage der Diplomarbeit, nämlich das GMG, genauer erläutern. Weiterhin sollen Notwendigkeit und Zielsetzung des GMG dargestellt werden. Anschließend werde ich in Kapitel 3 den Arzneimittelmarkt mit seinen Besonderheiten genauer darstellen, damit unter anderem deutlich wird, dass marktwirtschaftliche Prinzipien teilweise nur beschränkt angewendet werden können. Der Schwerpunkt der Diplomarbeit liegt in der nachfolgenden Darstellung der Maßnahmen des GMG sowie ihrer Bewertung, welche sich im vierten Kapitel befindet. Hierbei habe ich alle Maßnahmen des GMG ausgewählt, die sich auf den Arzneimittelmarkt beziehen. Nach der Analyse der einzelnen Maßnahmen werde ich ihren Effekt auf den Arzneimittelmarkt zusammenfassend in Kapitel 5 beschreiben. Zum Schluss werde ich im sechsten Kapitel einen Ausblick auf Reformansätze geben, die zu einer Verbesserung der Situation auf dem Arzneimittel führen könnten.

1.3. Problematik der empirischen Bewertbarkeit des GMG

Zum heutigen Zeitpunkt gestaltet es sich sehr schwierig, die tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) festzustellen, da es erst am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Arzneimittelausgaben im Dezember immens gestiegen. Grund dafür waren die Patienten, die für eine höhere Frequentierung der Ärzte sorgten, um die ab diesem Jahr eingeführte Praxisgebühr zu sparen sowie noch den Status der erstattungsfähigen, apothekenpflichtigen Medikamente auszunutzen. Dadurch bedingt haben die Ärzte mehr Medikamente verschrieben, so dass die Ausgaben für Arzneimittel gestiegen sind.

Im 1. Quartal 2004 sind die Ausgaben dementsprechend gesunken, da eine Vielzahl von Patienten, insbesondere im Bereich der chronisch Kranken, durch den Arztbesuch im Dezember mit Medikamenten versorgt war.

Von Interessensvertretern der Krankenkassen wurde bereits behauptet, dass die Arzneimittelausgaben eindeutig gesunken wären. Dabei wurde von ihnen jedoch nicht dieser so genannte „Vorzieheffekt“ berücksichtigt.[1]

Folglich müssen die statistischen Zahlen für das 2. Quartal 2004 abgewartet werden, um empirisch belegbare Kostensenkungen und Einsparpotenziale in diesem Bereich feststellen zu können.

Dementsprechend halten sich auch Handelsforschungsunternehmen, Pharma-Konzerne, Krankenkassen, Apothekerverbände oder andere Institute mit Aussagen und Analysen zurück, da diese erst die Ergebnisse des 2. Quartals abwarten wollen, die im Juli 2004 erscheinen.

Da der Abgabetermin für meine Diplomarbeit jedoch für den

30. Juni 2004 angesetzt ist, kann ich diese Ergebnisse nicht miteinbeziehen.

Stattdessen werde ich mich auf bereits vorher abgeschlossene Analysen stützen, welche die theoretischen Auswirkungen des GMG auf den Arzneimittelbereich untersucht haben.

2. Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)

2.1. Notwendigkeit

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ist mit ihren Grundprinzipien Solidarität, Subsidiarität und Selbstverwaltung ein Modell, das eine umfassende medizinische Versorgung gewährleistet. Alle Versicherten haben den gleichen Anspruch auf die notwendige medizinische Versorgung – unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen.“[2]

Um ein leistungsfähiges Gesundheitssystem zu erhalten, war es notwendig, entsprechende Anpassungen vorzunehmen, dem der Staat durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) nachgekommen ist.

Gründe für die Schaffung des GMG sind zum einen Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie nicht prozesskonforme und zielgerechte Strukturen innerhalb des Gesundheitswesens.

Bedingt durch die demografische Entwicklung werden statistisch gesehen einem Rentner im Jahr 2050 1,7 Erwerbstätige gegenüberstehen. Vor drei Jahren waren dies noch 3,8 Erwerbstätige. Des Weiteren hat der medizinische Fortschritt dazu beigetragen, dass die Kosten in diesem Bereich enorm angestiegen sind. Ohne entsprechende Reformen würde dies entweder in Beitragssatzsteigerungen der GKV und / oder Leistungskürzungen resultieren.

Problematisch ist weiterhin das Qualitätsniveau der medizinischen Versorgung. Während die Ausgaben weiter steigen, lassen sich Über-, Unter- und Fehlversorgungen feststellen. Dies sind Folgen unzureichender Koordination von Prozessen in der Behandlung von Patienten.[3]

2.2. Maßnahmen

Die Gesundheitsreform ist eine komplexe Reform. Sie ist nicht nur an ausgewählte Bereiche des Gesundheitswesens adressiert, sondern wendet sich an alle Beteiligten: Ärzte und Apotheker, Krankenhäuser und Krankenkassen, Vereine und Verbände sowie Patienten.

“Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sieht insgesamt schwerpunktmäßig vor:

- Maßnahmen zur Stärkung der Patientensouveränität,
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung,
- die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,
- die Neugestaltung der Vergütung im ambulanten Bereich,
- die Neuordnung der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln,
- eine Reform der Organisationsstrukturen,
- die Neuordnung der Versorgung mit Zahnersatz,
- die Neuordnung der Finanzierung.“[4]

2.3. Ziele

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat sich drei prägnante Ziele gesetzt, die mit der Erhaltung eines leistungsfähigen Gesundheitssystems einhergehen: Mehr Mitsprache, mehr Qualität, mehr Effizienz.[5]

- „Mehr Mitsprache“ meint, dass der Patient stärker in den Mittelpunkt rücken soll. Durch bessere Informationsmöglichkeiten über Krankheitsbilder, Behandlungsprozesse oder Arzneimittel soll die Eigenverantwortung des Patienten gestärkt werden. Weiterhin soll die sogenannte Compliance verbessert werden. Darunter versteht man, dass der Patient die Therapie, also u.a. die Einnahme von Medikamenten sowie die Teilnahme an Rehabilitationsmaßnahmen, so durchführt, wie der Arzt sie angeordnet hat. Ein therapiekonformes Verhalten, das sich beispielsweise in der Einhaltung von Einnahmefrequenzen bei Medikamenten wiederspiegelt, schlägt sich positiv in den Arzneimittelkosten nieder.[6]
- „Mehr Qualität“ äußert die Forderung nach einer besseren Abstimmung von Prozessen und Leistung zwischen den einzelnen Leistungserbringern. Maßnahmen wie medizinische Versorgungszentren oder das Hausarztsystem sollen Doppeluntersuchungen vermeiden. Dies ist verbunden mit höherer Effektivität sowie Kostensenkungen.
Weiterhin sollen Qualitätsverbesserungen durch Wettbewerb ausgelöst werden. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit soll Nutzenbewertungen durchführen, die in Anlehnung an die „Stiftung Warentest“ den Patienten zugänglich gemacht werden sollen. Ihre Entscheidungen, wie z.B. die Krankenhauswahl, sollen sich dann nach Erfolgsquoten bei den jeweiligen Eingriffen richten.[7]
- „Mehr Effizienz“ lautet vor allem die Zielsetzung auf dem Arzneimittelmarkt. Durch Änderungen im Leistungskatalog, bei der Preisgebung und in der Distribution sollen versteifte Angebotsstrukturen aufgebrochen und somit mehr Wettbewerb zugelassen werden. Weiterhin sollen falsche Anreizstrukturen aufgehoben werden. Durch diese Förderung des Gesundheits- und Kostenbewusstseins sollen die Arzneimittelausgaben gesenkt werden.[8]

Langfristiges Ziel ist es daher durch Kostensenkungen und Qualitätssteigerungen die Beitragssätze der GKV zu senken, was wiederum zu geringeren Lohnnebenkosten führt und damit den Faktor Arbeit vergünstigt.

Insgesamt verspricht sich das GMG auf dem Arzneimittelmarkt für 2004 gegenüber 2002 durch entsprechende Maßnahmen eine Kostensenkung bzw. eine Nettoentlastung für die GKV von 3,5 Mrd. Euro.[9]

3. Der Arzneimittelmarkt

3.1. Charakterisierung und Besonderheiten

Der Arzneimittelmarkt unterscheidet sich bereits in der Zusammensetzung von Anbietern und Nachfragern von anderen Märkten.

3.1.1. Anbieterstruktur

Auf der Anbieterseite sind die Apotheken zu nennen, die die zu verkaufenden Arzneimittel von dem vorgelagerten Pharma-Großhandel bzw. von den Pharma-Konzernen beziehen. Der Markt der pharmazeutischen Industrie kennzeichnet sich durch eine polypolistische Anbieterstruktur, da es in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 500 Arzneimittelhersteller gibt.[10] Der Pharma-Großhandel dagegen verhält sich oligopolistisch. Seine Aufgabe ist es, „den Ausgleich zwischen Arzneimittelangebot und Arzneimittelnachfrage in räumlicher, zeitlicher, quantitativer und qualitativer Hinsicht zu sichern.“[11]

Der Markt der Apotheken bildet mit seinen 21.500 Einrichtungen ebenfalls ein Polypol.[12] Entsprechend dem Pharma-Großhandel erfüllt die Apotheke eine Ausgleichsfunktion zwischen dem Großhandel und dem Patienten sowie in geringerem Maße zwischen dem Arzneimittelhersteller und dem Patienten. Oberster Grundsatz nach § 1 des Apothekengesetzes ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Die Arzneimittelklassifikation und die Distributionswege gestalten sich wie nachfolgend abgebildet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Arzneimittelklassifikation und Distributionswege[13]

3.1.2. Nachfragerstruktur

Grundsätzlich existieren im Nachfragermodell für Medikamente drei Nachfragerparteien, nämlich Patient, Arzt und Krankenkasse.[14]

Diese handeln in Abhängigkeit voneinander, d.h. der Patient ist der Konsument, trägt jedoch die Kosten seines Konsums, bis auf den geringen Teil der Zuzahlung, nicht selbst. Die Kosten der Arzneimittel, ausgenommen der Selbstbeteiligung des Patienten, werden im Regelfall von der Krankenkasse übernommen. Die eigentliche Nachfrage, d.h. Art und Umfang der Arzneimittel, wird vom Arzt selbst bestimmt.[15] Dieses Nachfrageschema betrifft ca. 70% des Arzneimittelumsatzes. Eine Ausnahme bildet der Selbstmedikationsmarkt. Hier ist der Patient sowohl Konsument, der seine Medikamente selbst wählt, als auch Träger der Kosten.

3.1.3. Besonderheiten des Marktes

Neben der komplexen Struktur weist der Arzneimittelmarkt noch weitere Besonderheiten auf, wie z.B. die Patientenbesonderheit, Produktbesonderheit und Versicherungsbesonderheit.

- Patientenbesonderheit

Eine Patientenbesonderheit besteht insoweit, als dass „der Patient als Konsument gehandicapt und in seiner Information und Vertrautheit mit dem Produkt eingeschränkt“[16] ist.

Der Patient soll in seiner Hilfsbedürftigkeit davon ausgehen können, dass er in jeder Apotheke die gleichen Preise zahlen muss. Ihm wäre es nicht zuzumuten, in einer solchen Situation Preise zu vergleichen um das günstigste Angebot herauszufiltern.

- Produktbesonderheit

Die Produktbesonderheit ist vor allem durch Informationsasymmetrie bezüglich der Wirksamkeit gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass das Produkt, sprich das Medikament, in besonderem Maße beratungsintensiv und erklärungsbedürftig ist. Der Patient muss über die Einnahmehäufigkeit und Wirkungen im Zusammenhang mit der Einnahme anderer Arzneimittel aufgeklärt werden, damit Schädigungen durch Medikamente, die stets mit einem gewissen Risiko behaftet sind, vermieden werden. Die Beratung eines Apothekers kann auf diese Art Folgeschäden, die mit zusätzlichen Kosten einhergehen, bei einem „unwissenden“ Patienten vermeiden.

- Versicherungsbesonderheit

Weiterhin besteht „eine Versicherungsbesonderheit, da die Nachfrage nicht direkt über Konsument und Anbieter läuft, sondern über die das Krankheitsrisiko abdeckende Versicherung.“[17]

- Informationsasymmetrie

Zwischen dem Mediziner und dem Patient besteht insoweit Informationsasymmetrie, als dass der Arzt über die Gesundheitsleistung entscheidet. Der Patient vertraut auf das Expertenwissen des Arztes und vollführt dessen Entscheidung, indem er das Rezept einlöst. Im Grunde genommen existiert diese Art von Informationsasymmetrie öfter. „Dennoch ist anzunehmen, dass der Patient, da es seine eigene Gesundheit betrifft, weniger frei beim Befolgen des Expertenrats ist, als dies in anderen Dienstleistungssituationen mit unterschiedlichem Informationsniveau der Fall ist.“[18]

[...]


[1] Vgl. DAZ vom 06.05.2004, S. 61.

[2] Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, S. 1.

[3] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Gesundheitsreform: Eine gesunde Entscheidung für alle!“, S. 6.

[4] Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, S. 2.

[5] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Gesundheitsreform: Eine gesunde Entscheidung für alle!“, S. 8 ff.

[6] Vgl. Hehner, S. / Wettke, J.: “Perspektiven für Apotheken in Deutschland”, S. 10.

[7] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Gesundheitsreform: Eine gesunde Entscheidung für alle!“, S. 12 ff.

[8] Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: „Die Gesundheitsreform: Eine gesunde Entscheidung für alle!“, S. 16 ff.

[9] Vgl. DAZ vom 06.05.2004, S. 61.

[10] Vgl. BPI: „Pharma-Daten 2003“, S. 6.

[11] Roos, B.: „Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auf den Arzneimittelmärkten der Bundesrepublik Deutschland“, S. 26

[12] Vgl. Hasse, E.: „Hamburger mit neuer Internet-Apotheke erfolgreich“.

[13] Zdrowomyslaw, N. / Dürig, W.: „Gesundheitsökonomie”, S. 197.

[14] Vgl. Rothe, T.: „Möglichkeiten und Grenzen einer marktorientierten Führung öffentlicher Apotheken in der Bundesrepublik Deutschland”, S. 40.

[15] Vgl. Wähling, S.: „Krankenversicherung und Arzneimittelmarkt“, S. 13 f.

[16] Glaeske, G. / Klauber, J. / Lankers, C. / Selke, G.: „Stärkung des Wettbewerbs in der Arzneimittelversorgung zur Steigerung von Konsumentennutzen, Effizienz und Qualität“, S. 123.

[17] Glaeske, G. / Klauber, J. / Lankers, C. / Selke, G.: „Stärkung des Wettbewerbs in der Arzneimittelversorgung zur Steigerung von Konsumentennutzen, Effizienz und Qualität“, S. 123.

[18] Glaeske, G. / Klauber, J. / Lankers, C. / Selke, G.: „Stärkung des Wettbewerbs in der Arzneimittelversorgung zur Steigerung von Konsumentennutzen, Effizienz und Qualität“, S. 165.

Fin de l'extrait de 52 pages

Résumé des informations

Titre
Auswirkungen der Gesundheitsreform 2004 auf die Angebotsstrukturen am Beispiel des Arzneimittelmarktes
Université
Mangement School Bochum  (FB Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
52
N° de catalogue
V28345
ISBN (ebook)
9783638301589
ISBN (Livre)
9783638760607
Taille d'un fichier
604 KB
Langue
allemand
Mots clés
Auswirkungen, Gesundheitsreform, Angebotsstrukturen, Beispiel, Arzneimittelmarktes, Arzneimittelmarkt
Citation du texte
Maike Becker (Auteur), 2004, Auswirkungen der Gesundheitsreform 2004 auf die Angebotsstrukturen am Beispiel des Arzneimittelmarktes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28345

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