E-Bilanz. Entwicklung, Darstellung und kritische Würdigung


Tesis (Bachelor), 2014

59 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis V

Abbildungsverzeichnis VI

Tabellenverzeichnis VII

1. Einleitung 1
1.1 Einführung in die Elektronische Bilanz 1
1.2 Ablauf und Abgrenzung der Bachelorthesis 1

2. Beschreibung der Elektronischen Bilanz 2
2.1 Definition 2
2.2 Hintergrund 2
2.3 Chronik der Elektronischen Bilanz 3

3. Anwendungsbereiche 9
3.1 Persönlicher Anwendungsbereich 9
3.1.1 Allgemeines 9
3.1.2 Bilanzierende Unternehmungen 10
3.1.2.1 Anwendungspflichtige Steuerpflichtige 10
33.1.2.2 Nicht anwendungspflichtige Steuerpflichtige 12
3.1.3 Besonderer sachlicher Anwendungsbereich 12
3.1.3.1 Betriebsstätten 12
3.1.3.2 Steuerbefreite Körperschaften 13
3.1.3.3 Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Betrieben gewerblicher Art 13
33.1.4 Übersicht der anwendungspflichtigen Steuerpflichtigen 14
3.2 Zeitlicher Anwendungsbereich 14
3.2.1 Allgemeines 14
3.2.2 Übersicht des zeitlichen Anwendungsbereiches 16
3.2.3 Härtefälle 17
3.2.4 Sanktionen 18
3.3 Sachlicher Anwendungsbereich 18
3.3.1 Taxonomie 18
3.3.2 XBRL-Standard 20
3.3.3 GCD-Modul 22
3.3.4 GAAP-Modul 22
3.3.5 Kerntaxonomie 23
3.3.6 Berichtsbestandteile 24
3.3.6.1 Bilanz 24
3.3.6.2 Gewinn- und Verlustrechnung 24
3.3.6.3 Steuerliche Modifikation 25
3.3.6.4 Ergebnisverwendung 25
3.3.6.5 Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften 25
3.3.6.6 Sonder– und Ergänzungsbilanzen 26
3.3.6.7 Steuerliche Gewinnermittlung 26
3.3.7 Branchenspezifische Taxonomien 27
3.3.7.1 Spezialtaxonomie 27
3.3.7.2 Ergänzungstaxonomie 27
3.3.7.3 Übersicht der branchenspezifischen Taxonomien 28
3.3.8 Positionseigenschaften 29
3.3.8.1 Mindestumfang 29
3.3.8.2 Mussfeld 29
3.3.8.3 Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 30
3.3.8.4 Summenfeld 30
3.3.8.5 Rechnerisch notwendige Positionen 30
3.3.8.6 Auffangpositionen 31
3.3.8.7 Unzulässige Positionen 31

4. Die Umsetzung in der Unternehmung 33
4.1 Betroffene Unternehmungsbereiche 33
4.2 Die Vorbereitung auf die Elektronische Bilanz 34
4.2.1 Theoretisches Wissen aneignen 34
4.2.2 Analyse der IST- und SOLL-Situation 35
4.2.3 Umstellungsmaßnahmen durchführen 36
4.2.4 Laufende Optimierung 36

5. Kritik an der Elektronischen Bilanz 37
5.1 Aus Sicht der Finanzverwaltung 37
5.1.1 Umsetzung in der Finanzverwaltung 37
5.1.2 Umsetzung in den Unternehmungen 38
5.2 Aus Sicht der Wirtschaft 39
5.2.1 Umsetzung in den Unternehmungen 39
5.2.2 Folgen des Risikomanagementsystems 41
5.2.3 Datenschutz 42
5.2.4 Fehlende rechtliche Grundlagen 42

6. Fazit und Ausblick 45

Literaturverzeichnis VII

Internetverzeichnis VIII

1. Einleitung 1.1 Einführung in die Elektronische Bilanz

In einem rasanten Wettlauf kostengünstiger und effizienter Arbeitsabläufe setzen nicht nur private Unternehmungen auf verstärkten Einsatz der modernen Informations­technologien, auch öffentliche Verwaltungen setzen zunehmend auf diese Option.[1]

Unter dem Motto „Elektronik statt Papier“[2] stand der Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens. Mit dem Steuer­bürokratie­abbaugesetz wird die Finanzverwaltung die bekannten papierbasierten Verfahrens­abläufe durch elektronische Kommunikation ersetzen.

Bereits seit dem Veranlagungszeitraum 2011 werden sämtliche Steuererklärungen elektronisch übertragen. Nach erfolgreicher Reform der Übermittlungsart der Steuer­erklärungen folgen nun auch die Abschlussdaten in Form der Elektronischen Bilanz mittels elektronischer Datenübertragung. [3]

1.2 Ablauf und Abgrenzung der Bachelorthesis

Diese wissenschaftliche Arbeit gewährleistet dem Leser einen Einblick in das Thema der Elektronischen Bilanz. Dazu werden zunächst der Hintergrund und die damit zusamme­nhängende Frage „Warum eigentlich Elektronische Bilanz?“ geklärt.

Es folgt eine Beschreibung der chronologischen Entwicklung und geht in die verschiedene­n Anwendungsbereiche sowie dem Aufbau der Taxonomie über. Eine Detaillierte Erläuterung der Umstellungsaufwendungen innerhalb der notwendigen Bereiche sowie eine Beschreibung der Umsetzungsverfahren der Elektronischen Bilanz werden in dieser Bachelorthesis nicht behandelt. Im Rahmen einer kritischen Würdigung der Elektronischen Bilanz werden die Auswirkungen auf Unternehmungen und Finanzbehörden dargestellt. Abschließend gibt das Fazit eine kurze Zusammen­fassung des Inhaltes wieder.

2. Beschreibung der Elektronischen Bilanz

2.1 Definition

Im Rahmen der elektronischen Steuererklärungen von Unternehmungen sind künftig die Inhalte der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der entsprechenden Geschäfts­jahre digital im gesetzlich vorgeschriebenen XBRL-Format[4] an das zuständige Finanzamt zu übertragen. Rechtsgrundlage der Elektronischen Bilanz ist § 5b EStG.[5]

2.2 Hintergrund

In den vergangenen Jahren wurden die Bilanzen sowie die Gewinn- und Verlust­rechnungen als Unterlagen zur Unternehmenssteuererklärung bei den zuständigen Finanzämtern in Papierform gem. § 60 (1) EStDV eingereicht, obwohl die notwendigen Daten den Unternehmungen i.d.R. in digitaler Form zur Verfügung standen. [6]

Nach dem Leitspruch „Elektronik statt Papier“[7] hat der deutsche Gesetzgeber zur Steigerung effizienter und kostengünstiger Arbeitsprozesse der Finanzverwaltung im Dezember 2008 ein Gesetz zum Abbau der nationalen Steuerbürokratie durch Nutzung moderner Informationstechnologie verabschiedet.

Die Gesetzgebung wollte mit dem Gesetz zur elektronischen Übertragung von Bilanzen eine Optimierung der Abläufe zwischen den deutschen Finanzämtern und den Unternehmungen schaffen. Parallel sollte den Behörden eine Möglichkeit gegeben werden, die erhaltenen Unternehmungsdaten einer umfassenden Datenauswertung zu unterziehen.

Mit Einführung der Elektronischen Bilanz gem. § 5b EStG wurde eine weitere Stufe in der „Nationalen E-Government Strategie“ [8] (NEGS) erreicht. Die NEGS wurde am 24. September 2010 vom IT-Planungsrat beschlossen. Diese Strategie umfasst sämtliche durch Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützten Abläufe der öffentlichen Entscheidungsfindung und Leistungserstellung in den Bereichen der Politik, des Staates und der Verwaltung.[9] Die Zielvorstellung der Strategie zum Abbau unnötiger Bürokratie, ist zukünftig alle Abwicklungen zwischen Behörden und Unternehmungen sowie Bürgern ausschließlich auf dem elektronischen Weg abzuwickeln.

Die elektronisch übermittelten Unternehmungsdaten sollen zukünftig den zuständigen Finanzämtern digital zur Verfügung stehen und mittels eines Risikomanagement­systems nach bestimmten steuerrelevanten Werten gefiltert und analysiert werden. Ebenfalls entsteht die Möglichkeit Unternehmungen anhand von Branchenvergleichen sowie Jahresvergleichen nebeneinander zu stellen und so gezielt nach Auffälligkeiten zu suchen. Eine gesonderte Auswahl von relevanten Unternehmungen wird getroffen, um zeitnahe Betriebsprüfungen durchzuführen.[10]

Aufgrund der automatisierten Arbeitsvorgänge sollen Fachkräfte der Finanzämter entlastet werden. Die freigewordenen Kapazitäten im Bereich des Humankapitals stehen folglich für gezielte Überprüfungen risikobehafteter Sachverhalte, z.B. im Rahmen einer Betriebsprüfung, zur Verfügung. [11]

2.3 Chronik der Elektronischen Bilanz

19. Dezember 2008

Der Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland hat dem Steuerbürokratieabbaugesetz zugestimmt. Dem Gesetz liegt unter anderem zugrunde, dass einige papierbasierte Verfahrensabläufe mithilfe moderner Kommunikationstechnologie elektronisch zu übermitteln sind. Steuerpflichtige werden verpflichtet ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Steuererklärungen und Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für Wirtschafts­jahre, welche nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, nach standar­disierten Vorgaben elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.[12]

01. Januar 2009

Das Steuerbürokratieabbaugesetz tritt als Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des deutschen Steuerverfahrens in Kraft. [13]

31. August 2010

Der Entwurf des Anwendungsschreibens des Bundesministeriums der Finanzen zur Veröffentlichung der Taxonomie und die visualisierten Taxonomiedateien zur Elektronischen Bilanz werden an die Verbandsmitglieder versendet.[14]

September und Oktober 2010

Die Anhörung des Verbandes zur Elektronischen Bilanz gem. § 5b EStG fand im Zeitraum von September bis Oktober 2010 statt. [15]

Die Stellungnahmen der Mitglieder umfassen insgesamt 185 Seiten und beschreiben eine massive Kritik gegenüber dem publizierten Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie vom 31. August 2010. Besonders der erstmalige Anwendungszeitpunkt zur Übermittlung der Elektronischen Bilanz und die unklaren Anwendungsfragen, welche durch unzureichende Erläuterungen des Bundes­ministeriums der Finanzen auftraten, wurden bemängelt. [16]

16. Dezember 2010

Die verbindlichen Taxonomien zur Elektronischen Bilanz wurden erstmals per Anwendungs­schreiben des BMF bekanntgegeben. Des Weiteren wird über eine folgende Pilotphase im ersten Halbjahr 2011 berichtet.[17]

20. Dezember 2010

Da die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der vorgesehenen Verpflichtung zur Übermittlung der Elektronischen Bilanz für Wirtschafts­jahre, welche nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, nicht vorhanden waren, wurde eine Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes festgesetzt.

Die Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung vom 20. Dezember 2010 hatte zur Folge, dass der erstmalige Anwendungszeitpunkt der Elektronischen Bilanz hinreichend auf Wirtschaftsjahre, welche nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, verschoben wurde. Die verschobene Zeitraum sollte auch im Rahmen eines Pilot­projektes zur Einschätzung des Umfanges der Unternehmungsdaten genutzt werden.[18]

18. Januar 2011

Um bestehende Unklarheiten zu beseitigen sollte eine Pilotphase geschaffen werden, in welcher Unternehmungen die Möglichkeit bekommen, erstmals die Elektronische Bilanz zu testen und an den Ausgestaltungen der Taxonomien mitzuwirken.[19]

Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Pilotphase für die E-Bilanz“ fand im Bundesministerium der Finanzen statt. [20]

01. Februar bis 30. April 2011 (bzw. 30. Juni 2011)

Im Februar 2011 begann die Pilotphase der Elektronischen Bilanz mit freiwilliger Teilnahme.

Durch Übermittlung der notwendigen Unternehmungsdaten und Beantwortung eines Evaluierungsbogens hatten Unternehmungen die Möglichkeit bei der Entstehung der Elektronischen Bilanz mitzuwirken.[21]

Neben einer Vielzahl von mittelständischen Unternehmungen haben auch viele der damals größten börsengehandelten deutschen Unternehmungen eine der rund 400 Test­nummern beantragt und die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt.[22]

Teilnehmende Steuerpflichtige konnten Datensätze vom 01. Februar 2011 bis zum 30. April 2011 mittels der Software ERiC (ElsterRichClient), welche durch die Finanz­verwaltung zur Verfügung gestellt wurde, übermitteln. Um die Pilotphase wirkungsvoll beenden zu können, wurden weiterhin Datensätze, welche vom 01. Mai bis zum 30. Juni 2011 bei der Finanzverwaltung eingingen, trotz Überschreitung der Testphase, mit einbezogen. [23]

21. Juni 2011

Die Entwürfe der Branchentaxonomien zur Elektronischen Bilanz wurden mit den Bundesländern abgestimmt und durch das Bundesministerium der Finanzen an die Mitglieder des Verbandes versendet. Die Verbandsmitglieder hatten nun die Möglichkeit bis zum 22. Juli 2011 Stellung zu den Branchentaxonomien zu nehmen. [24]

01. Juli 2011

Aufgrund der zahlreichen Kritiken gegenüber den Inhalten des Anwendungs­schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie vom 31. August 2010 durch die Mitglieder des Verbandes versandt die Finanzverwaltung, nach Beendigung der Pilot­phase, eine Überarbeitung des ersten Entwurfes des Anwendungsschreibens zu § 5b EStG an die Verbandsmitglieder. Die Mitglieder erhielten erneut bis zum 28. Juli 2011 Zeit, um sich schriftlich zum aktuellen Anwendungsschreiben zu äußern.[25]

08. August 2011

Aufgrund des Berichtes über die Auswertung der Pilotphase zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nach § 5b EStG wurden Erleichterungen in der Elektronischen Bilanz beschlossen, um Unternehmungen den technischen und organisatorischen Einstieg zu erleichtern. [26]

16. August 2011

Die Auswertungsergebnisse der verlängerten Pilotphase vom 01. Februar bis zum 30. Juni 2011 wurden freiwilligen Teilnehmern der Pilotphase sowie Vertretern von Verbänden im Berliner Bundesministerium der Finanzen präsentiert.[27] Die Pilotphase hat gezeigt, dass die geforderten Übermittlungen der Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach Etablierung der technischen Voraussetzungen und Schulung des Personals möglich sind. Der Großteil aller Teilnehmer hat die Unternehmungs­datensätze zur Zufriedenheit der Finanzverwaltung elektronisch übermittelt. Dennoch gab es einerseits Datensätze, welche aus Sicht der Finanzverwaltung nicht in dem geforderten Umfang übermittelt wurden. Andererseits gab es jedoch auch Unternehmungen und steuerliche Berater, welche die spezifischen Taxonomien der Elektronischen Bilanz vollends ausgeschöpft haben und Daten über dem gesetzlich geforderten Mindestumfang übermittelten.[28]

28. September 2011

Im September 2011 versandt das Bundesministerium der Finanzen das Anwendungs­schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 an die obersten Finanzbehörden der Bundesländer.[29]

05. Juni 2012

Mit dem Anwendungsschreiben vom 05. Juni 2012 wurden Verfahrensgrundsätze zur Aktualisierung der Taxonomien ausgeführt. Des Weiteren wurde das aktualisierte Datenschema der Version 5.1 als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5 EStG veröffentlicht. Dieses gilt grundsätzlich für die Wirtschaftsjahre, welche nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Die Anwendung der Version 5.1 wird jedoch nicht beanstandet, wenn diese bereits für die Wirtschaftsjahre 2012 bzw. 2012/2013 verwendet wird.[30]

30. April 2013

Das aktualisierte Datenschema der Taxonomie 5.2 wird im April 2013 veröffentlicht und findet Anwendung für alle Wirtschaftsjahre, welche nach dem 31. Dezember 2013 beginnen. Die Anwendung der Version 5.2 wird jedoch nicht beanstandet, wenn diese bereits für die Wirtschaftsjahre 2013 bzw. 2013/2014 verwendet wird.[31]

13. Juni 2014

Im Juni dieses Jahres wurde die aktuellste Taxonomie als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die Taxonomie 5.3 ist grundsätzlich anzuwenden für Wirtschaftsjahre, welche nach dem 31. Dezember 2014 beginnen. Die Anwendung der Version 5.3 wird jedoch nicht beanstandet, wenn diese bereits für die Wirtschaftsjahre 2014 bzw. 2014/2015 verwendet wird.[32]

3. Anwendungsbereiche

3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

3.1.1 Allgemeines

Die betroffenen Steuerpflichtigen, welche den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach gesetzlich vorgeschriebenem Muster an die zuständigen Finanzämter zu übermitteln haben, sind nach § 5b (1) Sa. 1 HS. 1 EStG festgelegt.

Grundsätzlich betrifft die Elektronische Bilanz alle bilanzierenden Steuerpflichtigen, welche ihren Gewinn nach §§ 4 (1), 5 oder 5a EStG ermitteln. [1] Die Anwendung der Elektronischen Bilanz gem. § 5b EStG ist unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige handelsrechtlich oder steuerrechtlich bilanziert (§§ 238 ff. HGB und 141 (1) AO).[2] Folglich bleiben Unternehmungen, welche keine Bücher führen, von den Vorschriften zur Anwendung der Elektronischen Bilanz unbeachtet. Steuerpflichtige, welche freiwillig Bücher führen, verpflichten sich die Bilanz sowie Gewinn- und Verlust­rechnung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Rechtsformspezifische Erleichterungen haben im Rahmen der Elektronischen Bilanz keinen Einfluss, da die Anwendung nach § 5b EStG unabhängig von der Rechtsform des Steuerpflichtigen ist. Folglich bleiben die Unternehmungsgrößen gem. § 267 HGB unbeachtet. [3] Sogar Vorratsgesellschaften, welche ggf. lediglich ein geringes Guthaben bei Kreditinstituten und das notwendige Stammkapital in der Unternehmungs­bilanz ausweisen, sind verpflichtet die Vorgaben des § 5b EStG vollständig zu erfüllen.

Bei bilanzierenden Unternehmungen, welche als Großbetriebe im Sinne der Betriebs­prüfungsordnung gelten, finden Anschlussprüfungen statt, wobei die notwendige Betriebs­prüfung in der Regel mehrere Jahre umfasst. Im Rahmen der Anschluss­prüfung werden alle erforderlichen Sachverhalte durch den Betriebsprüfer festgestellt und untersucht.[4] Das Gesetz zur Elektronischen Bilanz sieht keine Ausnahme­regelungen für anschlussgeprüfte bzw. dauergeprüfte Unternehmungen vor. Demzufolge unterliegen diese Unternehmungen einem doppelten Datenzugriff.

Die Vorschriften des § 5b EStG verkörpern dem Grunde nach eine reine Verfahrens­norm, welche jedoch auch eine Standardisierung der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anstrebt.[5] Somit besitzt § 5b EStG weder einen Einfluss auf die steuerliche Gewinnermittlung, noch auf die Buchführungspflichten oder Aufzeichnungspflichten. Auch die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen bleiben unbeachtet.

In der Gesamtheit sind nach Meldung des deutschen Staates 1,35 Millionen Unternehmungen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung gem. § 5b EStG betroffen.[6]

Die gesetzliche Zuordnung des § 5b EStG wurde unpassend gewählt, da diese ein Unterkapitel des „Gewinns“ i.S.d. Gewinnermittlung ist. Eine optimalere Platzierung des Gesetzes zur Anwendung der elektronischen Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen wäre unter § 25 EStG (Veranlagung) oder § 60 EStDV (Unterlagen zur Steuererklärung).


[1] Vgl. BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Rz. 1.
[2] Vgl. Blümich (2011), Rz. 11.
[3] Vgl. BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10009, Rz. 1.
[4] Vgl. Althoff/Arnold/Jansen/Polka/Wetzel (2011), S. 13.
[5] Vgl. DB (2010), Nr. DB0361565, S. 1608.
[6] Vgl. Deutscher Bundestag (2008), S. 18.
[7] Vgl. Koch/Nagel/Maltseva (2012), S. V.
[8] BMF (2011), Nr. 20/2011, S. 1.
[9] Vgl. Wittkowski (2012), S. 15.
[10] Vgl. hierzu Kapitel 3.3.2 XBRL-Standard.
[11] Vgl. Althoff/Arnold/Jansen/Polka/Wetzel (2011), S. 127.
[12] Vgl. BMF, Broschüre (2012), S. 5.
[13] BMF (2011), Nr. 20/2011, S. 1.
[14] Siehe hinsichtlich NEGS: href="http://www.it-planungsrat.de/DE/Strategie/negs_node.html" http://www.it-planungsrat.de/DE/Strategie/negs_node.html.
[15] Vgl. Feindt/Johannsen (2012), S. 1.
[16] Vgl. Feindt/Johannsen (2012), S. 6.
[17] Vgl. Feindt/Johannsen (2012), S. 6.
[18] Vgl. BECK (2008).
[19] Vgl. BECK (2008).
[20] Vgl. BMF, Schreiben v. 31.8.2010, IV C 6 - S 2133-b/10/10001, S. 1 ff.
[21] Vgl. BMF (2010) v. 21.10.2010, S. 1.
[22] Vgl. o.V. (2010), S. 1 ff.
[23] Vgl. BMF, Schreiben v. 16.12.2010, IV C 6 - S 2133-b/10/10001, S. 1 ff.
[24] Vgl. BGBl (2010).
[25] Vgl. BMF, Schreiben v. 26.1.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10001, S. 1 ff.
[26] Vgl. BMF (2011).
[27] Vgl. BMF, Schreiben v. 26.1.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10001, S. 1 ff.
[28] Vgl. BMF, Schreiben v. 01.07.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009, S. 1 ff.
[29] Vgl. BMF (2011).
[30] Vgl. BMF, Schreiben v. 26.1.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10001, S. 1 ff.
[31] Vgl. BMF, Schreiben v. 1.7.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10009, S. 1 ff.
[32] Vgl. BMF, Schreiben v. 26.1.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10001, S. 1 ff.
[33] Vgl. BMF (2011).
[34 Vgl. KONSENS (2011), S. 16.
[35] Vgl. BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 - S 2133-b/11/10009, S. 1 ff.
[36] Vgl. BMF, Schreiben v. 5.6.2012, IV C 6 - S 2133-b/11/10016, S. 1.
[37] Vgl. BMF, Schreiben v. 27.6.2013, IV C 6-S 2133-b/11/10016 :003, S. 1.
[38] Vgl. BMF, Schreiben v. 13.6.2014, IV C 6-S 2133-b/11/10016 :004, S. 1.

Final del extracto de 59 páginas

Detalles

Título
E-Bilanz. Entwicklung, Darstellung und kritische Würdigung
Universidad
Kiel University of Applied Sciences  (Fachbereich Wirtschaft)
Calificación
1,3
Autor
Año
2014
Páginas
59
No. de catálogo
V284017
ISBN (Ebook)
9783656841074
ISBN (Libro)
9783656841081
Tamaño de fichero
815 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
E-Bilanz, Elektronische Bilanz, e-government, Steuerlehre; Steuern, Bilanz, Steuerbilanz, Handelsbilanz, Taxonomie, § 5 b EStG, §5b EStG, Steuerrecht, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftslehre, Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Controlling, Bachelor, Diplomarbeit, 2014, Einkommensteuer, Einkommensteuergesetz, EStG, § 5b
Citar trabajo
Florian Ollmann (Autor), 2014, E-Bilanz. Entwicklung, Darstellung und kritische Würdigung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284017

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