Die Ökonomisierung der sozialen Dienste am Beispiel der stationären Altenpflege


Travail d'étude, 2014

49 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Entwicklung der stationären Altenpflege
2.1 Vom christlichen Dienst zum Dienstleistungsberuf
2.2 Die Bedeutung des demografischen Wandels für die Altenpflege

3 Stationäre Altenpflege heute
3.1 Charakteristika der stationären Altenpflege
3.1.1 Struktur der Pflegeeinrichtungen
3.1.2 Finanzierung
3.2 Ökonomisierung der stationären Altenpflege unter gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten
3.2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
3.2.2 Qualitätssicherung
3.2.3 Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit

4 Auswirkungen der Ökonomisierung auf die Arbeitsbedingungen und die Versorgungsqualität
4.1 Indikatoren für „gute Arbeit“
4.2 Zusammenhang zwischen Versorgungsqualität und „guter Arbeit“

5 Empirische Untersuchung
5.1 Methodik
5.2 Ergebnisse und Auswertung

6 Fazit

Anhang
1 Quellenverzeichnis
2 Interview mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
3 Auswertungstabelle

1 Einleitung

Der Begriff „Ökonomisierung“ erlebt gegenwärtig eine Konjunktur und wird damit zu einem der Schlüsselbegriffe unserer Zeit.1 Wo wirtschaftliche Gesetze bislang wegen wohlfahrtsstaatlicher Standards eine untergeordnete Rolle gespielt haben, gewinnt die Ökonomie an Bedeutung: insbesondere im öffentlichen Dienst, im Gesundheits- und Bildungswesen sowie in der Wirtschaft.2 Der Einsatz von marktwirtschaftlichen Steuerungselementen führt zu einer voranschreitenden Verknappung der öffentlichen Mittel und fördert mehr Wettbewerb, Effizienz und Marktdruck.3 Öffentliche Einrichtungen unterliegen mehr und mehr den betriebswirtschaftlichen Bedingungen, welche bislang nur für Unternehmen des freien Marktes galten.4 Insbesondere auch der Bereich der sozialen Dienste wie die Altenpflege erfährt in der gegenwärtigen Zeit Veränderungen, welche durch marktwirtschaftliche Elemente gesteuert werden. Ansteigende Pflegebedarfszahlen sowie wachsende Komplexität der Anforderungen an die Betroffenen bringen seit den letzten Jahren die Notwendigkeit hervor, entsprechende Versorgungsangebote aus- und aufbauzubauen.5 Dabei wird der stationären Altenpflege eine zunehmende Bedeutung im Rahmen der professionellen Versorgung und Pflege zuteil. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege, bei der Pflegedienste die Pflegeleistung im häuslichen Bereich verrichten, wird der zu Pflegende im Rahmen der vollstationären Altenpflege im Pflegeheim dauerhaft aufgenommen und mit Wohnraum, Nahrung und pflegerischer Betreuung rund um die Uhr versorgt.6 Immer mehr Menschen werden nicht mehr klassisch zu Hause von Angehörigen und ggf. durch Unterstützung von ambulanten Pflegediensten betreut.7 Im Jahr 2011 wurden nach der Pflegestatistik, welche vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird, bereits 30 % (743.000) aller Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt.8 Gegenüber 1999, als die Pflegestatistik erstmalig durchgeführt wurde, ist ein Anstieg von 32 % (180.000) zu verzeichnen.9 Als Wendepunkt in der Altenpflege wird das Inkrafttreten der sozialen Pflegeversicherung10 am 1. Januar 19995 betrachtet.11 Mit Einführung des Elften Sozialgesetzbuches wurde die Finanzierung von Pflegebedürftigkeit geregelt. Nach § 14 SGB XI sind wird Pflegebedürftigkeit wie folgt definiert:

„Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.“12

Gleichzeitig wurde eine eigenständige wirtschaftliche Grundlage für die professionelle Pflege geschaffen.13 Durch den Aufbau der fünften Säule in der Sozialversicherung neben der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung konnten die Pflegedienste, insbesondere auch die ambulante Pflege, ausgebaut werden. Bereits kurze Zeit nach Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung expandierte die pflegerische Infrastruktur.14

Bislang sind empirische Untersuchungen, welche sich mit den Auswirkungen der Ökonomisierung - der „neuen“ wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - auf die Versorgung im Bereich der Pflegedienste beschäftigen, selten anzutreffen. Welche Bedeutung der Grundsicherungscharakter der Pflegeversicherung auf das Versorgungs- und Leistungsgeschehen stationärer Pflegeeinrichtungen hat und inwieweit das Vorhaben der Marktkonformität als Herausforderung für die Beschäftigten besteht, ist bisher ungeklärt. In den vergangenen Jahren wurden einige Publikationen hervorgebracht, welche sich bereits mit den Auswirkungen der Ökonomisierung auf das Gesundheitswesen beschäftigten. Jedoch wird dabei der Fokus immer wieder auf den ambulanten Pflegebereich gelegt. Daher wird diese Arbeit folgende Forschungsfrage untersuchen: „Welche Auswirkungen hat die Ökonomisierung der sozialen Dienste auf die Arbeitsbedingungen in der stationären Altenpflege?“ Dabei wird die Fragestellung diskutiert, welcher Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Versorgungsqualität besteht. Was machen gute Arbeitsbedingungen aus und wie können diese in der stationären Altenpflegearbeit sichergestellt werden?

Ziel dieser Arbeit soll also sein, insbesondere die Arbeitsbedingungen in der stationären Altenpflege als Teil der pflegerischen Infrastruktur unter dem Aspekt der Ökonomisierung und deren Auswirkungen zu bewerten. Um die vorgenannte Fragestellung zu analysieren und beantworten zu können, gliedert sich die Arbeit wie folgt. Im ersten Teil der Arbeit wird eine literaturbasierte Analyse vorgenommen. Dafür wird zunächst ein Überblick zur Entstehung der Altenpflegearbeit gegeben. Darauf aufbauend werden die Auswirkungen des demografischen Wandels für die Dienstleistung Pflege, insbesondere für die stationäre Altenpflege aufgezeigt. Um darauf Bezug zu nehmen, wird im nächsten Schritt die aktuelle Situation durch die Darstellung der Charakteristika der stationären Altenpflege beschrieben, wobei auch die Finanzierungsmodelle der Einrichtungen eine Rolle spielen. Das dritte Kapitel steht unter dem zentralen Begriff „Ökonomisierung“ und beschäftigt sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die auf die Pflegeeinrichtungen Einfluss nehmen. Die Qualitätssicherung, welche durch verschiedene Organisationen nach bestimmten Kriterien in den Einrichtungen vorgenommen wird, wird ebenfalls im dritten Kapitel behandelt. Welcher Zusammenhang zwischen den Arbeitsbedingungen und der Versorgungsqualität in der Pflege vorliegt, ist Bestandteil des vierten Kapitels. Nachdem das theoretische Hintergrundwissen bereitgestellt und analysiert wurde, folgt im zweiten Teil der Arbeit eine empirische Erhebung, um neue Erkenntnisse zur Beantwortung der zentralen Fragestellung zu gewinnen sowie auszuwerten.

2 Entwicklung der stationären Altenpflege

Die Entstehungsgeschichte der Altenpflege beginnt bereits im 19. Jahrhundert, als zwischen der Versorgung von Armen, Kranken und Alten noch nicht unterschieden wurde.15 Erst ab dem 20. Jahrhundert wurde die Altenpflege allmählich aus der Krankenpflege herausgelöst und schließlich in den 1950er Jahren zu einem eigenständigen Beruf erklärt.16 Schon als die ersten politischen Diskussionen zur Pflegeversicherung in den 1970er Jahren begonnen haben, war man sich der Folgen der demografischen Entwicklung bewusst. Neben der Entstehung der Altenpflege wird in diesem Kapitel die Verbindung zwischen den Veränderungen der Arbeitswelt und der Pflege herausgestellt.

2.1 Vom christlichen Dienst zum Dienstleistungsberuf

Die Pflege und Versorgung von älteren hilfsbedürftigen Menschen lag seit Jahrhunderten in der Verantwortung der Familie. Diese als selbstverständlich erachtete Aufgabe wurde überwiegend von den Frauen der Familie übernommen.17 Bis zur Reformation galt die Pflege als christlicher Dienst, um das Seelenheil zu erlangen.18 Danach richteten protestantische Gemeinden eine öffentliche Kranken- und Armenfürsorge ein.19 Nur in Ausnahmefällen aufgrund von Armut oder Krankheit der Familie wurden die Angehörigen in den öffentlichen Armenhäusern, so genannte Asyle untergebracht. Im 19. Jahrhundert wurden psychisch oder körperlich Kranke zunehmend aus den öffentlichen Einrichtungen in spezielle Anstalten verlagert. Lediglich die älteren Menschen blieben zurück.20 Für die Ausübung der Pflege wurden ganz bewusst Frauen eingesetzt, so wie es das bürgerliche Ideal zu der damaligen Zeit beschrieb.21 Aber auch andere Gründe, wie die Kriege im 19. Jahrhundert sowie der mit der Industrialisierung zusammenhängende Versorgungsbedarf kranker Arbeiter, bedingten den erhöhten Einsatz von „Hausfrauen“ als Pflegepersonal.22 Immer mehr alt gewordene Arbeiter der industriellen Betriebe mussten versorgt werden, sodass der Bedarf an Pflegepersonal durch Krankenpflegekräfte nicht mehr gedeckt werden konnte.23 Daher wurde begonnen, zunächst ungelernte Arbeitskräfte, Ehrenamtliche und Ordensschwester heranzuziehen. Im Jahr 1889 wurde das Bismarck’sche Alters- und Invaliditätsgesetz eingeführt, welches eine Institutionalisierung der Altersvorsorge zur Folge hatte.24 Erste Wohlfahrtsorganisationen entstanden. Die Krankenpflege entwickelte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem eigenständigen Beruf.25 Ab den 1950er Jahren fand ein planmäßiger Ausbau der Altenheime statt. Die Funktion der Altenheime als ausschließlicher Verwahrungsort sowie Wohn- und Essplatz geriet durch die Entwicklung von Pflege- und Therapiekonzepten in den Hintergrund.26 Der medizinische Fortschritt und die damit verbundene ansteigende Lebenserwartung ließ die Zahl der pflegebedürftigen Alten weiter ansteigen. So wurde die Altenpflege Ende der 1950er Jahre ebenfalls zu einem eigenen Berufsstand erklärt.27 Die Zugangsbedingungen wurden für die Altenpflege auf einem geringeren Niveau gehalten als vergleichsweise für die Krankenpflege.28 Hinsichtlich der gefragten Fähigkeiten wie Lebenserfahrung, Tatkraft und Ausgeglichenheit für den Altenpflegeberuf wurden insbesondere nicht erwerbstätige Hausfrauen mittleren Alters angesprochen.29 Da der Beruf der Altenpflege zunächst eine verkürzte Ausbildung vorsah, wurde wenige Zeit später deutlich, dass die vermittelten Kenntnisse der ausgebildeten Kräfte nicht ausreichten, um eine befriedigende Versorgung der zu Pflegenden sicherzustellen. So wurde die Ausbildung mehrfach weiterentwickelt und spezialisiert, sodass sie nun einen modernen, sozial-medizinpflegerischen eigenständigen Beruf mit wissenschaftlichem Unterbau darstellt.30 Nachdem die Altenpflege in einem langen Prozess über Jahrzehnte hinweg von der Krankenpflege herausgelöst wurde, kann man heute von einer Wiederannäherung beider Berufe sprechen. Zentraler Unterschied bildet der Fokus der Arbeit: in der Altenpflege liegt die Betonung auf dem sozialpflegerischen Aspekt, in der Krankenpflege in der medizinischen Kompetenz. Mit Einführung von Berufs- und Ausbildungsregelungen sowie von Gesetzen zur Zuteilung und Rationierung staatlich regulierter Pflege seit den 1960er Jahren, daneben die zunehmende Öffnung des Sozialstaates für die Marktwirtschaft seit den 19080er Jahren führen dazu, dass sich die stationäre Altenpflege immer mehr zu einem modernen, wirtschaftlich geführten Dienstleistungsbetrieb wandelt.31 Die sozialen Dienste wie die Altenpflege stellen personenbezogene Dienstleistungen dar, da die Verrichtung der Tätigkeit als immaterielles Gut an zu Pflegenden erfolgt. Ohne Pflegebedürftige, welche auch als Kunden bezeichnet werden, würde diese Dienstleistung nicht zustande kommen. Das immaterielle Gut, welches durch die Altenheime erbracht wird, ist die Unterbringung, Versorgung und Pflege eines pflegebedürftigen Menschen.

1974 veröffentlichte das Kuratorium der Deutschen Altershilfe ein Gutachten über die stationäre Behandlung und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen, wodurch die ersten politischen Diskussionen über eine gesetzliche Pflegeversicherung entstanden.32 Bis zur Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes wurden die Bedeutung und der Zweck einer finanziellen Absicherung des Pflegebedürftigkeitsrisikos belegt sowie das geeignete Modell ausgewählt. Im Vordergrund stand insbesondere die Entlastung der Kommunen, welche hohe Sozialausgaben durch die stationäre Pflege älterer Menschen zu verzeichnen hatten.33 Die Pflegeversicherung verfolgt ebenso das Ziel, die infrastrukturelle Versorgung der Heimbewohner zu verbessern sowie die häusliche Pflege zu stärken.34 Seit dem 01. Januar 1995 besteht die gesetzliche Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig in der Sozialversicherung unter dem Dach der Krankenversicherung. Seit dem 1. Januar 1995 zahlen Versicherte und Arbeitgeber je zur Hälfte Beiträge. Die Leistungen wurden später und in zwei Stufen gewährt. Seit dem 1. April 1995 bestehen die Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege; seit dem 1. Juli 1996 in der (voll)-stationären Pflege.35 Im Laufe der Zeit wurden zahlreiche Reformen vorgenommen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Im Abschnitt 3.2.1 wird darauf Bezug genommen.

2.2 Die Bedeutung des demografischen Wandels für die Altenpflege

Aufgrund der bereits in den 1980er Jahren spürbaren Auswirkungen und Folgen des sozialen und demografischen Wandels auf die Gesellschaftsstrukturen wurde die Notwendigkeit einer gesetzlichen Pflegeversicherung gesehen und so die sozialpolitische Bedeutung der stationären Altenpflege herausgestellt.36 Der demografische Wandel bezeichnet die Veränderungen in der Zusammensetzung der Altersstruktur einer Gesellschaft.37 In Deutschland lässt sich beobachten, dass die jährliche Zahl der Geburten seit dem Jahr 1972 unter der jährlichen Zahl der Sterbefälle liegt.38 Dadurch nimmt der Anteil an älteren Menschen stetig zu, wobei der Anteil an jüngeren Menschen abnimmt. Weitere Faktoren sind dabei die Entwicklung der Lebenserwartung sowie das Migrationssaldo. Seit 130 Jahren kann ein Anstieg der Lebenserwartung verzeichnet werden.39 Dies wird insbesondere durch den medizinischen Fortschritt, die verbesserten Arbeitsbedingungen und den Wohlstand bedingt.40 Im Jahr 2012 beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung aufgrund der genannten verbesserten Lebensbedingungen für einen neugeborenen Jungen 77,7 Jahre; für ein neugeborenes Mädchen 82,7 Jahre.41 Das Statistische Bundesamt gibt darüber Auskunft, dass mit Ausnahme der Jahre 2008 und 2009 ein positives Saldo zwischen Zugezogenen und Weggezogenen besteht, wodurch das Schrumpfen der Bevölkerung zurückgehalten wird. Insbesondere der Beruf der Altenpflege ist von der demografischen Entwicklung betroffen, wodurch sich die Sicherung der Pflege in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht verändert.42 Es wird angenommen, dass die Gruppe der Menschen, welche im Alter Hilfe und Pflege benötigen und dabei auf professionelle Unterstützung angewiesen sind, steigt.43 Durch die veränderten Familien- und Haushaltsstrukturen nimmt die Versorgung durch Angehörige weiter ab.44 Annahmen über wahrscheinliche Entwicklungen auf Basis einer dauerhaften konstanten altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeit zeigen, dass der Anteil an Pflegebedürftigen von derzeit 2,54 Millionen (Stand 2012) auf 4,23 Millionen im Jahr 2050 ansteigen wird.45 Die vom Bundesministerium für Gesundheit entwickelten Szenarien können nur dazu dienen, eine Vorstellung der Dimensionalität möglicher Veränderungen zu ermitteln. Auf der anderen Seite steht dem erhöhten Bedarf an Pflegedienstleistungen ein rückläufiges Erwerbspotential und demnach eine geringere Anzahl potentieller Pflegekräfte gegenüber. Dies geht aus den Qualifikations- und Berufs­feldprojektionen hervor, welche vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfor­schung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) erstellt wurden.46 Die Initiative für neue Qualität bei der Arbeit (INQA) hat im Herbst 2013 die Studie „Berufe im Demografischen Wandel“ veröffentlicht.47 Aus dieser geht u.a. hervor, dass das Durchschnittsalter in Pflegeberufen vom Jahr 1993 bis 2011 um 6,6 Jahre gestiegen ist. Dabei verdoppelte sich gleichzeitig der Anteil der 55-Jährigen.48

3 Stationäre Altenpflege heute

Nachdem die Entstehungsgeschichte der Altenpflege sowie die Bedeutung des demografischen Wandels für die stationäre Altenpflege dargelegt wurden, widmet sich dieses Kapitel nun der heutigen Situation der Altenpflegearbeit. Dabei werden zunächst die Struktur und der Aufbau sowie die Finanzierungsmodelle der Pflegeeinrichtungen betrachtet. Danach wird die Ökonomisierung unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten Bestandteil dieses Kapitels sein.

3.1 Charakteristika der stationären Altenpflege

Bis zur Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes wurde die Versorgung und Pflege von pflegebedürftigen Alten überwiegend durch Angehörige, durch staatliche oder durch freigemeinnützige Pflegedienste durchgeführt.49 Im Zuge der gesetzlichen Pflegeversicherung war es nun auch für private Anbieter möglich, sich auf dem Pflegemarkt niederzulassen. Private Institutionen arbeiten gewinnorientiert und agieren nach kaufmännischen Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Qualität. Freigemeinnützige Träger dürfen als gemeinwohlorientierte Einrichtungen im Gegensatz zu privatgewerblichen Trägern keine Gewinne erwirtschaften.50 Gemeinnützige Einrichtungen genießen aufgrund ihrer Spendenbefähigung bestimmte Steuervergünstigungen; welche ihnen durch Gewinnerzielung aberkannt werden würden.51 Öffentliche Träger werden zum Beispiel von den Landkreisen, den Ländern, vom Bund oder den Gemeinden bewirtschaftet. Diese Einrichtungen sind im Auftrag einer Gemeinde, Stadt oder eines Bundeslandes tätig, sind in der Regel einer Behörde untergeordnet und agieren kostendeckend.52 Dabei unterliegen alle Einrichtungen den Marktgesetzen, welche neben den pflegerischen Kompetenzen und der Professionalität auch wirtschaftliches Denken und Handeln, Unternehmensführung, Personalmanagement und Buchführung etc. abfordern.53

3.1.1 Struktur der Pflegeeinrichtungen

In diesem Abschnitt werden Infrastruktur sowie personelle Ausstattung der stationären Altenpflegeeinrichtungen dargestellt. Laut der Pflegestatistik wurden zum Jahresende 2011 in rund 12.400 Pflegeheimen 743.000 Pflegebedürftige gepflegt.54 2,5 Millionen Menschen waren im Dezember 2011 pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes SGB XI.55 Obwohl die ambulante Pflege aufgrund der Prämisse „ambulant vor stationär“56 in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, wurden ca. 30 % der Pflegebedürftigen vollstationär versorgt. Die restlichen 70 % wurden entweder zu Hause von Angehörigen oder durch Unterstützung von ambulanten Pflegediensten betreut.57 Die Mehrzahl der Heime besteht historisch bedingt aus freigemeinnützigen Trägern mit einem Anteil von 54 %. Der Anteil der privaten Einrichtungen besteht aus 40 %. Den geringsten Marktanteil in diesem als auch im ambulanten Pflegesegment haben öffentliche Träger mit 5 %. Die privaten Institutionen stellen durchschnittlich 55 Heimplätze zur Verfügung und sind damit kleiner als freigemeinnützige Träger mit 69 und öffentliche Träger mit 75 Plätzen.58 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; dabei waren 36 % 85 Jahre und älter.59 Anhand der Pflegestatistik wird deutlich, dass in der stationären Altenpflege im Gegensatz zur Krankenpflege sowohl die Anzahl der Einrichtungen als auch die Anzahl der Beschäftigten im Zeitverlauf gestiegen ist. Im Dezember 2001 waren 9.165 Pflegeheime zugelassen.60 Bis zum Jahr 2011 bedeutet das einen Anstieg von 35 % in 10 Jahren. Im Jahr 2001 waren insgesamt 475.368 Erwerbstätige in Pflegeheimen angestellt. 10 Jahre später waren 661.000 beschäftigt. Dies entspricht einem Anstieg von 39 %.61 Die gestiegene Beschäftigtenzahl resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten. Mit etwa zwei Dritteln (61 %) ist die Mehrheit aller Beschäftigten in Pflegeheimen einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen. 32 % waren in Vollzeit beschäftigt.62 Charakteristisch für die stationäre Pflege sowie auch für den gesamten Bereich des Gesundheitswesens ist dabei ein im gesamtwirtschaftlichen Vergleich hoher Frauenanteil. 85 % der Beschäftigten waren weiblich, in der Gesamtwirtschaft betrug der Anteil an Frauen im Jahr 2011 46 %.63 Die Pflege älterer Menschen ist personalintensiv und erfordert überwiegend qualifiziertes Personal. Im Jahr 2011 hatten von den Personen, welche im Bereich der Pflege und Betreuung tätig waren, 33% einen Abschluss als Altenpfleger, 12 % einen Abschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger und 1 % als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger. In der Summe zählen 46 % der Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen als Fachkräfte.64

In der Heimpersonalverordnung vom 19. Juli 1993 wurde eine so genannte Fachkraftquote festgelegt. Gemäß § 5 der Heimpersonalverordnung dürfen für betreuende Tätigkeiten nur Fachkräfte eingesetzt werden.65 Bei mehr als vier Pflegebedürftigen muss jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. Im Nachtdienst muss mindestens eine Fachkraft anwesend sein. Nach § 6 der Verordnung gelten als Fachkräfte Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, welche Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Tätigkeit vermittelt hat.66 Dabei sind Helfer jeglicher Art nicht als Fachkräfte anzusehen. 18 % der Beschäftigten sind ohne Berufsabschluss und wiederum 65 % davon sind in den Bereichen der Betreuung und Pflege tätig. Die restlichen 36 % der Beschäftigten in der stationären Altenpflege sind entweder ausgebildete Alten- oder Krankenpflegehelfer oder haben einen sonstigen pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Beruf inne.67

Nachdem die Struktur der Pflegeheime in Deutschland anhand der Pflegestatistik wiedergegeben wurde, werden nun die Aufgabenschwerpunkte sowie der organisatorische Aufbau innerhalb der Einrichtungen betrachtet. Das Statistische Bundesamt unterscheidet innerhalb der Einrichtungen folgende Aufgabengebiete: Pflege und Betreuung, Hauswirtschaft, Verwaltung, Haustechnik und sonstige Bereiche.68 Die meisten Beschäftigten mit 66 % hatten ihren Aufgabenschwerpunkt in der Pflege und Betreuung der Heimbewohner. Dabei entfallen hinsichtlich des zeitlichen Umfangs laut Studien ca. 50 % der Arbeitszeit der Pflegekräfte auf die Grundpflege im Sinne der ganzheitlichen Pflege der Bewohner. Weiterhin bestehen die Aufgaben aus der psychosozialen Betreuung, der Dokumentation, Übergaben und dienstlichen Gesprächen etc.69 Der überwiegende Anteil der Pflegeheime ist organisatorisch wie folgt aufgebaut. Die Heimleitung, welcher die Gesamtverantwortung obliegt, ist gegenüber dem Pflegebereich weisungsbefugt. Die Leitung besteht aus einer Leitungskraft. In der Mehrzahl der Fälle stehen dieser ein Qualitätsbeauftragter und so genannte Pflegeüberleitungskräfte zur Verfügung, welche insbesondere für die Koordinierung der Neuaufnahmen von Bewohnern zuständig sind. Neben dem Pflegebereich, in dem die Pflegekräfte überwiegend tätig sind, bestehen weiterhin der Verwaltungsbereich, Hauswirtschaftsbereich sowie der Soziale Dienst.70 Da die Versorgung der zu Pflegenden rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen muss71, auch an Sonn- und Feiertagen, wird die Altenpflegearbeit in einem Drei-Schicht-System verrichtet.72 Das Arbeitszeitmodell gliedert sich in Früh-, Spät- und Nachdienst. Der größere Teil der Pflegekräfte ist im Wechsel zwischen Früh- und Spätdienst tätig. Einige arbeiten auch im Wechsel zu allen drei Schichten.73 Des Weiteren wird in einigen Pflegeheimen zusätzlich die Variante des geteilten Dienstes vorgenommen. Dabei nehmen die Pflegekräfte früh ihren Dienst auf und kommen nach längerer Abwesenheit wieder in den Dienst zurück, um die Arbeit erneut aufzunehmen.74 Allerdings liegen bei diesem Modell zwischen Arbeitsaufnahme und Beendigung der Arbeit oft mehr als 12 Stunden. Vom Schichtdienst sind etwa 90 % der Pflegekräfte betroffen.75

3.1.2 Finanzierung

Die Verteilung und Steuerung der Güter und Dienstleistungen im Bereich der Pflege unterlagen bisher einer staatlichen Garantie. Mit der gesetzlichen Grundlage wurden neue Finanzierungs- und Leistungsmodelle der Pflege festgelegt, welche mit Konsequenzen für die an der Versorgung Beteiligten verbunden sind.76 Im Pflegebereich findet sich der ökonomisch abgeleitete Strukturwandel in der limitierten öffentlichen Finanzierung von Pflegeleistungen wieder, wodurch die öffentlichen Ausgaben begrenzt werden.77 Um einen nachfrageorientierten Pflegemarkt zu generieren, deckt die Pflegeversicherung - im Gegensatz zum Krankenversicherungsrecht - im Leistungsfall aus den fixen Beitragseinnahmen eine bestimmte Grundsicherung ab.78 Durch das Umlageverfahren werden die fortlaufenden Ausgaben aus den laufenden Einnahmen finanziert. Einnahmen ergeben sich paritätisch aus den je zur Hälfte geleisteten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen. Kommt es zum Leistungsfall, wird die Grundleistung in Form des Pflegestufensatzes durch die Pflegekasse direkt an das Altenpflegeheim ausgezahlt.79 Das Heimentgelt setzt sich nach § 82 Abs. 1 SGB XI aus zwei Komponenten zusammen:

„eine leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie bei stationärer Pflege ein angemessenes Entgelt für Unterkunft und Verpflegung.“80

Die leistungsgerechte Vergütung richtet sich nach den bereits benannten Pflegesätzen, welche individuell zwischen den Verbänden der Pflegekassen und Vereinigungen der Pflegeeinrichtungen nach gesetzlichen Vorgaben verhandelt werden.81 Es werden Pflegesätze ausgehandelt, welche für die drei Pflegestufen variieren. Die Pflegesätze müssen den Pflegeinrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, den Versorgungsauftrag zu erfüllen.82 Dies wiederum beeinflusst die Kostenkalkulation der Heime. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 SGB XI hat der Pflegebedürftige für Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Außerdem kann die Einrichtung Investitionskosten auf die Heimbewohner umlegen, sofern diese nicht durch öffentliche Förderungen vollständig gedeckt werden können. Das heißt, diese Deckungslücke, welche nicht von der Pflegeversicherung getragen wird, ist vom Leistungsempfänger oder von dessen unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst zu übernehmen.83 Sollte der Pflegebedürftige nicht in der Lage sein die Kosten, welche die Leistungen der Pflegeversicherung übersteigt, zu finanzieren, können in diesen Fällen die Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.84 So sind Pflegeeinrichtungen auf die Zuzahlungsbereitschaft und -fähigkeit der Leistungsempfänger und deren Angehöriger angewiesen. Die genauere Bezifferung der Pflegesätze sowie durchschnittliche Heimentgelte in Abhängigkeit zu den Pflegesätzen erfolgt unter dem Punkt 3.2.1.

Das beschriebene Finanzierungsmodell der Pflegeversicherung wird durch die bereits herausgestellte Bedeutung des soziodemografischen Wandels beeinflusst. Bei sinkender Geburtenrate steigt gleichzeitig die Lebenserwartung, was einen doppelten Alterungsprozess zur Folge hat.85 Auf der einen Seite wird jährlich ein geringeres Wachstum der Gesamtsumme der Beitragseinnahmen der Versicherten deutlich, da der jährliche Anstieg der Versicherten geringer wird. Durch die wachsende Zahl der älteren Menschen wächst die Zahl der Rentenbezieher stetig an. Die durchschnittlichen Beitragszahlungen eines Rentners sind geringer als die eines Erwerbstätigen.86 Auf der anderen Seite führt die alternde Gesellschaft zu höheren Ausgaben, da Pflegeleistungen überwiegend im Alter in Anspruch genommen werden und so die Zahl der Leistungsempfänger steigt.87 Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben sicherstellen zu können, wird der Beitragssatz regelmäßig erhöht.88 Momentan liegt dieser bei insgesamt 2,05 %, für Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr bei 2,3 % (Ausnahme Land Sachsen).89 1995, bei Inkrafttreten der Pflegeversicherung, betrug der Beitragssatz 1 %.90

3.2 Ökonomisierung der stationären Altenpflege unter gesetzlichen und wirtschaftlichen Aspekten

In den letzten drei Jahrzehnten wurden neue marktwirtschaftliche Steuerungselemente eingeführt, welche zu einer Wende in der Gesundheitsversorgung geführt haben.91 Unter Ökonomisierung ist ein Prozess zu verstehen, in dem sich Organisationen den Prinzipien der Effizienz und Marktlogik unterordnen.92 Auf dem Sektor der sozialen Dienste verfolgt die Ökonomisierung das Ziel, die Kosten, welche durch personenbezogene Dienstleistungen entstehen, zu minimieren. Gleichzeitig wird dabei angestrebt, die Qualität der erbrachten Leistung zu verbessern.93 Die Motivation, Qualitätsverbesserungen vorzunehmen, wird dabei über die entstehende Wettbewerbssituation zwischen den einzelnen Anbietern hervorgerufen. Als Ökonomisierung wird also nicht die Tatsache verstanden, dass Einrichtungen wie die des Gesundheitswesens wirtschaftliche Organisationen sind. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung oder „Unterwerfung sozialer, politischer und natürlicher Verhältnisse unter das ökonomische Prinzip“.94 Das bedeutet, dass wirtschaftliche Prinzipien dort zur Geltung kommen, wo vorher nur die eigenen Regeln der betreffenden Bereiche Anwendung fanden.95

Im Zuge der neoliberal gekennzeichneten Entwicklung, in der die Wirtschaftsfreiheiten Vorrang vor allem haben, wird durch soziale Dienste das marktorientierte Agieren vorangetrieben. Dies setzt allerdings auch das Verständnis wirtschaftspolitischer Zusammenhänge sowie Kenntnisse über Grundlagen wirtschaftlichen Denkens und Handelns voraus, welche auch zunehmend von den Leitungskräften und Mitarbeitern stationärer Pflegeeinrichtungen gefordert sind.96 Sozialstaatliche Verantwortung trifft auf ökonomische Notwendigkeiten. Dieses Zusammentreffen erfordert einen kontinuierlichen Dialog zwischen Wirtschaft und Sozialer Arbeit, um den sozialen Auftrag nach ökonomischen Prinzipien umsetzen zu können.97 Dabei ist nicht die Gewinnmaximierung im Sinne von Rentabilität gemeint. Interesse der Pflegedienstleistungen muss sein, die vorhandenen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen, um somit wirtschaftlich zu handeln.98 Je ausgeprägter sich der Soziale Pflegedienst auf eine rationelle, nachfrageorientierte und qualitätskontrollierte Leistungserbringung versteht, desto gerechter wird er seinem sozialen Auftrag.99

Als Grundstein für den Prozess der Ökonomisierung der Pflegedienste gilt die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzte. Im Zuge dieser weitreichenden Veränderungen auf dem Pflegemarkt kommt es zu Ökonomisierungsprozessen, die durch bestimmte Aspekte gekennzeichnet sind. Durch Pfau-Effinger wird die Ökonomisierung der Pflege durch folgende Prozesse charakterisiert:100

Leistungen werden standardisiert, um Effizienzsteigerung hervorzubringen. Damit wird ein so genannter Taylorismus, bei dem Arbeitsabläufe in kleinste Einheiten unterteilt und gesteuert werden, erzeugt.

Es wird eine Marktsituation geschaffen, in der Anbieter um Aufträge konkurrieren, wobei sich der Staat als Produzent zurück zieht (Rückgang staatlicher Einrichtungen) und gleichzeitig die Privatisierung fördert. Der Staat tritt mehr als Nachfrager dieser Leistung auf.

Die Leistungsempfänger oder Nutzer sind nun Kunden. Sie können wählen und letztendlich entscheiden, bei welchem Anbieter sie die Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Dabei geht man von einer Angebotsvielfalt aus.

Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für die weitere Untersuchung zugrunde gelegt werden, auf welchen Grundlagen Qualitätssicherung vorgenommen wird und wie Wirtschaftlichkeit in den Altenpflegeeinrichtungen umgesetzt wird, ist Bestandteil der nächsten drei Abschnitte. Dabei wird aufgezeigt, wie diese Rahmenfaktoren neben den bereits dargestellten sozio-strukturellen Veränderungen auf die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals einwirken.

3.2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen

Im Folgenden wird eine Auswahl der Gesetzesvorgaben vorgestellt, die insbesondere auf die Arbeitsbedingungen wirken. Durch die Einführung des Pflegeversicherungsgesetzes sowie den Neuauflagen des Heimgesetzes und des Altenpflegegesetzes sollte dem demografischen Wandel hin zu einer alternden Gesellschaft begegnet werden. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, welche den gesetzlichen und privaten Krankenkassen untergeordnet wurden. Sie stimmen den Leistungen zu und verwalten die Gelder.101 Als Inhalte der Versicherung gelten die Leistungen. Die Prüfung, ob und in welchem Schweregrad Pflegebedürftigkeit vorliegt, wird nach § 18 Abs.1 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen. Für die Einordnung in die Pflegestufen werden Kriterien wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität herangezogen und inwieweit die Ausübung dieser Aktivitäten Hilfe bedarf.102 Dabei fällt auf, dass soziale Betreuung und Zuwendung nicht Teil der Prüfung im Rahmen des MDK ist. Ursache dafür bildet der klar definierte Begriff der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI, wonach sich der MDK richtet. Die Pflegesätze werden in drei Stufen pauschal vergütet. Die aktuellen Pflegesätze sind: Pflegestufe I mit 1.023 EUR, Pflegestufe II mit 1.279 EUR und Pflegestufe III mit 1.550 EUR.103 Für die Pflegestufe wird ein zeitlicher Bedarf von mindestens 90 Minuten je Tag, davon 45 Minuten für die Grundpflege (Körperpflege) angesetzt. Für Pflegestufe II werden drei Stunden angesehen, davon zwei Stunden für die Grundpflege. Pflegestufe III hat einen zeitlichen Bedarf von insgesamt fünf Stunden am Tag, darauf entfallen drei Stunden für Grundpflege.104 Die Pflegekräfte werden angehalten, die zu Pflegenden „entsprechend den allgemeinen medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen“ zu versorgen und „eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten“.105 § 11 SGB XI macht außerdem deutlich, dass die Aktivierung der Pflegebedürftigen zur Wiedererlangung oder dem Erhalt von Fähigkeiten dienen soll. Auch die Kommunikation als ein Bedürfnis der Leistungsempfänger soll dabei Berücksichtigung finden.106 Zwischenmenschliche Tätigkeiten sind nicht Bestandteil der Grundsicherung, welche durch die Pflegesätze abgedeckt wird. Auch nicht die Kosten für Unterkunft und Versorgung, welche durch den Pflegebedürftigen selbst aufzubringen sind, enthalten Leistungen, welche die Bedürfnisse nach Kommunikation abdecken. Nach § 43 SGB XI wird die soziale Betreuung erwähnt, jedoch wird hier nicht näher ausgeführt, was genau darunter fällt. So decken die Kosten, welche seitens der Pflegeversicherung an die Einrichtung gezahlt werden, den Mindestbedarf an körperlicher und medizinischer Pflege ab.107 Es wird festgestellt, dass keinerlei Finanzierung der Beziehungsarbeit der Pflegenden gegenüber den Pflegebedürftigen existiert. Stattdessen werden aus dem Budget heraus, welches den Pflegeinrichtungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung je Bewohner zusteht, die organisatorischen Abläufe durch Qualitätsmanagement rationiert.108

Das aufgezeigte Finanzierungsmodell hat weiteren Einfluss auf die Arbeitsbedingungen. Die verhandelten Pflegesätze zwischen Pflegekassen und Trägern werden im Vorfeld festgelegt, also prospektiv. So können höhere tatsächlich erzielte pflegerische Kosten später nicht mehr über die Pflegekasse abgerechnet werden.109 Dies führt insbesondere zu ökonomisierenden Maßnahmen.110 Nach § 113 SGB XI verpflichten sich die Pflegeeinrichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung, Regelungen hinsichtlich der Pflegedokumentation zu treffen.111 Diese dient als Grundlage für die durchzuführende Qualitätsprüfung durch den MDK.112 Der Gesetzgeber selbst gibt weder den Inhalt noch den Umfang der Pflegedokumentation vor, jedoch soll sie in einem vertretbaren und wirtschaftlichen Maße erfolgen.113 Festgelegte Prozesse und Verfahren im Rahmen der Pflegedokumentation sorgen für Berechenbarkeit und Verlässlichkeit und ermöglichen gleichzeitig eine effiziente Arbeitsbewältigung.114 Zugleich besteht jedoch die Gefahr der Überregulierung und der rein regel- statt personenorientierten Aufgabenerfüllung: Die Aktenmäßigkeit steht dann vor den Bedürfnissen des Menschen.115 Seitens der Pflegeverbände sowie den Pflegediensten wird seit einigen Jahren ein zunehmender Dokumentationsaufwand beklagt und auch in der Pflegepolitik diskutiert.116 Er führe bei Pflegepersonal nicht selten zu Überforderungs- und Überlastungssituationen sowie Motivationsverlust. Die Dokumentationspflicht steht insbesondere im Widerspruch zur ursprünglichen Berufsmotivation, dem Wunsch, den direkten Kontakt zu Menschen herzustellen und sich den Pflegebedürftigen umfassend zuzuwenden.117 Daher gibt es verschiedene Initiativen, welche einen Bürokratieabbau in der Pflege prüfen. Das statistische Bundesamt hat im März 2013 eine Projektreihe zur Bestimmung des bürokratischen Aufwands hervorgebracht.118 Daraus ergibt sich für stationäre Einrichtungen ein einmaliger Zeitaufwand je Neuaufnahme von 6,5 Stunden. Für die laufende Dokumentation werden ca. 12,6 Minuten pro Tag und pro Pflegebedürftigen herausgestellt. Insgesamt ergeben Untersuchungen einen zeitlichen Aufwand von 20 bis 30 % der Arbeitszeit. Dabei sind administrative Arbeiten wie das Archivieren von Unterlagen und Leitungstätigkeiten eingeschlossen. Laut der genannten Studie der Bundesregierung beträgt der Anteil an der Gesamtarbeitszeit rund 13%.119 Die Studie zeigt auch hinsichtlich der Kosten für Bürokratie, dass der Erfüllungsaufwand120 für alle Pflegedokumentationsschritte insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Das heißt, rund 14% aller Ausgaben für die Pflegeversicherung werden ausschließlich für die Pflegedokumentation verwendet.121

Als zweites Gesetz soll an dieser Stelle das Heimgesetz erwähnt sein, welches ebenso wie das Pflegeversicherungsgesetz Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte hat. Wie bereits unter 3.1.1 dargestellt, werden so genannte Fachkraftquoten durch die Heimpersonalverordnung vorgegeben, welche für die Einrichtungen verbindlich sind. Dieser erforderliche Personalschlüssel ist aufgrund der vorherrschenden Personalstruktur nicht zu jeder Zeit umsetzbar.122 Die Einrichtungen gehen bei der Erstellung der Dienstpläne von einer optimalen Besetzung aus und beziehen dabei auch Leitungskräfte und Personal für Nachtwachen ein, welche keine pflegerischen Grundtätigkeiten ausüben. Auch Ausfälle durch Krankheit, Urlaub, Fortbildungen, Schwangerschaft etc. führen zu einer ständigen Unterbesetzung und folglich zur Arbeitsverdichtung und Zeitdruck.123

Durch das Altenpflegesetz werden die Anforderungen an die Pflegekräfte verstärkt. Als Berufsaufgaben werden hier die Betreuung und Beratung bei allen persönlichen und sozialen Angelegenheiten sowie die Hilfe zur Erhaltung einer eigenständigen Lebensführung angeführt.124

[...]


1 Vgl. Lukas Slotala. Ökonomisierung der ambulanten Pflege. Wiesbaden: Springer VS, 2011, S. 9.

2 Ebd., S. 9.

3 Vgl. Volker Hielscher. Zwischen Kosten, Zeit und Anspruch. Das alltägliche Dilemma sozialer Dienstleistungsarbeit. Wiesbaden: Springer VS, 2013, S. 13; Hielscher (2013), Kosten, Zeit und Anspruch.

4 Ebd., S. 13.

5 Vgl. Jürgen P. Rinderspacher et al. Zeiten der Pflege. Berlin: LIT Verlag, 2009, S. 8.

6 Ebd., S. 14.

7 Ebd., S. 14.

8 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Pflegestatistik 2011.“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Gesundheit/Pflege/PflegeDeutschlandergebnisse5224001119004.pdf?__blob=publicationFile; [17.01.2014], S. 7; Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011.

9 Ebd., S. 23.

10 Pflegeversicherungsgesetz ist zugleich Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI).

11 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Geschichte der Pflegeversicherung“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeversicherung/geschichte.html [17.01.2014]; BMG, Geschichte.

12 § 14 Abs. 1 SGB XI.

13 Vgl. BMG, Geschichte.

14 Vgl. BMG, Geschichte.

15 Vgl. Petra Schweiger. Wir haben zwar Geduld, aber keine Zeit. München: Herbert Utz Verlag, 2011, S. 20.

16 Vgl. Brigitte Zellhuber. Altenpflege – ein Beruf in der Krise? Köln: KDA, 2005, S. 52.

17 Ebd., S. 52.

18 Ebd., S. 53.

19 Ebd., S. 53.

20 Vgl. Christine Sowinski/Britta Maciejewski. Stationäre Langzeitpflege. In: Rennen-Allhoff, Beate et. al: Handbuch Pflegewissenschaft. a.a.O., 2000, S. 689.

21 Ebd., S. 689.

22 Vgl. Claudia Bischoff. Frauen in der Krankenpflege: Zur Entwicklung von Frauenrolle und Frauenberufstätigkeit im 19. und 20. Jahrhundert. Frankfurt/M.: Campus, 1992, S. 27ff.

23 Vgl. Johannes Plümpe. Altenpflege. Entwurf eines Berufsprofils unter Berücksichtigung des Professionalisierungsprozesses. Hagen: Schlütersche Verlag, 1997, S. 27, 43.

24 Ebd., S. 43.

25 Vgl. Petra Schweiger. Wir haben zwar Geduld, aber keine Zeit. München: Herbert Utz Verlag, 2011, S. 21.

26 Ebd., S. 22.

27 Ebd., S. 22.

28 Vgl. Johannes Plümpe. Altenpflege. Entwurf eines Berufsprofils unter Berücksichtigung des Professionalisierungsprozesses. Hagen: Schlütersche Verlag, 1997, S.43.

29 Ebd., S.43ff.

30 Vgl. Brigitte Zellhuber. Altenpflege – ein Beruf in der Krise? Köln: KDA, 2005, S. 54.

31 Ebd., S 54.

32 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe, „Pflegeversicherung: 20 Jahre vom Gutachten zum Gesetz“, verfügbar unter http://www.kda.de/tl_files/kda/PDF-Dateien/Pflegeversicherung.pdf, [06.01.2014]; Kuratorium, Pflege.

33 Vgl. BMG, Geschichte.

34 Ebd.

35 Vgl. BMG, Geschichte.

36 Vgl. Kuratorium, Pflege.

37 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2: Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/ VorausberechnungBevoelkerung/Krankenhausbehandlung Pflegebeduerftige5871102109004.pdf?__ blob=publicationFile, [09.12.2013], S. 5; Statistisches Bundesamt, Demografischer Wandel.

38 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Bevölkerung, Geborene und Gestorbene Deutschland“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/Bevoelkerung/lrbev04.html, [09.12.2013]

39 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Sterbefälle, Durchschnittliche weitere Lebenserwartung“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Tabellen/Lebenserwartung.pdf?__blob=publicationFile, [09.12.2013].

40 Vgl. Baldo Blinkert/Thomas Klie. Solidarität in Gefahr? Hannover: Vincentz Network, 2004, S. 28.

41 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Lebenserwartung“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Tabellen/LebenserwartungBundeslaenderZeitreiheMaennlich.html, [09.12.2013].

42 Vgl. Baldo Blinkert/Thomas Klie. Solidarität in Gefahr? Hannover: Vincentz Network, 2004, S. 28.

43 Vgl. Statistisches Bundesamt, Demografischer Wandel, [09.12.2013], S. 5.

44 Vgl. Jürgen P. Rinderspacher et al. Zeiten der Pflege. Berlin: LIT Verlag, 2009, S. 14.

45 Vgl. BMG, Geschichte.

46 Vgl. IAB, „IAB Kurzbericht, Qualifikations- und Berufsfeldprojektionen bis 2030“, verfügbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2012/kb1812.pdf, [09.12.2013].

47 Vgl. INQA, „Berufe im demografischen Wandel“, verfügbar unter http://www.inqa.de/ SharedDocs/ PDFs/DE/Publikationen/berufe-im-demografischen-wandel.pdf?__blob=publicationFile, [10.12.2013].

48 Ebd., S. 49.

49 Vgl. DAK-BGW, Gesundheitsreport 2006 – Ambulante Pflege. Hamburg: Deutsche Angestellten-Krankenkasse und Bundesgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, 2006, S. 24ff.

50 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Stationäre Pflege“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html, [15.12.2013].

51 Vgl. Eva Herold. Die pflegenden Angehörigen, 1999. In: Herold, E., Ambulante Pflege. Band 3. a.a.O., S. 218.

52 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Stationäre Pflege“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html, [15.12.2013].

53 Ebd., S. 222.

54 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011, S. 7.

55 Ebd., S. 7.

56 § 43 Abs. 1 SGB XI.

57 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011, S. 7.

58 Ebd., S. 16.

59 Ebd., S.16.

60 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Pflegestatistik 2001“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ Publikationen/Thematisch/Soziales/Sozialpflege1Bericht2001.pdf?__blob=publicationFile, [15.12.2013], S. 8.

61 Ebd., S. 8.

62 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011, S. 16ff.

63 Ebd., S. 17.

64 Ebd., S. 17.

65 Vgl. § 5 Heimpersonalverordnung, verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heimpersv/gesamt.pdf, [15.12.2013], S. 2f.

66 Vgl. § 6 Heimpersonalverordnung, verfügbar unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heimpersv/gesamt.pdf, [15.12.2013], S. 3.

67 Vgl. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2011, S. 17ff.

68 Ebd., S. 17.

69 Ebd., S. 17.

70 Vgl. Jürgen Glaser/Thomas Höge. Probleme und Lösungen in der Pflege, Dortmund: baua, 2005, S. 16.

71 Vgl. Hildegard E. Peplau. Interpersonale Beziehungen in der Pflege. Basel: Recom, 1995, S. 39.

72 Vgl. Eva Herold. Die pflegenden Angehörigen, 1999. In: Herold, E., Ambulante Pflege. Band 3. a.a.O., S. 468.

73 Vgl. Ursula Wiese. Arbeitszeitgestaltung in der stationären Altenpflege. Göttingen: V&R Unipress, 2007, S. 139f.

74 Vgl. Jürgen Glaser/Thomas Höge. Probleme und Lösungen in der Pflege, Dortmund: baua, 2005, verfügbar unter http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/680434/publicationFile/47111/Gd18.pdf, [20.12.2013], S. 16.

75 Ebd., S. 17.

76 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Finanzierung“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/pflege/pflegeversicherung/finanzierung.html , [20.12.2013].

77 Forschungszentrum Generationenverträge, „Diskussionsbeiträge. Effizienzreserven in der stationären Altenpflege in Deutschland“, 2007, verfügbar unter http://www.fiwi1.uni-freiburg.de/publikationen/169.pdf, [20.12.2013], S. 2.

78 Ebd., S. 3.

79 Vgl. § 58 Abs. 1 SGB XI.

80 § 82 Abs. 1 SGB XI.

81 Vgl. § 85 Abs. 1, 2 SGB XI.

82 Vgl. § 84 Abs. 2 S. 4 SGB XI.

83 Vgl. § 82 Abs. 2 SGB XI.

84 Vgl. § 87b Abs. 2 SGB XI.

85 Forschungszentrum Generationenverträge, „Diskussionsbeiträge. Effizienzreserven in der stationären Altenpflege in Deutschland“, 2007, verfügbar unter http://www.fiwi1.uni-freiburg.de/publikationen/169.pdf, [20.12.2013], S. 2.

86 Ebd., S. 2.

87 Ebd., S. 2.

88 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Finanzierung“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/ pflege/pflegeversicherung/finanzierung.html , [20.12.2013].

89 Vgl. § 55 Abs. 1 SGB XI.

90 Vgl. BMG, Geschichte.

91 Vgl. Norbert Wohlfahrt. Ökonomisierung der sozialen Arbeit, als Download verfügbar unter http://www.efh-bochum.de/homepages/wohlfahrt/, [24.01.2014], S. 4.

92 Vgl. Birgit Pfau-Effinger, et al. Ökonomisierung. Pflegepolitik und Strukturen der Pflege älterer Menschen. 2008. In: Evers, Adalbert: Sozialpolitik. a.a.O., S. 83f.

93 Ebd., S. 83f.

94 Vgl. Elmar Altvater et al. Grenzen der Globalisierung. Münster: Westfälisches Dampfboot. 1996 , S. 33.

95 Ebd., S. 33.

96 Hielscher (2013), Kosten, Zeit und Anspruch. S. 16.

97 Vgl. Petra Schweiger. Wir haben zwar Geduld, aber keine Zeit. München: Herbert Utz Verlag, 2011, S. 41.

98 Ebd., S. 17.

99 Ebd., S. 17.

100 Vgl. Birgit Pfau-Effinger, et al. Ökonomisierung. Pflegepolitik und Strukturen der Pflege älterer Menschen. 2008. In: Evers, Adalbert: Sozialpolitik. a.a.O., S. 85f.

101 Vgl. § 1 Abs. 3 SGB XI.

102 Vgl. Hielscher (2013), Kosten, Zeit und Anspruch. S. 57.

103 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, „Stationäre Pflege“, verfügbar unter http://www.bmg.bund.de/pflege/leistungen/stationaere-pflege.html , [05.01.2014].

104 Vgl. § 15 Abs. 1 SGB XI

105 Vgl. § 11 Abs. 1 SGB XI

106 Vgl. § 11 Abs. 1 SGB XI

107 Vgl. Hielscher (2013), Kosten, Zeit und Anspruch. S. 58.

108 Vgl. Hielscher (2013), Kosten, Zeit und Anspruch. S. 57.

109 Ebd., S. 57.

110 Ebd., S. 57.

111 Vgl. § 113 Abs. 1 SGB XI.

112 Vgl. GKV Spitzenverband Pflegenoten, „Bewertungssystematik Pflegedienste“, verfügbar unter http://www. pflegenoten.de/bewertungssystematik/pflegedienste/bewertungssystematik_pflegedienste.jsp, [17.01.2014]

113 Vgl. § 113 Abs. 1 SGB XI.

114 Ebd.

115 Vgl. Zentrum für Qualität in der Pflege, „Bürokratie in der Pflege“, verfügbar unter http://www.zqp.de/index.php?pn=care&id=135, [17.12.2013]

116 Ebd.

117 Ebd.

118 Vgl. Statistisches Bundesamt, „Erfüllungsaufwand im Bereich Pflege“, verfügbar unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Buerokratiekosten/Download/Pflegebericht.pdf?__blob=publicationFile, [17.12.2013], S. 114; Statistisches Bundesamt, Erfüllungsaufwand.

119 Vgl. Statistisches Bundesamt, Erfüllungsaufwand. S. 116ff.

120 Nach § 2 Abs. 1 NKRG ist der Erfüllungsaufwand die umfassendste Einheit für die Bewertung und Darstellung von Bürokratie und schließt den „gesamten messbaren Zeit­aufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundes­rechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen" ein.

121 Vgl. Statistisches Bundesamt, Erfüllungsaufwand. S. 35.

122 Vgl. Petra Schweiger. Wir haben zwar Geduld, aber keine Zeit. München: Herbert Utz Verlag, 2011, S. 48.

123 Ebd., S. 48.

124 Vgl. § 3 Altenpflegegesetz.

Fin de l'extrait de 49 pages

Résumé des informations

Titre
Die Ökonomisierung der sozialen Dienste am Beispiel der stationären Altenpflege
Université
Berlin School of Economics and Law
Note
1,0
Auteur
Année
2014
Pages
49
N° de catalogue
V284021
ISBN (ebook)
9783656841326
ISBN (Livre)
9783656841333
Taille d'un fichier
557 KB
Langue
allemand
Mots clés
Pflege, Altenpflege, Altenheim
Citation du texte
Carolin Paul (Auteur), 2014, Die Ökonomisierung der sozialen Dienste am Beispiel der stationären Altenpflege, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284021

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Ökonomisierung der sozialen Dienste am Beispiel der stationären Altenpflege



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur