Integration eritreischer Flüchtlinge in der Schweiz. Lösungsansätze von Fachstellen in Basel


Trabajo de Investigación, 2013

36 Páginas, Calificación: 2.5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. METHODEN

3. DIE SCHWEIZER ASYLPOLITIK
3.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DEN EINZELNEN FLÜCHTLING
3.2 INTEGRATIONSPOLITIK IM FLÜCHTLINGSBEREICH
3.3 BERUFLICHE INTEGRATIONSFÖRDERUNG IM FLÜCHTLINGSBEREICH

4. ERITREISCHE FLÜCHTLINGE IN DER SCHWEIZ

5. KLÄRUNG DES INTEGRATIONSBEGRIFFS
5.1 INTEGRATION IM ALLGEMEINEN
5.2 VERSCHIEDENE DIMENSIONEN VON INTEGRATION
5.3 DIE BERUFLICHE INTEGRATION ALS SCHLÜSSELFAKTOR FÜR EINE ERFOLGREICHE INTEGRATION
5.4 AB WELCHEM STATUS SOLLEN FLÜCHTLINGE IM AUFNAHMELAND INTEGRIERT WERDEN?

6. DIE BERUFLICHE INTEGRATION DER ERITREERINNEN IN DER SCHWEIZ
6. 1 HOHE ANERKENNUNGSQUOTE
6.2 SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN UND FINANZIELL UNABHÄNGIGE
6.3 ERWERBSSITUATION DER SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN
6.4 BILDUNGSSITUATION DER SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN

7. LÖSUNGSANSÄTZE VON FACHSTELLEN IN BASEL ZUR VERBESSERUNG DER INTEGRATION VON ERITREERINNEN
9.1 BESTEHENDE ANGEBOTE UND DEFINITIVE PROJEKTPLÄNE
9.2 DENKBARE MASSNAHMEN FÜR EINE ERFOLGREICHE INTEGRATION

8. ZUSAMMENFÜHRUNG DER ERGEBNISSE UND AUSBLICK

9. LITERATURVERZEICHNIS

10. ANHANG

ABSTRACT

EritreerInnen stellen zurzeit - neben Syrern, Nigerianern und Tunesiern - am meisten Asylgesuche in der Schweiz und können in vielen Fällen im Aufnahmeland bleiben. Ihre Integration wird vom Bundesrat und den zuständigen Fachstellen als schlecht wahrgenommen. Seitens des Bundes bereitet insbesondere die berufliche Integration Sorgen. In dieser Arbeit wird deshalb anhand vom Bundesamt für Migration zur Verfügung gestellten Daten untersucht, ob die berufliche Situation von EritreerInnen tatsächlich so schlecht ist wie angenommen. Anhand von Experteninterviews mit VertreterInnen von Fachstellen wurde eruiert, wo diese die Hauptprobleme für die mangelnde Integration sehen und was die ExpertInnen vorschlagen, um die Situation zu verbessern. Es wurde herausgearbeitet, dass die Anzahl der SozialhilfebezügerInnen bei den EritreerInnen in der Schweiz hoch ist. Nur jeder zehnte verdient sich seinen Lebensunterhalt völlig unabhängig von der Sozialhilfe. Allerdings sind in der Sozialhilfequote auch Personen unter 18 und über 65 eingerechnet. Das sind fast 40 Prozent aller EritreerInnen in der Schweiz. Von den EritreerInnen im erwerbsfähigen Alter gehen knapp ein Drittel keiner Beschäftigung nach. Die restlichen zwei Drittel sind erwerbstätig oder zählen zu den Nichterwerbspersonen. Nichterwerbspersonen sind beispielsweise solche, die sich um den Haushalt kümmern oder eine Ausbildung absolvieren. Wobei sich mindestens jede vierte Frau im erwerbsfähigen Alter um Haushalt und Kinder kümmert. Durch die Interviews mit den Fachstellen wurde klar, dass man sich zwar bewusst ist, dass es an einer ausreichenden beruflichen Integration von EritreerInnen fehlt. Man will sich aber bei Integrationsprojekten erst einmal auf die soziale Integration von Frauen und Kindern konzentrieren. Ein Grund dafür ist, dass man an Schulen viele verhaltensauffällige eritreische Kinder beobachtet. Durch Kindererziehungskurse für eritreische Mütter will man einerseits die Chancen der Kinder im schweizerischen Bildungssystem erhöhen und andererseits auch die Familien nachhaltig stärken und vernetzen. Eine weitere Priorität der Fachstellen ist die Informationsarbeit. EritreerInnen sollen zeitnah und einheitlich über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Dadurch soll der Grundstein für eine spätere erfolgreiche Integration gelegt werden.

Abbildungsverzeichnis

ABBILDUNG 1 / ASYLANTRÄGE ERITREERINNEN VON 1993 BIS ENDE SEPTEMBER 2013.. 7

ABBILDUNG 2 / ANZAHL UND STATUS ERITREERINNEN 2011, FINANZIELLE ZUSTÄNDIGKEIT BUND...

ABBILDUNG 3 / SOZIALHILFESITUATION 2011 ALLE VORLÄUFIG AUFGENOMMENEN UND ANERKANNTEN FLÜCHTLINGE (N=8433)

ABBILDUNG 4 / ERWERBSSITUATION 2011 VORLÄUFIG AUFGENOMMENE UND ANERKANNTE FLÜCHTLINGE IM ERWERBSFÄHIGEN ALTER, SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN (N=5204) 16

ABBILDUNG 5 / AUSBILDUNGSSTAND 2011 VORLÄUFIG AUFGENOMMENE UND ANERKANNTE FLÜCHTLINGE IM ERWERBSFÄHIGEN ALTER, SOZIALHILFEBEZÜGERINNEN..

ABBILDUNG 6 / AUS- UND WEITERBILDUNG SOWIE SPRACHKENNTNISSE ALS WICHTIGE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE ERFOLGREICHE BERUFLICHE INTEGRATION.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

1. Einleitung

EritreerInnen stellen zurzeit - neben Syrern und Nigerianern - am meisten Asylgesuche in der Schweiz. Die hohe Zahl an Asylgesuchen seitens der EritreerInnen ist jedoch kein neues Phänomen. Seit 2006 standen sie immer jeweils an erster oder zweiter Stelle was die Höhe der Asylgesuche betrifft1. Hinzu kommt, dass die Anerkennungsquote bei den EritreerInnen sehr hoch ist. Diese Flüchtlingsgruppe wird aber von zuständigen Fachstellen allgemein als schlecht erreichbar sowie schlecht integriert wahrgenommen. Deshalb wird nach Lösungsansätzen gesucht, um die Integration zu fördern. Da die Sozialhilfequote sehr hoch ist, macht man sich beim Bund insbesondere Sorgen um die berufliche Integration der EritreerInnen. Die fehlende berufliche Integration wird derzeit als so schwerwiegend angesehen, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga das BFM (Bundesamt für Migration) damit beauftragt hat, ein Strategiepapier Eritrea zu erstellen. Dieses soll dabei helfen, dass sich EritreerInnen spätestens drei Jahre nach ihrer Ankunft in der Schweiz beruflich integrieren und nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig sind. Gemäss mancher Fachstelle in Basel ist aber nicht nur die berufliche, sondern auch die soziale Integration problematisch. Dies führt man grösstenteils darauf zurück, dass die EritreerInnen sehr zurückhaltend sind und ein enormes Misstrauen gegenüber Behörden mitbringen2. So bleiben viele EritreerInnen für die Fachstellen unsichtbar. Der mangelnde Zugang zur eritreischen Flüchtlingsgruppe stellt für die zuständigen Fachstellen eine grosse Herausforderung dar. Denn dadurch ist es schwierig, relevante Informationen über das Gastland oder über ihre Rechte und Pflichten als Flüchtling weiterzugeben. Was eine spätere Integration erschwert. Dies betrifft im Grunde eritreische Frauen und Männer. Allerdings beobachten die Fachstellen, dass es oft Frauen im Familiennachzug sind, die am schwersten erreichbar sind.

Die vorliegende Forschungsarbeit wurde im Rahmen eines Praktikums bei der GGG

Ausländerberatung in Basel geschrieben. Es wird untersucht, ob die berufliche Integration der EritreerInnen tatsächlich so schlecht ist wie vom Bund dargestellt und wie die zuständigen Fachstellen die Situation einschätzen. Damit Aussagen über die Integration der EritreerInnen in der Schweiz getroffen werden können, wird als erstes die Schweizer Asylpolitik sowie die Situation der eritreischen Flüchtlinge in der Schweiz erläutert. Danach wird geklärt, wie der Integrationsbegriff in dieser Arbeit angewendet wird. Im empirischen Teil wird die berufliche Situation der EritreerInnen analysiert sowie untersucht in welchen Bereichen die Fachstellen Probleme bei der Integration der EritreerInnen sehen und was für Lösungsansätze sie bereitstellen. Am Schluss werden die Ergebnisse zusammengeführt.

2. Methoden

Um die Schweizer Asylpolitik und die Situation der eritreischen Flüchtlinge in der Schweiz zu untersuchen, wurde eine Datenbankrecherche durchgeführt. Auf der Homepage des BFM wurde nach Stichworten wie Asylpolitik, Asylgesetz sowie eritreische Flüchtlinge in der Schweiz gesucht. Zu diesen Themen wurde teilweise vom BFM in Auftrag gegebene Studien gefunden. Es entstand ein Schneeballsystem, welches weitere relevante wissenschaftliche Studien lieferte. Damit eruiert werden konnte, wie der Integrationsbegriff in Politik und Wissenschaft in der Vergangenheit und heute definiert wird, wurde ein Literaturrecherche durchgeführt. Bei der Suchmaschine Google sowie bei den Bibliothekskatalogen der Universitäten Basel und Luzern wurden Begriffe wie Assimilation oder Integration eingegeben. Auch hier entstand ein Schneeballsystem, durch welches relevante wissenschaftliche Artikel gefunden werden konnten.

Ein klassischer Indikator, um die berufliche Integration von ImmigrantInnen zu messen, ist deren Beschäftigungssituation3. Um Aussagen über die berufliche Integration von eritreischen Flüchtlingen in der Schweiz machen zu können, wurde das BFM sowie das Bundesamt für Statistik (BFS) kontaktiert. Diese beiden Bundesämter stellten Statistiken zum Sozialhilfebezug, zur Erwerbssituation von SozialhilfeempfängerInnen sowie zum Ausbildungsstand, den EritreerInnen in die Schweiz mitbringen zur Verfügung. Es war auch geplant den Sprachstand und die Weiter- bzw. Ausbildungen, die in der Schweiz absolviert werden zu untersuchen. Allerdings existieren gemäss des BFM und BFS weder zuverlässige Daten über Sprachkenntnisse von Flüchtlingen noch über die Weiter- oder Ausbildungen, die in der Schweiz absolviert werden. Weil nach Angaben der beiden Bundesämter die Daten des Erhebungsjahres 2011 die aktuellsten sind, findet dieses Jahr Berücksichtigung. Es wird überwiegend auf vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bis sieben Jahre in der Schweiz und anerkannte Flüchtlinge bis maximal fünf Jahre in der Schweiz eingegangen. Denn danach endet die finanzielle Zuständigkeit des Bundes und Flüchtlinge mit Niederlassungsbewilligung C und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit mehr als sieben Jahren Aufenthalt in der Schweiz werden zur übrigen ausländischen Wohnbevölkerung gezählt. Bei den Asylsuchenden mit Status N und bei vorläufig aufgenommene Personen mit einer Aufenthaltsdauer bis sieben Jahre, ist die Datenlage für einzelne Nationen zu ungenau, da es sich um eine Stichprobe handelt. Deshalb werden diese bei der Messung nicht berücksichtigt4.

Damit untersucht werden konnte, wie zuständige Fachstellen die Integration von EritreerInnen bewerten und welche Verbesserungsvorschläge sie haben, wurden von Februar bis Mai 2013 VertreterInnen von 10 Fachstellen in Basel Stadt und Baselland interviewt. Bei den interviewten Experten handelt es sich um VertreterInnen von Fachstellen wie Sozialhilfe, Sozialberatung sowie Integrations- und Migrationsstellen, die in den meisten Fällen direkten Kontakt mit den einzelnen EritreerInnen haben. Die beiden Halbkantone Basel Stadt und Baselland schienen für diesen Zweck besonders gut geeignet zu sein, da die verantwortlichen Fachstellen bei der Integration der EritreerInnen dringenden Handlungsbedarf sehen und nach geeigneten Massnahmen suchen, durch die die Integration der EritreerInnen gefördert werden kann. Für die Durchführung der Interviews wurde ein teilstrukturierter Interviewleitfaden erstellt (s. Anhang). Diese Technik wurde angewandt, um eine gewisse Offenheit zuzulassen, aber dennoch relevante Themenbereiche wie Erreichbarkeit der EritreerInnen, bestehende Integrationsangebote sowie definitive Pläne und denkbare Massnahmen für künftige Projekte abzudecken. Bei sechs der berücksichtigten Fachstellen wurden Einzelinterviews durchgeführt, drei Fachstellen wurden zu einem Gruppeninterview eingeladen und bei einer Fachstelle wurde an einer Teamsitzung teilgenommen. Zudem wurden Telefoninterviews mit verschiedenen ProjektleiterInnen durchgeführt, um Informationen über bestimmte bestehende Integrationsangebote zu erhalten. Durch die Gespräche ergaben sich auch zwei Telefonate mit ProjektleiterInnen aus Zürich und Bern. Die Interviews dauerten durchschnittlich eine Stunde. Während den Interviews wurden Notizen gemacht und unmittelbar danach ausführliche Gesprächsprotokolle erstellt. Ausgewertet wurden die Daten mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse.

3. Die Schweizer Asylpolitik

Von Mitte der 1950er Jahre bis in die späten 1970er Jahre war die Asylpolitik der Schweiz sehr liberal. Damals wurden Flüchtlinge - die überwiegend aus kommunistischen Staaten kamen - grosszügig aufgenommen. 1981 wurde das erste Schweizer Asylgesetz (AsylG) verabschiedet, welches erstmals klare Normen einführte. Es wurden Regeln zur Vergabe des Flüchtlingsstatus im Gesetz verankert und dem Bund wurde durch das AsylG ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem er politisch intervenieren konnte. Die Verantwortung, das Gesetz in der Praxis umzusetzen, war allerdings Aufgabe der Kantone. In den 1980er Jahren stieg die Zahl der Asylanträge markant an. Zudem kam neuerdings ein Grossteil der Antragssteller aus Asien, Afrika oder dem Mittleren Osten. Anders als die antikommunistischen Flüchtlinge brachten diese neuen Flüchtlinge nicht immer ausreichende berufliche Qualifikationen und Abschlüsse mit. Ab Mitte der 1980er Jahre kam es vermehrt zu öffentlichen Debatten und asylsuchende Personen wurden von der Aufnahmegesellschaft oftmals abschätzig behandelt. Der Diskurs in der Öffentlichkeit wurde zunehmend stärker, was in verschiedene Revisionen des AsylG resultierte. Als Folge dieser Revisionen sanken die Anerkennungsquoten in den nächsten zehn Jahren beachtlich. Betrugen diese zwischen 1975 und 1979 noch 86 Prozent, waren es zwischen 1980 und 1984 46 Prozent und zwischen 1985 und 1990 nur noch 6 Prozent5.

Die derzeit aktuellste Asylgesetzrevision wurde in diesem Jahr - nach einem Referendum - vom Stimmvolk angenommen und soll bis am 28. September 2015 ins ordentliche Recht überführt werden6. Die Höhe der Ja-Stimmen von knapp 80 Prozent zeigt, dass die Bevölkerung hinter der restriktiven Asylpolitik ihres Landes steht. Wobei berücksichtigt werden muss, dass an der Volkswahl nur knapp 40 Prozent der Stimmberechtigten teilnahmen7. Zu den wichtigsten Änderungen der Revision gehören die Beschleunigung der Verfahren, die Abschaffung der Botschaftsgesuche, keine Anerkennung als Flüchtling alleine aufgrund von Wehrdienstverweigerung oder Desertion sowie die Schaffung spezieller Zentren für renitente Flüchtlinge8.

3.1 Rechtliche Grundlagen für den einzelnen Flüchtling

Wenn eine Person in die Schweiz flüchtet, kann sie an der Grenze, am Schweizer Flughafen oder in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum mündlich oder schriftlich einen Asylantrag stellen9. Das BFM prüft danach das Gesuch und entscheidet, ob darauf eingetreten wird oder nicht. Gründe für einen Nichteintretensentscheid (NNE) sind, wenn die Person in den sicheren Drittstaat zurückreisen kann, in dem er sich vor der Einreise in die Schweiz aufgehalten hat, in einen Drittstaat ausreisen kann, welcher für das Asyl- und Wegweisungsverfahren staatsvertraglich zuständig ist, in ein Drittland zurückkehren kann, für das sie ein Visum besitzt und dort Schutz finden kann oder, wenn sie in einen Drittstaat reisen kann, in dem Personen leben zu denen sie eine enge Beziehung hat oder die nahe Angehörige sind10. Wenn das BFM auf das Asylgesuch eintritt, darf sich der Asylsuchende bis zum Ende des Verfahrens in der Schweiz aufhalten und erhält den N-Status11. Nachdem das Verfahren abgeschlossen ist, wird die Person weggewiesen, vorläufig aufgenommen oder es wird ihr Asyl in der Schweiz gewährt.

Bei den vorläufig Aufgenommenen muss zwischen vorläufig aufgenommenen Personen

(VA) und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (VAFL) unterschieden werden. Vorläufig aufgenommene Personen, sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, jedoch nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, weil eine Rückschaffung unzulässig (nicht konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention), unzumutbar (zum Beispiel wegen Krieg oder anderen Konflikten im Herkunftsland) oder unmöglich (wenn die Durchführung der Reise technisch nicht möglich ist) ist12. Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, sind Personen, deren Flüchtlingseigenschaften zwar anerkannt werden, aber die aus einem bestimmten Grund kein Asyl nach Schweizer Recht erhalten. Dabei sind oft Nachfluchtsgründe ausschlaggebend; wenn eine Person erst durch ihre Flucht zur verfolgten Person wird13. Vorläufig aufgenommene Personen sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge erhalten den F-Status. Anerkannte Flüchtlinge hingegen erhalten nach dem erfolgreichen Asylverfahren eine Jahresaufenthaltsbewilligung B, die üblicherweise nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz in eine Niederlassungsbewilligung C umgewandelt wird14.

3.2 Integrationspolitik im Flüchtlingsbereich

Der Bund entrichtet nach der vorläufigen Aufnahme und nach der Asylgewährung derzeit eine Integrationspauschale von 6000 Franken pro Person. Dieses Geld soll in erster Linie in die berufliche Integration und den Erwerb von Sprachkenntnissen investiert werden. Durch diese Förderung wird beabsichtigt, dass die Betroffenen an Regelstrukturen wie Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt etc. herangeführt werden. Für die Koordination der Integrationsprojekte- und programme sind die einzelnen Kantone zuständig. Asylsuchenden, die sich im Asylverfahren befinden steht keine Integrationsförderung vom Bund zu15. Das heisst konkret - wenn nicht von den Kantonen, Gemeinden oder anderen Stellen finanziert - dass sie keinen Zugang zu Beschäftigungsprogrammen sowie zu Deutschkursen haben.

3.3 Berufliche Integrationsförderung im Flüchtlingsbereich

Weil über 90 Prozent der vorläufig Aufgenommenen letztendlich in der Schweiz bleiben und von ihnen erwartet wird, dass sie für sich selber sorgen können, haben Kantone und Gemeinden den gesetzlichen Auftrag deren berufliche Integration zu fördern16. Seit 2007 haben vorläufig Aufgenommene einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Kantone können ihnen nach drei Monaten Aufenthalt in der Schweiz - unabhängig von der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage - eine Arbeitsbewilligung erteilen17. Asylsuchende, die nach drei Monaten nach Einreichen des Asylgesuches eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen sowie anerkannte Flüchtlinge sind davon ausgenommen. Es gilt der Inländervorrang18. Gemäss dem aktuellsten Jahresbericht „Integrationsförderung des Bundes und ihre Auswirkungen in den Kantonen - Jahresbericht 2011“ des BFM, standen bei den Massnahmen in Bezug auf die berufliche Integration von Flüchtlingen die Sprachförderung sowie die berufliche Integration im Vordergrund. Um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu fördern, wurden arbeitsmarktrechtliche Massnahmen wie Einsatzprogramme oder Praktikumsplätze sowie Angebote, welche berufliche und soziale Aspekte verbinden wie Beratungsgespräche oder Bewerbungstrainings unterstützt19.

4. Eritreische Flüchtlinge in der Schweiz

Die ersten EritreerInnen kamen in den 1980er Jahren in die Schweiz. Da Eritrea aber erst 1991/1993 ihre Unabhängigkeit von Äthiopien erlangte, wurden sie von den Schweizer Behörden bis dahin als Äthiopier erfasst. Deshalb lässt sich heute nicht genau sagen, wie viele EritreerInnen vor 1993 in der Schweiz Asyl beantragt hatten. Die meisten EritreerInnen, die in den 1980er Jahren in die Schweiz kamen, waren jedoch Studenten und vereinzelt eritreische Frauen, die bei Diplomaten in der Schweiz als Hausangestellte arbeiteten. Nach Beendigung des Studiums oder des Arbeitsverhältnisses, beantragten einige in der Schweiz Asyl, weil sie der zunehmenden Repression des äthiopischen Regimes entgehen wollten20. Zwischen den 1980er Jahren und 2005 stiegen die Asylgesuche der EritreerInnen in der Schweiz, aufgrund verschiedener Spannungen wie dem eritreisch-äthiopischen Grenzkonflikt oder Repressionsmassnahmen von Isayas Afewerki21, vorübergehend immer wieder an. Es wurden in dieser Zeit jährlich jedoch nie mehr als 253 Asylanträge gestellt (vgl. Abb.1).

Abbildung 1 / Asylanträge EritreerInnen von 1993 bis Ende September 2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Quelle: Asylstatistik 1986-2013, BFM

In den 1980er und 1990er Jahren erhielten nur wenige EritreerInnen den Flüchtlingsstatus in der Schweiz. Nachdem eine Delegation des Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)22 2001 nach Eritrea reiste, um sich die Situation mit eigenen Augen anzuschauen, änderte sich die restriktive Praxis gegenüber eritreischen Asylsuchenden - insbesondere für EritreerInnen aus dem Süden, da die Bevölkerung dort unter der kriegsbedingten Situation besonders litt. Durch die zunehmende Militarisierung Eritreas und aufgrund der Unterdrückung der Bevölkerung, befanden die schweizerischen Asylbehörden 2005, dass die Bestrafung einer Dienstverweigerung unverhältnismässig hoch sei. Als Folge wurden eritreische Wehrdienstverweigerer und Deserteure aufgrund von Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzugs23 vorläufig aufgenommen24.

2006 zeichnete sich eine markante Zunahme der eritreischen Asylgesuche ab, die ihren Höhepunkt 2012 erreichte (vgl. Abb. 1). Grund dafür war, dass sich die politische und sozioökonomische Situation in Eritrea weiter verschlechterte25. Seit der im September 2012 in Kraft getretenen Asylgesetzrevision gelten EritreerInnen, die alleine aufgrund von Wehrdienstverweigerung und Desertion in der Schweiz Asyl suchen, allerdings nicht mehr als Flüchtlinge:

„ keine Fl ü chtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begr ü ndete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu sein26.

Da EritreerInnen aber, wenn sie sich weigern den Militärdienst zu absolvieren oder diesen verlassen, als Wehrdienstverweigerer und Deserteure gelten, können sie oft nicht ins Herkunftsland zurückgeschafft werden, da sie dort an Leib und Leben bedroht wären. Sie unterstehen dem non-refoulement Prinzip, welches auch in der Bundesverfassung verankert ist: Art. 25:«[...] (2) Fl ü chtlinge d ü rfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

5. Klärung des Integrationsbegriffs

Politische Entscheidungsträger und Forscher verwenden den Begriff Integration heute in zahlreichen unterschiedlichen Kontexten. Einig ist man sich jedoch darüber, dass Integration immer ein Prozess der Interaktion von neu angekommenen Individuen oder Gruppen mit den Menschen der Aufnahmegesellschaft ist. Allerdings wird das Konzept von Integration selten konsequent definiert. Deshalb kann man auf den Schluss kommen, dass Integration ein chaotisches Konzept ist, welches viele als Wort verwenden, aber von den meisten unterschiedlich verstanden wird. Als kleinster gemeinsamer Nenner kann Integration aber als ein Wachstumsprozess bezeichnet werden, der sich nicht plötzlich entwickelt, sondern eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt27.

5.1 Integration im Allgemeinen

In den 1950er Jahren wurde Integration oft als Assimilation verstanden. Mit Integration war „ a gradual process by which new residents become active participants in the economic, social, civil, cultural and spiritual affairs of a new homeland28 gemeint. Bei dieser Definition wird (noch) nicht von der Interaktion zwischen ImmigrantInnen und Mehrheitsgesellschaft gesprochen, sondern davon, dass sich Erstere aktiv um die Integration bemühen und sich auch der kulturellen und religiösen Angelegenheiten des Aufnahmelands annehmen müssen. Was bis heute Bestand hat, ist die Überzeugung, dass es verschiedene Dimensionen gibt, um eine erfolgreiche Integration zu erreichen29. Assimilation wird auch als erzwungene Integration bezeichnet, die eine nationale Kultur nicht bereichert, da die MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft verschmelzen und ihre eigene Kultur aufgeben30. Befürworter der Assimilationstheorie hatten die unrealistische Erwartung, dass die ImmigrantInnen ihre Persönlichkeit, Sprache, das Verhalten sowie den Glauben ändern müssen, um „richtige Schweizer, richtige Deutsche, richtige Amerikaner, richtige Australier etc.“ zu werden. Diese Einstellung stellte eher eine Barriere für eine effektive Integration dar, als dass sie diese förderte31.

Ausgehend von anglophonen Ländern wurde die Assimilation in den 1960er Jahren immer mehr als praxisfern, intolerant und ungerecht angesehen. Assimilation als Begriff wurde zugunsten des Begriffs Integration fallengelassen32. Es wurde grundsätzlich akzeptiert, dass ethnische Vielfalt und organisierte ethnische Interessen weiter bestehen und bei politischen Entscheidungsprozesse Berücksichtigung finden sollten. Dies anerkennt die Tatsache, dass in Ländern mit vielen MigrantInnen die Anzahl fremdsprachiger Medien stetig wächst und ethnische Vereine sowie unterschiedliche Religionen ihren festen Platz haben33. Sowohl die Mitglieder der Mehrheitsgesellschaft als auch die ImmigrantInnen und ethnischen Minderheiten werden aufgefordert aktiv zu werden, um die Integration voranzutreiben. Damit können, falls die Integration scheitert, nicht bloss die ImmigrantInnen dafür verantwortlich gemacht werden34. Trotz der Offenheit gegenüber anderen Kulturen, bleiben gewisse Bereiche der Assimilation im Aufnahmeland bestehen. Dazu gehört zum Beispiel, dass ImmigrantInnen die jeweilige Landessprache lernen oder sich um eine Erwerbstätigkeit bemühen35.

5.2 Verschiedene Dimensionen von Integration

Ungeachtet davon, welche Definition von Integration angewendet wird, die Integration ist immer multidimensional. Es gibt wenigstens zwei verschiedene Dimensionen: die individuelle und die gesellschaftliche. Wobei sich die individuelle Dimension auf den Arbeitsmarkt, die Wohnsituation, das Bildungsniveau sowie auf die Abhängigkeit sozialer Sicherheit bezieht. Die gesellschaftliche Dimension bezieht sich auf rechtliche Grundlagen und festgelegte soziale Normen im Gastland. Die gesellschaftliche Dimension beeinflusst stark, was der Flüchtling in Bezug auf eine erfolgreiche Integration für Aussichten hat. Ein anderer Weg Integration zu kategorisieren, ist die Differenzierung in eine wirtschaftliche, soziale, politische und interne Dimension36.

Welche Kategorisierung man bei der Messung von Integration auch immer wählt, es gibt immer zwei Aspekte zu beachten. Erstens muss man eine stimmige Definition von Integration finden und zweitens muss man genau wissen, was man messen will37. In dieser Arbeit wird der Begriff Integration so verstanden, dass die ethnische Vielfalt der ImmigrantInnen vom Gastland anerkannt wird und sie das Recht haben ihre organisierten ethnischen Interessen im Aufnahmeland weiterhin leben zu dürfen.

[...]


1 vgl. BFM Asylstatistik 2006 - 2013

2 Das Misstrauen Behörden gegenüber ist auf die negativen Erfahrungen zurückzuführen, die EritreerInnen in ihrem Herkunftsland gemacht haben. Dazu zählt insbesondere der Überwachungsapparat in Eritrea, aber auch Gewalt, Willkürlichkeit sowie die Unberechenbarkeit der politischen Autoritäten (vgl. Bozzini 2011, S.94).

3 vgl. COE 1997, S.176

4 Auf die verschiedenen Flüchtlingstatus wird im nächsten Kapitel eingegangen.

5 vgl. D’Amato 2008, S.185f

6 vgl. Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, S.20

7 vgl. Die Bundesversammlung - Das Schweizer Parlament 2013 4

8 vgl. Volksabstimmung vom 9. Juni 2013, S.18f

9 vgl. AsylG Art.19 Abs.1

10 vgl. AsylG Art.31a Abs.1

11 vgl. AsylG Art.42

12 vgl. SECO und BFM 2012, S.2 und AsylG Art.55

13 vgl. SECO und BFM 2012, S.5 und AsylG Art.54

14 vgl. SECO und BFM 2012, S.5

15 vgl. BFM 2012, S.41; AuG Art.87 Abs.1 sowie AsylG Art.88 Abs. 2 und 3

16 vgl. SECO und BFM 2012, S.1

17 vgl. BFM 2012, S.43 und AuG Art.85 Abs.6

18 vgl. AuG Art.21 und AsylG Art.43 sowie Art.75

19 vgl. BFM 2012, S.42f

20 vgl. Eyer und Schweizer 2010, S.35f

21 Afewerki ist seit der Unabhängigkeitserklärung von 1993 Staatspräsident von Eritrea. 7

22 Bis 2004 war das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) zuständig für die Regelung aller ausländer- und asylrechtlichen Belange. Diese beiden Bundesämter wurden 2005 unter einem Dach zusammengeführt. Seit der Fusion ist das BFM zuständig für alle ausländer- und asylrechtlichen Belange der Schweiz (vgl. BFM 2012 (1): 4).

23 Eine Wegweisung kann nicht vollzogen werden, wenn die Person weder in den Heimat- oder in den Herkunftsstaat noch in einen Drittstaat ausreisen oder dorthin gebracht werden kann, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz eine Weiterreise in den Heimat-, Herkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen oder der Vollzug aufgrund Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat nicht zumutbar ist (AuG Art. 83).

24 vgl. Eyer und Schweizer 2010, S.40f

25 vgl. Eyer und Schweizer 2010, S.37

26 AsylG Art.3 Abs.3

27 vgl. Schibel et al. 2002, S.4

28 Cnossen 1964, S.135

29 Auf diese Dimensionen wird im nächsten Unterkapitel genauer eingegangen.

30 vgl. Cnossen 1964, S.135f

31 vgl. Clyne und Jupp 2011, S.45

32 vgl. Modood 2011, S.5

33 vgl. Clyne und Jupp 2011, S.46

34 vgl. Modood 2011, S.6

35 vgl. Clyne und Jupp 2011, S.47

36 vgl. COE 1997, S.175 und Schibel et al. 2002, S.4

37 vgl. COE 1997, S.175

Final del extracto de 36 páginas

Detalles

Título
Integration eritreischer Flüchtlinge in der Schweiz. Lösungsansätze von Fachstellen in Basel
Universidad
University of Luzern  (KSF)
Calificación
2.5
Autor
Año
2013
Páginas
36
No. de catálogo
V284221
ISBN (Ebook)
9783656845850
ISBN (Libro)
9783656845867
Tamaño de fichero
941 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Immigration, Integration, Eritrea, Schweiz
Citar trabajo
Martina Schöb (Autor), 2013, Integration eritreischer Flüchtlinge in der Schweiz. Lösungsansätze von Fachstellen in Basel, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284221

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