Leistet das Fachkonzept Sozialraumorientierung einen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung?


Term Paper (Advanced seminar), 2014

35 Pages, Grade: 1,0


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Inklusion
2.1. Das Vorhaben „Inklusion“ und seine Forderungen
2.2. Macht Inklusion Integration überflüssig?

3. Ein Paradigmenwechsel in der Sozialen Arbeit
3.1. Von der Gemeinwesenarbeit, Stadtteilarbeit und Sozialraumorientierung
3.2. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung
3.2.1. Orientierung an Interessen und am Willen
3.2.2. Unterstützung von Eigeninitiative und Selbsthilfe
3.2.3. Konzentration auf die Ressourcen der Menschen und des Sozialraums
3.2.4. Sozialräumliche Arbeit ist zielgruppen- und bereichsübergreifend angelegt
3.2.5. Kooperation und Koordination
3.3. Ebenen der Sozialraumorientierung – „Ein Modell zwischen Lebenswelt und Steuerung“
3.3.1. Fallspezifisches Arbeiten
3.3.2. Fallübergreifendes Arbeiten
3.3.3. Fallunspezifisches Arbeiten
3.3.4. Flexible Organisationen
3.3.5. Raumbezogene Steuerung
3.4. Der Sozialraum

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: in Anlehnung an Budde/Früchtel 2006, S. 29

1. Einleitung

„Inklusion als Leitidee verlangt eine Abkehr von Maßnahmen, die nur das Behindertsein1 in den Augenschein nehmen. Stattdessen geht es um einen systemökologischen Ansatz, der behinderte und nichtbehinderte Menschen als eine Lebensgemeinschaft in ihrem vertrauten Sozialraum (z.B. Gemeinde, Stadtteil, Wohnsiedlung) fokussiert […]“ (Theunissen 2010, S. 21). „Mit dem Fachkonzept Sozialraumorientierung liegt seit einiger Zeit ein Entwurf vor, solche Kompetenzen zu beschreiben. Die dort benannten Prinzipien dienen als Grundlage für eine fachliche Identität Sozialer Arbeit […] und sind inzwischen leitende fachliche Folie für zahlreiche Innovationsprozesse […]“ (Hinte 2011, S. 101)

Zentraler Gegenstand der Hausarbeit ist das, was Georg Theunissen und Wolfgang Hinte in den obigen Zitaten bereits angesprochen haben: es geht um Sozialraumorientierung in der Behindertenhilfe: steuert sie zum Erfolg von Inklusion bei?

Inklusion steht unter anderem für die gleichberechtigte Partizipation aller Menschen unter strikter Berücksichtigung ihrer Autonomie und unter Anerkennung der Vielfalt des menschlichen Seins, sodass auf Basis gemeinsamer Interessen ein Austausch auch mit nichtbehinderten Bürgern stattfinden kann (vgl. Degener/ Mogge- Grotjahn 2012, S. 66/ Theunissen 2010, S. 275). Um diesen Sachverhalt näher zu erläutern, wird in einem ersten Schritt auf das Thema ‚Inklusion‘ eingegangen: was sind zentrale Zielstellungen, was wird gefordert, wo liegen Grenzen? Und was unterscheidet sie von Integration? Auf diese Weise bekommt die Leserin nicht nur einen ersten Eindruck der Thematik, mit Blick auf die Fragestellung kann auf diese Weise außerdem klar zwischen den Kapiteln verglichen werden, um im Anschluss ein adäquates Fazit ziehen zu können. Der Übersicht halber wird zudem im Folgenden unter Inklusion hauptsächlich die Integration von Menschen mit Behinderung verstanden.

Inklusion ist seit Rechtsgültigkeit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen2 am 01.01.2009 Menschenrecht in Deutschland. Die UN-Konvention konkretisiert die Ziele nach Selbstbestimmung und Teilhabe und fordert in diesem Zuge mehr Partizipation und Inklusion in der Gesellschaft.

Auch die Sozialraumorientierung trat zu diesem Zeitpunkt und in Bezug zu den Zielformulierungen der Konvention immer häufiger in der Behindertenhilfe in Erscheinung (vgl. Seifert 2010, S. 32/ Degener/ Mogge-Grotjahn 2012, S. 65f.). Was die Thematik aktuell und interessant macht, ist nicht nur die Neuentdeckung in der behindertenpolitischen Diskussion, sondern auch die Kontroversen, die mit einer sozialräumlichen Orientierung einhergehen. Während die einen von einem kommunalen Sparvorhaben sprechen (vgl. Kapitel 3.3.5.), sehen die anderen darin eine Innovation, die die Kraft hat Bürgerinnen und Bürger zu aktivieren, das Selbsthilfepotential zu stärken und auf diese Weise sogar dafür zu sorgen, dass immer weniger Menschen zum „Fall“ werden (vgl. Kapitel 3.3.2.).

Um auf die gesamte Breite dieses Ansatzes eingehen zu können, wird in einem nächsten Schritt das Fachkonzept Sozialraumorientierung vorgestellt. Neben den zentralen Prinzipien und den Ebenen, wird an manchen Stellen ebenfalls auf die oben angesprochenen Kritikpunkte eingegangen.

Ziel dieser Arbeit ist es einen Vergleich anzustellen, mit dessen Hilfe die Fragestellung der vorliegenden Hausarbeit beantwortet werden kann. Es realisiert sich in einem Fazit, das neben der Beantwortung der eingangs gestellten Frage, auch die Meinung der Verfasserin enthält.

2. Inklusion

Bisherige Umgangsweisen mit der „Buntheit“ der Menschen zeigten wenig Erfolg. Wenn so getan wird, als wären alle Menschen gleich, erreicht man lediglich die Reproduktion von Ungleichheitsverhältnissen und durch die Aussonderung von als „besonders“ etikettierten Menschen, werden dessen Sonderpositionen verstärkt und die Merkmale, die sie von der Masse abheben, betont (vgl. Sulzer 2013, S. 16).

Es brauchte eine Alternative zu den bisherigen Umgangsweisen mit Heterogenität. Das folgende Kapitel dient der Erläuterung des Konzepts der Inklusion und nennt zentrale Ziele und Forderungen mit Blick auf die Behindertenhilfe.

2.1. Das Vorhaben „Inklusion“ und seine Forderungen

„Irgendwo habe ich gelesen, dass ein Mensch mit sog. geistiger Behinderung einem „normal behinderten“ Besucher seiner stationären Einrichtung den Unterschied zwischen Integration und Inklusion folgendermaßen erklärt hat: Wenn man hier einen Haufen bunter Gummibärchen hat und daneben einen nur mit roten Gummibärchen, und wenn man dann die roten Gummibärchen in die Mitte der bunten Gummibärchen legt, dann ist das Integration. Wenn aber von Anfang an die roten Gummibärchen zwischen den bunten liegen, dann ist das Inklusion“ (Hinte 2011, S. 100).

Inklusion3 (lat. Inclusio = Einschluss, Einbeziehung und unbedingte Zugehörigkeit) beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass die Unterschiedlichkeit der Menschen die Struktur der Gesellschaft ausmacht (vgl. Niehoff 2011, S.447); die Gesellschaft wird somit als eine Art Ganzes gesehen, in dem es keine Ausgrenzungen oder „Outsider“ gibt. Mit Verzicht auf die Berücksichtigung individueller Begabungen oder Voraussetzungen, legt Inklusion den Grundstein für einen gleichberechtigten, selbstbestimmten Zugang zu allen (im)materiellen Gütern und sozialen Dienstleitungen (vgl. Krach 2010, S. 78). Die Verschiedenheit ihrer Mitglieder spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie ist weder etwas Konstruiertes, noch ist sie von Nachteil. Stattdessen geht man davon aus, dass die Differenz aller Menschen eine seit jeher existierende und naturgegebene Tatsache ist.

Eines der zentralen Vorhaben von Inklusion ist die unbegrenzte, gleichberechtigte und aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Frei von jeglichen Barrieren sollen sie ihre eigenen Entscheidungen treffen können und die entscheidende Einflussnahme auf persönlich zentrale Anliegen nehmen. Gleichberechtigung heißt in diesem Zusammenhang, dass Professionelle sich in Ver- und Aushandlungsprozesse begeben und eine partnerschaftliche Kommunikationsstruktur ermöglichen (vgl. Feuser 2010, S.17/ Theunissen 2010, S. 29ff.). Selbstbestimmung, als ein lebenslanger Prozess und inklusives Recht, beinhaltet neben der Bestimmung über das eigene Leben zudem eine soziale Bezugnahme, d.h. soziale Verbundenheit und Zugehörigkeit (vgl. Wocken 2010, S. 222).

Der Erkenntnis, dass Menschen nicht gleich sind und auch nicht auf abstruse Weise gleich gemacht werden können, folgt die Verfolgung vielversprechenderer Ziele: der Abbau von Benachteiligung und sozialer Isolierung von behinderten Menschen gelingt nur, wenn ihre Lebenschancen den Menschen ohne Behinderung angepasst werden. Es müssen Lebensbedingungen geschaffen werden, die Gleichberechtigung und Miteinander ermöglichen (vgl. Beck/ Franz 2007, S.2/ Klein et al. 1987). Etwaige Fehler, Schwächen und Normabweichungen führen in einem inklusiven Gemeinwesen nicht zu Benachteiligungen und geben keineswegs Anlass zu Diskriminierung, Verurteilung oder Ausschluss. Jeder Mensch wird so wahrgenommen und so akzeptiert, wie er ist und wie er sein möchte (vgl. Finnern/Seitz 2012, S. 15/ Krach et al. 2010, S. 9).

Wird die Vielfalt der Individuen konsequent anerkannt und wertgeschätzt, sind auch tiefgreifende Veränderungen der Strukturen und Denkweisen möglich, die schlussendlich in Gleichberechtigung bzw. Gleichwertschätzung münden: etwaige Hierarchien, die auf Unterschieden zwischen den Menschen aufgebaut wurden, verlieren ihre Legitimation und verschwinden mit der Zeit völlig (vgl. Booth et al. 2006, S.13.).

2.2. Macht Inklusion Integration überflüssig?

Die Vielfalt der Abgrenzungsbemühungen der „Inklusions- Befürworter“ ist groß. Inklusion sei die weiter entwickelte Alternative, ließe sich praktisch effektiver umsetzen und mache die Reintegration von Menschen überflüssig, wenn der Aspekt der Ausgrenzung von vorneherein nicht gegeben wäre (vgl. Iben/Niehoff 2011, S. 447ff.).

Hans Wocken hat mit seinem Beitrag „Integration & Inklusion. Ein Versuch die Integration vor der Abwertung und die Inklusion vor Träumereien zu bewahren“ (Wocken 2010, S. 204-234) eine klärende und einleuchtende Bearbeitung dieser Thematik unternommen. Er hält die Vorwürfe in drei Gruppen fest:

Zum spricht er von einer Zwei-Gruppen Theorie: Integration sei zu stark auf die Unterscheidung zwischen „behindert“ und „nicht-behindert“ fokussiert, dass andere Ungleichheitsdimensionen außer Acht gelassen würden. Des Weiteren würde die Integration nach einer Assimilierung bzw. Normalisierung der Menschen mit Behinderung streben, während Inklusion die Rahmenbedingungen des Systems an den Menschen selbst anpasst und nicht umgekehrt. Und schließlich gingen Integrations-Kritiker von einer Umsetzung aus, die an einigen Stellen defizitäre Züge aufweise.

In seinen weiteren Ausführungen geht er diesen Vorhaltungen auf den Grund. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Inklusion in zwei Punkten von dem integrativen Ansatz unterscheidet:

Mit der Verabschiedung der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen ist der Wunsch nach Integration zu einem Recht auf Inklusion geworden: Während die integrativen Konzepte noch auf dem guten Willen, einer humanitären Bereitschaft oder freiwilligem Engagement beruhen, beruft Inklusion sich auf einklagbares Recht. Der Begriff der Inklusion ist international anschlussfähig und Standard geworden – Integration hingegen nicht.

Ein weiterer Unterschied liegt in der inklusionstypischen Dekategorisierung. Das heißt, dass die kategoriale Einteilung in Behinderungsarten entfällt, ebenso wie die etikettierende Feststellung eines besonderen Hilfebedarfs. Auch die leistungsgesetzliche Ressourcenzuweisung erfolgt nun mehr über heterogene Gruppen und Systeme.

Gerade letzteres scheint die Bedeutung von Inklusion gegenüber integrativen Ansätzen zu steigern. Doch auch der inklusiven Arbeitsweise sind Grenzen gesetzt. Zum Beispiel erfordern viele Arten des Nachteilsausgleichs die Kategorisierung in „behindert“ und „nicht-behindert“ und die konkrete Bedarfsanmeldung. Alles in allem scheint die Forderung nach einer inklusiven Gesellschaft utopisch; die Grenzen einer inklusiven Umweltgestaltung sind kaum zu überwinden: „In manchen Fällen müssen wir uns mit integrativen Lösungen einschließlich einer kategorialen Gruppierung in Behinderte und Nichtbehinderte zufrieden geben. Eine despektierliche Herabsetzung als ‚Nur-Integration‘ verdienen solche unvermeidbaren, integrativen Lösungen nicht. Auch integrative Lösungen sind gut! Manchmal geht es sogar nicht besser“.

Für die Ausführungen dieser Hausarbeit lässt sich daraus schließen, dass die Begriffswahl frei variiert.

3. Ein Paradigmenwechsel in der Sozialen Arbeit

„Klassische Sozialarbeit geht von der Leitdifferenz Norm (Konformität) und Abweichung (Devianz) aus […]. Ihr Ziel besteht darin, diese Differenz einzuebnen, mit anderen Worten, das, was an Verhaltensweisen von Personen oder an Merkmalen hinsichtlich sozialer Verhältnisse als abweichend beobachtet und bezeichnet wird, zu normalisieren“ (Kleve 2006, S. 108).

Nun steht die Soziale Arbeit jedoch vor einem gesellschaftlichen Wandel, der dieses Vorgehen problematisch macht: durch den Prozess der Individualisierung, in dessen Verlauf Lebensweisen selbst gestaltet werden (müssen) - immer verbunden mit dem Risiko einer solchen Gestaltung, und andererseits durch die Pluralisierung der Lebenswelten, d.h. der Möglichkeiten von lebensweltlichen Gemeinschaften, ist die Soziale Arbeit nicht mehr in der Lage zwischen „normal“ und „abweichend“ zu unterscheiden. Aus einer solchen Unsicherheit heraus folgt die Erkenntnis, dass Professionelle immer seltener in der Lage sind, zu wissen oder auch nur zu ahnen, was denn eigentlich der Wille ihrer Klient/innen ist. Angesichts dieses Dilemmas ist die Soziale Arbeit auf neue und zeitgemäße Formen der Kommunikation angewiesen, zumal Werte und Normen ihre Allgemeingültigkeit verloren.

Vor diesem Hintergrund ist ein neues Paradigma entstanden, das den Willen der Klienten in den Mittelpunkt des sozialarbeiterischen Handelns stellt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt mussten sich Professionelle eingestehen, dass nicht mehr die Fachkraft, sondern nur die Klientin selbst am besten wissen kann, was sie will und was sie braucht (vgl. Kleve 2006, S. 108f.).

Es darf nicht vergessen werden, dass sich dieser Paradigmenwechsel in Zeiten sozialpolitischer und rechtlicher Kontextveränderungen vollzieht: ‚Best Practice‘ soll angesichts leerer Haushaltskassen und eines Sozialstaats, der sich mittlerweile als aktivierend und ermöglichend disponiert hat, auch unter zugespitzten ökonomischen Rahmenbedingungen möglich werden“ (Biesel 2007, S. 4).

Es brauchte eine neue methodische Programmatik, die den Willen des Menschen als zentralen Knotenpunkt integrierte. Das Fachkonzept Sozialraumorientierung soll im Folgenden, ebenfalls unter inklusionsspezifischen Aspekten genauer erläutert werden; begonnen wird unterdessen mit seiner Entstehung.

3.1. Von der Gemeinwesenarbeit, Stadtteilarbeit und Sozialraumorientierung

Das Konzept einer sozialraumorientierten Sozialen Arbeit ist ein mehrschichtiger und transdisziplinärer Ansatz, deren Tradition und Begründungszusammenhänge vor allem in dem Empowerment, in der personenzentrierten humanistischen Psychologie, der Gemeinwesenarbeit, der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und der bourdieu´schen Theorie des sozialen Kapitals wieder zu finden sind (vgl. Budde/Früchtel 2010, S. 22f./ Fehren 2011, S. 442).

Das folgende Kapitel liefert einen groben Überblick über die Geschichte des Fachkonzepts, während auf die angesprochenen Ansätze in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen wird.

Die Gemeinwesenarbeit (GWA)4, als theoretische und praktische Suchbewegung entstand in den 60er und 70er Jahren; entgegen damaliger sozialarbeiterischer und gesellschaftspolitischer Selbstverständlichkeiten passte man sich dem neuen Paradigma an und löste dementsprechend das am medizinischen Modell orientierte fachliche Handeln durch die konsequente Zentralstellung der Interessen, Ressourcen und Blickwinkel der Adressat/innen ab (Hinte/Treeß 2007, S.18/ Hinte 2007, S. 100). Trotz des Potentials, das in einer solchen Vorgehensweise steckt ist bis heute nicht klar, ob man überhaupt von einer „Blütezeit“ (Hinte 2007, S. 100) der Gemeinwesenarbeit sprechen kann: Viele Projekte mussten aus finanziellen Gründen aufgegeben werden, zudem fehlte der Gemeinwesenarbeit die gesetzliche Grundlage als Pflichtleistung. Vor einem solchen Ausgangspunkt scheint es nachvollziehbar, dass auch das gesellschaftliche Umfeld keinen Wert auf einen fachlichen Ansatz legte, der jenseits leistungsgesetzlicher Bestimmungen agierte (vgl. Hinte 2007, S.100f.). Weiter nahm man an, dass die Gemeinwesenarbeit nicht in der Lage sei, an dem fachlichen Mainstream und den Bedingungen einer institutionellen Sozialen Arbeit anschließen zu können: „Mit GWA assoziierte man dogmatische Linke aus der 68er Zeit, unbelehrbare Besserwisser/innen auf Seiten vermeintlich Sozialhilfe missbrauchender Betroffener oder schlichtweg Gutmenschen ohne Bodenhaftung“ (Hinte 2007a, S.8f.). Aufgrund dessen verlor der Arbeitsansatz der Gemeinwesenarbeit in der führenden Fachwelt seine Bedeutung. Wichtige Erkenntnisse gerieten neben den theoretischen und methodischen Grundlagen in Vergessenheit.

Die „Stadtteilbezogene Soziale Arbeit“ war der Versuch, den „Geist“ der Gemeinwesenarbeit am Leben zu erhalten. Das Konzept entstand in den 80er Jahren am Institut für Stadtteilentwicklung, Sozialraumorientierte Arbeit und Beratung (ISSAB) der Universität in Essen und konkretisierte und erweiterte (vor allem mit Blick auf die Anschlussfähigkeit zur institutionellen Sozialen Arbeit) die methodischen Grundsätze, einige Erfahrungen und Diskussionslinien aus der Gemeinwesenarbeit. Analog zu den Gedanken der Antipädagogik5 verzichtete man auf das sinnlose Unterfangen, Menschen und ihre Lebensgewohnheiten auf irgendeine Weise verändern zu wollen. Vielmehr galt es von nun an die Lebensbedingungen und –verhältnisse der Wohnbevölkerung im sozialen Raum zu verbessern (vgl. Hinte 2007, S. 101/ ders. 2007a, S. 9). Der Sozialraum (vgl. Kapitel 3.4.) und nicht länger das Gemeinwesen, wurde parallel dazu als neue Möglichkeit des sozialarbeiterischen Handelns eingeführt (vgl. Biesel 2007, S. 46), auf dessen Grundlage fünf Grundsätze entstanden, die den Kern der „Stadtteilorientierung“ ausmachen.

Während man allerdings anfangs noch von „stadtteilbezogener sozialer Arbeit“ sprach, so wurde diese Vokabel nach und nach durch den Begriff der „Sozialraumorientierung“ abgelöst.

[...]


1 Die UN-Konvention versteht Behinderung als eine Art Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen, die mit einer Behinderung einhergehen und den daraus resultierenden Barrieren, die entweder der Umwelt oder den Einstellungen der Gesellschaft geschuldet sind. Rohrmann geht davon aus, dass diese Wechselwirkungen nur hinsichtlich sozialräumlicher Bedingungen zu verstehen und zu bearbeiten sind: „So entsteht ein großer Teil von Beeinträchtigungen durch deprivierende Lebensbedingungen, in denen sich gesundheitliche Belastungen oder mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten zu einer Behinderung verfestigen“ (Rohrmann 2010, S. 65f.).

2 Damit setzt die UN-Behindertenkonvention einen wichtigen Beitrag, um die Inklusionsbestrebungen voran zu treiben. Im Gegensatz zu der ehemals medizinischen Betrachtungsweise von Behinderung („Wir, als institutionelle Experten wissen Bescheid und kennen Dich besser als du selbst“) wird die weltweit schlechte Situation von behinderten Menschen nicht länger mit individuellen Gründen, sondern vielmehr mit „gesellschaftlich konstruierten Entrechtungen“ erklärt. Die Wichtigkeit und Brisanz dieses Menschenvertrages zeigt sich in den 139 Signatarstaaten und der Kürze der Begründung und Verhandlung (vgl. Degener 2014).

3 Einen Überblick über die Dimensionen von Inklusion bietet Jens J. Clausen mit seinem Beitrag: „Dimensionen der Inklusion in der Behindertenhilfe und der Sozialpsychiatrie“ (Clausen 2010, S. 211-223)

4 Arbeitsansätze einer Gemeinwesenorientierung finden sich mittlerweile auch in der Behindertenhilfe in Form des Modells des „Community Care“ wieder (siehe dazu Aselmeier 2008 bzw. Landhäußer 2009).

5 Mit einer solchen Intention steht die Stadtteilorientierung in der Tradition erziehungskritischer Ansätze. Beispielhaft sei hier auf das Konzept der „Non-direktiven Pädagogik“ (Hinte 1990) verwiesen, das in Anlehnung an die von dem humanistischen Psychologen Carl Rogers entwickelte personenzentrierte Therapie, entstanden ist. Oberste Prämisse ist die Anerkennung eines Kräftepotentials, das in jedem Menschen vorhanden ist und durch den selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lernprozess entfaltet wird. Vor diesem Hintergrund wird nicht mehr der Lehrende bzw. der Pädagoge fokussiert, der krampfhaft versucht Bildungsinhalte „von außen“ zu vermitteln, sondern der lernende Mensch, der selbst entscheidet welche Erkenntnisse und Informationen für ihn wesentlich sind. Man fordert unterdessen keine lernfreie Atmosphäre, sondern eine solche, die bedarfsgerechtes Lernen und die erfolgreiche Kräfteentfaltung des Subjekts ermöglicht: „Ein Plädoyer für non-direkte Pädagogik sagt dagegen: Lasst die Menschen ihre Lernerfahrungen machen, in ihrer Umgebung, mit ihren Sinngehalten, mit ihren Werten und mit ihren Zielen. Und das ist die Aufgabe von Pädagogik: kümmert Euch darum, dass diese Prozesse bewusst erlebt werden, schafft eine Atmosphäre, die Kommunikation zulässt, personalen Kontakt ermöglicht und zu gemeinsamer Reflexion ermutigt“ (Hinte 2007b, S. 53).

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Details

Title
Leistet das Fachkonzept Sozialraumorientierung einen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung?
College
University of Duisburg-Essen
Grade
1,0
Author
Year
2014
Pages
35
Catalog Number
V284927
ISBN (eBook)
9783656851462
ISBN (Book)
9783656851479
File size
499 KB
Language
German
Keywords
leistet, fachkonzept, sozialraumorientierung, beitrag, inklusion, menschen, behinderung
Quote paper
Annkristin Plaggenborg (Author), 2014, Leistet das Fachkonzept Sozialraumorientierung einen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/284927

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