Trennbankensystem, Ring-Fencing, Volcker-Rule oder Zerschlagung von Großbanken. Wie soll man Einlagen vor riskanten Bankgeschäften schützen?


Seminararbeit, 2013

30 Seiten, Note: 17


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das reine Trennbankensystem
I. Grundlegendes
1. Definitorisches
2. Historisches
II. Universalbankensystem versus Trennbankensystem
1. Interessenskonflikt
2. Risikotrennung
3. Fazit

C. Aktuelle Vorschläge und Entwicklungen
I. OECD/Steinbrück
1. Der Vorschlag
2. Bewertung
II. „Ring-Fencing“(Vickers-Kommission)
1. Der Vorschlag
2. Meinungsstand und Bewertung
III. Volcker-Rule
1. Der Vorschlag
2. Meinungsstand und Bewertung
IV. Liikanen-Report
1. Der Vorschlag
2. Meinungsstand und Bewertung
V. Gesetzesentwurf der Bundesregierung
1. Inhalt
2. Meinungsstand und Bewertung

D. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

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Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

A. Einleitung

Seit der durch das Platzen der amerikanischen Immobilienmarktblase 2007 und der daraus resultierenden Finanzmarktkriese ist nicht nur das Vertrauen der breiten Masse in Banken und den Finanzmarktsektor an sich erheblich beschädigt worden, auch hat eine Sensibilisierung und ein gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit für die Geschäfte der Banken eingesetzt. Insbesondere das sog. Investmentbanking wird als wesentlicher Mitverursacher der globalen Finanzmarktkrise der letzten Jahre kritisiert, da als systemrelevant geltende Banken staatlich gerettet werden mussten, obwohl nur Teile ihrer Geschäfte für die Realwirtschaft wichtig waren. Ein Hauptansatzpunkt um das somit entstehende Risiko zu bekämpfen ist die Neustrukturierung des Bankensystems. Was unter dieser Forderung zu verstehen ist und wie sich die aktuellen Vorschläge und Entwicklungen, die in diese Richtung gehen, darstellen, soll in dieser Arbeit erörtert werden.

B. Das reine Trennbankensystem

Ein weltweit einheitliches Bankensystem besteht nicht. Aufgrund eben dieser Tatsache hat es immer wieder, besonders als unmittelbare Reaktion auf Krisen der Finanzwirtschaft, rechtspolitische und wirtschaftswissenschaftliche Diskussionen darüber gegeben, welches der Konzepte in Hinblick auf den Schutz der breiten Masse der Sparer das effektivere ist. Insbesondere in jüngerer Vergangenheit ist von vielen Seiten der Ruf nach einem sog. Trennbankensystem laut geworden. Worum es sich dabei in Reinform handelt und ob es dem in Deutschland vorherrschenden Universalbankensystem vorzuziehen ist, wird im Folgenden erörtert.

I. Grundlegendes

1. Definitorisches

a) Trennbankensystem

Unter einem reinen Trennbankensystem wird ein zweigeteiltes Bankensystem verstanden, bei dem die Aktivitäten von Geschäftsbanken, die grds. das Einlagen- und Kreditgeschäft umfassen (im angelsächsischen Sprachgebrauch als „commercial banking“ bezeichnet), und die von Investmentbanken (respektive „investment banking“) voneinander rechtlich und wirtschaftlich weitgehend separiert werden.[1]

Im Gegensatz zum commercial banking, bei dem grundsätzlich anerkannt ist, dass es das Einlagen- und Kreditgeschäft umfasst,[2] ist nicht eindeutig bestimmt welche Geschäfte unter Investmentbanking gezählt werden.[3] Grundsätzlich lässt sich das Investmentbanking in zwei Bereiche untergliedern, und zwar in die Finanzintermediation, welche die Primär-, die Sekundärmarktransaktionen und die Anlageberatung umfasst, und den Eigenhandel, bei dem die Investmentbank selbst als Marktteilnehmer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf dem Sekundärmarkt auftritt.[4] Das TBS, das durch das Prinzip der Arbeitsteilung und Aufgabenseparation sowie durch ein enges Sortiment an Bankleistungen gekennzeichnet ist,[5] herrscht noch heute unteranderem in den USA in abgeschwächter Form vor.

b) Universalbankensystem

Das Universalbankensystem hingegen ist in seiner Reinform durch die ausschließliche Existenz von Universalbanken gekennzeichnet. Unter Universalbanken werden diejenigen Kreditinstitute verstanden, die die bankbetriebliche Leistungserstellung im Bereich commercial banking mit der Erbringung von Leistungen im investment banking kombinieren, d.h. sie erbringen grundsätzlich sämtliche Bankgeschäfte, soweit dies einem einzelnen Institut gesetzlich erlaubt ist.[6] In Deutschland,[7] in dem neben einigen Spezialbanken (z.B. Bausparkassen und Kapitalanlagegesellschaften) ein dreigliedriges Bankenwesen (bestehend aus Kreditbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken) aus Universalbanken existiert, herrscht das UBS vor. Auch in den meisten kontinentaleuropäischen Ländern, wie z.B. der Schweiz, ist es gegeben.

2. Historisches

a) Entwicklung des Trennbankensystems in den USA

aa) Historischer Verlauf

Das amerikanische Bankensystem war schon früh durch Arbeitsteilung und Zersplitterung gekennzeichnet.[8] Den sog. National Banks wurde durch den National Banking Act von 1863 eine Beteiligung an anderen Unternehmen verboten. Dieses in Grundzügen bereits bestehende TBS wurde jedoch ab dem Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend abgeschwächt, indem Trust Companies (Vermögensverwaltungen) sich im Wertpapier- und im Kredit- und Einlagengeschäft betätigten und die Commercial Banks über Tochtergesellschaften (security affiliates) ihre Geschäftsfelder auch auf das Wertpapiergeschäft ausweiteten. Zudem kam es zur Aufnahme des kommerziellen Bankgeschäfts durch die Investmentbanken, sodass Ende der 1920er-Jahre die Trennung zwischen Commercial- und Investmentbanken beseitigt war.[9]

Durch die Weltwirtschaftskrise 1929 kam es in den USA zu zahlreichen Bankzusammenbrüchen.[10] Eine unter Senator Glass eingesetzte Untersuchungskommission kam zu dem Schluss, dass die Ursache für den Zusammenbruch des Banksektors im Bankensystem selbst lag, sodass durch den 1933 erlassenen Glass-Steagall Act eine gesetzliche Trennung zwischen Commercial- und Investmentbanken eingeführt wurde. Die Definition der zu trennenden Geschäftsbereiche setzte am Geschäft mit Wertpapieren an, wobei Geschäftsbanken derartige Aktivitäten zunächst nur in konkret definierten Ausnahmefällen durchführen durften.

Um diese Beschränkungen zu umgehen versuchten Banken durch Holdinggesellschaften Beteiligungen an Banken und Nichtbanken zu erwerben und sich somit in anderen Geschäftsfeldern zu engagieren. Der Gesetzgeber verhinderte diese Entwicklung zum UBS jedoch durch den Bank Holding Company Act von 1956 und den One Bank Holding Company Act von 1970, sodass Beteiligungen nur bis zu 5% des Grundkapitals von Nichtbanken erlaubt waren.[11]

Im Laufe der Jahrzehnte wurden bezüglich der Umsetzung des Glass-Steagall Acts immer weitere Ausnahmen akzeptiert. So wurden im Jahr 1989 Geschäfte mit Wertpapieren grundsätzlich bis zu bestimmten Grenzen gestattet. 1999 wurde mit der Umsetzung des Gramm-Leach-Bliley Act der Glass-Steagall Act formal endgültig beendet. Er ermöglicht die Errichtung von sog. Financial Holding Companies, denen die Vereinigung des Einlagen-, Kredit-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäfts gestattet ist, sodass das Angebot aller Finanzdienstleistungen trotz getrennter Banktypen möglich ist. Das TBS ist somit zwar nicht direkt aufgehoben, da sich an der grundsätzlichen Trennung der beiden Banktypen, Commercial- und Investmentbanken, nichts geändert hat,[12] jedoch hat eine grundsätzliche Modernisierung in Richtung des kontinentaleuropäischen UBS stattgefunden.

bb) Gründe für die Aushöhlung von „Glass-Steagall“

Aus dem historischen Kontext, im Gegensatz zur heutigen Argumentation, war der Grund für die Einführung des TBS durch den Glass-Steagall Act weniger die Verhinderung des Umstandes, dass Banken, die gleichzeitig durch Einlagensicherungssysteme geschützt sind, zu hohe Risiken eingehen und sich durch Steuergelder refinanzieren können. Vielmehr stand die Befürchtung eines Interessenkonfliktes der einzelnen Bereiche im Focus der Gesetzgeber.[13] Das TBS sollte als ein Instrument des Verbraucherschutzes fungieren, sodass Banken z.B. keine minderwertigen Papiere emittieren konnten, die sie dann an Kunden aus ihrem Einlagengeschäft überteuert verkauft hätten.

Einflussreiche Studien, die sich mit der historischen Lage zum Zeitpunkt der großen Depression beschäftigten und maßgeblich Einfluss auf die Lockerung des Glass-Steagall Acts hatten, konnten das Argument des Interessenkonfliktes jedoch entkräften. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit der Anleihen von Investmentbanken um ein vielfaches höher lag als bei Universalbanken[14] und dass Anleihen von Geschäftsbanken in keiner Hinsicht schlechtere Eigenschaften hatten als solche, die von Investmentbanken emittiert wurden.[15] Gleichzeitig wurde gezeigt, dass Kunden bereit sind, für gleichartige Wertpapiere höhere Preise zu zahlen, wenn sie von Geschäftsbanken herausgegeben worden sind, da das spezifische Wissen der Geschäftsbanken (insbesondere aus Kreditverbindungen) gegenüber Investmentbanken als positiv bewertet wird.[16] Der Glass-Steagall Act verhindere diesen Mehrwert. Auch kam erschwerend hinzu, dass bereits nach ersten Lockerungen ein eindeutiger positiver Anstieg der Wettbewerbsintensität im Bankensektor wahrgenommen wurde. All diese Erkenntnisse führten zur Lockerung und letztlich zur Aufhebung des Glass-Steagall Acts.

[...]


[1] Schröder et al., Trennbanken, S. 1; Reuther, Banksystem und Wirtschaftskrise, S. 28.

[2] Gaiersbach, Der Beitrag der Internen Revision zur Corporate Governance, S. 113; Rümker/Winterfeld, in: Bankrechts-Handbuch, § 124 Rn. 80.

[3] Lukas, Unternehmensbewertung und intellektuelles Kapital, S. 7.

[4] Schröder et al., The Role of Investment Banking for the German Economy, S. 13.

[5] Gaiersbach, Der Beitrag der Internen Revision zur Corporate Governance, S. 114.

[6] Reuther, Banksystem und Wirtschaftskrise, S. 25; Rümker/Winterfeld, in: Bankrechts-Handbuch, § 124 Rn. 80; Gaiersbach, Der Beitrag der Internen Revision zur Corporate Governance, S. 108; Lukas, Unternehmensbewertung und intellektuelles Kapital, S. 5.

[7] Rümker/Winterfeld, in: Bankrechts-Handbuch, § 124 Rn. 80; Kümpel, Bank- und Kapitalmarkrecht, Rn. 2.865.

[8] Rajan/Zingales Banks and Markets, S. 3

[9] Hew, Entwicklungstendenzen im amerikanischen Bankensystem, S. 31 ff.

[10] Bis 1932 waren bereits 25% der amerikanischen Banken ausgefallen.

[11] Möschel, Das Trennsystem in der U.S.-amerikanischen Bankwirtschaft, S. 110 ff.

[12] Hartmann-Wendels et al., Bankbetriebslehre, S. 66 ff.

[13] Schröder et al., Trennbanken, S. 6.

[14] Kroszner/Rajan, Is the Glass-Steagall Act Justified?, S. 9.

[15] Ang/Richardson, Journal of banking finance 1994, 351 f.

[16] Puri, Journal of Financial Economics, 373 f.

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
Trennbankensystem, Ring-Fencing, Volcker-Rule oder Zerschlagung von Großbanken. Wie soll man Einlagen vor riskanten Bankgeschäften schützen?
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Veranstaltung
Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Finanzmarktrecht der Schweiz und Deutschlands
Note
17
Autor
Jahr
2013
Seiten
30
Katalognummer
V285055
ISBN (eBook)
9783656853237
ISBN (Buch)
9783656853244
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
trennbankensystem, ring-fencing, volcker-rule, zerschlagung, großbanken, einlagen, bankgeschäften
Arbeit zitieren
Armin Grimm (Autor:in), 2013, Trennbankensystem, Ring-Fencing, Volcker-Rule oder Zerschlagung von Großbanken. Wie soll man Einlagen vor riskanten Bankgeschäften schützen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285055

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