Freiheit durch Sicherheit? Eine gesellschaftliche Skizze zur Veränderung der Bedeutung von Sicherheit im 21. Jahrhundert


Dossier / Travail, 2014

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Freiheit durch Sicherheit? – Eine gesellschaftliche Skizze zur Veränderung der Bedeutung von Sicherheit im 21. Jahrhundert

1 Problemumriss: Sicherheit als Begrifflichkeit

2 Wandel oder fortlaufende Entwicklung? – Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
2.1 Das erste und zweite Sicherheitspaket
2.2 Wandel oder Entwicklung rechtlicher Grundlagen?

3 Die Dimension Recht als Rechtfertigung? – und die Furcht vor Terror
3.1 Sicherheitsrisiko: der Bürger
3.1.1 Die Internationale Sicherheitsgesellschaft
3.2 Technisierung der Kontrolle
3.2.1 INDECT
3.3 Zusammenfassung

4 Fazit – Folgen für die Öffentlichkeit

Literaturverzeichnis

Freiheit durch Sicherheit? – Eine gesellschaftliche Skizze zur Veränderung der Bedeutung von Sicherheit im 21. Jahrhundert

Das 21. Jahrhundert ist spezifiziert durch Globalisierung, gesellschaftliche Differenzierung und technische Entwicklung, aber diese Dimensionen stehen im Schatten der einstürzenden Twin Towers am 11. September 2001 in New York, Amerika. Die Ereignisse von 9/11 zeigten eine fürchterliche Potenzierung von Zerstörungskraft, wenn organisierter, religiös oder politisch motivierter Terror sich mit technisch-physikalischer Energie verbindet und führte zu einem Gefühl der Hilflosigkeit seitens der westlichen Regierungen (vgl. Denninger 2002: 1). Diese Hilflosigkeit manifestierte sich in einem Zwang zur Sicherheit. Denn die Anschläge auf das World Trade Center wurden indirekt als Anschläge auf Demokratie und westliche Werte empfunden und sollten von nun an durch spezielle Sicherheitsmaßnahmen bewahrt werden.

Wie diese Maßnahmen aussehen und was sie bewirken, soll Gegenstand dieser Arbeit sein. Was Sicherheit aber überhaupt im Kontext der 2000er Jahre als Begriff definiert, wird einleitend beschrieben.

1 Problemumriss: Sicherheit als Begrifflichkeit

Dierk Spreen stellt in seinem Aufsatz „Die Sicherheit der Weltgesellschaft“ völlig zu Recht Sicherheit als einen Behälterbegriff dar. Was Spreen damit meint, um es mit seinen eigenen Worten zu sagen ist: „mit dem Wort Sicherheit werden sehr verschiedene Vorstellungsgehalte und normative Konnotationen verbunden.“ (Spreen 2010: 192). Das Wort Sicherheit kann in unterschiedlichste Kontexte gebettet sein und wirdadurch zu einem mannigfaltigen Begriff, der je nach Verwendung unterschiedlich ausgelegt und interpretiert werden kann.

Für diese Arbeit werden speziell drei Begriffe von Sicherheit essentiell sein: Der politisch-existentielle Sicherheitsbegriff unter dem auch der zweite Begriff subsumiert werden kann, nämlich den der inneren Sicherheit. Und der letzte Sicherheitsbegriff kreist auch um den ersten, weil in einem demokratischen Rechtsstaat Sicherheit nicht zuletzt auch immer Rechtssicherheit bedeutet (vgl. Lepsius 2010: 26).

Sicherheit aus dem anthropologischen Kontext heraus betrachtet, bedeutet zunächst einmal Geborgenheit und Schutz, was durch intensive Maßnahmen bewahrt werden soll. Diese Maßnahmen dienen der Absicherung gegen jegliche negative Einflüsse. Der politisch-existenzielle Begriff von Sicherheit befasst sich mit der Herstellung und Aufrechterhaltung sozialer Ordnung (vgl. Spreen 2010: 194). Um die innere und äußere Sicherheit staatlich zu gewähren, dafür sind Machtinstitutionen von Nöten, wie die Exekutive, die soziale Kontrolle und das Strafrecht. Diese dienen als Instrumente der politisch-existenziellen Sicherheit. Mit diesen Bedeutungen des Begriffes Sicherheit soll gearbeitet werden. Es wird aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass Sicherheit ein Schmelztiegel an Bedeutungen ist und es an der einen oder anderen Stelle zu keinem klar abgrenzbaren Begriff kommen kann.

Die Instrumente der politisch-existenziellen Sicherheit werden in ihrer Funktion beleuchtet werden und dabei einen Wandel des Begriffes ab 2001 skizzieren. Folgende Fragen werden hierfür von mir gestellt:

Was aber passiert, wenn diese Instrumente missbraucht werden? Wenn das zu Bewahrende, nämlich die Freiheit der Bürger einer Demokratie gefährdet wird, durch die Bewahrung selber? Ist unsere Freiheit überhaupt bedroht? Wenn ja was hat das für Auswirkungen auf die Gesellschaft?

Die Antworten auf diese Fragen, sollen sich stringent durch den folgenden Text ziehen und durch ihre Beantwortung zu einer Momentaufnahme unserer Gesellschaft ab dem Jahr 2001 führen.

2 Wandel oder fortlaufende Entwicklung? – Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes

Zum einen muss die juristische Perspektive beleuchtet werden, um den Wandel des Sicherheitsbegriffes in den 2000ern zu verstehen und zum anderen, um exemplarisch zeigen zu können, ob es sich überhaupt um einen Wandel handelt oder es nicht ein Schritt in einer fortlaufenden Entwicklung war.

Bereits ein Tag nach dem 11. September forderte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily ein neues Sicherheitskonzept für Deutschland (vgl. Lepsius 2010: 1). Ab dem Punkt ging alles ganz schnell, als hätte es die Legislative Deutschlands aus dem Hut gezaubert, trat am 19.11.2001 das 1. Sicherheitspaket in Kraft und das 2. Paket am 1.1.2002 (vgl. Lepsius 2010: 5ff.). Welche Gesetzesänderungen die beiden Sicherheitspakete beinhalteten, wird nun zuerst dargelegt.

2.1 Das erste und zweite Sicherheitspaket

Die Gesetzesänderungen, die beide Pakete enthalten wurden mit großer Eile durchgeführt, sodass die Öffentlichkeit an den Geschehnissen kaum oder gar nicht partizipieren konnte. So war niemand in der Lage kritische Diskussionen in den öffentlichen Diskurs zu rücken oder gar sie zu verhindern (vgl. Koch 2002: 3). Innerhalb von acht Tagen wurden mit dem ersten Sicherheitspaket die ersten Gesetzesänderungen vorgenommen. Diese stehen jedoch denen, die am 1.1.2002 in Kraft traten um einiges nach.

Das erste Sicherheitspaket enthielt die Erweiterung des §129a StGB um §129b StGB, hierbei handelt es sich um die Ergänzung des Gesetzes, dass das Bilden terroristischer Gruppen unter Verbot stellt. Dieses wurde auf ausländische Organisationen erweitert und stellt selbst Sympathieerklärungen zu derartigen Gruppierungen unter Strafe (vgl. Lepsius 2010: 5). Außerdem enthielt das erste Sicherheitspaket zusätzlich die Abschaffung des Religionsprivilegs und alle Flughafenmitarbeiter mussten sich von nun an einer Sicherheitsprüfung unterziehen, die eine umfassendere Flugsicherheit gewährleisten soll (vgl. Lepsius 2010: 6).

Das zweite Sicherheitspaket brachte weit umfassendere Änderungen mit sich, als das erste. Nahezu 100 Vorschriften in 17 Gesetzen und 5 Rechtsordnungen sind von der Änderung eines Artikelgesetzes betroffen gewesen. Der Schwerpunkt der Änderungen lag in der Erweiterung von Aufgaben und neuen Befugnissen der Sicherheitsbehörden (darunter fallen das Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, BND und BKA) und der Erleichterung des Datenaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden (vgl. Lepsius 2010: 7). Außerdem betrafen intensive Neuregelungen das Ausländerrecht und das Asylverfahrensrecht. Grenzkontrollmöglichkeiten wurden ausgebaut, Einsatz bewaffneter Flugbegleiter des Bundesgrenzschutzes in deutschen Luftfahrzeugen möglich und Sicherheitsprüfungen von Mitarbeitern in lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen optimiert (vgl. Lepsius 2010: 7). Zudem wurden biometrische Merkmale in die Personaldokumente zur Identitätssicherung aufgenommen und die Rasterfahndung durch bestimmte Sozialdaten einfacher gestaltet.

Dies stellt eine knappe Zusammenfassung der Änderungen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes dar und ist die Basis auf welcher der Zusammenhang von Freiheit und Sicherheit diskutiert werden soll.

2.2 Wandel oder Entwicklung rechtlicher Grundlagen?

Christopher Daase stellt die Vermutung in seinem Aufsatz zum Wandel der Sicherheitskultur an, dass Sicherheit in unserer Gesellschaft zu einem zentralen Wertebegriff avanciert sei und ein Wandel dahingehend stattfand, dass der zentrale Begriff in der internationalen und nationalen Politik früher Frieden gewesen sei. Des Weiteren nimmt Daase an, dass diese Transformation besonders durch ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entstanden sei (vgl. Daase 2010: 9).

Von einem Wandel der zentralen Begriffe in der Politik gehe auch ich aus, nur dass dies durch eine intendierte Entwicklung seitens politisch Verantwortlicher internationaler wie nationaler Politik geschehen ist, ist meine Standpunkt, den ich nun belegen möchte.

Seit fünfzig Jahren findet ein Wandel des Sicherheitsbegriffes statt, der sich durch die graduelle Erweiterung der Begrifflichkeit artikuliert (vgl. Daase 2010: 10). Der einschneidenste Wendepunkt der Begrifflichkeit von politischer Sicherheit findet zu Beginn der 70er Jahre statt. Der stets benutzte Ausdruck der „Öffentlichen Sicherheit“ änderte sich zur „Inneren Sicherheit“ (vgl. Kunz 1999: 293). Was nach Thomas Kunz seine Wurzeln in der veränderten Rechtsprechung der BRD hatte. Demnach kam es zu der Verabschiedung der Notstandsgesetze in den frühen 60er Jahren, zu Radikalenerlassen, Berufsverboten und Anti- Terrorgesetzen in den 70er und 80er Jahren (vgl. Kunz 1999: 292). Die Innenministerkonferenz vom 17. Juni 1972 definierte in ihrem „Programm für die innere Sicherheit“, dass diese eine Vorbedingung für die freiheitliche Gesellschaft sei, da mit anwachsender Kriminalität der demokratische Staat gefährdet sei (vgl. Kunz 1999: 293). Hier ist der Dreh- und Angelpunkt für die Gesetzesänderungen seit den 60er Jahren; es geht nicht um die direkte Bedrohung für die Bevölkerung, sondern vielmehr um die Bedrohung der demokratischen, westlichen Werteordnung. An diese Hypothese soll im nächsten Kapitel noch einmal angeschlossen werden.

Die Bedrohung durch die RAF in den 70er Jahre stellte die BRD und ihre Judikative vor neue Herausforderungen. Schon damals zeichnete sich das Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit durch Gesetzesänderungen ab. Es wurden zahlreiche freiheitsbeschränkende Gesetze erlassen, die eine heikle Debatte über Freiheitsbeschränkungen zugunsten der Sicherheit vor Terroranschlägen auslösten (vgl. Lepsius 2010: 1). Während in den 70er Jahren Sicherheit noch als antagonistisches Ziel zu den Freiheitsrechten verstanden wurde, sollte Sicherheit nur zehn Jahre später als Grundrecht tituliert werden und zur Staatsaufgabe erklärt werden (vgl. Lepsius 2010: 2). In den 90er Jahren kam es dann zum Abbau der Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union aufgrund des Schengener Abkommens und wieder stand eine neu diskutierte Sicherheitslage zur Debatte, woraufhin die Grenzkontrollen funktional in das Landesinnere verlegt wurden (vgl. Lepsius 2010: 2). Auch die Einwanderungswelle in den 90ern veranlasste die BRD zu einem Überdenken ihres Sicherheitskurses und den Entwürfen neuer Gesetze (vgl. Kunz 1999: 289).

Die dargestellten drei Phasen der Sicherheitspolitik zeigen eine deutliche Entwicklung zur Verschärfung der Sicherheitskonzepte in Deutschland. Allein das zeigt schon, dass wir es mit keinem direkten oder gar plötzlichen Wandel des Sicherheitskurses nach 2001 zu tun haben, sondern mit einer Entwicklung, die einen jahrzehntelangen, progressiven Verlauf darstellt. Die Terrorismusbekämpfungsgesetze waren lange vor 9/11 initiiert und entworfen (vgl. Greven 2004: 14). Es muss an dieser Stelle dann auch nicht mehr erwähnt werden, dass Gesetze nicht innerhalb von 8 Tagen entworfen, vorgestellt und abgestimmt werden, sondern dass allein der Zeitraum darauf hinweist, dass bereits retrospektiv Entwicklungen stattgefunden haben müssen. Mit Lepsius Worten ausgedrückt haben „die neuen Gesetze in Gefolge des 11. September zwar eine quantitative Einschränkung von Freiheitsrechten zur Folge, denen aber keine neue qualitative Abwägungsentscheidung zugrundeliegt.“ (Lepsius 2010: 2).

3 Die Dimension Recht als Rechtfertigung? – und die Furcht vor Terror

Im vorherigen Kapitel wurden die rechtlichen Konsequenzen auf die Anschläge vom 11. September beschrieben, nun soll sich damit beschäftigt werden, wie sich die beschriebenen rechtlichen Verankerungen überhaupt auswirken und wie in den 2000ern eine Sicherheitsgesellschaft entsteht. Auch soll gezeigt werden, dass sich der Prozess nicht auf Deutschland beschränkt, sondern wie weitreichend die neue Ordnung der sozialen Kontrolle ist. Dafür wird ein Beispiel aus der Forschung angeführt, um zu belegen, dass für die Zukunft unserer Gesellschaft der Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit immer präsenter werden wird.

3.1 Sicherheitsrisiko: der Bürger

In den letzten zehn Jahren hat sich das Arbeiten der Sicherheitsbehörden grundlegend verändert. Denn nicht mehr X wird der Tat Y verdächtigt, sondern X, der vielleicht die Tat Y begangen haben könnte oder jemanden kannte, der zur gleichen Zeit am gleichen Ort war. Vielleicht ist X auch mit den Personen mal zusammen gesehen worden, die der Tat Y zugeschrieben werden, oder X hat in der Nähe eines verdächtigen Ortes geparkt (vgl. Legnaro 1997: 275). Sicherheit ist demnach nicht reaktiv herstellbar durch die Polizei, sondern nur noch proaktiv (vgl. Legnaro 1997: 276). Auch stehen nicht mehr zwangsläufig Individuen im Mittelpunkt, sondern es ist der soziale Raum, der durch Überwachung versucht wird zu kontrollieren, oder auch ganze Gruppen, die durch Rasterfahndung und Massendatenabgleich kontrolliert werden.

Durch die Änderungen des §129b im Strafgesetzbuch ist es der Bundesregierung, der deutschen Staatanwaltschaft und der deutschen Polizei möglich geworden gegen nahezu jeden deutschen Bürger auf der Welt ein Strafverfahren zu eröffnen (vgl. Darnstädt 2009: 79). Die Anti-Terror Datei ist wohl das beste Beispiel für proaktives staatliches Handeln und Überwachung, denn hier werden nicht nur direkte Terrorverdächtige gesammelt, sondern auch Personen, die verdächtig werden könnten oder verdächtig sind Personen zu unterstützen, die wiederum verdächtig werden könnten. Und Personen die möglichicherweise Informationen über solche Personen haben. Insgesamt 38 verschiedene Sicherheitsbehörden haben Zugriff auf die Daten und erst in so einer Datei drin, gibt es kein Weg wieder hinaus (vgl. Darnstädt 2009: 76).

Auch wenn das Strafrecht als Grundlage dieser Form von Kontrolle dient, so werden doch dem Anschein nach einige Grundgesetze gebrochen, dass dies kein deutsches Problem ist, sondern ein internationales soll folgender Abschnitt belegen.

3.1.1 Die Internationale Sicherheitsgesellschaft

Die EU-Sicherheitspolitik und die internationale Sicherheitspolitik sind ganz eigene und gewaltige Kapitel für sich, die in dieser Arbeit nicht einmal Konturenhaft skizziert werden könnten. Mit diesem Anspruch erwähne ich aber beide Thematiken auch nicht, vielmehr soll das Bild, welches bisher gezeichnet wurde durch die Ergänzung von europäischem und internationalem Blickwinkel vervollständigt werden. Denn die Frage nach Recht und Sicherheit in Zeiten des Terrors betrifft nicht nur Deutschland.

Auch auf internationaler Ebene neigen Internationale Organisationen in ihrem Sicherheitsbestreben von einer reaktiven zu einer aktiven und proaktiven Haltung (vgl. Spreen 2010: 205). Nicht mehr der Staat ist der Fixpunkt internationaler Sicherheitspolitik, sondern der Einzelne ist als Objekt in den Blickpunkt gerückt (vgl. Spreen 2010: 206). Mit der Sicherheitsstrategie der USA nach 9/11 rücken die Vereinigten Staaten als Akteur und Verteidiger internationaler Sicherheit in den Mittelpunkt. Mit dem außenpolitischen Sicherheitskonzept der „preemptive actions“, wo schon präventiv der Einsatz militärischer Mittel angedroht und auch in letzter Konsequenz durchgezogen wird, beginnt die USA in einer rechtlichen Grauzone zu agieren, in der sie selbst die Gesetze vorgeben (vgl. Spreen 2010: 207f.).

Aber auch innenpolitisch geben die USA mit drastischen Maßnahmen zur nationalen Sicherheit den Ton an. So wurde beispielsweise nach 2001 der „Patriot Act 1“ in den USA verabschiedet, welches erst das Foltergefängnis Abu Ghraib, Bagram oder auch Guantanamo ermöglichten und die Genfer Konvention der Menschrechte für Terrorverdächtige ungültig machte (vgl. Nehr 2013: 130). 2004 erließ der damalige US-Präsident George W. Bush dann, dass „die Menschrechte nicht anwendbar seien, sobald die nationale Sicherheit in Gefahr ist.“ (vgl. Nehr 2013: 132). Und wieder das Wort Sicherheit. Mit dem offensichtlich die größten Menschrechtsverletzungen einfach verteidigt werden können und Beweis dafür ist, dass die Achtung der Menschrechte bis heute nicht gelungen ist (vgl. Nehr 2013: 121). Aber wofür? Für die Sicherheit also, da stellt sich dann an dieser Stelle aber die nächste Frage: wessen Sicherheit? Jedenfalls nicht die Sicherheit der Bürger, denn deren Freiheiten werden immer weiter eingeschränkt, somit drängt sich der Verdacht auf, dass es um die Sicherheit der einzelnen politischen Systeme geht. Und während in den Vereinigten Staaten Menschrechte verletzt werden, steckt die Europäische Union Milliarden Euro in die Sicherheitsforschung. Die Projekte heißen CAST, COPRA, Fidelity, Surveille, SAMURAI oder INDECT und werden mit mehr als 50 Milliarden Forschungsgeldern unterstützt und finanziert (vgl. Nehr: 2013: 166f). Vieles läuft nicht unter dem Namen der Sicherheitsforschung, sondern versteckt sich unter der Kappe der Weltraumforschung, und ist somit nicht auf den ersten Blick als Sicherheitsprojekt zu erkennen (vgl. Nehr 2013: 165).

Diese Thematik wird nun unter anderen Gesichtspunkten im nächsten Kapitel beleuchtet werden.

3.2 Technisierung der Kontrolle

Auch wenn die Gesetze den Boden bereiten für Überwachungsmaßnahmen, so wären diese überhaupt nicht optional, wenn nicht die Technik dafür zur Verfügung stehen würde. Schon die „simplen“ Dinge, wie die Anti-Terror Datei muss technisch äußerst ausgefeilt sein, ganz zu schweigen von Überwachungstechnik, GPS und diversen Programmen zur Erfassung von Massendaten. Erst die Digitalisierung der Kommunikation und die technische Entwicklung machen den feinen Unterschied zu vor zehn Jahren (vgl. Koep-Kerstin & Will 2009: 8). Die Sicherheitstechnik unterstützt das proaktive Handeln der Polizei und den neuen Generalverdacht, der existiert bevor eine Kamera installiert wird und ihn dadurch aber noch unterstützt (vgl. Legnaro 1997: 273). Die Produktion von Kontrolle und die Produktion von Sicherheit gehen also zur zusammen.

Und nur der technische Fortschritt verhilft dem Staat zu weiterer Kontrolle und somit mehr Sicherheit. Die Überwachungstechniken übersteigen dabei die Tätigkeit der Überwachung und betreffen auch das Beherrschen als weiteren Wortsinn von Kontrolle (vgl. Singelnstein & Stolle 2012: 60).

Die Technisierung der Kontrolle ist nicht nur ein Spiel mit Sicherheit und Freiheit, sondern hat mittlerweile auch ein hohes wirtschaftliches Potential erreicht. So wird an den genannten EU-Projekten auch geforscht und investiert, weil man sich am Ende ein größeres Geschäft damit erhofft, tatsächlich besagt ein offizielles Statement eines EU-Parlamentariers, dass es das Ziel der EU sei sich als weltweit führend auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik zu etablieren (vgl. Nehr 2013: 166). Anhand eines Beispiels soll gezeigt werden, wo der derzeitige Stand der Forschung in der Sicherheitstechnik ist und was somit für die Zukunft geplant ist. Hierfür wird das EU- Projekt INDECT vorgestellt.

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Freiheit durch Sicherheit? Eine gesellschaftliche Skizze zur Veränderung der Bedeutung von Sicherheit im 21. Jahrhundert
Université
University of Bremen
Note
1,0
Auteur
Année
2014
Pages
18
N° de catalogue
V285229
ISBN (ebook)
9783656855392
ISBN (Livre)
9783656855408
Taille d'un fichier
541 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sicherheit, INDECT, Terrorismus, Soziologie, Soziale Kontrolle
Citation du texte
Katharina Leimbach (Auteur), 2014, Freiheit durch Sicherheit? Eine gesellschaftliche Skizze zur Veränderung der Bedeutung von Sicherheit im 21. Jahrhundert, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285229

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