Analysiert werden einige Normen des Koran und die Überlieferungen des Propheten als Teil der Scharia aus einer juridisch-religionskritischen Sicht. Der Schwerpunkt der ausgewählten Untersuchung konzentriert sich auf den theoretischen Vergleich zwischen der säkularen und der islamischen Menschenrechtskonzeption.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Untersuchung der Problemlage
III. Entstehung und Begründung der säkularen Menschenrechte
1. Geschichtliche Entstehung
2. Westliches Menschenrechtsverständnis
IV. Gottverliehene Menschenrechte im Islam
1. Staaten, die Scharia praktizieren oder sich nach ihr richten.
2. Stellenwert von Koran und Scharia
3. Kategorien islamischer „Menschenrechte"
3.1 Der Status der Frau
3.2 Religionsfreiheit und Apostasie
3.3 Der Status der Christen und Juden im Islam
3.4 Die Situation der sog. Ungläubigen
V. Islamische Menschenrechtsdeklarationen
VI. Wesen und Defizite des islamischen Rechts
VI. Anhang: Scharia und Grundgesetz (Skizze)
Zielsetzung und Themen
Das Ziel dieser Arbeit ist die Untersuchung und der theoretische Vergleich zwischen der westlichen Menschenrechtskonzeption und der islamischen Lehre, um die Vereinbarkeit des auf Koran und Scharia basierenden Rechtsverständnisses mit modernen universellen Menschenrechten zu analysieren.
- Vergleich zwischen säkularen Menschenrechten und islamischen "Gottesrechten"
- Analyse der menschenrechtlichen Situation in Scharia-orientierten Staaten
- Untersuchung der Rechtsstellung von Frauen und Nicht-Muslimen
- Kritische Würdigung islamischer Menschenrechtsdeklarationen
- Gegenüberstellung von Scharia und deutschem Grundgesetz
Auszug aus dem Buch
I. Einführung
Ein im Wesentlichen oder auch nur teilweise nach religiösen Gesichtspunkten regierter Staat kann die auf Liberalität und Aufklärung basierenden Menschenrechte nicht uneingeschränkt gewährleisten und wird ihrem Wesen nicht gerecht. Keine der modernen Gesellschaften kann sich auf Dauer leisten, auf Menschenrechte ganz zu verzichten. Sie sind nicht nur unverzichtbar, sondern auch ein Aushängeschild für alle demokratischen Gesellschaften geworden. Dass ist der Grund, warum sich alle politischen Systeme prinzipiell auf Menschenrechte stutzen, obwohl ihre Gewährleistung und ihre Anerkennung alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist. Das Manko der Menschenrechte besteht aber bis in die Gegenwart vor allem darin, dass sowohl ihre Geltung als auch ihre Durchsetzbarkeit nach wie vor in weiten Teilen der Welt auf größte Schwierigkeiten stößt.
Nirgendwo wurde bis heute ein weltweites und effizientes Instrumentarium entwickelt, mit welchem die Verletzung der Menschenrechte überall geahndet und ihrer Durchsetzung tatsächlich Geltung verschafft werden könnte. Selbst die UN-Menschenrechtscharta von 1948, gegen die insbesondere viele islamische Staaten von Anfang an essentielle Bedenken angemeldet hatten, hat bloß empfehlenden Charakter. Zwar gibt es auf internationaler Ebene verbindliche UN-Konventionen (z.B. UNO-Pakte von 1966), aber diese sind bisher entweder nicht von allen Staaten ratifiziert worden oder sie werden selbst von den Unterzeichnerstaaten nicht immer eingehalten. Manche der Unterzeicherstaaten sind sogar erkennbar bemüht, unbequeme Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen möglichst unauffällig zu ignorieren.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeiten bei der weltweiten Durchsetzung von Menschenrechten und wirft die Frage nach der Vereinbarkeit religiös geprägter Rechtsordnungen mit universellen Werten auf.
II. Untersuchung der Problemlage: Dieses Kapitel legt den methodischen Fokus auf den theoretischen Vergleich zwischen westlicher und islamischer Menschenrechtskonzeption.
III. Entstehung und Begründung der säkularen Menschenrechte: Es wird die historische Entwicklung der Menschenrechte aus der Aufklärung und ihre Abkehr von religiös begründeten Herrschaftsstrukturen dargelegt.
IV. Gottverliehene Menschenrechte im Islam: Dieser Teil analysiert die Rechtspraxis in islamischen Staaten und die Kategorisierung von Menschen nach religiösen Kriterien.
V. Islamische Menschenrechtsdeklarationen: Hier wird kritisch beleuchtet, warum islamische Menschenrechtsdeklarationen inkompatibel mit den UN-Konventionen sind, da sie der Scharia untergeordnet bleiben.
VI. Wesen und Defizite des islamischen Rechts: Das Kapitel diskutiert die Unreformierbarkeit der Scharia als göttliches Recht und die daraus resultierenden systemischen Hindernisse für ein modernes Menschenrechtsverständnis.
VI. Anhang: Scharia und Grundgesetz (Skizze): Eine tabellarische Gegenüberstellung verdeutlicht die fundamentalen Widersprüche zwischen den Normen der Scharia und den Bestimmungen des deutschen Grundgesetzes.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Scharia, Koran, Religionsfreiheit, Apostasie, Islam, Westliches Menschenrechtsverständnis, Säkularismus, Gleichbehandlung, Grundgesetz, Rechtswissenschaft, Religionskritik, Minderheitenrecht, Universalität, Rechtsstaat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der westlich-säkularen Konzeption von Menschenrechten und dem islamischen Rechtsverständnis, das primär auf Koran und Scharia basiert.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zu den Kernbereichen gehören der theoretische Vergleich der Rechtsquellen, der Status der Frau, die Religionsfreiheit (insb. der Umgang mit Apostasie) und die Lage religiöser Minderheiten.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, inwieweit das islamische Rechtskonzept mit dem westlichen universellen Menschenrechtsstandard kompatibel ist oder ob strukturelle Widersprüche bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine juridisch-religionskritische Analyse angewandt, die Koranverse und Überlieferungen (Sunna/Hadithe) in den Kontext moderner völkerrechtlicher Menschenrechtsstandards setzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Praxis in islamisch geprägten Staaten, die Rolle der Ulamas (Rechtsgelehrten), die Ungleichbehandlung von Geschlechtern und die Einordnung der Menschenrechte in islamischen Deklarationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Menschenrechte, Scharia, Koran, Religionsfreiheit, Säkularismus, Gleichbehandlung und Rechtsstaatlichkeit.
Wie unterscheidet sich die islamische Sichtweise auf die Frau von der westlichen?
Nach der hier dargelegten Auffassung schreibt der Koran eine Vorrangstellung des Mannes fest, was sich unter anderem im Erbrecht, in der Zeugenaussage und in den Eheschließungsregeln manifestiert, die der modernen Gleichberechtigung entgegenstehen.
Warum stellt Apostasie ein so großes Hindernis für die Menschenrechte im Islam dar?
Da der Abfall vom Islam in der traditionellen Rechtsprechung oft als todeswürdiges Verbrechen gilt, wird das individuelle Recht auf Religionsfreiheit praktisch aufgehoben, was im direkten Widerspruch zu modernen Menschenrechtskonventionen steht.
Ist eine Reform der Scharia aus Sicht des Autors möglich?
Der Autor stellt fest, dass eine Reform aufgrund der Fixierung auf ein als unfehlbar und ewig geltendes Gottesrecht technisch und dogmatisch kaum möglich ist, es sei denn, die Scharia würde auf eine bloße ethische Orientierung reduziert.
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- Celalettin Kartal (Autor), 2014, Islamische Gottesrechte vs. säkulare Menschenrechte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/285646