Die Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter im Fall des Umlagevertrags


Texte Universitaire, 2007

43 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation, Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit

2 Generelle Überlegungen zum Einsatz von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter
2.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter
2.1.1 Definition und Bedeutung der immateriellen Wirtschaftsgüter
2.1.2 Klassifizierung der immateriellen Wirtschaftsgüter
2.1.2.1. In der wissenschaftlichen Literatur
2.1.2.2. Im deutschen Immaterialgüterrecht
2.1.2.3. Im Handels- und Steuerrecht
2.1.3 Entstehungsmöglichkeiten sowie Eigennutzung, Einzelabrechnung und Umlagevertrag als Verwertungsalternativen von immateriellen Wirtschaftsgütern

3 Ermittlung von Verrechnungspreisen für die immateriellen Wirtschaftsgüter in Rahmen eines Umlagevertrages
3.1 Alternative Ausprägungen von Umlageverfahren und des Kostenumlagevertrages als Gegenstand der Untersuchung
3.2 Definition und rechtliche Anforderungen an einen Kostenumlagevertrag
3.3 Bestimmung der angemessenen Kostenverteilung
3.3.1 Ermittlung der Aufwendungen
3.3.2 Ermittlung des Umlageschlüssels beim Vertragsabschluss
3.4 Außenbeziehungen

4 Resümee und Ausblick

5 Anhang

6 Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation, Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Die Themen Verrechnungspreise und immaterielle Wirtschaftsgüter haben in der Wissenschaft und in der Praxis immer wieder Anlass zu Diskussionen gegeben, verursacht durch die jeweils aktuellen Wirtschaftsentwicklungen. Die herausragendste dieser bedeutsamen Entwicklungen ist die Tatsache, dass die immateriellen Wirtschaftsgüter eine immer wichtigere Rolle in der Wirtschaft spielen und zu den spannendsten Gebieten im Rahmen der Unternehmensführung, des Con­trollings und der Rechnungslegung gehören.1 Diese tragen momentan viel mehr als die materiellen Wirtschaftsgüter zur nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens bei.2 Die Problematik der Erfassung und der Bewertung der immateriellen Wirtschaftsgüter3 ist in der Theorie und Praxis bereits umfassend diskutiert, die Fragen der Steuerung sowie der Gestaltung von Verrechnungspreisen sind dagegen trotz ihrer Bedeutung in der Vergangenheit viel weniger beachtet worden.4

Als zweite Entwicklungsrichtung kommt die Veränderung der wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen in Betracht, weshalb mehrere Unternehmen ihre Organisation anpassen mussten.5 In den Unternehmen setzt sich der Dezen­tralisierungstrend fort.6 Es entstehen Unternehmen mit einer divisionalen Organisation, bei denen die Zentralisation nach Objektgesichtspunkten vorgenommen wird und die einzelnen Divisionen für ihre Ergebnisse verantwortlich sind.7 Diese Entwicklung hat die Diskussion um die Verrechnungspreise belebt, da die Steuerung solcher divisional organisierten Unternehmen mit Hilfe von Verrechnungspreisen erfolgt.8

Die fortschreitende Globalisierung der Märkte und die verstärkte Internationalisierung von Unternehmensverbünden stellen die dritte Entwicklungsrichtung dar.9 Die unternehmensinternen grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen spielen dadurch eine immer wichtigere Rolle.10 Die international tätigen Unternehmensverbünde versuchen, die Gewinne innerhalb des Verbundes so aufzuspalten, dass sie der hohen Besteuerung entzogen werden.11 Die Finanzverwaltungen müssen ihrerseits den Einsatz der gewinnverlagerungsneutralen Verrechnungspreise gewährleisten.12 Die steuerlichen verrechnungspreisbezogenen Themen, wie steuerliche Planung, Gestaltung und Anstrengungen zur Minimierung von steuerlichen Risiken, gewinnen somit in internationalen Unternehmensverbünden immer mehr an Bedeutung.13

Die Entmaterialisierung14 der Erfolgsfaktoren des Unternehmens, fortschreitende Dezentralisierung der Unternehmensorganisation und zunehmende Internationalisierung stellen somit eine besondere Herausforderung an ein Verrechnungspreissystem dar. Dies liefert hinreichende Gründe für die intensive Beschäftigung mit der Gestaltung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter in den Folgekapiteln. Die vorliegende Arbeit verfolgt somit das Ziel, einen umfassenden Überblick über theoretische Grundprinzipien und praktische Umsetzungsmöglichkeiten der Verrechnungspreisgestaltung für immaterielle Wirtschaftsgüter zu liefern. Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Verrechnungspreisproblematik im Zusammenhang mit der Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern sowohl in einzelnen divisional organisierten Unternehmen als auch in Unternehmensverbünden. Die Thematik wird aus der nationalen und der internationalen Perspektive betrachtet. Alle Ausführungen gehen von dem Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die Arbeit stellt zunächst die Ausgangssituation dar, anschließend werden Problemstellung und Zielsetzung formuliert. Daraus wird ersichtlich, dass für eine Analyse der Gestaltung von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter die Veranschaulichung von grundlegenden Bausteinen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werden in Kap.2 die immateriellen Wirtschaftsgüter, die Verrechnungspreise und die Verknüpfung zwischen den beiden Themen beleuchtet. Kap.2.1 befasst sich dabei mit den immateriellen Wirtschaftsgütern. In Kap.2.1.1 und 2.1.2 wird auf die Bedeutung der immateriellen Wirtschaftsgüter im Unternehmen, vorhandene Definitionen und Klassifizierungen eingegangen. Dies ermöglicht die Abgrenzung eines für diese Arbeit relevanten Begriffes und der dazugehörigen Definition. Anschließend werden in Kap.2.1.3 die Entstehungsmöglichkeiten und Verwertungsalternativen von immateriellen Wirtschaftsgütern dargestellt, woraus wiederum die Einsatzmöglichkeiten von Verrechnungspreisen ersichtlich sind.

Nach der Erläuterung der Grundüberlegungen konzentrieren sich das Folgekapitel auf die Verrechnungspreisgestaltungen im Zusammenhang mit der Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern. Die Gestaltung in Form eines Umlagevertrags, der für die Verwertung von immateriellen Wirtschaftsgütern von besonderer Relevanz ist, wird in Kap.3 vorgestellt. In Kap.3.1 wird ein Überblick über die diversen Umlageverfahren gegeben und eine Abgrenzung zu dem Begriff Kostenumlage vorgenommen und begründet. In Kap.3.2 werden die einschlägigen rechtlichen Vorschriften, die für die steuerliche Anerkennung der Gestaltung eingehalten werden müssen, genannt. In Kap.3.3 und 4.4 werden anschließend die abrechnungstechnischen Details dieser Gestaltung dargestellt.

In einem Resümee wird eine zusammenfassende Analyse der untersuchten Ge­staltungen unter Berücksichtigung sowohl der betriebswirtschaftlichen als auch der steuerrechtlichen Perspektive der Verrechnungspreisermittlung durchgeführt. Es folgen ein aktueller Status der Forschungsarbeiten sowie die Begründung des diesbezüglichen Nachholbedarfs. In einem abschließenden Ausblick werden die Entwicklungsrichtungen hinsichtlich der Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter thematisiert.

2 Generelle Überlegungen zum Einsatz von Verrechnungspreisen für immaterielle Wirtschaftsgüter

2.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter

2.1.1 Definition und Bedeutung der immateriellen Wirtschaftsgüter

Den immateriellen Wirtschaftsgütern wird ein steigender Anteil am Unternehmenserfolg und am Marktwert des Unternehmens beigemessen.15 Vor allem ist diese Entwicklung bei den wissensintensiven Unternehmen sichtbar, bei denen, wie aus der Abbildung1 erkennbar ist, der Marktwert weit über dem Buchwert liegt.16

Die Unterschiede sind vor allem durch das Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter begründet.17

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Verhältnis zwischen Markt- und Buchwert bei Produktionsunternehmen und wissensintensiven Unternehmen18

Das gestiegene Interesse aus Wissenschaft und Praxis an dem Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter zog die unterschiedlichsten Terminologien nach sich: Intangibles, Intangible Assets, Intellectual Capital, immaterielles Vermögen, immaterielle Werte u.a.19 Eine Verständigung auf eine einheitliche Verwendung der Be­griffe ist weder in der Literatur noch in den Gesetzen erkennbar.20 Die dazugehörigen Definitionen variieren ebenso stark.21

Das deutsche Handelsrecht verwendet den Begriff immaterieller Vermögensgegenstand.22 Der Begriff wird im Handelsgesetzbuch (HGB) nicht definiert, sondern nur in zwei Paragraphen erwähnt.23 §248 HGB enthält das Aktivierungsverbot „für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die nicht entgeltlich erworben wurden.“24 §266 HGB ist reine Gliederungsvorschrift, die ebenso keine Definition enthält.25 Laut diesem Paragraphen können die immateriellen Wirtschaftsgüter in Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Geschäfts- oder Firmenwert und geleistete Anzahlungen aufgeteilt werden.26 Die in den Gesetzen und Gesetzeskommentaren vorhandenen Definitionen der einzelnen Kategorien werden anschließend in Kap.2.1.2.3 dargestellt.

Bei internationalen Angelegenheiten kann die Definition vom immateriellen Wirtschaftsgut aus den internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendet werden.27 Sie ist in dem International Accounting Standard (IAS)38 erläutert, der ein Bestandteil der vom International Accounting Standards Committee verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) ist.28 IAS38 verwendet den Begriff immaterieller Vermögenswert, der als „ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz“29 definiert ist.30 Definitionskriterien sind die Eigenschaften wie Identifizierbarkeit31, Beherrschung32 und das Vorhandensein eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens33. IAS38 enthält außerdem eine Reihe von Beispielen für immaterielle Wirtschaftsgüter.34

Das deutsche Steuerrecht verwendet den Begriff immaterielles Wirtschaftsgut, wobei eine Definition des Begriffes fehlt.35 Deswegen orientiert sich die Bestimmung des Begriffes an den Grundsätzen der Rechtsprechung und Kriterien der Literatur.36 Laut der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Meinung in der Literatur sind der handelsrechtliche Begriff immaterieller Vermögensgegenstand und der steuerrechtliche Begriff immaterielles Wirtschaftsgut gleichzusetzen.37 Für die Bestimmung des steuerlichen Begriffes sind somit die in Kap.2.1.2.3 dargestellten Definitionen der einzelnen handelsrechtlichen Kategorien von immateriellen Wirtschaftsgütern einschlägig.

Eine wichtige Rolle für die Begriffsbestimmung spielen auch die Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH). Die immateriellen Wirtschaftsgüter sind laut BFH diejenigen Wirtschaftsgüter, die körperlich nicht fassbar sind.38 Durch die Rechtsprechung entstand außerdem ein Katalog von steuerlich anerkannten immateriellen Wirtschaftsgütern, wie z.B. der Geschäfts- oder Firmenwert, Patente, Software und Markenrechte.39 In den Regelungen der Finanzverwaltung sind die beispielhaften Aufzählungen ebenfalls ausgeführt.40

Auf internationaler steuerlicher Ebene sind die Vorschriften der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) maßgebend. Nach diesen Vorschriften sind gewerbliche immaterielle Wirtschaftsgüter als „Patente, Know-how, Muster und Modelle, die für die Herstellung einer Ware oder für die Erbringung einer Dienstleistung verwendet werden, sowie immaterielle Rechte,…, welche an Kunden übertragen oder im Rahmen der Geschäftstätigkeit verwendet werden“41 und immaterielle Marketingwerte als „Marken und Firmennamen, welche die gewerbliche Verwertung eines Produktes oder einer Dienstleistung unterstützen, Kundenlisten, Vertriebskanäle und Einzigartige Namen, Symbole oder Bilder, die für das betreffende Produkt einen wichtigen verkaufsfördernden Wert haben“42 definiert.

Als stellvertretend für die in der Literatur vorhandenen Definitionen wird an dieser Stelle diejenige von Bauer erläutert, da sie die meisten genannten Definitionsbestandteile umfasst und der herrschenden Meinung nicht widerspricht.43 Unter immateriellen Wirtschaftsgütern werden somit in der Literatur “unkörperliche wirtschaftliche Güter, die selbständig verkehrsfähig sind, einen wirtschaftlichen Wert aufweisen und selbständig bewertet werden können“44 verstanden.

In Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff immaterielles Wirtschaftsgut verwendet. Im Hinblick auf die Definition sind die nationale und internationale steuerrechtliche Definition der immateriellen Wirtschaftsgüter von besonderer Bedeutung, da die nachfolgend behandelten Rechtsnormen sich auf diese Definitionen beziehen. Gleichzeitig ist anzumerken, dass die steuerrechtlichen Definitionen mit weiteren bereits vorgestellten Definitionen entweder deckungsgleich oder weitgehend übereinstimmend sind.45

Sehr stark variieren auch die Eigenschaften, die den immateriellen Wirtschaftsgütern zugeschrieben werden. Die meisten Wissenschaftler unterstellen dabei den Bezug zu dem Bereich Wissen und einen ökonomischen Wert.46 Unter anderem werden folgende Eigenschaften genannt: Nichtrivalität, hoher Fixkostenanteil, Profitierung von Netzwerkeffekten, erhöhtes Risiko bei Investitionen.47 Außerdem wurden sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung und Gesetzgebung mehrere Vorschläge zur Klassifizierung der immateriellen Wirtschaftsgüter ausgeführt, die im nachfolgenden Kap.2.1.2 vorgestellt und analysiert werden. Diese Analyse ermöglicht einen Überblick über die einzelnen Arten von immateriellen Wirtschaftsgütern.

2.1.2 Klassifizierung der immateriellen Wirtschaftsgüter

2.1.2.1. In der wissenschaftlichen Literatur

Bei der Klassifizierung in der Literatur überwiegt die Dreiteilung der immateriellen Wirtschaftsgüter in Humankapital, Kundenkapital und Strukturkapital.48 Es wurden auch detailliertere Klassifizierungen vorgenommen, die relativ wenige Überschneidungen enthalten und sinnvoll in der Praxis angewendet werden können.49 Es werden zwei oft zitierte detaillierte Klassifizierungen vorgestellt. Eine dieser Klassifizierungen ist der Vorschlag des amerikanischen Financial Accounting Standards Board, der die folgenden Kategorien umfasst: technologiebasiertes, kundenbasiertes, marktbasiertes, personalbasiertes, organisationsbasiertes und auf Verträgen und gesetzlichen Rahmenbedingungen beruhendes Vermögen.50 Es wurden somit die Kriterien der oben genannten Dreiteilung berücksichtigt.51 Dazu kommen die zusätzlichen vier Kategorien, die eine deutliche Erweiterung der Kategorisierung von immateriellen Wirtschaftsgütern darstellen.52

Die zweite detailliertere Klassifizierung nach dem Arbeitskreis der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschafte.V. erweitert die Kategorien ebenso von drei auf sieben: Location Capital, Human Capital, Process Capital, Customer Capital, Innovation Capital, Supplier Capital und Investor Capital.53 Auch diese Kategorisierung enthält das Humankapital, das Kundenkapital und das Prozesskapital.54 Dazu kommen weitere vier, teilweise mit der Kategorisierung des Financial Accounting Standards Board übereinstimmende Kategorien.55

In der Anlage1 im Anhang sind die Inhalte der einzelnen Kategorien kurz erläutert und einige Beispiele genannt.

Entstehungsmöglichkeiten sowie Eigennutzung, Einzelabrechnung und Umlagevertrag als Verwertungsalternativen von immateriellen Wirtschaftsgütern

Die Marketingzwecken dienenden immateriellen Wirtschaftsgüter entstehen regelmäßig nicht durch Forschung und Entwicklung, sondern erhalten ihren Wert durch die Nutzung im Geschäftsverkehr und durch ihre Bekanntheit.56 Die Verwertung dieser immateriellen Wirtschaftsgüter erfolgt grundsätzlich nur durch die Nutzungsüberlassung.57

Die Produktionszwecken dienenden immateriellen Wirtschaftsgüter entstehen dagegen in der Regel im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.58 Diesbezüglich hat ein Unternehmen zu entscheiden, ob ein Forschungsprojekt intern durchgeführt oder an Dritte vergeben wird.59 Dabei kommen drei Alternativen in Form von Eigenforschung, Auftragsforschung und Gemeinschaftsforschung in Betracht.60 In diesem Zusammenhang gibt es einige für die Verrechnungspreisverwendung spezifische Situationen, die eine genaue Aufklärung erfordern.

Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in einem Unternehmen für eigene Zwecke und mit eigener Finanzierung wird als Eigenforschung bezeichnet.61 In diesem Fall ist das forschende Unternehmen Eigentümer des Wirtschaftsgutes und kann es nutzen, verkaufen oder zur Nutzung überlassen.62

Eine Auftragsforschung findet statt, wenn ein Unternehmen die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Auftrag eines anderen Unternehmens durchführt.63 Es kann ein verbundenes oder ein unabhängiges Unternehmen beauftragt werden, und es wird entsprechend die interne und externe Auftragsforschung unterschieden.64 Das auftraggebende Unternehmen finanziert die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, bestimmt deren Zweck und trägt die Risiken der Forschung.65 Bei der Übergabe von Forschungsergebnissen vom Auftragnehmer an den Auftraggeber handelt es sich nicht um eine Eigentumsübertragung an immateriellem Wirtschaftsgut, sondern um eine zu entlohnende Dienstleistung, wobei das auftraggebende Unternehmen als Hersteller und Eigentümer des immateriellen Wirtschaftsgutes gilt.66 Bei dem Auftraggeber sind die dabei entstandenen Kosten als innerbetriebliche Forschungs- und Entwicklungskosten zu behandeln.67 Die Analyse der Entlohnung für Dienstleistungen ist jedoch nicht Bestandteil dieser Arbeit, sie wird im Folgenden nicht weiter untersucht. Es wird auf die einschlägigen Literaturquellen verwiesen.68 Diese Arbeit konzentriert sich somit auf die Eigennutzung sowie auf die Verwertung des immateriellen Wirtschaftsgutes durch den Auftraggeber, die als eine Eigentumsübertragung oder Nutzungsüberlassung erfolgen kann.

Die Verrechnungspreisgestaltungen bei Verwertung von Ergebnissen der Eigenforschung und Auftragsforschung werden im Weiteren zusammen unter dem Begriff Einzelabrechnung in Kap.3 betrachtet, da diese Arbeit sich nur auf die Eigennutzung und Verwertung von fertigen immateriellen Wirtschaftsgütern durch den Eigentümer konzentriert. Die beiden Entwicklungsalternativen unterscheiden sich aber nur durch die Durchführungsart von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

An den beiden bereits vorgestellten Entwicklungsalternativen ist gemeinsam, dass der Eigentümer an immateriellem Wirtschaftsgut jeweils ein einzelnes Unternehmen ist und dass die Verwertung entweder zu Marktpreisen oder zu Verrechnungspreisen erfolgt. Außerdem ist eine Entwicklung von immateriellen Wirtschaftsgütern durch mehrere selbstständige Unternehmen als Gemeinschaftsforschung möglich, die in Form eines Umlagevertrages durchgeführt werden kann.69 Dies ist eine andere Möglichkeit für ein Unternehmen, das Recht zu erhalten, durch Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter zu nutzen70 Außerdem stellt diese Gestaltung gleichzeitig eine Vorgehensweise zur angemessenen Verrechnung der angefallenen Kosten zwischen den teilnehmenden Unternehmen dar.71

[...]


1 vgl. Becker (2005), S.11

2 vgl. Matzler u.a. (2006), S.V

3 für Darstellung der Bewertungsmethoden und Erfassung der immateriellen Wirtschaftsgüter vgl. die Beiträge in Horvath und Möller (Hrsg., 2004)

4 vgl. Becker (2005), S.11

5 vgl. Daum (2002), S.171ff.

6 vgl. Kreuter (1999), S.VII und 3

7 vgl. Coenenberg u. a. (2007b), S.681

8 vgl. Ewert und Wagenhofer (2005), S.577

9 vgl. Bauer (2000), S.33

10 vgl. Bauer (2000), S.33

11 vgl. Schreiber (2005), S.352

12 vgl. Bauer (2000), S.34

13 vgl. Weber u.a. (2004), S.12

14 den Begriff verwenden Weber u.a. (2004), S.12

15 vgl. Kreis u.a. (2006), S.500

16 vgl. Kottbauer (2007), S.380

17 vgl. §248 II HGB

18 eigene Darstellung in Anlehnung an Kottbauer (2007), S.380

19 vgl. Kaufmann und Schneider (2006), S.28–31

20 vgl. Portner (1994), S.78

21 vgl. Kaufmann und Schneider (2006), S.28–31

22 vgl. §§248, 266 HGB

23 vgl. Bauer (2000), S.71

24 §248 II HGB

25 vgl. §266 HGB

26 vgl. §266 II HGB

27 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1382, Rdnr.7

28 vgl. IAS 38.8–8.17

29 IAS 38.8

30 vgl. IAS 38.8

31 für eine ausführliche Darstellung vgl. IAS 38.11 und 38.12

32 für eine ausführliche Darstellung vgl. IAS 38.13–38.16

33 für eine ausführliche Darstellung vgl. IAS 38.17

34 vgl. IAS 38.8ff.

35 vgl. §5 II EStG und Bauer (2000), S.87

36 vgl. Bauer (2000), S.87

37 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1390, Rdnr.24, Portner (1994), S.79, und BFH-Schreiben vom 26.10.1987, GrS 2/86, BStBl. II 1998, S.351ff.

38 vgl. BFH-Schreiben vom 03.07.1987, III R 7/86, BStBl. II 1987, S.728

39 vgl. Weber-Grellet, in: Schmidt, Drenseck, §5 Rdnr.172f.

40 vgl. R 31 a, H 31a EStR und Tz.3.1.2.3 VGr

41 Tz.6.3 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze

42 Tz.6.4 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze

43 die herrschenden Definitionen von immateriellen Wirtschaftsgütern sind in Kaufmann und Schneider (2006), S.28–31, vorgestellt

44 Bauer (2000), S.79

45 vgl. Anlagen 2 und 3

46 vgl. Weber u.a. (2006), S.13

47 vgl. Müller (2006), S.9f.

48 vgl. Stewart (1997), S.75ff., Bukh u.a. (2001), S.87ff., Sveiby (1998), S. 30f. und Günther (2001), S.54f.

49 vgl. Weber u.a. (2006), S.15, 17

50 vgl. o.V. (2001), S.6f.

51 vgl. Weber u.a. (2006), S.15

52 vgl. Weber u.a. (2006), S.15

53 vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (2001), S.990 f.

54 vgl. Weber u.a. (2006), S.15

55 vgl. Weber (2006), S.15

56 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1403, Rdnr.63

57 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1403, Rdnr.63

58 vgl. Tz.6.3 OECD-Verrechnungspreisgrundsätze

59 vgl. Bauer (2000), S.147

60 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1399, Rdnr.53

61 vgl. Bauer (2000), S.147, und Engler und Freytag (2004), S.1400, Rdnr.55

62 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1400, Rdnr.55

63 vgl. Tz.5.3 VGr

64 vgl. Bauer (2000), S.147

65 vgl. Bauer (2000), S.147

66 vgl. Tz.5.3 VGr, Bauer (2000), S.153f., Engler und Freytag (2004), S.1447, Rdnr.183f., und Portner (1994), S.88

67 vgl. Jacobs (2007), S.1054f.

68 für eine ausführliche Analyse von Verrechnungspreisen für Dienstleistungen vgl. z.B. Scholz (1999), S.109–236, und Baumhoff (1994), S.29–44

69 vgl. Engler und Freytag (2004), S.1401, Rdnr.56f.

70 vgl. Kuckhoff und Schreiber (1998), S.2

71 vgl. Bauer (2000), S.142

Fin de l'extrait de 43 pages

Résumé des informations

Titre
Die Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter im Fall des Umlagevertrags
Université
University of Stuttgart
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
43
N° de catalogue
V286301
ISBN (ebook)
9783656864028
ISBN (Livre)
9783656864110
Taille d'un fichier
630 KB
Langue
allemand
Mots clés
Verrechnungspreise, immaterielle Wirtschaftsgüter, Umlagevertrag
Citation du texte
Anna Yaropolov (Auteur), 2007, Die Verrechnungspreise für immaterielle Wirtschaftsgüter im Fall des Umlagevertrags, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/286301

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