Die Päpstin Johanna in der Literatur des Mittelalters und der Neuzeit


Dossier / Travail, 2014

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Der historische Hintergrund

3. Die ersten Erwähnungen der Päpstin-Geschichte

4. Die moderne Rezeption der Päpstin

5. Das Mittelalter und die Neuzeit

6. Schluss

7. Quellen

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit hat die literarische Rezeption der Päpstin Johanna zum Thema. Es soll nicht um die Frage, ob jemals ein weiblicher Papst existierte gehen, denn dies ist bereits vielfach diskutiert worden. Eine endgültige Antwort auf diese Frage wird es wohl niemals geben. Selbst Donna Woolfolk Cross, Autorin des Romans Pope Joan, schreibt dies in einem Nachwort zu ihrem Werk.1 In dieser Studie soll vielmehr untersucht werden, wie sich die genannte Figur von einem „abschreckenden Beispiel“ für die angebliche Vermessenheit einer Frau zu einem Thema der weltlichen Literatur entwickelt hat.

Bevor ich jedoch auf die literarischen Werke des Mittelalters zu sprechen komme, werde ich den historischen Hintergrund beleuchten, vor dem die Geschichte der Päpstin entstanden ist. Ich werde erläutern, welche Möglichkeiten es im Mittelalter gab, sich zu bilden, und innerhalb der Gesellschaft aufzusteigen und wer davon jeweils Gebrauch machen konnte. Gerade für Frauen waren derartige Optionen wesentlich stärker eingeschränkt, als das bei deren männlichen Zeitgenossen der Fall war. Konnten Frauen in der weltlichen Hierarchie durchaus zu einem gewissen Ansehen gelangen, so blieb ihnen eine Laufbahn innerhalb der Kirche doch versperrt. Vor diesem Hintergrund soll die Entwicklung der literarischen Rezeption der Päpstin nachgezeichnet werden.

Da sich die erste volkssprachliche Erwähnung einer Frau, die es, als Mann verkleidet, fertiggebracht habe, zum Papst aufzusteigen, im Deutschen bei Jans von Wien findet, soll dessen „Weltchronik“ als eine der Grundlagen dieser Studie dienen. Es fällt auf, dass Jans, anders als seine Zeitgenossen, die Figur der Päpstin deutlich weniger negativ erscheinen lässt, als von einem mittelalterlichen Autor erwartet werden dürfte. Da die Erzähltradition jedoch weiter zurückreicht, werde ich zunächst auf die vorherigen, literarischen Erwähnungen der Päpstin eingehen.

In einem weiteren Schritt werde ich einen Vergleich zur Neuzeit anstellen und untersuchen, welchen Stellenwert die gegenwärtige Literatur der Päpstin zugesteht. Als Beispiel soll Donna Woolfolk Cross' Roman Pope Joan dienen. Dieser Roman wird in der Forschung kontrovers diskutiert. Elisabeth Gössmann etwa wendet sich in einer Studie zur Thematik der Päpstin Cross' Werk zu. Es erscheint daher naheliegend, diesen Roman in einer derartigen Arbeit zu behandeln.

Abschließen möchte ich diese Arbeit mit einem Ausblick darauf, ob die Päpstin als literarisches Motiv in der heutigen Zeit noch taugt, oder ob sich die Figur mittlerweile überlebt hat.

2. Der historische Hintergrund

Im europäischen Mittelalter war es weitaus schwieriger, innerhalb der Gesellschaft von einer Gruppe in eine andere aufzusteigen, als dies heute der Fall ist. Nichtsdestotrotz bestanden auch zu dieser Zeit gewisse Optionen. Diese waren allerdings mit verschiedenen Voraussetzungen verbunden.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die unteren Gesellschaftsschichten. Die Landbevölkerung stellte im mittelalterlichen Europa die zahlenmäßig größte Gruppe der Population dar. Dies bedeutet aber nicht, dass sie auch entsprechenden politischen Einfluss gehabt hätte.

Bauern hatten im Mittelalter nur begrenzt Anteil an sozialen und politischen Führungsämtern. Vereinzelt waren einige der Wohlhabenden unter ihnen in Bezirksämtern im Auftrag der Zentralregierung oder ihres Feudalherren tätig oder beteiligten sich an Wahlen zu regionalen oder nationalen Abgeordnetenversammlungen.2

Dies allerdings war ausschließlich Männern vorbehalten. Frauen hatten kein Recht, an derartigen Vorgängen teilzunehmen.3 Allerdings kann man nicht von „Frauen“ im Allgemeinen sprechen, wenn von deren Rechten und Pflichten im Mittelalter die Rede ist; diese hingen nämlich nicht zuletzt von ihrem Familienstand ab.

An Versammlungen, bei denen die Anwesenheit aller Landbesitzer zwingend vorgesehen war, beteiligten sich von weiblicher Seite nur Junggesellinnen und Witwen. Verheiratete Frauen mit eigenem Grund und Boden wurden durch ihre Ehemänner vertreten, obwohl die vereinbarten Beschlüsse für alle Betroffenen galten.4

Verwitwete Bäuerinnen hatten, [s]ofern sie über Grundbesitz verfügten, […] die freieste Stellung unter allen übrigen Landfrauen, zumindest in einem großen Teil Westeuropas. Ihr Besitz verschaffte ihnen Ansehen und einen gehobeneren gesellschaftlichen Status. Zudem standen sie nicht mehr unter der gestrengen Aufsicht ihres Mannes oder ihrer Verwandten.5

Es lässt sich also erkennen, dass es selbst in den niedrigeren Gesellschaftsschichten, deren Aufstiegsmöglichkeiten ohnehin rar gesät waren, für Frauen wesentlich schwieriger war, wenn schon nicht Macht, so doch ein gewisses Ansehen zu erlangen.

Im Gegensatz zur Landbevölkerung herrschte in der Stadt eine andere Art des gesellschaftlichen Zusammenlebens.

Zwar war die städtische Gesellschaft seit ihren Anfängen ständisch gegliedert, doch kannte sie keine Hierarchie von freien und unfreien Individuen; anders als bei der ländlichen Bevölkerung gab es in der Stadt, rechtlich gesehen, nur freie Bewohner.6

Dies gilt wiederum ausschließlich für den männlichen Teil der Bevölkerung. Frauen blieben auch in der Stadt in wesentlichen Punkten benachteiligt.

Gleichgültig, ob es sich in der betreffenden Gemeinde um ein oligarchisches, aristokratisches oder halbwegs demokratisches System handelte – Frauen hatten an ihm keinerlei Anteil. Sie wurden weder in den Stadtrat gewählt, noch hatten sie Regierungsämter inne; nur in wenigen Fällen gehörten Frauen zur Stadtversammlung. In dieser Hinsicht ging es den Städterinnen keineswegs besser als den Bäuerinnen, eher schlechter. Zwar durften auch Landfrauen keine Ämter im Rahmen einer Gutsverwaltung übernehmen, doch kam es vor, dass sich Junggesellinnen und Witwen an Dorfzusammenkünften beteiligten, während ihre Schwestern in den Städten nicht zu entsprechenden Versammlungen einberufen wurden.7

Allerdings war es Frauen, zumindest theoretisch möglich, städtische Bürgerrechte zu erlangen, sei es durch Heirat mit einem Stadtbürger, durch die Mitgliedschaft in einer Zunft, oder dadurch, dass sie Besitz erwarben oder erbten.8 Selbst dann blieben ihre Rechte allerdings beschränkt. Shulamith Shahar etwa schreibt, dass der Status einer Stadtfrau mit dem des Sohnes eines Stadtbürgers verglichen werden könne. Allerdings sei dessen Situation temporär, während die einer Frau zwangsläufig von Dauer sei.9 Außerdem könne selbst ein finanzschwacher Bewohner der Stadt, der in seiner gegenwärtigen Situation einen niedrigeren Status besitze als eine wohlhabende Stadtbewohnerin, in der Theorie, so er eines Tages entsprechenden Besitz bzw. die Zugehörigkeit zu einer Zunft vorweisen könne, zum vollwertigen Bürger der Stadt aufsteigen, was Frauen nicht möglich war, unabhängig von ihrem Besitz, oder ihrem Familienstand.10

Wenn wir uns den höhergestellten Gesellschaftsschichten zuwenden, so können wir sagen, dass Frauen dieser Stände wesentlich weiterreichende Optionen hatten. Es kam etwa vor, dass adlige Frauen Lehen erbten.11 Damit waren durchaus gewisse Machtbefugnisse verbunden. Insgesamt handelte es sich dabei allerdings um Einzelerscheinungen. Es kam wesentlich häufiger vor, dass adlige Frauen „ihren Ehemännern eine Mitgift in die Ehe“12 brachten, und diese dann bei der Ausübung ihrer Herrschaftsrechte unterstützten13 ; mussten die Männer verreisen, wurden sie von deren Gattinnen vertreten. Dies reichte „von konzentrierter Machtausübung in großen Lehns-gebieten bis zur Gutsverwaltung und Aufsicht über die Bauern, die ihre Ländereien bestellten.“14

Es kam sogar vor, dass adlige Ehefrauen den jeweiligen Herrschaftssitz ohne die Unterstützung ihrer Ehemänner verteidigten, wenn dieser attackiert wurde.15

Somit kann man festhalten, dass adlige Frauen durchaus große Macht ausüben konnten. Allerdings waren diese Frauen bereits qua Geburt bessergestellt als Frauen der niedrigeren Gesellschaftssichten. Darüber hinaus stellte der Adel nur einen sehr kleinen Teil der Gesamt-bevölkerung dar.

Eine weitere gesellschaftliche Gruppe stellen die Ordensfrauen dar. Für diese bestanden durchaus gewisse Möglichkeiten, sich Bildung anzueignen, und, unter gewissen Umständen, eine relativ hohe Position in der Gesellschaft zu erlangen. Shahar schreibt zwar einerseits:

Frauen war selbst einer der Wege verschlossen, die Söhnen aus niedrigen Klassen offenstanden, wenn sie aus ihrem Stand ausbrechen wollten, nämlich Ausbildung in einer Klosterschule, Eintritt in den Kirchendienst und Aufstieg in der geistlichen Hierarchie […].16

Dies ist allerdings missverständlich formuliert. Wenn auch der Weg in den Kirchendienst den Frauen verschlossen war, so kam es doch vor, dass diese in Klosterschulen ausgebildet wurden. Um etwa Abschriften von Büchern anzufertigen, was Nonnen durchaus taten, war eine vorherige Vermittlung der entsprechenden Kenntnisse unerlässlich. Shahar erklärt dies an einer späteren Stelle.17

Weibliches Streben nach Bildung insgesamt wurde aber sehr ambivalent gesehen:

Gut ist es [i.e., Streben von Frauen nach Bildung] nur, soweit es der weiblich-mütterlichen Rolle dient, oder, in Ausnahmefällen, meist an die jungfräuliche Lebensform gebunden, auch andere Funktionen ermöglichen kann. So wird bei Fürstinnen ihre Vielsprachigkeit als Förderung ihrer diplomatischen Künste anerkannt, wie die Texte über Elisabeth I. von England erkennen lassen, während bei der verheirateten Maria Cunita ihre fachliche Spezialisierung in der Astronomie als unvereinbar mit ihren Haushaltspflichten gerügt, der unverheirateten Anna Maria von Schurmann jedoch unbegrenzte Gelehrsamkeit zugestanden wird, was aber nicht hindert, dass sie inbezug auf ihre religiösen Auffassungen kritisiert wird.18

Dass allerdings Ordensfrauen das Recht hätten, sich zu bilden, wurde auch von deren männlichen Zeitgenossen nicht bestritten19. Jedoch hatte eine Frau selbst dann, wenn sie Nonne war, keineswegs Zugang zum Priesteramt20, was ja für einen Aufstieg in der kirchlichen Hierarchie zwangsläufig erforderlich war, und es bis heute ist.

Davon unberührt blieb die Stellung der Mystikerinnen. Diese waren „angesehen und geehrt wie kaum andere Frauen jener Epoche“21. Bernhard von Clairvaux etwa lobt Hildegard von Bingen, Franz von Assisi schickte seinen Bruder zur heiligen Klara, die diesen zu heilen vermochte22. Bekannten Mystikerinnen gestand man ein Mitspracherecht zu, was das Regieren innerhalb der Kirche, oder dem weltlichen Bereich betraf. Darüber hinaus gaben sie Regenten Ratschläge, sie schrieben ihre Gebete nieder und sie diktierten ihre Visionen23. Dies machte die Mystikerinnen zu „eine[r] radikale[n] Abweichung von allen sonstigen gesellschaftlich anerkannten Normen.“24

Die allgemein anerkannte prophetische Begabung verschiedener christlicher Mystikerinnen, die als gottgegeben angesehen wurde25, ging allerdings keineswegs damit einher, dass den betreffenden Frauen eine Befähigung zugesprochen worden wäre, ein geistliches Amt auszuüben. Dies wurde auch von diesen selbst widerspruchslos akzeptiert26. Darüber hinaus war auch die Bildung dieser Frauen nicht mit dem Kenntnisstand vergleichbar, den deren männliche Zeitgenossen besaßen27.

Die Frage, ob eine Frau sich aus Gründen des religiösen Empfindens, oder aus eher praktischen Erwägungen heraus für ein Leben in einer Ordensgemeinschaft entschied, könnte wohl nur sie selbst beantworten. Unbezweifelbar aber brachte der Eintritt in ein Kloster gewisse Karrieremöglichkeiten mit sich. Stieg eine Frau zur Äbtissin auf, war dies in machen Fällen durchaus mit einer gewissen Machtfülle verbunden, wenn auch nicht im geistlichen Bereich. Shahar schreibt:

Äbtissinnen besaßen keine kanonische, sondern lediglich organisatorische, bzw. leitende Autorität; trotz Beschränkungen einzelner Rechte, erfreuten sich speziell jene, die reichen Klöstern mit ausgedehntem Landbesitz vorstanden, weitgehender Machtbefugnisse; etwa in England, Frankreich und den Niederlanden sowie in Süditalien, Deutschland und Spanien.

Sofern sie Grundbesitzerinnen waren, und zwar gleichgültig, ob es sich um ihr Eigentum, oder ein Lehen handelte, übten sie gegenüber Bauern, die ihre Ländereien bewohnten und bearbeiteten, die gleichen Rechte wie Feudalherren aus.28

Somit kann festgehalten werden, dass auch für Frauen zumindest theoretisch die Möglichkeit bestand, eine relativ hohe Position in der Gesellschaft zu erlangen. Wurden sie Äbtissinnen, hatten sie in manchen Fällen sogar große Autorität innerhalb der der Kirchenverwaltung der Diözese ihres Klosters: So durften sie Bezirkssynoden einberufen, Benefizien an geistliche Würdenträger verteilen, Priesterernennungen bestätigen und für die kirchliche Abgabe des Zehnten an ihr Kloster sorgen.29

In der Praxis allerdings sah es meist anders aus. Die Klöster waren keineswegs vom politischen Geschehen unabhängig, was durchaus auch für deren Äbte, respektive Äbtissinnen Konsequenzen hatte. Shahar schreibt:

Zahlreiche Frauenklöster unterhielten Verbindungen zu den Adelsgeschlechtern ihres Schutzherrn oder Gründers und nahmen traditionell deren weibliche Nachkommen auf. Bisweilen wurde das Äbtissinnenamt solchen Familien vorbehalten, die das Stift als zu ihrem Lehnsgut gehörig betrachteten und sich entsprechend ihm gegenüber verhielten.30

Darüber hinaus waren auch die Klöster selbst mitunter durchaus selektiv in Bezug auf potentielle Neuzugänge. Shahar zufolge „wurden ins Kloster fast ausnahmslos Töchter aus dem Adel und dem wohlhabenden Bürgertum aufgenommen“, wenngleich dieser Weg, in der Theorie, Männern wie Frauen offenstand. Allerdings wurden weibliche Angehörige der weniger betuchten gesellschaftlichen Gruppen „höchstens als Laienschwestern oder Mägde“31 eingesetzt.

Ähnliches gilt in diesem Fall allerdings auch für den größten Teil der Männer. Shahar etwa schreibt, dass [...] Philippe de Novare feststellte: „Durch die Kirche wurden arme Menschen oft zu großen Kirchenmännern und gelangten zu Reichtum und Ehre.“ Dass dies häufig geschehen sei, ist zwar eine Übertreibung, aber es kam doch vor; demgegenüber traten nur Frauen der oberen Klassen ins Kloster ein, die weltliche Kirche blieb ihnen verschlossen.32

Kehren wir vor diesem Hintergrund zur Geschichte der Päpstin zurück. Wenn wir bedenken, welche gesellschaftlichen Schranken den Frauen wegen deren Geschlecht auferlegt waren, wäre es, vom heutigen Standpunkt aus gesehen, durchaus nachvollziehbar, dass sich eine Frau als Mann ausgegeben hätte, um diese zu überwinden.

Insgesamt kann also festgehalten werden, dass die Geschichte der Päpstin zu einer Zeit entstand, als der Wunsch nach gesellschaftlichem Aufstieg mit größeren Schwierigkeiten verbunden war, als dies heute der Fall ist. War es für Männer aus niedrigeren Gesellschaftsschichten schon nicht leicht, etwa innerhalb der katholischen Kirche zu einem gewissen Rang und entsprechendem Ansehen zu gelangen, so blieb auch dieser Weg den Frauen, gleich, welcher gesellschaftlichen Gruppe sie angehörten, und unabhängig von ihrem Familienstand, ganz versperrt.

3. Die ersten Erwähnungen der Päpstin-Geschichte

In ihrer Studie Die Päpstin Johanna bietet die katholische Theologin Elisabeth Gössmann einen umfassenden Überblick über die bisher bekannte Erzähltradition zum Thema des weiblichen Papstes. Dem gegenwärtigen Stand der Forschung zufolge findet sich die erste, als echt anzusehende Überlieferung des Päpstin-Stoffes in der „Chronica Universalis Mettensis“ des Jean de Mailly, eines Mitgliedes des Dominikanerordens, die im Laufe des 13. Jahrhunderts entstand.33 Die Päpstin, die bei ihm namenlos bleibt, habe der „Chronica“ zufolge im 11. Jahrhundert gelebt. Da sie als Frau keinen Zugang zum Priester- und, in der logischen Konsequenz, ebenfalls nicht zum Papst-Amt gehabt habe, sei sie nicht in die Liste der Päpste aufgenommen worden.34 Da sie schwanger geworden, und durch ihre Niederkunft beim Reiten als Frau entlarvt worden sei, sei sie darüber hinaus noch grausam bestraft worden. Sie sei an den Schwanz ihres Pferdes gebunden und aus der Stadt geschleift worden, während die Stadtbevölkerung sie gesteinigt und am Ort ihres Todes begraben habe.35 Dort gebe es außerdem „eine Inschrift mit sechs alliterierenden P (Petrus, Vater der Väter, du sollst das Gebären der Päpstin verraten)“, die das Geschehene bestätige.36 Ob es die Geburt des unehelichen Kindes, das Vortäuschen des anderen Geschlechtes, oder die unrechtmäßige Übernahme des Papst-Amtes ist, deretwegen die Päpstin bestraft wurde, bleibt in de Maillys Text unerwähnt.37

Die zweite, mittelalterliche Quelle, die in Bezug auf die Erwähnung der Geschichte der Päpstin zu nennen ist, ist das „Traktat der sieben Geistesgaben“ des Etienne de Bourbon, der ebenfalls dem Orden der Dominikaner angehörte. Dieses wird auf die Mitte des 13. Jahrhunderts datiert. Dessen Geschichte ähnelt der des Jean de Mailly insofern, als auch bei ihm eine namenlos bleibende Frau sich als Mann ausgibt, Bildung erlangt, am Anfang des 12. Jahrhunderts nach Rom kommt, und zunächst Notar in der Kurie wird.38 Ein Unterschied zu de Mailly besteht insofern, als besagte Frau die Hilfe des Teufels annimmt, durch diese zum Kardinal, und am Ende zum Papst aufsteigt.39 Dadurch, so vermutet Gössmann, werde herausgestellt, dass die Frau durch deren Zusammenarbeit mit dem Teufel Schuld auf sich lade, während die, die sie mangels besseren Wissens zum Papst gewählt hätten, davon frei seien.40

Auch in dieser Version der Geschichte gebiert die Päpstin ein Kind, wird dadurch enttarnt, und, diesmal nicht am Schwanz, sondern an den Füßen eines Pferdes festgebunden, stadtauswärts geschleift und währenddessen gesteinigt.41 Die Inschrift findet sich ebenfalls, allerdings auf einem Stein auf dem Grab der Päpstin und abgewandelt zu: „Hüte dich, Vater der Väter, das Gebären der Päpstin zu verraten.“42

Eine weitere mittelalterliche Quelle, die die Geschichte der Päpstin enthält, stammt von einem nicht namentlich bekannten Mönch des Franziskanerordens. Es handelt sich dabei um die „Chronica Minor“. Diese wird auf die Mitte des 13. Jahrhunderts datiert.43 In dieser Quelle wird die Päpstin – Geschichte ins 9. Jahrhundert verlegt. Die Päpstin sei „eine schöne Frau von schöner Gestalt, großem Wissen und einer – geheuchelten Erhabenheit der Lebensführung“44. Diese habe sich als Mann ausgegeben, und sei schließlich ins Papstamt aufgestiegen.45 Sie sei schließlich schwanger geworden. In dieser Geschichte wird die Päpstin durch einen Dämon enttarnt, der bei einer Versammlung der Kardinäle gerufen habe: „Papst, Vater der Väter, Du sollst das Gebären der Päpstin kundtun“. Wie diejenigen, die diesen Satz hörten, reagierten, bleibt unklar.46

Sifridus de Balnhusin schreibt Anfang des 14. Jahrhunderts eine Version der Geschichte, die zum großen Teil mit der Chronica Minor identisch ist, aber ein weiteres Element hinzufügt: die Statue der ihr Kind haltenden Päpstin im päpstlichen Ornat.47

[...]


1 Vgl. Cross, Donna W., S. 418

2 Shahar, S. 191

3 Vgl. Shahar, S. 191

4 Vgl. ebenda, S. 191

5 Shahar, S. 203

6 Ebenda, S. 155

7 Shahar, S. 156

8 Vgl. ebenda, S. 156

9 Vgl. ebenda, S.

10 Vgl. ebenda, S. 157

11 Vgl. ebenda, S. 137

12 Ebenda, S. 138

13 Vgl. ebenda, S. 139

14 Ebenda, S. 139

15 Ebenda, S. 138 f.

16 Shahar, S. 16 f.

17 Vgl. ebenda, S. 59

18 Gössmann, S. 15

19 Vgl. ebenda, S. 59

20 Vgl. ebenda, S. 40

21 Shahar, S. 64

22 Vgl. ebenda, S. 64

23 Vgl. ebenda, S. 66

24 Vgl. ebenda, S. 66

25 Vgl. ebenda, S. 65

26 Vgl. ebenda, S. 66

27 Vgl. ebenda. S. 66

28 Shahar, S. 48

29 Vgl. ebenda, S. 49

30 Ebenda, S. 52

31 Shahar, S. 49

32 Shahar, S. 16f.

33 Vgl. Gössmann, S. 24

34 Vgl. ebenda, S. 25

35 Vgl. ebenda, S. 25

36 Ebenda, S. 25

37 Vgl. ebenda, S. 26

38 Vgl. ebenda, S. 26

39 Vgl. ebenda, S. 26

40 Vgl. ebenda, S. 27

41 Vgl. ebenda, S. 26

42 Gössmann, S. 27

43 Vgl. ebenda, S. 29

44 Gössmann, S. 29

45 Vgl. ebenda, S. 29

46 Vgl. ebenda, S. 29

47 Vgl. ebenda, S. 30

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Päpstin Johanna in der Literatur des Mittelalters und der Neuzeit
Université
University of Trier
Note
2,0
Auteur
Année
2014
Pages
21
N° de catalogue
V287001
ISBN (ebook)
9783656873143
ISBN (Livre)
9783656873150
Taille d'un fichier
459 KB
Langue
allemand
Mots clés
päpstin, johanna, literatur, mittelalters, neuzeit
Citation du texte
Christoph Ewen (Auteur), 2014, Die Päpstin Johanna in der Literatur des Mittelalters und der Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287001

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