Die Kritische Theorie der Frankfurter Schule - Jürgen Habermas


Dossier / Travail de Séminaire, 2003

27 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Strukturwandel der Öffentlichkeit
2.1. Bürgerliche Öffentlichkeit
2.2. Erosion der Öffentlichkeit und Refeudalisierungsthese

3. Die Theorie des kommunikativen Handelns
3.1. Kommunikative Rationalität
3.2. Lebenswelt und System
3.2.1. Die Lebenswelt
3.2.2. Entkopplung von System und Lebenswelt
3.3. Die Kolonialisierung der Lebenswelt

4. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Jürgen Habermas, geboren 1929 in Gummersbach, steht in der Tradition der Kritischen Theorie, die vor allem auf Max Horkheimer und Theodor W. Adorno zurückgeht. Ihr Beginn wird in der Regel mit der Antrittsvorlesung Max Horkheimers als Direktor des Instituts für Sozialforschung in Frankfurt angesetzt. Als Ziel einer kritischen Sozialphilosophie nennt er hierbei

die philosophische Deutung des Schicksals der Menschen, insofern sie nicht bloß Individuen, sondern Glieder einer Gemeinschaft sind. Sie hat sich daher vor allem solche Phänomene zu bekümmern, die nur im Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Leben der Menschen verstanden werden können: um Staat, Recht, Wirtschaft, Religion, kurz um die gesamte materielle und geistige Kultur der Menschen überhaupt.[1]

Habermas schließt an die Tradition der ’klassischen’ Kritischen Theorie besonders in der Hinsicht an, dass er ebenfalls das normative Ziel seiner Wissenschaft offen legen will. Anders als Horkheimer und Adorno, denen es aufgrund ihrer marxistischen Wurzeln in erster Linie um eine Emanzipation des Proletariats ging, zielt Habermas vielmehr auf eine wachsende Mündigkeit des Menschen innerhalb des demokratischen Verfassungsstaates ab, der nach seiner Ansicht, die Freiheit der Menschen herzustellen bzw. zu steigern habe.[2] Habermas, über den Horkheimer einst schrieb, dass es ihm „bei aller Gescheitheit... an bon sens und geistigem Takt gebricht“[3] ist, mit seiner langjährigen wissenschaftlichen Arbeit längst aus dem Schatten der ’frühen’ Frankfurter hervorgetreten. Er gilt heute relativ unbestritten als einer der bedeutendsten Sozialwissenschaftler und Philosophen der Bundesrepublik Deutschland. Im Feuilleton der Zeit etwa wurde er anlässlich seiner Ehrung mit dem Friedenspreises des deutschen Buchhandels 2001 als „Hegel der Bundesrepublik“[4] bezeichnet. Diesen Respekt verdankt Habermas nicht zuletzt der Tatsache, dass er immer wieder als ebenso streitbarer wie streitwilliger Denker in die Öffentlichkeit getreten ist und zumeist die Konfrontation mit vorherrschenden Meinungsbildern gesucht hat. Zu nennen sind hier vor allem der Positivismusstreit an der Seite Adornos gegen Karl R. Popper und Hans Albert (1961-1968), die Linksfaschismusdiskussion mit Rudi Dutschke und dem SDS auf dem Höhepunkt der Studentenunruhen und vor allem auch der Historikerstreit (1986/87), bei dem sich Habermas gegen die Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen wand.[5]

Habermas ist allerdings in seinen Ausführungen und dies sei hier deutlich gesagt, nicht immer leicht zu verstehen. Hoffmann beschreibt dies in einer Anekdote:

1966 in Frankfurt. Ich entsinne mich, wie einer der Kommilitonen im überfüllten Hörsaal der Universität Jürgen Habermas´ Vorlesung unterbrach mit der Bitte, ob er nicht doch etwas unkomplizierter sprechen könne, es sei so schwer, ihn zu begreifen. Eine Hälfte des Auditoriums applaudierte. Er verspreche, sein Bestes zu tun, erwiderte Habermas, um verstanden zu werden. Daraufhin buhte die andere Hälfte. Denjenigen, die jetzt gebuht hätten, könne er versichern, meinte der junge Habermas weiter, seine guten Absichten würden ganz gewiss scheitern.[6]

Die Schwierigkeit beim Umgang mit den Schriften von Habermas liegt neben der beachtlichen analytischen Tiefe und der hohen Komplexität seiner Gedankengänge nicht zuletzt daran, dass die intensive und ausführliche Auseinandersetzung mit den Ansätzen anderer Denker einen überaus hohen Stellenwert in seiner Theoriebildung hat. Habermas selbst hat einmal die Art und Weise, wie er sich fremde Theorien aneignet, mit dem Arrangieren von Blumen verglichen: „Wenn ich eine interessante Blume oder ein Kraut gefunden habe, schaue ich, wie sie mit anderen zusammenpassen, ob es daraus einen Strauß, ein Muster geben kann.“[7]

Im Folgenden soll auf einen weiteren Überblick über Biographie und Bibliographie zugunsten einer ausführlicheren Darlegung der Habermasschen Grundbegriffe „Öffentlichkeit“ und „kommunikatives Handeln“ verzichtet werden. Hierbei stehen mit seiner Habilitationsschrift „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (StÖ) und seinem Hauptwerk „Die Theorie des kommunikativen Handelns“ (TKH) zwei Schriften im Mittelpunkt der Betrachtung, die sich bis in die Gegenwart einer hohen Rezeption erfreuen und noch immer Ansatz für weiterführende Studien bieten. Auf Habermas´ bedeutende Spätschrift „Faktizität und Geltung“, die vor allem in rechtstheoretischer und politikwissenschaftlicher Hinsicht an die TKH anknüpft, kann leider hinsichtlich des begrenzten Rahmens einer Hauptseminararbeit nicht eingegangen werden.

2. Strukturwandel der Öffentlichkeit

Seine 1961 veröffentlichten Habilitationsschrift „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ hat Habermas aufgrund des Widerstandes von Horkheimer nicht am Institut für Sozialforschung in Frankfurt, sondern bei Wolfgang Abendroth in München vorgelegt. Es handelt sich hierbei um eine politikwissenschaftliche Arbeit, die sich bemüht, den Begriff der „Öffentlichkeit“ als ein grundlegendes politisches Ordnungsprinzip zu bestimmen, an dem der strukturelle Wandel der Gesellschaft expliziert werden kann. Zunächst nimmt Habermas hierfür eine idealtypische Beschreibung der „bürgerlichen Öffentlichkeit“ vor, die sich im 17. und 18. Jahrhundert aus den Formen mittelalterlicher Arkanöffentlichkeit entwickelte. Daraufhin wendet er sich dem Erosionsprozess der Öffentlichkeit in sozialstaatlichen Massendemokratien zu, die er am zuvor entwickelten, idealtypischen Modell misst. Öffentlichkeit fungiert im StÖ somit als realhistorischer Beobachtungsgegenstand und normatives Prinzip gleichermaßen.[8]

2.1. Bürgerliche Öffentlichkeit

Habermas skizziert im StÖ zunächst die historische Entwicklung der öffentlichen Sphäre. Diese diente im Mittelalter lediglich zur Selbstdarstellung der feudalen Gewalten Fürstentum, Kirche und Herrenstand, weshalb er sie als rein „repräsentative Öffentlichkeit“[9] bezeichnet. Den ab dem Beginn der Neuzeit einsetzenden Zerfall der feudalen Mächte versteht er als langwierigen Polarisierungsprozess, der mit der Herausbildung der bürgerlichen Gesellschaft im 17. Jahrhundert zu einer Zweiteilung in private und öffentliche Elemente führt.[10] Die Trennung dieser beiden verschiedenen Sphären ist konstitutiv für Habermas´ Konzeption der bürgerlichen Öffentlichkeit.[11]

Aus ökonomischer Sicht spiegeln die Anfänge der bürgerlichen Gesellschaft die Entstehung des Kapitalismus wider: Die Ausdehnung des Warenverkehrs zieht die Neustruktur der Produktion nach sich, an die Stelle der traditionellen Hauswirtschaft tritt die frühkapitalistische Marktwirtschaft. Der Reproduktionsprozess des Lebens privatisiert sich und trennt sich deutlich von der staatlichen Sphäre ab.[12] Angesichts ihrer wachsenden ökonomischen Bedeutung wird sich das entstehende Kleinbürgertum seiner Rolle als Gegenspieler der staatlichen Gewalt bewusst und beginnt, eigene Bedürfnisse anzumelden. Der Raum, in dem diese Bedürfnisse artikuliert werden, ist die bürgerliche Öffentlichkeit, verstanden als die Zusammenkunft diskutierender Privatleute. Im öffentlichen Räsonnement bildet sich die öffentliche Meinung.[13]

Diese konnte ihre politische Wirksamkeit aber erst mit der Herausbildung des Pressewesens entfalten. Zunächst lediglich zur Vermittlung obrigkeitlicher Verlautbarungen genutzt, wandelte sich die Presse im Zuge der Herausbildung des frühkapitalistischen Waren- und Nachrichtenverkehrs zu einem Instrument gegen die autokratische Herrschaft der Monarchen.[14] Als Kristilisationpunkte der Öffentlichkeit benennt Habermas die britischen coffee houses, die französischen Salons und die deutschen Tischgesellschaften, die er „als Zentren einer zunächst literarischen, dann auch politischen Kritik (versteht), in der sich zwischen aristokratischer Gesellschaft und bürgerlichen Intellektuellen eine Parität der Gebildeten herzustellen beginnt.“[15] Habermas unterstellt dem hier abgehaltenen Räsonnement drei gemeinsame formale Elemente:

- Die Autorität des Argumentes steht über der sozialen Hierarchie. Zwar gibt es nicht Statusgleichheit, hier jedoch wird davon abgesehen. Im öffentlichen Räsonnement herrscht die Parität des „bloß Menschlichen“. Diese Ebenbürtigkeit wird weder aufgehoben durch das Prestige der öffentlichen Ämter noch durch wirtschaftliche Abhängigkeiten.
- Der überwiegende Gegenstand des öffentlichen Räsonnements – Philosophie, Literatur und Kunst – unterliegt nicht mehr dem Interpretationsmonopol der kirchlichen und staatlichen Autoritäten. Kultur wird in Warenform überführt, dadurch jedermann und der allgemeinen Diskussion zugänglich und von dieser problematisiert.
- Das Publikum zeichnet sich durch prinzipielle Offenheit aus.[16]

Allerdings blieb das Publikum von Kaffeehäusern, Salons und Tischgesellschaften auf einem kleinen, exklusiven Kreis begrenzt. Der faktischen Offenheit des Publikums stand, die notwendige Voraussetzung des Besitzes von Eigentum entgegen, da nur dies die Möglichkeit von Bildung und eben jene Autonomie erlaubte, die die Diskussion der sozialen Hierarchie entzog. Zwangsläufig waren so große Teile der Bevölkerung von der bürgerlichen Öffentlichkeit ausgeschlossen.[17] Habermas betont denn auch die ideelle Komponente dieses Anspruches und sagt, nicht

als ob mit den Kaffeehäusern, den Salons und Gesellschaften im Ernst diese Idee des Publikums verwirklicht worden sei; wohl aber ist sie mit ihnen als Idee institutionalisiert, damit als objektiver Anspruch gesetzt und insofern, wenn nicht wirklich, so doch wirksam gewesen.[18]

Die Idee die Habermas hier der bürgerlichen Gesellschaft zuschreibt, gründet sich in den Annahmen der klassischen Ökonomie.[19] Der Markt fungiert quasi als „ordre naturel“[20] einer tendenziell machtneutralisierten Sphäre, die garantieren soll, dass jeder gleichermaßen die Chance hat,

mit Tüchtigkeit und ’Glück’ (dem Äquivalent für die Undurchsichtigkeit des gleichwohl streng determinierten Marktgeschehens) den Status eines Eigentümers und somit eines ’Menschen’, die Qualifikation eines zur Öffentlichkeit zugelassenen Privatmannes, Besitz und Bildung, zu erwerben.[21]

Habermas versteht die bürgerliche Öffentlichkeit als ein politisches Ordnungsmodell, in dem die Bürgergesellschaft und der Staat als deren Garant die Grundprämissen eines freiheitsverbürgenden Systems darstellen. Hierin sind die bürgerlichen Forderungen nach staatlich garantierten Grundrechten und einer Parlamentarisierung enthalten, die einen bürgerlichen Autonomiebereich jenseits staatlicher Reglementierung gewährleisten sollen.[22] Durch die „Institutionalisierung der Öffentlichkeit“[23] wird diese zum Organisationsprinzip des bürgerlichen Rechtsstaates, dessen Institutionen, insbesondere das Parlament, als Bestimmungsinstanz des gesellschaftlichen Allgemeininteresses fungieren. Was einerseits dem Schutz der privaten Sphäre und der Verfügungsgewalt über Eigentum diente, erwies sich laut Habermas zugleich als eine Instanz, der die Tendenz auf eine Ablösung von Herrschaft innewohnte.[24]

Die ’Herrschaft’ der Öffentlichkeit ist ihrer eigenen Idee zufolge eine Ordnung, in der sich Herrschaft überhaupt auflöst; veritas non auctoritas facit legem... Pouvoir als solche wird durch eine politisch fungierende Öffentlichkeit zur Debatte gestellt. Diese soll voluntas in eine ratio überführen, die sich in der öffentlichen Konkurrenz der privaten Argumente als der Konsensus über das im allgemeinen Interesse politisch Notwendige herstellt.[25]

Öffentlichkeit zielt in letzter Konsequenz auf eine Ablösung des Staates als Herrschaftsinstrument zugunsten einer Selbstorganisation der Gesellschaft. Eine Gesetzgebung, die sich auf öffentliche Meinung rückbezieht, kann dann, folgt man der Argumentation von Habermas, explizit nicht als Herrschaft gelten, da Gesetze hervorgebracht werden, in denen das objektiv Richtige mit dem gesellschaftlich Gerechten konvergiert.[26] Es ist festzuhalten, dass Habermas im Rahmen seiner Konzeption bürgerlicher Öffentlichkeit, dem Selbstverständnis der Bürgertums folgend, dem gebildeten und über Eigentum verfügenden bürgerlichen Publikum, ganz im Sinne der Aufklärung, das grundsätzliche Vermögen zuschreibt, im freien Austausch der subjektiven Einzelmeinungen zu einer objektiv ’wahren’ und demnach rationalen Meinung zu gelangen.[27] Hiermit entfaltet Habermas ein Motiv, das er 30 Jahre später in „Faktizität und Geltung“ zur Begründung des demokratischen Rechtsstaats auf einer diskurstheoretischen Grundlage erneut aufgreifen wird.[28]

Habermas ist vor allem hinsichtlich einer mangelnden empirischen Verifizierbarkeit kritisiert worden. Er beansprucht, dass das von ihm skizzierte Ordnungsmodell der bürgerlichen Öffentlichkeit etwa bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein realhistorisches Fundament findet, was er in erster Linie am Beispiel Englands historisch zu untermauern versucht.[29] Wirsching hingegen betont, dass eine derart fungible politische Öffentlichkeit zwar ein ideales Leitmotiv darstellte, aber „auch im England des frühen 19. Jahrhunderts... Öffentlichkeit und Parlament... durch den Konkurrenzkampf divergierender Interessen geprägt waren.“[30] Koivisto/Väliverronen werfen Habermas vor, bei seiner historischen Skizze eher illustrativ gearbeitet zu haben und einzelne Elemente der Entwicklung in England, Frankreich und Deutschland eher eigenwillig zusammenfügt zu haben, um dadurch Material für die empirische Absicherung seines Modells zu erhalten.[31] Speziell für die Entwicklung im nach-napoleonischen Deutschland führt Heming an, dass die Öffentlichkeit hier ihre (geringe) Kraft weniger aus dem aufgeklärtem Räsonnement der Privatleute, als vielmehr aus dem Versuch einer Opposition gegen die starken restaurativen Tendenzen gewann.[32] Abschließend noch Fränkel, der den universellen Vertretungsanspruch des Bürgertums hinterfragt und unterstellt, dass die Berufung auf die öffentliche Meinung dem Bürgertum nicht zuletzt das ’gute Gewissen’ gab, um weite Teile der Bevölkerung von der Ausübung politischer Einflussnahme auszuschließen.[33]

2.2. Erosion der Öffentlichkeit und Refeudalisierungsthese

Die bürgerliche Öffentlichkeit enthält mit dem Anspruch des öffentlichen Räsonnements über Angelegenheiten des allgemeinen Interesses eine Idee, für deren Realisierung die gesellschaftlichen Voraussetzungen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts fortlaufend ungünstiger wurden.[34] Beim Übergang vom Konkurrenz- zum Monopolkapitalismus verschwand, so Habermas, die relative Streuung des Privateigentums an Produktionsmitteln, auf der die Familienproduktion vormals beruhte. Angesichts eines wachsenden Protektionismus, der Zusammenschlüsse von Firmen zu Trusts und Kartellen sowie der Organisation der Arbeiter in Gewerkschaften und Parteien erweist sich die Annahme, der Bereich der Produktion und Distribution sei tendenziell machtneutralisiert, immer offensichtlicher als Fiktion Diese veränderten Rahmenbedingungen führen zu einem Strukturwandel der Öffentlichkeit.[35]

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts werden immer deutlicher die Konturen einer über das bürgerliche Publikum hinausgehenden Öffentlichkeit erkennbar. In dem Maße, wie sich die Arbeiterschaft in Großorganisationen zusammenschließt, können die immer stärker hervortretenden Klassengegensätze nicht mehr aus dem öffentlichen Diskurs herausgehalten werden. Die Themenagenda verschiebt sich in der Folge vom Ringen des Bürgertums um Privatautonomie hin zu sozialen Verteilungskonflikten, so dass sich „die vom Bürgertum geschmiedete Waffe der Publizität gegen dieses selbst“[36] wendet. Der vormals gedachten Einheit zwischen Vernunft und öffentlicher Meinung fehle ab dem, wie Habermas bemerkt, die Basis einer gesellschaftlich verwirklichten Interessenkonkordanz, also die Möglichkeit eines noch rational nachweisbaren „allgemeinen Interesses.“[37] Durch die plebiszitäre Erweiterung des Publikums wandelt sich die Öffentlichkeit vom Ort des herrschaftsfreien Räsonnements zu einem Feld der Interessenkonkurrenz.[38]

Die sozialen Antagonismen werden in der Folge zu einem Einfallstor staatlicher Interventionspolitik, was zu einer zunehmenden Verschränkung gesellschaftlicher und staatlicher Handlungsräume führt. Im Rahmen der Sozialstaatsentwicklung konstatiert Habermas die faktische Aufhebung der Trennung von Staat und Gesellschaft, die er bekanntlich als konstitutiv für eine fungible politische Öffentlichkeit ausgewiesen hatte. Stattdessen entsteht eine repolitisierte Sozialsphäre, die die Vermittlungsleistungen eines Forums räsonierender Privatleute verhindert. Habermas versteht die Entwicklung zum demokratischen Sozialstaat als einen ambivalenten Prozess: Einerseits kommt es zu einer Universalisierung staatsbürgerlicher Gleichheitsrechte, die die Kommunikations- und Partizipationsmöglichkeiten einer sozial wie medial expandierenden Öffentlichkeit zwar formal erweitern, andererseits aber wird das Publikum vor allem durch Parteien und Verbände in eine passive Zuschauerrolle gedrängt.[39] Die politischen Handlungs- und Entscheidungsabläufe beginnen sich im Sozialstaat primär nach Maßgabe organisierter gesellschaftlicher Gruppen zu orientieren.[40] Das Publikum wird von seiner Aufgabe, kritische Öffentlichkeit herzustellen,

durch andere Institutionen weitgehend entlastet: einerseits durch Verbände, in denen sich die kollektiv organisierten Privatinteresse unmittelbar politische Gestalt zu geben suchen; andererseits durch Parteien, die sich, mit Organen der öffentlichen Gewalt zusammengewachsen, gleichsam über Öffentlichkeit etablieren, deren Instrument sie einst waren. Der Prozess des politisch relevanten Machtvollzugs und Machtausübung spielt sich direkt zwischen den privaten Verwaltungen, den Verbänden, den Parteien und der öffentlichen Verwaltung ab; das Publikum als solches wird in diesen Kreislauf der Macht nur sporadisch und auch dann nur zu Zwecken der Akklamation einbezogen.[41]

Hierzu trägt auch die Kommerzialisierung des Pressewesens bei, das sich von einer Gesinnungs- zur Geschäftspresse wandelt und infolgedessen zum Vermittlungsorgan privilegierter Singulärinteressen wird. Die Medien stellen nunmehr selbst ein Instrument gesellschaftlicher Macht dar, indem sie nicht mehr nur Meinungen und Diskussionsprozesse transportieren, sondern diese vielmehr selbst prägen und initiieren.[42] Habermas spricht hier von einer neuen Form des Einflusses,

nämlich einer Medienmacht, die, manipulativ eingesetzt, dem Prinzip der Publizität seine Unschuld raubte. Die durch Massenmedien zugleich vorstrukturierte und beherrschte Öffentlichkeit wuchs sich zu einer vermachteten Arena aus, in der mit Themen und Beiträgen nicht nur um Einfluss, sondern um eine in ihren strategischen Intentionen möglichst verborgene Steuerung verhaltenswirksamer Kommunikationsflüsse gerungen wird.[43]

Dies leistet einer Entwicklung Vorschub, bei der Öffentlichkeit zunehmend zu einem Medium kommerzieller Werbung und politischen Marketings wird. Allgemeine Kontrolle und Kritik werden dort unmöglich, wo durch politisches Marketing fragmentarische Öffentlichkeiten geschaffen werden, in denen, ähnlich der vorbürgerlichen Ära, gesellschaftliche Funktionsträger ihre Macht demonstrieren. Der hierbei hergestellte Konsens dient nicht mehr einer vernünftigen Bestimmung allgemeiner Interessen, sondern vielmehr der Legitimationsbeschaffung und der Herbeiführung eines akklamatorischen Meinungsklimas. Habermas charakterisiert dies als „Refeudalisierung der Öffentlichkeit“[44], die dadurch gekennzeichnet ist, dass sich der Anspruch der (bürgerlichen) Selbstbestimmung in ’verantwortlichen Organisationen’ und entmündigender Delegation auflöst.[45]

[...]


[1] M. Horkheimer: Gesammelte Schriften, Bd. 3, Frankfurt am Main 1988, S. 20.

[2] Vgl.: D. Horster: Jürgen Habermas, Neufassung, Hamburg 1999, S. 13ff, (im folgenden zitiert als D. Horster, „1999“, a. a. O.).

[3] M. Horkheimer: Gesammelte Schriften, Bd. 18, „Briefwechsel 1949-1973“, Frankfurt am Main 1996, S. 437-449.

[4] J. Ross: Hegel der Bundesrepublik, in: Die Zeit, Ausgabe 42, 2001, im Internet, URL: http://www.zeit.de/2001/42/Kultur/print_200142_habermas.html

[5] Vgl.: W. Reese-Schäfer: Jürgen Habermas, 3. vollst. überarb. Auflage, Frankfurt am Main, S. 15.

[6] G. Hoffmann: Denker in der Arena, in: Die Zeit, Nr. 25, 16.06.1989.

[7] J. Habermas: Die neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt am Main, 1985, S. 207.

[8] Vgl.: R. Heming: Öffentlichkeit, Diskurs und Gesellschaft, Wiesbaden 1997, S. 25.

[9] J. Habermas, Strukturwandel der Öffentlichkeit, Neuwied; Berlin 1962, S. 16.

[10] Vgl.: W. Jäger: Öffentlichkeit und Parlamentarismus, Stuttgart 1973, S. 10.

[11] Vgl.: J. Keulartz: Die verkehrte Welt der Jürgen Habermas, Hamburg 1995, S. 11.

[12] Vgl.: H. Gripp: Jürgen Habermas, Paderborn; München; Wien; Zürich 1984, S. 20.

[13] Vgl.: R. Wiggershaus: Die Frankfurter Schule, München; Wien 1986, S. 618.

[14] Vgl.: W. Jäger, a. a. O., S. 11f.

[15] J. Habermas, StÖ, S. 47.

[16] W. Jäger, a. a. O., S. 12.

[17] Vgl.: W. Reese-Schäfer, a. a. O., S. 40.

[18] J. Habermas, StÖ, S. 97.

[19] Hiernach wirtschaftet jeder mit dem Ziel des optimalen Profits. Die Harmonie dieses Modells ruht auf drei Prämissen: Die ökonomische ist die des freien Wettbewerbs. Die soziologische Prämisse ist die Existenz einer Gesellschaft von Kleinwarenproduzenten, da nur dann die Gewähr besteht, dass alle Waren zu ihrem „Wert“ ausgetauscht werden, der sich am Arbeitsquantum bemisst. Die dritte Prämisse besagt, dass sich bei vollständiger Mobilität von Produzenten, Produkten und Kapital Angebot und Nachfrage stets ausgleichen, vgl.: J. Habermas, StÖ, S. 99f.

[20] W. Jäger, a. a. O., S. 14.

[21] Vgl.: J. Habermas, StÖ, S. 100.

[22] Vgl.: R. Heming, a. a. O., S. 36f.

[23] Meinungs-, Rede-, Presse-, und Versammlungsfreiheit, gleiches Wahl- und Stimmrecht, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gleichheit vor dem Gesetz, dem Schutz des Privateigentums, etc. ., Siehe hierzu ausführlich: W. Reese-Schäfer, a. a. O., S 43.

[24] Vgl.: R. Wiggershaus, a. a. O., S. 618.

[25] J. Habermas, StÖ, S. 95.

[26] Vgl.: R. Heming, a. a. O., S. 37f.

[27] Vgl.: ebda., S. 41.

[28] Vgl.: A. Waschkuhn: Die Kritische Theorie, München; Wien 2000, S. 150.

[29] Vgl.: R. Heming, a. a. O., S. 27.

[30] A. Wirsching: Parlament und Volkes Stimme – Unterhaus und Öffentlichkeit im England des frühen 19. Jahrhunderts, Göttingen 1990, S. 352.

[31] Vgl.: J. Koivisto; E. Väliverronen: Das Comeback kritischer Theorien der Öffentlichkeit , zitiert nach: R. Heming, a. a. O., S. 44.

[32] Vgl.: R. Heming, a. a. O., S. 31.

[33] Vgl.: E. Fraenkel: Deutschland und die westlichen Demokratien, 7. Auflage, Stuttgart 1979, S. 182.

[34] Vgl.: R. Wiggershaus, a. a. O., S. 618.

[35] Vgl.: W. Reese-Schäfer, a. a. O., S. 44.

[36] J. Habermas, StÖ, S. 51.

[37] ebda., S. 165.

[38] Vgl.: D. Horster: Jürgen Habermas, Stuttgart 1991, S. 16, (im folgenden zitiert als D. Horster, „1991“, a. a. O.).

[39] Vgl.: J. Keulartz, a. a. O., S. 165ff.

[40] Heming weist darauf hin, dass Habermas im StÖ bereits Anfang der 60er Jahre recht ausführlich thematisiert, was erst später unter dem Begriff „Neo-Korporatismus“ Gegenstand eines breiteren politikwissenschaftlichen Interesse sein sollte, vgl.: R. Heming, a. a. O., S. 64.

[41] J. Habermas, StÖ, S. 211.

[42] Vgl.: D. Horster, „1991“, a. a. O., S. 16f.

[43] J. Habermas, StÖ, Vorwort zur Neuauflage 1990, a. a. O., S. 28.

[44] J. Habermas, StÖ, S. 337.

[45] Vgl.: J. Keulartz, a. a. O., S. 167f.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Die Kritische Theorie der Frankfurter Schule - Jürgen Habermas
Université
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Hauptseminar: Politische Philosphie des 20. Jahrhunderts
Note
1,3
Auteur
Année
2003
Pages
27
N° de catalogue
V28720
ISBN (ebook)
9783638304214
ISBN (Livre)
9783640783946
Taille d'un fichier
538 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kritische, Theorie, Frankfurter, Schule, Jürgen, Habermas, Hauptseminar, Politische, Philosphie, Jahrhunderts, Thema Habermas
Citation du texte
Björn Erichsen (Auteur), 2003, Die Kritische Theorie der Frankfurter Schule - Jürgen Habermas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28720

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