Soziale Differenzierung in der Republik: Volksversammlungen und Volkstribunen


Trabajo Escrito, 2015

13 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhalt

1 Fragestellung

2 Forschungsstand

3 Die Volksversammlung
3.1 Definition
3.2 Gliederung
3.3 Zwischenfazit

4 Das Volkstribunat
4.1 Definition
4.2 Ursprünge

5 Fazit und Ausblick

6 Quellenverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

1 Fragestellung

„Niemand sollte sich vom Stimmrecht ausgeschlossen vorkommen, aber die Entscheidung sollte doch bei den vornehmsten Bürgern liegen.“1 (Übers. Hans Jürgen Hillen)

Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit der Volksversammlung und dem Volkstribunat in der römischen Republik. Nach einer Definition der Volksversammlung wird mit Hilfe von antiken Quellen die Gliederung der verschiedenen Arten der Volksversammlung vorgenommen. Wobei besonderes Augenmerk auf die jeweilige Entstehung gelegt werden soll, da der Ursprung der Volksversammlung und die damit verbundene Datierung unter Historikern immer wieder diskutiert werden.

Es folgt eine Definition des Volkstribunats mit einer Beschreibung dessen Aufgaben und Besonderheiten. Auch hier wird das Augenmerk wieder auf die Ursprünge gelegt, welche sich anhand antiker Quellen sehr gut nachvollziehen lassen aber auch Anregung zu Diskussionen liefern.

2 Forschungsstand

Das Forschungsgebiet der römischen Republik ist vor allem durch den römischen Geschichtsschreiber Titus Livius, ca. 59 v. Chr. – ca. 17 n. Chr., in seinem Werk Ab urbe condita überliefert worden. Dieses Werk bietet einen Überblick von der Gründung Roms zum Tod von Drusus. Wobei zu klären ist, in wie weit sein Werk historiographisch korrekt ist.2 Denn auch Livius war es wichtig, wie in dieser Zeit üblich, eher rhetorische Feinheiten zu beachten als historiographisch korrekt zu arbeiten. Trotz alledem ist dieses Werk eine der Hauptquelle, besonders für die Zeit der Ständekämpfe und die der frühen Republik. Darauf aufbauende Sekundärliteratur ist vor allem von Jochen Bleicken erschienen. In seinen Werken „Verfassung der Römischen Republik“, „Das Volkstribunat der klassischen Republik“ und „Geschichte der Römischen Republik“ geht Bleicken detailliert auf die Entstehung der Volksversammlung und Volkstribunen und ihre Aufgabenbereiche ein, zudem zeigt er Forschungskontroversen auf. Ergänzend dazu, aber mit dem Ende der römischen Republik befassend, erschien von Bernhard Linke „Die römische Republik von den Gracchen bis Sulla“ sowie von Klaus Bringmann „Krise und Ende der römischen Republik (133-42 v.Chr.)“. Beide Werke zeigen vor allem wie sich das Amt des Volkstribunats in der späten Republik veränderte, was vor allem von Klaus Bringmann mit zahlreichen Quellen belegt wurde. Ein englischsprachiges Standardwerk zu Livius ist das Buch „A commentary on Livy“ von Robert M. Ogilvie. Um einen besseren Einstieg in die derzeitige Forschung zu erhalten, wurde zusätzlich die Historische Zeitschrift herangezogen. Dort erschien 2004 ein Beiheft von Karl-Joachim Hölkeskamp mit dem Titel „Rekonstruktion einer Republik. Die politische Kultur des antiken Rom und die Forschung der letzten Jahrzehnte“. In diesem Beitrag wurden aktuelle Debatten genauso wie die zukünftigen Perspektiven der Forschung behandelt.

3 Die Volksversammlung

3.1 Definition

Die Volksversammlung, lat. comitia, war die Versammlung aller erwachsenen männlichen Bürger Roms, populus Romanus, da die Verfassung der antiken Stadtstaaten keine Repräsentativversammlung vorsah. Frauen, Kinder und Nicht-Bürger hingegen hatten weder Zugangs- noch Stimmrecht.

In die Zuständigkeit der Volksversammlung fiel die Wahl der Beamten, die Gesetzgebung und bis circa 149 v. Chr. auch die Verurteilung bei politischen Verstößen als Volksgericht. Die Volksversammlung gliederte sich in drei verschiedene Arten, die comitia curiata, die comitia centuriata und die comitia tribus, die jeweils von den zuständigen Beamten einberufen werden konnten. Eine Sonderform der Volksversammlung bildet die concilium plebis.3

3.2 Gliederung

Comitia curiata:

Die älteste Gliederungsart der Volksversammlung ist die Gliederung nach curiae. Das Wort curiae leitet sich ursprünglich von co-viria ab und bedeutet so viel wie Männerbund. Der genaue Ursprung der curiae ist ungewiss und war es selbst für die Römer der Königszeit.4 Bei Tacitus ist zu lesen, dass die curiae ihren ursprünglichen Sitz auf dem Palatin hatte, was auf eine Entstehung in der Frühphase der römischen Kultur hindeutet.5 Die Legende besagt, dass Romulus das römische Volk in 30 curiae eingeteilt habe.6 Diese 30 curiae bildeten dann die Comitia curiata, die vermutlich schon zur Königszeit entstand. Unter die Zuständigkeit der Comitia curiata fielen die feierliche Amtseinsetzung von Königen und Priestern, Fragen zu Bürgerrecht, Abgaben, Geschlechterordnung, Militär und Kultwesen, sowie zu späterer Zeit, Fragen zu den Zuständigkeiten der Ämter.7 Der Pontifex Maximus, der oberste Priester Roms, berief die Comitia curiata ein und stand ihr auch vor. Bereits in der frühen Republik verlor diese Form der Volksversammlung an Bedeutung und diente eher als religiöse Bestärkung oder hatte rein zeremonielle Funktionen. Deutlich wird das vor allem durch die symbolische Vertretung der Comitia curiata durch 30 Liktoren und drei Auguren8. So beschränkten sich die Aufgaben im 1. Jhd. v. Chr. lediglich auf die zeremonielle Inauguration von bereits gewählten Magistraten und Priestern, das Genehmigen von Testamenten und der Aufnahme bzw. Entlassung von Personen aus dem gens.9

Comitia Centuriata:

Eine frühe Form der comitia centuriata lässt sich laut Livius und Cicero in die Zeit des Königs Servius Tullius einordnen.10 So heißt es bei Livius 1, 42, 4-5:

„[…] so sollte die Nachwelt Servius als den Mann rühmen, auf den alle Abgrenzungen innerhalb der Bürgerschaft und die Stände zurückgingen, durch deren Einführung Abstufungen nach Rang und Vermögen sichtbar werden. […] Dann richtete er Klassen und Centurien ein und schuf auf der Grundlage des Census die folgende für Krieg und Frieden passende Ordnung.“ (Übers. Hans Jürgen Hillen)

Wobei es sich zu der Zeit lediglich um eine bloße Einteilung der Heeresversammlung nach Waffengattungen und der damit verbundenen unterschiedlichen finanziellen Belastung des einzelnen Soldaten handeln konnte.11 Die timokratische Ausrichtung kann laut Bleicken jedoch erst nach dem Ständekampf stattgefunden haben. Denn „Die timokratische Struktur der Centurienordnung ist Ausfluß eines politischen Denkens, das auf eine Machtverteilung gerichtet ist; ihre Einrichtung sollte den Entscheidungsprozeß […] verändern und stellte somit einen politischen Umbruch dar, der eine innere Unruhe breiter Schichten voraussetzt.“.12 So kommt es dazu, dass die Mehrzahl der Forscher heute laut Bleicken von einer späteren Datierung, nämlich in der Zeit des Ständekampfes, ausgeht.

Die Gliederung nach Waffengattungen und damit auch nach Vermögen erfolgte ursprünglich in drei Gruppen: centuriae equitum, die Klasse der Reiter, classis, die schwerbewaffneten Soldaten und infra classem, die Leichtbewaffneten. 13 Später wurde die Klasse der Schwerbewaffneten prima classis genannt und die infra classem wurde nochmals in vier Klassen, secunda-quinta classis, aufgeteilt. Diese Art der Volksversammlung gliederte sich in 193 centuriae, wovon 18 Rittercenturien und 175 Centurien der Fußsoldaten vertreten waren. Die centuriae equitum und die prima classis gaben bei Abstimmungen ihre Stimme immer vor den übrigen classis ab, was zu einem nicht unerheblichen Einfluss auf das Wahlergebnis führte. Da die Abstimmung nur solange fortgesetzt wurde bis es zu einer Mehrheit gekommen war, waren die übrigen classis an der Entscheidungsfindung praktisch nicht beteiligt. Diese feste Reihenfolge führte laut Hölkeskamp zu einer „[…] konkreten Erfahrbarkeit der Hierarchisierung […].“.14 Der Aufgabenbereich der comitia centuriata lag unteranderem bei der Entscheidung über Krieg und Frieden, der Wahl der höchsten Magistrate, wie Konsuln, Prätoren und Zensoren; Gesetzesbeschlüssen und Urteile in den politischen Prozessen.15

[...]


1 vgl. Liv. 1, 43, 10.

2 Livius lebte zur Zeit des Augustus und war vermutlich in erster Linie daran interessiert die Politik des Augustus zu propagieren. Daher muss man sein Werk kritisch betrachten.

3 vgl. Bleicken 2008, S. 120.

4 vgl. DNP: Bd. 3, S. 238-239.

5 vgl. Tac. Ann. 12, 24.

6 vgl. Liv. 1, 13, 6; Plut. Romulus 14.

7 vgl. DNP: Bd. 3. S. 94-98.

8 lictores: ligare=binden, Amtsdiener der höheren Magistrate und einiger Priester, symbolisieren Amtsgewalt durch tragen der fasces. aus: DNP: Bd. 7, S. 180-181.; augures: 1) Die Funktion des augur besteht jedoch nicht nur darin, den Erfolg zu gewährleisten 2) sondern die göttliche Kraft zu geben, die es erlaubt, zur Existenz zu gelangen. aus: DNP: Bd. 2, S. 279-281.

9 vgl. DNP: Bd. 3. S. 94-98.

10 vgl. Liv. 1, 43; Cic. rep. 2, 21.

11 vgl. Fraccaro 1911, S. 392 u. 393.

12 vgl. Bleicken 1988, S. 122.

13 Mehr politisches Stimmrecht für Vermögende.

14 vgl. Hölkeskamp 2004.

15 vgl. DNP: Bd. 3. S. 94-98.

Final del extracto de 13 páginas

Detalles

Título
Soziale Differenzierung in der Republik: Volksversammlungen und Volkstribunen
Universidad
University of Rostock
Calificación
1,3
Año
2015
Páginas
13
No. de catálogo
V288495
ISBN (Ebook)
9783656887751
ISBN (Libro)
9783656887768
Tamaño de fichero
419 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Volksversammlung, Volkstribunen, soziale Differenzierung, römische Republik, Rom
Citar trabajo
Anónimo, 2015, Soziale Differenzierung in der Republik: Volksversammlungen und Volkstribunen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288495

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