Die vorliegende Arbeit behandelt die Ansprüche bei Behinderung nach § 6 VOB/B und geht auf verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Anzeigepflicht oder die Pflichten des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 3 VOB/B ein.
Die VOB enthält verschiedene Sonderregelungen zur Bauzeit gegenüber den gesetzlichen Regelungen des § 636 BGB. Die VOB/B befasst sich zunächst im § 5 VOB/B mit den Ausführungsfristen, dann im § 6 VOB/B mit den Behinderungen und den Unterbrechungen der Ausführung und schließlich im § 11 VOB/B mit der Vertragsstrafe für den Fall der nicht fristgerechten Leistungserfüllung.
Inhaltsverzeichnis
1. Ansprüche bei Behinderung nach § 6 VOB/B
1.1. Anzeigepflicht des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 1 VOB/B
a) Voraussetzung der Behinderung und Anzeigepflicht des AN
aa) Musterbrief: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B
b) Offenkundigkeit der Behinderung
1.2. Tatbestände zur Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 2 VOB/B
a) Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers
b) Streik und Aussperrung
c) Höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände für den Auftragnehmer
d) Sonderregelung: Witterungseinflüsse
e) Bauvertragsklauseln
1.3. Pflichten des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 3 VOB/B
a) Handlungspflicht des Auftragnehmers während der Behinderung
b) Wegfall der Behinderung und unverzügliche Arbeitsaufnahme
1.4. Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 4 VOB/B
a) Berechnung der Fristverlängerung
b) Vereinbarung der Fristverlängerung
1.5 Schadensersatz nach § 6 Nr. 6 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 6 Nr. 6 VOB/B
b) Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch
c) Bestimmung des Schadensersatzes
1.6 Rechte bei längerer Unterbrechung nach § 6 Nr. 5 VOB/B und § 6 Nr. 7 VOB/B
a) Vorläufige Abrechnung bei einer Unterbrechung von längerer Dauer (§ 6 Nr. 5 VOB/B)
b) Vorzeitige Vertragskündigung bei einer länger als drei Monate dauernden Unterbrechung (§ 6 Nr. 7 VOB/B)
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit erläutert die rechtlichen Grundlagen und praktischen Anforderungen von Behinderungen und Unterbrechungen im Bauvertrag nach § 6 VOB/B. Ziel ist es, dem Auftragnehmer aufzuzeigen, wie er Ansprüche auf Fristverlängerung und Schadensersatz rechtssicher begründet und durchsetzt.
- Anzeigepflichten und Dokumentationsanforderungen bei Baustörungen.
- Differenzierung zwischen Risikobereichen (Auftraggeber vs. Auftragnehmer).
- Berechnungsgrundlagen für Fristverlängerungen und Schadensersatz.
- Rechte des Auftragnehmers bei längeren Unterbrechungen.
- Umgang mit vertraglichen Ausschlussklauseln und Beweispflichten.
Auszug aus dem Buch
1.1. Anzeigepflicht des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 1 VOB/B
Der AN muss, und zwar schriftlich, Behinderung anmelden, wenn er sich in seiner ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert glaubt. Wenn er die Anzeige unterlässt, erhält er grundsätzlich keine Ansprüche aus dem § 6 VOB/B, es sei denn, dem AG waren die Tatsachen der hindernden Umstände offenkundig und hinreichend bekannt.
Die Bestimmung des § 6 Nr. 1 VOB/B ist keine „Kann-“, sondern eine „Muss-“ Vorschrift. Die unverzügliche Anzeige der Behinderung ist für den AN verpflichtend. Auch bei der Unterbrechung der Ausführung hat der AN eine Anzeigepflicht, weil diese im Allgemeinen noch schwerwiegendere Folgen hat als eine Behinderung.
Voraussetzung für das Vorhandensein einer Behinderung ist die Tatsache, dass sich der AN in seiner ordnungsgemäßen Ausführung behindert glaubt. Das setzt nicht voraus, dass dies wirklich so ist. Es ist ausreichend für eine Mitteilung der Behinderung gegenüber dem AG, wenn der AN aus subjektiven Gesichtspunkten betrachtet Besorgnisse bei der Ausführung der Leistung hat.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Ansprüche bei Behinderung nach § 6 VOB/B: Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauzeitstörungen und Abgrenzung zu anderen Regelungen wie dem BGB.
1.1. Anzeigepflicht des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 1 VOB/B: Erläuterung der Pflicht zur schriftlichen Behinderungsanzeige als Voraussetzung für spätere Ansprüche sowie die Bedeutung der Offenkundigkeit.
1.2. Tatbestände zur Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 2 VOB/B: Analyse der Ursachen für Bauzeitverlängerungen, darunter Risikobereiche des Auftraggebers, höhere Gewalt und Witterungseinflüsse.
1.3. Pflichten des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 3 VOB/B: Beschreibung der Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers und der Verpflichtung zur Wiederaufnahme der Arbeiten.
1.4. Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 4 VOB/B: Erörterung der Berechnungsmethoden für Zusatzfristen unter Berücksichtigung von Anlaufzeiten und jahreszeitlichen Verschiebungen.
1.5 Schadensersatz nach § 6 Nr. 6 VOB/B: Detaillierte Betrachtung der Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei Verschulden und der Abgrenzung von Mehrvergütungsansprüchen.
1.6 Rechte bei längerer Unterbrechung nach § 6 Nr. 5 VOB/B und § 6 Nr. 7 VOB/B: Darlegung der Möglichkeiten zur vorläufigen Abrechnung oder Kündigung des Vertrags bei anhaltender Unterbrechung.
Schlüsselwörter
VOB/B, § 6 VOB/B, Behinderungsanzeige, Bauzeitverlängerung, Schadensersatz, Unterbrechung, Mitwirkungspflicht, Risikobereich, Bauvertrag, Bautagebuch, Fristverlängerung, Schadensminderung, Mehrvergütung, Höhere Gewalt, Baurecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Abwicklung von Behinderungen und Unterbrechungen auf Baustellen auf Basis der VOB/B, insbesondere die Ansprüche des Auftragnehmers.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf Anzeigepflichten, den Tatbeständen für Fristverlängerungen, den Schadensersatzregeln sowie den Rechten bei Unterbrechungen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Erläuterung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 6 VOB/B, um dem Auftragnehmer bei Störungen im Bauablauf eine fundierte Argumentationsgrundlage gegenüber dem Auftraggeber zu bieten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der VOB/B-Vorschriften unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Fachliteratur zum Baurecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die einzelnen Nummern des § 6 VOB/B systematisch analysiert, von der Anzeige über die Fristberechnung bis hin zum Schadensersatz und den Kündigungsrechten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie VOB/B, Behinderungsanzeige, Schadensersatz, Bauzeitverlängerung und Mitwirkungspflichten definiert.
Wann ist eine Behinderungsanzeige entbehrlich?
Eine Anzeige ist laut Rechtsprechung nur dann entbehrlich, wenn die behindernden Umstände und deren hindernde Wirkung dem Auftraggeber bereits offenkundig und hinreichend bekannt sind.
Welche Rolle spielt der Architekt bei Behinderungen?
Der Architekt ist in der Regel nicht der korrekte Adressat für eine Behinderungsanzeige; in der Praxis sollte die Anzeige stets direkt an den Auftraggeber erfolgen, es sei denn, der Architekt ist explizit bevollmächtigt.
Was unterscheidet Schadensersatz von Mehrvergütung?
Mehrvergütung gemäß § 2 VOB/B setzt kein Verschulden des Auftraggebers voraus, während ein Schadensersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B zwingend ein Verschulden des Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen erfordert.
Können pauschale Vertragsklauseln Ansprüche einschränken?
Klauseln, die eine Verlängerung der Ausführungszeit unter allen Umständen ausschließen oder Schadensersatz unzulässig einschränken, sind in der Regel unwirksam, da sie gegen das Werkvertragsrecht verstoßen.
- Citation du texte
- Dipl.-Ing. Dennis Bausch (Auteur), 2003, Vergütung im Nachtragsmanagement. Ansprüche bei Behinderung nach § 6 VOB/B, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288730