Eine Entscheidungshilfe für Absolventen der Zahnmedizin, im Falle der Niederlassung mit Praxisübernahme im Freistaat Sachsen


Thèse de Bachelor, 2015

80 Pages, Note: 1,1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Motivation und Zielsetzung
1.2 Methodik und Vorgehensweise

2. Praxisformwahl
2.1 Einzelpraxis
2.2 Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
2.3 Praxisgemeinschaft
2.4 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

3. Rahmenbedingungen
3.1 Zeitplan
3.2 Standortwahl
3.2.1 Zielgruppenanalyse
3.2.2 Mitbewerberanalyse
3.2.3 Work-Life-Balance
3.2.4 Praxiszeiten
3.2.5 Notfallversorgung
3.3 Zulassungsformalitäten
3.3.1 Registereintrag
3.3.2 Zulassung als Vertragszahnarzt
3.4 Versicherungen
3.4.1 Berufshaftpflichtversicherung
3.4.2 Praxisinventarversicherung
3.4.3 Private Unfallversicherung
3.4.4 Krankenversicherung
3.5 Marketing für die Zahnarztpraxis
3.5.1 Marketingprozess
3.5.2 Marketinginstrumente für die Praxis
3.5.3 Fehler im Praxis-Marketing
3.6 Vor- und Nachteile der Übernahme einer Praxis

4. Investitions- und Finanzierungsplanung
4.1 Praxisinvestitionsplanung
4.2 Kostenplanung
4.2.1 Personalaufwand
4.2.2 Andere praxisbezogene Kosten
4.2.3 Private Kosten
4.3 Umsatzplanung
4.4 Rentabilitätsplanung
4.5 Liquiditätsplanung
4.5.1 Betriebliche Liquidität
4.5.2 Private Liquidität
4.6 Kapitalbedarfsplanung
4.7 Finanzierungsformen
4.7.1 Tilgungsdarlehen
4.7.2 Annuitätendarlehen
4.7.3 Tilgungsaussetzungsdarlehen
4.7.4 Leasing
4.8 Förderungsmöglichkeiten
4.8.1 Finanzierungsförderung
4.8.2 Beratungsförderung
4.8.3 Sonstige Förderungsmöglichkeiten
4.9 Controlling
4.9.1 Was ist Controlling?
4.9.2 Controlling richtig machen
4.9.3 Fehler im Controlling

5. Drei solide Schritte zur Praxisübernahme

6. Zusammenfassung

7. Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Anhang

Anhang 1: Checkliste Marketinginstrument

Anhang 2: Rentabilitätsplanung

Anhang 3: Beispiel

Anhang 4 Fördermöglichkeiten

Anhang 5: Adressen und Interessante Links

Anhang 6: Auswertung Experteninterviews

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Motivation und Zielsetzung

Die Bevölkerung im Freistaat Sachsen ist vom demographischen Wandel gezeichnet. Das Statistische Landesamt Sachsen prognostiziert einen Bevölkerungsrückgang von 12,1 % bis zum Jahre 2025. Ein Bevölkerungszuwachs ist lediglich in Dresden und Leipzig zu erwarten. Doch die Attraktivität des Zahnarztberufs bleibt in Sachsen weitgehend bestehen. Derzeit sind in Sachsen ca. 3700 Zahnärzte (Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte, Assistenzzahnärzte) tätig. Auch in naher Zukunft bleibt diese Anzahl relativ konstant. Jedoch betrug der Altersdurchschnitt der niedergelassenen Zahnärzte im Jahr 2013 52 Jahre (Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen 2014a, S. 49).

Viele Praxen werden geschlossen oder warten auf einen Nachfolger, denn die Praxenabgeber sind meist auf einen Verkauf der Praxis angewiesen, um ihre Altersversorgung abzusichern.

Im Jahr 2013 absolvierten 100 Studenten der Zahnmedizin ihr Staatsexamen an den Universitäten in Leipzig und Dresden (Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen 2014a, S. 63). Diese Studenten gehen anschließend für mindestens 2 Jahre in ihre Assistenzzeit. Ist der Einstieg nach der Assistenzzeit nicht durch familiäre Gegebenheiten bestimmt, so bestehen bei vielen Absolventen nach dem abgeschlossenen Studium die Unsicherheiten:

Geht man in die Niederlassung (Übernahme einer Praxis)?

Welche Aspekte müssen dabei beachtet werden?

Was benötige ich alles für eine Praxisübernahme?

Wie sieht es in der praktischen Anwendung aus?

In dieser Bachelorarbeit werden zu diesen oben genannten Fragen Lösungsansätze mit integrierten Checklisten und Links für weiterführende Informationen aufgestellt, die es dem Leser ermöglichen, eine schnelle und für sich beste Entscheidung zu treffen und als Leitfaden für eine Praxisübernahme dienen. In Kombination mit Expertengesprächen werden Chancen und Möglichkeiten, aber auch Schwachstellen und Probleme aufgezeigt, die vorher vermieden werden können oder die eigene Entscheidung womöglich revidieren.

Diese Arbeit hat das Ziel, zukünftigen Zahnärzten unabhängig von der Persönlichkeit und charakterlichen Eigenschaften des Einzelnen eine Praxisübernahme zu veranschaulichen und als Entscheidungshilfe zu dienen.

1.2 Methodik und Vorgehensweise

Untersuchungsdesign

Um genaue Schwachstellen und Probleme aufzuzeigen, werden zwei Erhebungsmethoden angewendet. Die allgemeinen Informationen und Checklisten werden mittels einer Literaturanalyse und die Probleme bzw. Schwachstellen sowie Chancen und Möglichkeiten mit Hilfe von Experteninterviews (Inhaltsanalyse) aufgezeichnet. Mögliche Unterschiede zwischen der Literatur und den Expertengesprächen werden umfassend dargestellt.

Aus den Tagesmedien und Rechtsprechungen sind besonders die Neuregelungen und Änderungen zu berücksichtigen.

Expertengespräche

Da repräsentative Experteninterviews aller Zahnärzte in Deutschland im Rahmen der Bachelorarbeit nicht möglich sind, beschränken sich die Interviews auf das Bundesland Sachsen. Es wurden Interviews mit sieben Zahnärzten, einem Unternehmensberater, einem Bankmitarbeiter und einem Mitarbeiter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsens (KZVS) durchgeführt.

Es wurde für die Zahnarztinterviews eine zufällige Stichprobe von verschiedenen Standorten (ländliche / städtische Gebiete) sowie Übernahmezeitpunkte und verschiedene Fachrichtungen der Praxis ausgewählt.

Bei der Auswertung wurden nur sechs Zahnarztinterviews berücksichtigt, da ein Interview keine aussagekräftigen Inhalte für diese Arbeit lieferte.

2. Praxisformwahl

Die Praxisformwahl steht im Fokus dieser Arbeit, da sich jeder Zahnarzt im Vorfeld für eine Form entscheiden muss, welche am besten zu ihm passt und womit er sich arrangieren kann.

Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die aktuelle Entwicklung der Neuzulassungen, davon Praxisübernahmen und Beendigungen im Freistaat Sachsen gegeben.

Abbildung 1: Praxisübernahmen, Neuzulassungen und Beendigungen im Freistaat Sachsen 2009-2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jahrbuch 2013 KZV Sachsen, S. 63

Aufgrund der Tatsache, dass von den ca. 70 aufgegebenen Praxen nur etwa 75 Prozent wieder besetzt werden, ist es umso erstaunlicher, dass es immer noch um die 10-12 Neugründungen jedes Jahr gibt. Das heißt, jedes Jahr finden viele Praxen keinen Übernehmer.

Auswertung Experteninterview:

In den Interviews wurde vor allem ergründet, warum sich diese Zahnärzte für eine Praxisübernahme entschieden haben und nicht etwa für eine Neugründung.

Alle sechs befragten Zahnärzte gaben unterschiedliche Gründe an. Wobei sich jedoch zwei Gruppen heraus kristallisieren. Bei der ersten Gruppe, bei deren der Übernahmezeitpunkt vor dem Jahr 2006 lag, war die Übernahme der Praxis familienbedingt oder es wurde zu der Praxis die dazugehörige Immobilie für die private Nutzung mit erworben.

Die Gruppe, deren Übernahmezeitpunkt nach dem Jahre 2006 liegt, gab an, dass die optimalen Standorte überversorgt und eine Neugründung in diesen Gebieten mit sehr hohen Risiken verbunden sind. Daher kam für sie nur eine Praxisübernahme oder eine Zusammenarbeit in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in Frage, wo Umsätze vom ersten Tag an verzeichnet werden können.

2.1 Einzelpraxis

In der Niederlassung wird meist die Einzelpraxis als Rechtsform in Betracht gezogen. Der Zahnarzt hat bei dieser Rechtsform ein Höchstmaß an Freiheit. Der Praxisinhaber kann nach seinem Willen allein über Öffnungszeiten, Urlaub, Marketinginstrumente, Corporate Identity und Personal entscheiden. Verträge, die bei einer GmbH oder BAG zum Einsatz kommen, entfallen bei der Einzelpraxis. Aber der Praxisinhaber muss für alle Risiken, die mit seiner Berufsausübung verbunden sind, vollständig haften. Sein gesamtes Privatvermögen wird dabei mit einbezogen. Durch ein Praxisnetz hat der Praxisinhaber die Möglichkeit, mit anderen Zahnärzten zusammen zu arbeiten (Ihle et al. 2011, S. 18).

2.2 Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Der Begriff „Gemeinschaftspraxis“ wurde durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in den Begriff „Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)“ umgewandelt. Dabei entstand die Möglichkeit der Zusammenarbeit unter Zahnärzten (Kirschner 2012, S. 77).

In einer BAG verfolgen die Zahnärzte ein gemeinsames Ziel. Sie arbeiten gemeinschaftlich, nicht nur um Kosten zu senken, sondern auch, um die Patienten gemeinsam zu behandeln und abzurechnen, gemeinsam die Praxisräume zu nutzen und gemeinsames Personal anzustellen. Allerdings hat eine BAG auch gemeinsame Kosten und Umsätze (Ihle et al. 2011, S. 21).

Unter den BAG gibt es zwei verschiedene Formen. Zum einen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zum anderen die Partnerschaftsgesellschaft. Sie unterscheiden sich lediglich in ihrer Haftung. Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Zahnärzte füreinander. Das heißt, wenn einem Arzt ein Behandlungsfehler widerfährt, der nicht von der Versicherung abgedeckt ist und er aus diesem Grund wirtschaftlich ausfällt, müssen die Partner für diesen mit aufkommen. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft haftet jeder Zahnarzt für seine eigenen Behandlungsfehler (Ihle et al.2011, S. 22).

Die dritte Form, die sogenannte Teil-BAG, beschränkt sich auf besondere Leistungsgebiete, die vorher vertraglich geregelt sind. So darf eine bestimmte Leistung, die ein Patient erhält, auch nur von einem bestimmten Zahnarzt durchgeführt werden. Beispielsweise kann die Versorgung mit einem Implantat von einem chirurgischen Zahnarzt und die prothetische Versorgung von einem anderen Zahnarzt vorgenommen werden (Ihle et al.2011, S. 23).

Für eine wirtschaftliche und langlebige BAG ist es wichtig, dass gegenseitiges Vertrauen und eine gute Zusammenarbeit im Vordergrund stehen (Feindt 2012, S. 19f).

Die BAG hat mehrere Vorteile (Feindt 2012, S. 19):

bessere Verteilbarkeit von Notdiensten und Krankheitsausfällen,

bessere Urlaubseinteilung,

Arbeitszeitoptimierung,

bessere Kompetenzverteilung,

Fixkostendegression (Abnahme der Fixkosten) und

höhere Umsätze.

2.3 Praxisgemeinschaft

Heute wird die Praxisgemeinschaft auch als Organisationsgemeinschaft bezeichnet und unterscheidet sich von einer BAG. Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich zwei oder mehrere Zahnärzte zusammen und nutzen verschiedene Ressourcen (Apparate, nichtärztliches Personal und Räumlichkeiten) gemeinsam. Die Praxisgemeinschaft ist eine wirtschaftlich geprägte Gesellschaft. Das heißt, dass die Zahnärzte keine gemeinsame Betreuung der Patienten vornehmen, sondern jeder seinen eigenen Patientenstamm besitzt und diesen auch getrennt abrechnet. Die Praxispartner sind voneinander unabhängig und jeder ist für sich selbst verantwortlich.

Bei Schadensersatzansprüchen wird nicht die Praxisgemeinschaft belangt, sondern der Arzt, dem der Fehler bei der Behandlung unterlaufen ist (Kirschner 2012, S. 74f ).

Meist wird die Praxisgemeinschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgewählt. Dies ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit für eine Rechtsformwahl der Praxisgemeinschaft (Ihle et al. 2011, S. 26).

2.4 Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Am 01. Januar 2004 wurde das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in das SGB V eingegliedert. Es soll den Wettbewerb zwischen den Versorgungsformen anregen und die existierenden Versorgungsstrukturen ausbauen. Seit dieser Zeit ist nicht nur der niedergelassene Zahnarzt zugelassen, sondern es besteht nun die Möglichkeit einer Kooperationsform für eine vertragszahnärztliche Versorgung.

Es ist allerdings widersagt, dass sich Vertragsärzte und Vertragszahnärzte bei der Gründung zusammenschließen. Es ist nach der WBO lediglich die Zusammenschließung von Zahnärzten verschiedener Fachrichtungen möglich.

Laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist die Anzahl von MVZ mit vertragszahnärztlichen Leistungen sehr gering. Die Versorgungsform des MVZ betrachten Zahnärzte eher zurückhaltend. Wobei es hingegen in anderen vertragsärztlichen Bereichen gut angenommen wird (Ihle et al. 2011, S. 31f).

Es besteht die Möglichkeit, in allen Gesellschaftsformen ein MVZ zu gründen. Laut SGB V §95 Abs. 1 Satz 5 sind zulässige Gesellschaftsformen für ein MVZ (Ihle et al. 2011, S. 31):

die GbR,

die GmbH sowie

Partnergesellschaften.

Nicht zulässige Rechtsformen eines MVZ sind:

die OHG,

die KG,

die GmbHCo.KG sowie

die Genossenschaft.

Weitere Informationen zu den Praxisformen mit deren juristischen, vertragszahnärztlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen, berufsrechtlichen und sozialversicherungs-rechtlichen Aspekten können bei der Landeszahnärztekammer Sachsen unter

https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/zahnaerzte/berufsausuebung/broschuere_formen_ba/

gefunden werden.

Auswertung Experteninterview:

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsens (KZVS) erklärt in ihrem Interview, dass die meist gewählte Praxisform die Einzelpraxis ist, wobei die Kooperationsform BAG tendenziell zunimmt. Jedoch wird die Einzelpraxis auch in Zukunft dominieren. Ebenso geht aus dem Interview hervor, dass das MVZ in der Zahnmedizin kaum eine Rolle spielt. Die zwei bestehenden MVZ sind in ihrer Anwendung rein chirurgisch.

Abbildung 2 Entwicklung Praxisformen im Freistaat Sachsen 2010-2013

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Jahrbuch 2013 KZV Sachsen

Das MVZ und die Praxisgemeinschaft werden in Abbildung 2 wegen einer geringen Anzahl nicht berücksichtigt. Das erste MVZ wurde im Jahr 2012 gegründet und ein weiteres kam im Jahr 2013 hinzu.

Tabelle 1: Checkliste Praxisformwahl

(Feindt 2012, S. 22 f.)

3. Rahmenbedingungen

3.1 Zeitplan

Bei einer Praxisübernahme sind viele Zahnärzte zunächst verunsichert. Meist übernehmen sie in ihrer Karriere nur einmal eine Praxis. Um vorher einige Unsicherheiten einzuschränken, ist ein Zeitplan aufzustellen. Dieser variiert von Praxis zu Praxis und muss individuell erstellt werden. Jedoch ist ausreichend Zeit (ca. zehn bis zwölf Monate) einzuplanen.

Der Zeitplan kann grob in drei Phasen unterschieden werden (Feindt 2012, S. 3), die in Abbildung 3 dargestellt werden:

1. Phase = Orientierung (Übernahme, Standortwahl, grobe finanzielle Annahmen), dient der Grundidee, eine Praxis zu übernehmen;

2. Phase = konkrete Planung (Voraussetzungen erfüllt, Räumlichkeiten, Finanzplanung, Kreditverträge, Personal, Praxisorganisation, EDV, zusätzlich benötigte Neuanschaffung);

3. Phase = Übernahme.

Abbildung 3: Zeitplan Praxisübernahme

Quelle: angelehnt an meine Zahnarztpraxis – Ökonomie von Sander und Müller

3.2 Standortwahl

Die Standortwahl ist eine weitere ausschlaggebende Erfolgsgröße.

Steht der Ort jedoch noch nicht fest, werden bei der KZVS Praxen für eine Übernahme angeboten (https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/zahnaerzte/stellenboerse). Weiterhin informiert die KZV über die Bedarfsplanung in unterschiedlichen Gebieten, um Gebiete mit einer weniger guten Versorgung zu bevorzugen. Derzeit kommen in den Stadtkreisen 1280 und in den Landkreisen 1680 Einwohner auf einen Zahnarzt (Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen 2014a, S. 49).

Die Standortwahl wird durch Faktoren, wie beispielsweise:

Welche Zielgruppen möchte ich fokussieren?,

Welche Altersstruktur hat die Region?,

Wie sind die Verkehrsanbindungen?,

Wie viele Mitbewerber sind in einer bestimmten Region?,

Welche Unternehmen sind im Einzugsgebiet?,

Wie soll meine Lebensqualität aussehen?,

beeinflusst (Sander / Müller 2012, S. 65).

Ist die Lage und das angebotene Leistungsspektrum gut, werden viele Patienten die Praxis besuchen. Es gibt allerdings noch einige weitere Dinge zu beachten. Diese werden in Kapitel 3.4 näher erläutert.

Auswertung Experteninterview:

Die Faktoren, die in der wissenschaftlichen Literatur dargestellt werden, bestätigen sich in dieser Form allerdings nicht immer. Die Hälfte der Zahnärzte gaben, als oberstes Kriterium die Heimatnähe für die Standortwahl ihrer zu übernehmenden Praxis an. Auch der Faktor, ob die Praxis wirtschaftlich lukrativ sei, ist ein ausschlaggebender Punkt gewesen. Zwei Zahnärzte schauten nach einem hohen Freizeitwert in der Umgebung ihrer auserwählten Praxis.

Auch, ob eine Praxis günstig zu erwerben war oder ob der Anschluss an ein Ärztehaus bestand, waren ausschlaggebende Aspekte bei der Standortwahl. Auf eine bestimmte Patientenzielgruppe den Fokus zu legen, hatte laut der interviewten Zahnärzte keinen Einfluss auf die Standortwahl.

Hingegen wurde auf die Mitbewerberanalyse Wert gelegt, so dass der ausgewählte Standort schon wirtschaftlich lukrativ ist und ein entsprechendes Leistungsspektrum angeboten werden kann. Diese beiden Aspekte werden in den folgenden Abschnitten detaillierter ausgeführt.

3.2.1 Zielgruppenanalyse

Ist der Standort ausgewählt, wird die entsprechende Zielgruppe festgelegt. Verschiedene Zielgruppen haben verschiedene Anforderungen, daher ist die Auslegung der eigenen Zielgruppe von Bedeutung. Die definierte Zielgruppe muss nicht immer zwangsläufig auch der Bestand sein. Sie kann beliebig ausgebaut oder verringert werden, je nach dem, wie die Kapazitäten oder Ressourcen vorhanden sind (Feindt 2012, S. 5).

Ein Beispiel: Der Praxisinhaber möchte Patienten zwischen 20-55 Jahren mit durchschnittlichem Einkommen, ein großes Einzugsgebiet und Patienten, die für neue innovative Medizintechnik offen sind. Das bedeutet für die Praxis, dass eine moderne Einrichtung und neue Gerätetechnik erforderlich sind. Zudem sollten die Mitarbeiter regelmäßig Fortbildungen besuchen, um auf dem aktuellsten wissenschaftlichen und fachlichen Stand zu sein.

3.2.2 Mitbewerberanalyse

Für die Übernahme einer Praxis ist es hilfreich, sich anhand von Fragen einen Überblick über die Strukturen des vorhandenen Marktangebots zu verschaffen.

Dafür sind vorrangig folgende Fragen zu klären:

Wie viele Zahnärzte sind im Einzugsgebiet tätig?

Haben die Zahnärzte bestimmte Fachbereiche oder Spezialisierungen?

Welche Öffnungszeiten bieten diese Praxen an?

Wie ist der Auftritt der Praxis nach außen hin? (Ausstattung und Räumlichkeiten, Erreichbarkeit und deren Medienkonzept)

Haben die Zahnärzte einen guten Ruf?

Welche Kooperationen sind vorhanden?

Wie ist die Altersstruktur der Fachkollegen?

Die zuständige KZVS ist für die Beantwortung dieser Fragen der erste Anlaufpunkt. Weitere Auskünfte können auch die Deutsche Ärzte und Apotheker Bank, die Deutsche Bank und gebietsweise einige Sparkassen geben. Ebenso können auch Internetauftritte von Mitbewerbern oder Arztbewertungsportale als mögliche Informationsquellen dienen (Feindt 2012, S. 6f.).

Auswertung Experteninterview:

Derzeit besteht im Freistaat Sachsen keine zahnärztliche Unterversorgung. Auch in den nächsten fünf Jahren ist keine Unterversorgung im zahnärztlichen Sektor zu erwarten. Es kann lediglich dazu kommen, dass in ländlichen Gebieten die abzugebenden Praxen keinen Nachfolger finden. Zum einen wird der Zuzug in die Städte immer größer und zum anderen befinden sich nicht so viele junge Zahnärzte in der Ausbildung.

Abbildung 4: Gebiete ohne Vertragszahnärzte (weiß markierte Gebiete)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: KZV Sachsen

3.2.3 Work-Life-Balance

Work-Life-Balance ist nicht nur ein Modewort, sondern vielmehr das Bewusstsein, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sogenannte „weiche Faktoren“ spielen eine zunehmende Rolle, womit erklärbar ist, warum der wirtschaftliche Zustand der Praxis nicht mehr die wichtigste Rolle einnimmt. Die Work-Life-Balance nimmt neben den betriebswirtschaftlichen Faktoren einen wichtigen Entscheidungspunkt für die Standortwahl ein. Dies belegt auch die Studie „Berufsmonitoring Medizinstudenten 2014“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV 2014b, S. 1).

Es gibt verschiedene Konzepte, um eine Work-Life-Balance in den Praxisalltag zu integrieren. Es ist ein Ausgleich zwischen den Anforderungen und Interessen der Praxis und ihren Angestellten anzustreben (Franzen / Tafuro 2012, S. 188f.).

Dauerbelastungen und wenig Entspannung führen meist zu stressbedingten Erkrankungen. Dieses wirkt sich sowohl bei den Mitarbeitern als auch beim Patienten negativ aus. Auf lange Sicht ist das Arbeitsklima gestört. Dies belegt eine Studie des E-Journals Gesundheitswesen (Nitzsche et al. 2013).

„Die Work-Life-Balance steht heute einfach mehr im Vordergrund als früher.“

(Burchartz, C., Abteilungsdirektor Gesundheitsmärkte und -politik der Apobank,

Ärzte Zeitung 10.05.2011)

Auswertung Experteninterview:

Aus einem Interview geht hervor, dass der Zuzug in die Städte mit steigender Tendenz zunimmt. Diese Zahnärzte wollen ihr Leben genießen, Arbeit und Familie in Einklang bringen, ohne dafür einen langen Weg zur Arbeitsstätte in Kauf nehmen zu müssen. Dieser Aspekt ist auch ein Kriterium für die Standortwahl einiger Zahnärzte.

3.2.4 Praxiszeiten

Der Praxisinhaber hat die Pflicht, die Öffnungszeiten festzulegen und diese der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Dies stellt die Berufsordnung für die Zahnärzte im Freistaat Sachsen 1999, §3 Sprechzeiten, dar. Die Öffnungszeiten der Praxis können sich in den Wochentagen unterscheiden und es besteht keine Pflicht, Abendsprechzeiten einzurichten.

Erfahrungsgemäß rentieren sich gerade die Abendsprechzeiten und werden dankend von den Patienten angenommen. Die Patienten kommen mit ihrem Berufsalltag weniger in Konflikt, so dass dies weniger zu Terminabsagen führt. Ebenso sind die Sprechzeiten, am Freitag Nachmittag lukrativ. Viele Pendler nehmen solche Termine gern in Anspruch.

Es könnte darüber nachgedacht werden, auch am Samstag eine Sprechzeit einzurichten, um ein flexibles Angebot auszuweiten. Jedoch werden solche Termine oft kurzfristig abgesagt, vor allen in den Sommermonaten, wenn schönes Wetter ist.

[...]

Fin de l'extrait de 80 pages

Résumé des informations

Titre
Eine Entscheidungshilfe für Absolventen der Zahnmedizin, im Falle der Niederlassung mit Praxisübernahme im Freistaat Sachsen
Université
Dresden International University
Note
1,1
Auteur
Année
2015
Pages
80
N° de catalogue
V288962
ISBN (ebook)
9783656892762
ISBN (Livre)
9783656892779
Taille d'un fichier
1107 KB
Langue
allemand
Mots clés
Businessplan, Zahnärzte, Entscheidungshilfe, Liquiditätsplan, Niederlassung für Zahnärzt
Citation du texte
Ariane Rosin (Auteur), 2015, Eine Entscheidungshilfe für Absolventen der Zahnmedizin, im Falle der Niederlassung mit Praxisübernahme im Freistaat Sachsen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288962

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