Das Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht


Trabajo de Seminario, 2003

40 Páginas, Calificación: 16 Punkte (sehr gut)


Extracto


Gliederung:

A. Vorbemerkung
I. Was ist Dumping?
1. Voraussetzungen
2. Arten von Dumping
II. Antidumping
III. Kern der Arbeit
1. Folgen von Antidumping
2. Aus ökonomischer Sicht oder politischem Gebot
3. Ergebnis

B. Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht
I. Vorbemerkung
II. Der wirtschaftliche Zweck von Antidumping
III. Auswirkungen einer Zollmaßnahme im Inland
1. Allgemeine Zollwirkungen
(a) Vom Urzustand zum Freihandel
(b) Wohlfahrtseffekte des Freihandels
(aa) Renten bei Urzustand (Gleichgewichtspreis)
(1) Konsumentenrente
(2) Produzentenrente
(bb) Renten bei Freihandel (Weltmarktpreis)
(1) Konsumentenrente .
(2) Produzentenrente
(cc) Fazit
(c) Zollwirkungen bei Freihandel
(aa) Schutzeffekt
(bb) Konsumeffekt
(cc) Außenhandelseffekt
(dd) Zahlungsbilanzeffekt
(ee) Umverteilungseffekt
(1) Konsumentenrente
(2) Produzentenrente
(3) Fazit
(ff) Einnahmeeffekt
(gg) Wohlfahrtseffekt
(hh) Ergebnis
2. Spezielle Wirkungen von Dumping und Zoll bei Urzustand
a) Wohlfahrtseffekte des Dumpings
(aa) Sporadisches Dumping
(bb) Fortdauerndes Dumping
(cc) Räuberisches Dumping
(dd) Ergebnis
b) Wirkungen des Antidumpingzolls
(aa) Sporadisches Dumping
(bb) Fortdauerndes Dumping
(cc) Räuberisches Dumping
(dd) Ergebnis
3. Spezielle Wirkungen von Dumping und Zoll bei Freihandel
(a) Wohlfahrtseffekte des Dumpings
(aa) Sporadisches Dumping
(bb) Fortdauerndes Dumping
(cc) Räuberisches Dumping
(dd) Ergebnis
(b) Wirkungen des Antidumpingzolls
4. Endergebnis der Inlandswirkungen
IV. Wirkungen von Dumping und Zoll im Exportland
1. Wirkungen des Dumpings
2. Wirkungen des Antidumpingzolls
a) Langfristiges Dumping
b) Sporadisches Dumping
c) Räuberisches Dumping
d) Ergebnis
V. Wirkungen auf den Welthandel
1. Wirkungen des Dumpings
2. Wirkungen des Zolls
VI. Endergebnis der wirtschaftlichen Betrachtung

C. Schlussbemerkung

„Dumping, if not necessarily an unfair method of competition, is at least a quest ionable method.“[1]

A. Vorbemerkung

Das Thema Dumping beinhaltet in der Tat viele Probleme, die politisch und wirtschaftlich stark umstritten sind. Von diesen Problemen soll im Rahmen der folgenden Arbeit eines schwerpunkt-mäßig dargestellt werden. Um welches es sich dabei handelt, wird nach einer kurzen Erläuterung der zentralen Begriffe erarbeitet. Sodann sollen im Hauptteil eine umfassende Analyse des Themenbereiches vorgenommen und eine Auswertung und ein kurzer Ausblick in der Schlussbemerkung gegeben werden.

I. Was ist Dumping?

Zuerst sollen, wie gesagt, die wichtigsten Begriffe kurz erörtert werden. Die erste Frage lautet also: „Was ist Dumping?“ Für die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO)[2] gilt gemäß Art. II Abs. 4 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Dessen Art. VI Abs. 1 definiert Dumping als eine Handlung, durch die Ware eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht wird. Dadurch muss im Importland (bzw. der Europäischen Gemeinschaft) ein bedeutender Schaden an bestehenden Wirtschaftszweigen verursacht oder das Entstehen eines eigenen inländischen Wirtschaftszweiges erheblich verzögert werden. Der Niedrigpreis resultiert dabei – soviel darf ich vorwegnehmen – immer aus Manipulation durch unfaire Preisreduktion, nicht aber aus Wettbewerb.[3] Somit ist Dumping eine räumliche Preis-differenzierung.[4] Der Unterschied zwischen dem „normalen Preis“ und dem Verkaufspreis im Importland wird Dumpingspanne genannt. Was überhaupt der „normale Preis“ ist, wie er berechnet und in welchem Verfahren Dumping festgestellt wird, soll hier nicht diskutiert werden.[5] Für unsere Zwecke reicht es vorerst vollkommen aus, zu sagen, dass Dumping internationale Preisdifferenzierung ist.

1. Voraussetzungen

Zu unterscheiden sind nun verschiedene Arten von Dumping, die je nach Zweck und Dauer klassifiziert werden. Bevor diese aber darge-stellt werden können, ist zunächst festzustellen, dass jede Dumping-praktik stets zweier zwingender Voraussetzungen bedarf.

So kann es Dumping nur geben, wenn erstens ein abgeschirmter Markt besteht, aus dem heraus das dumpende Unternehmen agieren kann und zweitens auf diesem Markt ein unvollkommener Wettbewerb herrscht.[6] Beide Bedingungen sind unabdingbar, weil auf einem nicht abgeschirmten Markt das dumpende Unternehmen gerade den Reimport der Dumpingware oder aber einen Zustrom aus-ländischer Konkurrenz befürchten müsste. Dadurch würden sich niedrigere Preise einstellen, welche die Preisdifferenzierung aus-schlössen. Das Kriterium der unvollkommenen Konkurrenz auf dem Exportmarkt (etwa durch Monopol oder Kartellabsprache) ist nötig, um zu verhindern, dass durch inländischen Wettbewerb eine Anpassung des hohen Inlandspreises an den günstigen Auslandspreis erzwungen wird.[7] Deshalb ist Dumping innerhalb eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes immer ausgeschlossen.[8] Liegen dagegen die beiden genannten Voraussetzungen vor, so ist Dumping möglich.

2. Arten von Dumping

Es lassen sich nun drei Arten der Preisdifferenzierung unterscheiden. Diese sind das sporadische Dumping, das räuberische „predatory“ Dumping und das fortdauernde Dumping.[9] Jede Praktik verfolgt einen anderen Zweck und hat eine andere Dauer.

So ist das sporadische Dumping oft von dem Ziel getragen, Über-produktion auf einem ausländischen Markt „abzuladen“.[10] Dies macht allerdings nur dann Sinn für ein Unternehmen, wenn es weder durch Preissenkung auf dem Inlandsmarkt und die dadurch erfolgende Nachfrageerhöhung[11] mehr verdienen kann[12] noch die Entsorgung der Ware das Günstigste ist. Hier kann als Tendenz des dumpenden Unternehmens ein Gewinnmaximierungskalkül, oder aber wenigstens eine Verlustvermeidungsabsicht, angenommen werden.

Das langfristige Dumping offenbart die Gewinnmaximierungsabsicht noch offensichtlicher. Es wird hier versucht, im Ausland – bei vollkommener Konkurrenz – zusätzliche Gewinne zu realisieren, die über diejenigen hinausgehen, die auf dem Heimatmarkt – bei unvollkommener Konkurrenz – erzielbar sind.[13]

Bei der letzten Art des Dumpings, dem räuberischen Dumping, wird versucht, durch kurz- oder mittelfristige Niedrigpreise die Konkurrenten auf dem Importmarkt zu verdrängen und eine monopolistische Struktur aufzubauen.[14] Das räuberische Dumping erfolgt also aus einer Eroberungsstrategie heraus.

Mit diesen Ausführungen ist der Begriff des Dumpings umfassend beschrieben. Auf die verschiedenen Arten und die Voraussetzungen wird an späterer Stelle wieder zurückzukommen sein.[15]

II. Antidumping

Liest man Art. VI GATT weiter, so stößt man auf dessen Abs. 2. Dieser spricht von der Erhebung eines Zolls auf jede Ware, die Dumpingware ist. Zölle sind Steuern, die von einem Staat (oder der Europäischen Gemeinschaft) auf grenzüberschreitenden Warenver-kehr erhoben werden.[16] Der Zoll kann so hoch sein, wie die festgestellte Dumpingspanne. Er ist eine so genannte Antidumping-maßnahme, eine Maßnahme also, die die vermeintlich negativen Folgen von Dumping verhindern oder unwirksam machen, also neutralisieren soll.[17] Die Kompetenz zur Verhängung solcher Antidumpingmaßnahmen liegt bei den Vertragsparteien selbst. Auf Gemeinschaftsebene ist dies anders. Darauf soll kurz eingegangen werden:

Alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft sind zugleich Mitglieder der WTO. Damit ist die Gemeinschaft faktisch Vertragspartei geworden, also auch in die Regelungen des GATT hineingewachsen.[18] Wegen des Postulats der gemeinsamen Handels-politik gemäß Art. 3 I lit. b EG, der Kompetenzzuweisung des Art. 133 I EG und der VO 2423/88[19] (Antidumping-Verordnung) ist ausschließlich die Gemeinschaft, also die Kommission, zur Ver-hängung von Antidumpingzöllen zuständig, soweit das Dumping zu einer Schädigung von Unternehmen in der Gemeinschaft führt und Schutzmaßnahmen im Interesse der Gemeinschaft nötig sind.[20] Dabei stellt sich die Dumpingabwehr als derzeit wichtigstes autonomes handelspolitisches Schutzinstrument der Gemeinschaft dar.[21] Ob die Verhängung derartiger Sanktionen auch von den Mitgliedsstaaten selbst im Rahmen der Notstandskompetenz (Art. 294 EGV) zulässig ist,[22] soll hier nicht von Interesse sein.

Unter den Begriff des Antidumpings subsumiert man also allgemein eine Zollerhebung durch die Kommission oder andere Staaten, um Dumping abzuwehren. Es gibt aber auch andere Maßnahmen zur Dumpingabwehr bzw. zur Importunterdrückung. Dies sind die so genannten nicht-tarifären Handelshemmnisse.[23] So sind etwa mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen (Importquoten) oder freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen zu nennen.[24] Jedoch soll hier eine Darstellung im Rahmen des GATT gegeben werden. Dieses sieht zur Dumpingabwehr ausschließlich die Erhebung von Zöllen vor. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die anderen handelspolitischen Instrumente keine wesentlich anderen Wirkungen entfalten.[25] Darauf wird aber hier nicht weiter einzugehen sein. Im Folgenden wird also der Begriff des Zolls als Synonym für den Begriff des Antidumpings gebraucht.

III. Kern der Arbeit

Nachdem die zentralen Begriffe nun grob skizziert wurden, soll der

Inhalt der folgenden Darstellung aufgezeigt werden, indem die in Rede stehenden Maßnahmen in Bezug auf das Thema abgegrenzt werden.

1. Folgen von Antidumping

Da es um Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht aus dem Blickwinkel des Internationalen Wirtschaftsrechts geht, ist zu fragen, was darunter überhaupt zu verstehen ist. Zum Internationalen Wirtschaftsrecht gehören nicht die Dumping-, sondern nur die Antidumpingmaßnahmen. Hinsichtlich dieser besteht politischer Handlungsspielraum. Dumping dagegen gehört nicht zum Wirt-schaftsrecht, sondern ist bloße Tatsache, auf die rechtlich reagiert werden kann. Um Antidumpingmaßnahmen nun wirtschaftlich analysieren zu können, müssen die Folgen eben dieser Maßnahmen betrachtet werden. Damit ist sogleich der inhaltliche Schwerpunkt vorgegeben. Die folgenden Abschnitte befassen sich mit den Auswirkungen von Antidumping auf die nationale und internationale Wirtschaft. Dabei sollen primär die Wirkungen im Hinblick auf das Importland (bzw. die Europäische Gemeinschaft) dargestellt werden, denn nur dafür ist die jeweils agierende Antidumpingbehörde verantwortlich.

2. Aus ökonomischer Sicht oder politischem Gebot

Bei allen Abwehrmaßnahmen können zwei Fragenkomplexe unterschieden werden. Der Erste befasst sich mit der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit von Antidumping, der Zweite mit der politischen Notwendigkeit. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun zuerst gefragt werden, ob Schutzmaßnahmen in Form von Zöllen überhaupt wirt-schaftlich zweckmäßig sind. Dies entspricht auch dem Themenkom-plex und soll den Schwerpunkt darstellen.

Falls das zu verneinen ist, kann gefragt werden, ob es nicht dennoch aus politischen Erwägungen geboten erscheint, Dumping abzuwehren und ob Antidumping deshalb – obwohl wirtschaftlich unzweckmäßig – ein sinnvolles handelspolitisches Instrument ist. Diese Frage soll aber hier nicht diskutiert werden.

3. Ergebnis

Im Folgenden wird also ein Sachverhalt umfassend zu klären sein: Es wird untersucht, wie ein Antidumpingzoll wirtschaftlich einzuordnen ist. Dabei wird sowohl auf das Importland als auch auf das Exportland und die gegebenenfalls betroffene Weltwirtschaft eingegangen.

B. Dumping aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht

I. Vorbemerkung

Die wirtschaftliche Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen wird nun in zwei Teilen erfolgen. An erster Stelle steht die Bestimmung des Zwecks, an dem sich der Zoll messen lassen muss. Daran an-schließend wird ermittelt, wie sich der verhängte Antidumpingzoll auf eben diesen Zweck auswirkt. Jedoch bedarf es dazu einer Herleitung des Zustandes, der überhaupt erst zu einer Dumpingabwehr führt. Deshalb soll im Rahmen der Zollüberprüfung umfassend aufgezeigt werden, wie der Urzustand einer geschlossenen Volkswirtschaft aussieht und wie sich ein Dumpingimport auf diesen Zustand auswirkt. Anschließend wird zu betrachten sein, wie wiederum die Abwehr des Dumpings durch Protektion des betroffenen Marktes den geschaffenen Zustand verändert. Da ein Dumpingimport auch bei Freihandel theoretisch denkbar ist, soll auch dieser anhand seiner Wirkungen und der Wirkungen der Abwehr dargestellt werden. Für die gesamte folgende Darstellung wird ein vollkommener Markt angenommen.[26]

II. Der wirtschaftliche Zweck von Antidumping

Zuerst ist nun der Zweck des Antidumpingrechts zu ermitteln. Da es um eine wirtschaftswissenschaftliche Analyse geht, muss auch der wirtschaftliche Zweck der Antidumpingmaßnahmen zugrunde gelegt werden. Als ratio legis werden mehrere verschiedene Punkte gehandelt. Fraglich ist aber, ob diese auch den wirtschaftlichen Aspekt widerspiegeln. So werden etwa Schadensabwehr,[27] Neutralisierung der Preisdifferenz[28] oder Schutz vor unlauterem und unfairem Wett-bewerb[29] genannt. Jedoch sind diese Zwecke mehr tatbestandliche Voraussetzung (Schaden) und Effekt des Einschreitens (Neu-tralisierung) sowie politisches motiviertes Ziel (unlauterer Wett-bewerb).[30] Die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Schutzzöllen kann an ihnen nicht effektiv gemessen werden. Vielmehr muss es einen anderen Zweck geben, der eine wirtschaftlich messbare Größe darstellt.

Ein Tätigwerden erfordert stets eine gewisse Motivation. Diese könnte darin liegen, dass die jeweils agierende Abwehrbehörde Produzenten (Verkäufer) und Konsumenten (Käufer) schützen will. Der Schutz beider Gruppen scheint aber nur schwer durchführbar, da zumeist verschiedene, konträre Interessen vorliegen, die durch eine Handlung des Staates nicht gleichsam befriedigt werden können. Es soll aber angenommen werden, dass der Schutz beider Interessenten bezweckt ist und dass insgesamt ein Schutz vor Wohlfahrtseinbußen gewährt werden soll. Schreitet die Antidumpingbehörde nun ein, so können die ergriffenen Maßnahmen also als handelspolitische Instrumente angesehen werden, die der Förderung oder Erhaltung der Wohlfahrt des gesamten Landes dienen sollen.[31] Fraglich ist aber, wie eine Wohlfahrtssteigerung oder ein Wohlfahrtsverlust zu ermitteln ist. So können Preisveränderungen unmittelbar den Käufern oder den Verkäufern zugute kommen. Eine Veränderung der gesamten Wohl-fahrt eines Landes wird deshalb durch die Veränderung der Summe von Konsumenten- und Produzentenrente impliziert.[32] So lässt sich die Veränderung der jeweiligen Rente als Gewinn oder Verlust für die jeweils betroffene Gruppe begreifen, der dadurch entsteht, dass ein Produkt günstiger oder teurer als erwartet am Markt gehandelt wird. Dies kann nun als Anknüpfungspunkt für eine Beurteilung von Schutzmaßnahmen dienen. Somit sind die Preisdifferenzierung und deren Abwehr anhand ihrer Wirkungen auf die Wohlfahrt zu analysieren.[33]

III. Auswirkungen einer Zollmaßnahme im Inland

Die folgenden Ausführungen zeigen nun zuerst den Ursprungszustand einer isolierten Volkswirtschaft und deren Wohlfahrtsgewinne bei einer Öffnung zum Freihandel. Danach werden allgemein die Wirkungen auf die erlangte Wohlfahrt dargestellt, die eine Zollprotektion mit sich bringt. Dies ist nötig, um ein allgemeines Verständnis der Zolltheorie zu erlangen. Im Anschluss an die allgemeine Darstellung werden die speziellen Wohlfahrtswirkungen von Dumping und Antidumping jeweils bei geschlossener und offener Volkswirtschaft aufgezeigt und mit den allgemeinen Wirkungen verglichen, um letztendlich eine fundierte Aussage über die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit von Antidumping – je nach Status der Volkswirtschaft – treffen zu können und gegebenenfalls andere Möglichkeiten aufzuzeigen, einem eventuell wohlfahrtsmindernden Dumping entgegenzutreten.[34] Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf der allgemeinen Zolltheorie.[35]

1. Allgemeine Zollwirkungen

a) Vom Urzustand zum Freihandel

Zur Vereinfachung und als Veranschaulichung der Effekte eines Zolls auf das Inland soll die unten aufgezeigte Abbildung 1 dienen. Diese zeigt ein Land, auf dessen Markt für Gut X die Nachfrage N und das Angebot A bestehen. Bei abgeschottetem Markt würde sich durch den Preismechanismus hinsichtlich Angebot und Nachfrage ein Gleich-gewicht einstellen (G). Daraus würde der (Gleichgewichts-) Preis V resultieren. Öffnet sich der Markt und nimmt am Welthandel teil, so müssen sich die inländischen Unternehmen dem Weltwettbewerb stellen. Durch die Konkurrenz würde es zur Geltung des günstigen Weltmarktpreises kommen. Dieser betrüge pa und hätte die Höhe 0A. Bei ihm würde aber nur ein inländisches Angebot in Höhe von AB bestehen, das die Nachfrage in Höhe von AC nicht decken könnte. Dies leuchtet ein, da mehr Menschen für einen geringeren Preis kaufen wollen, aber nicht alle Unternehmen bereit oder in der Lage sind, auch zu diesem Preis anzubieten.

[...]


[1] So der Einleitungssatz von Viner im Jahre 1923.

[2] Der WTO gehören insgesamt 146 Staaten an (Stand 3. April 2003), was die
Verbindlichkeit der Regelungen indiziert.

[3] Vgl. die Voraussetzungen des Dumpings und das daraus folgende Unlauterkeitsargument unten S. 2 und 31; Vgl. auch GATT Geneva, Juli 1958, Anti-Dumping and Countervailing Duties, S. 9.

[4] Dieckheuer, S. 93; Klemmer/Kösters, S. 814.

[5] Vgl. dazu ausführlich: Lux, RIW 1991, S. 828 (830 ff.) für die EG; Toepke, RIW 1983, S. 761 (763 ff.) und Jander/Hess, RIW 1991, S. 582 ff. für die USA.

[6] Dauses, K II Rn. 3; Dieckheuer, S. 93.

[7] Dieckheuer, a.a.O.

[8] Dauses, a.a.O.

[9] Frenkel, WISU 1991, S. 685; Hesse, S. 4; Viner, S. 30; Corden, S. 244 ff.

[10] Dieckheuer, a.a.O; Klemmer/Kösters, S. 814; Viner, a.a.O.

[11] Dies ist eine Frage der Preiselastizität der Nachfrage. Vgl dazu z.B: Mankiw, S. 100; Friedman, S. 34.

[12] Frenkel, WISU 1991, S. 685 (686).

[13] Dieckheuer, a.a.O.

[14] Klemmer/Kösters, S. 814; Dieckheuer, a.a.O.

[15] Siehe unten S. 16 ff.

[16] Woll, S. 645; Samuelson/Nordhaus, S. 674; Mankiw, S. 203.

[17] Peters, S. 41.

[18] Streinz, Rn. 598; Herdegen, Rn. 425; Koenig/Haratsch, Rn. 253.

[19] VO 2423/88 ABl. 1988 Nr. L 209 S. 1 ff.; geändert durch VO 521/94 Abl. 1994 Nr. L 66/7 und VO 522/94 Abl. 1994 Nr. L 66/10.

[20] Klemmer/Kösters, S. 831.

[21] Grabitz u.a./Nettesheim, S. 197.

[22] Kilian, Rn. 162.

[23] Clement/Terlau, S. 437; Mankiw, S. 729.

[24] Klemmer/Kösters, S. 813; Heertje/Wenzel, S. 451.

[25] Rose/Sauernheimer, S.563; Clement/Terlau, S.438; Samuelson/Nordhaus, S. 676.

[26] Das bedeutet etwa Homogenität der Güter (also das Fehlen persönlicher und sachlicher Präferenzen) sowie unendliche Reaktionsgeschwindigkeit auf Veränderungen, vollständige Markttransparenz und Rationalität der Marktteilnehmer.

[27] Bellstedt, RIW 1983, S. 670.

[28] Beseler/Williams, S. 50 f.

[29] Fikentscher, S. 255.

[30] Siehe unten S. 31.

[31] Klemmer/Kösters, S. 801; Dieckheuer, S. 95; Heertje/Wenzel, S. 454.

[32] Herberg, WiSt 1992 S. 493; Mankiw, S. 168.

[33] Dieckheuer, S. 95.

[34] Siehe unten S. 23.

[35] Vgl. zum Ganzen z. B. Woll, S. 645 ff.

Final del extracto de 40 páginas

Detalles

Título
Das Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel  (Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht)
Curso
Seminar zum Internationalen und Europäischen Wirtschaftsrecht
Calificación
16 Punkte (sehr gut)
Autor
Año
2003
Páginas
40
No. de catálogo
V29036
ISBN (Ebook)
9783638306638
ISBN (Libro)
9783638891134
Tamaño de fichero
589 KB
Idioma
Alemán
Notas
Die Arbeit ist eigentlich rein volkswirtschaftlich, wurde aber im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Seminars angefertigt. Deshalb habe ich sie auch rechtswissenschaftlich eingeordnet.
Palabras clave
Dumping, Sicht, Seminar, Internationalen, Europäischen, Wirtschaftsrecht
Citar trabajo
Dr. Philipp Groteloh (Autor), 2003, Das Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29036

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