Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland

Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort


Unterrichtsentwurf, 2014

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Sachanalyse

3 Didaktische Analyse
3.1 Außerschulischer politischer Lernort
3.2 Bezug zum Rahmenlehrplan

4 Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort
4.1 Allgemeine Informationen zur Ausstellung im deutschen Dom
4.2 Die Unterrichtssequenz
4.2.1 Lernziele der Unterrichtssequenz
4.2.2 Ablauf der Unterrichtssequenz
4.3 Probleme und Grenzen

5 Schlussbetrachtung

6 Materialien zum Projekt

7 Anhang

8 Literatur- und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit trägt den Titel Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort.

Das damit angesprochene Thema wirft zunächst Fragestellungen beim Leser auf.

Zum Beispiel, was wird unter einem außerschulischen politischen Lernort verstanden und wie lässt sich dieser in den Politikunterricht integrieren? Als exemplarisches Beispiel für einen außerschulischen Lernort wird der deutsche Dom verwendet. Im deutschen Dom findet eine Ausstellung über die „Wege – Irrwege – Umwege – Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“ statt, wo auf fünf Etagen die historische Entwicklung des liberalen parlamentarischen Systems dargestellt wird.

Vor dem Hintergrund eines interessanten und schüleraktivierenden Unterrichts sollten Exkursionen in der Schule stattfinden, die den politischen Unterricht inhaltlich ergänzen.

Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den deutschen Dom als außerschulischen politischen Lernort vorzustellen, didaktische und methodische Anregungen für die Integration des Lernorts zu geben und Materialen für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen.

Dabei strukturiert der Verfasser diese Seminararbeit wie folgt:

Im ersten Kapitel wird die Einleitung präsentiert. Hierbei werden bereits Ziele für diese Seminararbeit aufgezeigt.

Dieser Schritt ist erforderlich, um die Wichtigkeit des Themas darzustellen und um dieses einzugrenzen.

Das zweite Kapitel beinhaltet die Sachanalyse, wobei das Thema aus fachwissenschaftlicher Perspektive für den Unterricht geordnet und beschrieben wird. Die Sachanalyse ist notwendig, um die Legimitation des Themas zu begründen. Auf diesen außerschulischen politischen Lernort bezogen heißt das, dass kurz und prägnant wesentliche geschichtliche Richtungen für die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland aufgezeigt werden.

Das dritte Kapitel enthält die didaktische Analyse nach Wolfgang Klafki, wobei der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort nach den Grundfragen der didaktischen Analyse erklärt wird. Schließlich folgt in diesem Kapitel auch der Bezug des Themas zum Rahmenlehrplan des Landes Brandenburg.

Im Kapitel vier erfolgt die konkrete Darstellung des deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort. In diesem Kapitel werden auch die Lernziele und ein möglicher Ablauf der Unterrichtssequenz erläutert.

Der Schlussteil im Kapitel fünf dient der Reflexion des Deutschen Doms als außerschulischer politischer Lernort, wobei hier auch Probleme und Grenzen des Lernorts aufgezeigt werden.

Schließlich befinden sich im Kapitel sechs die Materialen für die Schülerinnen und Schüler für die Exkursion und in Kapitel sieben (Anhang) ein möglicher Bewertungsfragebogen für Präsentationen und ein Evaluationsfragebogen für Schülerinnen und Schüler zum Projekt.

In Kapitel acht befindet sich das Literatur- und Quellenverzeichnis.

Das Ziel dieser Arbeit soll es sein, den Deutschen Dom als außerschulischen politischen Lernort zu erläutern und der Frage nachzugehen, wie sich dieses Unterrichtsthema für angehende und bereits fertige Lehrerinnen und Lehrer für den Unterricht nutzen lässt.

2 Sachanalyse

Der Parlamentarismus hat in Deutschland eine sehr lange Geschichte. Ausgangspunkt für demokratische sowie parlamentarische Bewegungen in der Geschichte Deutschland war die Französische Revolution von 1789 bis 1799 in Frankreich. Schließlich ging es bei den Bewegungen um Entstehung freiheitlicher Grundwerte.[1] Es war ein sehr langer Weg von der ersten Sitzung der Nationalversammlung im Mai 1848 bis zur ersten Sitzung des aus gesamtdeutschen Wahlen hervorgegangenen Deutschen Bundestages im Dezember 1990.[2] Charakteristisch für Deutschland ist, dass es keine Kontinuität gab, denn nach Kaiserreich, Weimarer Republik und Nationalsozialismus wurde im Mai 1949 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Auf dem Wiener Kongress im September 1814 bis Juni 1815 wurde über eine Neuordnung der europäischen Staatenwelt verhandelt. Durch die Gespräche wurde eine Wiederherstellung der vorrevolutionären Ordnung erstrebt. Die deutschen Fürsten bildeten zur Verhinderung eines Nationalstaates den Deutschen Bund, der 38 Fürstentümer und vier Freie Städte umfasste [3]. Alleiniges Bundesorgan war die Bundesversammlung in Frankfurt am Main, die einige Zeit später den Namen "Deutscher Bundestag" erhielt [4]. Schwierigkeiten bereitete die Umsetzung der, in der Grundakte angestrebten Verfassung. Österreich und Preußen lehnten die Einführung einer Verfassung bis 1848 strikt ab. Der Beginn der parlamentarischen Entwicklung war in den Volksvertretungen zu sehen, die durch die landständischen Repräsentativverfassungen in Süddeutschland entstanden. Diese Verfassung gab in begrenzten Umfang auch freiheitliche Bürger- und Teilhaberechte [5]. In dieser Zeit scheiterten dennoch substanzielle Veränderungen am Alleinvertretungsanspruch der monarchischen Staatsspitze.[6] Es gab vielerorts oppositionelle Bewegungen und die erste große Massendemonstration. Im Jahr 1848 kam es zur großen Revolution. In Deutschland forderten die Bürger auf Versammlungen und Demonstrationen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten und nationale Einheit.[7] Als Konsequenz berief man die Nationalversammlung ein, die die Errichtung eines Nationalstaates bezweckte.[8] Das Vorparlament traf die Entscheidung Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, "selbständigen" Männern wählen zu lassen.[9] Am 18. Mai 1848 traf sich erstmals das gesamtdeutsche Parlament, um eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu diskutieren. Grundlagen dieser Beratungen waren eine Geschäftsordnung sowie Ausschüsse und Kommissionen, die vorbereitend tätig waren. Gleichzeitig bildeten sich auch Fraktionen.[10] Am 21. Dezember 1848 ging aus den Beratungen das "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes" hervor.[11] Der Grundrechtskatalog enthielt die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) und die Abschaffung der Todesstrafe. Die Reichsverfassung hatte die Aufgabe einen Einheitsstaat zu bilden und betrachtete den Kaiser als Staatsoberhaupt. Andere bedeutende Fragen wie eine Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament blieben zunächst ungeklärt.

Im April 1848 scheiterten die Errichtung eines Nationalstaates und die liberale und demokratische Freiheitsbewegung endgültig. Im deutschen Kaiserreich, das geprägt war von Moderne und Tradition herrschten nun der Reichskanzler und der Reichstag vor.[12] Das Reichstagswahlrecht war fortschrittlich. Der Reichstag als Arbeitsparlament Schuf die Basis für Kranken-, Unfall-, Alters- und Invalidenversicherung. In dieser Zeit wuchs die Bedeutung der politischen Parteien. Ein fünf Parteiensystem bestand, in dem sich die Anhänger der Parteien stark mit unterschiedlichen Milieus sowie Interessen voneinander abgrenzten.[13] Mit dem endenden ersten Weltkrieg stand das Kaiserreich nur vor dem Ende und Mehrheitsparteien drängten in die Regierung.[14] Das Parlament veränderte daraufhin die Reichsverfassung. Eine parlamentarische Monarchie entstand. Im November 1918 wurde aus dieser eine parlamentarische Demokratie.[15] Die sich zeitlich anschließende Weimarer Republik, die bis 1933, also bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges bestand, war durch ein demokratisches Regierungssystem geprägt. Zudem war die Weimarer Verfassung ein weiterer Versuch das liberale Regierungssystem in Deutschland zu gründen.[16] Die NS- Zeit war gekennzeichnet durch die Aufhebung der Gewaltenteilung. Mit Hilfe des Ermächtigungsgesetzes konnte die NS-Regierung Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments erlassen.[17] Der Zweite Weltkrieg endete und im Jahr 1949 teilte sich Deutschland in die BRD sowie die DDR. Während in der BRD ein parlamentarisches Regierungssystem vorherrschte mit einem starken Parlament, einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl und Volksparteien [18], folgte die DDR dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus, dem von Lenin entwickelten Prinzip kommunistischer Parteien.[19] Es existierten eine Volkskammer und daneben der Führungsanspruch der SED, der verfassungsrechtlich verankert war.[20] Die SED beeinflusste die Wahl in die Volkskammer, die „Ausdruck der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten Werktätigen" war.[21] Mit der deutschen Wiedervereinigung ist Deutschland nunmehr eine repräsentative Demokratie mit demokratischen Wahlen.[22] Darüber hinaus existiert eine klassische Gewaltenteilung. Dem Bundesverfassungsgericht folgend hat Deutschland eine streitbare bzw. wehrhafte Demokratie, da die freiheitlich demokratische Grundordnung geschützt wird und nicht aufgehoben werden kann.[23] Schließlich wird dies besonders in Art.21 GG deutlich, in welchem verfassungswidrige Parteien verboten werden können.

3 Didaktische Analyse

Im Folgenden wird der Verfasser die von Wolfang Klafki entwickelten didaktischen Grundfragen der exemplarischen Bedeutung, des Gegenwartsbezuges, der Zukunftsbedeutung, der Analyse der Gegenwartsstruktur und der Zugänglichkeit in die Analyse einbeziehen.

Zur exemplarischen Bedeutung ist zu sagen, dass sich die Schülerinnen und Schüler anhand des Themas des Parlamentarismus in Deutschland erkennen können, dass die Entwicklung zur Demokratie ein sehr langer und beschwerlicher Weg war. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Demokratie stets immer wieder in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten in Gefahr durch linksextremistische und rechtsextremistische Parteien sein kann. Nach dem Zitat von Winston Churchill ist die „Demokratie die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen“, gibt es keine perfekte Staatsform, aber es gibt keine Herrschaftsform, die besser geeignet ist, das Zusammenleben der Menschen zu regeln als die Demokratie.[24]

Der Gegenwartsbezug des Themas ist dadurch gekennzeichnet, dass Demokratie durch linksextremistische und rechtsextremistische Parteien in Gefahr sein kann. Daher sollte die Demokratie als Herrschaftsform sowie sie heute ist als positiv bewertet werden.

Die Zukunftsbedeutung ist dadurch gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Politikunterrichts zu demokratischen Bürgern erzogen werden sollen. Im Rahmenlehrplan heißt es, dass diese zu mündigen Bürgern erzogen werden sollen. Demokratische Prinzipien sollen gefestigt und verinnerlicht werden. Durch das Aufzeigen demokratiefeindlicher Neigungen in demokratischen Staaten sollen die Schülerinnen und Schüler erkennen und verinnerlichen, dass für den Erhalt einer Demokratie aktive Mitgestaltung zentrale Bedeutung hat.

Analyse der Gegenstandsstruktur: Das Thema des Parlamentarismus in Deutschland soll im Rahmen einer Unterrichtssequenz und des Projekts behandelt werden. Dabei werden im außerschulischen politischen Lernort die unterschiedlichen Herrschaftsstrukturen in der Vergangenheit und in der Gegenwart behandelt.

Die Zugänglichkeit zum Thema wird durch einen Lehrervortrag gewährleistet. Die Schülerinnen und Schüler werden kurz und prägnant mit dem Begriff der Demokratie und der unterschiedlichen Demokratie (direkte und repräsentative Demokratie) konfrontiert.

Alles weitere sollen sich die Schülerinnen und Schüler selbstständig aneignen.

3.1 Außerschulischer politischer Lernort

Ein außerschulischer Lernort soll dazu dienen außerhalb des Klassenzimmers schulische Inhalte zu vermitteln. Es geht darum, schulisches und außerschulisches Lernen zu verbinden.

Nach der Definition von Bachmann ist ein außerschulischer Lernort „eine Einrichtung, Anlagen und Angebote, [die sich außerhalb des Schulgebäudes befinden] und bei denen Schülerinnen und Schüler … Sachen und Situationen unserer Mitwelt original begegnen können.“[25] Bezogen auf einen politischen außerschulischen Lernort bedeutet das, dass der Lernort einen politischen Hintergrund haben sollte. Einrichtungen die einen politischen Hintergrund haben, sind beispielsweise Konzentrationslager, Gefängnisse, Institutionen (Reichtags oder Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik), Ausstellungen oder Museen.

Außerschulische politische Lernorte sind demnach Lernorte, „wo die Lernenden das Schulgebäude verlassen können, um einen gesellschaftlich-politischen Problembereich durch eigene Erfahrungen, Beobachtungen und Erlebnisse gemeinsam zu erschließen.“ [26]

Nicht nur inhaltlich sollten die Schülerinnen und Schüler neue Unterrichtsgegenstände erschließen, sondern sie sollten auch neue Arbeitstechniken und Methoden kennenlernen. Außerschulische Lernorte bieten den Schülerinnen und Schüler neue Möglichkeiten ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Zur Erkundung des außerschulischen politischen Lernorts steht das forschende Lernen, denn die Schülerinnen und Schüler sollten strukturiert, nach klaren Regeln bei der Erweiterung des Wissens vorgehen.[27]

[...]


[1] Vgl. O.A., O.J. Online unter URL: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/anfaenge/index.html (Zugriff am 12.9.2014).

[2] Vgl. O.A., O.J.: Virtuelles Geschichtsheft für den Unterricht am städtischen Louise-Schroeder-Gymnasium in München. Online unter URL: http://www.lsg.musin.de/geschichte/!daten-gesch/BT.html (Zugriff am 12.9.2014).

[3] Vgl. Jesse, Eckhard (1990): Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 12.

[4] Vgl. O.A., O.J. Online unter URL: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/anfaenge/index.html (Zugriff am 12.9.2014).

[5] Vgl. Ebenda.

[6] Vgl. Jesse, Eckhard (1990): Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 13.

[7] Ebenda.

[8] Ebenda.

[9] Ebenda.

[10] Ebenda.

[11] Vgl. O.A., O.J. Online unter URL: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/anfaenge/index.html (Zugriff am 12.9.2014)

[12] Vgl. Jesse, Eckhard: Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 14.

[13] Vgl. Jesse, Eckhard (1990): Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 15.

[14] Vgl. O.A., O.J. Online unter URL: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/anfaenge/index.html (Zugriff am 12.9.2014)

[15] Ebenda.

[16] Vgl. Jesse, Eckhard (1990): Die Geschichte des Parlamentarismus in Deutschland. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 16 f.

[17] Ebenda S. 18.

[18] Vgl. Hübner, Emil (1990): Das Grundgesetz als Gegenpol zur Weimarer Verfassung. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 18 f.

[19] Vgl. Jesse, Eckhard (1990): Die Volkskammer in der Deutschen Demokatischen Republik. In: Informationen zur politischen Bildung. Heft 227 2. Quartal 1990. S. 21 f.

[20] Vgl. Ebenda.

[21] Vgl. O.A., O.J. Online unter URL: http://www.bundestag.de/kulturundgeschichte/geschichte/parlamentarismus/anfaenge/index.html (Zugriff am 12.9.2014)

[22] Vgl. von Prittwitz, Volker (2011): Hat Deutschland ein demokratisches Wahlsystem? In : Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 4/ 2011).

[23] Vgl. BVerfGE 28, 36 48 Online unter URL: http://www.bverfg.de/entscheidungen.html (Zugriff am 12.9.2011).

[24] O.A., O.J.: Was ist Demokratie. Grundzüge und Geschichte einer anspruchsvollen Staatsform. Online unter URL: http://demokratie.geschichte-schweiz.ch/ (Zugriff am 12.9.2014).

[25] Hildebrandt, Thelke (2009): Außerschulische Lernorte im Geographieunterricht. Ausstellungen als Orte der Wissensvermittlung? S.3.

[26] Ackermann, Paul: Außerschulische Lernorte in der politischen Bildung. Online unter URL: http://www.politikundunterricht.de/2_98/puu982e.htm (Zugriff am 12.9.2014)

[27] Ebenda.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland
Untertitel
Der deutsche Dom als außerschulischer politischer Lernort
Hochschule
Universität Potsdam
Note
1,0
Autor
Jahr
2014
Seiten
24
Katalognummer
V294065
ISBN (eBook)
9783656917816
ISBN (Buch)
9783656917823
Dateigröße
500 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lernort, Demokratie
Arbeit zitieren
M. Ed. Christoph Staufenbiel (Autor:in), 2014, Die Entwicklung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294065

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