Die Macht der Ausschussvorsitzenden. Vergleich von Deutschland und den USA

Analyse der Bedeutung der Ausschussvorsitzenden für die Arbeit im Parlament


Trabajo, 2012

18 Páginas, Calificación: 2,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Ausschussvorsitz als Machtposition?

2 Das politische System in Deutschland und den USA

3 Das Ausschusssystem in Deutschland
3.1 Funktion und Organisation von Ausschüssen
3.2 Aufgaben des Ausschussvorsitzenden

4 Das Ausschusssystem in den USA
4.1 Funktion und Organisation der standing committees
4.2 Aufgaben des chairman

5 Ausschussmacht in Deutschland und den USA

6 Von mächtigen Individuen und machtlosen Minderheiten

Literaturverzeichnis

1 Ausschussvorsitz als Machtposition?

Alle vier Jahre wird in Deutschland der Bundestag, alle zwei Jahre in den USA das House of Representatives neu gewählt. Die wahlberechtigten Bürger geben ihr Votum darüber ab, welche Partei, und damit welches Interesse sie in der kommenden Legislaturperiode vertreten sehen wollen. In der Vorstellung der Bürger kommen die Abgeordneten als gleichberechtigte Parlamentarier zusammen, um in fairen Diskussionen den Willen der Repräsentierten zu vertreten.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob im parlamentarischen Alltag tatsächlich jede Meinung zu jedem Thema gleiches Gewicht hat. Mit dem deutschen Bundestag und dem amerikanischen House of Representatives werden zwei Parlamente verglichen, die in unterschiedlichen politischen Systemen dieselbe Aufgabe erfüllen. Beide sind, wenn auch in unterschiedlichem Maße, von Strukturen eines Arbeitsparlamentes gekennzeichnet, beide verfügen über ein verzweigtes System von Ausschüssen und Unterausschüssen, welche von Vorsitzenden geleitet werden.

Diese Arbeit hat das Ziel zu vergleichen, wie viel Einfluss die Ausschussvorsitzenden in den USA und in Deutschland jeweils haben. Das Ergebnis dieser Analyse soll stellvertretend stehen für eine Aussage darüber, ob in den untersuchten Parlamenten tatsächlich alle Abgeordneten gleichwertig an allen Diskussionen teilnehmen und die Arbeit beeinflussen können, oder ob nicht vielmehr einzelne Parlamentarier dank ihrer besonderen Stellung den Prozess dominieren bzw. möglicherweise eine Mehrheit insgesamt eine Minderheit kontrolliert. Dies ist besonders unter der Perspektive von kollektiver oder individueller Repräsentation interessant. Ist der Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis tatsächlich in der Lage, die entsprechenden Interessen zu vertreten, oder muss er als Oppositionspolitiker sich den Mehrheitsfraktionen im Parlament beugen? Hat ein einzelner Parlamentarier, zum Beispiel in Gestalt des Ausschussvorsitzenden, die Macht, seine Interessen auch gegen alle anderen durchzusetzen?

Diesen Fragen wird am Beispiel der Stellung der Ausschussvorsitzenden nachgegangen, um so eine spezielle Antwort zu finden, die allgemeine Rückschlüsse zulässt.

Da es sich bei dem Untersuchungsgegenstand um ein Parlament und dessen spezielle Arbeitsstrukturen handelt, wird in einem ersten, knapp gehaltenen Kapitel das jeweilige Umfeld in Form von Wahl-, Regierungs- und Parteiensystem dargestellt, um direkt die bereits vom System bedingten Unterschiede aufzuzeigen, welche später auch für Erklärungen nötig sind.

In dem Hauptteil der Arbeit wird es darum gehen, das Ausschusswesen in Deutschland und den USA unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Ausschussvorsitzenden zu analysieren. Beiden Ländern wird dabei ein eigenes Kapitel gewidmet, um zunächst die Grundlagen für die Analyse zu schaffen. Die Ergebnisse werden dann in einem dritten Hauptkapitel vergleichend zusammengeführt und Antworten auf die eingangs gestellten Fragen gegeben.

2 Das politische System in Deutschland und den USA

Vor der eigentlichen Analyse der Stellung der Ausschussvorsitzenden dient dieses Kapitel als Grundlage, um die von den Systemen bereits bedingten Unterschiede aufzuzeigen.

Neben anderen Faktoren beeinflusst besonders das Wahlsystem die Struktur des Parteiensystems eines Landes. Das Parteiensystem wiederum hat Auswirkungen auf die Gestalt, welche ein Parlament annimmt, ebenso wie das Regierungssystem. Eine Analyse eines Parlamentes wäre dementsprechend unvollständig ohne zumindest einen kurzen Hinweis auf Wahl-, Regierungs- und Parteiensystem.

Wahlen in Deutschland laufen nach einem personalisierten Verhältniswahlsystem ab. Jeder wahlberechtigte Bürger hat zwei stimmen, mit denen er einerseits einen Kandidaten direkt, andererseits eine Landesliste einer Partei wählen kann. Während die Erststimme also dem relativen Mehrheitswahlsystem folgt und stets der Kandidat mit der einfachen Mehrheit in einem Wahlkreis gewinnt, entscheidet die Zweitstimme über die verhältnismäßige Aufteilung der Sitze im Parlament. Zusätzlich sieht das Wahlrecht eine Fünf-Prozent-Hürde vor, d.h. eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen, um als Fraktion im Bundestag sitzen zu dürfen.

Relative Mehrheitswahlsysteme tendieren dazu, Zweiparteiensysteme hervorzubringen, da der Wähler antizipiert, dass seine Stimme bei einer kleineren Partei eher ohne Bedeutung bleibt als bei einer großen Partei. Das Verhältniswahlsystem hingegen kann zu einer Zersplitterung des Parteiensystems führen, da potentiell jede Partei die Möglichkeit auf einen Sitz im Parlament hat. Durch die Fünf-Prozent-Hürde wurde in Deutschland eine Möglichkeit geschaffen, Vorteile des Verhältniswahlsystems zu bekommen, ohne mit diesen Nachteilen leben zu müssen. Gleichzeitig erschwert das Wahlsystem jedoch auch die Etablierung neuer Parteien (vgl. Rudio 2006: 164.).

Unter anderem die Landeslisten, welche mit der Zweitstimme gewählt werden, sind auch eine Ursache für die starke Bindung der Abgeordneten an ihre Partei: Ein guter Platz auf der Liste bei der nächsten Wahl ist nur durch kollegiales Verhalten zu erreichen.

Auch das Regierungssystem hat Auswirkungen auf die Arbeit im Parlament. In parlamentarischen Regierungssystemen ist der Regierungschef im Normalfall Teil der größten Fraktion im Bundestag und – so zumindest in Deutschland – jederzeit durch ein konstruktives Misstrauensvotum von der Mehrheit absetzbar. Da die Fraktionen, welche sich zu einer Mehrheit zusammen geschlossen haben, somit die Regierung stützen, gibt es eine enge Bindung zwischen einfachen Abgeordneten und der Führung. Es ist für den einzelnen Abgeordneten rational, innerhalb der Fraktion zu Kompromissen bereit zu sein und sich an der Führung zu orientieren, da sie sonst dem politischen Gegner in die Hände spielen (vgl. Patzelt 1998: 325).

Das Wahlsystem bewirkt in Deutschland also die Existenz mehrerer Fraktionen im Parlament, zusammen mit dem Regierungssystem wiederum bedingt es einen hohen Zusammenhalt der Abgeordneten innerhalb der Fraktionen.

Das Wahlsystem der USA hingegen ist – abgesehen von den Vorwahlen – ein reines, relatives Mehrheitswahlsystem: Nach dem Prinzip „The winner takes it all“ (Hübner 1991: 80) bekommt derjenige Kandidat in einem Wahlkreis bzw. Distrikt einen Sitz im Parlament, der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Wie bereits oben geschildert tendier dieses Wahlsystem dazu, ein Zweiparteiensystem hervorzubringen, so dass in den USA im Wesentlichen zwei Parteien die politische Landschaft prägen.

Die Wahlkämpfe in den USA sind daher auch geprägt von einzelnen Kandidaten, die in ihren Wahlkreisen ohne große Parteiunterstützung um Stimmen kämpfen. Dies führt einerseits dazu, dass die Abgeordneten eine starke, lokale Verankerung haben, andererseits haben die Parteiführungen aber geringe Einwirkmöglichkeiten auf die Abgeordneten, da sie deren Wiederwahl nicht beeinflussen können (vgl. Wilson/DiIulio 2011: 282). Die personalisierten Wahlkämpfe und die geringe Rolle, welche die Parteizugehörigkeit hierbei spielt, bedingen also eine geringe Partei-Kohäsion und Loyalität (vgl. Katz 2007: 66).

Im Gegensatz zu Deutschland findet sich in den USA ein präsidentielles Regierungssystem, d.h. der Regierungschef ist unabhängig vom Parlament und kann von diesem nicht abgesetzt werden. Da er in einer eigenen Wahl bestimmt wird, kann sich der Präsident nicht darauf verlassen, im Parlament jederzeit die eigene Partei als Mehrheit vorzufinden. Die Arbeit im Parlament ist dementsprechend in den USA weniger stark vom Willen der Regierung geprägt als dies in Deutschland der Fall ist.

3 Das Ausschusssystem in Deutschland

Wenn man sich das Schema von einem idealtypischen Verlauf der Gesetzgebung in Deutschland anschaut, entsteht der Eindruck, dass neben dem Plenum die Ausschüsse der zentrale Ort der Arbeit sind. Spiegelbildlich zu den Bundesministerien gibt es Fachausschüsse im Bundestag, welche jeweils von einem Vorsitzenden geleitet werden. Ausschussvorsitzende scheinen damit innerhalb des Plenums eine herausgehobene Stellung zu besitzen.

Dieses Kapitel hat zum Ziel, die Bedeutung der Ausschüsse für die Gesetzgebung zu klären und die Aufgaben der Vorsitzenden zu umreißen. Auf Grundlage dieser Darstellungen kann dann im vierten Kapitel ein Vergleich mit dem House of Representatives des U.S.-Kongresses angestellt und eine Aussage über die reale Bedeutung getroffen werden.

3.1 Funktion und Organisation von Ausschüssen

In der 17. Wahlperiode gibt es 22 Fachausschüsse im Deutschen Bundestag, die sich mit der inhaltlichen Arbeit des Plenums beschäftigen und die Verhandlungen im Plenum vorbereiten.

Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird die Zahl und Größe der Ausschüsse festgelegt und nach Proporz jeder Fraktion mindestens ein Sitz in jedem Ausschuss zugeteilt. GOBT §57 I sieht dabei vor, dass generell jeder Abgeordnete mindestens einem Ausschuss angehören sollte. Wenn die Zahl der Abgeordneten, welche einer Fraktion im Ausschuss zusteht, feststeht, regeln die Fraktionen intern, welche Angehörige sie in den Ausschuss entsenden. Zusätzlich benennen die einzelnen Fraktionen so genannte Obleute, die innerhalb eines Ausschusses ihren Fraktionskollegen vorstehen und als Hauptansprechpartner dienen. Die Leitung eines Ausschusses hat der Vorsitzende inne.

Ein Ausschuss bekommt von dem Plenum einen Beratungsgegenstand überwiesen, der durch Nennung von Initiativberechtigten und der Bundesdrucksachennummer präzise bestimmbar ist (vgl. Heynckes 2008: 472). Über diese Gegenstände hat der jeweils zuständige Ausschuss – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von externem Sachverstand – laut GOBT §62 I 1 zeitnah zu beraten. Die Anhörung von Sachverständigen kann von einer Ausschussminderheit aus mindestens einem Viertel der Mitglieder verlangt werden, die Zahl der Sachverständigen sowie Dauer und Anhörungsmodalitäten werden jedoch von der Mehrheit festgelegt (vgl. Heyncke 2008: 468).

[...]

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Detalles

Título
Die Macht der Ausschussvorsitzenden. Vergleich von Deutschland und den USA
Subtítulo
Analyse der Bedeutung der Ausschussvorsitzenden für die Arbeit im Parlament
Universidad
Martin Luther University  (Institut für Politikwissenschaft und Japanologie)
Curso
Deutscher Bundestag
Calificación
2,3
Autor
Año
2012
Páginas
18
No. de catálogo
V294501
ISBN (Ebook)
9783656922766
ISBN (Libro)
9783656922773
Tamaño de fichero
420 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Ausschussvorsitzender, Parlament, Demokratie, USA, Deutschland
Citar trabajo
Bachelor of Arts Julia Müller (Autor), 2012, Die Macht der Ausschussvorsitzenden. Vergleich von Deutschland und den USA, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294501

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