Die Notwendigkeit der Regulierung von deutschen Geschäftsbanken


Academic Paper, 2012

27 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das deutsche Geschäftsbankensystem
2.1 Die Universalbanken
2.1.1 Der Kreditbankensektor
2.1.2 Der Sparkassensektor
2.1.3 Genossenschaftssektor
2.2 Spezialbanken

3 Notwendigkeit und Rechtfertigung der Bankenregulierung
3.1 Die Instabilität des Bankensektors
3.1.1 Liquiditätsrisiko durch Fristentransformation
3.1.2 Wechselseitige Interbankenbeziehungen
3.1.3 Asymmetrische Informationsverteilung
3.1.4 Bank Run-Mechanik
3.1.5 Das systemische Risiko
3.2 Formen der Bankenregulierung
3.2.1 Staatliche Bankenregulierung
3.2.2 Marktliche Bankenregulierung
3.3 Die Organisation der Bankenaufsicht
3.3.1 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
3.3.2 Die Europäische Bankenaufsicht
3.3.3 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

4 Resümee

Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

1 Einleitung

„Wenn es auf den Weltfinanzmärkten brennt, dann muss gelöscht werden, auch wenn es sich um Brandstiftung handelt. Anschließend müssen die Brandstifter aber daran gehindert werden, so etwas wieder zu tun.“[1] Diesem Gedanken folgend legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, im Auftrag der G20 Staats- und Regierungschefs, Mitte September 2010 neue Vorschläge für die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen der Banken vor. Diese Richtlinien werden seither unter dem Schlagwort „Basel III“ zusammengefasst. Mit der grundlegenden Überarbeitung des Basel II-Regelwerks soll auf die während der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise beobachteten Schwächen innerhalb der Bankenregulierung reagiert werden.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum es notwendig ist, Banken zu regulieren. Sie gibt zunächst eine Übersicht über das deutsche Geschäftsbankensystem und bildet damit die Grundlage. Daraufhin wird die Notwendigkeit der Bankenregulierung begründet, zwei Formen der Bankenregulierung dargestellt und aufbauend darauf die Organisation der Bankenaufsicht vorgestellt. Die Arbeit schließt mit einem Resümee.

2 Das deutsche Geschäftsbankensystem

Das deutsche Geschäftsbankensystem ist aufgrund der historischen Entwicklung ein Universalbankensystem.[2] Neben den Universalbanken existieren die Spezialbanken. Diese werden laut der Struktur des Geschäftsbankensystems in der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank wiederum in Realkreditinstitute, Bausparkassen und in Banken mit Sonderaufgaben unterteilt. Universalbanken sind gemäß dem Gesetz über das Kreditwesen berechtigt, sämtliche Arten von Bankgeschäften durchzuführen. Gekennzeichnet sind die Universalbanken durch ihr breites Aufgabenspektrum. Zu den Tätigkeitsbereichen der Banken gehören u.a. das Einlagen- und Kreditgeschäft, Geschäfte mit Effekten und der bargeldlose Zahlungsverkehr.[3] Die deutschen Universalbanken werden in drei Sektoren unterteilt. Zum ersten Sektor gehören die Kreditbanken. Der zweite Sektor ist der Sparkassensektor. Die Genossenschaftsbanken bilden den dritten großen Sektor der Universalbanken.[4]

as deutsche

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das deutsche Geschäftsbankensystem[5]

2.1 Die Universalbanken

2.1.1 Der Kreditbankensektor

Die Kreditbanken umfassen Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken sowie Zweigstellen ausländischer Banken. Kreditbanken dürfen nur in Rechtsformen des privaten Rechts geführt werden (z.B. AG, GmbH).[6] Das erwerbswirtschaftliche Prinzip steht dabei im Vordergrund.[7] Viele dieser Kreditbanken, vor allem die Großbanken, halten Beteiligungen an Spezialbanken in Höhe von bis zu 100 Prozent.[8]

Großbanken

Charakteristisch für Großbanken ist deren umfassendes Angebot an Bankleistungen für sämtliche Kundengruppen aber auch das deutschlandweit ausgedehnte Filial- und Zweigstellennetz. Über die Landesgrenzen hinaus sind Großbanken in Form von Tochtergesellschaften, Niederlassungen, strategischen Allianzen usw. auf ausländischen Märkten vertreten.[9] Aufgrund der hohen Präsenz im In- und Ausland haben die Großbanken einen beträchtlichen Refinanzierungsrückhalt im Einlagengeschäft. Des Weiteren sind Großbanken am internationalen Devisen- und Wertpapierhandel beteiligt. Sie finanzieren häufig größere Projekte, Unternehmen sowie den Staat in Form von Großkrediten.[10] Hinsichtlich des national und international betriebenen Emissionsgeschäfts sind Großbanken in zahlreichen Emissionskonsortien Konsortialführer.[11]

Regionalbanken und sonstige Kreditbanken

In Deutschland gibt es ca. 179 Regionalbanken und sonstige Kreditbanken.[12] Im Gegensatz zu den Großbanken sind diese Institute in einem regional begrenzten Filialnetz tätig. Größere Regionalbanken weisen jedoch ein ähnlich verzweigtes Filialnetz wie die Großbanken auf. Lokalbanken- und Hausbanken gehören zu den sonstigen Kreditbanken. Die Lokalbanken haben in der Regel nur einen relativ geringen Geschäftsumfang und sind nur an einem Ort tätig. Die Haus- und Konzernbanken sind Banken, die primär die Bankengeschäfte, meist als Tochterunternehmen von Handels- und Industrieunternehmen, abwickeln und betreuen.[13] Regionalbanken und sonstige Kreditbanken werden typischerweise in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt.[14] Branchenbanken haben sich auf bestimmte Kundengruppen spezialisiert (z.B. Apothekerbank) und werden ebenfalls der Gruppe der Regionalbanken zugeordnet.[15]

Zweigstellen ausländischer Banken

In der Bundesrepublik Deutschland existieren ca. 118 Zweigstellen von ausländischen Banken.[16] Zweigstellen ausländischer Banken und Tochterbanken von ausländischen Kreditinstituten dürfen grundsätzlich alle Bankgeschäfte betreiben und unterliegen dem Gesetz über das Kreditwesen.[17] Die Ausnahmen bilden dabei sog. Repräsentanzen, da Repräsentanzen keine Bankgeschäfte betreiben sondern ausschließlich Geschäftsbeziehungen vermitteln und pflegen.[18]

2.1.2 Der Sparkassensektor

Dem Sparkassensektor werden die Sparkassen als Primärinstitute sowie die Landesbanken (Sekundärebene) und die Deka-Bank, als Zentralbank des Sparkassenbereichs (Tertiärebene), zugeordnet. Dieser öffentlich-rechtliche Bankensektor gehört zu den bedeutendsten Marktakteuren innerhalb des deutschen Bankwesens.

Sparkassen

Sparkassen gehören zu den gemeinwohlorientierten Kreditinstituten[19] und befinden sich im Eigentum der öffentlich rechtlichen Träger (z.B. Gemeinden, Kreise). Ihre Aufgaben sind in den Sparkassengesetzen der jeweiligen Bundesländer festgelegt.[20] Demnach sollen die Sparkassen u.a. die Kreditversorgung der im jeweiligen Geschäftsgebiet ansässigen Bevölkerung sowie des Mittelstandes sicherstellen (Regionalprinzip), sichere Geldanlagen gewährleisten und den Sparsinn der Bevölkerung fördern.[21] Generell dürfen Sparkassen alle üblichen Bankgeschäfte durchführen, bis auf solche, die laut Sparkassengesetz, Sparkassenverordnung oder Satzung unerlaubt sind.[22] Dazu gehören u.a. risikobehaftete Devisengeschäfte.[23]

Das oberste Ziel der Sparkassen stellt die Erfüllung des öffentlichen Auftrags dar, d.h. das erzielte Gewinne, wenn notwendig, den Rücklagen der Sparkasse zugeführt[24], an die kommunalen Träger ausgeschüttet oder für die zahlreichen gemeinnützigen Projekte zur Verfügung gestellt werden.[25]

Aufgrund des hohen Anteils an Spareinlagen können sich die Sparkassen relativ günstig refinanzieren.[26] Die Verwendung der Mittel erfolgt schwerpunktmäßig durch die Vergabe von mittel- und langfristigen Krediten.[27] Regionale Stützungsfonds sorgen neben der Eigenkapitalausstattung der Sparkassen für die Sicherung der Einlagen.[28]

Ebenso wie die öffentlich rechtlichen Sparkassen gehören die sieben noch existierenden freien Sparkassen zum Sparkassensektor. Im Vergleich zu den öffentlich rechtlichen Sparkassen sind die freien Sparkassen allerdings privatrechtliche Sparkassen. Eine bekannte freie Sparkasse ist die Hamburger Sparkasse (Haspa).[29]

Der Verwaltungsrat und der Vorstand sind die Organe einer Sparkasse. Der Verwaltungsrat gibt die Richtlinien der Geschäftspolitik vor und übernimmt die Über­wachungsfunktion des Vorstands. Der Vorstand wiederum übernimmt die Rolle des gesetzlichen Vertreters und die Geschäftsführung.[30]

Landesbanken/ Girozentralen

In den meisten Fällen sind die Landesbanken/ Girozentralen Anstalten des öffentlichen Rechts, wobei ihre Träger häufig Bundesländer, andere Landesbanken, Sparkassen- und Giroverbände sind. Als regionale Zentralinstitute der Sparkassen dienen sie als Hauptverrechnungs- und Refinanzierungsstelle. In ihrer Funktion als Landesbank unterstützen sie die Bankaktivitäten der Bundesländer und auch die der Gemeinden. Darüber hinaus ergänzen sie das Leistungsangebot der Sparkassen und führen ein eigenständiges Privat- und Firmenkundengeschäft.[31] Landesbanken kommen ihren öffentlichen Aufgaben nach, stellen den Gebietskörperschaften Finanzdienstleistungen bereit[32] und wickeln bspw. internationale Banktransaktionen ab.[33] Zu den, nach der Finanzmarktkrise, verbliebenen deutschen Landesbanken gehören u.a. die HSH Nordbank, die NordLB, die Bayern LB, die Helaba und die LBBW.[34]

DekaBank

Als Anstalt des öffentlichen Rechts fungiert die DekaBank als zentraler Asset Manager der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Die DekaBank befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum der deutschen Sparkassen. Die Geschäftsfelder erstrecken sich über das Asset Management Kapitalmarkt (z.B. Management von Wertpapierfonds), das Asset Management Immobilien (Management von Immobilienfonds) bis hin zum Geschäftsfeld Corporates and Markets (z.B. Kreditgeschäft).[35]

2.1.3 Genossenschaftssektor

Die dritte Gruppe innerhalb der Universalbanken bildet der Genossenschaftssektor, zu dem sowohl die Genossenschaftsbanken als auch die genossenschaftlichen Zentralbanken zugeordnet werden.

Kreditgenossenschaften

„Kreditgenossenschaften sind Kreditinstitute, die den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs fördern sollen (Förderungsprinzip).“[36]

Um als Mitglied der Genossenschaft zu gelten, ist es erforderlich mindestens ein Geschäftsanteil zu erwerben. Zwar können auch Nichtmitglieder alle Leistungen der Genossenschaftsbanken nutzen, allerdings profitieren die Mitglieder von günstigeren Konditionen hinsichtlich der Kreditvergabe und Einlagen, aber auch in Form der jährlichen Gewinnausschüttung.[37] Unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile hat jedes Mitglied nur ein Stimmrecht in der Generalversammlung, dadurch wird die gegenseitige Unterstützung und Förderung zum Ausdruck gebracht.[38]

Genossenschaftsbanken sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Universalbanken, die ihren Privat-, Firmen- und Geschäftskunden eine breite Palette an Leistungen anbieten. Zudem unterliegen sie dem Kreditwesen- und Genossenschaftsgesetz. Zum Genossenschaftsverbund gehören u.a. die Deutsche Genossenschafts- Hypothekenbank, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank. Ergänzend zum Leistungsangebot der Kreditgenossenschaften, bieten diese Institutionen weitere Geld- und Finanzierungsgeschäfte an.[39]

Die Mitglieder (Genossen) stellen den Genossenschaftsbanken Eigenkapital, in Form von eingezahlten Geschäftsguthaben, zur Verfügung. Das haftende Eigenkapital setzt sich damit aus eben genannten eingezahlten Geschäftsguthaben, den Gewinnrücklagen sowie einem über den Genossenschaftsanteil hinausgehenden Haftsummenzuschlag zusammen. Der Haftsummenzuschlag ist in der Satzung geregelt und nur im Insolvenzfall, auf einen festgelegten Wert begrenzt, von den Genossen zu tragen.[40]

Genauso wie die Sparkassen folgen die Genossenschaftsbanken dem Regionalprinzip. Dabei wird der Genossenschaftssektor vorwiegend von Volks- und Raiffeisenbanken abgedeckt.[41] Ihr Hauptgeschäft ist die Kreditvergabe, die durch den Anteil an Spareinlagen refinanziert wird.[42] Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs und dem vergleichsweise niedrigen Geschäftsvolumen einzelner Kreditgenossenschaften, kam es in den letzten Jahrzehnten vermehrt zu Fusionen.[43]

Genossenschaftliche Zentralbanken

Die Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank (WGZ Bank AG) und die Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (DZ Bank AG) sind die beiden genossenschaftlichen Zentralbanken. Ihre Aufgaben bestehen im Wesentlichen darin, den Zahlungsverkehr zwischen den einzelnen Volks- und Raiffeisenbanken abzuwickeln und ihnen Geldanlagen und Refinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.[44] Darüber hinaus unterstützen sie die Genossenschaftsbanken bei Auftreten einer übermäßigen Kreditnachfrage oder bei Liquiditätsüberschüssen.[45]

An dieser Stelle wird noch auf die Sparda-Banken verwiesen, die ebenfalls zum genossenschaftlichen Sektor gehören, auf die in dieser Arbeit aber nicht genauer eingegangen wird.

[...]


[1] Steinbrück, P.: Rede zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, 2008, URL: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2008/10/109-2-bmf-bt.html.

[2] Vgl. Tolkmitt (2007:33).

[3] Vgl. http://www.mikro-finanzinstitut.net/universalbanken.html.

[4] Vgl. Tolkmitt (2007:51).

[5] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010b:86).

[6] Vgl. Bitz (2008:27f).

[7] Vgl. Becker (2011:84).

[8] Vgl. Bitz (2008:28).

[9] Vgl. Becker (2011:84f).

[10] Vgl. Tolkmitt (2007:53).

[11] Vgl. Büschgen (2003:81).

[12] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2012/2012_06_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile.

[13] Vgl. Becker (2011:85).

[14] Vgl. Grill (2011:48).

[15] Vgl. Tolkmitt (2007:56).

[16] Vgl.http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Statistische_Beihefte_1/2012/2012_06_bankenstatistik.pdf?__blob=publicationFile, S.104, Stand: 2011.

[17] Vgl. Grill (2011:48).

[18] Vgl. Becker (2011:85).

[19] Vgl. ebd. (2011:86).

[20] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:36).

[21] Vgl. Becker (2011:86).

[22] Vgl. Grill (2011:50).

[23] Vgl. Becker (2011:86).

[24] Vgl. ebd. (2011:86).

[25] Vgl.http://www.dsgv.de/_download_gallery/Publikationen/D_DSGV_Profil2010_komplett.pdf, S.26.

[26] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:38).

[27] Vgl. Becker (2011:86).

[28] Vgl. Grill (2011:50).

[29] Vgl. Tolkmitt (2007:58).

[30] Vgl. Becker (2011:86).

[31] Vgl. ebd. (2011:87).

[32] Vgl.Deutsche Bundesbank (2010b:88).

[33] Vgl. Becker (2011:87).

[34] Vgl. http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/experte-stefan-best-die-landesbanken-sind-zu-zersplittert/6815660.html.

[35] Vgl. http://www.dekabank.de/db/de/konzern/profil/profil.jsp.

[36] Grill (2011:51).

[37] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).

[38] Vgl. Tolkmitt (2007:60).

[39] Vgl. Grill (2011:51).

[40] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).

[41] Vgl. Tolkmitt (2007:60).

[42] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:39).

[43] Vgl. Becker (2011:88).

[44] Vgl. ebd. (2011:88).

[45] Vgl. Hartmann- Wendels (2010:40).

Excerpt out of 27 pages

Details

Title
Die Notwendigkeit der Regulierung von deutschen Geschäftsbanken
College
Fachhochschule Lausitz
Grade
1,3
Author
Year
2012
Pages
27
Catalog Number
V294687
ISBN (eBook)
9783656923787
ISBN (Book)
9783668138094
File size
471 KB
Language
German
Keywords
Geschäftsbanken, Banken, Bankenkrise, Regulierung, Basel II, Basel III, Deutschland
Quote paper
Romy Böhmer (Author), 2012, Die Notwendigkeit der Regulierung von deutschen Geschäftsbanken, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294687

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