Konzeptionelle Überlegungen zur Institutionalisierung von Schulgottesdiensten an einer Schule für geistig Behinderte

"Wir feiern Gottesdienst!"


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2004

34 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Intention und Aufbau der Examensarbeit
1.2 Skizzierung der Situation an der Königin-Juliana-Schule

2 Grundlegende Überlegungen zum Bedarf von regelmäßigen Schulgottes- diensten an einer Schule für Geistigbehinderte 5
2.1 Warum regelmäßige Schulgottesdienste?
2.2 Vereinbarkeit mit den Richtlinien des Landes NRW für die Schule für Geistigbehinderte

3 Konzeptionelle Überlegungen zu regelmäßigen Schulgottesdiensten an einer Schule für Geistigbehinderte
3.1 Elemente, Methoden und Inhalte der institutionalisierten Schulgottesdienste
3.2 Institutionalisierte Schulgottesdienste in ökumenischer Form?
3.3 Institutionalisierte Schulgottesdienste in der Schule oder in der Kirche?
3.4 Gemeinsame Schulgottesdienste für die ganze Schule oder nach Stufen getrennt?
3.5 Überlegungen zur Einbeziehung des Kollegiums in Planung und Durchführung der Schulgottesdienste
3.6 Überlegungen zur Beteiligung der Eltern an Planung und Durchführung der Schulgottesdienste
3.7 Zusammenarbeit mit den Pfarrgemeinden
3.8 Einbezogene Lehrerfunktionen

4 Evaluation und Ausblick

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Intention und Aufbau der Examensarbeit

Diese Examensarbeit beschäftigt sich mit dem Anliegen, regelmäßige Schulgottesdienste an der Königin-Juliana-Schule, einer Schule für geistigbehinderte Menschen in Bonn-Duisdorf, einzuführen. Hierzu werden grundlegende und konzeptionelle Überlegungen angestellt, die verdeutlichen sollen, wie eine entsprechende Struktur der Schulgottesdienste und dazugehörende Rahmenbedingungen aussehen könnten, damit die regelmäßige Durchführung der Schulgottesdienste an der Schule zu einer festen Institution werden kann. Natürlich ist es auch ein Anliegen der Examensarbeit, die Überlegungen auf einer solchen Ebene anzustellen, dass sie eine Grundlage für die Veranstaltung regelmäßiger Schulgottesdienste an anderen Schulen für geistigbehinderte Menschen bilden können.

Nach einer kurzen Schilderung der derzeitigen Situation in Hinblick auf Schulgottesdienste an der Königin-Juliana-Schule, wird im zweiten Kapitel der Examensarbeit der Frage auf den Grund gegangen, warum überhaupt regelmäßige Schulgottesdienste an einer Schule für geistigbehinderte Menschen veranstaltet werden sollen, und ob es einen entsprechenden Bedarf gibt. Hierzu wird auch Bezug auf die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen genommen.

Im dritten Kapitel der Arbeit werden dann konzeptionelle Überlegungen zu regelmäßigen Schulgottesdiensten an einer Schule für geistigbehinderte Menschen angestellt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, wie der Schulgottesdienst an einer entsprechenden Schule zu einer Institution gemacht werden kann. Hierfür ist es wichtig, dass die einzelnen Schulgottesdienste eine ähnliche Struktur und einen gleichartigen Aufbau haben, der für geistigbehinderte Menschen ansprechend ist und ihnen eine gewisse Sicherheit bietet. Welche Methoden und Inhalte dazu beitragen können, das soll ein wichtiger Bestandteil des dritten Kapitels sein. Darüber hinaus werden Möglichkeiten der Einbeziehung des Kollegiums in die Planung und die Durchführung der Schulgottesdienste vorgestellt, die Beteiligung der Eltern diskutiert und die Zusammenarbeit mit dem Pastor oder der Pastorin der zuständigen Gemeinden durchdacht.

Den Abschluss der Arbeit bildet eine Evaluation und ein Ausblick auf eventuell weiter nötige Planungsschritte.

Dort, wo verschiedene Lehrerfunktionen zum Einsatz kommen, wird dies durch Fußnoten angezeigt. In Kapitel 3.8 wird ausführlicher auf die Lehrerfunktionen eingegangen.

1.2 Skizzierung der Situation an der Königin-Juliana-Schule

In den letzten Jahren fanden Schulgottesdienste an der Königin-Juliana-Schule – einer Schule mit zur Zeit etwa 145 Schülerinnen und Schülern in 12 Klassen - nur sporadisch statt. Ab und zu wurden Schulgottesdienste an Ostern oder Weihnachten abgehalten, jedoch nicht regelmäßig. Auch der Religionsunterricht hatte einen ähnlich schweren Stand. Auf die Initiative eines Kollegen fand daher im ersten Monat meiner Ausbildung eine Umfrage in Form eines Fragebogens statt, der sich an das ganze Kollegium richtete und herausfinden wollte, wie die anderen Kollegen zum Thema Religionsunterricht an unserer Schule und zu religiösem Leben außerhalb des Klassenraums stehen. Ich habe diesen Fragebogen sehr deutlich in die Richtung gehend beantwortet, dass ich mir regelmäßige Schulgottesdienste an unserer Schule wünschen würde, und dass ich auch gerne bereit wäre, mich an deren Vorbereitung und Durchführung zu beteiligen. Insgesamt sieben Kollegen haben sich zum damaligen Zeitpunkt ähnlich geäußert. Einigen schwebte eher eine andere Form des religiösen Zusammenkommens vor, wie z.B. Andachten oder Treffs mit Bibelerzählungen. Andere hielten sich mit Äußerungen ganz zurück. Durch diese Aktion bin ich direkt zu Beginn meiner Ausbildung auf das Fehlen von regelmäßigen Gottesdiensten an der Königin-Juliana-Schule aufmerksam geworden. Von Anfang an war mir klar, dass ich mich an der Schule in diese Richtung engagieren will. So habe ich mit vier anderen Kollegen vor den Sommerferien einen Entlassgottesdienst organisiert für die Schülerinnen und Schüler, die im Sommer 2003 die Königin-Juliana-Schule verlassen haben. Ich selbst habe damals Kontakt mit der zuständigen evangelischen Pfarrerin Frau Schuster vom Behindertenreferat aufgenommen und die Vorbereitungstermine mit ihr und den Kollegen aus der Schule koordiniert. Der Gottesdienst ist bei allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen, aber er ist eben wieder nur als eine Einzelaktion gedacht gewesen.

Nach den Sommerferien wurde im Vorfeld einer Gesamtkonferenz überlegt, welche Fachkonferenzen auch im Schuljahr 2003/2004 fortdauern sollten. Ich hatte die Idee, eine neue „Fachkonferenz Religion“ vorzuschlagen. In der Gesamtkonferenz zeigte sich dann, dass auch der Kollege, der den Fragebogen entworfen hatte, in diese Richtung gedacht hatte, und er brachte eine solche Fachkonferenz zur Sprache. Die Fachkonferenz wurde bewilligt. Mittlerweile sind wir insgesamt fünf Kolleginnen und Kollegen in dieser Fachkonferenz und haben regelmäßige Treffen. Direkt in der ersten Zusammenkunft haben wir beschlossen, dass es von nun an regelmäßig vier Schulgottesdienste im Schuljahr an der Königin-Juliana-Schule geben soll, möglichst zu den großen Festen Weihnachten und Ostern und darüber hinaus noch zwei weitere, z.B. am Schuljahresende und zum Erntedankfest. Der erste Schulgottesdienst an Weihnachten 2003 wurde dann auch ausschließlich von der Fachkonferenz vorbereitet und durchgeführt, obwohl eigentlich alle Kolleginnen und Kollegen zumindest eingeladen waren, sich bei Interesse an der Planung und Durchführung zu beteiligen. In der vergangenen Sitzung kam dann auch die Frage auf, ob dies in Zukunft genauso gehandhabt werden soll oder nicht. Wir einigten uns darauf, dass wir als Fachkonferenz vor allem für die Kontakte zu den Gemeinden und Geistlichen (evangelisch und katholisch) zuständig sind, und dass wir die Planung und Durchführung eines Schulgottesdienstes pro Jahr übernehmen wollen. Für die Vorbereitung der übrigen drei Schulgottesdienste soll das gesamte Kollegium gewonnen werden. Überlegungen zur Art und Weise der Einbeziehung des Kollegiums finden sich in Kapitel 3.5.1

2 Grundlegende Überlegungen zum Bedarf von regelmäßigen Schulgottesdiensten an einer Schule für Geistigbehinderte

2.1 Warum regelmäßige Schulgottesdienste?

Wie begründet sich der Bedarf an regelmäßigen Schulgottesdiensten an einer Schule für geistigbehinderte Menschen? Inwiefern können Schulgottesdienste geistigbehinderten Menschen helfen, „Lebenserfülltheit und Lebenstüchtigkeit“ zu erlangen, zwei ausdrücklich angestrebte Ziele für die Erziehung und Bildung von Menschen mit einer geistigen Behinderung (vgl. Speck 1999, 180)? Um die oben genannten Ziele zu erreichen, sind Menschen mit einer geistigen Behinderung auf Hilfe angewiesen. Sie benötigen einen Rahmen, wo sie entsprechende Erfahrungen machen können. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Erfahrung von Gemeinschaft. SPECK schreibt dazu: „Der Mensch ist (...) ein Gemeinschaftswesen, d.h., er kann nur Mensch in dem Maße werden, wie er mit anderen zusammen sein Leben lebt. Menschen brauchen einander, und „einer trage des anderen Last!““ (SPECK 1999, 87). Der Schulgottesdienst bietet eine ganz konkrete Möglichkeit, Gemeinschaft zu erfahren, gerade auch über die Grenzen der Klassen oder der Stufen hinaus. Gemeinschaftliche Schulfeste an Schulen für Geistigbehinderte werden oft nicht regelmäßig veranstaltet; an der Königin-Juliana-Schule findet einmal im Jahr ein Sommerfest statt, dann wird noch gemeinsam Karneval gefeiert und es gibt ein Sportfest. An anderen Schulen für Geistigbehinderte ist die Situation nach meiner Erfahrung ähnlich. „Selbstverständlich kann nicht jeden Tag ein „Fest“ inszeniert werden, lebt das Fest aus seinem Ausnahme- und Sondercharakter. Andererseits würde Schule, würden Schüler ohne gemeinschaft- und sinnstiftende Feste/Feiern/Schulgottesdienste verarmen und spirituell verdorren“ (FREUDENBERG 1994, 12). Die regelmäßigen Schulgottesdienste sind daher eine wichtige und sinnvolle Ergänzung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Begründung der Veranstaltung regelmäßiger Schulgottesdienste an einer Schule für geistigbehinderte Menschen ist die Vermittlung von moralischen Wertvorstellungen: „Moral an sich ist ein unverzichtbarer Bestandteil der menschlichen Sozietät. In der Moral geht es um die für ein sinnvolles menschliches Zusammenleben notwendigen Werte und Normen“ (SPECK 1997, 69). Wie oben beschrieben, wird an der Königin-Juliana-Schule – wie wohl an Schulen für Geistigbehinderte überhaupt - nur vereinzelt Religionsunterricht erteilt, der verantwortlich ist für die Weitergabe moralischer Wertvorstellungen. Der institutionalisierte Schulgottesdienst kann daher zumindest einen regelmäßigen Rahmen für eine Vermittlung entsprechender Inhalte bieten, durch den alle Schülerinnen und Schüler der Schule erreicht und konkret angesprochen werden können. Außerdem unterstützt er die in der Erziehung der Schülerinnen und Schüler angestrebte Gewissensbildung, die „pädagogisch unverzichtbar“ ist (vgl. SPECK 1997, 134).2

Als einen weiteren wichtigen Grund für regelmäßige Gottesdienste an einer Schule für geistigbehinderte Menschen möchte ich das Normalisierungsprinzip nennen, das auf den Dänen Bank-Mikkelsen zurückgeht. Darin geht es unter anderem um einen normalen Jahresablauf für Menschen mit Behinderung: „Das Normalisierungsprinzip bedeutet, den Jahresablauf durch Einhaltung von Feiertagen, Ferien und Familientagen von persönlicher Bedeutung erleben zu können“ (Fornefeld 2002, 136). Wenn also wir nicht-behinderte Menschen in unserem christlich geprägten Land unseren Glauben ausleben und feiern können, dann muss dies auch für behinderte Menschen gelten. In meinem bisherigen Religionsunterricht habe ich beobachten können, dass viele der Schülerinnen und Schüler einen lebendigen Glauben haben und auch das Bedürfnis, diesen nach außen zu tragen und ihn mit anderen zu teilen. Daher sehe ich es als Aufgabe der Sonderschule an, eine entsprechende Plattform dafür anzubieten. An der Grundschule und an dem Gymnasium, an denen ich zur Schule gegangen bin, fanden regelmäßig Schulgottesdienste statt. Nach dem Normalisierungsprinzip dürfen sich die Sonderschulen nicht von diesem Angebot ausklammern.

Da aber wohl nicht erwartet werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler von Haus aus einen so lebendigen Glauben vermittelt bekommen haben, und weil man davon ausgehen muss, dass es wie bei nicht behinderten Menschen auch bei behinderten Menschen solche gibt, die an Gott zweifeln oder wenig von ihm wissen, denke ich, dass regelmäßige Schulgottesdienste die große Chance bieten, den Schülerinnen und Schülern Gottes Wesen und Liebe näherzubringen. Es geht hier nicht darum, eine Lehre aufzudrängen, sondern vielmehr die Begegnung mit Christus zu ermöglichen. Der Katechismus der Katholischen Kirche schreibt dazu unter dem Stichwort der ’Weitergabe des Glaubens’, dass die Kirche „die Erfahrung des christlichen Lebens“ ermöglichen will (ECCLESIA CATHOLICA 1993, 39). Von diesem Auftrag dürfen Sonderschulen meiner Meinung nach nicht ausgegrenzt werden. Die Begegnung mit Christus geschieht vor allem in der liturgischen Feier des Gottesdienstes, in dem Gesang, Gebet, das Wort Gottes und sein Segen vereint sind. Auch geistigbehinderten Menschen muss ein regelmäßiger Zugang dazu ermöglicht werden. Wie der Schulgottesdienst methodisch und inhaltlich aufgebaut sein sollte, damit er dieser Schülergruppe gerecht wird, ist ein Thema des dritten Kapitels dieser Examensarbeit.

Wichtig finde ich es noch darauf hinzuweisen, dass auch die deutschen Bischöfe ausdrücklich regelmäßige Schulgottesdienste für Sonderschulen empfehlen (vgl. DIE DEUTSCHEN BISCHÖFE 1992, 46f.). Sie führen einige Beispiele von Kirchengemeinden an, wo dies mit Erfolg praktiziert wird.

2.2 Vereinbarkeit mit den Richtlinien des Landes NRW für die Schule für Geistigbehinderte

Die Veranstaltung regelmäßiger Schulgottesdienste lässt sich auch gut mit den Richtlinien für die Schule für Geistigbehinderte des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbaren. Da heißt es: „Es ist pädagogischer Auftrag und durchgängiges Ziel der Schule, den Geistigbehinderten zur Selbstverwirklichung in sozialer Integration zu führen (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 12)“. Die Schulgottesdienste als soziale Ereignisse, die den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit bieten, sich selbst kreativ mit einzubringen, verfolgen dieses Ziel.

Weiterhin bieten sie die Chance zum „Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens“, wie es in den Richtlinien verlangt wird (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 12 und 25f.). Gerade die anthroposophischen, glaubens- und lebensbejahenden Themen der Schulgottesdienste kommen diesem Anliegen besonders entgegen. Sie vermitteln den Schülerinnen und Schülern ein größeres Selbstbewusstsein und eine positive Einstellung zum Leben, die ihnen Kraft geben soll auch die schwierigen Momente des Lebens zu meistern.3

Ferner sehen die Richtlinien vor, dass die Schülerinnen und Schüler der Schule für Geistigbehinderte „ihren Möglichkeiten entsprechend (...) an der Planung und Durchführung des Unterrichts beteiligt“ werden (vgl. MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 12). Gerade die gestalterischen und erzählerischen Elemente eines Schulgottesdienstes ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, entsprechend an Planung, Durchführung und Präsentation der Inhalte beteiligt zu sein, auch wenn der Schulgottesdienst kein Unterricht in dem Sinne ist, sondern eine außerschulische Veranstaltung. Dennoch verfolgt er in diesem Punkt dieselben Ziele. Gleiches gilt für den Anspruch der Richtlinien, Unterricht auch in die Umwelt außerhalb der Schule zu verlegen (vgl. MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 12). Die Richtlinien fordern sogar ganz konkret, „dem Schüler den Zugang zur kirchlichen Gemeinde zu öffnen und ihn zur Teilnahme an ihrem Leben zu befähigen“ (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 17). Der Schulgottesdienst bietet der Schülerschaft die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen mit der Kirche und der Gemeinde, die sie ohne solche Veranstaltungen nicht hätten. Daher sind sie die direkte Erfüllung dieses Anspruchs. Über den Aufbau von Kontakten zur Kirchengemeinde wird es unter anderem auch im dritten Kapitel der Examensarbeit gehen.

Ebenso fordern die Richtlinien Handlungsbezogenheit und Projektorientierung, um „dem praxisgeleiteten und situationsverhafteten Lernen des geistigbehinderten Schülers“ gerecht zu werden (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 14). Der Schulgottesdienst bietet die Möglichkeit Themen klassen- und stufenübergreifend vorzubereiten und zu einem gemeinsamen Projekt der Schule werden zu lassen, bei dem die Schülerinnen und Schüler mitgestaltend und handelnd aktiv werden können.4

Ausdrücklich fordern die Richtlinien im Rahmen des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts an der Schule für Geistigbehinderte, die Schülerinnen und Schüler „an den Formen gelebten Glaubens zu beteiligen“ (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 16). Wie kann dies besser geschehen als durch die regelmäßige Teilnahme an Schulgottesdiensten, besonders in der Gemeinde? Gerade dadurch wird es ihnen ermöglicht, den Glauben wirklich zu leben – etwas, das Religionsunterricht für sich so nicht leisten kann. Weiter heißt es an dieser Stelle, dass die Schülerschaft dazu befähigt werden solle, „zu einem eigenen Glauben zu kommen“. Glaube entsteht aber gerade da, wo andere ihn vorleben. Dies ist auch meine ganz persönliche Erfahrung. Daher halte ich regelmäßige Schulgottesdienste im Verbund mit dem Religionsunterricht für unverzichtbar, um dieses Ziel zu erreichen.

Ferner heißt es in den Richtlinien, in den Schülerinnen und Schülern solle das Vertrauen geweckt werden, „von Gott bedingungslos angenommen zu sein“ (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 16). Sicherlich ist dies auch die Aufgabe des regulären Religionsunterrichtes, doch ich denke, dass viele Themen des Gottesdienstes gerade diesen Inhalt hervorheben, dass nämlich Gott unendlich barmherzig ist und die Menschen unbeschreiblich liebt. Damit bieten sie eine nicht auszulassende Gelegenheit, das Vertrauen in die Liebe Gottes zu vertiefen und den Schülerinnen und Schülern das Erlangen einer „möglichen Lebenserfülltheit“ zu erleichtern (vgl. MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 17).

Schließlich möchte ich noch einen Satz aus den Richtlinien zitieren, der meiner Meinung nach sehr deutlich zeigt, dass der Religionsunterricht an einer Schule für geistigbehinderte Kinder der Ergänzung durch die regelmäßige Feier von Gottesdiensten bedarf: „Die Didaktik des Religionsunterrichts in der Schule für Geistigbehinderte geht von der Annahme aus, dass der christliche Glaube als die vertrauende Beziehung des Menschen zu Gott in erster Linie nicht der Lehre bedarf, sondern in der Gemeinschaft mit anderen gelebt und erprobt werden will“ (MINISTERIUM FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG DES LANDES NRW 1980, 17). Dieses „Erleben“ und „Erproben“ geschieht meines Erachtens ganz besonders im Gottesdienst, in dem der lebendige Glaube geteilt und unmittelbar erfahrbar wird.

3 Konzeptionelle Überlegungen zu regelmäßigen Schulgottesdiensten an einer Schule für Geistigbehinderte

Wie kann der Schulgottesdienst an einer Schule für Geistigbehinderte zu einer Institution werden? In diesem Kapitel der Examensarbeit soll zunächst geklärt werden, welche Struktur und welchen Aufbau Schulgottesdienste haben sollten, damit sie den Anforderungen für geistigbehinderte Schülerinnen und Schüler gerecht werden, und welche Methoden der Vermittlung von Inhalten Anwendung finden können. Darüber hinaus soll die Frage behandelt werden, ob Schulgottesdienste in ökumenischer Form abgehalten werden, an welchem Ort (Schule oder Kirche) sie stattfinden und ob sie für die ganze Schule gemeinsam oder für die einzelnen Stufen getrennt durchgeführt werden sollen. Dann werden Möglichkeiten der Einbeziehung und Mitverpflichtung des Kollegiums bei der Planung und Durchführung von Schulgottesdiensten sowie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Gemeinde und Möglichkeiten der Mitarbeit von Eltern diskutiert bzw. vorgestellt. Schließlich wird als Ergänzung zu den Fußnoten noch einmal darauf eingegangen, welche Lehrerfunktionen wo zum Tragen kommen. Gegen Ende des Kapitels sollen die Ergebnisse der Überlegungen in einem Schaubild festgehalten werden.

[...]


1 innovieren / organisieren

2 erziehen

3 erziehen

4 unterrichten

Final del extracto de 34 páginas

Detalles

Título
Konzeptionelle Überlegungen zur Institutionalisierung von Schulgottesdiensten an einer Schule für geistig Behinderte
Subtítulo
"Wir feiern Gottesdienst!"
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
34
No. de catálogo
V296105
ISBN (Ebook)
9783656943020
ISBN (Libro)
9783656943037
Tamaño de fichero
570 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
konzeptionelle, überlegungen, institutionalisierung, schulgottesdiensten, schule, geistigbehinderte, gottesdienst
Citar trabajo
Thomas Wübken (Autor), 2004, Konzeptionelle Überlegungen zur Institutionalisierung von Schulgottesdiensten an einer Schule für geistig Behinderte, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/296105

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