Vom fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtstaat. Auswirkungen des Leitbildes des aktivierenden Wohlfahrtsstaates auf das Familienbild


Dossier / Travail, 2015

16 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Hauptteil
2.1 Entwicklung des Sozialstaates in Deutschland
2.2 Anthony Giddens Sicht auf die Familie
2.3 Die Veränderung des Leitbildes der Familie

3. Schlussteil/Zusammenfassung

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die industrielle Revolution und die damit einhergehende Massenverarmung breiter Bevölkerungsschichten im 19. Jahrhundert führten in den 1880 Jahren zu der Forderung nach einer Ordnungspolitik, die die wachsende Schicht der Industriearbeiter von revolutionären Bestrebungen abhalten und damit den sozialen Frieden wahren sollte (vgl. Ayaß 2010. S.17-18).

Der Grundstein für die Entwicklung des deutschen Wohlfahrtsstaates wurde von Otto von Bismarck gelegt, der als Reichskanzler in der Kaiserzeit die ersten sozialen Sicherungsgesetze in Deutschland durchsetzte.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Krankenversicherungsgesetz, einige Jahre später die verpflichtende Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und das Invaliditäts- und Altenversicherungsgesetzt verabschiedet (vgl. Stützle 1995, S. 44-48).

Nach dem ersten Weltkrieg wurde das soziale Sicherungssystem mit dem Schwerbeschädigtenschutz, nach der Weltwirtschaftskrise in den 1930er Jahren mit der Arbeitslosenversicherung und nach dem 2. Weltkrieg mit dem Bundessozialhilfegesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Arbeitsförderungsgesetz und der Pflegeversicherung u.a. ausgebaut. (vgl. Stützle 1995, S. 48-50).

In Deutschland entwickelte sich damit ein konservativ korporatischer Wohlfahrtsstaat. Der Sozialforscher Gosta Esping-Andersen unterscheidet neben diesem noch zwei weitere Typen von Wohlfahrtsstaaten: Den universalistischen Wohlfahrtsstaat in Skandinavien und den liberalen Wohlfahrtstaat in den USA und Großbritannien (vgl. Dingeldey 2006, S. 3). Sie alle lassen sich dem Oberbegriff: „Fürsorgender Wohlfahrtsstaat“ zuordnen.

Auch wenn sich die Sozialpolitik in den einzelnen Ausprägungen unterscheidet, sie gleichen sich in ihrem Verständnis von Freiheit, der Freiheit von materieller Not, und von Gleichheit, der Angleichung materieller Lebens- und Einkommensverhältnisse (vgl. Dingeldey 2006, S.3-4).

Harry Girvetz definierte den Wohlfahrtsstaat „als institutionellen Ausdruck der Übernahme einer legalen und damit formalen und ausdrücklichen Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder in grundlegenden Belangen“ (Girvetz 1968, S.512, eigene Übersetzung).

Diese Verantwortung wird im Grundgesetz (GG) konkretisiert. Dort heißt es im Art. 20, I. GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ und in Artikel 28, I GG: „Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“.

Aus diesen grundlegenden Festlegungen sind soziale Sicherungsrechte entwickelt worden, die den Staatsbürger im Notfall materiell absichern. Im fürsorgenden Wohlfahrtsstaat waren sie nicht an Gegenleistungen gekoppelt.

Der Staat hatte eine zentrale, regulierende Steuerungsfunktion, indem er durch Umverteilung das Nachfrageverhalten der wirtschaftlich Untätigen gestärkt hat (vgl. Dahme 2011, S.1).

Im Zuge Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik von Margaret Thatcher, der britischen Premierministerin, wurden Staatsaufgaben reduziert und es entstand der Schlanke Staat. Bezeichnet als New Public Management wurde die öffentliche Verwaltung mit Hilfe von betriebswirtschaftlichen Methoden modernisiert und viele Sozialdienstleistungen privatisiert, um so die hohen Haushaltsbelastung durch Sozialausgaben zu reduzieren. Die Folge dessen war eine zunehmende Verarmung und Einkommensdifferenzierung. Außerdem kam es zu einer Reduzierung und einem Qualitätsnachlass der sozialen Dienstleistungsangebote (vgl. Dingeldey 2006, S.5).

Der fürsorgende Wohlfahrtsstaat geriet in mehreren Punkten in die Kritik. Der Leistungsumfang und die Leistungstiefe seien zu groß und zu langfristig und angesichts des demographischen Wandels in Deutschland auf lange Sicht nicht zu finanzieren. Dies liege auch daran, dass der überwiegende Teil der Sozialversicherungssysteme über Erwerbsarbeit finanziert werden würde. Außerdem würden die Sozialversicherungen dem Bürger soziale Rechte einräumen, aber keine Gegenleistung fordern, dies führe zu einem negativen Arbeitsanreiz (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2011, S. 1).

Dies führte zu der Forderung nach einer Umstrukturierung oder einer Alternative für den fürsorgenden Wohlfahrtsstaat.

Die theoretische Basis dafür schaffte Anthony Giddens, der Mitte der 1990 Jahre mit seinem Dritten Weg, zu einer Umwandlung des Paradigmas vom fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat führte.

Die Sozialdemokraten in Deutschland nahmen diesen Grundsatzwandel unter dem Stichwort: „neue Mitte“ in ihr Wahlkampfprogramm 1998 auf.

Die Änderung des Wohlfahrtsparadigmas hatte Auswirkungen auf die Sozialpolitik allgemein, auf das Verständnis von Freiheit und Gleichheit, auf die Bedeutung der sozialen Rechte sowie das Staats und Steuerungsverständnis.

In dieser Arbeit möchte ich versuchen zu klären, ob und wenn ja inwiefern das Leitbild des aktivierenden Staates das Bild der Familie beeinflusst hat.

Hierzu werde ich zunächst noch einmal kurz auf die Entwicklung des Sozialstaates in Deutschland eingehen und welche Veränderungen der Paradigmenwechsel bewirkt hat. Die Reformen und Änderungen die Giddens dann fordert werde ich nur kurz nennen, um dann genauer auf seine Idee der neuen Zivilgesellschaft und der Rolle der Familie einzugehen. Im Anschluss daran werde ich erläutern wie sich das Bild der Familie in dem letzten Jahrhundert verändert hat, um dann zu prüfen, ob das Leitbild des aktivierenden Staates einen Einfluss darauf hatte.

2. Hauptteil

2.1 Entwicklung des Sozialstaates in Deutschland

Der deutsche Sozialstaat hat sich im Laufe der Geschichte mehrmals aufgrund von innenpolitischen und außenpolitischen Herausforderungen verändert.

Ziel war es, eine Balance zwischen dem neoliberalen Ansatz und dem Wohlfahrtsstaat zu finden. Hierfür entstanden nach dem zweiten Weltkrieg verschieden Leitbilder mit bestimmten administrativen Handlungsgrundsätzen. Werner Jann unterscheidet in seiner Theorie „der Langen Wellen der Leitbildentwicklung“ vier Leitbilder: Den Demokratischen Rechtsstaat (1945-1965), den Aktiven Staat (1965-1979), den schlanken Staat (1980-1995) und den Aktivierenden Staat (seit 1996) (vgl. Willenborg 2011).

Im aktivierenden Wohlfahrtsstaat wird Freiheit nicht mehr als materielle Gleichheit gesehen, sondern als Chancengleichheit und Freiheit als Handlungsautonomie (vgl. Dingeldey 2006, S.6). Soziale Gerechtigkeit wird als Verfahrensgerechtigkeit interpretiert und weniger als Ergebnisgerechtigkeit. Soziale Sicherheit wir stärker auf die existenzielle Grundsicherung fokussiert anstelle auf die Sicherung des sozialen Status (vgl. Schönig o.J.).

Nach der Maxime: „keine Rechte ohne Pflichten“ bzw „Fordern und Fördern“, werden Leistungen mit der Erwartung vergeben, dass sich der Leistungsempfänger aktiv an der Problemlösung beteiligt und insbesondere durch Verbesserung seiner Beschäftigungsmöglichkeiten die Chancen seiner Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft verbessert. Wird die Mitwirkung verweigert, kann dies zu Kürzungen oder zu einem Stopp der Leistungen führen.

Außerdem soll das System der auf kommunaler Ebene angesiedelten sozialen Dienstleistungen enger mit dem System der finanziellen Transferleistungen verzahnt werden. Somit soll ein neues Case- bzw. Care-Management entstehen. Dieses soll bestehende soziale Dienstleistungen wie: Beratung, Betreuung, Unterstützung, und Hilfeplanung, durch Instrumente wie Assessment (im Sozialamt), Profiling (im Jobcenter), Hilfevereinbarungen und Fallmanagement ersetzen oder ergänzten (vgl. Dahme/ Wohlfahrt 2011, S. 4-5). Diese neue Art des Förderns wird auch als Investitionen ins Humankapital bezeichnet.

Um auf den flexiblen Arbeitsmarkt zu reagieren, soll mit Hilfe von lebenslangem Lernen ein Berufswechsel einfacher werden.

Die Veränderungen im Sinne des schlanken Staates führte Giddens fort und forderte, neben dem New Public Management, auch eine Veränderung der Leistungstiefe des Staates was Sozialhilfe und Leistungen angeht.

Der Staat soll nach dem Prinzip der Subsidiarität eine Steuerungs- und Gewährleistungsfunktion übernehmen. Dies ist nicht zu vergleichen mit einem Rückzug des Staates aus den Sozialleistungen und einer Intensivierung des Leitbildes des schlanken Staates, sondern es fordert im Gegenteil eine bessere Betreuung und ein gutes Management der Sozialhilfe durch den Staat und gleichzeitig mehr Engagement und Eigenverantwortung der Bürger. Dies wird erreicht durch Investitionen in die vorher genannten Sozialleistungen.

2.2 Anthony Giddens Sicht auf die Familie

Für Giddens ist die Familie die grundlegende Einheit der Zivilgesellschaft. Die Belebung der Zivilgesellschaft ist ein wichtiges Element in den Vorschlägen zum Richtungswechsel des Dritten Weges (vgl. Giddens 1999, S. 86).

[...]

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Vom fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtstaat. Auswirkungen des Leitbildes des aktivierenden Wohlfahrtsstaates auf das Familienbild
Université
University of Münster
Note
2,3
Auteur
Année
2015
Pages
16
N° de catalogue
V296317
ISBN (ebook)
9783656945093
ISBN (Livre)
9783656945109
Taille d'un fichier
615 KB
Langue
allemand
Mots clés
wohlfahrtstaat, auswirkungen, leitbildes, wohlfahrtsstaates, familienbild
Citation du texte
Simon Radtke (Auteur), 2015, Vom fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtstaat. Auswirkungen des Leitbildes des aktivierenden Wohlfahrtsstaates auf das Familienbild, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/296317

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