Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB


Diploma Thesis, 2003

88 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abstract (Deutsch)

Abstract (English)

1. Definition, Struktur und Ziele von Asset-Backed-Securities
1.1 Struktur einer Asset-Backed-Securities-Transaktion
1.1.1 Einzweckgesellschaft
1.1.2 Trust Company
1.1.3 Originator
1.1.4 Ratingagenturen
1.2 Ziele und Gründe einer Asset-Backed-Securities-Transaktion

2. Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB
2.1 Bilanzielle Ziele von Asset-Backed-Securities-Transaktionen
2.2 Voraussetzung zur Möglichkeit der Bilanzverkürzung
2.2.1 Übergang des rechtlichen Eigentums
2.2.2 Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums
2.3 Besonderheiten beim Konzernabschluss
2.3.1 Prüfung der Konsolidierungsvoraussetzungen gem. § 290 HGB
2.3.2 Verbot der Einbeziehung
2.3.3 Verzicht auf Einbeziehung
2.4 Bedeutung für das Verhältnis Zweckgesellschaft und Originator
2.5 Ausblick und geplante Änderungen

3. Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach IAS
3.1 Bilanzverkürzung auf Ebene des Einzelabschlusses nach IAS 39
3.2 Besonderheiten beim Konzernabschluss
3.3 Bedeutung für das Verhältnis Zweckgesellschaft - Originator
3.4 Multi-Seller-Modell als Ausweg aus SIC 12
3.5 Ausblick und geplante Änderung

4. Vergleich der Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach IAS und HGB
4.1 Vergleich der Möglichkeiten der Bilanzverkürzung
4.1.1 Übergang des rechtlichen Eigentums
4.1.2 Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
4.2 Vergleich der Besonderheiten bei Konzernabschlüssen
4.3 Auswirkungen auf die Bilanzierung bei In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen

5. Fazit

Anhangverzeichnis

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Struktur einer Asset-Backed-Securities-Transaktion

Abbildung 2: Berwertungsstufen ABS bei Moody’s

Abbildung 3: Kostenvergleich der traditionellen und der ABS-Finanzierung

Abbildung 4: Diversifikation der Finanzierung

Abbildung 5: Entwicklung des amerikanischen und europäischen ABS-Marktes

Abbildung 6: ABS-Markt in Europa

Abbildung 7: Effekt der Bilanzverkürzung

Abbildung 8: Bilanz eines Originators und einer SPC nach Durchführung einer ABS-Transaktion bei Bilanzverkürzung

Abbildung 9: Bilanz eines Originators und einer SPC nach Durchführung einer ABS-Transaktion bei Bilanzverlängerung

Abbildung 10: Voraussetzungen zur Ausbuchung von Vermögensgegenständen gem. IAS

Abbildung 11: Bilanz eines Originators und einer SPC nach Durchführung einer ABS-Transaktion bei Bilanzverkürzung nach IAS

Abbildung 12: Bilanz eines Originators und einer SPC nach Durchführung einer ABS-Transaktion bei Bilanzverlängerung nach IAS

Abbildung 13: Auswirkungen einer ABS-Transaktion auf die Bilanz der Multi GmbH

Abbildung 14: Verbesserung ausgewählter Bilanzkennzahlen durch eine ABS-Transaktion

Abbildung 15: Auswirkungen einer ABS-Transaktion auf die Konzernbilanz der Multi GmbH

Abbildung 16: Veränderung der Bilanzwerte auf Konzernebene nach IAS und HGB

Abbildung 17: Darstellung der Veränderung auf Konzernabschlussebene durch die geplanten Gesetzesänderungen nach HGB und durch die geplanten Standardänderungen nach IAS im Vergleich

Abstract (Deutsch)

Für viele Unternehmungen, vor allem für mittelständische, ist es auf Grund von Basel II zunehmend schwieriger geworden Fremdkapital aufzunehmen. Die Kreditvergabekriterien sind verschärft worden, so dass es erheblicher Sicherheiten seitens der Unternehmungen bedarf, um einen kostengünstigen Kredit zu bekommen, vor allem für Unternehmen die Fremdkapital für die Überbrückung der Zeitspanne zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang benötigen. Die alternative Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital gestaltet sich dahingehend schwierig, dass der Markt für herkömmliche Wertpapiere momentan gesättigt. Dies zeigt sich vor allem in der Entwicklung des DAX in den letzten Monaten. Hinzu kommt, dass zusätzliches Eigenkapital teurer ist als Fremdkapital. Die herkömmlichen Finanzierungswege sind momentan nahezu ausgeschöpft.

Aus diesen Gründen kam es in Europa und besonders in Deutschland zu einem vermehrten Aufkommen von Asset-Backed-Securities. Entwickelt wurden die Asset-Backed-Securities in den U.S.A., wo sie sich enormer Beliebtheit erfreuen. Es lässt sich vermuten, dass die Eigenarten dieser Finanzierungsform historisch gesehen nicht vollständig konform zum deutschen Recht sind.

Auf Grund der aktuellen Entwicklungen ist es erforderlich, sich mit der Struktur und der Bilanzierung von Asset-Backed-Securities-Transaktionen nach HGB und IAS auseinanderzusetzen. Nach HGB deshalb, weil diese Finanzierungsform auch für den Mittelstand geeignet sein könnte (diese bilanzieren größtenteils noch nach HGB)[1]. Die Notwendigkeit für die Beschäftigung mit der Bilanzierung nach IAS zeigt sich darin, dass sie im Zuge der Globalisierung auch für deutsche Unternehmen an Bedeutung hinzugewinnen wird. Dies zeigt sich zum Beispiel daran, dass die EU bemüht ist wesentliche Merkmale der Bilanzierung nach IAS in das europäische Recht und damit in das deutsche zu integrieren. Damit soll der Übergang auf die IAS Bilanzierung für deutsche Unternehmen bei Ablauf des KapAEG erleichtert werden.

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird die Grundstruktur von Asset-Backed-Securities dargestellt, sowie die Voraussetzungen zur Bilanzierung gem. IAS und HGB untersucht und gegenübergestellt werden. Gezeigt wird die bilanzielle Behandlung von ABS-Transaktionen bei den Hauptbeteiligten einer Asset-Backed-Securities-Transaktion. Erläutert wird die Wirkungsweise der Asset-Backed-Securities-Transaktion an Hand verschiedener Beispielen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen steht die Frage, inwieweit sich eine Asset-Backed-Securities-Transaktion bilanziell nutzbringend für die Hauptbeteiligten durchführen lässt.

Abstract (English)

For many enterprises, especially for middle-sized ones, it has become more difficult to take up outside capital since the agreements of Basel II. The criteria for the allocation of credits have been intensified thus the Company needs enormous resources to receive an economical credit. This particularly affects enterprises which need outside capital for the temporary stopgap between the setting up of an invoice and the receipt of the payment. The alternative of taking up additional owner's equity results difficult because the market for ordinary securities seems to be satiated at the moment. This has exceedingly been shown in the development of the DAX in the last months. Furthermore, additional owner's equity is more expensive than outside capital. The ordinary ways of financing are nowadays nearly exhausted.

These are the reasons for the raising of Asset-Backed-Securities in Europe, especially in Germany in recent times. The Asset-Backed-Securities are extremely popular in the United States, where they have been developed a few years ago. By taking into consideration the historical background, we can assume that it might result difficult to adapt this form of financing adequately to the German law because it has been created in a distinct juridical context.

By taking into account the recent developments, it seems necessary to study the structure and balancing of Asset-Backed-Security transactions according to the HGB and the IAS. This form of financing seems to be interesting especially for the middle-class companies, which, to a great extend, still balance on the basis of the HGB[2] and therefore it is logical to examine this aspect. On the other hand the necessity to evaluate the balancing according to the IAS is shown in their growing importance for German companies within the process of globalization. This is shown, for example, in the efforts of the European Union to integrate the most important characteristics of the balancing according to the IAS into the European and consequently into the German law. This should facilitate the transition of German enterprises to IAS Standards when the actual KapAEG runs out.

In the following paper the basic structure of Asset-Backed-Securities will be described, and the conditions for the balancing according to the IAS and the HGB will be examined and compared. The treatment of ABS -transactions by the central figures of an Asset-Backed-Security transaction will be shown. Furthermore the mechanisms of Asset-Backed-Securities will be explained. In the center of attention will be the question, in how far an Asset-Backed- Security transaction can be realized profitably for the balance sheet of the central figures.

1. Definition, Struktur und Ziele von Asset-Backed-Securities

„Unter Asset-Backed-Securities versteht man die Verbriefung (Securitisation) von Vermögensgegenständen (Assets) durch die Emission von Wertpapieren (Securities) im Geld- und Kapitalmarkt oder durch Kredite“[3]. Das Ziel einer ABS-Transaktion ist „illiquide Vermögensgegenstände in liquide Mittel“[4] zu transferieren.[5]

Um dies durchzuführen, veräußert eine Unternehmung (Originator) einen Vermögensgegenstand, meist ein ausgesuchtes Forderungsportefeuille (zum Beispiel Lieferung und Leistung, Kreditkarten-, Telefon- oder Leasinggeschäften)[6], an eine, durch eine Drittgesellschaft gegründete, Special Purpose Company (Einzweckgesellschaft, SPC). Diese SPC refinanziert sich dann im Regelfall durch die Ausgabe von Wertpapieren oder durch Kredite, die durch die gekauften Forderungen besichert sind.[7]

Innovativ ist diese Finanzierungsform deshalb, weil sie im Gegensatz zur traditionellen Finanzierung über die Bilanz die Risiken der Zahlungsverzögerung, des Zahlungsausfalls und der Zinsänderung vom Originator auf die SPC überträgt. Als Folge kommt es zu einer Bilanzverkürzung, deren Ergebnis zu einer Verbesserung diverser Bilanzkennzahlen beim Originator führen kann.[8]

Auf die Akteure, die Struktur und die Ziele einer ABS-Transaktion gehen die folgenden Kapitel ein.

1.1 Struktur einer Asset-Backed-Securities-Transaktion

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Struktur einer Asset-Backed-Securities-Transaktion zeigt die folgende Grafik:

1.1.1 Einzweckgesellschaft

Eine Einzweckgesellschaft kauft vom Originator mittels eines Kaufvertrages das zu veräußernde Forderungsportefeuille an. Ihre Geschäftstätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf den Ankauf der Forderungen und der Refinanzierung aus der Ausgabe von Wertpapieren oder Schuldverschreibungen. Mit dem Erlös aus dem Verkauf der Emissionen (den eigentlichen Asset-Backed-Securities[9] ) können dann die für den Kauf aufgenommenen Kredite getilgt werden,[10] deshalb auch die Bezeichnung als Einzweckgesellschaft.[11]

Sie besitzt im Rahmen der Asset-Backed-Securities-Transaktion eine Schlüsselposition, denn ohne ihre Gründung wäre die Durchführung der Transaktion nicht möglich, da sich keine Trennung von Originator und dem zu veräußernden Forderungsportefeuille ergeben würde.[12] Dabei kommt der Eigenschaft, dass die SPC nicht zum Konsolidierungskreis des Originators gehören sollte, eine zentrale Bedeutung zu.[13]

Um den Konkurs der SPC vorzubeugen, wird diese von Ratingagenturen bezüglich ihrer "Insolvenzfestigkeit"[14] geprüft. Die Zahlungsfähigkeit der SPC sollte nicht von der fehlenden Bonität oder der Gefahr des drohenden Konkurses des Originators beeinflusst werden. Aus diesen Gründen ist die Geschäftstätigkeit der SPC auf das Halten von Aktiva beschränkt. Würde die SPC die Forderungen beleihen, so hätten andere Unternehmen im Konkursfall ein Anrecht auf die Forderung, das heißt die Investoren würden ihren Anspruch auf diese verlieren. Die Investition wäre mit einem erheblich höheren Risiko behaftet, welches zu einem schlechteren Rating führen könnte. Mögliche Investoren hätten somit eventuell weniger Interesse an einer Investition.[15]

1.1.2 Trust Company

Die 100% - Beteiligung an der SPC hält meist eine sogenannte Trust Company. In Deutschland handelt es sich dabei häufig um ein Kreditinstitut[16]. Dieses übernimmt die laufende Kontrolle und Überwachung der SPC[17] im Interesse der Investoren. In diesem Sinne prüft die Trust Company die Investor Reports des Originators und Investitionsmöglichkeiten für den überschüssigen Cash Flow. Im Konkursfall kümmert sich die Trust Company um die Weiterverwertung des Forderungsportefeuilles.[18]

1.1.3 Originator

Durch den sogenannten True Sale, das heißt völlige wirtschaftliche und rechtliche Eigentumsübertragung auf die SPC, haftet der Originator nur noch für den tatsächlichen Bestand der Forderungen[19]. Das Risiko des Forderungsausfalls und das Inkassorisiko sind vollständig auf die SPC ausgegliedert.[20]

Die Verwaltung und Eintreibung der Forderungen verbleibt meist beim Originator. So bleibt die ABS-Transaktion vom Schuldner unbemerkt (stille Zession). Meist verfügt die SPC nur über eine geringe Personal- und Betriebsmittelausstattung, so dass die Eigenverwaltung des Forderungsportefeuilles nicht möglich wäre. Der Originator erhält für die Forderungsverwaltung eine Aufwandsentschädigung von der SPC.[21]

Erfolgt die Bezahlung der veräußerten Forderungen, müssen diese bei der Verwaltung durch den Originator speziell gekennzeichnet werden, so dass sie von den nicht veräußerten Forderungen zweifelsfrei unterschieden werden können. Hierbei werden spezielle Anforderungen an die EDV des Originators gestellt. Er muss monatlich einen sogenannten Investor Report an die Investoren, die Trust Company und die Ratingagenturen senden.[22] Durch diese Aufgaben ist der Originator letztendlich auch an der Aufbringung des für die ABS-Transaktion notwendigen Cash Flow beteiligt.[23]

1.1.4 Ratingagenturen

Die Ratingagenturen entscheiden als "Anwälte der Investoren"[24] über den Erfolg der ABS-Transaktion. Sie schätzen das Risiko einer Investition in die von der SPC ausgegebenen Wertpapiere beziehungsweise Schuldverschreibungen ein. Dabei unterliegt die Risikoeinschätzung den folgenden Faktoren[25]:

- den Forderungen zugrundeliegende Geschäfte
- die Werthaltigkeit der Forderungen
- das Zahlungsverhalten der Debitoren
- die historischen Forderungsausfallraten
- die Risikokonzentration auf einzelne Schuldner, Wirtschaftsräume oder Länder

Sind diese Daten ausgewertet, so wird die Risikoeinschätzung bekannt gegeben. Die Bewertung ist abhängig von der Ratingagentur. Aus der folgenden Tabelle lassen sich beispielhaft die Ratingbewertungen der Agentur Moody‘s entnehmen[26]:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Aktualisierung der Bewertungen erfolgt auf Grund des Investor Reports. Insgesamt wird bei ABS-Transaktionen ein Aaa - Rating beabsichtigt[27]. Dieses ist meist zu erreichen, da die Ratingagenturen die Bonität der Forderungen unabhängig von der des Gesamtunternehmens beurteilen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die Bonitätsbeurteilung der Forderungen durch die einfachere Bewertbarkeit besser ausfällt als die des Gesamtunternehmens.[28]

Das Rating ersetzt bei ABS-Transaktionen die traditionelle Jahresabschlussanalyse. Die Jahresabschlussanalyse ist bei ABS zu zeit- und kostenintensiv.[29]

1.2 Ziele und Gründe einer Asset-Backed-Securities-Transaktion

Ziel ist es, die Forderungen vom Risiko des Originators zu lösen und als isoliertes Risiko am Kapitalmarkt zu verbriefen.[30]

Anlässe zur Bildung von ABS-Transaktionen können die folgenden sein:

- Liquiditätsverbesserung

Die Bezahlung für die veräußerten Forderungen erhält der Originator sofort nach Abschluss des Kaufvertrages mit der SPC. Noch bevor der eigentliche Debitor die Forderung beglichen hat.[31] Die so vorzeitig gewonnene Liquidität kann zur Vergrößerung des Unternehmenswachs-tums oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten benutzt werden.[32]

- günstige Refinanzierung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die günstige Refinanzierung kann sich dann ergeben, wenn der Zinssatz zuzüglich der Transaktionskosten der Wertpapiere der Einzweckgesellschaft geringer sind als die eigener Wertpapieremissionen oder die Aufnahme von Fremdkapital.

Dies ist dann der Fall, wenn die zu veräußernden Forderungen besser von den Ratingagenturen eingeschätzt werden als Emissionen des ganzen Unternehmens. In diesem Fall kann das Unternehmen von seinen Qualitätsforderungen profitieren, indem es sie als eigenes Risiko von seinem individuellen Risiko isoliert verkauft.[33]

- Diversifizierung der Finanzierungsquellen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

ABS-Transaktionen lassen sich ergänzend zu den bisherigen Finanzierungsformen anwenden mit dem Vorteil, dass sie den Verschuldungsgrad meist positiv beeinflussen.[34] Mit dieser Finanzierungsart ist es möglich, Finanzierungsquellen zu erweitern, ohne von Bankkrediten oder von der EK-Beschaffung abhängig zu sein. Speziell bei der EK-Beschaffung kann sich das Problem des gesättigten Kapitalmarktes ergeben, so dass durch die ABS-Finanzierung neue Möglichkeiten entstehen auf den Kapitalmarkt vorzudringen.[35] Abbildung 4 zeigt zusammenfassend die Möglichkeiten der Finanzmittelbeschaffung:

- Verbesserung der Eigenkapitalquote

Forderungen müssen, um den Zahlungsausfall vorzubeugen, entsprechend mit Eigenkapital abgesichert sein („Verlustauffanglinie“[36] ). Mit der Forderungsveräußerung kann die Verlustauffanglinie reduziert werden, wodurch die kalkulatorischen Eigenkapitalkosten gesenkt werden können.[37] Bei einer Investition in den Abbau von Verbindlichkeiten können sich bilanzielle Kennzahlen verbessern.[38]

- Bilanzentlastung

Aus der gewonnenen Liquidität entstehen dem Originator grundsätzlich zwei Möglichkeiten:[39]

1. Bilanzverkürzung durch die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten (kurzfristig durchführbar und wirksam)
2. Investition in die Ausweitung der Geschäftstätigkeit (langfristig durchführbar und wirksam)

Durch die Tilgung bestehender Verbindlichkeiten ist es möglich, gezielt Bilanzkennzahlen, die von Gläubigern und Anteilseignern[40] zur Unternehmensbeurteilung herangezogen werden, positiv zu beeinflussen.[41] Als Folge ergibt sich eine bessere Bewertung der Unternehmenslage, die auch dazu führen kann, dass weiteres Fremdkapital aufgenommen werden kann.[42] Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der bisherige Finanzierungsweg über Kreditinstitute bereits ausgeschöpft ist. Mit der ABS-Transaktion ergibt sich dann ein neuer Weg der Finanzmittelbeschaffung.[43]

Durch die alternative Investition in die Ausweitung der Geschäftstätigkeit ist es dem Originator möglich neue Gewinnpotentiale zu realisieren, die zu einem erhöhten Wachstum und damit zu einer besseren Ertragslage in den Folgejahren führen würden.[44]

- Steuerliche Gründe

Erfolgt mit der neugewonnenen Liquidität die Tilgung von Verbindlichkeiten, so verringern sich die Dauerschuldzinsen und damit die Bemessungsgrundlage der GewSt.[45] Dieser Vorteil ist nur eingeschränkt positiv zu sehen, da sich der steuerpflichtige Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für die ESt beziehungsweise KSt und GewSt um die wegfallenden Dauerschuldzinsen erhöht.[46] Der Vorteil für den Originator ist diesbezüglich zu prüfen.[47] In dem in Anhang 6 gezeigten Beispiel wirkt sich die Verringerung der Dauerschuldzinsen positiv auf den Jahresüberschuss, aber negativ auf die Gesamtsteuerlast aus. Bei steigender Tilgung der Verbindlichkeiten erhöht sich zusätzlich die Gesamtsteuerlast.[48] Dieses Beispiel verdeutlicht, dass bezüglich der steuerlichen Beurteilung der Einzelfall geprüft werden sollte.

- Verbesserung des EDV-Datenmaterials

An die EDV und an das Rechnungswesen werden hohe Anforderungen gestellt. Deshalb wird das Zahlenwerk des Originators glaubwürdiger und verlässlicher als vor der ABS-Transaktion, das ergibt sich daraus, dass nunmehr die Interessengruppen zweier Unternehmen - denen des Originators und der SPC - informiert werden müssen. Der Originator trägt eine besondere Verantwortung, die sich auf die Qualität des Rechnungswesen auswirkt.[49]

2. Bilanzierung von Asset-Backed-Securities nach HGB

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In den letzten Jahren hat die Beliebtheit von ABS, wie in Abbildung 5 und 6 erkennbar ist, in Europa und besonders in Deutschland zugenommen. Deutsche Beispiele für ABS-Transaktionen sind die Dresdner Bank, die Deutsche Bank und die Deutsche Telekom AG.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Daher ist es sinnvoll sich mit der Bilanzierung von ABS-Transaktionen nach dem HGB auseinanderzusetzen, insbesondere auch deshalb, weil die bilanzielle Behandlung von ABS-Transaktionen im Gegensatz zu den US-GAAP im HGB nicht speziell geregelt ist.[50] Als Grundlage für die Bilanzierung dient bei der Bilanzierung nach HGB das IDW RS HFA 8.

2.1 Bilanzielle Ziele von Asset-Backed-Securities-Transaktionen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Das bilanzielle Hauptziel ist die Forderungsausbuchung aus der Bilanz[51]. Dadurch kommt es zu einem Aktivtausch[52] und zu einer Bilanzverkürzung, wenn die neugewonnene Liquidität zur Tilgung von Verbindlichkeiten verwandt wird. Die Bilanzverkürzung würde zu einer Verbesserung von diversen Bilanzkennzahlen (Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad, Fremdkapitalquote) führen. Abbildung 7 stellt grafisch den Effekt der Bilanzverkürzung da.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Vermieden werden soll die bilanzielle Behandlung der ABS-Transaktionen als Darlehn. Hierbei käme es nicht zur Forderungsausbuchung. Die Folge ist eine Bilanzverlängerung.[53] Die Verbesserung von Bilanzkennzahlen könnte nicht realisiert werden.[54] Deshalb ist es wichtig, die Voraussetzungen zur Forderungsausbuchung im Sinne des HGB zu untersuchen.[55]

2.2 Voraussetzung zur Möglichkeit der Bilanzverkürzung

Wie einleitend erwähnt gibt es im Rahmen des HGB keine expliziten Vorschriften bezüglich der bilanziellen Behandlung von ABS-Transaktionen. Grundsätzlich gilt gem. § 240 HGB, dass jeder Kaufmann dazu verpflichtet ist, „das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden“ darzustellen.[56] Es sind solche Vermögensgegenstände und Schulden zu bilanzieren, aus denen der Kaufmann dauerhaft Chancen und Risiken trägt.[57]

Grundlage für die bilanzielle Behandlung von ABS-Transaktionen ist neben dem IDW RS HFA 8 das BFH - Urteil vom 10.12.82. Der Schlüssel zur Erfüllung des Hauptzieles liegt demnach in der Übertragung des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums, dem sogenannten True Sale.[58]

2.2.1 Übergang des rechtlichen Eigentums

Grundvoraussetzung für die rechtliche Eigentumsübertragung ist eine wirksame Veräußerung mittels eines rechtskräftigen Kausalgeschäftes.[59] Im Fall der ABS-Transaktion handelt es sich meist um einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB.[60] Nur so kann eine wirksame Forderungsabtretung gem. §§ 398 ff BGB entstanden sein.[61]

Die Veräußerung sollte so erfolgen, dass die SPC auf Dauer die Rechte eines Eigentümers gem. § 903 BGB ausüben kann. Dabei steht vor allem das Recht der SPC im Mittelpunkt, dass diese die Forderungen an Dritte veräußern kann. Als unbedenklich wird hierbei die stille Zession[62] gesehen, selbst dann, wenn der Originator eine Aufwandsentschädigung für die Verwaltung der Forderungen erhält.[63]

Beim rechtlichen Eigentumsübergang ist darauf zu achten, dass der Verkauf endgültig ist. Sämtliche Regressansprüche und Rückübertragungsmöglichkeiten der veräußerten Forderungen müssen ausgeschlossen sein.[64]

Einigen sich das SPC und der Originator auf die Bedingung, dass der Forderungsübergang erst dann gegeben ist, wenn das SPC eine bestimmte Anzahl von Schuldtiteln beziehungsweise Wertpapieren veräußert hat, so wird der Übergang des rechtlichen Eigentums verneint, solange die Bedingung nicht erfüllt ist.[65]

[...]


[1] vgl. Schemann-Teuber, D. 1. Teil (2001), S. 1

[2] see: Schemann-Teuber, D. lst part (2001), p. l

[3] Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 385

[4] Schneider, T. / Droste, M. (2002, S. 386

[5] vgl. Herrmann, H. in WISU H. 3, 1997, S. 223

[6] vgl. Schulte, R. in WiSt H. 3, 1995, S. 152

[7] vgl. Langner, S. in zfbf H. 11, 2002, S. 657

[8] Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 497

[9] vgl. Schulte, in WiSt H. 3, 1995, S. 152

[10] vgl. Ohl, H. (1994), S. 32

[11] vgl. Schulte, in WiSt H. 3, 1995, S. 152

[12] vgl. Ohl, H. (1994), S. 32

[13] vgl. Hüfner, P. in Die Bank H. 7, 1997, S. 433

[14] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 393

[15] vgl. Hüfner, P. in Die Bank H. 7, 1997, S. 434

[16] vgl. Herrmann, H. in WISU H. 3, 1997, S. 223

[17] vgl Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 396

[18] vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 503

[19] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 394

[20] vgl. Schulte, R. in WiSt H. 3, 1995, S. 152

[21] vgl. Hüfner, P. in Die Bank H. 7, 1997, S. 434

[22] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 394

[23] vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 502

[24] Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 500

[25] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 395

[26] vgl. Moody‘s (2003), S. 2

[27] vgl. Langner, S. in zfbf H. 11, 2002, S. 662

[28] vgl. Schulte, R. in WiSt H. 3, 1995, S. 154

[29] vgl. Langner, S. in zfbf H. 11, 2002, S. 663

[30] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 386

[31] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 403

[32] vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 519

[33] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 403

[34] vgl. Anhang 1

[35] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 403

[36] vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach-Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 497

[37] vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach-Gesellschaft in zfbf H. 6, 1992, S. 521

[38] vgl. Ohl, H. (1994), S. 241

[39] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 404

[40] vgl. Findeisen, K. in DB H. 9, 1998, S. 481

[41] vgl. Anhang 1

[42] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 404

[43] vgl. Schulte, R. in WiSt, H. 3, 1995, S. 153

[44] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 405

[45] vgl. Wiese, T. in BB, H. 34, 1998, S. 1718

[46] vgl. Anhang 2

[47] vgl. Geurts, M. in DB, H. 9, 1999, S. 452

[48] vgl. Anhang 3

[49] vgl. Schneider, T. / Droste, M. (2002), S. 405

[50] vgl. Findeisen, K. in DB H. 9, 1998, S. 483

[51] vgl. IDW RS HFA 8 in FN-IDW H. 11, 2002, S. 641

[52] Ausbuchung der Forderungen, Zufluss liquider Mittel auf Bankkonto

[53] vgl. Hultsch, C. in DB H. 42, 2000, S. 2131

[54] vgl. Anhang 4

[55] vgl. Findeisen, K. in DB H. 9, 1998, S. 481

[56] vgl. Wiese, T. in BB H. 34, 1998, S. 1714

[57] vgl. Findeisen, K. in DB H. 9, 1998, S. 483

[58] vgl. Beckscher Bilanzkommentar (1999), § 246 TZ 112

[59] vgl. Klunzinger, E. (2000), S.267

[60] vgl. Wiese, T. in BB H. 34, 1998, S. 1716

[61] vgl. Gehring (1999), S. 144

[62] d.h. der Forderungsverkauf wird vom Forderungsschuldner nicht bemerkt

[63] vgl. IDW RS HFA 8 in FN-IDW H. 11, 2002, S. 642

[64] vgl. ebenda

[65] vgl. Findeisen, K. / Roß, N. in DB H. 21, 1999, S. 1078

Excerpt out of 88 pages

Details

Title
Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB
College
University of Paderborn
Grade
1,3
Author
Year
2003
Pages
88
Catalog Number
V29655
ISBN (eBook)
9783638311182
File size
770 KB
Language
German
Keywords
Behandlung, Asset-Backed-Securities
Quote paper
Miriam Schulte (Author), 2003, Die bilanzielle Behandlung von Asset-Backed-Securities nach IAS und HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29655

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