"e-Democracy" in Deutschland. Chance für mehr Demokratie oder Verlust politischer Kontrolle?

Aktuelle Diskurse


Trabajo, 2015

21 Páginas, Calificación: 1,3

Ri Sa (Autor)


Extracto


Inhalt

Abbildungen

1 Einleitung

2 Definition von e-Democracy
2.1 Begriffsbestimmung und Bestandteile
2.2 e-Democracy im Kontext von e-Government

3 Stand der e-Democracy in Deutschland
3.1 Ausgangssituation
3.2 Aktueller Stand
3.3 Bewertung

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungen

Abb. 1 „Wähler und Nichtwähler bei Bundestagswahlen“

Abb. 2 (eigene Abb.): „e-Democracy im Kontext von e-Government“

Abb. 3: „Bürgerdialog in Zahlen“

1 Einleitung

Die deutsche Demokratie steckt in einem Dilemma. In kaum einer anderen westlichen Demokratie ist die Zahl der Nichtwähler1 und die Politikverdrossenheit in den vergangenen Jahrzehnten so stark angestiegen wie in Deutschland:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 „Wähler und Nichtwähler bei Bundestagswahlen“

Bei Landtags- und Kommunalwahlen sind die Ergebnisse ähnlich. Die Friedrich-Ebert-Stiftung, die sich in einer Studie mit diesem Problem befasst hat, appelliert an die politischen Entscheidungsträger und Parteien, „die entstandene Distanz und Entfremdung zwischen Politik und Bürgern“ zu verringern. Sie sollten wieder stärker auf die Interessen der Mehrheit der Bürger Rücksicht nehmen (GÜLLNER 2013:86). Die Schlagworte „Partizipation“ und „Transparenz“ haben Konjunktur.

Neu ist dies jedoch nicht. Schon der damalige Bundeskanzler Willy Brandt forderte in seiner Regierungserklärung, dass „wir mehr Demokratie wagen wollen, unsere Arbeitsweise öffnen und dem kritischen Bedürfnis nach Informationen Genüge tun […].“ Dies war 1969. Zwei Jahre nach Freischaltung des Farbfernsehens (PASUTTI 2012:42f).

Spätestens seit Anfang des Jahrtausends werden die „Neuen Medien“ als Allheilmittel angepriesen, da sie als barrierefreie, zeit- und kostengünstige Alternative die Chance zur umfassenden Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben in einer Demokratie bieten. Mehr Information, mehr Transparenz, mehr Bürgerbeteiligung, mehr Legitimation. Das Dilemma wäre entschärft. Mit der digitalen Revolution sah und sieht heute also auch so Mancher die Revolution unserer Demokratie bevorstehen. (SARCINELLI 2012:437-445)

Andere hingegen sehen unsere Demokratie nun erst recht in Gefahr. Es drohe der Verlust der repräsentativen Demokratie und der politischen Kontrolle. Anstatt nachhaltiger Entscheidungen führe die Dauermitsprache und die Zunahme der Anonymität zu kurzfristigen Entscheidungen sowie lähmenden Protest- und Blockadehaltungen. Es wird eine noch tiefere Spaltung der Gesellschaft befürchtet in Menschen, die am digitalen Zeitalter nicht teilnehmen können, in bloße, passive Rezipienten und in die, über finanzielle und intellektuelle Ressourcen verfügende, „Aktivbürgerschaft“, die die erweiterten Beteiligungschancen für ihre Interessen zu nutzen wissen. (ebd.)

Sind die Erwartungen an die revolutionäre Kraft des Internets realistisch? Sind wir auf dem Weg in eine elektronische Demokratie?

Um diese Fragen zu beantworten gibt die vorliegende Hausarbeit einen Überblick über den Stand der e-Democracy in Deutschland. Hierzu werden in Kapitel 2 die e-Democracy und ihre Bestandteile zunächst erläutert und wissenschaftlich eingeordnet um dann in Kapitel 3 auf Rahmenbedingungen und aktuelle Anwendungen von e-Democracy in Deutschland einzugehen. Mit Rücksicht auf die Vorgaben für diese Hausarbeit werden die Aspekte behandelt, die in Deutschland besonders diskutiert wurden und werden. Die anschließende Bewertung und ein Fazit runden die Ausführungen ab.

2 Definition von e-Democracy

Eine verbindliche Definition von e-Democracy existiert nicht. Im Übrigen auch keine einheitliche Schreibweise. Schon die Begriffszusammensetzung (zu deutsch: elektronisch und Demokratie) zeigt, dass wir uns in einem interdisziplinären Feld befinden: Politik- und Sozialwissenschaften, Wirtschaftsinformatik bzw. Verwaltungsinformatik, Rechtswissenschaften, Kommunikationswissenschaften – jede Disziplin befasst sich mittlerweile mit diesem Themengebiet und so existieren verschiedene Betrachtungswinkel.

Diese Hausarbeit beschränkt sich in der theoretischen (Kapitel 2) und praktischen (Kapitel 3) Darstellung auf die in der deutschen Literatur und in Deutschland bedeutsamsten Aspekte von e-Democracy.

2.1 Begriffsbestimmung und Bestandteile

Im Online-Verwaltungslexikon (www.olev.de) von Dr. Burkhardt Krems, Professor a.D. der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, werden mit e-Democracy Konzepte und Lösungen bezeichnet, „mit denen die Nutzung der elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten für die Beteiligung der Bürgerschaft an Regierung und Verwaltung angestrebt wird. Das umfasst die Beteiligung an der Diskussion von Programm- und Gesetzesvorschlägen bis hin zur Abstimmung in Wahlen über das Internet“.

MEIER versteht unter e-Democracy „die Unterstützung und Erweiterung der bürgerlichen Rechte und Pflichten in der Informations- und Wissensgesellschaft. Im Mittelpunkt stehen Partizipationsoptionen, die mit der Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien zeit- und ortsunabhängig ausgeübt werden können:

Einbezug der Citizen schon in frühen Abklärungs- und Planungsschritten durch die öffentliche Hand, verbesserte und auf die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Informations- und Diskussionspolitik, barrierefreier Webzugang bei elektronischen Abstimmungen und Wahlen, Bildung von Communities in unterschiedlichen öffentlichen Sektoren und für unterschiedliche gesellschaftliche Anliegen, Ausübung bürgerlicher Rechte auf allen kommunalen Stufen sowie Verbesserung des Politcontrollings durch geeignete Archivierungs- und Dokumentationssysteme.“ (2009:3f)

Aus beiden Begriffsbestimmungen lassen sich „Bürgerbeteiligung/-einbindung“ (Participation) und „Abstimmungen/Wahlen“ (Election / Voting) als Bestandteile bzw. Instrumente der e-Democracy ermitteln und werden daher im Folgenden genauer betrachtet.

e-Participation

e-Participation bezeichnet nach FRAEFEL et alt. die „Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Entscheidungsfindungsprozess mittels Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien“ (2012:414f). Es gibt eine Reihe von Beteiligungsformen, die einen verstärkten Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung oder auch zwischen Bürgern untereinander ermöglichen. Dabei kann unterschieden werden zwischen der Beteiligung „Top-down“ oder „Bottom-up“. Unter „Top-down“ versteht man staatlich organisierte/institutionalisierte Beteiligungsformen wie e-Konsultationen/e-Dialoge. „Bottom-up“ sind solche Verfahren, die von der Bevölkerung oder von Nicht-Regierungs-Organisationen initiiert werden. Beispiele sind e-Campaigning-Plattformen, das Verfassen eigener Beiträge und Kommentare in Internetforen oder Blogs und die Kontaktaufnahme zu Politikern im Social Web. (vgl. VOSS 2014)

e-Election / e-Voting

e-Election und e-Voting sind Begriffe für die Verwendung von Informationstechnologie bei Wahlen und Abstimmungen wie Volksbegehren. In Abgrenzung zur e-Participation geht es hierbei darum, zu einer oder zu mehreren Varianten seine eigene Beurteilung durch „ja“, „nein“ oder Stimmenthaltung kundzutun bzw. durch seine Wahl ein verbindliches Ergebnis herbeizuführen. Neben der zeit- und ortsunabhängigen Online-Abstimmung über das Internet ist hiermit auch insbesondere der Einsatz sogenannter Wahlcomputer oder elektronischer Wahlmaschinen in den Wahllokalen gemeint. (MEIER 2009:166f)

e-Parliament

Hiermit ist die Einbeziehung der Bürger in die parlamentarische Arbeit gemeint. Dies kann erfolgen etwa durch Diskussionsforen zu aktuellen Gesetzesvorhaben auf der Webpräsenz der Parlamente oder durch Live-Übertragungen aus dem Plenum. Häufig wird hierunter insbesondere die Möglichkeit aufgeführt, Petitionen elektronisch einzugeben. (ICT 2012:14f)

2.2 e-Democracy im Kontext von e-Government

Wenn von e-Democracy gesprochen wird, dann auch häufig von e-Government. Manchmal sogar in synonymer Verwendung. Dies rührt daher, dass es auch hier – ähnlich wie eingangs in Bezug auf e-Democracy erwähnt – keine einheitliche oder zumindest herrschende wissenschaftliche Definition gibt. Die Projektgruppe „BundOnline2005“ hat zur Definition von e-Government gar 14 Auslegungen aufgeführt (BUND ONLINE 2005). Nachfolgend eine eigene Auswahl:

Es fällt auf, dass seitens staatlicher Institutionen häufig die enge Auslegung von e-Government mit Blick auf eine Veränderung/Verbesserung der Verwaltungsprozesse verwendet wird. Es ist auch durchaus nachvollziehbar, dass hierauf bislang der Fokus liegt, denn die Angleichung an die informationstechnische Weiterentwicklung der Wirtschaft und Bevölkerung scheint unumgänglich und hier kann die Verwaltung deutliche Erfolge im Hinblick auf ihre Effizienz und Kundenorientierung erzielen. So zielt auch das im Jahr 2013 verabschiedete E-Government-Gesetz nur auf die elektronische Kommunikation der Verwaltung und die Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsdiensten ab.

Für die Einordnung vorliegender Arbeit in den Kontext und in das Modul e-Government im Master-Fernstudiengang der UNIKIMS wird jedoch die weite Auslegung favorisiert. „Government“ wird dabei übergreifend als „Verwaltung und Regierung“ verstanden, so dass hierunter auch die in Abschnitt 2.1 genannten Aspekte der e-Democracy fallen. Dies soll durch folgende eigene Darstellung veranschaulicht werden (auch hier kann keine vollständige Aufführung aller Bestandteile von e-Government erfolgen):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 (eigene Abb.): „e-Democracy im Kontext von e-Government“

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch noch eine dritte Betrachtungsweise gibt. Diese wird z.B. von Prof. Dr. phil. Simone Fühles-Ubach vom Institut für Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln vertreten, die die beiden Begriffe wegen ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen (e-Government = Transaktion als Abwicklung von Verwaltungsvorgängen / e-Democracy = Partizipation im Sinne eines demokratischen Prozesses) voneinander abgrenzt und lediglich eine Schnittmenge einräumt. (FÜHLES-UBACH 2005:76f)

3 Stand der e-Democracy in Deutschland

3.1 Ausgangssituation

Die Steigerung von Transparenz des Politikbetriebs und des staatlichen Handelns sowie eine stärkere Einbindung der Bürger in staatliche und kommunale Entscheidungsprozesse sind Forderungen, die keineswegs ein neues Phänomen der Web 2.0-Generation sind. Es sind Anliegen, die seit Jahrzehnten in regelmäßigen Abständen von unterschiedlichen Parteien und Interessengruppen an den modernen Staat herangetragen werden. Schon die Grundkonzeption zum Open Government von PARKS aus dem Jahr 1957 zielt auf soziale Akzeptanz des staatlichen Handelns durch Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten an der staatlichen und administrativen Willensbildung ab. (SECKELMANN/BAUER 2012:81f)

Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien wurde diese Diskussion mit Begrifflichkeiten wie Cyberdemokratie, Teledemokratie und Elektronische Demokratisierung in den 1990er Jahren angeheizt; und zwar kontrovers. Befürworter sahen einen neuen, echten Weg des demokratischen Dialogs sowie einfachere Möglichkeiten der Beteiligung und Teilhabe. Gegner sorgten sich um die Demokratie, da für sie das Internet zu „Politik im Unterhaltungsformat“ und einem elektronischen Populismus führe. (BEHLER 2001:2)

[...]


1 Anmerkung: Es gilt jeweils auch die weibliche Form.

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
"e-Democracy" in Deutschland. Chance für mehr Demokratie oder Verlust politischer Kontrolle?
Subtítulo
Aktuelle Diskurse
Universidad
University of Kassel
Calificación
1,3
Autor
Año
2015
Páginas
21
No. de catálogo
V298617
ISBN (Ebook)
9783656950240
ISBN (Libro)
9783656950257
Tamaño de fichero
872 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
deutschland, chance, demokratie, verlust, kontrolle, aktuelle, diskurse
Citar trabajo
Ri Sa (Autor), 2015, "e-Democracy" in Deutschland. Chance für mehr Demokratie oder Verlust politischer Kontrolle?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298617

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