Inklusion aus Kindersicht. Eine Beobachtungsstudie im Sportunterricht in der Grundschule


Master's Thesis, 2015

80 Pages, Grade: 2,4


Excerpt


Gliederung

1 Einleitung zur Inklusion im Sportunterricht
1.1 Motivation
1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
1.3 MethodischesVorgehen undAufbauderArbeit

2 Theoretisches Grundlagen zur Inklusion
2.1 Begriffsabgrenzung zur Behinderung
2.1.1 Behinderung
2.1.2 Lernbehinderung
2.1.3 Geistige Behinderung
2.2 Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Integration und Inklusion
2.3 Zusammenfassende Betrachtung der Bedeutung von Inklusion im Bildungssystem

3 Inklusion im Sportunterricht
3.1 Historische Entwicklung der Inklusion im Sportunterricht
3.2 Inklusion in der Sportdidaktik
3.3 Voraussetzungenfür einen InklusivenSportunterricht
3.3.1 Sportunterricht aus der Schülerperspektive
3.3.2 FallstudienzumVerhaltenvonSchülerimSportunterricht
3.4 Zusammenfassende Betrachtung der theoretischen Erkenntnisse zur Untersuchung des Verhaltens von nichtbehinderten Schülern im inklusiven Sportunterricht

4 Empirische Untersuchung zum Verhalten von nichtbehinderten Kindern iminklusivenSportunterricht
4.1 Theoretische Grundlage zurErhebung durch Beobachtung
4.1.1 Beobachtungsbogen
4.1.2 Ausgangslage
4.1.3 Beschreibung der Stichprobe
4.2 Durchführung und Auswertung der Beobachtung von nicht behinderten Schülern im inklusiven Sportunterricht
4.2.1 Darstellung der Ergebnisse
4.2.2 Auswertung der Ergebnisse
4.3 Interpretation und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Gestaltung inklusivem Sportunterricht

5 Abschlussbetrachtung undAusblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Darstellung der Differenzierung zwischen Exklusion, Seperation, Integration und Inklusion (2008)

Abbildung 2 Ausschnitte eines Werbespot der Aktion Mensch e.V. zum Thema Inklusion (2008)

Abbildung 3 Stufen der Bewegungserziehung, modifiziert von S. Köhn (nach Weichert, 2000, S. 206).

Darstellungsverzeichnis

Tabelle 1 Vergleich der Praxis von Integration und Inklusion. modifiziert nach S. Köhn; Heimlich, 2012, S. 14

Tabelle 2 Auswertung der Beobachtungsergebnisse

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung zur Inklusion im Sportunterricht

1.1 Motivation

„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die nochjeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genau so frei bleibt wie zuvor.“ (Rousseau, RGV, 1977,1, 6)

„Menschen, seid menschlich; dies ist eure erste Pflicht!“ Mit diesem Aufruf Rousseaus (1712-1778) in seinem Werk „Emile“, verfolgt der Autor drei Anlie­gen:

1. „Die Forderung nach einer subjektbezogenen, dem einzelnen Kind gerecht werdende Erziehung,
2. die Notwendigkeit, dieser Erziehung in humaner Weise zu entsprechen [-]“1,
3. „die Erziehung und Bildung der Kinder als einen demokratischen Prozeß zu verstehen und zu gestalten, in dem allen Kindern zujeder Phase ihrer Kindheit [...] ermöglicht wird, sich das gesamte kulturelle Erbe, das uns verfügbar ist, anzueignen und an der Gesamtheit des sozialen Verkehrs der Menschen untereinander uneingeschränktteilzuhaben“ (Feuser, 1991, S. 96f.).

Diese Zitate Rousseus, zitiert von Feuser, zeigen, dass es einerseits die „untrenn­bare Einheit von sozialer Gemeinschaft“ und andererseits die subjektorientierte „allseitige[n] Erziehung und Bildung aller ihrer Mitglieder“ (Ebd. S. 97 f.) in die­ser Gemeinschaft sind, die heute die Erziehung mit der Überschrift Inklusion ausmachen. Diese beiden Seiten umschreiben heute den pädagogischen Prozess der Zusammenführung von Kindern mit und ohne Behinderungen. „Eine Schule für alle“ ist die Forderung des 21. Jahrhundert.

Wie sich das insbesondere im Aufbau des Sportunterrichts gestalten kann, soll mit dieser Arbeit erörtert werden.

1.2 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit

Das Ziel der vorliegenden Masterarbeit ist es, anhand einer Beobachtungsstudie herauszufinden, welchen Blickwinkel Kinder im Grundschulalter auf den Umgang mit Inklusion, also mit der soeben genannten Zusammenführung, von behinderten und nicht behinderten Kindern haben. Da in fachwissenschaftlichen Kreisen Ei­nigkeit darüber herrscht, dass integrative oder inklusive Unterrichtung von Kinder mit und ohne Behinderung für alle Vorteile mit sich bringt, soll anhand einer Be­obachtungsstudie herausgestellt werden, wie dieser Ansatz aus den Augen der Kinder ohne Förderschwerpunkt gesehen wird. Die vorherrschende Literatur nimmt an, dass die Kinder durch Inklusion bessere soziale Kompetenzen erlernen, da durch das Lernen in heterogenen Gruppen, vorhandene Unterscheidungsmerk­male, wie das Geschlecht, der ethnische oder kulturelle Hintergrund sowie eine vorhanden Behinderung zur Selbstverständlichkeit werden.

Weiter soll beobachtet werden, ob der Sportunterricht durch die Einführung der Inklusion für Kinder ohne Behinderung Frustrationen durch individualisierten Unterricht hervorruft, da sich mit der Umsetzung der 2009 in Kraft getrete­nen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zahlrei­che neue Ziele und Aufgabenfelder , insbesondere für den Unterricht, im deut­schen Bildungssystem ergeben haben. Die UN-Konvention spricht von einem Unterricht für alle. Dieser soll erfolgen, indem Kinder aufgrund ihrer Behinderung barrierefrei und ohne Diskriminierung mit Kindern ohne Behinderungen unter­richtet werden sollen. Auf die Kinder ohne Behinderung wird dabei keine Rück­sicht genommen. Der Hauptblickpunkt sind die Kinder mit Behinderung oder be­sonderem Förderbedarf, die das Recht haben sollen, an einer Schule für alle unter­richtet werden zu dürfen. Die Vorgabe der UN-Konvention lautet, dass „Men­schen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die not-1wendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleich­tern“ und dass „in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden“ (UN-Konvention, 2008, §24, Abs. 2d und 2e). Geraten Kinder ohne Be­hinderung bei dieser Umsetzung in Vergessenheit, oder werden die Bedürfnisse, die gerade im Bereich der individuellen Förderung bei Kindern mit besonderem Förderbedarf besonders hoch sind, über die der gesunden Kinder gestellt, um der Inklusion gerecht zu werden.

Auch aktuelle Studien zum Thema Inklusion haben den Blick auf die Kinder mit Behinderungen. Da Inklusion aber auch für die Kinder ohne Behinderung eine Umstellung, vielleicht sogar eine Einschränkung bedeutet, vor allem aber etwas Neues darstellt, sollte der Blick dabei aufbeide Parteien gerichtet sein.

Zusammenfassend ergibt sich aus der genannten Problemstellung zur Inklusion folgende forschungsleitende Frage: Wie werden die Folgen der Inklusion in der praktischen Umsetzung von Kindern ohne Förderbedarf/Behinderung wahrge­nommen? Zur Beantwortung der Frage werden folgende Thesen aufgestellt.

These 1:

Die Zusammenführung uneingeschränkter und eingeschränkter Kinder im Schul­alltag fördert die soziale Kompetenz der Kinder.

These 2

Die Kinder ohne Behinderung erfahren keine Einschränkung oder Belastung durch die Kinder mit speziellem Förderbedarf.

These 3

Die Einstellung der Lehrperson beeinflusst die Wahrnehmung der Inklusionssitua­tion durch Kinder ohne Behinderung.

1.3 Methodische Vorgehen und Aufbau der Arbeit

Die gestellte Forschungsfrage soll durch die beidseitige Betrachtung der sowohl theoretischen Fundierung zum Thema Inklusion als auch der praktischen Ausge­staltung dieser am Beispiel des Sportunterrichts aufgezeigt werden. Die Analyse der Umsetzung von Inklusion im Sportunterricht erfolgt anhand der Methodik der offenen Beobachtung. Die reine offene Beobachtung ermöglicht dabei, anhand von Mimik und Gestik, körperlichen Verhalten und sozialen Interaktionen, so wie verbaler Umgang miteinander das Zusammensein der Schüler zu analysieren und zu bewerten.2

Die vorliegende Masterarbeit ist in fünf Teile gegliedert: Das theoretische Hinter­grundwissen gegliedert in den Bereich Inklusion und Sportdidaktik, die Beschrei­bung und Auswertung der Beobachtungsstudie sowie einer Zusammenfassung. Den ersten Teil bilden die Kapitel zwei und drei. Diese dienen dem Leser zum Aufbau des notwendigen Hintergrundwissens.

Das Kapitel „Theoretisches Hintergrundwissen zum Thema Inklusion“ soll dem Leser einen Einblick in die geschichtliche Entwicklung verschaffen. Weiter wer­den die Begriffe Behinderung, Lernbehinderung sowie geistige Behinderung er­läutert. Dies ist für diese Arbeit insofern von großer Bedeutung, als dass die beo­bachteten Inklusionskinder sowohl von psychischer als auch körperlicher Behin­derung betroffen sind. Dieser Teil der Arbeit soll eine Basis für die Beobach­tungsstudie schaffen Das Kapitel Sportdidaktik gibt einen Überblick darüber, welchen Einfluss die Ein­führung der Inklusion auf den Fachbereich Sportdidaktik hat und welche Vorkeh­rungen getroffen werden müssen. Neben diesen wird der inklusive Sportunterricht aufgezeigt. Weiter zeigt das Kapitel Unterricht aus der Schülerperspektive, zu­nächst theoretisch und weiter mithilfe verschiedener Studien die subjektive Sichtweise von Grundschülem im Sportunterricht auf. Dieser Abschnitt stellt ne­ben dem Kapitel Inklusion einen Kernteil des Informationspools dar.

Der zweite Teil der Arbeit, bestehend aus dem fünften und sechsten Kapitel be­schreibt und analysiert die Beobachtungsstudie, welche in der Gemeinschafts­grundschule durchgeführt wurde. Die Kinder werden vier

Wochen in ihrem Schulalltag von mir begleitet und beobachtet. Es wird dargelegt, inwiefern sich die Ausgangsthese bestätigt, dass durch Inklusion der soziale Um­gang der Kinder miteinander gefördert wird und das die Kinder ohne Förderbedarf keine Einschränkung erfahren. Weiter wird bestätigt, dass der Umgang und die Einstellung der Lehrperson eine große Rolle in dem im integrativen Sportunter­richt darstellt.

Das Kapitel Abschlussbetrachtung mit der Darstellung der Ausgangssituation, der gewonnenen Erkenntnisse und einem Blick in die Zukunft bildet den letzten Teil der vorliegenden Arbeit und gibt einen Ausblick sowie Empfehlungen für die wei­tere Umsetzung von Inklusion am Beispiel Sportunterricht aus dem Blickwinkel der Kinder.

2. Theoretische Grundlagen zur Inklusion

Im Folgenden werden die für die Arbeit relevanten Begriffe aufgezeigt und vonei­nander abgegrenzt. Im 21. Jahrhundert findet man zu den Themen Inklusion, Ex­klusion und Integration eine Vielzahl an Definitionsansätzen aus dem Bereich der Pädagogik. Diese Termini sind in zahlreichen nationalen sowie internationalen Publikationen der Bereiche Pädagogik, Sonderpädagogik, Soziologie etc. allge­genwärtig. Vor der Definition der Inklusion und Integration wird kurz der Begriff der Behinderung definiert, um die Diskussionen und Anwendung beider Begriffe besser einzuordnen und nachzuvollziehen. Im nächsten Schritt wird dann der Be­griff Inklusion von der Integration abgegrenzt und definiert, worauf die Verdeutli­chung der Inklusionsbedeutung folgt.

2.1 Begriffsabgrenzung zur Behinderung

Den Begriff „Behinderung“ hört man im allgemeinen Sprachgebrauch häufig pau­schal. Man kann davon ausgehen, dass die genaue Bedeutung bzw. die Art der Behinderung oft nicht bekannt ist, bzw. der Begriff ohne gewollte Präzisierung genutzt wird. Eine Literaturrecherche macht deutlich, dass viele Institutionen, Universitäten, Mediziner und Autoren bemüht sind einen Definitionsansatz für Behinderung in der Umgangssprache zu finden. Mit Umgangssprache ist in die­sem Fall der Sprachgebrauch unabhängig vom Gesetzestext im SGB IX gemeint. Allerdings gibt es bis heute keine allgemein verbindliche und wissenschaftlich festgelegte Definition von Behinderung, sondern eine Vielfalt von wissenschafts­und fachspezifischen Definitionsansätzen. Um festzustellen, ab wann ein Mensch als behindert gilt, werden im Folgenden einige Definitionen dargestellt.

2.1.1 Behinderung

Brockhaus unterteilt den Ausdruck in zwei Unterpunkte: „Definition von Behin­derung [und] Neues Verständnis von Behinderung.“ (Brockhaus, 2006a, S. 497) Demnach sind laut der Definition von Behinderung:

„Behinderte, Menschen, die in ihren physischen, intellektuellen und psychischen. Funktionsfähigkeiten nicht nur vorübergehend beeinträchtigt sind und einen indi­viduell spezifischen Unterstützungsbedarf haben, um selbstbestimmt und gleich­berechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können. Die rechtl. Feststellung von Behinderung erfolgt in Dtl. durch die Versorgungsämter.“ (Brockhaus, 2006a, S. 497)

Das Verständnis von Behinderung geht „[...] prinzipiell von Menschen als han­delnden Subjekten aus, die die Chance und das Recht zur Teilhabe (Partizipation) an relevanten Bereichen ihrer Gesellschaft und ihrer Umwelt haben. [...] Eine Behinderung wird nach der ICF-Definition als Beeinträchtigung der Funktionsfä­higkeit verstanden. Unterschieden werden dabei Beeinträchtigungen in drei Berei­chen:

1. Funktion (z.B. geistig/seelische sensorische Funktionen) und Struktur (z.B. des Nervensystems, der Augen und Ohren des menschlichen Orga­nismus);
2. Tätigkeiten (Aktivitäten) aller Art (z. B. Lernen und Wissensanwendung, Kommunikation, Mobilität);
3. Partizipation (Teilhabe) an unterschiedlichen Lebensbereichen (z.B. per­sönliche Versorgung, soziale Beziehungen, Bildung und Ausbildung, Er­werbsarbeit, soziales und staatsbürgerliches Leben).“ (Brockhaus, 2006a, S. 497f.)

In §2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist definiert, was Behinde­rung, Schwerbehinderung und gleichgestellte Behinderung bedeuten. „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von der Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“. (SGB IX, 2001, S.6)

Laut der Definition nach Prof. Dr. Quambusch liegen die Begriffe Behinderung und Krankheit im selben Ursprung. Beides sagt etwas über einen Zustand aus, der von der Norm des gesunden Menschen abweicht in unterschiedlicher zeitlicher Dauer. Demnach gilt eine Krankheit als Regelwidrigkeit, welche heil- oder be­hebbar ist. Im Gegenzug dazu gilt die Behinderung als Zustand, der deutlich schwerer bis gar nicht zu beheben und von längerer Dauer ist (Vgl. Quambusch, 2001, S.17).

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt eine der aktuellsten Definition. Die im Jahr 2001 verabschiedete „Internationale Klassifikation der Funktionsfähig­keit, Behinderung und Gesundheit“ kurz ICF geht, wie auch in der International Classification of Functioning, Disability, and Health aus dem Jahr 1980, von einer Dreigliedrigkeit aus, allerdings wurden sowohl die Begrifflichkeiten als auch ihre Definitionen geändert. Die Dreigliedrigkeit besteht heute aus den Begriffen Schä­digung, Aktivitätsbeeinträchtigung und Partizipationseinschränkung. (Vgl. WHO, 2001, S. 35 f.) Die Schädigung beschreibt die körperliche Störung. Die Aktivi­tätsbeeinträchtigung umfasst die Beeinträchtigung der funktionalen Gesund­heit durch Beeinträchtigungen von „Tätigkeiten aller Art“ (Fediuk, 2003, S.2) und ist somit individuell. Die Partizipationseinschränkung meint die Beeinträchtigung „von der Teilhabe an Lebensbereichen“ (Ebd.), wie beispielsweise der Bildung. Im Gegensatz zu den bisher dargestellten Definitionen bezieht die ICF Umwelt­faktoren wie Assistenz- oder Heilmittelbedarf, sowie personelle Faktoren wie das Geschlecht, das Alter und die Ethnie mit ein (Vgl. WHO, 2001, S.12f.). Damit entfernt sich die WHO von einer rein medizinischen Definition hin zu einem Kompromiss zwischen einer medizinischen und sozialen Vorstellung des Begriffs Behinderung.

Wie Eingangs erläutert gibt es keine einheitliche Definition über den Begriff. Deutlich wird allerdings in den hier vorgestellten Ansätzen, dass Menschen mit Behinderung aufgrund einer irreversiblen Beeinträchtigung, unabhängig von der Ursache, nicht in der Lage sind, am allgemeinen Alltags-, Schul- und Arbeitsleben teilzuhaben.

Da es im weiteren Verlauf der Arbeit zum einen um Kinder mit Lemstörungen und zum anderen um Kinder mit geistiger Behinderung geht, wird dieses kurz erläutert. Die Taubheit könnte einen weiteren aufgelisteten Aspekt darstellen, da aber unter dem Begriff Taubheit in der Regel der Hörverlust bekannt ist, werde ich diesen nicht weiter medizinisch erläutern.

2.1.2 Lernbehinderung

Der Begriff der Lernbehinderung ist entstanden aus der Geschichte des deutschen Hilfsschulwesens. Zur Zeit der Hilfsschulen, bis Mitte des 20. Jahrhunderts, wur­den Kinder mit besonderem Förderbedarf als debil, schwachsinnig, minderbegabt oder hilfsschulbedürftig beschrieben und bezeichnet. Der Begriff Lernbehinde­rung wurde in der Nachkriegszeit eingeführt und ist schon seit mehreren Jahr­zehnten heftig umstritten (Vgl. Theunissen 2008, S. 130). Eine eindeutige Defini­tion des Begriffs Lernbehinderung gibt es bis heute nicht. Vielmehr handelt es sich um einen Sammelbegriff für Schulversagen, dem sich durch unterschiedliche theoretische Zugänge genähert werden kann (Vgl. Werning, 2002, S. 134).

Laut Eser 2005 beschreibt Lernbehinderung ein multifaktoriell bedingtes bio- psycho-soziales Interaktions- und Kumulationsprodukt, welches in bestimmten Lernsituationen zu umfangreichen, schwerwiegenden und langandauernden Defi­ziten führt, so dass normabweichende Verhaltens- und Leistungsformen sichtbar werden. Dieses Verhalten betrifft in der Regel mehrere Lernbereiche und gilt dann als Behinderung, wenn man davon ausgehen kann, dass das Lernpensum nicht innerhalb von zwei Jahren dem Regelbereich anzugleichen ist (vgl. Eser 2005, S. 4). Lernbehinderung wird als eine Beeinträchtigung der Intelligenz dargestellt, welche jedoch nicht so schwerwiegend ist wie bei einer geistigen Behinderung und auch bis heute nicht medizinisch erfasst wird. Weiter wird eine Lernbehinde­rung meist nur unter dem schulischen Aspekt gesehen, so dass Hilfen dementspre­chend erst im Grundschulalter greifen können.

Lembehinderungen gehören zu umschriebenen Entwicklungsstörungen schuli­scher Fertigkeiten und werden laut der ICD-10 (Internationale statistische Klassi­fikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme3) wie folgt unter­schieden:

- Lese- und Rechtschreibstörung
- Isolierte Rechtschreibstörung
- Rechenstörung (Dyskalkulie)
- Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten
- Sonstige Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten
- Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten (nicht näher be­zeichnet)

„Es gibt kein eindeutiges Merkmal, das Lernbehinderung als eine in sich ge­schlossene Gruppe von Nicht-Lernbehinderten unterscheidet. Abgrenzungsprob­leme bestehen nicht nur gegenüber Schülern mit Lernschwierigkeiten oder mit Lernstörungen, sondern auch zu anderen Behindertengruppen wie zum Beispiel den Verhaltensstörungen und in Einzelfällen auch zu den geistigen Behinderun­gen. Eine Lernbehinderung ist dabei oft auch mit Verhaltensproblemen, Sprach- auffälligkeiten oder Hörbeeinträchtigungen verbunden und kann sich sekundär aus diesenprimären Beeinträchtigungen entwickeln“ (Baier 1982, S. 178).

Von einer Lernbehinderung wird also dann gesprochen, wenn über einen längeren Zeitraum eine Beeinträchtigung in einer oder mehreren schulischen Fähigkeiten vorherrscht.

Die Fähigkeiten des Kindes im Lesen, Schreiben und/oder Rechnen müssen für eine Diagnose deutlich unter dem des Altersdurchschnitts bzw. des Leistungs­stands sein (vgl. Leidner, 2012). Dies bedeutet, dass das Kind von seinem Intelli­genzquotienten her in der Lage wäre, die Fähigkeiten zu erlernen, eine andere Störungjedoch vorliegt, welche das Lernen verhindert bzw. beeinträchtigt.

2.1.3 Geistige Behinderung

Auch bei der genauen Definition der geistigen Behinderung findet man in der Li­teratur viele verschiedene Ansätze. Eine einschlägige ist, wie bei dem Begriff der Behinderung nicht zu finden.

Die Definition der American Association on Intellectual and Developmental Disabilities (AAIDD 2002) besagt, dass Menschen als geistig Behindert gelten, wenn der Intelligenzquotient (IQ) niedriger ist als 70-75, starke Einschränkungen im adaptiven Verhalten vorliegen und sich diese Bedingungen bereits vor dem 18. Lebensjahr manifestiert haben. Von einer geistigen Behinderung spricht man, wenn eine Verzögerung der kognitiv-intellektuellen Entwicklung oder ein herab­gesetztes Abstraktionsvermögen vorliegt. Oft kumuliert die geistige Behinderung mit der Beeinträchtigungen der sozialen und emotionalen Reife und kann verbun­den sein mit Autismus, Lernstörungen, Beeinträchtigung der Motorik und Sprache und / oder Fehlbindungen des Gehirns (vgl. ebd.). Die WHO (2012) definiert geis­tige Behinderung wie folgt: „Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant ver­ringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fä­higkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch ver­ringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu fuhren (beeinträchtigte so­ziale Kompetenz).“ Laut der ICD-10 ist die geistige Behinderung in verschiedene Grade der geistigen Behinderung einzuteilen. Diese lauten:

- Leichte geistige Behinderung (Intelligenzalter von 9 - unter 12 Jahre als Erwachsener)
- Mittelgradige geistige Behinderung (Intelligenzalter von 6 - unter 9 als Erwachsener)
- Schwere geistige Behinderung (Intelligenzalter von 3 - unter 6 als Erwach­sener)
- Schwerste geistige Behinderung (Intelligenzalter von unter 3 als Erwach­sener)
- Dissoziierte Intelligenz (Diskrepanz zwischen Fähigkeiten von mind. 15 IQ-Punkten)
- Andere geistige Behinderung (Beurteilung von Intelligenzminderung we­gen Beeinträchtigung nur schwer möglich bzw. unmöglich)
- Nicht näher bezeichnete geistige Behinderung (unzureichende Informatio­nen fur Kategorisierung)

2.2 Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Integration und Inklusion

Inklusion und Integration werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet. Um die wesentlichen Unterschiede der beiden Begriffe herauszuarbei­ten werden diese im Folgenden erst einzeln definiert um abschließend anhand einer vergleichenden Betrachtung die Unterschiede aufzuzeigen.

Integration

Der Bereich der Integration hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfah­ren. Das Integrationskonzept und die spezielle integrative Arbeit wird seit 1970 weiter ausgebaut (vgl. Lingenauber 2008, S. 106). Zielte damals der Begriff In­tegration nur auf „lernbehinderte und verhaltensgestörte Kinder sowie auf die Ge­samtschule“ ab, so umfasst er heute „uneingeschränkt sämtliche Lebensbereiche“ (Ebd.). Antreibende Kraft der Integrationsbewegung waren Eltern behinderter Kinder und Fachleute, die die Sonderpädagogik als kritisch ansahen. Das Wort Integration hat seinen Ursprung im Lateinischen von „integratio“ bzw. „integrare“ und bedeutet Ergänzung, Erneuerung, Wiederherstellung eines Ganzen.

Der Begriff Integration bezeichnet die Eingliederung von behinderten Menschen, also die Eingliederung von normabweichenden, folglich behinderten oder verhal­tensauffälligen Kindern in eine homogene Gruppe. Ein Ziel der Integrationsbewe­gung ist das Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten in der Ge­sellschaft zur Normalität werden zu lassen, beginnend in der Schule. Feuser um­schreibt Integration als ein Idee vom Erhalt bzw. der Wiederherstellung gemein­samer Lebens- und Lernfelder fur behinderte und nichtbehinderte Menschen. Die Erweiterung der Entwicklungsmöglichkeiten soll dabei im Sinne und im Wollen aller Beteiligten sein. Für Feuser bedeutet Integration aus pädagogischer Sicht, dass alle Kinder, ob mit oder ohne Behinderung, in Kooperation miteinander un­terrichtet werden können. Wichtig ist dabei, dass alle Kinder auf ihremjeweiligen

Entwicklungsniveau nach Maßgabe ihrer momentanen Wahmehmungs-, Denk- und Handlungskompetenzen spielen, lernen und arbeiten. Das Unterrichtsziel da­bei soll für alle Kinder dasselbe sein (vgl. Feuser 2001, S. 25). „Integration ist kooperative Tätigkeit im Kollektiv.“ (ebd.).

Zusammengefasst ist Integration als eine Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichts­form zu verstehen, die Menschen mit Behinderungen und / oder speziellen För­derbedarf in den Schulalltag der Kinder ohne Behinderung einbindet. Integrative Pädagogik ist der fachwissenschaftliche Bereich, der die Einbeziehung dieser Kinder theoretisch fundiert.

Inklusion

Im Gegensatz zur Integration strebt die Inklusion danach, dass Kinder mit Behin­derungen nicht in eine bestehende Gruppe eingebunden werden, sondern als na­türlicher Bestandteil dieser gesehen werden. Der Begriff Inklusion4leitet sich vom lateinischen Wort includere ab und bedeutet „einschließen, umzingeln und beinhalten“.5Das Wort Inklusion (engl. inclusion) stammt aus dem „angloameri- kanischen Sprachraum“ (Theunissen 2005, S. 13) und entspringt einer politischen Bewegung in den USA der 1970er Jahre, bei welcher Menschen mit Behinderung öffentlich für ihre Rechte, „gesellschaftliche Teilhabe“ und die „Anerkennung [...] als Bürger“, protestierten. Mit dieser politischen Bewegung wurde der Grundstein der Inklusionsbewegung gesetzt (Vgl. ebd. S. 14.).

Durch die UNESCO-Konferenz von 1994 in Salamance mit dem Thema „Päda­gogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität“ ist der Begriff Inklusion auch in Deutschland präsent. Die Hauptaussage dieser „Salamanca Erklärung“ ist das Recht jedes Kindes auf Bildung. Als Meilenstein der Inklusion ist die UN­Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 zu sehen, mit deren Unterzeich­nung im Jahr 2009, sich die Unterschreiberstaaten zu einer Umsetzung der inklu­siven Beschulung verpflichten.

Fasst man die Entwicklungsmodelle des Schweizer Heilpädagogen Bürli (1997, S.

55 f.) und der österreichischen Heilpädagoginnen Wilhelm & Bintinger (2001, S.

45) zusammen, so hat man fünf historische Phasen der Inklusion:

- Exklusion: Kinder mit Behinderung sind von einer gemeinsamen Beschu­lung ausgeschlossen.
- Separation: Behinderte Kinder besuchen eigene abgetrennte Bildungsein­richtungen.
- Integration: Behinderte Kinder besuchen mit sonderpädagogischer Unter­stützung Regelschulen oder so genannte Förderschulen.
- Inklusion: „Eine Schule für alle“ (Sander, 2002). Der Unterricht findet in einer heterogenen Gemeinschaft an Regelschulen statt. Die Individualität der Schüler wird gefördert und geschätzt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Darstellung der Differenzierung zwischen Exklusion, Separation, Integration und Inklusion

Abbildung 1 verdeutlicht die Entwicklungsmodelle von Bürli und Wilhelm & Bintinger. Die bunten Kugeln symbolisieren die Menschen mit Behinderungen. Die Grünen Kugeln stellen die bestehende Gruppe vermeintlich gesunder Men­schen dar und der diese umfassende Kreis ein System wie beispielsweise die Schule. Die Integration von Menschen setzt die vorherige Exklusion, also Aus­grenzung dieser voraus und ereignet sich in Form der konzentrierten Einbindung des exkludierten Teils in die Gesamtheit. Laut Hinz 2004 stellt die Exklusion ei­nen Zustand dar, in der Personen aus einem bestimmten System ausgeschlossen werden. So wurden körperlich oder geistig beeinträchtigte Kinder aus dem Bil- dungs- und Erziehungssystem ausgeschlossen. Geht man von dieser Definition aus, liegt die Unterscheidung zur Inklusion in der vorhergehenden Exklusion.

Die Separation bewirkt eine Separierung und Konzertierung bestimmter Gruppen von Menschen nach ihren Fähigkeiten und Eigenschaften in einem eigenen sepa­raten System. Auf das Bildungssystem bezogen bedeutet dies spezielle Förder­schulen für Kinder mit individuellem Förderbedarf. Kinder die den Leistungsstand der Regelschulen nicht erfüllen können werden in speziellen Einrichtungen unter­richtet. Wenn man das heutige Schulsystem in Deutschland betrachtet, erkennt man dass wir uns auf der Ebene der Segregation befinden. Das Konzept der In­tegration arbeitet, wie bereits beschrieben, mit den entgegengesetzten Mitteln der Separation. Ziel ist es, Menschen einzubeziehen, die durch Exklusion und Segre­gation ausgeschlossen waren. Für die Schule bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderungen in den Schulunterricht eingebunden werden (Vgl. Hinz 2004).

Der Begriff der Inklusion sieht alle Menschen als gleichberechtigt und bezieht von Beginn an alle Teile in eine heterogene Gesamtheit ein. Der Inklusionsgedan­ke beginnt nicht nach der Exklusion, sondern greift dieser voraus. Selektive Maß­nahmen sind im Rahmen der Inklusion zu keiner Zeit gerechtfertigt. Laut Boban und Hinz bedeutet Inklusion Veränderung und einen nicht endenden Prozess von gesteigertem Lernen und zunehmender Teilhabe aller Schüler. Inklusion wird als ein Ideal gesehen, nachdem alle Schulen streben sollen. Die Heterogenität der Schüler soll dabei geschätzt und im Unterricht effektiv und ohne Diskriminierung genutzt werden. Es soll nicht zwischen behindert und nicht-behindert unterschie­den werden, sondern die Heterogenität und die Vielfalt sollen positiv wertge­schätzt werden. Inklusion stellt dabei ein Ideal dar, nach welchem die Schulen und außerschulischen Institutionen streben sollen. Momentan ist in Deutschland eine inklusive Umsetzung im Schulsystem sichtbar, welche mit der Absicht versehen ist, die Teilhabe für alle Beteiligten einer Schulgemeinschaft zu erhöhen. Boban und Hinz gehen dabei aber nicht davon aus, dass Inklusion nie vollständig erreicht werden wird. Eine inklusive Schule muss immer in Bewegung sein und offen da­für, sich den Individualitäten anzupassen. (Vgl. Boban & Hinz, 2003, S. 10).

Der Pädagoge Andreas Hinz definiert die Inklusion als einen allgemeinpädagogi­schen Ansatz. Dieser Ansatz basiert laut Hinz auf den Bürgerrechten und gibt so­mit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe. Für die Teilhabe am allgemeinen Leben ist das individuelle Un­terstützungsbedürfnis zugesichert, aber uninteressant für die Integration. Auf das Schulwesen bedeutet dieser Ansatz, dass alle Kinder einen uneingeschränkten Zugang zur allgemeinen Bildung, dem sozialen außerschulischen Umfeld und allgemeinen Kindergärten erhalten. Weiter zeigt Hinz die Aufgaben der Institutio­nen auf, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen. Jeder Mensch ist dabei selbstverständliches Mitglied der Gesellschaft, Klasse und Gemeinschaft (vgl. Hinz 2006, S.97).

Nach Feuser stellt Inklusion einen „Zustand einer Ganzheit“ dar, der erst durch integrative Arbeit hergestellt werden kann (Feuser 2008, 98). Das Konzept der Inklusion muss nach Booth 2009 als ein Prozess betrachtet werden, der niemals endet und mit dem sich ständig neu auseinander gesetzt werden muss (vgl. Booth 2009, S. 41). Damit Inklusion von Menschen mit Behinderung funktionieren kann, müssen die betroffenen Menschen als ein Teil unserer Gesellschaft angese­hen werden - einer Gesellschaft, die sich dadurch auszeichnet, vielfältig und ver­schieden zu sein (vgl. ebd., S. 42). Um diese Akzeptanz zu erreichen, ist es nötig, dass nicht nur die Unterschiede der Menschen gesehen, sondern auch ihre „Gleichheit“ erkannt wird (ebd., 44). Die Aktion Mensch e.V., welche deutsch­landweit die größte und private Förderorganisation ist, mit dem Hauptziel der Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft, erklärt vereinfacht und präzise den Inklusionsgedanken in einem Werbespot:

1 „was natürlich beinhaltet, dass auch Menschen mit „Behinderung“ „als selbstreferentielle und ganzheitlich integrierte Persönlichkeiten]“ verstanden werden, „die nicht defekt- und abwei­chungsspezifisch atomisiert werden, um wieder normalisiert1 zu werden“.

[...]


1vgl. beispielsweise Themenschwerpunkte der Zeitschrift „Inklusion Online“ 02/2009 und 02/2011

2

Zur besseren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Arbeit durchgehend das männliche Genus verwendet, womit beide Geschlechter gemeint sind.

3Weltweit anerkanntes und wichtiges Diagnoseklassifikationssystem der Medizin der WHO

4Anm. : Aufgrund der Thematik dieser Arbeit wird Inklusion nur unter dem Aspekt von Menschen mit Behinderung betrachtet. Generell betrifft sie alle Menschen bzw. Gruppen, die von der Gesell­schaft ausgegrenzt werden.

5Vgl.: Latein-Deutsch includere, verfügbar unter: http://www.latein-deutsch- woerterbuch.de/verb/includere.html, Zugriff am: 25.12.14

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Details

Title
Inklusion aus Kindersicht. Eine Beobachtungsstudie im Sportunterricht in der Grundschule
College
University of Münster  (Sportwissenschaft)
Grade
2,4
Author
Year
2015
Pages
80
Catalog Number
V298828
ISBN (eBook)
9783656951582
ISBN (Book)
9783656951599
File size
938 KB
Language
German
Keywords
Sport, Inklusion, Sportunterricht, Integration, Behinderung, Grundschule, Primarstufe, Untericht, Beobachtung, Beobachtungsstudie, UN-Konvention, Kinder, Kindersicht, Perspektive, Blickwinkeln, Förderschwerpunkt, individuelle Förderung, Frustration, Studie, inklusiver Unterricht
Quote paper
Senta-Maria Köhn (Author), 2015, Inklusion aus Kindersicht. Eine Beobachtungsstudie im Sportunterricht in der Grundschule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/298828

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