Das Tafelgüterverzeichnis des deutsch-römischen Königs in der Forschung


Trabajo de Seminario, 2004

19 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Das Tafelgüterverzeichnis in der Forschung des 20. Jahrhundert
2.1. Vorbemerkung zur Überlieferung
2.2 Johannes Hallers „Versorgungsplan eines jungen Königs
2.3. Heinrich Dannenbauer und das „Testament Friedrichs I.“
2.4. Carlrichard Brühl und die „Bestandsaufnahme bei Regierungsantritt eines Staufers
2.5. Hans H. Kaminsky und die „Bestandsaufnahme für Lothar III.“
2.6. Walter Schlesinger und „der große Umritt Friedrich Barbarossas“
2.7. Jan Paul Niederkorn und die „Aufteilung der Datierung: Zwei staufische Herrscher“
2.8. Erkia Eisenlohr und die paläographische Einordnung in die Zeit Friedrichs I.

3. Zusammenfassung und Wertung der Forschungsansätze

1. Einleitung

Seit gut 80 Jahren diskutiert die Forschung die Datierung einer Handschrift, die seit 1917 in der Universitätsbibliothek Bonn unter der Signatur „S. 1559“ aufbewahrt wird. Sie enthält eine Aufzählung von Abgaben verschiedener Wirtschaftshöfe an die königliche Tafel und beginnt mit den Worten „Iste sunt curie que pertinent ad mensam regis Romanorum“. Als Tafelgüterverzeichnis (TGV) des römischen Königs ist dieser Teil des Codex in die Forschung eingegangen. Georg Matthei war 1877 der erste, der sich an eine Datierung dieses Fragments wagte. Er ordnete es ins 11. Jahrhundert ein - eine These, die knapp 50 Jahre unbestritten bleiben sollte, bis Johannes Haller mit einem Aufsatz[1] eine Diskussion entfachte, die bis heute nicht beendet ist.

Die vorliegende Arbeit möchte die bisherige Forschung seit Haller zusammenfassen und beurteilen. Primär geht es dabei um die Datierungsversuche in den verschiedenen Forschungsansätzen; denn auf ihnen beruhen die Schlüsse der Historiker über Zweck, Auftraggeber und Überlieferung des TGV, also die Schlüsse auf die Motive für seine Existenz: Aspekte, die für die vorliegende Arbeit meist von geringerer Bedeutung sind, außer wenn sie für die Nachvollziehbarkeit des Datierungsansatzes benötigt werden.

Ganz ausgeklammert bleiben soll die Dissertation von Caroline Göldel[2]: Im Unterschied zu allen anderen Ansätzen, die das TGV als ein Dokument der Wirtschaftsgeschichte des deutschen Königtums werten, deutet Göldel es nämlich als ein eher symbolisches Dokument im Zusammenhang mit dem Königskanonikat in der Aachener Stiftsgemeinschaft – ein Ansatz der sich nach heutigem Stand der Dinge in der Forschung wohl kaum durchsetzen wird.

Durch seine Einmaligkeit bot das TGV vielen Historikern breiten Raum für viele Datierungsansätze. Einige wurden im Laufe der Zeit durch neue Erkenntnisse hinfällig. Es bleibt jedoch fraglich, ob das Geheimnis um die Entstehung dieses einzigartigen Verzeichnisses jemals gelüftet wird.

2. Das Tafelgüterverzeichnis in der Forschung des 20. Jahrhunderts

2.1. Vorbemerkung zur Überlieferung

Das TGV findet sich in einem wohl unvollständigen Quaterino (ca. 35 x 23 cm), deren Schrift bis Erika Eisenlohrs Untersuchungen[3] auf Ende 12. / Anfang 13. Jahrhundert datiert wurde. Es enthält den Schlussteil eines Nekrologs des Aachener Münsterstifts, einige Urkunden Friedrich I. und Papst Hadrian IV., Reliquienverzeichnisse, ein Zinsverzeichnis der Brüder von St. Marien sowie das genannte Verzeichnis, mit dem sich diese Arbeit befasst.

Inhaltlich lässt sich einschränken, in welchem Zeitraum das Schriftstück verfasst worden ist: Der 23. Mai 1174 als Ausstellungsdatum einer Urkunde Friedrichs I. und der 27. Juli 1215 geben den Rahmen, „da im Lektionsordo [das in dieser Handschrift überliefert ist, d. Verf.] als Datum der Translation Karls d. Gr. noch der Tag seiner Heiligsprechung erscheint (29. Dez.) und nicht – wie in späteren Verzeichnissen – der Tag der feierlichen Vollendung des Karlsschreins unter Friedrich II. (1215 Jul. 27).“[4]

Eine weitere Eingrenzung lässt sich durch den Vergleich mit einem Chartular des Marienstifts aus dem Jahr 1192 herleiten: Demnach kann die gesamte Handschrift nicht nach diesem Chartular entstanden sein.[5]

Da jedoch unklar ist, ob es sich bei der Handschrift des TGVses um die Abschrift einer Vorlage handelt, wird aus diesen allgemeinen Vorüberlegungen nur deutlich, dass das TGV vor dem Jahr 1192 entstanden sein muss. Genauere Datierungsansätze sollen im Folgenden vorgestellt werden.

2.2. Johannes Hallers „Versorgungsplan eines jungen Königs“

Johannes Haller ist der erste Historiker, der das TGV in das 12. Jahrhundert eingeordnet hat.[6] Seit der ersten Untersuchung des Fragments durch Matthäi[7] wurde es in der Forschung als Überlieferung aus der Frühzeit Heinrichs IV. (also aus dem 11. Jahrhundert) betrachtet. Obwohl die Arbeit Matthäis später von anderen Historikern kritisiert wurde (z.B. von Georg Waitz[8] ) - seine Datierung stellten sie nicht in Frage.

Haller greift in seiner Arbeit den Datierungsansatz Matthäis auf und widerlegt ihn in mehren Punkten.[9] Die Datierung ins 12. Jahrhundert ist seither in der Forschung unumstritten.

Entscheidend für seine Argumentation ist Hallers These zur Entstehung des TGV, die auf folgenden Voraussetzungen aufbaut:

1. Der Titel rex Romanorum, mit dem das Verzeichnis eingeleitet wird, taucht zwar schon im 11. Jahrhundert auf, wird aber erst im 12. Jahrhundert gebräuchlich.[10]
2. Verschiedene im Verzeichnis genannte Güter gingen dem Kaiser im späten 11. Jahrhundert nachweislich verloren. Sie tauchten erst in der Stauferzeit wieder in Urkunden auf; einige wurden erst in den 80er Jahren des 12. Jahrhunderts von Kaiser Friedrich I. beansprucht, nachdem dieser seine Politik in Italien geändert hatte.[11]
3. Verschiedene lombardische Besitztümer im TGV konnten sich nach 1180 nicht mehr in unmittelbarem Reichsbesitz befunden haben: Die Geldforderungen des Kaisers könnten sich laut Haller allerdings aus Schutzversprechen des Herrschers gegenüber den lokalen Eliten herleiten. Außerdem könnte es sein, dass der Kaiser im Jahr 1188 nach dem Tod des Grafen Humbert einige Gebiete in der Lombardei für das Reich behalten hat.[12]

Demnach wäre das Verzeichnis 1188 oder später entstanden.

Haller sucht nun nach einem historischen Zusammenhang für die Entstehung des Fragments in eben dieser Zeit und findet einen Anhaltspunkt im Begriff des rex romanorumm: Friedrich I. wurde 1169 zum Kaiser gekrönt. Das Verzeichnis spricht aber vom rex Romanorum. Deshalb bringt er es mit dessen Sohn Heinrich VI. in Verbindung, der „wie kein früherer König bei Lebzeiten des Vaters [also des römisch-deutschen Kaisers]“[13] als Mitregent in die Regierungsgeschäfte eingebunden war. Seit 1185 lässt sich eine Kanzlei des jungen Königs nachweisen, zu deren Unterhalt die aufgeführten Höfe Abgaben geliefert haben könnten. Haller vermutet, „der Schreiber des Verzeichnisses habe eine Übersicht der Güter aufstellen wollen, die zum Unterhalt des jungen Hofes aus der Gesamtmasse des Königgutes ausgeschieden waren. [...] Dies sind die Höfe, die zur Tafel des Königs – im Unterschied von der des Kaisers – gehören.“[14]

Zusammenfassend sieht Haller im TGV einen Plan, wie der Hof des jungen Königs nach seiner Vermählung mit Konstanze von Sizilien finanziert worden sein könnte: „Weit entfernt, eine Übersicht über den Bestand des Reichsgutes zu irgendeiner Zeit zu liefern, will es lediglich die Güter angeben, deren Leistungen zum Unterhalt des neuen Hofes im Hinblick auf die bevorstehende Verheiratung des jungen Königs in Aussicht genommen sind.“[15]

[...]


[1] Johannes Haller, Das Verzeichnis der Tafelgüter des Römischen Königs in: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere Geschichte 45 (1924), S. 48-81; ND Johannes Haller, Abhandlungen zur Geschichte des Mittelalters, Stuttgart 1944, S. 196-232

[2] Caroline Göldel, Servitium Regis und Tafelgüterverzeichnis: Untersuchung zur Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte des deutschen Königtums im 12. Jahrhundert, Sigmaringen 1997

[3] Erika Eisenlohr, Paläographische Untersuchungen zum Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs (Hs. Bonn UB S. 1559), in: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 92 (1985), S. 5-74; vgl. Punkt 2.8. dieser Arbeit.

[4] Carlrichard Brühl/Theo Kölzer, Das Tafelgüterverzeichnis des römischen Königs, Köln/Wien 1979, S. 1f

[5] Brühl/Kölzer, S. 2

[6] Haller, s. Anm. 1

[7] Georg Matthäi, Die Klosterpolitik Kaiser Heinrichs II., Ein Beitrag zur Geschichte der Reichsabteien, Göttingen 1877

[8] Georg Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Band 8, Kiel 1878, ND Darmstadt und Graz 1955, S. 231

[9] vgl. zur Argumentation Haller, S. 197-203

[10] Haller, S. 203

[11] Haller, S. 204-219

[12] Haller, S. 220-226

[13] Haller, S. 227

[14] Haller, S. 227

[15] Haller, S. 232

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Das Tafelgüterverzeichnis des deutsch-römischen Königs in der Forschung
Universidad
Humboldt-University of Berlin
Curso
Proseminar
Calificación
1,7
Autor
Año
2004
Páginas
19
No. de catálogo
V29915
ISBN (Ebook)
9783638313117
Tamaño de fichero
496 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Tafelgüterverzeichnis, Königs, Forschung, Proseminar
Citar trabajo
Matthias Thiele (Autor), 2004, Das Tafelgüterverzeichnis des deutsch-römischen Königs in der Forschung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29915

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