Gibt es ein demokratisches Defizit in der EU?


Trabajo Escrito, 2004

18 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Was genau ist die Europäische Union und wie kam sie zu Stande ?
1.1 Europa - was ist das ?
1.2 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union
1.3 Zusammenfassung

2. Demokratie - Begriff, Entwicklung, Merkmale und Bedingungen
2.1 Begriff
2.2 Entwicklung der Demokratie
2.3 Merkmale und Bedingungen einer Demokratie
2.4 Zusammenfassung

3. Gibt es ein Demokratiedefizit in der Europäischen Union ?
3.1 Welche Entscheidungen werden in der Europäischen Union getroffen ?
3.2 Wer trifft diese Entscheidungen ?
3.3 Demokratiedefizit auf institutioneller Ebene
3.4 Werden die Voraussetzungen eines demokratischen Gemeinwesens erfüllt?
3.4.1 Kongruenzbedingung
3.4.2 Identitätsbedingung
3.4.3 Reversibilitätsbedingung
3.4.4 Zuordnungsbedingung
3.4.5 Zusammenfassung

4. Lösungsansätze zur Beseitigung des Demokratiedefizits
4.1 Möglichkeiten einer Beseitigung des institutionellen Demokratiedefizits
4.2 Wie können die Demokratievoraussetzungen erfüllt werden ?
4.3 Zusammenfassung und Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

"Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, ausgenommen alle anderen."1 Dieses Zitat von Winston Churchill bringt ein durchaus wichtiges Problem auf einen konkreten Punkt. Es macht deutlich, dass Demokratie schwierig und unverzichtbar zugleich ist. Zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit und auch der Gegenwart belegen, dass es wohl keine Alternative zu dieser Staatsform gibt. Nicht umsonst wurde in Artikel 20 Abs.1 des deutschen Grundgesetzes die Demokratie als Verfassungsgrundsatz fest verankert und eine Änderung dieses Grundsatzes für unzulässig erklärt.2

Gleichermaßen hat sich Deutschland in Art. 23 Abs. 1 GG zur Verwirklichung eines vereinten Europas und der Entwicklung der Europäischen Union (EU) verschrieben und beruft sich dabei u.a. auf eine europäische Verpflichtung zur Einhaltung demokratischer Grundsätze. In wieweit spielen diese „leicht dahergesagten“ demokratischen Grundsätze bei der Entwicklung der EU tatsächlich eine Rolle ?

Meine Hausarbeit widmet sich genau dieser Problematik und soll aufzeigen, ob ein im allgemeinen als „Demokratiedefizit“ bezeichnetes Missverhältnis innerhalb der EU besteht.

Hierzu bedarf es zunächst einer Klarstellung, was genau die EU ist und als welche Art Bündnis sie sich überhaupt versteht. Nur zu oft werden in den Medien und in den tagtäglichen Unterhaltungen europäisch relevante Begriffe miteinander vermengt und mit teils unterschiedlichen Inhalten gefüllt.3 Eine kleine Reise durch die europäische Geschichte im Kapitel eins soll Klarheit bringen, wie und warum die Entstehung und Entwicklung der EU vonstatten ging und welche Bedeutung sie heute unter Berücksichtigung einer zunehmenden Globalisierung für die Menschen hat.

Um ein demokratisches Defizit lokalisieren zu können, sind grundlegende Kenntnisse der Demokratielehre notwendig. Denn nicht überall, wo Demokratie drauf steht, ist auch wirklich Demokratie drin. Ein gutes Beispiel hierfür liefert uns die ehemalige DDR, die sich in ihrem Namen zwar mit einer demokratischen Legitimation schmückte, jedoch in Wirklichkeit eine mitunter grausame Diktatur war. Die Entwicklung der Demokratie wie wir sie im Europa von heute als selbstverständlich erachten, ihre Merkmale und Bedingungen, all das soll im zweiten Kapitel beschrieben werden.

Nach Schaffung dieser Grundlagen ist zu klären, ob und in welchem Umfang ein demokratisches Defizit innerhalb der EU tatsächlich besteht. Gleichzeitig gilt es zu klären, auf welchen Ebenen Missverhältnisse vorhanden sind und wie die Menschen in Europa sie tatsächlich wahrnehmen. All dieser Probleme widmet sich das dritte Kapitel.

Ob und in wieweit eine Demokratisierung des europäischen Einigungsprozesses möglich ist, diese Frage soll im vierten und letzten Abschnitt geklärt werden. Es sollen mögliche Lösungsvorschläge zur Beseitigung des Demokratiedefizits aufgezeigt werden und ein kleiner Ausblick in die Zukunft Europas gewagt werden.

1. Was genau ist die EU und wie kam sie zu Stande ?

1.1 Europa - was ist das ?

Grundsätzlich betrachtet ist Europa ein geografischer Begriff, der den vom Atlantik bis zum Ural reichenden Kontinent beschreibt. Der europäische Gedanke findet seinen Ursprung in den Grundideen der abendländischen Kultur und des Christentums. Seine Werte bestehen aus der Grundüberzeugung von Freiheit und Selbstverantwortung des Menschen, Humanität und Bindung an das Recht als Richtschnur für soziales Verhalten und die Autonomie des wissenschaftlichen Denkens und die Beherrschung der Natur durch Erforschung ihrer Gesetze. Der Begriff Europa hat sich jedoch innerhalb der letzten 50 Jahre immer mehr auch zu einem Synonym für die politische Einigung der Länder dieses Kontinents entwickelt - der so genannten Europäischen Union (EU).

1.2 Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Union

Die konkrete Verwirklichung des Gedanken eines vereinten Europas nahm ihren Anfang nach dem Ende des zweiten Weltkrieges und hatte in erster Linie die dauerhafte Erhaltung des Friedens und einen ausgewogenen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zum Ziel.4 Aufgrund der schrecklichen Erfahrungen zweier vorangegangener Weltkriege und den bestehenden Feindschaften in Europa sollte mittels einer gemeinsamen Identität auf internationaler Ebene ein immer enger werdender Zusammenschluss der europäischen Völker vollzogen werden.5

Allen Anfang nahm der europäische Einigungsgedanke in dem Bestreben Frankreichs, die Produktion von Kohle und Stahl Deutschlands und Frankreichs unter einem gemeinsamen Dach zu organisieren und anderen europäischen Staaten den Beitritt zu diesem Zusammenschluss zu ermöglichen.6 Die Motive Frankreichs liegen auf der Hand. Kohle und Stahl waren die wichtigsten Schlüsselfaktoren für die deutsche Kriegsindustrie im ersten und zweiten Weltkrieg. Mittels einem von den Mitgliedsstaaten unabhängigen und supranationalen Aufsichtsorgan wollte man die Kontrolle über diese beiden Industriezweige aus den Händen eines einzelnen Landes nehmen und eine mögliche neue Kriegsgefahr von vornherein bannen. Mit dem am 18. April 1951 unterzeichneten Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) wurden somit die Weichen für eine tiefgehende Zusammenarbeit und ein friedliches Europa gestellt. Die Gründerstaaten waren neben Deutschland und Frankreich auch die Beneluxländer und Italien.

Verbunden mit diesem Zusammenschluss war die Übertragung von hoheitlichen Aufgaben und Rechten an ein internationales Gremium. Dieses Gremium setzte sich u.a. zusammen aus einer s.g. „Hohen Behörde“, die der Vorläufer der heutigen „Kommission“ war. Sie bestand und besteht nach wie vor aus Mitgliedern, die zwar von den Regierungen ihrer Herkunftsländer benannt werden, in Ihrer Willensbildung von ihrem Mitgliedsstaat jedoch völlig unabhängig sind. Kopf des Gremiums und zugleich oberste Entscheidungsinstanz wurde der Europäische Rat, der sich aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedsstaaten sowie dem Kommissionspräsidenten zusammensetzt. Ebenfalls Teil dieses Gremiums war die Parlamentarische Versammlung (heute Europäisches Parlament) sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Die Weiterentwicklung des europäischen Gedanken vollzog sich mit den am 25. März 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur Sicherung und zum Ausbau des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts und der zur friedlichen Nutzung der Atomenergie geschaffenen Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM).

Das in 1957 getroffene „Abkommen über die gemeinsamen Organe der Europäischen Gemeinschaften“ und der „Fusionsvertrag“ von 1965 bewirkten eine Verschmelzung der drei Gemeinschaften zu den s.g. Europäischen Gemeinschaften. 1977 wurde mit dem Europäischen Rechnungshof ein zusätzliches Instrument zur Kontrolle der einzelnen Organe geschaffen.

Die Gemeinschaften erweiterten sich 1973 um Dänemark, Großbritannien und Irland sowie 1981 um Griechenland. Portugal und Spanien wurden 1986 aufgenommen und nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 vollzog sich mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik auch die gleichzeitige Integration dieses Gebietes in die europäische Gemeinschaftsordnung. Der damit ausgelöste Zerfall des kommunistischen Ostblocks eröffnete nunmehr die Chancen für eine gesamteuropäische Einigung.

Die eigentliche „Europäische Union“ wurde 1992 mit dem Maastrichter Vertrag geboren. Mit diesem Vertrag wurde „eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“ einberufen.7 Dieser Unionsvertrag erweiterte die bisherigen Bereiche der Zusammenarbeit immens, insbesondere in den Teilbereichen der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilich und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen. Diese Bereiche werden auch als zweite und dritte Säule der EU bezeichnet. Die erste Säule besteht aus den Europäischen Gemeinschaften, die aus dem EGKS, der EWG und der EAG hervorgegangen sind. Sie wird seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 nur noch als „Europäische Gemeinschaft“ (EG) bezeichnet. Seit Gründung der Europäischen Union 1992 erfuhr der Einigungsprozess einen rasanten Verlauf. So traten 1995 die Länder Österreich, Schweden und Finnland bei. Zum 1. Mai 2004 vergrößerte sich die Union nochmals um 10 Länder auf ihren derzeitigen Stand von 25 Mitgliedern. In den nächsten Jahren werden sich der Union höchstwahrscheinlich weitere Staaten anschließen.

1.3 Zusammenfassung

Nachdem nunmehr die Geschichte sowie die Motive der Entstehung der EU ausführlich beleuchtet wurden, kann festgehalten werden, dass mit dem Unionsvertrag von 1992 ein Staatenverbund zur Verwirklichung einer immer engeren Union der staatlich organisierten Völker Europas begründet wurde.8 Seit dem Vertrag von Maastricht findet eine Transformation von einem intergouvernementalen Regime mit hauptsächlich wirtschaftlichen Kompetenzen zu einem supranationalen Regime mit weiterreichenden Kompetenzen statt.9 Die Feststellung, ob mit der EU etwa ein föderalistischer Bundesstaat oder eben ein supranational organisierter Staatenverbund geschaffen wurde, ist von enormer Bedeutung bei der Frage, welchen Legitimationsquellen sich die EU bedienen muss. Das es für solch einen freiwilligen Zusammenschluss demokratischer und souveräner Nationalstaaten in der Geschichte bisher kein Beispiel gegeben hat, ist die Frage, welche demokratischen Legitimationskriterien und Maßstäbe man zu Grunde legen soll, nicht ganz einfach. Um diese Frage dennoch beantworten zu können, bedarf es zunächst einiger Vorkenntnisse bezüglich Demokratie und Legitimität. Das nächste Kapitel soll hierzu gewisse Grundlagen vermitteln.

2. Demokratie - Begriff, Entwicklung, Merkmale und Bedingungen

2.1 Begriff

Das Wort Demokratie findet seinen Ursprung in der griechischen Sprache und ergibt sich aus den Wortteilen „demos“ für „Volk“ und „kratein“ für „herrschen“. Am treffendsten erklärt man Demokratie mit „Volksherrschaft“. Sie setzt die Freiheit und Gleichheit aller Bürger voraus und leitet sich von der Forderung ab, dass nach dem Willen des Volkes regiert wird.

2.2 Entwicklung

Die ersten Grundzüge der Demokratie entwickelten sich in den Stadtstaaten des alten Griechenlands. Jedoch konnte man dort von einer Freiheit und Gleichheit aller Menschen noch keineswegs sprechen, da die Sklaverei ein grundlegender Faktor für das Funktionieren des wirtschaftlichen und sozialen Lebens war. Die moderne Demokratie erwuchs zunächst aus den calvinistischen Glaubenskämpfen des 17. Jahrhunderts und basiert auf den Grundlagen des Schriftstellers und Philosophen Jean-Jacques Rousseau. In seiner Schrift „Der Gesellschaftsvertrag“ von 1762 betrachtet er den Staat als eine freiwillige Vereinigung aller „Einzelwillen“ zu einem „Gesamtwillen“ und geht von einer Souveränität vom Volke aus.

2.3 Merkmale und Bedingungen

Was genau eine Volksherrschaft auszeichnet, darüber findet man in der Literatur zum Teil unterschiedliche Ansätze. Eine Demokratie zeichnet sich grundsätzlich durch das Vorhandensein einer Verfassung aus, die auf Gewaltenteilung beruht. Diese demokratische Verfasstheit politischer Gemeinwesen basiert grundlegend auf einer Abgrenzung des politischen Raumes, der Ermöglichung politischer Kommunikationsprozesse und eines Bewusstseins für Zugehörigkeit und Gemeinsamkeit.10

Im wesentlichen kennzeichnet sich Volkssouveränität dadurch, dass die Ausübung jeglicher staatlicher Macht einer Legitimation durch das Volk bedarf. Dies geschieht in erster Linie dadurch, das die Personen, die für einen Staat handeln, unmittelbar oder mittelbar durch das Volk bestimmt, also gewählt werden. Politische Entscheidungen sind dann legitim, wenn und weil sie den Willen des Volkes wiederspiegeln. Diese Perspektive einer „Herrschaft durch das Volk“ bezeichnet man als „input-orientierte Legitimation“. Im Gegenzug dazu exsistiert eine weitere Dimension der demokratischen Selbstbestimmung, die von einer „Herrschaft für das Volk“ ausgeht. Politische Entscheidungen sind legitim, wenn und weil sie auf wirksame Weise das allgemeine Wohl im jeweiligen Gemeinwesen fördern. Man spricht auch von einer „output-orientierten Legitimation“.11

Diese als „Kongruenzbedingung“ bezeichnete Identität bzw. Deckungsgleichheit zwischen Herrschaftsobjekten und Herrschaftssubjekten12 ist eine elementare Voraussetzung für das Funktionieren eines demokratischen Gemeinwohls.

[...]


1 Zitat von Winston Churchill.

2 Siehe Art. 79 Abs. 3 GG

3 Herdegen, Matthias, Europarecht, 2002, S. 1, Rdnr. 1.

4 Ronge, Frank, Legitimation durch Subsidiarität. 1998: S.18.

5 Siehe Präambel des EG-Vertrages.

6 Siehe dazu: Herdegen, Matthias, Europarecht, 2002, S. 37.

7 Herdegen, Matthias, Europarecht, 2002, S. 42 Rdnr. 48.

8 BverfGE 89, 155 , 10 (s.g. „Maastricht-Urteil“).

9 Fuchs, Dieter, Das Demokratiedefizit der EU und die politische Integration Europas...,2002: S.1.

10 Trenz, H.-J./Klein,A./Koopmans,R.,Bürgerschaft, Öffentlichkeit und Demokratie in Europa, 2003:S.8.

11 Scharpf, Fritz W., Regieren in Europa - Effektiv und demokratisch ?, 1999, S.16.

12 Zürn, Michael, Über den Staat und die Demokratie im Mehrebenensystem, in PVS 1996 37:1 S.39.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Gibt es ein demokratisches Defizit in der EU?
Universidad
University of Applied Sciences Berlin
Curso
Europäisches Staats- und Verfassungsrecht
Calificación
1,0
Autor
Año
2004
Páginas
18
No. de catálogo
V29926
ISBN (Ebook)
9783638313216
ISBN (Libro)
9783638789455
Tamaño de fichero
451 KB
Idioma
Alemán
Notas
Dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand
Palabras clave
Gibt, Defizit, Europäisches, Staats-, Verfassungsrecht
Citar trabajo
Christian Quellmalz (Autor), 2004, Gibt es ein demokratisches Defizit in der EU?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29926

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