"Corporate Downsizing" aus der Sicht der deontologischen Theorie nach Rawls und Kant

Welche moralische Bedeutung hat der Einzelne in der Unternehmensentscheidung?


Trabajo, 2015

24 Páginas, Calificación: 1,0

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition Corporate Downsizing

3 Stand der Diskussion
3.1) Utilitarismus
3.1.1) Theorie
3.1.2) Anwendung
3.2) Libertärer Gedanke
3.2.1) Theorie
3.2.2) Anwendung

4. Deontologie
4.1) Gerechtigkeit nach John Rawls
4.1.1) Theorie
4.1.2) Anwendung 1: Intuition der Fairness
4.1.3) Anwendung 2: Zwei Prinzipien der Gerechtigkeit
4.2) Die Würde des Menschen nach Kant
4.2.1) Theorie
4.2.2) Anwendung 1: Universalisierungstest
4.2.3) Anwendung 2: Zweckformel
4.2.4) Case study: Volkswagen

5 Fazit

6 Literatur

1 Einleitung

„Aus betriebswirtschaftlicher Sicht steht das Potential und nicht die Person des betroffenen Arbeitnehmers im Vordergrund“ (Marr, S.7 Z.22 f.)

Dieses Zitat scheint die radikal wirtschaftliche Seite des Corporate Downsizings – des umfangreichen Stellenabbaus zur Profitsteigerung – gut zusammenzufassen.

Doch wie sieht die moralische Sicht auf diese Problematik aus?

Und vor allem: Wie können die wirtschaftliche und die moralische Sicht, wenn sie sich als unterschiedlich herausstellen sollten, im Sinne der Unternehmensethik vereinbart werden?

Um diese Themen zu betrachten, wird im zweiten Kapitel zunächst eine umfangreichere Definition des hier betrachteten Corporate Downsizings gegeben.

Die grundlegende Frage der vorliegenden Arbeit lautet, wie diese Management-maßnahmen ethisch zu beurteilen sind – welche Personen dabei in Erwägung gezogen werden müssen und welche Theorien sich am besten anbieten, um einen guten moralischen Rahmen zu bilden. Der aktuelle Stand der Diskussion, wenn auch vielleicht nicht ganz so umfangreich besprochen wie andere Bereiche der Unternehmensethik, hat verschiedene Argumente für und wider das Downsizing gefunden. Die wichtigsten Ansätze, die sich herauskristallisieren, lassen sich dem Utilitarismus, dem libertären Gedanke und der Deontologie nach Rawls und Kant zuordnen.

Um einen generellen Überblick bereitzustellen, werden alle Ansätze kurz beschrieben, der Fokus dieser Arbeit liegt jedoch auf der deontologischen Theorie. Dafür gibt es zwei Gründe.

Zum einen ist der Ansatz in der vorhandenen Literatur noch relativ wenig beschrieben. Zum anderen ist er meiner Meinung nach gerade in diesem Sachverhalt von großer Bedeutung: Es handelt sich hier um ein Dilemma, bei dem in besonderem Maße zum Nutzen einiger ein großer persönlicher Schaden für wenige Individuen entsteht.

Die utilitaristische Sicht legt den Fokus nicht auf das Schicksal des Einzelnen sondern auf das der Masse und auch in der libertären Theorie scheint es weniger um beteiligte Personen als um ein Geflecht an Verpflichtungen zu gehen. Da aber in diesem Fall die Gefahr besteht, dass einzelne Personen auf intuitiv unmoralische und ungerechte Weise behandelt werden, liegt der Fokus dieser Arbeit auf der Untersuchung des moralischen Einflusses auf Einzelpersonen. Am besten eignen sich hierbei die deontologischen Theorien nach Rawls und Kant: Rawls, da er eine differenzierte Theorie der Gerechtigkeit entfaltet und Kant, da er den grundlegenden Respekt für jeden Menschen begründet.

Im Folgenden wird zu jedem Ansatz die systematische Theorie kurz erläutert und anschließend auf den Fall des Downsizings angewendet.

Kapitel 3 bietet einen generellen Überblick über die Diskussion in Bezug auf den Utilitarismus und den libertären Gedanken und ist im Vergleich allgemeiner.

Dies lässt genug Raum für eine umfangreiche Analyse und Anwendung der Moraltheorien nach Rawls und Kant in Kapitel 4. Ein Praxisbeispiel zeigt, wie diese Ansätze im Unternehmen durchgesetzt werden können.

2 Definition Corporate Downsizing

Beim Corporate Downsizing handelt es sich um das Entlassen vieler Arbeiter und ganzer Abteilungen von Unternehmen zum Zwecke der Profitsteigerung. Wichtig zur Abgrenzung ist, dass die Entlassungen nichts mit der mangelnden Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers zu tun haben. Sie dienen dem reinen Abbau der Stellen und dem daraus folgenden Einsparen der entsprechenden Zahlungen. Der Einzelne ist dagegen machtlos.

Um die moralische Relevanz der Sachlage hervorzuheben, soll in dieser Arbeit das Corporate Downsizing unter bestimmten Umständen betrachtet werden, die die Entscheidung meiner Meinung nach überhaupt erst moralisch fragwürdig machen.

Einige Argumente, die das Corporate Downsizing als unproblematisch beschreiben, beziehen sich darauf, dass Arbeitnehmer schnell einen neuen Arbeitsplatz finden und keinen großen Schaden nehmen, sondern sogar vom Wechsel profitieren.[1] Dies ist in Einzelfällen sicherlich richtig und hier könnte man die Praxis wahrscheinlich als moralisch unbedenklich einstufen.

Der häufigere und meiner Meinung nach moralisch problematischere Fall des Downsizings hat jedoch andere Voraussetzungen. Diese sollen den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit bilden:

Am häufigsten vom Downsizing betroffen sind wenig qualifizierte Arbeitnehmer, häufig Fabrikarbeiter (vgl. Orlando S.1). Diese haben Schwierigkeiten, eine neue Arbeitsstelle zu finden, auch da aufgrund der Entlassungswelle viele Arbeiter gleicher Qualifikation im gleichen Gebiet auf Arbeitssuche sind. Zusätzlich haben diese Arbeiter häufig nicht die Möglichkeit, sich finanziell ausgiebig abzusichern, und sind daher in ihrer Existenzgrundlage von regelmäßigem Einkommen abhängig.

Sozialsysteme, die diese Einbußen ausgleichen, sind nur in wenigen Ländern vorhanden.

Wichtig an der Konzeption und entscheidend für eine differenzierte Analyse ist die Annahme, dass die entlassenen Arbeitnehmer tatsächlich betroffen sind und nicht nur von einer Arbeitsstelle zur nächsten wechseln.

3 Stand der Diskussion

Erst seit kurzem ist die Frage des Downsizings ins Interesse der Wirtschaftsökonomen gerückt. Seit circa 20 Jahren gibt es nun einige fundierte Anwendungen und Diskussionen philosophischer Theorien, die den Sachverhalt betreffen. In diesem Kapitel werden ein paar dieser Argumente dargelegt, die der utilitaristischen und der libertären Sicht zuzuordnen sind. Ihr Ergebnis und die praktischen Implikationen sind, wie sich zeigen wird, nicht immer eindeutig.

3.1) Utilitarismus

3.1.1) Theorie

Der Utilitarismus entstand im späten 18. Jahrhundert, maßgeblich geprägt durch die Werke von Jeremy Bentham und John Stuart Mill. Der allgemeine Ansatz der Theorie ist es, die maximale Summe an Gemeinwohl für die Gesellschaft zu erreichen. Es geht bei der Beurteilung der moralischen Richtigkeit einer Handlung darum, die Folgen für alle potenziell betroffenen Personen zu bestimmen. Je nachdem, welche Handlung in der Summe die größte Menge an Glück (oder die kleinste Menge an Unglück) verursacht, ist jeweils als die moralischste zu betrachten.

Wichtig in unserem Zusammenhang ist, dass die Verteilung des Glücks für den Utilitaristen keine Rolle spielt. Wenn eine Handlung 10 Einheiten Glück verursacht, ist es irrelevant, ob diese Einheiten zu gleichen Teilen auf 10 Personen aufgeteilt ist, oder eine Person 10 Einheiten bekommt, während die anderen 9 Personen leer ausgehen. Für den Utilitaristen sind beide Handlungen moralisch gleichwertig.

3.1.2) Anwendung

Wie sieht es nun mit der Glücksbilanz in der Frage des Downsizings aus? Verursachen die positiven Folgen des Downsizings genug Glück für andere Mitglieder der Gesellschaft, um das Unglück der entlassenen Arbeiter auszugleichen oder zu überwiegen? Damit wäre die Handlung utilitaristisch gesehen gerechtfertigt, beziehungsweise sogar geboten, da es für den strengen Utilitaristen jeweils nur eine richtige moralische Handlung gibt: diejenige, die das Gemeinglück maximiert.

Auf der Seite des Unglücks stehen zum einen die Folgen für die entlassenen Arbeitnehmer. Da hier Arbeitnehmer ohne große finanzielle Rücklagen und einiger Zeit in Arbeitslosigkeit betrachtet werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer und vielleicht die ganze Familie ihren Lebensstandard ohne das Einkommen stark senken müssen und dabei teilweise unter das Existenzminimum geraten. Laut Orlando verlieren 15% der betroffenen Arbeiter ihre Wohnung (S.1).

Weitere Folgen sind psychologischer Natur. Depressionen bis hin zu Selbstmord sind häufige Phänomene. Die psychologischen Stressfaktoren äußern sich bei Betroffenen teilweise auch in Alkoholismus und beginnender Kriminalität wie Diebstahl, Missbrauch oder sogar Mord. Diese Folgen betreffen wiederum weitere Mitglieder der Gesellschaft.

Eine andere betroffene Gruppe sind die zurückbleibenden Arbeiter, deren Motivation und Loyalität zum Unternehmen abnehmen, was auch bei ihnen einen Rückgang des Glückes im Bereich ihres Arbeitsplatzes bedeutet

Auf der anderen Seite: Was sind die positiven Folgen des Downsizings? Da es eine profitfördernde Maßnahme des Unternehmens ist, ist zu vermuten, dass höhere Gewinne eingefahren werden. Laut Stieb können 37% ihre Produktivität erhöhen und fast 50% die Netto-Profite. (S.71, Z.5f.)

Diese zusätzlichen Gewinne erhöhen das Glück unterschiedlicher Personen. Zunächst profitieren die Shareholder des Unternehmens anteilig. Auch die noch angestellten Arbeiter des Unternehmens profitieren möglicherweise durch höheres Gehalt oder eine geringere Gefahr der Insolvenz des Unternehmens – dieser Sicherheit könnte allerdings wiederum die Angst, das gleiche Schicksal wie die entlassenen Kollegen zu erfahren, ausgleichend entgegenstehen.

Es scheint, dass vor allem die Shareholder und möglicherweise das hohe Management, wenn es sich höhere Gehälter aufgrund der großen Gewinnspanne zusprechen darf, vom Downsizing profitieren. In welchem Maße dies eintritt, hängt vom Erfolg der durchgeführten Maßnahme „Downsizing“ ab.

Die Shareholder sind in den seltensten Fällen in gleichem Maße finanziell von ihren Anlagen in einem bestimmten Unternehmen abhängig wie die entsprechenden Arbeitnehmer, daher werden die genannten emotionalen und lebensverändernden Umstände in positive Richtung sehr wahrscheinlich ausbleiben. Auch die hohen Manager eines Unternehmens werden wahrscheinlich den Zuwachs des Gehaltes nicht im selben Umfang wahrnehmen wie die Arbeiter den Verlust aller finanziellen Zuläufe.

Dies ist im abnehmenden Grenznutzen des Geldes begründet – je weniger eine Person von einem bestimmten Gut hat, desto wertvoller ist eine zusätzliche Einheit. Je mehr eine Person im Umkehrschluss also schon besitzt, umso weniger ist ihr Glück von zusätzlichen Einheiten positiv beeinflusst.

Die grobe Bilanz aus den oben genannten Fakten scheint, zumindest im Normalfall, insgesamt gesehen eine große Menge an Unglück zu verursachen, während dieser, wenn überhaupt, nur eine kleine Menge an versursachtem Glück gegenübersteht. Die Handlung muss also als moralisch falsch angesehen werden.

Ein Sonderfall wäre ein Unternehmen, das sich gerade in einer finanziellen Krise befindet, und das Downsizing eine, oder die einzige, Möglichkeit wäre, das Unternehmen zu retten. In diesem Fall müssen Wahrscheinlichkeiten mit einberechnet werden, also das tatsächliche Unglück und das mögliche Unglück, falls die Firma tatsächlich insolvent gehen sollte und daraufhin alle Arbeiter entlassen werden müssen sowie die Shareholder alles verlieren. Es ist allerdings fraglich, ob diese Art der Unternehmensrettung überhaupt noch in den strengen Begriff des Downsizings fällt, oder sowieso unter neuen Aspekten betrachtet werden müsste.

3.2) Libertärer Gedanke

3.2.1) Theorie

Grundgedanke der libertären Theorie ist das „Selbsteigentum“. Dieses bedeutet, dass jede Person Eigentum an sich selbst hat, sowie sie auch Eigentum an jedem anderen Ding haben kann.

Eigentum im hier relevanten libertären Sinne bedeutet in erster Linie, ein alleiniges Recht auf die Benutzung einer Sache zu haben, ein „Freiheitsrecht darauf, das Eigentum zu benutzen, und ein Recht gegenüber anderen, dass diese es nicht benutzen.“ (Vallentine, Z.80f., Übersetzung MC)

Das Selbsteigentum hat zwei wichtige Implikationen. Zum einen die Freiheit einer jeden Person, zu tun was sie möchte (also mit sich selbst zu tun was sie möchte), das heißt, frei von äußeren Eingriffen ihre Interessen zu verfolgen. Diese Freiheit hört dort auf, wo das Selbsteigentum anderer Personen beginnt. Unmoralisch sind Dinge, die diese Freiheit einer Person verletzen. Wichtig ist es, darauf hinzuweisen, dass diese Freiheit vor allem eine negative Freiheit beschreibt, das heißt eine Freiheit von Eingriffen anderer Personen. Diese Freiheit umfasst hingegen keine positive Freiheit, das heißt die Freiheit zu beziehungsweise das Recht auf Hilfe durch andere (beispielsweise auf Freiheit in dem Sinne, dass einem verschiedene Möglichkeiten geboten werden, sein Leben zu gestalten).

Zum anderen impliziert das Selbsteigentum auch die Möglichkeit des Eigentums an anderen Dingen. Diese folgt je nach Theorie aus unterschiedlichen Quellen, so laut John Locke beispielsweise aus der Vermischung der eigenen Arbeit mit einer Sache (vgl. Locke Pos. 294), oder aber der Schenkung oder dem rechtmäßigen Erwerb einer Sache, wodurch das Eigentum auf eine andere Person übergeht. Der Eigentümer eines Gutes hat wiederum ein alleiniges Recht auf Benutzung des Eigentums. Dinge, die ihn hindern, sein Eigentum in der von ihm beabsichtigten Weise zu nutzen, sind ein Eingriff in dieses Recht und somit unmoralisch.

Die libertäre Idee ist insbesondere in der Wirtschaftsethik von großer Bedeutung, da es in diesem Gebiet häufig um die gerechte Aufteilung von Geld und Gütern, also Eigentum, geht. Nach libertärer Ansicht ist jede Umverteilung, die das Eigentum einer Person auf eine andere Person ohne dessen erklärten Willen überträgt, ein Eingriff in seine Freiheit und Eigentumsrechte und somit unmoralisch. Es ist dabei irrelevant, ob eine Umverteilung zu größerer Gerechtigkeit oder höherem Glück führen würde. Die libertäre Sicht betrachtet daher zum Beispiel auch die Erhebung von Steuern eher kritisch, sehr radikal ausgedrückt sogar als „Diebstahl“ des Geldes oder der Arbeitskraft. (vgl. Homann, S.223)

3.2.2) Anwendung

Das Downsizing wird von libertärer Seite als weitgehend unproblematisch angesehen. Im Gegenteil ist aus libertärer Sicht eher das Unterlassen des Downsizings zum Schutz der einzelnen Arbeitnehmer zu kritisieren.

Grundlage für die moralische Rechtfertigung des Downsizings sind die Freiheiten eines jeden beteiligten Akteurs, in diesem Fall der Arbeitnehmer, des Unternehmens und der Shareholder. Diese Freiheit bedeutet, dass jeder Teilnehmer die Freiheit haben sollte, seine Arbeit (oder auch sein Geld) zu geben oder nicht zu geben, und ebenso die Arbeit einer Person anzunehmen oder nicht anzunehmen. Grenzen hierfür bietet natürlich das Gesetz, beispielsweise der Schutz vor Diskriminierung und die Kündigungsfrist als sozialer Schutz. (vgl. Stieb S.63) Innerhalb dieser Grenzen sollen sich die Unternehmen aus libertärer Sicht aber frei bewegen dürfen. Sie dürfen den Arbeitnehmer nicht insofern in seiner Freiheit einschränken, dass sie ihn zur Arbeit zwingen, das wäre unmoralisch. Sie sind aber nicht verpflichtet, seine Arbeitskraft zu halten, um ihm als Person zu helfen oder bei einem besseren Leben zu unterstützen, das geht über die libertären moralischen Pflichten hinaus.

Das libertäre Argument für die moralische Gebotenheit des Downsizings zum Zwecke der Profisteigerung bezieht sich auf die Eigentumsrechte der Shareholder. Die Shareholder haben mit ihrem Geld in das Unternehmen investiert, sie sind nun Miteigentümer des Unternehmens und dürfen daher gemäß der Theorie entscheiden, was mit dem Unternehmen, also ihrem Eigentum, geschieht. Das ausführende Organ ist zwar das Management des Unternehmens, dieses ist aber aufgrund der Eigentumsrechte dem Willen der Shareholder verpflichtet. So formuliert auch einer der wichtigsten derzeitigen Vertreter der liberalen Richtung in der Unternehmensethik, Milton Friedman: „The manager is the agent of the individuals who own the corporation […], and his primary responsibility is to them.“ (Friedman, S.1,Z.30ff.) Es ist zu vermuten, dass die Shareholder mit der Überzeugung und dem Willen in das Unternehmen investiert haben, dass ihr Vermögen dort vermehrt wird. Daher besteht ihr mutmaßlicher Wille dahingehend, dass das Unternehmen den Gewinn und somit auch ihren jeweiligen Anteil maximiert (vgl. Stieb, S.67). Wenn also die einzigen moralischen Interessen, die der Manager beachten muss, die Eigentumsrechte der Shareholder sind, und er keine moralischen Pflichten gegenüber den Arbeitnehmern hat, die ja kein Eigentum am Unternehmen haben, so ist er moralisch dazu verpflichtet, nur nach dem Willen der Eigentümer zu handeln und den Profit zu maximieren. Daraus folgt, dass eine Downsizing-Maßnahme, wenn sie zu höheren Gewinnen und Renditen an die Shareholder führt, moralisch geboten ist.

Die Entscheidung, das Downsizing nicht durchzuführen, um das Leben der Arbeiter zu verbessern, würde das Eigentum der Shareholder – den entgangenen Gewinn – an die Arbeiter umverteilen, kommt also fast einer Steuer gleich. Dies ist nicht im Sinne der Eigentümer und damit unmoralisch, da der Manager ohne Einwilligung über ihr Eigentum verfügt hat. Stieb argumentiert, dass ein Shareholder, der sein Geld zu sozialen Zwecken anlegen möchte, dies in sozialen Institutionen und nicht in Unternehmen tun kann.

Einige Gegenargumente berufen sich auf die Frage, ob der Manager tatsächlich nur Pflichten gegenüber den Shareholdern hat, oder vielleicht doch auch Rechte der Stakeholder, wie beispielsweise der Arbeitnehmer, von Bedeutung sind.

[...]


[1] Vgl. z.B. Stieb, S.72,Z.17, zum Thema Downsizing: „I would think that it is in my best interest to be told that I am no longer needed at company A so that I can find a job at company B.”

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
"Corporate Downsizing" aus der Sicht der deontologischen Theorie nach Rawls und Kant
Subtítulo
Welche moralische Bedeutung hat der Einzelne in der Unternehmensentscheidung?
Universidad
University of Mannheim  (Philosophische Fakultät)
Curso
Sweatshops, Downsizing und Co: Fragen der Unternehmensethik
Calificación
1,0
Año
2015
Páginas
24
No. de catálogo
V300225
ISBN (Ebook)
9783656967323
ISBN (Libro)
9783656967330
Tamaño de fichero
573 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Philosophie, Unternehmensethik
Citar trabajo
Anónimo, 2015, "Corporate Downsizing" aus der Sicht der deontologischen Theorie nach Rawls und Kant, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300225

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