Kant über (Homo-)Sexualität. Inkonsistenzen in der Kantischen Argumentation


Term Paper (Advanced seminar), 2015

16 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Sexualität bei Kant
2.1 Heterosexualität
2.2 Homosexualität

3 Sexualität zwischen Notwendigkeit und Pflichtverletzung
3.1 Die Ehe als Notwendigkeit
3.2 Zweck der Sexualität
3.3 Unnatürlichkeit als Begründung

4 Schlussbetrachtung

5 Quellen- und Literaturangaben

1 Einleitung

Die Frage, ob homosexuelle Paare heiraten dürfen, ist eine Frage, die nach wie vor für viel Aufsehen, viel Zustimmung, aber auch für viel Empörung sorgen kann. Für den Diskurs ist es bemerkenswert zuträglich, sich der Position Kants zur Sexualität, zur Ehe und zur Homosexualität zu widmen, wobei vorangestellt werden muss, dass es sich um eine Überdehnung von Kants theoretischem Grundbestand handelt.

Kant hatte sich zwar mit der Homosexualität befasst, diese aber - dem Zeitgeist entsprechend - recht schnell und oberflächlich abgelehnt. Bei den Argumenten, deren er sich bedient, handelt es sich um solche, die in entsprechenden zeitgenössischen Diskursen auftauchen. Er argumentiert mit dem Zweck der Fortpflanzung sowie der daraus resultierenden vermeintlichen Unnatürlichkeit der Homosexualität. Allgemein geht es um Kants Ansicht darüber, welche Pflichten der Mensch sich selbst gegenüber, um genauer zu sein darum, welche Pflichten er seinem animalischen Wesen gegenüber hat und welche Laster er diesem gegenüber begehen kann. Mithilfe der kantischen Ethik lassen sich eben diese recht wirksam entkräften. Im Fokus stehen Kants Vorlesungen zur Moralphilosophie und die Paragrafen zur Ehe und zur sog. Wohllüstigen Selbstschändung in der Metaphysik der Sitten sowie entsprechende Arbeiten von Matthew C. Altman (2010/2011) und Kory Schaff (2001).

Im Zuge dieser Arbeit werden zunächst Kants Position zur Hetero- (Abschnitt 2.1) und zur Homosexualität (Abschnitt 2.2) herausgearbeitet, um daraufhin die Argumente über die Notwendigkeit der Ehe (Abschnitt 3.1) und den Zweck der Sexualität (Abschnitt 3.2) kritisch zu betrachten.

Die Leitfrage lautet wie folgt: Sind Kants Argumente gegen die Homosexualität konsistent mit seinen weiteren Ausführungen zur Sexualität?

2 Sexualität bei Kant

Dieses Kapitel dient der Darstellung der kantischen Position zur Sexualität. Entsprechend seinen Ausführungen wird eine Unterscheidung zwischen natürlicher Heterosexualität und unnatürlicher Homosexualität getroffen.

2.1 Heterosexualität

Sex beinhaltet für Kant eine inhärente moralische Problematik. Innerhalb einer sexuellen Beziehung „… macht sich ein Mensch selbst zu einem Mittel, welches dem Rechte der Menschheit an seiner eigenen Person widerstreitet.“1 Der Mensch macht sich selbst zum konsumierbaren Objekt. Indem er den Körper eines anderen zur Befriedigung seiner eigenen animalischen Triebe benutzt, verletzt der Mensch die Pflicht gegenüber dieser Person als vernunftbegabtes Wesen. Wer sich andererseits als solches Mittel zur Verfügung stellt, verletzt die Pflicht, die er gegenüber sich selbst hat. In beiden Fällen wird dadurch, dass die eigene Rationalität - die Fertigkeit, die den Menschen von den Tieren unterscheidet - verleugnet wird und den tierischen Trieben gefolgt wird, die Menschheit in der eigenen Person geschädigt.

Dadurch, dass sich der Mensch selbst zum Mittel des Sexualpartners macht - und somit nicht mehr ein Zweck an sich ist - handelt er unvernünftig, unmoralisch und unmenschlich. Sexualität verstößt gegen eine der Selbstzweckformeln des kategorischen Imperativs: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“2 Der Sexualpartner wird nur als bloßes konsumierbares Mittel betrachtet, nicht aber als Zweck an sich.

Auch die Vorstellung, dass ein Mensch sich nur zum Teil zum Objekt macht, lehnt Kant ab, weil aus seiner Sicht der Mensch eine Einheit bildet. Wird also nur ein Teil des Körpers bzw. des Geistes zu einem Objekt, so wird der Mensch gänzlich zum Objekt.3

Der Mensch scheint von Natur aus gewisse Abneigungen und Bedürfnisse zu haben. So haben die meisten Menschen (wie die meisten Lebewesen im Allgemeinen) einen starken Selbsterhaltungstrieb, eine ablehnende Grundhaltung gegenüber Selbstmord oder das Verlangen, die eigene Sexualität auszuleben. Diese Verpflichtung gegenüber der animalischen Seite des Menschen endet dann, wenn sie in Konflikt mit der Moralität, bzw. mit dem kategorischen Imperativ gerät.4

„Allein wenn er sie blos aus Geschlechterneigung liebt, so kann dieses keine Liebe seyn sondern Appetit.“5 In derselben Passage gesteht Kant die Möglichkeit einer Liebe aus Menschenliebe ein, welche all diejenigen positiven Eigenschaften beinhalten, welche der Liebe umgangssprachlich zuschreiben würde. Diese schließt die Geschlechterneigung nicht aus, vielmehr ist sie einer der Bestandteile der Menschenliebe. Sind diese anderen Bestandteile, u. a. die Beförderung und die Freude des Glückes des Partners nicht vorhanden, so wird der Partner lediglich zum Objekt des eigenen Appetits. Dadurch wird die Menschheit in der Person, die zum bloßen Objekt wird bzw. durch die Person, die eine andere als solches betrachtet, erniedrigt.6

Dennoch scheint das sexuelle Verlangen etwas zu sein, was dem Menschen inhärent ist. „Erhalte dich in der Vollkommenheit deiner Natur [und] […] [m]ache dich vollkommener als die bloße Natur dich schuf.“7 Denn der Mensch hat sich selbst gegenüber sowohl eine Pflicht der animalischen als auch der bloß moralischen bzw. vernünftigen Seite. Eine Missachtung dessen käme ihrerseits auch einer Pflichtverletzung gegenüber der eigenen Person, um genauer zu sein, der animalischen Seite, gleich.8 Bei dem Körper eines Menschen handelt es sich gleichermaßen um einen Teil von der gesamten (kantischen) Person. Entsprechend muss sich der Mensch auch um die Pflichten gegenüber seinem Körper kümmern, ansonsten würde er seinen Pflichten als Person im Ganzen nicht nachkommen. Als Mensch wäre eine Person unvollständig, wenn sie diese ignorieren würde. Der Mensch hat auch eine sexuelle Komponente, diese steht gegenüber der Vernunft weit zurück.9

2.2 Homosexualität

„[Die Homosexualität] läuft […] wieder die Zwekke der Menschheit, denn der Zwek der Menschheit in Ansehung der Neigung ist die Erhaltung der Art ohne Wegwerfung seiner Person … [hierdurch] versetzte ich mich unter das Thier und entehre die Menschheit.“10

An diesem Zitat lässt sich Kants Position zur Homosexualität recht gut deutlich machen. Dadurch, dass diese Form der Sexualität nicht dem Zweck der Sexualität - nämlich der Erhaltung der Art - folgt, ist sie unnatürlich. „Ieder Gebrauch der GeschlechterNeigung ausser der eintzigen Bedingung der Ehe ist ein Mißbrauch derselben also ein crimen carnis. [Diese] sind entweder secundum naturam oder contra naturam.“11 Kant begründet seine deutliche Ablehnung der Homosexualität damit, dass sie unnatürlich - also ein contra naturam - sei. Er setzt dabei voraus, dass nur als natürlich gelten kann, was auch in der Natur - also im Tierreich - vorkommt. Jedes Verhaltung und alle Eigenschaften, die nicht in der Natur bzw. im Tierreich vorkommen, sind demnach unnatürlich.

Kant scheint dabei vorauszusetzen, dass was als unnatürlich gilt, unmoralisch sei bzw. was als natürlich ist auch gut ist. Andernfalls ließe sich seine Schlussfolgerung bezüglich der Homosexualität nicht erklären.

Als Anzeichen, woran zu erkennen ist, dass es sich bei der Homosexualität um ein unnatürliches und unmoralisches Phänomen handelt, verweist Kant auf die Scham, welche hervorgerufen wird, wenn über dieses vermeintliche Laster gesprochen wird. Wäre es natürlich, dann hätten die Menschen diese Scham nicht. „… [D]er Mensch schämt sich […] das zu nennen, wessen sich die Menschheit schämen soll.“12

Es lässt sich also zusammenfassen, dass (I) die Sexualität zu einem glücklichen Leben des Menschen gehört, da diese zu den Pflichten gegenüber der animalischen Seite des Menschen gehört, (II) dass Sex moralisch bedenklich ist, weil sich die Person im Zuge dessen selbst und den Partner zum bloßen Mittel macht, (III) dass der natürliche Zweck der Sexualität in der Fortpflanzung liegt und (IV) dass der Mensch nur als Einheit zu betrachten ist und daher im Zuge der Sexualität komplett zum bloßen Mittel wird.

Homosexualität ist demnach deshalb abzulehnen, weil sie (V) unnatürlich ist, (VI) da sie in der Natur nicht vorkommt und (VII) weil sie nicht dem Zweck der Sexualität (III) nachkommt. Diese Unnatürlichkeit (VIII) lässt sich durch die Scham, die sie hervorruft, erkennen.

3 Sexualität zwischen Notwendigkeit und Pflichtverletzung

In diesem Kapitel wird zunächst Kants Lösung für den Widerspruch zwischen (I) und

(II) vorgestellt, woraufhin unterschiedliche Aspekte seiner Argumentation bezüglich des Zwecks der Sexualität und der vermeinten Unnatürlichkeit der Homosexualität problematisiert werden.

3.1 Die Ehe als Notwendigkeit

Den vermeintlichen Widerspruch zwischen der unmoralischen Natur der Sexualität (II) und dem Nachkommen der Pflichten gegen sich selbst (I) löst Kant durch die Institution der Ehe. Zwar benutzten sich die Ehepartner im Zuge ihrer Sexualität immer noch auch als Mittel, aber nicht mehr bloß als Mittel, wodurch die Zweckformel des kategorischen Imperativs nicht verletzt wird.

Kant scheint eine per se ungleiche sexuelle Beziehung nur dann für nicht unmoralisch zu halten, wenn sich beide Partner im selben Maße gegenseitig als Mittel benutzen, sich in dem Sinne also wechselseitig besitzen, was innerhalb der Ehe der Fall ist oder sein sollte. Denn durch die Heirat erwerben sich die Ehepartner quasi gegenseitig, wodurch jeder Partner gleichzeitig sich selbst als auch den Partner besitzt.13 Kants Ausführungen zur Ehe basieren nicht auf christlich geprägten Traditionen. Vielmehr versteht er sie als einen Vertragsabschluss, in dessen Zuge sich die Ehepartner gegenseitig gehören, ebenso wie deren Besitz.

“In entering a marriage contract, two people become one person in the eyes of the law […], if someone owns me and I own that person, then I also own myself, since I have possession over what is owned by my possessions […].”14

„Die natürliche Geschlechtsgemeinschaft ist nun entweder die nach der bloßen tierischen Natur […] oder nach dem Gesetz.“15 Die Ehe als Geschlechtsgemeinschaft nach dem Gesetz wird u. a. als „… wechselseitiger Besitz [der] Geschlechtseigenschaften“16 beschrieben. Wenn eine Person die andere besitzt, so wird die Menschheit in deren Person geschädigt. Gehören sich beide Personen gleichermaßen (wie es in der Ehe der Fall ist), ist diese Schädigung nicht möglich. Eine einseitige Benutzung eines der Partner ist nicht denkbar bzw. dann handelte es sich nicht mehr um eine Ehe im kantischen Sinne, denn dann handelte es sich um ein einseitiges Besitzverhältnis, welchem der in Besitz Genommene niemals zugestimmt hätte. Ein solches Verhältnis käme der Sklaverei gleich.17 Wenn man sich gegenseitig besitzt, besitzt man zeitgleich wieder die eigene Person, denn diese ist schließlich im Besitz einer Person, die man selbst besitzt. Beide Ehepartner besitzen sich gegenseitig und somit auch wieder sich selbst. Daher ist für Kant die Ehe für eine moralisch unproblematische Ausübung der Sexualität notwendig.

Der Zweck der Ehe besteht - im Gegensatz zur Sexualität (III) - nicht nur in der Fortpflanzung. Andernfalls müssten Ehen geschieden werden, sobald keine Kinder (mehr) entstehen (können). Nur eine Ehe, in der beide Partner sich nicht gleichermaßen gehören - die natürliche Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau ausgeschlossen18 - ist es denkbar, die Ehe aufzulösen.

Durch die Ehe verändert sich das Verhältnis zwischen den Ehepartnern. Dies zeigt sich schon in der Umgangssprache. So spricht die Ehefrau fortan von ihrem Gatten und der Ehemann von seiner Gattin. Das Besitzverhältnis zeigt sich also schon auf der semantischen Ebene. Es ist aber nicht möglich, einen Vertrag einzugehen, durch welchen man selbst zu einem bloßen benutzbaren Objekt wird. “In marriage, a person binds himself to another person as a person, not a thing.”19

Mit der Veränderung des Verhältnisses zwischen den Eheleuten ändert sich also nicht der jeweilige Status als Person. Wenn sie sich nun im Zuge ihrer Sexualität gegenseitig als Objekt benutzen, wird ihr Personenstatus nicht mehr gefährdet. Es bestehen schließlich noch diverse andere gegenseitige Rechte und Pflichten, welche sich auf die Liebe dem Partner als Person gegenüber beziehen20 Gegenüber einem Möbelstück oder einem Haustier hat der Besitzer - laut Kant - keine direkten Pflichten, höchstens Pflichten, die sich wiederum auf den Besitzer beziehen und indirekt auf die Besitztümer. Da es sich bei dem Ehepartner, welchen man besitzt, um eine Person handelt, hat man ihr gegenüber als Person Pflichten.21 Somit ist die Ehe unter allen Besitzverhältnissen einzigartig.

Innerhalb der Ehe sollen beide Partner sich gleichermaßen gegenseitig gehören. Die traditionellen Rollenverständnisse von Mann und Frau besagen, dass der Mann der Frau klar überlegen ist, ein Rollenverständnis, welches Kant voraussetzt und für seine Ausführung unproblematisch hält. Lediglich, wenn einer der Partner als bloßes Mittel betrachtet wird oder einen deutlich geringeren Stand in der Beziehung hat, ist dies problematisch.

[...]


1 KANT, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Rechtslehre § 25, S. 126.

2 KANT, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, S. 65.

3 Vgl. KANT, Immanuel: Vorlesung zur Moralphilosophie, S. 243.

4 Vgl. ALTMAN, Matthew (2011): Kant and Applied Ethics, S. 143.

5 KANT: VM, S. 239.

6 Vgl. ebd.

7 KANT, Immanuel: Die Metaphysik der Sitten. Tugendlehre § 4, S. 300 f.

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. SCHAFF, Kory (2001): Kant and Same-Sex Relations, S. 448

10 KANT: VM, S. 248.

11 Ebd., S. 246 f.

12 Ebd., S. 249.

13 Vgl. KANT: MSR § 25 u. § 26, S. 126 f.

14 ALTMAN (2011), S. 144.

15 KANT: MSR § 24, S. 125.

16 Ebd.

17 Vgl. ALTMAN, Matthew (2010): Kant on Sex and Marriage, S. 317 f.

18 Vgl. KANT: MSR § 26, S. 127 f.

19 ALTMAN (2010), S. 318.

20 Unter dieser Liebe versteht Kant vor allem die Beförderung des Glücks des Partners und die Freude an diesem Glück. Vgl. KANT: VM, S. 238 f.

21 ALTMAN (2011), S. 148.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Kant über (Homo-)Sexualität. Inkonsistenzen in der Kantischen Argumentation
College
University of Hamburg
Grade
1,7
Author
Year
2015
Pages
16
Catalog Number
V300607
ISBN (eBook)
9783656967385
ISBN (Book)
9783656967392
File size
607 KB
Language
German
Keywords
kant, homo-, sexualität, inkonsistenzen, kantischen, argumentation
Quote paper
David Kühlcke (Author), 2015, Kant über (Homo-)Sexualität. Inkonsistenzen in der Kantischen Argumentation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300607

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