Kosmetik ohne Tierleid. Macht und Verantwortung des politischen Konsumenten


Thèse Scolaire, 2013

25 Pages, Note: 15 Punkte


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der politische Konsument

2 Alternativen zu im Tierversuch getesteter Kosmetik: Bio- und Naturkosmetik

3 Kosmetik-Positivlisten und Siegel für alternative Kosmetik
3.1 Kontrollierte Naturkosmetik
3.1.1 BDIH
3.1.2 NaTrue
3.1.3 Veganblume
3.2 Tierversuchsfreie Kosmetik
3.2.1 IHTK/Hase mit schützender Hand
3.2.2 HCS/Leaping Bunny
3.3 Bewertung der Siegel und Listen

4 Täuschung der Konsumenten durch Greenwashing

5 Das Verbraucherinformationsgesetz

6 Handlungsmöglichkeiten des politischen Konsumenten
6.1 Mitgliedschaft im Tierschutzverein
6.2 Öffentlichkeitswirksame Kampagnen
6.2.1 Erfolg: EU-Kosmetikrichtlinie

7 Die Bedeutung sozialer Netzwerke

8 Grenzen der Konsumentenverantwortung
8.1 Mind-Behavior Gap

Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Einleitung

Tag für Tag werden in Deutschland unzählige Tiere von Wissenschaftlern missbraucht und zu wertlosen Objekten degradiert, um solch zweifelhafte Bedürfnisse des Menschen wie weitere überflüssige Innovationen im Bereich der Kosmetik erfüllen zu können. Dies geschieht in einem Land, das es sich zum Ziel gesetzt hat, das Wohlergehen von Tieren als lebende Wesen zu sichern und zu bewahren. Den Befürwortern solch qualvoller Methoden scheint dennoch nicht bewusst zu sein, dass Tiere erwiesenermaßen gleichsam physische und psychische Schmerzen erleiden können und dass der Mensch ihnen entsprechend respektvoll gegenübertreten sollte, anstatt diese Geschöpfe aufgrund seiner vermeintlichen Überlegenheit für eigene Zwecke auszubeuten. Gerade weil Tiere die Hintergründe dessen, was in den Forschungslabors mit ihnen geschieht, nicht verstehen können, empfinden sie bei den Experimenten unwillkürlich Todesangst.

Angesichts dieser Tatsachen habe ich die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wir als Konsumenten durch bewusste Kaufentscheidungen, mit denen wir unsere individuellen Wertvorstellungen zum Ausdruck bringen, etwas gegen solche Missstände unternehmen können, wenn schon die Politik ihren Handlungsspielraum nicht ausnutzt. Tatsächlich hat sich in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens in den letzten Jahren ein Wandel weg vom leichtfertigen Konsum und hin zu ethisch und moralisch vertretbaren Produkten vollzogen. In dieser Hinsicht stellte sich mir die Frage, warum dies nicht auch beim Konsum von Kosmetikartikeln der Fall sein sollte und ob man die Kosmetikkonzerne auf diese Weise nicht derart unter Druck setzen könnte, dass sie gezwungen wären, den wachsenden Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Aus genannten Gründen halte ich den verantwortungsvollen Konsum gegenwärtig für außerordentlich relevant und habe mich daher dafür entschieden, mich in meiner Facharbeit diesem Thema zu widmen und damit an meine Hausarbeit, in der ich mich bereits eingehend mit Tierversuchen und ihren Alternativen hinsichtlich der Erforschung von Inhaltsstoffen für Kosmetikprodukte beschäftigt habe, anzuknüpfen. Was das anbelangt, werde ich näher auf verschiedene Gütesiegel für tierversuchsfreie Kosmetika, die Handlungsmöglichkeiten des politischen Konsumenten im Allgemeinen und speziell im Bereich der Kosmetikindustrie sowie die Grundhaltung vieler Unternehmen zu Tierversuchen und die daraus resultierenden Täuschungsversuche eingehen. Zu meiner Schwerpunktsetzung bin ich gekommen, indem ich abgewogen habe, welche Informationen für Konsumenten wichtig sind, damit sie ihre Marktmacht in Bezug auf die Kosmetikbranche ausschöpfen können.

1 Der politische Konsument

Der renommierte Soziologe Ulrich Beck hat das Modell des politischen Konsumenten in Deutschland etabliert, welches seitdem jede kontroverse Auseinandersetzung mit der modernen Konsumgesellschaft prägt. Laut Beck stützt sich die Macht des politischen Konsumenten auf dessen Vermögen, Produkte, die nicht mit seinem Wertekanon übereinstimmen, jederzeit boykottieren und so Einfluss auf die Märkte ausüben zu können.1 Durch drohende Kaufverweigerung kann man gleichzeitig auch dem Ruf eines Betriebes schaden und Druck auf die Hersteller ausüben, indem man Signale an die Unternehmensführung sendet2, damit etwas an dem missbilligten Verhalten geändert wird. Umgekehrt hat man als politischer Konsument darüber hinaus die Möglichkeit, Firmen, mit deren Grundwerten man einverstanden ist, durch den Kauf ihrer Produkte in ihrem Verhalten zu bestärken. Auf diese Weise werden möglicherweise auch andere Unternehmen darauf aufmerksam, dass ihre Kundschaft die Durchführung von Tierversuchen nicht länger tolerieren und daher auch nicht an deren Finanzierung beteiligt sein möchte. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Umdenken stattfindet, ist hoch, da die Unternehmen auf ihre Kundschaft angewiesen sind.3

Konsumenten verfügen theoretisch also über eine bedeutende Marktmacht, da sie durch ihre Kaufentscheidungen bewusst oder unbewusst auf Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage einwirken.4 Es ist aber wichtig, dass die Konsumenten ihre Möglichkeiten auch verantwortungsvoll nutzen, weil die Gestaltung des Marktes nicht allein den Anbietern eingeräumt werden darf, welche vom Absatz ihrer Produkte profitieren und somit gewöhnlich keine objektiven Bewertungen des Produktionsprozesses durchführen.

Auch wenn man als kritischer Konsument Produkte von einigen Kosmetikherstellern boykottiert, ist es nicht notwendig, deshalb auf Kosmetika zu verzichten. Mittlerweile gibt es moralisch vertretbare Alternativen zu im Tierversuch getesteten Waren.

2 Alternativen zu im Tierversuch getesteter Kosmetik: Bio- und Naturkosmetik

Heute bieten bereits zahlreiche Hersteller sogenannte Bio- oder Naturkosmetik an, um ihr Angebotsspektrum zu erweitern und so eine bessere Marktposition zu erreichen, da die Realität zeigt, dass die Nachfrage nach tierversuchsfreien Alternativen ständig wächst: Im Jahr 2008 sind die Bruttoeinnahmen deutscher Naturkosmetikhersteller im Vergleich zum Vorjahr um 10% auf 672 Millionen Euro gestiegen.5 2009 wurden dann sogar 717 Millionen Euro mit Naturkosmetik erwirtschaftet, was immerhin schon 5,6% des Gesamtumsatzes von Kosmetikprodukten entspricht.6 Dieser Anteil stieg bis 2011 nochmals auf 6,5%.7 Problematisch ist bei den Bezeichnungen „Bio- und Naturkosmetik“ jedoch, dass sie in der Kosmetikbranche gesetzlich nicht definiert sind.8 Im Prinzip kann also jeder Anbieter seine Produkte als naturbelassen bezeichnen. Greift man auf Bio- oder Naturkosmetik zurück, ist es daher unerlässlich, sich vorher mit den Kategorien, die sich inzwischen herausgebildet haben, auseinanderzusetzen. Diese ermöglichen es dem kritischen Verbraucher, zwischen den Qualitäten unterschiedlicher Produkte zu differenzieren. Grundsätzlich gilt: Produkte, die nicht entsprechend mit einem anerkannten Gütesiegel auditiert sind, wurden nicht extern auf die Erfüllung hoch angelegter Qualitätsstandards geprüft beziehungsweise genügen deren Ansprüchen nicht.

3 Kosmetik-Positivlisten und Siegel für alternative Kosmetik

Viele Tierschutzorganisationen haben mittlerweile Listen zusammengestellt, in denen Kosmetikkonzerne aufgeführt sind, welche sich dazu verpflichtet haben, von der Prüfung ihrer Produkte und deren Inhaltsstoffe im Tierversuch abzusehen. Häufig ist die Aufnahme in eine solche Liste mit der Möglichkeit verbunden, seine Produkte fortan mit entsprechend zertifizierten Gütesiegeln zu kennzeichnen, die dem Konsumenten Aufschluss über spezielle Eigenschaften der Waren geben, welche diese von anderen Produkten mit demselben Gebrauchszweck abgrenzen, sodass sich für das betreffende Unternehmen gegebenenfalls ein Wettbewerbsvorteil ergibt. Indem die Firmen ihre Einstellung auf diese Weise öffentlich zeigen, wird den Kunden der wertorientierte Einkauf erleichtert.

3.1 Kontrollierte Naturkosmetik

3.1.1 BDIH

Beim BDIH-Siegel9 handelt es sich um ein Prüfzeichen für kontrollierte Naturkosmetik, welches vom Bundesverband Deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e. V. auf Antrag an Verbandsmitglieder vergeben wird. Entworfen wurde das Siegel im Jahr 1994, um den Begriff der Naturkosmetik zu konkretisieren und so im Sinne des Verbrauchers Transparenz zu schaffen. Für die Vergabe des Siegels gibt es verschiedene vom BDIH festgelegte Kriterien, deren Einhaltung jährlich von einem unabhängigen Institut überprüft wird. Demnach garantieren die mit dem BDIH-Prüfsiegel ausgezeichneten Firmen, dass sie im gesamten Herstellungsprozess auf den Einsatz von Tierversuchen verzichten und auch keine Partnerunternehmen zu deren Durchführung veranlassen. Ferner dürfen keine Substanzen zur Anwendung kommen, die nach dem 01.01.1998 im Tierversuch getestet wurden, ausgenommen solche, die von Betrieben geprüft wurden, zu denen kein Vertragsverhältnis besteht und die wiederum nicht mit der Durchführung beauftragt wurden. Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Rohstoffe von toten Wirbeltieren zu verwenden, wohingegen der Gebrauch von seitens der Tiere erzeugten Substanzen zulässig ist. Angestrebt werden außerdem umweltschonende Verfahren bei der Gewinnung der Rohstoffe und die ökonomische Nutzung ökologisch verträglicher Verpackungsmaterialien.10 Zusätzlich müssen die Kosmetika aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden, welche nach Möglichkeit aus „kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) [...] oder aus kontrolliert-biologischer Wildsammlung“11 stammen.

3.1.2 NaTrue

NaTrue (True Friends of Natural and Organic Cosmetics) ist ein internationaler Zusammenschluss führender Hersteller von Naturkosmetik, der es sich zum Ziel gesetzt hat, das Vertrauen der Konsumenten in Naturkosmetik mittels uneingeschränkter Transparenz zu festigen. Daher müssen Unternehmen, die danach streben, ihre Produkte mit dem NaTrue-Siegel auszeichnen zu dürfen, welches seit 2007 vergeben wird, strenge Kriterien erfüllen, deren Einhaltung jährlich von unabhängigen Kontrollinstanzen geprüft wird. Außerdem muss jede Abwandlung der Rezeptur unverzüglich gemeldet werden.12 NaTrue hat drei Anforderungsbereiche entwickelt, nach denen das Label vergeben wird.13 Grundlage dieser Kategorien ist, dass auf den Einsatz von Tierversuchen sowie die Behandlung der Fabrikate mit ionisierenden Strahlen verzichtet wird. Um den Mindestanforderungen zu entsprechen, müssen die Produkte darüber hinaus aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt werden, dabei aber nicht zwingend aus kontrolliert-biologischem Anbau stammen. Außerdem wird von den Herstellern eine besonders schonende Verarbeitung der Produkte verlangt. Synthetische Duftstoffe dürfen nicht verwendet werden. Sind diese Ansprüche realisiert, darf das Produkt nach NaTrue-Richtlinien mit dem Siegel für Naturkosmetik versehen werden. Ist ein Produkt mit einem Siegel der beiden darauf aufbauenden Kategorien ausgezeichnet, sagt dies etwas über den Anteil an Zutaten aus kontrolliert-biologischer Erzeugung aus. Dieser beträgt bei Naturkosmetik mit Bioanteil mindestens 70% und bei Biokosmetik mindestens 95%. Bei diesen Angaben wird aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren noch einmal zwischen verschiedenen Produktgruppen differenziert.14

3.1.3 Veganblume

Die Veganblume15 wird seit 1991 von der Vegan Society England an Unternehmen vergeben, deren Produkte nachweislich vegan sind. Dementsprechend ist es Firmen, die dieses Siegel führen, nicht gestattet, Kosmetika zu vertreiben, welche tierische Inhaltsstoffe enthalten. Bei der Herstellung dürfen darüber hinaus keine Tierversuche zum Einsatz kommen, weder durch den Antragsteller selbst, noch von Seiten anderer Unternehmen, die in irgendeiner Weise wirtschaftlich von ihm abhängig sind. Es obliegt dem Inhaber des Gütesiegels, die Einhaltung der Vorgaben zu gewährleisten. Eine unabhängige Kontrolle erfolgt nicht.16

3.2 Tierversuchsfreie Kosmetik

3.2.1 IHTK/Hase mit schützender Hand

Der Internationale Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e. V. (IHTK), eine Kooperation mehrerer Kosmetikunternehmen, vergibt in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tierschutzbund das Markenzeichen „Hase mit schützender Hand“.17 Gemeinsam haben die beiden Verbände die dem Siegel zugrundeliegenden Richtlinien erarbeitet. Werden diese vom Bewerber in vollem Umfang erfüllt, so wird er in die Kosmetik-Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes eingetragen und hat die Möglichkeit, beim IHTK einen Antrag auf Nutzungsrechte für das Markenzeichen zu stellen.18 Die Einhaltung der Kriterien wird stichprobenartig vom Deutschen Tierschutzbund kontrolliert. Das betreffende Unternehmen verpflichtet sich rechtsverbindlich, weder am Fabrikat noch an dessen Inhaltsstoffen Tierversuche durchzuführen und auch keine anderen Unternehmen dazu zu veranlassen. Darüber hinaus dürfen keine Rohstoffe Verwendung finden, die nach dem 01.01.1979 entweder vom Unternehmen selbst oder in dessen Auftrag im Tierversuch getestet wurden. Ferner ist es dem Antragsteller nicht erlaubt, bei der Produktion seiner Kosmetika von Substanzen, die vom toten Tier stammen, Gebrauch zu machen. Außerdem dürfen keine Inhaltsstoffe genutzt werden, deren Gewinnung in Verbindung mit der Ausbeutung von Tieren steht. Macht der Bewerber vorsätzlich falsche Angaben oder verstößt er gegen die Richtlinien, so steht eine Strafe bis zu 10.000 Euro an.19

3.2.2 HCS/Leaping Bunny

Der HCS (Humane Cosmetics Standard) ist eine Kosmetik-Positivliste, die von der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), einem Zusammenschluss internationaler Tierschutzorganisationen, ausgearbeitet wurde, um weltweit einheitliche Standards für tierversuchsfreie Kosmetik zu schaffen. Seit 1996 wird in Verbindung mit der Aufnahme in die Positivliste auch das Siegel des HCS, der Leaping Bunny, welches in Kooperation mit der Tierschutzorganisation Vier Pfoten entwickelt wurde, vergeben.20 Voraussetzung für die Registrierung ist, dass das betreffende Unternehmen die zugrundeliegenden Kriterien erfüllt. So obliegt es der Verantwortung des Antragstellers, ein Kontrollsystem für die Lieferkette zu schaffen, mit dem sichergestellt werden kann, dass auch keiner der Zulieferbetriebe die Inhaltsstoffe der Endprodukte in Tierversuchen testet oder deren Durchführung veranlasst. Um dies zu gewährleisten, muss das Unternehmen zusätzlich einen Stichtag festlegen, ab dem nachweislich keine Tierversuche mehr stattgefunden haben. Die Produkte müssen allerdings nicht vegan sein; Rohstoffe, die von Tieren produziert wurden, oder auch Bestandteile von toten Tieren dürfen also im Endprodukt enthalten sein. Die Einhaltung der Kriterien sowie die Effektivität des internen Kontrollsystems werden unabhängig geprüft.21

3.3 Bewertung der Siegel und Listen

Um die vorgestellten Kosmetik-Positivlisten und gegebenenfalls die dazugehörigen Siegel hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und Transparenz einschätzen zu können, gilt es zunächst, einige Kriterien für die Beurteilung festzulegen. Generell müssen alle von den Herausgebern der Siegel an die Unternehmen gestellten Anforderungen über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinausgehen, um eine Täuschung der Konsumenten und eine damit einhergehende Benachteiligung anderer Unternehmen, die gleichwertige Produkte herstellen, zu verhindern. Unter anderem sind bei den individuellen Richtlinien erhebliche Abweichungen bezüglich der Stichtagsregelung erkennbar. So gewährleistet das vom IHTK vergebene Siegel, dass kein Unternehmen, das in der Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes aufgeführt ist, nach 1979 Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe und die resultierenden Endprodukte zu verschulden hat. Die Richtlinien des BDIH sind diesbezüglich schon weniger streng, während der HCS den Unternehmen sogar die Freiheit lässt, selbst einen Stichtag festzulegen, der daraufhin aber nicht mehr verschoben werden darf. Diese Regelung ist insofern sinnvoll, dass auf diese Weise auch Kosmetikherstellern, die zu einem späteren Zeitpunkt ihre Produktion den Moralvorstellungen ihrer Kunden angepasst haben, die Möglichkeit zur Partizipation gegeben wird. Zu kritisieren ist dagegen, dass somit auch mehr im Tierversuch getestete Substanzen Bestandteil des Endproduktes sind, da Inhaltsstoffe, für deren Erprobung vor dem verbindlichen Stichtag Tierversuche zum Einsatz gekommen sind, weiterhin verwendet werden dürfen. NaTrue und die Veganblume fordern dagegen überhaupt keinen festgelegten Stichtag, da sich diese Siegel speziell auf die Einhaltung der Vorschriften für Naturkosmetik beziehen. Der Verzicht auf Tierversuche ist bei der kontrollierten Naturkosmetik dennoch allgemein verbreitet. Weiterhin sind die Regelungen in Bezug auf die Art und Weise, nach der die Verwirklichung der Anforderungen kontrolliert wird, von Bedeutung. Dabei ist es unerlässlich, dass die Einhaltung extern, also von einem neutralen Institut, das sowohl von den das Siegel führenden Unternehmen als auch von der Organisation, welche dieses vergibt, unabhängig ist, geprüft wird. Nur so kann die Objektivität der Bewertung garantiert werden. Dies trifft auf den IHTK, dessen Kontrollinstanz der Deutsche Tierschutzbund ist, den BDIH, Na-True und den HCS zu. Unternehmen, die mit Siegeln dieser Verbände werben, drohen Sanktionen, wenn sie gegen deren Auflagen verstoßen.22 Die Veganblume verlangt dagegen keine unabhängige Kontrolle der Unternehmen; es genügt eine schriftliche Zusicherung der Firmen bei der Vergabe des Siegels, dass sie sich an die strengen Auflagen halten. Positiv anzumerken ist, dass bei all diesen Verbänden keine oder nur geringe Gebühren für die Lizenzierung und die Audits erhoben werden, sodass sich eine Einhaltung der Richtlinien zweifellos lohnt, allein schon um mit dem verliehenen Siegel im Handel werben zu dürfen und seinem Unternehmen so einen Wettbewerbsvorteil zu bescheren. Darüber hinaus legen alle vorgestellten Verbände die Vergabekriterien der Siegel für jedermann zugänglich offen. Der IHTK verpflichtet die Unternehmen zusätzlich, ausnahmslos alle bei der Herstellung eines Produktes zur Anwendung gekommen Substanzen auf der Verpackung aufzuführen oder anderweitig konkret kenntlich zu machen, sodass hier eine besondere Transparenz für den Konsumenten gewährleistet ist.23 Während die übrigen vorgestellten Verbände sich entweder auf die kontrollierte Naturkosmetik sowie soziale Aspekte der Herstellung oder auf tierversuchsfreie Kosmetik spezialisiert haben, verbindet der Deutsche Tierschutzbund in der vom IHTK mitinitiierten Kosmetik-Positivliste beide Aspekte, indem dort Unternehmen, die nicht nur auf Tierversuche verzichten, sondern ihre Produkte darüber hinaus vegan herstellen, besonders gekennzeichnet werden.24 Empfehlenswert sind aber auch Kombinationen aus einem Siegel für kontrollierte Naturkosmetik und einem Label, das insbesondere für tierversuchsfreie Kosmetik steht. Von Listen, deren Anbieter sich nur auf Aussagen der Unternehmer berufen – so zum Beispiel die Kosmetik-Positivliste der Tierschutzorganisation PETA25 – ist dagegen dringend abzuraten, da hier keine unabhängige Kontrolle stattfindet.

[...]


1 Vgl. BECK 2002, S. 28.

2 Vgl. BUSSE 2006, S. 57.

3 Vgl. BUSSE 2009: Die Macht der Konsumenten, S. 286.

4 Vgl. ebd..

5 Vgl. HAHN u. HERRMANN 2009, S. 101.

6 Vgl. Das Naturkosmetikportal 2010: Die Qual der Wahl: Wo man Naturkosmetik heute kauft.

7 Vgl. Anlagen Abb. 1.

8 Vgl. PÖPPELMANN u. GOLDMANN 2008, S. 74.

9 Vgl. Anlagen Abb. 2.

10 Vgl. Label Online: Kontrollierte Natur-Kosmetik – BDIH.

11 Arbeiterkammer Kärnten: Prüfsiegel und ihre Bedeutung, S. 3.

12 Vgl. Label Online: NaTrue.

13 Vgl. Anlagen Abb. 3.

14 Vgl. NaTrue: Drei Zertifizierungsstufen.

15 Vgl. Anlagen Abb. 4.

16 Vgl. The Vegan Society: Trademark Standards u. Bessere Geschäfte mit der Veganen Gesellschaft: Nutzungsbedingungen.

17 Vgl. Anlagen Abb. 5.

18 Vgl. Label Online: Hase mit schützender Hand (Kaninchen unter schützender Hand).

19 Vgl. Deutscher Tierschutzbund e. V. 2010, S. 15f., S.40.

20 Vgl. ECEAE: Go Cruelty Free u. PÖPPELMANN u. GOLDMANN: a.a.O., S. 77 u. Anlagen Abb. 6.

21 Vgl. Greenpeace: Der HCS im Detail u. GERICKE 2011, S. 78.

22 Vgl. Label Online: NaTrue, BDIH, IHTK.

23 Vgl. Deutscher Tierschutzbund e. V.: a.a.O., S. 12.

24 Vgl. ebd., S. 17.

25 Vgl. PETA Deutschland e. V. : Tierversuche für Kosmetika.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Kosmetik ohne Tierleid. Macht und Verantwortung des politischen Konsumenten
Note
15 Punkte
Auteur
Année
2013
Pages
25
N° de catalogue
V300692
ISBN (ebook)
9783656970484
ISBN (Livre)
9783656970491
Taille d'un fichier
750 KB
Langue
allemand
Annotations
Veröffentlichung unter meinem Namen
Mots clés
Tierschutz, Tierversuche, Gütesiegel, politischer Konsument, verantwortungsvoller Konsum
Citation du texte
Jessica Schneider (Auteur), 2013, Kosmetik ohne Tierleid. Macht und Verantwortung des politischen Konsumenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300692

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