Analyse von Hermann Löhers „Wehmütige Klage der Frommen Unschuldigen“. Eine Anklageschrift oder letzte Beichte?


Trabajo, 2014

35 Páginas, Calificación: 1,7

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hintergrund des Werkes
2.1 Zeitliche und gesellschaftliche Einordnung
2.2 Hermann Löhers Vita – Hintergrund und Motivation seines Werkes

3 Das Phänomen der Hexenverfolgungen
3.1 Von Ketzerverfolgungen zu Hexenprozessen
3.2 Verfahren und Rechtliche Basis

4 Rheinbacher Hexenprozesse

5 Gegner der Hexenverfolgungen
5.1 Johann Weyer
5.2 Friedrich Spee

6 Hermann Löhers wehmütige Klage der frommen Unschuldigen – Das Werk
6.1 Adressat, Aufbau und Stil
6.2 Inhalt
6.3 Die wehmütige Klage als Ego-Dokument

7 Fazit

7.1 Ausblick

8 Bibliographie

1 Einleitung

Mit dem 17. Jahrhundert verbindet man oft eine Zeit, die geprägt von großen Naturwissenschaftlern, Mathematikern und Philosophen wie Galilei, Newton, Descartes oder Leibnitz, das dunkle Mittelalter bereits lange hinter sich gelassen hat. Eine Zeit, in der die Renaissance so langsam der Zeit der Aufklärung weicht und sich die Gesellschaft in neuen Ansätzen und Strukturen versucht. Diese Zeit ist teilweise jedoch auch von einem Phänomen geprägt, welches aufgrund seines brutalen und menschenverachtenden Charakters fälschlicherweise gerne dem Mittelalter zugeordnet wird. Dabei ist es so lange nicht her, dass hunderttausende unschuldige Menschen im Zuge der Hexenverfolgungen angeklagt, gefoltert und zum Tode verurteilt wurden. So schrieb Goethe 1787: „Wir haben die famose Hexen Epoche in der Gesellschaft, die mir psychologisch noch lange nicht erklärt ist, diese hat mich aufmercksam und mir alles wunderbare verdächtig gemacht.“1 Auch heute können wir kaum verstehen wie diese Massenverfolgungen ihren Lauf nehmen konnten. Oftmals werden diese Ereignisse heutzutage als Teil einer rückständigen Gesellschaft angesehen. Aber sind wir heute so viel fortschrittlicher? Es ist keine hundert Jahre her, dass aus Deutschland der Versuch der Ausrottung einer ganzen Religion ausging. Und auch heute werden immer noch Menschen aufgrund ihrer Religion, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung verfolgt. Der Historiker Wolfgang Behringer beschreibt dies als eine Modernisierung der Feindbilder: „Freimaurer, Illuminaten, Jakobiner, Kommunisten, Sozialdemokraten, Juden, Zigeuner, Ausländer,

Gammler, Terroristen, etc.“2 So würden wir viele „Denkfiguren […] bei den extremen

Konservativen des 18. und 20. Jahrhunderts unverändert wieder“3 finden. Natürlich müssen die Ereignisse der Hexenverfolgungen in ihrem historischen Kontext gesehen und analysiert werden. So ist zum einen der Einfluss der Kirche nicht zu unterschätzen, und auch Kriege, Pestsäuchen und Missernten stellten wichtige Faktoren da.

1676 schrieb der damals 80 jährige Hermann Löher auf diese Ereignisse hin ein Buch, welches lange Zeit niemanden interessierte und somit schnell in Vergessenheit geriet. Dennoch erfreut sich dieses Werk heute großer Beliebtheit und wird als bedeutender Beitrag zur Geschichte der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung wahrgenommen. Gemeint ist die "Hochnötige Unterthanige wemutige Klage der Frommen Unschültigen"4. Mit diesem Buch verfügt die Geschichtswissenschaft über eine Quelle, die das Geschehen rund um den Hexenprozess nicht aus dem Blickwinkel des Angeklagten und auch nicht aus der erhabenen Perspektive des juristischen Lehrbuchs zeigt, sondern aus der Innensicht eines Schöffen heraus, der im Verlauf seines Lebens sowohl Hexenjäger war als auch Gejagter. Es war nicht ungewöhnlich, dass Menschen aller Berufsgruppen und sozialen Schichten in der Diskussion mitmischten. Schon allein aus dem Grund, dass jeder beschuldigt werden konnte, war es schwer sich aus diesem Thema heraus zu halten.

In den letzten Jahrzenten hat die Geschichtswissenschaft in Deutschland beachtliche Fortschritte im Bereich der Hexenverfolgungen gemacht. Nach jahrelanger Vernachlässigung dieses Themas, ist es nun gelungen dieses vollständig in die Forschung zu integrieren. Man hat erkannt, dass die Forschungen zunächst auf regionaler Ebene vertieft werden mussten. Diese liefern auch heute immer wieder neue Erkenntnisse über die Abläufe der Verfolgungen, Prozesse aber auch über das gesellschaftliche Leben innerhalb dieser Strukturen.

Die Übertragung der „Wehmütigen Klage“ von Dietmar Nix 1995 in unsere heutige Sprache, ist für die weitere Arbeit mit dieser Quelle ebenfalls von großem Vorteil. Die oft unverständlichen Satzgebilde in der Originalfassung, sowie Löhers Vokabular, erschwert den Zugang an vielen Stellen und macht eine aufwendige Transkription unumgänglich. So orientiert sich auch diese Arbeit an der Übertragung von Nix.

Ziel dieser Arbeit ist es, weitere Rückschlüsse über die Motivation Löhers, ein solches Werk zu verfassen, zu ziehen. Dabei soll der historische Kontext insbesondere zur Zeit der Ereignisse über die Löher schreibt, aber auch zur Entstehungszeit seines Werkes genauere Betrachtung finden. Zudem werden Hermann Löher sowie sein Werk anderen Gegnern der Hexenverfolgung und deren Werken gegenüber gestellt. So lässt sich für diese Arbeit folgende Frage formulieren: Ist Löhers Klage wirklich als Anklageschrift gegen den Wahnsinn der Hexenverbrennungen zu verstehen, mit der Absicht die Obrigkeiten auf eine Ungerechtigkeit innerhalb der Justiz aufmerksam zu machen? Oder liegt hier vielmehr ein Schuldgeständnis vor und ein Versuch Löhers im hohen Alter und mit Blick auf ein nahendes Ende diese Ereignisse noch aufzuarbeiten und eine Art Beichte abzulegen? Dabei kommt man nicht umhin, sich zudem die Frage zu stellen, ob Löher auch dann Kritiker dieser Justiz geworden wäre, wenn die Hexenkommissare in Rheinbach seine eigene soziale Schicht sowie ihn selbst nicht angegriffen hätten.

2 Hintergrund des Werkes

Zur Zeit der Rheinbacher Hexenprozesse war Hermann Löher Schöffe am Rheinbacher Gerichtshof. Als jüngster von insgesamt sieben Schöffen gehörte er neben den sieben Ratsverwandten, dem Stadtschreiber und dem Bürgermeister ebenfalls dem Rheinbacher Stadtrat an. Die Ereignisse, die sich in Rheinbach zu dieser Zeit zugetragen hatten schrieb Hermann Löher jedoch aus dem sicheren Exil in Amsterdam auf. Dies tat er zudem nicht unmittelbar nach seiner Flucht, sondern über vierzig Jahre später als alter Mann von achtzig Jahren. Aus diesem Grund, sind nicht nur die Umstände in Rheinbach zu beachten, die Löher rückblickend zur Niederschrift seines Werkes trieben, sondern auch jene, während der Entwicklungszeit des Werkes.

2.1 Zeitliche und gesellschaftliche Einordnung

Zur Zeit des ersten Hexenprozesses in Rheinbach, ist das gesellschaftliche Leben von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Bereits seit dreizehn Jahren herrschte in großen Teilen Europas der dreißig-jährige Krieg. Auch wenn Rheinbach zu Löhers Zeiten unter keinen großen Auswirkungen des Krieges leiden musste, so kann doch davon ausgegangen werden, dass das gesellschaftliche Leben auch in dort von einer gewissen Unruhe und Unsicherheit sowie Angst geprägt war.

Hinzu kam ein bereits lang anhaltendes verändertes Klima, unter dem die Landwirtschaft in Deutschland stark litt. Die sogenannte kleine Eiszeit zwischen 1560 und 1630 hatte zu Missernten geführt, aus denen große Hungersnöte und Epidemien resultierten. So war eine unter verschiedenen Faktoren leidende Gesellschaft möglicherweise auch anfälliger für Verfolgungen, die 1630 bereits im ganzen Land an der Tagesordnung waren. Tatsächlich haben die Hexenprozesse Rheinbach erst relativ spät erreicht. Im Umkreis Rheinbachs hatten diese im April 1626 im kurkölnischen Amt Hardt begonnen. Auch in den meisten Orten der Eiffel hatte es 1628 und 1629 extreme Verfolgungen gegeben.

Erst etwa vierzig Jahre später beschloss der damalige Schöffe Hermann Löher, ähnlich wie andere Verfolgungskritiker vor ihm, seine Kritik sowie zudem seine persönlichen Erlebnisse in einem Buch schriftlich festzuhalten. Dabei hatte sich die Situation bereits deutlich verändert. Zwar gab es auch gegen Ende des 17. Jahrhunderts vereinzelt noch Prozesse und auch Hinrichtungen, das Massenphänomen der Hexenverfolgungen war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits lange abgeklungen. Auch in Löhers alter Heimat gehörte das massenhaft

Hexenverbrennen bereits der Vergangenheit an. Dennoch müssen die bereits lange vergangenen Ereignisse Löher auch noch dann derart beschäftigt haben, dass er sich noch vierzig Jahre später dazu entschied diese aufzuschreiben und die damaligen Verfolgungen zu kritisieren. Zum besseren Verständnis seines Werkes, soll im folgenden Kapitel nun das Leben des Autors näher geschildert werden.

2.2 Hermann Löhers Vita – Hintergrund und Motivation seines Werkes

Hermann Löher wurde 1595 als ältester Sohn des Kaufmanns Gerhard Löher in Münstereifel im Herzogtum Jülich geboren. 1601 siedelte die Familie Löher vermutlich aufgrund wirtschaftlicher Faktoren nach Rheinbach um. Gerhard Löher war zwar ein erfolgreicher Händler, jedoch schwächte die Wirtschaftskraft der kleinen Stadt Münstereifel gegen Ende des 16. Jahrhunderts stark ab, sodass sich viele Händler und Kaufleute eine neue Heimat suchen mussten. So vermutlich auch die Familie Löher. Die kleine Stadt Rheinbach unterschied sich in ihrer Struktur von der alten Heimat der Löhers erheblich. Während die Stadt Münstereifel hauptsächlich von Handel und Gewerbe lebte, war Rheinbach vielmehr eine Ackerbürgerstadt mit nur wenigen Krämern oder gar Fernhändlern.5 Für die Familie Löher bedeutete dies eine von Beginn an hohe Stellung in der Rheinbacher Gesellschaft. Bereits 1610 hatte Gerhard Löher das Amt des Bürgermeisters inne. 1620 wurde er Schöffe am Rheinbacher Gericht und gehörte somit zum Rat der Stadt. Diese Laufbahn sollte ebenso für Hermann Löher vorgesehen sein. In der neuen Heimat wuchs er wohlbehütet und naturverbunden auf. Fast schwärmerisch erinnert er sich in seinem Buch an die Jahre seiner Kindheit, als Rheinbach noch „ehrenvoll“6 war: „Es ist nach meiner Erinnerung jetzt 75 Jahre her, dass ich Erdbeeren und Brombeeren in diesem Busch gepflückt […] habe.“7 Nachdem er in Rheinbach die Pfarrschule besucht hatte, stieg er mit 15 Jahren in die väterlichen Geschäfte ein. Mit 23 Jahren heiratete er seine Frau Kunigunde, ein Mädchen aus dem Nachbarort Flerzheim, die Stieftochter des dortigen Schultheissen Matthias Frembgen. Aus der Ehe ergingen acht Kinder. Ein Jahr nach der Hochzeit erhielt Hermann Löher das Rheinbacher Bürgerrecht. 1627 wurde Löher Bürgermeister. Dieses Amt hatte er allerdings nur ein Jahr inne. 1631 begann schließlich für ihn die Zeit als Schöffe des Rheinbacher Gerichts.

Im selben Jahr begannen auch in Rheinbach die ersten Hexenprozesse, in denen auch Hermann Löher als Teil des siebenköpfigen Schöffengerichts über die Anklagen mit entscheiden musste. Die ersten beiden Angeklagten waren arme Frauen, darunter die Dienstmagd des reichen Bauern Hilger Lirtz und eine alte Frau namens Grete Hardt. Über die Bauernmagd, deren Name nicht bekannt ist, erfahren wir aus Löhers Erzählungen auch sonst nichts weiter. Die alte Dame Grete Hardt hingegen, sah Löher als ein Hilfsmittel für den damaligen Hexenkommissar Franz Buirmann eine Welle von Hexenprozessen in Rheinbach auszulösen.8 Sie war zudem das erste Opfer des aus Euskirchen stammenden Buirmanns. Die dritte Angeklagte und somit das zweite Opfer Buirmanns unterschied sich bedeutend von ihren Vorgängerinnen. Christina Böffgen war eine sehr wohlhabende kinderlose Witwe und zudem mit Hermann Löher gut bekannt. Aufgrund der Aussagen von Grete Hardt und der Bauernmagd, wurde sie verhaftet und zum Geständnis gefoltert. Dieser Fall hat den noch jungen Hermann Löher merklich geprägt, zumal dieser bei ihrer Folterung persönlich anwesend war. An mehr als einer Stelle schreibt er ausführlich über die Folter seiner Bekannten und die Vorgehensweise des Hexenkommissars Buirmann und einiger Schöffen. So schreibt Löher:

„Und als Christina Böffgen noch in der Folter war, sprach sie: »…« und es ist noch viel schlimmer gewesen als ich es hier schreibe. »Nein, nein, sagte die Frau dann weiter mit ersterbener Stimme und Ablassung ihres Wassers, ich will in dieser Marter und Folter als ein frommer christenmensch sterben.«“ 9

Löher beklagt ihre Festnahme „auf bloßen Verdacht hin oder auf die zwei Aussagen der Dienstmagd und der armen Grete“10. Sie wurde daraufhin „sofort exorziert, untersucht, geschoren und zum Geständnis gefoltert.“11 Innerhalb von drei bis vier Tagen starb Christina Böffgen unter Folter. Noch während der Folterung wurden von dem Schöffen Dietrich Halfmann aus dem Haus der Angeklagten Wertgegenstände und große Summen an Bargeld entwendet. Zu diesem Zeitpunkt war Löher bereits klar, dass die Anschuldigungen und darauffolgenden Prozesse nicht rechtens sein konnten. Als jüngster Schöffe war es für Löher allerdings unmöglich eine andere Meinung als die des Hexenkommissars zu äußern. Als mit der vierten Anschuldigung dem ehemaligen Rheinbacher Bürgermeister Hilger Lirtz der Prozess gemacht wurde, bestand für Löher kein Zweifel mehr daran, dass die Schöffen gegen die Verdächtigungen des Hexenkommissars Franz Buirmann nichts unternehmen konnten.

Dieser Angeklagte war außerdem der Schwiegervater der Tochter des Schöffen Johann Bewell. Dessen Proteste gegen die Gefangennahme hatten jedoch keinen Erfolg, vielmehr wurde auch Bewells Tochter angeklagt und getötet. Ab diesem Zeitpunkt spricht Löher von Bewell als drittem „Ja-und-Amen-Schöffen“12 neben den Schöffen Dietrich Halfmann und Johann Thynen. Der Wille dieses Schöffen war also gebrochen worden und er stand somit voll und ganz hinter den Handlungen Franz Buirmanns. Fortan spricht Löher von „3 Ja-und- Amen-Schöffen gegen 4 andere Nein-Schöffen“13. Von diesen vier Nein-Schöffen blieb letztlich allerdings keiner übrig. Bis 1636 waren die Schöffen Reichhardt Gertzen und Hermann Löher geflohen, der älteste Schöffe Vogt Schwegeler wurde verbrannt und der letzte Schöffe Peller, dessen Frau bereits zuvor verbrannt wurde, erkaufte sich lediglich einen Zeitaufschub.

Dennoch ließ sich Löher nicht gänzlich zum Ja-Schöffen verpflichten. Als der älteste Schöffe Voigt Schwegeler in Haft kam, wurde auch dessen Frau umgehend mit angeklagt, durfte zunächst allerdings noch in ihrem Haus bleiben. Aufgrund Löher nicht bekannter Ursachen14, war Franz Buirmann zu diesem Zeitpunkt in den päpstlichen Bann geschlagen und musste sich zunächst von diesem entbinden, wie Löher schreibt.15 Diese Tatsache verschaffte den beiden Eheleuten einige Wochen Aufschub. Löher versuchte die Angeklagte deshalb zu warnen und riet ihr zu fliehen. Sein Rat wäre ihm allerdings fast zum Verhängnis geworden: Da sich die Angeklagte beleidigt fühlte, drohte sie Löher ihn beim Amtmann zu verklagen. So kamen auch gegen Löher und seine Familie Gerüchte auf. Löher schafft es dennoch sich vorerst frei zu kaufen, indem er den Amtmann Schall von Bell bestach.16 Fünf Jahre blieben Löher und seine Familie damit verschont. Allerdings bestand nicht nur in Rheinbach Gefahr. Auch im Nachbarort Flerzheim gab es immer wieder Opfer aus den Führungsschichten. Darunter fiel auch Löhers Schwiegervater, der Flerzheimer Richter Matthias Frembgen.

Auch die folgenden Opfer waren wohlhabende und einflussreiche Bürger Rheinbachs. Als 1636 auch Löhers Schwiegermutter in Verdacht geriet, flammten auch die Gerüchte über ihn selbst in Rheinbach wieder auf. Spätestens jetzt war die Gefahr zu groß. Nach einer weiteren erheblichen Bestechung des Amtsmanns, gelang Löher mit seiner Familie und dem Schöffen Richard Gertzen schließlich über Köln und Wesel die Flucht nach Amsterdam. Über die Zeit im Exil ist nicht viel bekannt. Klar ist jedoch, dass Löher sich und seiner Familie dort zunächst einmal eine neue Existenz aufbauen musste. In der Welthandelsstadt Amsterdam war dies ohne Frage weit weniger einfach als im kleinen Städtchen Rheinbach. So lebte er dort zwar in geringerem Wohlstand, erhielt allerdings das Bürgerrecht und konnte mit seiner Frau und Schwiegermutter in Sicherheit leben. Die Ereignisse der letzten fünf Jahre in Rheinbach sollten ihn allerdings sein Leben lang verfolgen. Er las und studierte veröffentlichte Werke von anderen Gegnern der Hexenverfolgung, wie Friedrich Spees Cautio Criminalis, die Schriften Johann Weyers, Adam Tanners und des sauerländischen Pfarrers Michael Stappert. Ermutigt von diesen Werken und geplagt von der Ungewissheit der eigenen Mitschuld, entschloss er sich schließlich im hohen Alter von 80 Jahren seine Erinnerungen noch aufzuschreiben und es diesen mutigen Männern gleich zu tun. Bereits zwei Jahre später, 1678 starb Löher.

3 Das Phänomen der Hexenverfolgungen

Hexenverbrennungen hatte es bereits im 15. Jahrhundert gegeben. Die massiven Verfolgungen, die in der Frühen Neuzeit zum ersten Mal aufkamen, fielen jedoch auf die Jahre zwischen 1560 und 1630. Es ist in der Literatur umstritten wie viele Hinrichtungen es insgesamt gab. Eine Schätzung Wolfgang Behringers beläuft sich auf 22.500

Hexenverbrennungen, die allein im deutschsprachigen Raum stattfanden.17 Im ganzen europäischen Raum schätzt er diese auf mindestens 600.000, von denen sich die meisten im heutigen Deutschland zugetragen haben. Aber wie kam es zu einer derartigen Verfolgungswelle, die einem Verbrechen zugrunde lag, welches niemand wirklich beweisen konnte?

Im Folgenden sollen einige allgemeine Fragen hinsichtlich der Hexenverfolgungen in Deutschland geklärt werden. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: Wie kam es zum vorherrschenden Verständnis von Magie und dem Hexereibegriff sowie zur Verfolgung von Hexen? Wer wurde als solche betrachtet, in was für einem Umfeld lebten sie und warum sah man sich von ihnen so bedroht? Desweiteren soll ein Einblick in die übliche Herangehensweise der Hexenprozesse in Deutschland gegeben werden. Welche Methoden gab es und welche Rolle spielten die verschiedenen Akteure der Justiz?

[...]


1 Rückblick auf das Zeitalter der Hexenverbrennungen: Johann Wolfgang von Goethe an Frau von Stein, 1787, in: Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München 2000, S. 458.

2 Vgl. Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland. (Im Folgenden zitiert als: Behringer, Wolfgang (Hg.): Hexen und Hexenprozesse in Deutschland) S. 327.

3 Ebd.

4 Löher, Hermann: Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen, Amsterdam 1676.

5 Becker, Thomas: Die "wehmütige Klage" des Hermann Löher. Ein Augenzeugenbericht über die Hexenverfolgung in einer rheinischen Kleinstadt, in: zeitenblicke 1 (2002), Nr. 1 [08.07.2002], URL: http://www.zeitenblicke.historicum.net/2002/01/becker/becker.html, (30.3.2014), (im Folgenden zitiert als: Becker, Thomas: Die "wehmütige Klage" des Hermann Löher), <2>.

6 Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen. Ein Schöffe kritisiert die Hexenjagd. Übertragung aus dem Frühneuhochdeutschen von Dietmar K. Nix, Hoffeld 1997, (im Folgenden zitiert als: Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen), S.78.

7 Ebd.

8 Vgl. Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen, S. 48.

9 Ebd. S. 53.

10 Ebd. S. 48.

11 Ebd.

12 Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen, S. 53.

13 Ebd. S. 58.

14 Es ist nicht auszuschließen, dass dieser päpstliche Bann, von dem Löher spricht, lediglich eine Suspendierung als Folge des Verfahrens gegen Buirmann war, welches die Erben der Christina Böffgen in die Wege geleitet hatten, wie aus den Beschlussprotokollen des kurkölnischen Hofrates zu entnehmen ist.

15 Hermann Löher: Wehmütige Klage der frommen Unschuldigen, S. 89.

16 Ebd.

17 Vgl. Behringer, Wolfgang: Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, S. 194 f.

Final del extracto de 35 páginas

Detalles

Título
Analyse von Hermann Löhers „Wehmütige Klage der Frommen Unschuldigen“. Eine Anklageschrift oder letzte Beichte?
Universidad
University of Duisburg-Essen  (Historisches Institut)
Curso
Hauptseminar: Frühneuzeitliche Ego-Dokumente
Calificación
1,7
Año
2014
Páginas
35
No. de catálogo
V300905
ISBN (Ebook)
9783656970941
ISBN (Libro)
9783656970958
Tamaño de fichero
654 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Hexenprozesse, Frühe Neuzeit, Ego-Dokumente, Hexen, Johann Weyer, Friedrich Spee, Hermann Löher
Citar trabajo
Anónimo, 2014, Analyse von Hermann Löhers „Wehmütige Klage der Frommen Unschuldigen“. Eine Anklageschrift oder letzte Beichte?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/300905

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