Die Raumordnung und Landesplanung in Sachsen wird mehr und mehr – besonders aufgrund des stetig steigenden Flächenverbrauchs – zu einem immer wichtiger werdenden Rechtsgebiet. Leider ist zu beobachten, dass diesem Thema im alltäglichen Geschehen noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es ist festzustellen, dass – zumindest in Sachsen – nur eine geringe Anzahl an Literatur vorhanden ist. Die letzte umfangreiche Befassung mit der Raumordnung und Landesplanung nahmen Klaus Füßer und Dr. Roman Götze im Jahr 2002 mit einer „Textsammlung mit Erläuterungen“ vor. Vor einem Jahr hat sich Füßer nunmehr dazu entschlossen, die Bearbeitung auf den neuesten Stand zu bringen und wissenschaftlicher, aber dennoch für den interessierten Leser und mit der Materie beschäftigten Raumordnungsrechtler verständlich darzustellen.
Im Wesentlichen wird eine Einführung in das Raumordnungsrecht gegeben sowie weitere wichtige Themengebiete vertieft behandelt. Hauptgegenstand der Betrachtung ist das Landesplanungsgesetz in seiner Abhängigkeit zum Raumordnungsgesetz des Bundes sowie der Landesentwicklungsplan. Dabei werden im Rahmen der Betrachtung des Landesplanungsgesetzes die einzelnen Vorschriften des Gesetzes im Zusammenhang mit den Vorschriften des Raumordnungsgesetzes aufgezeigt und erläutert. Anders als bisher wird auch der Landesentwicklungsplan einer vertieften inhaltlichen Analyse unterzogen. Es wird verstärkt kritisch auf die im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Ziele der Raumordnung und deren Abgrenzung zu den Grundsätzen geschaut. Gerade für die lesenden Praktiker empfiehlt sich das Kapitel zur Methodik und Auslegung des Landesentwicklungsplanes. Im Laufe der Zeit wird die Bearbeitung Stück für Stück mit weiteren relevanten Themengebieten erweitert. Ziel ist es, entsprechend den üblichen Gepflogenheiten, eine Gesamtkommentierung der Gesetzesvorschriften zu entwickeln. Dem geneigten Leser wird auffallen, dass jedenfalls das Fundament hierfür in ausführlich ausgefallenen Darstellungen der im Raumordnungsrecht zu behandelnden Dauerbrenner sowie kritisch-nachvollziehenden Erläuterungen zu einigen Akzentsetzungen des Gesetzes bereits enthalten ist.
Inhaltsverzeichnis
Einführung in die Raumordnung und Landesplanung
1. Begriff und Entwicklung der Raumordnung
1.1 Raumordnung und Landesplanung
1.2 Entwicklung der Raumordnung
1.3 Raumordnung als übergeordnete und überfachliche Gesamtplanung
1.4 Die rechtlichen Regelungen im Überblick
2. Das Raumordnungsrecht des Bundes
2.1 Kernaussagen des Raumordnungsgesetzes – Begriff und bundesrechtliche Vorgaben an Ziele und Grundsätze der Raumordnung
2.2 Insbesondere: Ziele und Grundsätze der Raumordnung
2.3 Das Raumordnungsgesetz als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
2.4 Grenzen der Raumordnung
2.4.1 Kompetenzrechtliche Vorgaben
2.4.2 Funktionelle Grenzen der Raumordnung
2.4.3 Konflikt zwischen Raumordnung und der kommunalen Verwaltungshoheit nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG
2.4.4 Grenzen der Raumordnung durch die Rechtsprechung
2.4.4.1 Verbot von Zielen mit Vorher-Nachher-Abfolge
2.4.4.2 Verbot von Höhenbegrenzungen im Rahmen des Raumordnungsrechts
2.4.5 Wiederholungen höherrangigen Rechts in Zielen des Landesentwicklungsplan
2.4.6 Ziele, die nicht den Raum ordnen
2.5 Adressaten der Raumordnungspläne
2.6 Bundesraumordnung
3. Das Raumordnungsrecht im Freistaat Sachsen
3.1 Das Sächsische Landesplanungsgesetz (SächsLPlG 2010)
3.1.1 Aufbau und Regelungstechnik
3.1.2 Aufgaben und Leitvorstellung der Raumordnung im Freistaat Sachsen
3.1.3 Raumordnungspläne
3.1.3.1 Arten
3.1.3.2 Verfahren bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
3.1.3.2.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung
3.1.3.2.2 Formelles und materielles Abwägungsgebot
3.1.3.2.3 Umweltprüfung
3.1.3.2.4 Fortschreibung
3.1.3.3 Rechtsnatur und Inkrafttreten
3.1.3.3.1 Landesentwicklungsplan
3.1.3.3.2 Regionalpläne
3.1.3.4 Inhaltliche Vorgaben für Raumordnungspläne
3.1.3.4.1 Kennzeichnungspflicht von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
3.1.3.4.2 Raumordnungsgebiete mit besonderen Funktionen
3.1.3.4.3 Weitere Bestimmungen für den Landesentwicklungsplan
3.1.3.4.4 Weitere Bestimmungen für Regionalpläne
3.1.3.4.5 Braunkohlepläne/Sanierungsrahmenpläne als Teilregionalpläne
3.1.3.4.6 Regionale Flächennutzungspläne
3.1.3.4.7 Raumordnerische Verträge
3.1.3.4.8 Fehlerfolgen und Planerhaltung
3.1.4 Regionale Planungsverbände
3.1.4.1 Planungsregionen
3.1.4.2 Verbandsversammlung
3.1.4.3 Verbandsvorsitzender
3.1.4.4 Regionale Planungsstellen
3.1.4.5 Aufsicht und Finanzierung
3.1.5 Umsetzung der Raumordnungspläne
3.1.5.1 Raumordnungsverfahren
3.1.5.1.1 Die Gestaltung des Verfahrens
3.1.5.1.2 Die Abschaffung des Raumordnungsverfahrens für einfache Fälle
3.1.5.2 Das Zielabweichungsverfahren
3.1.5.3 Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
3.1.6 Raumbeobachtung und Landesentwicklungsbericht
3.1.7 Raumordnungsbehörden
3.1.8 Inkrafttreten und Überleitungsvorschriften
3.2 Der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen
3.2.1 Methodik der Auslegung zur Bestimmung schwieriger, vager oder unklarer Inhalte des SächsLEP 2013
3.2.1.1 Sprachliche Auslegung
3.2.1.2 Historische Auslegung
3.2.1.3 Systematische Auslegung
3.2.1.4 Teleologische Auslegung
3.2.2 Ziele im Landesentwicklungsplan 2013
3.2.2.1 Soll-Vorschriften im Landesentwicklungsplan
3.2.2.2 „Bedeutsam“ in Zielvorschriften
3.2.2.3 „Bedarfsgerecht“ in Zielvorschriften
3.2.2.4 Sachlich unbestimmte Ziele
3.2.2.5 Räumlich unbestimmte Ziele
3.2.2.6 Vorschriften im Sächsischen Landesentwicklungsplan 2013 die gegen die Gesetzgebungskompetenz verstoßen
3.2.2.7 Vorschriften, die die funktionellen Grenzen der Raumordnung überschreiten
3.2.2.8 Ziele, die gegen die verfassungsrechtliche Planungshoheit der Kommunen nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG verstoßen
3.2.2.9 Ziele, die äußerste thematische Grenzen der Raumordnung überschreiten
3.2.2.10 Bloße Wiederholung höherrangigen Rechts
3.3 Rechtsprechungsübersicht zum SächsLPlG/LEP
Zielsetzung & Themen
Die Publikation bietet eine fundierte Analyse des Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) und des Landesentwicklungsplans (LEP) für den Freistaat Sachsen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Interpretation der Zielvorschriften und der kritischen Abgrenzung von Grundsätzen der Raumordnung liegt. Das primäre Ziel ist es, sowohl Fachleuten als auch Interessierten ein Handwerkszeug für die Auslegung schwieriger oder vager Planinhalte an die Hand zu geben und die Bindungswirkung sowie die rechtlichen Grenzen raumordnerischer Festlegungen im Kontext des Verfassungsrechts und der Gesetzgebungskompetenz zu beleuchten.
- Analyse des Raumordnungsrechts von Bund und Freistaat Sachsen
- Einführung in die Methodik der Auslegung für Raumordnungspläne
- Kritische Untersuchung von „Soll-Zielen“ und „bedarfsgerechten“ Festlegungen
- Diskussion der Planungshoheit der Kommunen im Verhältnis zur Landesplanung
- Detaillierte Übersicht zur Rechtsprechung im Bereich SächsLPlG/LEP
Auszug aus dem Buch
2.4.4.1 Verbot von Zielen mit Vorher-Nachher-Abfolge
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG Lüneburg, Urt. v. 27.7.2011, Az. 1 KN 224/07; BeckRS 2011, 53228 (Rdnr. 12)) hat bei der Prüfung des niedersächsischen Raumordnungsprogrammes zeitlich gestaffelte Gebietsfestlegungen als rechtswidrig erachtet. Im konkreten Fall war folgendes Ziel des niedersächsischen Raumordnungsprogrammes strittig:
„Die hochwertigen Quarzsandvorkommen sind möglichst vollständig auszubeuten.
.…
Für nachfolgend aufgeführte Quarzsand-Abbaugebiete sind Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Qu) im Planungsraum festgelegt:
…
Gebiet in V., westlich der Bahnlinie und südlich der M.-straße
…
Die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung (Qu) sind auf der Grundlage des BALP in zwei Zeitstufen festgelegt:
Die Vorranggebiete der Zeitstufe I (Planzeichen 9.3) stehen für die Quarzsandgewinnung in den kommenden 20 Jahren zur Verfügung. Die Vorranggebiete der Zeitstufe II (Planzeichen 9.3) sind erst dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Abbaumöglichkeiten in den Gebieten der Zeitstufe I erschöpft sind
.…
Der Abbau von Quarzsand außerhalb der im Planungsraum festgelegten Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung ist unzulässig. Diese Ausschlusswirkung gilt nur für raumbedeutsame Abbauvorhaben in den Gebieten der Gemeinden M., B. und H. sowie der Stadt L.
Für die Festlegung der Zeitstufen I und II sowie der Ausschlusswirkung bezüglich des Quarzsandabbaus ist ein Bodenabbauleitplan erstellt worden.“
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung in die Raumordnung und Landesplanung: Vermittelt die begrifflichen Grundlagen der Raumordnung und gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Planungsebenen.
Das Raumordnungsrecht des Bundes: Analysiert das Raumordnungsgesetz des Bundes, dessen Zielvorgaben sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen raumordnerischer Planung.
Das Raumordnungsrecht im Freistaat Sachsen: Erläutert detailliert das Sächsische Landesplanungsgesetz, die Struktur der Regionalen Planungsverbände und die inhaltlichen Anforderungen an Raumordnungspläne im Freistaat.
Der Landesentwicklungsplan für den Freistaat Sachsen: Bietet eine methodische Anleitung zur Auslegung des SächsLEP 2013 und untersucht kritisch einzelne Zielvorschriften auf ihre Rechtmäßigkeit.
Rechtsprechungsübersicht zum SächsLPlG/LEP: Fasst relevante Urteile zum Landesplanungsgesetz und zum LEP zusammen, die zur Klärung der Rechtslage im Raumordnungsrecht beitragen.
Schlüsselwörter
Raumordnung, Landesplanung, SächsLPlG, Landesentwicklungsplan, Raumordnungsgesetz, Ziele der Raumordnung, Grundsätze der Raumordnung, Planungshoheit, Kommunen, Siedlungsentwicklung, Vorranggebiete, Abwägungsgebot, Rechtsschutz, Fachplanung, Raumverträglichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine umfassende Analyse des Raumordnungsrechts, insbesondere unter Berücksichtigung der sächsischen Landesplanung und der gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, die Bindungswirkung landesplanerischer Vorgaben sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Eingriffen in die kommunale Planungshoheit.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, Praktikern und Interessierten Methoden zur Auslegung komplexer und teils vager Zielvorschriften im Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 zu vermitteln und die rechtliche Qualität dieser Festlegungen kritisch zu hinterfragen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Publikation nutzt die klassische juristische Auslegungsmethodik (sprachlich, historisch, systematisch, teleologisch), um die Normen des Raumordnungsrechts und die darin enthaltenen Ziele und Grundsätze zu analysieren.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung des Raumordnungsrechts des Bundes, die spezifische Ausarbeitung des sächsischen Landesplanungsrechts und eine tiefgehende Analyse des Landesentwicklungsplans Sachsen mit Fokus auf einzelne Zielvorschriften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Raumordnung, Landesplanung, SächsLPlG, Zielabweichungsverfahren, Planungshoheit, Abwägungsgebot und raumordnerische Zusammenarbeit.
Warum ist die Unterscheidung zwischen „Zielen“ und „Grundsätzen“ so wichtig?
Ziele der Raumordnung entfalten eine unmittelbare Bindungswirkung und sind verbindlich zu beachten, während Grundsätze der Raumordnung lediglich in eine planerische Abwägung einzustellen sind.
Was bedeutet der Begriff „bedarfsgerecht“ in diesem Kontext?
Die Verwendung des Begriffs „bedarfsgerecht“ wird kritisch hinterfragt, da er ohne weitere Konkretisierung häufig einen Abwägungsspielraum öffnet, was die Einstufung einer Festlegung als „Ziel“ mit Bindungswirkung erschweren kann.
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- Rechtsanwälte Füßer & Kollegen (Autor), 2015, Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) und Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP). Vorschriftensammlung mit Einführung und Erläuterungen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301131