Die vorliegende Arbeit untersucht die politische Situation zwischen den Grafen von Württemberg und der Reichsstadt Ulm, stellt einen reichspolitischen Kontext her und versucht plausibel zu machen, dass nach dem Landfrieden von Eger 1389 ein Ausbau Laichingens nicht mehr notwendig war, da die Konflikte in der Konvergenzzone zur Reichstadt Ulm mithilfe des Landfriedens vorerst so befriedet worden sind, dass ein Ausbau zunächst nicht unterlassen werden konnte. Laichingens Stadtwerdung wird somit als Instrument betrachtet, dessen Voranschreiten und dessen Nichtvoranschreiten jeweils von der territorialpolitischen Logik landesherrlicher Machtentfaltung abhing.
Als zentrale Quelle dient das Stadtrechtsprivileg, zu dessen Schwesternprivileg für Bietigheim an der Enz eine quellenkritische Edition vorliegt. Die Forschung selbst hat sich in einem Fall explizit mit der vorliegenden Fragestellung befasst. Hansmartin Decker-Hauff nimmt 1969 seinerseits ebenfalls territorialpolitische Beweggründe an, sieht als entscheidendes Movens jedoch die württembergische Erwerbung des Klosters Blaubeuren im Jahre 1447 aus der Konkursmasse der Grafen zu Helfenstein. Decker-Hauffs kurzer und kenntnisreicher Aufriss entstand im Nachgang zu seiner Arbeit zum Bietigheimer Privileg anlässlich der 600-Jahrfeier Bietigheims. Man findet jedoch auch die Meinung, dass Laichingen die Stadtrechte, von Kaiser Karl IV. angeboten, ablehnten, da man keine Stadtmauer bauen wollte.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Laichingen im späten 14. Jahrhundert
- Politische Rahmenbedingungen
- Die Reichsstadt Ulm - Konflikte in der Konvergenzzone
- Die Luxemburger Karl und Wenzel
- Der Schwäbische Städtebund von 1376
- Der Landfrieden von Eger
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die politische Situation zwischen den Grafen von Württemberg und der Reichsstadt Ulm im späten 14. Jahrhundert und beleuchtet die Rolle von Laichingen im Kontext der territorialpolitischen Logik landesherrlicher Machtentfaltung. Die Studie erörtert die Bedeutung des Stadtrechtsprivilegs von 1364 im Spannungsfeld der Konflikte in der Konvergenzzone zur Reichsstadt Ulm und stellt den Landfrieden von Eger 1389 als entscheidenden Faktor für den Ausbau Laichingens in den Mittelpunkt der Analyse.
- Das Stadtrechtsprivileg von 1364 und seine Bedeutung für die Grafen von Württemberg
- Die politische Situation zwischen den Grafen von Württemberg und der Reichsstadt Ulm
- Die Rolle des Landfriedens von Eger 1389 für den Ausbau Laichingens
- Die territorialpolitische Logik landesherrlicher Machtentfaltung
- Die Bedeutung von Laichingen als Schlüsselposition im südlichen Randgebiet des württembergischen Herrschaftsbereichs
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Situation Laichingens als württembergische Besitzung und nimmt das Stadtrechtsprivileg in den Fokus. Das zweite Kapitel behandelt die politischen Rahmenbedingungen, wobei sowohl die Reichsstadt Ulm und der Schwäbische Städtebund als auch die Reichspolitik im Zusammenhang mit Kaiser Karl und seinem Nachfolger Wenzel betrachtet werden. Darüber hinaus wird auf den Landfrieden von Eger 1389 und seine politischen Folgen eingegangen.
Schlüsselwörter
Laichingen, Stadtrechtsprivileg, Reichsstadt Ulm, Schwäbischer Städtebund, Landfrieden von Eger, territorialpolitische Logik, Grafen von Württemberg, Konvergenzzone, Kaiser Karl IV., Wenzel, Konflikte, Grenzort, Zollstation, Schlüsselposition.
- Citar trabajo
- Kristian Kaiser (Autor), 2015, Landesherrliche Territorialpolitik. Laichingen im 14. Jahrhundert in der Konvergenzzone zur Reichsstadt Ulm, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301235