Die vorliegende Arbeit stellt eine detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit mit besonderer Beachtung der europäischen Rechtsprechung dar.
Die Hauptfrage lautet: Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken und darf Gewerkschaften, in denen sich Lehrer/innen vereinigen, behördlich eine Streikkundgebung untersagt werden?
Teil 1 behandelt mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die Lehrerin durch die Geldbuße.
Teil 2 thematisiert mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die Gewerkschaft "Bildung" durch künftige Kundgebungsuntersagungen.
Inhaltsverzeichnis
- Teil 1. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die L durch die Geldbuße
- A. Prüfungsumfang
- B. Art. 12 I GG Berufsfreiheit
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Personeller Schutzbereich
- C. Eingriff
- D. Rechtfertigung
- 1. Einschränkbarkeit des Grundrechts
- 2. Sonstige Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage
- a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
- aa) Gesetzgebungszuständigkeit
- bb) Gesetzgebungsverfahren
- b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
- aa) Legitimer Zweck und legitimes Mittel
- bb) Geeignetheit
- cc) Erforderlichkeit
- dd) Angemessenheit
- E. Art. 3 I GG Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz
- F. Art. 21 GG Allgemeine Handlungsfreiheit
- G. Art. 33 V GG Grundsätze des Berufsbeamtentums
- H. Endergebnis Teil 1.
- Teil 2. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die GB durch künftige Kundgebungsuntersagungen
- A. Prüfungsumfang
- B. Art. 91 GG Vereinigungsfreiheit
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Personeller Schutzbereich
- C. Art. 9 III GG Koalitionsfreiheit
- D. Art. 8I GG Versammlungsfreiheit
- 1. Sachlicher Schutzbereich
- 2. Personeller Schutzbereich
- E. Art. 5 I Var. 1 GG Meinungsfreiheit
- F. Art. 21 GG Allgemeine Handlungsfreiheit
- G. Endergebnis Teil 2.
- Grundrechte im öffentlichen Dienst
- Streikrecht von Beamten
- Europäische Menschenrechtskonvention und deutsches Recht
- Verhältnis von Grundrechten und Disziplinarmaßnahmen
- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit im Kontext von Kundgebungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit untersucht die rechtlichen Aspekte eines Streits zwischen einer verbeamteten Lehrerin und der zuständigen Behörde im Kontext von Warnstreiks. Dabei wird geprüft, ob die Disziplinarmaßnahmen gegen die Lehrerin in Form einer Geldbuße eine Verletzung ihrer Grundrechte darstellen und ob die angedrohten Untersagungen zukünftiger Kundgebungen einen Eingriff in die Grundrechte der Gewerkschaft „Bildung“ (GB) bedeuten.
Zusammenfassung der Kapitel
Teil 1. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die L durch die Geldbuße
Dieser Teil analysiert die verschiedenen Grundrechte, die durch die Geldbuße gegen die Lehrerin L möglicherweise verletzt wurden. Er untersucht dabei insbesondere die Berufsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Koalitionsfreiheit und den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Dabei werden die jeweiligen Schutzbereiche und die Rechtfertigungsmöglichkeiten für staatliche Eingriffe in diese Rechte im Kontext des Beamtenverhältnisses diskutiert.
Teil 2. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die GB durch künftige Kundgebungsuntersagungen
Dieser Teil konzentriert sich auf die möglichen Eingriffe in die Grundrechte der Gewerkschaft „Bildung“ (GB), die durch die angedrohten Untersagungen zukünftiger Kundgebungen entstehen könnten. Die Analyse fokussiert dabei auf die Vereinigungsfreiheit, die Koalitionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit. Es wird untersucht, ob die rechtliche Grundlage für solche Untersagungen vorhanden ist und ob die verhältnismäßigkeit der Eingriffe gewährleistet ist.
Schlüsselwörter
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Streikrecht von Beamten, der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Eingriffen in Grundrechte, der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für das deutsche Recht, der Disziplinargewalt im Beamtenverhältnis, der Vereinigungsfreiheit von Gewerkschaften und der Versammlungsfreiheit im Kontext von Kundgebungen.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen verbeamtete Lehrkräfte in Deutschland streiken?
Dies ist eine rechtlich komplexe Frage. Die Arbeit untersucht dies im Spannungsfeld zwischen den Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 V GG) und der europäischen Rechtsprechung zur Koalitionsfreiheit.
Verletzt eine Geldbuße wegen Streikteilnahme die Berufsfreiheit?
Die Arbeit prüft, ob Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 12 I GG (Berufsfreiheit) oder Art. 9 III GG (Koalitionsfreiheit) darstellen.
Darf Behörden eine Streikkundgebung für Lehrer untersagen?
Im zweiten Teil der Arbeit wird geprüft, ob solche Untersagungen die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) oder die Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaften verletzen.
Welche Rolle spielt die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)?
Die europäische Rechtsprechung tendiert zu einem liberaleren Streikrecht, was im Konflikt mit dem traditionellen deutschen Beamtenrecht steht. Die Arbeit analysiert diesen juristischen Diskurs.
Was ist der legitime Zweck des Streikverbots für Beamte?
Der Staat begründet das Verbot meist mit der Aufrechterhaltung der staatlichen Funktionen und der besonderen Treuepflicht des Beamtenverhältnisses.
- Quote paper
- Felix Henke (Author), 2014, Detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit in der europäischen Rechtsprechung. Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301375