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Detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit in der europäischen Rechtsprechung. Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken?

Titre: Detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit in der europäischen Rechtsprechung. Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken?

Dossier / Travail , 2014 , 27 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Felix Henke (Auteur)

Droit - Droit public / Droit constitutionnel / Droits fondamentaux
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Die vorliegende Arbeit stellt eine detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit mit besonderer Beachtung der europäischen Rechtsprechung dar.

Die Hauptfrage lautet: Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken und darf Gewerkschaften, in denen sich Lehrer/innen vereinigen, behördlich eine Streikkundgebung untersagt werden?

Teil 1 behandelt mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die Lehrerin durch die Geldbuße.

Teil 2 thematisiert mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die Gewerkschaft "Bildung" durch künftige Kundgebungsuntersagungen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Teil 1. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die L durch die Geldbuße

A. Prüfungsumfang

B. Art. 12 I GG Berufsfreiheit

C. Art. 9 I GG Vereinigungsfreiheit

D. Art. 9 III GG Koalitionsfreiheit

I. Schutzbereich

1. Sachlicher Schutzbereich

2. Personeller Schutzbereich

II. Eingriff

III. Rechtfertigung

1. Einschränkbarkeit des Grundrechts

2. Sonstige Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

a) Formelle Verfassungsmäßigkeit

aa) Gesetzgebungszuständigkeit

bb) Gesetzgebungsverfahren

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit

aa) Legitimer Zweck und legitimes Mittel

bb) Geeignetheit

cc) Erforderlichkeit

dd) Angemessenheit

3. Zwischenergebnis

E. Art. 33 V GG Grundsätze des Berufsbeamtentums

F. Art. 3 I GG Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

G. Art. 2 I GG Allgemeine Handlungsfreiheit

H. Endergebnis Teil 1.

Teil 2. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die GB durch künftige Kundgebungsuntersagungen

A. Prüfungsumfang

B. Art. 9 I GG Vereinigungsfreiheit

C. Art. 9 III GG Koalitionsfreiheit

I. Schutzbereich

1. Sachlicher Schutzbereich

2. Personeller Schutzbereich

II. Eingriff

III. Rechtfertigung

1. Einschränkbarkeit des Grundrechts

2. Sonstige Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

a) Formelle Verfassungsmäßigkeit

aa) Gesetzgebungszuständigkeit

bb) Gesetzgebungsverfahren

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit

aa) Legitimer Zweck und legitimes Mittel

bb) Geeignetheit

cc) Erforderlichkeit

dd) Angemessenheit

3. Zwischenergebnis

D. Art. 8 I GG Versammlungsfreiheit

I. Schutzbereich

1. Sachlicher Schutzbereich

2. Personeller Schutzbereich

II. Eingriff

III. Rechtfertigung

1. Einschränkbarkeit des Grundrechts

2. Sonstige Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

a) Formelle Verfassungsmäßigkeit

aa) Gesetzgebungszuständigkeit

bb) Gesetzgebungsverfahren

b) Materielle Verfassungsmäßigkeit

aa) Legitimer Zweck und legitimes Mittel

bb) Geeignetheit

cc) Erforderlichkeit

dd) Angemessenheit

3. Zwischenergebnis

E. Art. 5 I 1 Var. 1 GG Meinungsfreiheit

F. Art. 2 I GG Allgemeine Handlungsfreiheit

G. Endergebnis Teil 2.

Teil 1. und Teil 2. Gesamtergebnis

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht im Rahmen eines Gutachtens die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer gegen eine verbeamtete Lehrerin verhängten Geldbuße aufgrund ihrer Teilnahme an einem Warnstreik sowie die Rechtmäßigkeit der behördlichen Androhung, zukünftige gewerkschaftliche Kundgebungen zu untersagen. Ziel ist die Klärung, ob die betroffenen Akteure in ihren Grundrechten, insbesondere der Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit, verletzt werden.

  • Grundrechtliche Prüfung des Beamtenstreikrechts unter Berücksichtigung von Art. 9 III GG und Art. 33 V GG
  • Analyse der Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für das deutsche Beamtenrecht
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung von Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte
  • Rechtliche Bewertung von Versammlungs- und Kundgebungsuntersagungen gegenüber Gewerkschaften
  • Konkurrenzverhältnisse zwischen verschiedenen Grundrechten bei gewerkschaftlichen Aktionen

Auszug aus dem Buch

D. Art. 9 III GG Koalitionsfreiheit

Die Disziplinarverfügung in Form einer Geldbuße gemäß §§ 33 I, 5 I Nr. 2, 7 DiszG verletzte die L in ihrer Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III GG, wenn das Verhalten der L vom Schutzbereich erfasst wäre, die Bußgeldverhängung in den Schutzbereich eingriffe und dies nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden könnte.

Zunächst müsste der Schutzbereich eröffnet sein. Eine Koalition ist eine Vereinigung im Sinne des Art. 9 I GG, die sich freiwillig formiert hat und eine gewisse Stabilität aufweist, die sich getreu des Gesetzeswortlauts zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verschrieben hat. Weiterhin müsste die Koalition in finanzieller und organisatorischer Sicht gegnerfrei sein. Bei dem hiesigen Berliner Landesverband der Gewerkschaft „Bildung“ ist, mangels Angaben im Sachverhalt, davon auszugehen, dass die genannten Merkmale erfüllt sind. Die Koalitionsfreiheit ist ein Doppelgrundrecht, denn Sie gewährleistet sowohl das individuale als auch das kollektive Freiheitsrecht. Die L kann sich auf das individuale Freiheitsrecht stützen, welches dem Einzelnen die Gründung, den Beitritt sowie den Verbleib bei jeder Tätigkeit für die Koalition innerhalb und außerhalb der Gewerkschaft erlaubt. Die wichtigste Differenzierung zwischen individueller und kollektiver Koalitionsfreiheit erfolgt auf dem Bereich der Ausprägung, denn nur das kollektive Freiheitsrecht umfasst das Arbeitskampfrecht, zu dem auch das Instrument des Streiks zählt.

Zusammenfassung der Kapitel

Teil 1. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die L durch die Geldbuße: Das Kapitel prüft die Zulässigkeit der Geldbuße gegen die verbeamtete Lehrerin und kommt zum Ergebnis, dass diese aufgrund eines Eingriffs in die Koalitionsfreiheit unter Beachtung europäischer Rechtsprechung unverhältnismäßig war.

Teil 2. Mögliche Grundrechtsverletzungen gegen die GB durch künftige Kundgebungsuntersagungen: Dieser Teil bewertet die Rechtmäßigkeit der angedrohten Untersagungen künftiger Kundgebungen der Gewerkschaft und stellt fest, dass solche Verbote die Koalitions- sowie Versammlungsfreiheit verletzen würden.

Teil 1. und Teil 2. Gesamtergebnis: Das abschließende Kapitel fasst zusammen, dass sowohl der L als auch der Gewerkschaft im Falle staatlicher Sanktionen oder Untersagungen gute Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde sowie bei Bedarf vor dem EGMR zustehen.

Schlüsselwörter

Grundrechte, Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Beamtenstreikrecht, Disziplinarverfahren, Geldbuße, Art. 9 III GG, Art. 8 I GG, Art. 33 V GG, EMRK, Verhältnismäßigkeit, Gewerkschaft, Meinungsfreiheit, Berufsbeamtentum, Kundgebung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser juristischen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sanktionen gegen eine verbeamtete Lehrerin wegen ihrer Teilnahme an einem Streik sowie die Rechtmäßigkeit potenzieller Verbote zukünftiger gewerkschaftlicher Kundgebungen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Fokus stehen das Beamtenstreikrecht, die Auslegung von Art. 9 III GG (Koalitionsfreiheit), Art. 8 I GG (Versammlungsfreiheit) sowie die Vereinbarkeit nationaler Regelungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Es soll geklärt werden, ob die Disziplinarverfügung der Behörde grundrechtswidrig ist und ob der Staat zukünftige Kundgebungen der Gewerkschaft auf Basis der derzeitigen Rechtslage untersagen darf.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um ein juristisches Gutachten, in dem die Sachverhaltsfragen anhand des klassischen Prüfungsschemas für Verfassungsbeschwerden (Schutzbereich, Eingriff, Rechtfertigung) und unter Heranziehung aktueller Rechtsprechung und Literatur geprüft werden.

Welche Inhalte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der individuellen Betroffenheit der Lehrerin (Teil 1) und die kollektive Betroffenheit der Gewerkschaft durch zukünftige Untersagungen (Teil 2), wobei insbesondere die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen im Vordergrund steht.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich diese Arbeit charakterisieren?

Die zentralen Schlagworte sind Beamtenstreikrecht, Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Verhältnismäßigkeitsprinzip und EMRK-Konformität.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Art. 33 V GG im Kontext des Streikrechts?

Der Autor argumentiert, dass das Streikverbot für Beamte zwar häufig auf die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" gestützt wird, diese jedoch durch die Auslegung der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 III GG und unter Einbeziehung der EMRK-Rechtsprechung des EGMR hinterfragt werden müssen.

Welchen Einfluss hat die Rechtsprechung des EGMR auf die Argumentation des Autors?

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird als völkerrechtsfreundliche Auslegungshilfe genutzt, um das deutsche, restriktive Beamtenstreikverbot kritisch zu beleuchten und eine europarechtskonforme Anwendung der Grundrechte einzufordern.

Warum wird eine Kundgebungsuntersagung gegenüber der Gewerkschaft als unverhältnismäßig eingestuft?

Der Autor führt an, dass Verbote nur als ultima ratio zulässig sind und die Kooperationsbereitschaft der Gewerkschaft sowie das Fehlen einer unmittelbaren Gefährdung öffentlicher Rechtsgüter die Untersagung als unverhältnismäßig und rechtswidrig erscheinen lassen.

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Résumé des informations

Titre
Detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit in der europäischen Rechtsprechung. Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken?
Université
Berlin School of Economics and Law
Cours
Grundrechte (ÖR II)
Note
1,7
Auteur
Felix Henke (Auteur)
Année de publication
2014
Pages
27
N° de catalogue
V301375
ISBN (ebook)
9783668011168
ISBN (Livre)
9783668011175
Langue
allemand
mots-clé
verbeamtete Lehrer Streik Koalitionsfreiheit Art. 9 III GG Streikverbot Art. 33 V GG hoheitliche Tätigkeiten Streikrecht Art. 11 EMRK
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Felix Henke (Auteur), 2014, Detaillierte Prüfung der Koalitions- und Versammlungsfreiheit in der europäischen Rechtsprechung. Dürfen verbeamtete Lehrkräfte streiken?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301375
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Extrait de  27  pages
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