Kaiser Hadrian und seine Legitimation als Kaiser


Seminar Paper, 2015

16 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Einleitung

In der Zeit des Prinzipats, gegründet und nachhaltig geprägt von dem ersten römischen Kaiser Gaius Julius Caesar Octavianus, auch bekannt als Augustus, war die Übergabe der größte Schwachpunkt der neuen Herrschaftsstruktur, ein heikler und komplizierter Vorgang. Die vorausgegangen Übergänge zeichneten sich durch eine unübersichtliche Rechtslage sowie Disputen, Rivalitäten und Intrigen, die nicht selten in offene Kämpfe übergingen, aus. Dies sollte durch das entstehende Adoptionsprinzip verhindert werden, da hierbei der herrschende Kaiser seinen eigenen Nachfolger auswählte und somit den Besten die Herrschaft übertrug. In der hier vorliegenden Seminararbeit wird dieses Prinzip der Adoption genauer untersucht, insbesondere die Adoption Hadrians durch Trajan im Jahre 117 n. Chr. Bei dieser gibt es heute noch viele Spekulationen und Deutungsmöglichkeiten, die hier vorgestellt werden. Grund dafür sind hierbei die wenig gesicherten Angaben, da es kaum und wenn nur knappe Quellenzeugnisse aus dieser Zeit und über diesem Herrscherwechsel gibt.

Genutzt wurden die Vita Hadriani aus der Historia Augusta, Cassius Dios Ausführungen und einige Informationen von Aurelius Victor. Es wird versucht, anhand dieser die Frage zu beantworten, ob Trajan letztendlich Hadrian adoptiert hat. Zunächst wird das Adoptionsprinzip genauer beleuchtet. Darauf folgt ein kurzer Einblick in Hadrians Leben und seiner Laufbahn (cursus). Anhand der Quellen werden auch die Vorgänge der Adoption vorgestellt, hierbei die Aussagen der jeweiligen Quelle, daraus folgende Deutungsversuche und mögliche Begründungen, insbesondere auf Hadrian und sein Verhältnis zu Trajan und dessen Frau Plotina wird hier eingegangen. Als Literatur dienten hier unter anderem das Überblickswerk“ Die Adoptivkaiser“ von Oliver Schipp, „Hadrian - Der rastlose Kaiser“ von Anthony R. Birley sowie das Werk „Hadrian - Sein Leben und seine Zeit“, geschrieben von Stewart Perowne.

Prinzip der Adoption Entwicklung der Herrschaftsübertragung

Der erste römische Kaiser Augustus setzte, wie bei vielen Bereichen des Prinzipats, hier den Grundstein für das Prinzip der Adoption. Kurz vor seinem Tod übertrug er seinen Adoptivsohn Tiberius das imperium proconsular maius und machte ihn damit zu seinem offiziellen Nachfolger. Somit war das von ihm geschaffene Prinzipat, welches die restitutio rei publicae, die wiederhergestellte Republik, bestimmte, nun doch erblich, da Augustus dadurch einen erheblichen Einfluss auf die Bestimmung seines Nachfolgers unternahm.1

In der Theorie war das Prinzipat nicht erblich, dies wurde jedoch behelfsmäßig zur Praxis um wiederholte Staatsstreiche, die Rom in der Vergangenheit öfter als einmal erlebt hatte, zu verhindern. Die nachfolgenden Kaiser waren nicht alle erfolgreich in ihrer Herrschaft, jedoch war es am wichtigsten, dass das aufgebaute System fortgesetzt wurde und so kam es auch zu Dynastiegründungen.2 Erst in der Zeit der Adoptivkaiser (96 bis 192 n. Chr.) wurde die Adoption der wichtigste Bestandteil der Nachfolgeregelung.3

Zuvor war die Adoption als adrogatio dem Privatrecht zugehörig und wurde häufig genutzt, um die väterliche Familientradition fortzuführen. Zu der Zeit hatte diese privatrechtliche Form noch eine festen Ablauf wie aus der überlieferten Adoptionsformel hervorgeht.4

Bald wurde jedoch die Adoption durch einen Princeps, dem amtierenden Kaiser, gleichbedeutend mit der Erklärung zum Mitregenten und Nachfolger. Deswegen wurde die Adoption ein folgenreicher Staatsakt, dem jedoch das spezifische Verfahren fehlte.5 Nur einige Merkmale entwickelten sich bei der kaiserlichen Adoption nuncupatio adoptionis mit der Zeit. Zum einen wurde sie von allen rechtlichen Voraussetzungen, die zur der privatrechtlichen Adoption noch gehörten, freigestellt, da eine einfache Erklärung des Kaisers reichen sollte.6 7

Im Idealfall wurde die Adoption in Anwesenheit des Princeps, dem entsprechenden Nachfolger und dem Senat vollzogen (imperiale Adoption), wobei die Anwesenheit des Senats nicht nötig war, da der Senat daran kaum beteiligt war. Der Senat musste nur noch die Übertragung der Herrschergewalt durch den consensus deorum hominumque mit dem akklamierenden contio bestätigen.8 Dennoch war diesen Merkmale nicht zwingend notwendig und mit dem Beginn der Zeit der Adoptivkaiser kam es bereits zu ersten Abweichungen.

„Das Adoptivkaisertum brachte dem Imperium ein Phase trügerischer Ruhe und inneren Friedens. Durch das Adoptionsprinzip schuf man eine von weiten Teilen der Führungsschicht akzeptierte oder hingenommene Sukzessionsregelung.“9

Diese beginnt mit dem Herrschaftsantritt Marcus Cocceius Nerva im Jahre 96 n. Chr., der Senat übertrug ihm die kaiserlichen Befugnisse (u.a. tribunicia potestas und imperium proconsulare) und verhinderte so wohl einen möglichen Bürgerkrieg nach der Ermordung des vorherigen Kaisers Domitians.10

Da Nerva bereits ein hohes Alter erreicht hatte und ihm leibliche Nachkommen fehlten, wurde er vom Senat und der Führungsschicht darauf gedrängt, so schnell wie möglich einen Nachfolger zu wählen.

„Schnelles Handeln war nötig, um […] einem drohenden Staatsstreich beziehungsweise einer Usurpation zuvorzukommen.“11 97 n. Chr. bestieg Nerva das Kapitol und verkündete mit Marcus Ulpius Nerva Traianus als seinen Nachfolger.

Dies war eine bemerkenswerte Wahl, da Trajan nicht aus der Stadt Rom stammte, sondern aus Italica in Südspanien und nicht mit der führenden Oberschicht verwandt war, doch „stärker als die Geburt fielen Loyalität und Fähigkeit in die Waagschale.“12

Trajan war zu diesem Zeitpunkt 44 Jahre alt und Statthalter in Obergermanien und demnach nicht anwesend als Nerva ihn adoptierte. Demnach war die Anwesenheit des bestimmten Nachfolgers nicht notwendig, kein Hindernis für den rechtsgültigen Vollzug des Adoptionsaktes.

Insgesamt kann man hierbei erkennen, dass es keine festgelegte Zeremonie oder auch Tradition bezüglich des Verfahrensrechts bei der Bestimmung des Nachfolgers gab. Erst durch die Adoption Trajans durch Nerva entwickelten sich allmählich bestimmte Vorstellungen hinsichtlich des Ortes, des Ablaufs und der beteiligten Personengruppen, dennoch kein festgelegtes Verfahren. Es kam hierbei zu einer folgenreichen Veränderung des Adoptionsprinzips: War es zuvor beim Adoptierten eine Wahl des domus princips, nun erfolgte hierbei die Wahl des Besten. Zudem entwickelte sich eine neue Rolle des herrschenden Kaisers bei der Adoption, da diese Wahl gottgewollt präsentiert wurde (providentia deorum).

Ohne die nuncupatio adoptionis konnte der neue Princeps sich dieser ideellen Legitimationsideologie nicht zu nutzen machen.

[...]


1 Vgl. Schipp, Oliver: Die Adoptivkaiser. Darmstadt, 2011. Seite 15f.

2 Vgl. Nesselhauf, Herbert: Die Adoption der römischen Kaiser. In: Hermes 83 (1955). Seite 477ff.

3 Vgl. Perowne, Stewart: Hadrian. Sein Leben und seine Zeit. München, 1966. Seite 10f.

4 Vgl. Schipp: Die Adoptivkaiser. Seite 14f.

5 Vgl. Brassloff, Stephan: Die Rechtsfrage bei der Adoption Hadrians. Wien, 1914. Seite 593f.

6 Vgl. Brassloff. Rechtsfrage. Seite 594.

7 Vgl. Ebd. Seite 599ff.

8 Vgl. Schipp: Die Adoptivkaiser. Seite 16f.

9 Schipp: Die Adoptivkaiser. Seite 18.

10 Vgl. Perowne: Hadrian. Seite 28.

11 Schipp: Die Adoptivkaiser. Seite 21.

12 Perowne: Hadrian. Seite 29.

Excerpt out of 16 pages

Details

Title
Kaiser Hadrian und seine Legitimation als Kaiser
Grade
1,7
Author
Year
2015
Pages
16
Catalog Number
V301445
ISBN (eBook)
9783956873461
ISBN (Book)
9783668004689
File size
448 KB
Language
German
Keywords
kaiser, hadrian, legitimation
Quote paper
Lily Cat (Author), 2015, Kaiser Hadrian und seine Legitimation als Kaiser, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301445

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