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Die Fluggastrechte-Verordnung. Ansprüche von Flugreisenden bei verspätetem "Railway"-Zubringer

Titre: Die Fluggastrechte-Verordnung. Ansprüche von Flugreisenden bei verspätetem "Railway"-Zubringer

Essai , 2015 , 9 Pages

Autor:in: Robert Piwowarski (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit des obligations / Droit des affaires
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (nachfolgend Fluggastrechte-Verordnung genannt) hat das Schutzniveau von Flugreisenden innerhalb der europäischen Union deutlich angehoben. Dabei hat der Europäische Gerichtshof (nachfolgend EuGH) in einigen Entscheidungen die Rechte der Fluggäste teilweise über die Grenze des Wortlautes der Fluggastrechte-Verordnung hinaus gestärkt. Besonders das am 26. Februar 2013 ergangene Urteil des EuGH Volkerts ist dahingehend interessant, als dass darin Verspätungen von Zubringerflügen den Ausgleichanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-Verordnung auslösen können.

In diesem Zusammenhang ist fraglich, ob die neue Praxis von Fluggesellschaften, neben dem direkten Ticket ein sog. "Airrail-Ticket" bzw. "Fly&Rail-Ticket" zum Kauf anzubieten, eine Erweiterung des Anwendungsbereiches der Fluggastrechte-Verordnung dahingehend erfährt, dass diese im Falle der Verspätung des Zubringerzuges ebenfalls anwendbar sein soll.
Zur Erörterung dieser Frage werden im Folgenden das Urteil und die sich daraus ergebenden Grundsätze vorgestellt und anschließend die Frage diskutiert, ob auch Verspätungen von "Railway"-Zubringern den Ausgleichanspruch nach Art. 7 Fluggastrechte-Verordnung auslösen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Das Urteil

B. Extension der Grundsätze auf Railway-Zubringer?

I. Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung

1. Luftfahrtunternehmen als Anspruchsgegner

2. „Flug“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung

II. Vergleichbarer Sachverhalt mit unterschiedlicher Behandlung?

C. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auch bei Verspätungen von Railway-Zubringern anwendbar ist, und beleuchtet dabei die rechtlichen Grenzen einer erweiternden Auslegung durch den EuGH.

  • Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung auf Kombinationsangebote (Rail&Fly)
  • Rechtliche Einordnung der Begriffe „Luftfahrtunternehmen“ und „Flug“
  • Analyse der EuGH-Rechtsprechung zu Ausgleichsansprüchen bei Zubringerflügen
  • Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf hybride Reiseleistungen
  • Abgrenzung zum nationalen Reiserecht und bestehenden Beförderungsabkommen

Auszug aus dem Buch

B. Extension der Grundsätze auf Railway-Zubringer?

In der heutigen Praxis tauchen immer öfter Angebote zum Kauf von Tickets mit einem Zubringer-Zug auf. Die inhaltlichen Ausgestaltungen der Beförderungsangebote sind teilweise sehr verschieden. Dahinter verbergen sich regelmäßig verschiedene, durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestaltete Angebote der jeweiligen Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters, den Fluggast mittels Zuges zu einem Flughafen, von welchem die eigentliche Flugbeförderung beginnen soll, zu befördern.

Das kann zu dem Eindruck führen, dass der Fluggast die Beförderung mit der Bahn als Teil der Beförderungsleistung der Fluggesellschaft ansieht. So argumentierten ebenfalls die Kläger vor dem LG Hannover. In diesem Fall reichte der von der Fluggesellschaft verursachte Eindruck, es läge eine einheitliche Flug- oder Reiseleistung vor, nicht aus, um einen Anspruch der Kläger begründen zu können. Dieser wurde durch eine entsprechende Ausgestaltung der AGB verhindert. Das lässt aber die Frage offen, ob, einen hinreichend substantiiert vermittelten Eindruck vorausgesetzt, es handele sich um eine Leistung der Flugbeförderung der Fluggesellschaft, die Fluggastrechte-Verordnung auch dann Anwendung findet, wenn es zu einer Verspätung oder Annullierung des Fluges aufgrund einer Verspätung oder Annullierung eines Bahn-Zubringers kommt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Das Urteil: Dieses Kapitel analysiert das EuGH-Urteil zur Familie Folkerts, in dem der Gerichtshof Ausgleichsansprüche bei verspäteten Zubringerflügen bejaht.

B. Extension der Grundsätze auf Railway-Zubringer?: Hier wird diskutiert, ob die Rechtsprechung zu Zubringerflügen auf Railway-Zubringer übertragen werden kann, wobei die Begriffe „Luftfahrtunternehmen“ und „Flug“ kritisch hinterfragt werden.

I. Anwendbarkeit der Fluggastrechte-Verordnung: Untersucht wird die Auslegung der Verordnung im Hinblick auf ihre Reichweite für hybride Beförderungsleistungen und die Rolle des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

1. Luftfahrtunternehmen als Anspruchsgegner: Es wird erörtert, unter welchen Bedingungen die Zurechnung einer Zugbeförderung zu einem Luftfahrtunternehmen rechtlich möglich erscheint.

2. „Flug“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung: Dieses Kapitel prüft, ob eine Bahnfahrt als „Flug“ im rechtlichen Sinne ausgelegt werden kann, wobei dies aufgrund des Wortlauts eher verneint wird.

II. Vergleichbarer Sachverhalt mit unterschiedlicher Behandlung?: Diskutiert wird, ob das Gebot der Gleichbehandlung eine Einbeziehung von Rail&Fly-Tickets in die Fluggastrechte erzwingt.

C. Fazit: Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ausweitung der Verordnung auf Rail&Fly-Tickets mangels gesetzlicher Grundlage nicht empfehlenswert ist und Reisende sich primär an das nationale Vertragsrecht halten müssen.

Schlüsselwörter

Fluggastrechte-Verordnung, Rail&Fly, EuGH, Ausgleichsanspruch, Zubringerzug, Beförderungsvertrag, Luftfahrtunternehmen, Verspätung, Reiserecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verbraucherschutz, Vertragsrecht, Reiseveranstalter, Fluggast, Beförderungsleistung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Frage, ob Reisende bei Verspätungen von sogenannten „Railway-Zubringern“ (z.B. im Rahmen von Rail&Fly-Tickets) Ausgleichsansprüche nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gegen die Fluggesellschaft geltend machen können.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung, die Abgrenzung von Flug- und Bahnbeförderung sowie die rechtliche Zurechnung von Reiseleistungen im Rahmen von kombinierten Ticketangeboten.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erörterung, ob die erweiternde Rechtsprechung des EuGH zu Zubringerflügen auf die Bahnüberbrückung angewendet werden kann oder ob hier eine gesetzliche Regelungslücke besteht, die das nationale Recht ausfüllen muss.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Analyse, die primär auf der Auswertung von EuGH-Rechtsprechung, nationalen Urteilen (z.B. LG Hannover, BGH) und der systematischen Auslegung der Fluggastrechte-Verordnung basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Definitionen von „Flug“ und „Luftfahrtunternehmen“, prüft die Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes und diskutiert die Haftungsverteilung zwischen Fluggesellschaft und Reiseveranstalter.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Fluggastrechte-Verordnung, Rail&Fly, Ausgleichsanspruch und EuGH-Rechtsprechung charakterisiert.

Warum lehnt der Autor eine erweiternde Auslegung der Verordnung ab?

Der Autor argumentiert, dass die Verordnung explizit nur das Luftfahrtgeschäft regelt und eine Ausweitung auf Bahntransporte dem Wortlaut widersprechen sowie Kompetenzkonflikte mit anderen Abkommen wie dem Montrealer Übereinkommen oder dem Eisenbahnverkehrsrecht hervorrufen würde.

Wie sollten Reisende bei einem verspäteten Rail&Fly-Zubringer verfahren?

Reisende sollten sich bei direkter Buchung bei der Fluggesellschaft auf das nationale Vertragsrecht berufen oder, falls die Reise über einen Reiseveranstalter gebucht wurde, Gewährleistungsrechte wegen eines Reisemangels nach dem BGB geltend machen.

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Résumé des informations

Titre
Die Fluggastrechte-Verordnung. Ansprüche von Flugreisenden bei verspätetem "Railway"-Zubringer
Université
Humboldt-University of Berlin
Auteur
Robert Piwowarski (Auteur)
Année de publication
2015
Pages
9
N° de catalogue
V301616
ISBN (ebook)
9783956873485
ISBN (Livre)
9783668004702
Langue
allemand
mots-clé
Fluggastrechte Europarecht Reiserecht Rail&Fly Zug-zum-Flug Haftung des Reiseveranstalters Verbraucherrecht Verbraucherschutz
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Robert Piwowarski (Auteur), 2015, Die Fluggastrechte-Verordnung. Ansprüche von Flugreisenden bei verspätetem "Railway"-Zubringer, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301616
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