Diese Abhandlung befasst sich im Folgenden mit der Widerrufsbelehrung im Verbraucherrecht und den Anforderungen an diese. Speziell geht es um den Widerruf von Fondsbeteiligungen / Gesellschaftsbeteiligungen aufgrund fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht des Verbrauchers durch den Unternehmer.
Seit dem 13. Juni 2014 sind die neuen Verbraucherrechte durch die Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) vom 25.10.2011 in Kraft getreten. Sie bringt eine Neuordnung der Regelungen über die Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge einher. Der Gesetzgeber hat den günstigen Zeitpunkt genutzt, um die allgemeinen Vorschriften des Widerrufsrechts neu aufzusetzen. Die Informationspflichten bei Verbraucherverträgen wurden deutlich verändert.
Von großer Bedeutung ist, ob und wie sich Gerichtsentscheidungen, welche noch nach dem „alten Recht“ entschieden worden sind, auf das „neue Recht“ übertragen lassen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
1) nach altem Recht
a) Belehrungspflicht
b) Belehrungszeitpunkt
c) Inhalt
d) Spezielle Belehrungserfordernisse für Haustürgeschäfte
e) Rechtsfolgenhinweis entbehrlich?
f) Anforderungen nach § 360 Abs.1 S.2 a.F.
g) Äußere Gestaltung
h) Sprache
i) Musterwiderrufsbelehrung nach § 360 Abs.3 a.F.
aa) Verwendung des Musters
(1) Gestaltungshinweise
(2) Veränderung der Musterbelehrung
bb) Gesetzlichkeitsfiktion
j) Rechtsfolgen
aa) bei ordnungsgemäßer Belehrung
bb) bei fehlerhafter oder unterlassener Belehrung
k) Wirkung des Widerrufs
aa) Wirkung des Widerrufs bei einem Fondsbeitritt?
bb) Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
l) Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung bei einem Fondsbeitritt
m) Anwendbarkeit der Musterwiderrufsbelehrung für Fondsbeteiligungen?
2) nach neuem Recht
a) Einführung
b) Anforderungen nach neuem Recht
aa) Anwendungsbereich der §§ 312 ff. n.F.
bb) Informationspflichten für allgemeine Verbraucherverträge
cc) § 312b außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
dd) Widerrufsrecht
ee) Erlöschen des Widerrufsrechts
ff) Widerrufsbelehrung
(1) Inhalt der Belehrung
(2) Belehrung über Rechtsfolgen?
gg) Form und Zeitpunkt
(1) Form
(2) Zeitpunkt
(a) Informationspflichten vor Vertragsschluss
(aa) Allgemeine Informationen
(bb) Umfang der Informationen zum Widerrufsrecht
(b) Informationen nach Vertragsschluss: Abschrift und Bestätigung
hh) Widerrufsfrist
ii) Wegfall des „ewigen Widerrufsrechts“
jj) Ausübung des Widerrufsrechts
kk) Rechtsfolgen des Widerrufs
(1) 14-tägige Rückgewährfrist
(2) Sanktionen
(3) Belehrung und Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fondsbeitritten
ll) Übergangsregelung für Altverträge?
III. Urteil des BGH vom 22.05.2012 II ZR 1/11
1) Sachverhalt
2) Entscheidung des BGH
3) Kritische Würdigung
a) Bestehen eines Widerrufsrechts
b) Widerrufsfrist
c) gesetzliche Anforderungen an Widerrufsbelehrung
d) Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft
e) Ergebnis
f) Stellungnahme
IV. Ausblick
1) Änderungen durch die VRRL
2) Relevanz der alten Rechtsprechung
3) Praxishinweis
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung im Verbraucherrecht, insbesondere im Kontext von Fondsbeitritten und der daraus resultierenden Rechtsprechung des BGH. Ziel ist es, die Komplexität der Belehrungspflichten nach altem sowie neuem Recht (umgesetzt durch die Verbraucherrechterichtlinie) zu untersuchen und die rechtlichen Konsequenzen fehlerhafter Belehrungen, insbesondere unter Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, darzulegen.
- Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäften und Fondsbeitritten
- Die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bei Widerruf
- Analyse des BGH-Urteils vom 22.05.2012 (II ZR 1/11)
- Neuerungen durch die Umsetzung der VRRL (Verbraucherrechterichtlinie)
- Informationspflichten und Rechtsfolgen nach altem und neuem Recht
Auszug aus dem Buch
1) Sachverhalt
Am 28.06.2005 unterzeichnete die Beklagte Verbraucherin in ihrer Privatwohnung ein Beitrittsformular zu der späteren Klägerin, einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GbR. Zuvor wurde die Beklagte an ihrem Arbeitsplatz von einem für die Klägerin tätigen Vermittler angesprochen. Die Beklagte verpflichtete sich zu einer Einmalzahlung in Höhe von 3600€ und einer monatlichen Rate in Höhe von 50€ über eine Laufzeit von 30 Jahren. Die dem Beitrittsformular beigefügte Widerrufsbelehrung enthielt Hinweise zum Widerrufsrecht, zur Form und Frist, dem Adressaten und den aus dem Widerruf hervorgehenden Pflichten der Beklagten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch zu den daraus hervorgehenden Rechten.
Auszug der beigefügten Widerrufsbelehrung:
„Widerrufsbelehrung
Ich bin an meine auf den Abschluss der oben genannten Beitrittserklärung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe. (...) Mit dem Widerruf kommt auch meine Beteiligung an der GbR nicht wirksam zustande. (...)
Widerruf bei bereits erhaltener Leistung
Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits Leistungen von der GbR erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Widerrufe ich in diesem Fall, so muss ich empfangene Leistungen jedoch binnen 30 Tagen an die GbR zurückgewähren und der GbR die von mir aus den Leistungen gezogenen Nutzungen herausgeben. Die Frist beginnt mit Absendung des Widerrufs. (...)“
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des Widerrufsrechts bei Fondsbeitritten in Haustürsituationen ein und erläutert die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Belehrung.
II. Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung: Dieses Kapitel detailliert die Belehrungspflichten unter altem sowie neuem Recht, inklusive der speziellen Anforderungen für Haustürgeschäfte und der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft.
III. Urteil des BGH vom 22.05.2012 II ZR 1/11: Hier wird der spezifische Sachverhalt, die gerichtliche Entscheidung sowie eine kritische Würdigung des BGH-Urteils in Bezug auf die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen vorgenommen.
IV. Ausblick: Der Ausblick beleuchtet die Änderungen durch die VRRL, die Relevanz der alten Rechtsprechung für zukünftige Fälle sowie praktische Hinweise für die Gestaltung von Widerrufsbelehrungen.
Schlüsselwörter
Widerrufsbelehrung, Verbraucherrecht, Fondsbeitritt, Haustürgeschäft, fehlerhafte Gesellschaft, BGH, Widerrufsrecht, Verbraucherschutz, VRRL, Anlagegesellschaft, Widerrufsfrist, Informationspflichten, Rückabwicklung, Auseinandersetzungsguthaben, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen im deutschen Verbraucherrecht, mit einem besonderen Fokus auf deren Anwendung bei Fondsbeitritten in Haustürsituationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Widerrufsrecht des Verbrauchers, die Wirksamkeit von Widerrufsbelehrungen, die Auswirkungen auf Fondsgesellschaften sowie die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bei einem Widerruf.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Analyse der notwendigen inhaltlichen Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung sowie die Untersuchung der rechtlichen Konsequenzen im Falle einer fehlerhaften Belehrung, insbesondere im Kontext von Beitritten zu Publikumsgesellschaften.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Rezension und Analyse, die auf der Auswertung aktueller Rechtsprechung (insb. BGH), gesetzlicher Bestimmungen (BGB, EGBGB) sowie einschlägiger juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Anforderungen der Belehrung nach altem und neuem Recht, die spezifische Problematik bei Gesellschaftsbeitritten und diskutiert kritisch die maßgebliche BGH-Entscheidung II ZR 1/11.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Widerrufsbelehrung, Verbraucherrecht, Fondsbeitritt, Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft, BGH-Rechtsprechung und Verbraucherschutz.
Warum ist das "ewige Widerrufsrecht" von Bedeutung?
Das ewige Widerrufsrecht war eine Sanktion für fehlerhafte oder unterlassene Belehrungen nach altem Recht, die den Beginn der Widerrufsfrist verhinderte und somit ein langfristiges Ausstiegsrecht aus Verträgen ermöglichte.
Was besagt die Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft in diesem Kontext?
Die Lehre besagt, dass ein fehlerhaft zustande gekommener Gesellschaftsbeitritt für die Vergangenheit als wirksam behandelt wird und der Widerruf nur ex-nunc, also mit Wirkung für die Zukunft, zur Lösung vom Vertrag führt, statt eine vollständige Rückabwicklung wie bei anderen Verträgen zu bewirken.
Wie hat sich die Rechtslage durch die VRRL verändert?
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) hat insbesondere die Informationspflichten vereinheitlicht, Begriffe wie "Haustürgeschäft" durch "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" (AGV) ersetzt und das "ewige Widerrufsrecht" durch eine zeitliche Höchstbegrenzung modifiziert.
Ist das Musterwiderrufsformular verpflichtend?
Das Musterformular ist ein Angebot des Gesetzgebers, um Rechtssicherheit zu erlangen; bei unveränderter Nutzung profitiert der Unternehmer von der Privilegierungswirkung, bei Änderungen droht jedoch das Risiko der Unwirksamkeit der Belehrung.
- Arbeit zitieren
- Besnik Pajaziti (Autor:in), 2015, Rezension BGH - Urteil vom 22.05.2012 – II ZR 1/11. „Zum Hinweis auf die Rechte des Verbrauchers als notwendiger Bestandteil ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/301763