Reformen in Worms. Der Wormser Reichstag und das Reichskammergericht 1495


Term Paper (Advanced seminar), 2015

23 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Forschungsstand

2. Medien zu Beginn der frühen Neuzeit

3. Das Reichskammergericht von 1495 als mediales Ereignis des 15. Jh.
3.1. Politisches Umfeld des Wormser Reichstages: politische Situation und Ziele Maximilians I.
3.2. Reformen in Worms
3.3. Reform der Gerichtsbarkeit: das Reichskammergericht
3.4. Mediale Einordnung der Reichskammergerichtsordnung

4. Zusammenfassung und Fazit

5. Literaturverzeichnis

6. Quellenverzeichnis

1. Einleitung und Forschungsstand

„Des Kaisers Wort ist groß und sichert jede Gift, doch zur Bekräftigung bedarf‘ s der edlen Schrift.“ – Faust; Goethe, Johann – Wolfgang

Johann Wolfgang von Goethe war einer der bedeutendsten deutschen Schriftsteller des 18. Jahrhunderts. Vielleicht steht die durch Verwunderung erzeugte Frage im Raum, warum man eine Arbeit über das 1495 gegründete Reichskammergericht mit einem Zitat aus dem 18. Jahrhundert beginnen sollte. Die Antwort ist hierbei doch relativ einfach. Johann Wolfgang von Goethe ist selbst im Reichskammergericht tätig gewesen. Was hier jedoch wie eine simple Begründung klingt, bekommt doch vor allem durch die enorme Zeitspanne, zwischen Goethes Tätigkeit und der Gründung des Reichskammergerichts, eine interessante Gestalt. Denn die Institutionen, die in Worms 1495 durch die neue Reichskammergerichtsordnung festgelegt wurden, blieben bis zum Ende des Reiches 1806 bestehen.1 Die schriftliche Verfügbarkeit der Worte des Kaisers, die Goethe in seinem Werk anspricht, war auch in der Zeit des 15. Jahrhunderts allgegenwertig. Die aufstrebende Medienrevolution trug gleichfalls zu einer für uns umfangreichen Quellensammlung bei. Inwieweit unterscheidet sich die Gerichtsbarkeit zwischen Mitte und Ende des 15. Jahrhunderts?

Betrachten wir heutige Rechtssysteme so wird schnell deutlich, dass das Zentrum der Gerichtsbarkeit in fast jedem modernen Staat in einer Hauptstadt vertreten ist. Hier hat sowohl die Legislative, die Judikative, als auch die Exekutive ihren Sitz. Das am Ende des 15. Jahrhunderts entstandene Heilige Römische Reich Deutscher Nation dagegen besaß Gleichartiges nicht. Keine Hauptstadt bildete den Mittelpunkt der Gerichtsbarkeit, sondern mehrere verteilte Zentren im gesamten Reichsgebiet. Als höchste Instanz kannte die Nation das königliche Kammergericht, welches ebenfalls nur dezentral dort stattfinden konnte, wo sich der König aufhielt. Erst unter Maximilian I. entwickelte sich eine neue Form nie dagewesener Gerichtbarkeit auf dem Wormser Reichstag 1495, welches die dezentralen Strukturen dieses Gerichts aufbrach und erneuerte.

In der folgenden Arbeit soll das Reichskammergericht im Aspekt der reformatorischen Öffentlichkeit genauer untersucht werden. Der Fokus liegt hierbei auf der reformatorischen Gesetzesschrift als mediales Ereignis um 1495. Warum hat sich Maximilian I. überhaupt für eine Reform der Gerichtsbarkeit entschieden? Welche Folgen hatte dies für sein Land? Diese Fragen bilden den ersten Teilaspekt der Arbeit. Den zweiten Schwerpunkt nimmt die Betrachtung der Quelle ein. Was genau wurde reformiert? Wie kann die Reichskammergerichtsordnung als Medium verstanden werden? Wie ist diese seiner Zeit einzuordnen?

Zur Beginn der Arbeit im Punkt 2. steht eine kurze Betrachtung der medialen Landschaft um 1500. Da die Betrachtung aller Reformen vom Reichstag 1495 einen zu großen Umfang haben würde, liegt der Fokus in dem darauffolgenden dritten Kapitel auf der Reichskammergerichtsordnung. Zum besseren Verständnis und zur besseren Einordnung soll hierfür als erstes die politische Situation Maximilians und seine Bewegründe für die Reformen analysiert werden (3.1.). Kapitel 3.2 beschäftigt sich vorrangig mit der Reichskammergerichtsordnung selbst. Welche Reformen gab es wirklich? Was wurde genau umgesetzt? Nach dieser Vorarbeit folgt dann die mediale Einordnung der Quelle.

Am Ende der Arbeit folgt ein Resümee der analysierten einzelnen Bereiche, welche dann die Frage beantworten soll: Inwieweit kann die Reichskammergerichtsordnung als Quelle in die Medienrevolution des 15 Jh. eingeordnet werden?

Die Möglichkeiten sich dem Thema zu nähren sind begrenzt. Die Forschung beschäftigte sich erstmal unter Rudolf Semend 1911 explizit mit dem Thema des Reichskammergerichts. Danach erfolgte erst 1970 eine Wiederaufnahme der Untersuchungen zu dieser Institution. Primär Prozessakten des Reichskammergerichts aus Stadt, Landes und Staatsarchiven standen nun im Fokus der Betrachtung. Als wichtigster Durchbruch ist jedoch die Habilitationsschrift von Sigrid Jahn „Das Reichskammergericht und seine Richter“ zu sehen, welches viele Einblicke in einzelne Biografien von Juristen gab. Die Forschung wird seither vor allem durch die Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung aufrecht gehalten.2 Des Weiteren befindet sich gerade der Aspekt der Mediengeschichte in einem neu aufkommenden Forschungsgebiet. Hierbei wird vorrangig auf den Buchdruck Gutenbergs als Revolutionärer bedeutender Akt verwiesen. Direkte Untersuchungen zur Reichskammerordnung sind dagegen begrenzt. Die Gesellschaft zur Reichskammergerichtsforschung hat jedoch ein Heft mit dem Titel: „Kaiser, Reichstag, Reichsgerichte – das Reich als Medienereignis“ veröffentlicht, welches einige Aspekte für diese Arbeit beinhaltet.

Die Quellenlage der Gerichtsbarkeit aus dem 15. Jahrhundert ist, im Gegensatz zu der vergleichsweisen neuen Forschung, doch sehr gut aufgestellt. „Eine beachtliche Zahl an Quellen [sind] überliefert und auch gut im Druck zugänglich.“3, verweist beispielsweise Julia Maurer. Die Reichskammergerichtsordnung ist mit Sicherheit unter den publizierten Schriften. Sie bilde die Grundlage für die in Punkt 3.3-3.4 angestrebte Analyse der Reform.

Innerhalb der Arbeit sind alle Zitate kursiv gedruckt.

2. Medien zu Beginn der frühen Neuzeit

Das Wort ‚medium‘ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet zu allererst einmal ‚Mitte‘. Nun ist uns mit einer Definition, die einzig und allein aus der reinen Übersetzung entstammt wenig geholfen. Beim analogen Wort im Altgriechischen findet sich jedoch eine zusätzliche Verwendung. Hier kann ‚mesòn‘ ebenfalls mit ‚Öffentlichkeit‘ übersetzt werden. Hiermit sind wir unserem heutigen Verständnis des Begriffs ‚Medium‘ deutlich näher. In unserem heutigen Verständnis dient ein Medium vor allem der öffentlichen Kommunikation. Film, Fernsehen, aber auch Bilder und Zeitschriften prägen unlängst unseren Alltag. Dabei besitzt natürlich alles seinen Anfang. Gerade die Anfänge der Druckmedien liegen hierbei in einer uns meistens doch eher ungreifbaren Zeit. Die ikonischen Schriftzeichen teilten sich schon bald den Platz mit denen des segmentalen. Unter dem Letzteren ist vorrangig die Schriftsprache zu verstehen, die bis heute den Großteil unserer Kommunikation ausmacht.

Eine weitverbreitete Meinung scheint die Einführung der Printmedien mit Gutenberg und der gedruckten Bibel in Verbindung zu bringen. Hierbei wird der Bilddruck als Printmedium jedoch vollkommen außer Acht gelassen. Wann dieser in Europa begann ist nicht genau festzusetzen. Sicher kann man sich nur sein, dass die Verbreitung weit vor dem des Buchdruckes geschah. Der Beginn einer Medienrevolution im geografischen Bereich Europas ist somit weit aus früher zu sehen, als mit der Zeit Gutenbergs. 4

Vernachlässigen sollte man den Buchdruck dennoch nicht. Das Quellenkonvolut aus der Zeit des 15. Jahrhunderts wäre vermutlich ohne den Aufschwung der Druckerpressen nicht so reich geworden. So verbreitete sich die Erfindung aus Deutschland doch wie ein Lauffeuer in ganz Europa. Gewiss trug auch der Umfang des Reiches zu dieser Verbreitung bei. „Um 1500 gab es in rund 250 Städten Europas geschätzte 1000 Druckereien.“5 Der Grund für den Erfolg der Erfindung ist auch auf die wachsende Nachfrage nach Texten zurück zu führen. Neben der Kirche wollten gerade Universitäten die Möglichkeit nutzen Bücher zu erwerben. Zahlreiche Schreibstuben wurden in Europa zu diesem Zweck eingerichtet. Hierbei sollte man jedoch nicht glauben, dass einzig und allein die Reproduktion dieser Schriften, die Relevanz des Buchdruckes steigert. Wie viel mehr der Druck bedeutet hat Andreas Würgler sehr gut zusammengefasst:

„[…]die Multiplikation fördert die Chance für Rückkoppelungseffekte der Art, dass Texte bzw. das in ihnen enthaltende Wissen dank ihrer Verbreitung miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Dies führt unter anderem zu einer Standardisierung von Texten, zu Diskussion über verbindliche Originale und abweichende Varianten.“6

Würgler spricht hierbei ein Phänomen an, welches für die gesamte Zeit der Reformation zum Tragen kommen wird. Durch die Vervielfältigung von Schriften, Flugblättern, Einblattdrucken, also weit über den Buchdruck hinaus, entsteht ein Kommunikationsmedium. Die Menschen können sich unterhalten und setzen Texte und Bilder in Bezug zueinander. Ein nie dagewesenes Forum der Kommunikation im Reich wurde geschaffen. Viele der reformatorischen Bestrebungen des 15. Jahrhundert waren vor allem durch seine Verbreitung im gesamten Land erfolgreich. Nun sollte sich für uns die Frage anschließen, welche Öffentlichkeit überhaupt mit den Medien erreicht wurde. Vergleichbar mit dem Ende der Neuzeit war die Anzahl lesefähiger Menschen noch sehr gering, auch wenn sich die schriftliche Volks- und Nationalsprache im 15. Jahrhundert stark weiter entwickelte. Davon abgesehen diente wie bereits erwähnt auch die Ikonographie, also die Bildsprache zu Kommunikation. Symbolbedeutungen (beispielsweise das Emblem des Doppeladlers als Symbol für das Heilig Römische Reich deutscher Nation) waren seiner Zeit bekannt. Auch religiöse Zeichen waren für den großen Teil der Bevölkerung deutbar. Des Weiteren waren die Textproduktionen nicht mehr an die Orte gebunden an denen sie zuvor abgeschrieben wurden, wie etwa Klöster oder Universitäten.7

Interessant scheint auch der Ablauf dieser „Medienrevolution“ im Reich selbst. Die Medien wurden primär im Reich selbst weiter verbreitet, obwohl sich unlängst nicht mehr die meisten Druckerpressen dort befanden. Nachfrage und das Angebot stagnierten im Vergleich zu anderen Ländern kaum. „Es war gerade die Vielfalt des Reiches und seiner Territorien, die einer Zentralisierung und damit auch Unifizierung der Medienszene, wie wir dies in recht starkem Maße beispielsweise in Frankreich beobachten können, entgegenwirkte.“8

3. Das Reichskammergericht von 1495 als mediales Ereignis des 15. Jh.

3.1. Politisches Umfeld des Wormser Reichstages: politische Situation und Ziele Maximilians I.

Das Heilig Römische Reich Deutscher Nation war anders als andere Staatssysteme seiner Zeit noch sehr ständisch organisiert. Betrachten wir das Reich Maximilians im 15. Jahrhundert, dann wird schnell erkennbar, dass sich das Königtum eher in der Peripherie, also außerhalb der deutschen Landesgrenzen aufhielt. Anders als in anderen Staaten zu dieser Zeit, wie beispielsweise Frankreich, das durch einen zentralen Königshof geführt wurde, gab es auf dem Boden des Heilig Römischen Reiches Deutscher Nation keinen zentralen Verwaltungspunkt. Nicht verwunderlich scheint es daher, dass viele Territorien des Reiches „ihre Machtposition im Laufe des 15. Jahrhunderts auf Kosten des häufig vom Reich abwesenden Kaisers ausbauen“9 konnten. Moderne Verwaltungsstrukturen wurden immer mehr entwickelt und neue wirtschaftliche Errungenschaften umgesetzt.10 Darüber hinaus bedeutete die Abwesenheit des Königtums eine vernachlässigte Wahrnehmung der zentralen und elementaren Aufgaben des Königs zur Sicherung des inneren Friedens.

Maximilian I., der Sohn des im Jahre 1493 verstorbenen Kaiser Friedrich III., hatte um sein Ansehen und seine Macht in Europa zu kämpfen. Innenpolitisch gesehen standen die Habsburger im 15. Jahrhundert vor der Aufgabe den inneren Frieden zu wahren. „Hatten diese es in ihren Territorien mit widersetzlichen Landesständen zu tun, so waren sie in Deutschland mit Kurfürsten und Fürsten konfrontiert, die eigene Interessen vertreten mussten und sich keineswegs primär als Gefolgsleute des Reichsoberhaupts verstanden.“11 Anwachsende Fehden waren Symbol für die kaum noch anerkannte königliche Gerichtsbarkeit. Immer deutlicher brachten die Kurfürsten und Fürsten ihren Anspruch auf Mitspracherecht bei Reichangelegenheiten vor. So gibt es Überlieferungen, nach denen ein brandenburgischer Rat schon in Bezug auf dem Speyrer Reichstag von 1487 berichtete: „Es ist mit der keyserlichen Mayestät geret, wolle er hilf haben, so muß er fried machen und das Camergericht uffrichten, sunst gewinn er wenig hilf.“12 Und diese Hilfe benötigt Maximilian I. unbedingt.

Die Expansion des osmanischen Reiches gefährdete die östlichen Grenzen des Reiches. Damit waren vor allem die östlichen Erbländer Maximilians I. in Gefahr. Dem nicht genug wurde auch sein Anspruch auf die Kaiserkrone bedroht. Der französische König Karl VIII. ließ seinen Erbanspruch auf Nepal verlauten. Maximilian war anfangs bereit diesem Anspruch anzuerkennen, wenn im Gegenzug sein eigener Erbanspruch auf Burgund anerkannt werden würde. Seine Meinung änderte sich jedoch schon Anfang März 1494. Nun wollte er den französischen König beim Zug gegen Nepal nicht mehr unterstützen, da er seinen eigenen Feldzug gegen die Türkei gefährdet sah. Maximilian bekundete zusätzlich, dass jeglicher Vormarsch nach Italien vonseiten Frankreichs als Angriff auf sein eigenes Reich gewertet werde.13 Die außenpolitische Lage des deutsch-römischen Königs war nur mit der Unterstützung der Reichsfürsten zu bewältigen. Maximilian war „auf ihre Geld- und Truppenhilfe angewiesen […], um den Griff König Karls von Frankreich nach Italien und damit auf die Kaiserkrone abzuwehren“14 und sein Reich vor dem Einfall der aufstrebenden osmanischen Macht zu schützen. Finanzielle Abhilfe sollte die Idee eines umfangreichen Steuerprogramms bringen, das der König nicht allein umsetzen konnte. „Steuerbewilligung war Sache der Versammlung der Reichsstände, die 1495 erstmals als Reichstag bezeichnet wurde.“15

Der Grund warum es überhaupt zu Reformen auf dem Wormser Reichstag kommt ist damit gegeben. Die außenpolitische prekäre Lage schien nur durch innenpolitische Reformen gerettet werden zu können. Maximilian kann auf keine Unterstützung hoffen, ohne den Reichsfürsten entgegen zu kommen. Zwar nahm der König an, er könne den Reichstag schnell beenden und dann gegen den Feind in den Krieg ziehen, doch vereitelten die Reichsfürsten eben jenen Plan. Diese Repräsentanten des Reiches konnten vorrangig deshalb Druck auf Maximilian aufbauen, weil seine Forderungen nach Geld- und Truppenhilfe nicht eindeutig dem Wohle des Reiches zu zuordnen waren. Die Reichsfürsten, die ihre Unterstützung zuallererst dem Reiche zukommen lassen wollten16, deklarierten Maximilians Anträge als nur der Hausmacht zugutekommendes Vorhaben und lehnten es somit ab. Dabei wurde deutlich gemacht, dass das Habsburger Erbe nicht die Sache des Reiches, sondern allein des Königs war. Jegliche Bestrebungen Maximilians wären umsonst gewesen, wäre er nicht den Forderungen der Reichsfürsten nach innerem Frieden und Reformen nachgekommen.

3.2. Reformen in Worms

Warum es 1495 zu Reformen kam, ist somit geklärt. Inwieweit und was für Reformen auf den Weg gebracht wurden aber nicht. Maximilian I. war sichtlich in einer schwierigen Lage. Wollte er seine Macht im Reich nicht noch mehr beschneiden, wozu es durch seine Abwesenheit gekommen war, mussten Reformen her, die den Kurfürsten und Fürsten zwar Privilegien verlieh, jedoch seine Herrschermacht nicht antastete.

Zuallererst war die eingerichtete Reichsversammlung in ihrem Ursprung dem Monarchen zum Anwerben benötigter Unterstützung für das Reich dienlich. Diese sich Mitte des 13. bis 14. Jahrhunderts etablierten Hoftage entwickelten sich schon bald zu einem wichtigen Instanz der Herrscherpolitik. Die hohe Bedeutung dieser Versammlungen wird vor allem auch durch die Goldene Bulle von 1356 deutlich, da hier schon die sieben Kurfürsten, also die Erzbischöfe aus Mainz, Köln und Trier, sowie der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, als feste Instanz solcher Tagungen festgehalten wurden. Es begann sich somit eine wichtige Reichsinstitution zu entwickeln, die man in ihren Anfängen sicher nicht zu schnell, aber in ihrem Endstadium mit Sicherheit als wichtiges Beschlussgremium bezeichnen konnte/kann.17 Auf dem Reichstag in Worms waren aber nicht nur die Kurfürsten anwesend. Viel mehr entwickelte sich in den Jahren eine Aufteilung in drei Kurien. Die Kurfürsten bildeten eine eigenständige Kurie. Die zweite und dritte bildeten zum einen die Reichsfürsten und zum anderen dieReichstädte.18

[...]


1 Vgl.: Willoweit, Dietmar: Reich und Staat. Eine deutsche Verfassungsgeschichte. Bonn 2013. S. 56.

2 Vgl. Nils Jörn: Rezension zu: Jahns, Sigrid: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich. Teil 1: Darstellung. Köln 2011. In: H-Soz-Kult, 13.11.2012,<http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-16875>.

3 Maurer, Julia: Das Königsgericht und sein Wirken 1451-1493. In: Hrsg. Diestelkamp, Bernhard: Das Reichskammergericht. Der Weg zu seiner Gründung und die ersten Jahrzehnte seines Wirkens (1451-1527). Köln 2003. S. 80.

4 Vgl. Würgler, Andreas: Medien in der frühen Neuzeit. Enzyklopädie deutscher Geschichte Band 85. München 2009. S.7.

5 Ebd. S. 12.

6 Ebd. S. 14

7 Ebd. S. 15.

8 Horst, Carl: Kaiser, Reichstag, Reichsgerichte – das Reich als Medienereignis. In: Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammerforschung. Heft 40. Wetzlar 2011. S. 7-8.

9 Scheurmann, Ingrid: Die Gründung des Reichskammergerichts auf dem Reichstag zu Worms. In: Hrsg.: Scheurmann, Ingrid: Frieden durch Recht. Das Reichkammergericht von 1495-1806. Mainz 1994. S.51.

10 Vgl. Ebd.

11 Heil, Dietmar: Maximilian I. und das Reich. Probleme und Grundlagen der Reichspolitik Maximilians I. In: Hrsg.: Schmidt-von Rhein, Georg: Kaiser Maximilian I. Bewahrer und Reformer. Ramstein 2002. S.95.

12 Zitiert aus: Scheurmann, Ingrid: Die Gründung des Reichskammergerichts auf dem Reichstag zu Worms. In: Hrsg.: Scheurmann, Ingrid: Frieden durch Recht. Das Reichkammergericht von 1495-1806. Mainz 1994. S.53.

13 Vgl. Holleger, Manfred: Maximilian I. (1459-1519). Herrscher und Mensch einer Zeitwende. Stuttgart 2005. S. 92-93.

14 Ebd. S. 84.

15 Reinhard, Wolfgang: Reichsreform und Reformation 1495-1555. In: Hrsg.: Reinhard, Wolfgang: Probleme deutscher Geschichte 1495-1806. Band 9. Stuttgart 2001. S. 202.

16 Vgl. Heil, Dietmar: Maximilian I. und das Reich. Probleme und Grundlagen der Reichspolitik Maximilians I. In: Hrsg.: Schmidt-von Rhein, Georg: Kaiser Maximilian I. Bewahrer und Reformer. Ramstein 2002.

17 Vgl. Heimann, Heinz-Dieter: Einführung in die Geschichte des Mittelalters. Stuttgart 2006. S. 128.

18 Vgl. Schorn-Schütte, Luise: Die Reformation. Vorgeschichte-Verlauf-Wirkung. Bonn 2013. S. 41.

Excerpt out of 23 pages

Details

Title
Reformen in Worms. Der Wormser Reichstag und das Reichskammergericht 1495
College
University of Potsdam  (Historisches Institut)
Grade
1,0
Author
Year
2015
Pages
23
Catalog Number
V302445
ISBN (eBook)
9783668001121
ISBN (Book)
9783668001138
File size
492 KB
Language
German
Keywords
Reichstag, 1495, Maximilan I, Wormserreichstag, Reichskammergericht, Worms
Quote paper
Johannes Bonow (Author), 2015, Reformen in Worms. Der Wormser Reichstag und das Reichskammergericht 1495, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/302445

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Reformen in Worms. Der Wormser Reichstag und das  Reichskammergericht 1495



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free