Der Bedeutungswandel der "Goldenen Bulle". Rezeption und Nachwirkung in der Rechtswissenschaft


Trabajo Escrito, 2009

14 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Zeitgenössische Rezeption

3.a) Bedeutungszunahme und Bedeutungswandel nach 1400
3.b) Rezeption der Goldenen Bulle in der Rechtswissenschaft

4. Nachwirkung

5. Fazit

6. Quellenverzeichnis:

7. Literaturverzeichnis:

1. Einleitung

Vor nunmehr 653 Jahren wurde auf dem Reichstag in Metz der zweite und letzte Teil der Goldenen Bulle verabschiedet. Ein Reichsgrundgesetz, das 450 Jahre lang bestand hatte und dessen Anteil an der Beständigkeit des Heiligen Römischen Reiches nicht groß genug eingeschätzt werden kann. Im Laufe der Jahrhunderte veränderte sich die Sicht der Rezipienten auf dieses Gesetzeswerk immer wieder. Allein in den Werken des wohl bekanntesten Autors der je über die Goldene Bulle schrieb, in Goethes Werken nämlich, lassen sich mehrere Phasen ausmachen.[1] Deshalb sollen in dieser Hausarbeit Rezeption und Nachwirkung der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. behandelt werden, um eine Übersicht über die verschiedenen Stadien ihrer Wahrnehmung zu bieten.

Den Anfang wird dabei die zeitgenössische Chronistik bilden. Mit Hilfe von neuen Erkenntnissen, die in der historischen Kommunikationsforschung gewonnen wurden, wird dabei die bisherige Sicht, die Goldene Bulle sei kaum oder nur am Rande rezipiert worden, widerlegt beziehungsweise relativiert werden. Weiterhin wird von Interesse sein, wie sich das Bild welches die betroffenen Gruppen von dem Gesetzeswerk hatten, wandelte. Dafür werden die verschiedenen Überlieferungskonstellationen herangezogen. Im Folgenden soll ein Blick in die juristische Fachliteratur zwischen dem Ende des 15. und 18.Jahrhunderts Aufschluss darüber geben, welche Bedeutung die Goldene Bulle in der Bewertung durch die Rechtswissenschaft einnahm, die naturgemäß zu den wichtigsten Rezipienten gehört. Hier sollen vor allem die Entwicklungen, die zwischen Peter von Andlau und Stephan Pütter im Umgang mit dem Gesetzeswerk stattfanden, kurz dargestellt werden.

Abschließend werden die Nachwirkungen der Bulla Aurea unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Welche Folgen ergaben sich für Innen- und Außenpolitik des Reiches? Fand die Wirkung der Goldenen Bulle mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nationen 1806 ebenfalls ein Ende oder war sie darüber hinaus präsent? Um diese Fragen zu beantworten wird neben den einschlägigen Quellen das aktuellste Werk „Die Goldene Bulle: Politik, Wahrnehmung, Rezeption“ (hg. v. Ulrike Hohensee u.a.) als Sekundärliteratur dienen, das interessante neue Forschungsansätze bietet. Auch die bekannten Beiträge von Bernd-Ulrich Hergemöller, Karl Zeumer und Erlin Ladewig Petersen werden herangezogen. Trotz vereinzelt überholter Ansichten, die innerhalb dieser Arbeit ebenfalls Erwähnung finden, bieten diese eine gute Übersicht über die Thematik.

2. Zeitgenössische Rezeption

Es gibt mehrere Chroniken, die uns von dem Hoftag in Metz, auf dem der zweite Teil der Goldenen Bulle verabschiedet wurde, berichten. Sie alle haben eins gemeinsam: Nicht das Gesetzeswerk, welches bis 1806 in Kraft war und als eine Art „Reichsgrundgesetz“ fungierte, sondern Pracht, Prunk und Persönlichkeiten stehen im Vordergrund.[2] Mathias von Neuenburg schreibt Erat enim sollempnior curia, quam de aliquo imperatore scribitur temboribus retroactis multis und steht mit dieser auf den ersten Blick oberflächlichen Betrachtung des Geschehens nicht alleine.[3] Auch Jacob Twinger von Königshofen äußert sich in seiner Chronik ähnlich. Wenn überhaupt auf inhaltliche Aspekte des Hoftages eingegangen wurde, geschah dies meist nur im Hinblick auf spezielle Aspekte, die dem Chronisten aus seiner Perspektive besonders bedeutsam erschienen. Beispiele für diese Art der Rezeption bieten unter anderem die Chroniken des Levold von Northof und des Heinrich Taube von Selbach. Bei Letzterem standen vor allem die Beziehungen zu Frankreich im Vordergrund, also die Belehnung des französischen Thronfolgers.[4] Bei Levold von Northof erfährt man über den Hoftag immerhin, dass ibi Imperator fecit publicari diversas constituciones.[5] Er geht besonders auf die Regelungen zur Fehdepraxis ein, lässt die restlichen Bestimmungen aber außer Acht.

Alles in allem fallen die zeitgenössischen Reaktionen auf die Goldene Bulle also eher bescheiden aus und die Rezeption beschränkt sich auf das Zeremoniell. Diese Tatsache ist in der Forschung schon lange bekannt und führte zu dem Schluss, dass den Zeitgenossen die Bedeutung der Goldenen Bulle nicht klar gewesen sei und unterstellte ihnen mangelndes Interesse.[6]

Neuere Forschungen zur Kommunikationsgeschichte gehen allerdings davon aus, dass die Visualisierung der Inhalte als Bestandteil mittelalterlicher Urkundenproduktion anzusehen ist und sich erst in der Präsentation der Abschluss des Verfahrens findet.[7] Betrachtet man die Überlieferungen unter Einbeziehung dieses Aspektes, so kann davon ausgehen werden, dass sich den Zeitgenossen der Inhalt der Goldenen Bulle durchaus über das Zeremoniell erschloss. Für zwei Aspekte des Gesetzestextes ist dies besonders gut zu erkennen: Die Beziehungen zwischen Kaiser und Kurfürsten sowie zwischen Kaiser und Papst. An der Tafel in Metz bot sich dem Betrachter folgendes Bild: Der Kaiser hatte den Kurfürsten gegenüber eine um sechs Fuß erhöhte Sitzposition, wie in Kapitel 28 der Goldenen Bulle festgeschrieben. Drei Fuß tiefer saß die Königin, um beide herum die Kurfürsten, die ihre Ehrendienste leisteten.[8] Karl kreierte also ein Bild, bei dem der Kaiser das Zentrum des Reiches darstellte. Die kurfürstliche Partizipation wurde zwar durch die Ehrendienste deutlich gemacht, unterstütze jedoch optisch ebenfalls die Darstellung Karls. Dieses Zeremoniell ist also einerseits ein Spiegel des Inhalts der Goldenen Bulle, andererseits zeigt sich hier aber auch, warum die Goldene Bulle trotz des Inhalts, der einen Kompromiss zwischen Kurfürsten und Kaiser darstellte, als Kaisererlass interpretiert wurde. In diesem Fall verzerrte Karl das Bild zu seinen Gunsten. Das zweite Beispiel für einen visuellen Transport inhaltlicher Regelungen bietet die Zelebrierung der Weihnachtsmesse. Karl las mit entblößtem Schwert den Beginn der biblischen Weihnachtsgeschichte, während der päpstliche Legat die Messe hielt. Das Schwert symbolisierte die weltliche Macht des Kaisers, der mit den Worten „Exiit edictum a ceasare Augusto“ das Alter des Kaisertums und somit dessen Anspruch gegenüber des päpstlichen Stuhles unterstrich.[9] Ehre und Bedeutung manifestierten sich im Mittelalter nämlich vor allem im Altersvorrang.[10] Dies ist vermutlich im Zusammenhang mit der Nichterwähnung des päpstlichen Approbationsrechtes in der Goldenen Bulle zu verstehen. Auch hier dürfte dem Zeitgenossen klar gewesen sein, welche Botschaft transportiert werden sollte: Die Vorherrschaft in der Christenheit sollte beim Kaiser und nicht beim Papst liegen. Während des Hoftages in Metz gab es noch weitere symbolische Zeremonien dieser Art. Insbesondere ist hier die Belehnung des Französischen Thronfolgers zu nennen, bei der Karl, ähnlich wie beim Mahl mit den Kurfürsten, eine erhöhte Position einnahm und so die Machtverhältnisse zwischen Frankreich und dem Reich visualisierte.

[...]


[1] Vgl. Niedermeier, Michael: Goethe und die Goldene Bulle in: Die Goldene Bulle: Politik, Wahrnehmung, Rezeption, Band II, Berlin 2009, S.1123ff.

[2] Zeumer, Karl: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV., Band 1, Weimar 1908, S.109.

[3] Die Chronik des Mathias von Neuenburg, hg. von Adolf Hofmeister (MGH SS rer. Germ. NS. VI, 1924-1940), S.486.

[4] Die Chronik Heinrichs Taube von Selbach, hg. von Harry Breslau (MGH SS rer. Germ. NS I, 1922), S.110f.

[5] Die Chronik des Grafen von der Mark von Levold von Northof, hg. von Fritz Zschaeck (MGH SS rer. Germ. NS. VI, 1929), S.93.

[6] Petersen, Erling Ladewig: Studien zur Goldenen Bulle von 1356, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 22, Köln u.a. 1966, S.227.

[7] Keller, Hagen: Hulderweis durch Privilegien: symbolische Kommunikation innerhalb und jenseits des Textes, in: Frühmittelalterliche Studien 38, Berlin u.a. 2004, S.309ff.

[8] Seminar der Universität Bern (Hrsg.): Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. 1356, S.91.

[9] RI 8 Nr.2555a.

[10] Garnier, Claudia: Die Ordnung des Reiches. Die Position des Herrschers in der Goldenen Bulle in der Wahrnehmung bis 1400, in: Die Goldene Bulle: Politik, Wahrnehmung, Rezeption, Band I, Berlin 2009, S.209.

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Detalles

Título
Der Bedeutungswandel der "Goldenen Bulle". Rezeption und Nachwirkung in der Rechtswissenschaft
Universidad
University of Bonn  (Institut für Rheinische Landesgeschichte)
Calificación
1,3
Autor
Año
2009
Páginas
14
No. de catálogo
V303013
ISBN (Ebook)
9783668016484
ISBN (Libro)
9783668016491
Tamaño de fichero
433 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
bedeutungswandel, goldenen, bulle, rezeption, nachwirkung, rechtswissenschaft
Citar trabajo
Jens Löffler (Autor), 2009, Der Bedeutungswandel der "Goldenen Bulle". Rezeption und Nachwirkung in der Rechtswissenschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/303013

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